Fotografie begleitet uns in vielen Lebensbereichen. Sie dient nicht nur der kreativen Selbstentfaltung oder dem Festhalten schöner Momente, sondern erfüllt auch ganz praktische Zwecke – beispielsweise bei der Erstellung offizieller Dokumente. Gleichzeitig bewegt sich die Fotografie im öffentlichen Raum oft in einem rechtlichen Graubereich. In diesem Artikel beleuchten wir zwei wichtige Aspekte: Die Kosten und neuen Regeln für Passbilder sowie die rechtlichen Grundlagen der Streetfotografie in Deutschland.

Das Erstellen von Passbildern für Personalausweis, Reisepass oder Führerschein ist eine Notwendigkeit, der sich jeder irgendwann stellen muss. Dabei gibt es klare gesetzliche Vorgaben, die das Aussehen und die Beschaffenheit dieser Bilder regeln. In den letzten Jahren gab es immer wieder Anpassungen, und ab dem 1. Mai tritt eine wichtige Neuerung in Kraft, die den Prozess grundlegend verändert.
Passbilder im Wandel: Kosten und das neue ePassbild-System ab Mai
Bisher war es üblich, dass Sie vom Fotografen physische Abzüge Ihrer Passbilder erhalten haben. Diese haben Sie dann selbst beim Bürgeramt oder der zuständigen Behörde vorgelegt. Dieses System ändert sich nun mit der Einführung des sogenannten ePassbildes und einem digitalen Übermittlungsverfahren.
Ab dem 1. Mai werden die gesetzlichen Anforderungen für Passbilder verschärft. Das bedeutet in der Praxis, dass zertifizierte Fotografen die Bilder direkt und digital an eine zentrale, sichere Stelle übermitteln. Für Sie als Kunde bedeutet das eine Umstellung: Sie erhalten in der Regel keine physischen Bilder mehr ausgehändigt (es sei denn, Sie wünschen dies ausdrücklich für andere Zwecke), sondern stattdessen einen QR-Code.
Dieser QR-Code ist der Schlüssel zu Ihren digitalen Passbildern. Wenn Sie beim Bürgeramt Ihren Ausweis oder Reisepass beantragen, legen Sie diesen Code vor. Der zuständige Mitarbeiter im Bürgerbüro kann dann mithilfe dieses Codes Ihre Bilder sicher von einem speziellen Server herunterladen. Dieser Server wird von einem zertifizierten Dienstleister betrieben, nicht vom Bürgeramt selbst. Nur Fotografen, die für dieses Verfahren zertifiziert sind, dürfen diesen Service anbieten.
Diese technische Umstellung hat natürlich auch Auswirkungen auf die Kosten. Die bisherigen Preise für Passbilder vom Fotografen variierten je nach Studio und Region. Ab dem 1. Mai wird es bei vielen Fotografen, die den neuen Service anbieten, eine Preisanpassung geben. Die uns vorliegende Information deutet auf eine Preiserhöhung um 2,-€ hin, womit der Preis für Passbilder dann 17,-€ betragen wird.
Warum dieser Preisanstieg? Die Einführung des ePassbild-Systems erfordert Investitionen und laufende Kosten auf Seiten der Fotografen. Allein das Hochladen der Bilder auf den Sicherheitsserver ist nicht kostenlos. Uns wurde mitgeteilt, dass allein dieser Vorgang Kosten von 1,05€ verursacht, die an den Dienstleister (z.B. Ringfoto oder andere zertifizierte Anbieter) gehen, der die Serverinfrastruktur und Sicherheitstechnik bereitstellt. Hinzu kommen Kosten für neue Software zur Passbilderstellung und QR-Code-Generierung sowie die Notwendigkeit eines Kartenlesers. Dieser Kartenleser wird benötigt, um den Ausweis des Fotografen vor jedem Hochladevorgang zur Identifizierung einzulesen. All diese technischen und prozessualen Anforderungen rechtfertigen die moderate Preisanpassung.
Was passiert, wenn Sie Ihre Passbilder bereits vor dem 1. Mai haben anfertigen lassen? Hier gibt es eine Übergangsfrist. Bilder, die vor diesem Stichtag erstellt wurden, können noch bis zum 31. Juli des aktuellen Jahres verwendet werden. Das ist wichtig zu wissen, falls Sie noch alte Passbilder zu Hause haben. Um im Zweifelsfall nachweisen zu können, dass die Bilder tatsächlich vor dem 1. Mai gemacht wurden und somit noch gültig sind, ist es unerlässlich, den Kassenbon oder eine andere Form des Nachweises vom Fotografen aufzubewahren. Ohne diesen Nachweis kann es sein, dass die Behörde die Annahme der alten Bilder verweigert.
Vergleich: Altes vs. Neues Passbilder-System
| Merkmal | Altes System (vor 01.05.) | Neues System (ab 01.05.) |
|---|---|---|
| Ergebnis für Kunde | Physische Abzüge | QR-Code (Abzüge optional) |
| Übermittlung an Behörde | Kunde legt Abzüge vor | Behörde lädt Bild per QR-Code vom Server |
| Zertifizierung Fotograf | Nicht zwingend für alle Dienste | Zwingend für ePassbild-Service |
| Kosten (Beispiel) | Ca. 15,-€ (variabel) | Ca. 17,-€ (kann variieren) |
| Nachweis für alte Bilder | Kassenbon/Nachweis bis 31.07. relevant | Nicht relevant für neue Bilder |
| Technischer Aufwand Fotograf | Geringer | Höher (Software, Server, ID-Scan) |
Häufige Fragen zu den neuen Passbildern
Was genau ist ein ePassbild?
Ein ePassbild ist ein digital erfasstes und den biometrischen Anforderungen entsprechendes Passbild, das über einen zertifizierten Weg direkt an eine zentrale Stelle übermittelt wird, von der die Behörden es abrufen können.
Warum erhalte ich einen QR-Code statt Bildern?
Der QR-Code ist die technische Lösung, um Ihre digitalen Bilder sicher und eindeutig dem zuständigen Bürgerbüro zugänglich zu machen, ohne dass Sie physische Bilder oder digitale Dateien selbst transportieren müssen.
Kann ich trotzdem noch physische Abzüge bekommen?
Ja, viele Fotografen bieten weiterhin die Erstellung physischer Abzüge an, oft gegen einen geringen Aufpreis. Diese sind nützlich für andere Anwendungen, bei denen kein ePassbild erforderlich ist (z.B. Vereinsausweise, Bewerbungen).
Was passiert, wenn ich meine alten Passbilder kurz vor dem 1. Mai machen ließ?
Diese Bilder sind noch bis zum 31. Juli gültig. Bewahren Sie unbedingt den Kassenbon oder einen anderen Nachweis auf, der das Datum der Erstellung belegt.
Warum sind die Passbilder teurer geworden?
Die Preisanpassung liegt an den gestiegenen technischen Anforderungen und Kosten für den Fotografen, wie z.B. die Gebühren für das Hochladen der Bilder auf den Sicherheitsserver, neue Software und die Anschaffung und Nutzung eines Kartenlesers zur Identifizierung.
Die Umstellung auf das ePassbild-System soll den Prozess sicherer und standardisierter machen. Für Sie als Bürger bedeutet es eine kleine Veränderung im Ablauf, aber das Ergebnis – ein gültiges Passbild für Ihre Dokumente – bleibt dasselbe.

Rechtliche Aspekte der Fotografie: Was ist erlaubt auf der Straße?
Vom streng regulierten Bereich der Passbilder wechseln wir nun zur kreativen Freiheit der Streetfotografie – einem Genre, das sich der Dokumentation des öffentlichen Lebens widmet. Doch auch hier gibt es Regeln, insbesondere wenn Personen oder private Besitztümer ins Bild geraten.
Eine der häufigsten Fragen ist: Darf ich in der Öffentlichkeit, auf der Straße oder auf öffentlichen Plätzen, überhaupt fotografieren? Und darf ich die entstandenen Fotos dann veröffentlichen? Die gute Nachricht ist: Das Fotografieren im öffentlichen Raum, auch von Personen, ist grundsätzlich nicht verboten. Sie dürfen Ihre Kamera also auf der Straße nutzen.
Die rechtlichen Grenzen werden jedoch relevant, sobald Sie beabsichtigen, die entstandenen Bilder zu veröffentlichen, insbesondere wenn darauf Personen erkennbar sind. Hier kommt das sogenannte Recht am eigenen Bild ins Spiel. Dieses Persönlichkeitsrecht besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob und wie Bilder von ihm veröffentlicht oder verbreitet werden. Eine Veröffentlichung von Bildern, auf denen Personen klar erkennbar sind, bedarf daher in der Regel deren Einwilligung.
Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen von dieser Einwilligungsregel, die für die Streetfotografie besonders relevant sind:
- Personen als Beiwerk: Wenn eine Person auf dem Bild nur „Beiwerk“ neben einer Landschaft, einem Gebäude oder einem Ereignis ist, und nicht der eigentliche Fokus des Bildes, ist eine Veröffentlichung oft auch ohne Einwilligung zulässig. Das ist der Fall, wenn die Person leicht austauschbar wäre und das Bild auch ohne sie noch seine Aussagekraft behalten würde. Beispiele sind Menschen in einer großen Menschenmenge, Personen, die weit entfernt im Hintergrund einer Stadtansicht zu sehen sind, oder jemand, der zufällig durch das Bild läuft, dessen Hauptmotiv aber ein Gebäude oder ein Straßenzug ist. Je prominenter und erkennbarer eine Person im Bild ist, desto unwahrscheinlicher ist es, dass sie als bloßes Beiwerk gilt.
- Personen der Zeitgeschichte: Bei Personen der Zeitgeschichte (Prominente, Politiker etc.) gelten oft gelockerte Regeln bezüglich der Veröffentlichung von Bildern aus der Öffentlichkeit, insbesondere wenn sie im Rahmen ihrer öffentlichen Tätigkeit fotografiert werden.
- Öffentliche Versammlungen und Veranstaltungen: Bei großen öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Demonstrationen, Konzerte) dürfen Teilnehmer unter Umständen auch ohne explizite Einwilligung fotografiert und die Bilder veröffentlicht werden, solange nicht einzelne Personen herausgehoben werden und die Aufnahme den Charakter der Veranstaltung dokumentiert.
Was das Fotografieren von Gebäuden betrifft: Gebäude als solche genießen in Deutschland grundsätzlich keinen speziellen Persönlichkeitsschutz, wie ihn Personen haben. Wenn ein Gebäude von einem öffentlich zugänglichen Ort aus, wie der Straße oder einem öffentlichen Park, fotografiert wird, ist dies erlaubt. Solche Aufnahmen dürfen in der Regel auch veröffentlicht werden. Die Panoramafreiheit erlaubt es, Werke (wie Gebäude oder Skulpturen), die sich dauerhaft an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, durch Malerei, Grafik, Lichtbild oder Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Das gilt, solange die Aufnahme vom öffentlichen Raum aus erfolgt und nicht durch Hilfsmittel wie Leitern oder Drohnen eine Perspektive eingenommen wird, die einem Betreten des Grundstücks gleichkäme.
Nicht zulässig ist es hingegen, ein Gebäude vom Privatgrundstück des Eigentümers aus zu fotografieren, es sei denn, Sie haben dafür die Erlaubnis. Das Betreten fremden Eigentums ohne Erlaubnis stellt Hausfriedensbruch dar, und die dort gemachten Aufnahmen können ebenfalls problematisch sein.
Wichtig ist bei der Veröffentlichung von Gebäudefotos, insbesondere von Wohnhäusern: Auch wenn das Gebäude selbst fotografiert und veröffentlicht werden darf, sollte kein Bezug zu den Bewohnern hergestellt werden. Das bedeutet, der Name der Bewohner sollte nicht gleichzeitig genannt oder mit dem Bild verknüpft werden, um deren Persönlichkeitsrechte nicht zu verletzen.
Häufige Fragen zur Streetfotografie und Recht
Darf ich einfach jeden auf der Straße fotografieren?
Ja, das reine Fotografieren im öffentlichen Raum ist grundsätzlich erlaubt, auch wenn Personen abgebildet sind. Die Einschränkungen betreffen primär die Veröffentlichung.
Wann benötige ich die Einwilligung einer Person zur Veröffentlichung?
Immer dann, wenn die Person auf dem Bild klar erkennbar ist und nicht nur als Beiwerk gilt. Für eine kommerzielle Nutzung (z.B. Stockfotos) ist die Einwilligung (oft als Model Release bezeichnet) fast immer erforderlich.
Was ist, wenn die Person auf meinem Streetfoto eindeutig zu erkennen ist, aber nur zufällig im Bild war?
Wenn die Person der Hauptgegenstand des Fotos ist oder sehr prominent und klar erkennbar abgebildet ist, ist die Veröffentlichung ohne Einwilligung problematisch. Gilt die Person jedoch eindeutig als Beiwerk im Kontext des Hauptmotivs (z.B. einer Straßenszene), kann eine Veröffentlichung zulässig sein.
Kann ich jedes beliebige Gebäude von der Straße aus fotografieren und das Bild veröffentlichen?
Ja, dank der Panoramafreiheit ist das Fotografieren und Veröffentlichen von Gebäuden, die sich dauerhaft im öffentlichen Raum befinden, von öffentlichen Wegen aus grundsätzlich erlaubt. Ausnahmen können sehr seltene Fälle von Architekten-Urheberrechten bei sehr neuen oder einzigartigen Bauwerken betreffen, aber dies ist im Alltag der Streetfotografie meist unproblematisch.
Darf ich ein Haus fotografieren, wenn ich auf dem Balkon meines eigenen Hauses stehe und das Nachbarhaus sehe?
Ja, solange Sie sich auf Ihrem eigenen Grundstück befinden und das Nachbarhaus von dort aus sichtbar ist, dürfen Sie es fotografieren und das Bild auch veröffentlichen (unter Beachtung des Hinweises, keinen Bezug zu den Bewohnern herzustellen).
Zusammenfassend lässt sich sagen: Während bei Passbildern strenge behördliche Vorgaben und technische Prozesse im Vordergrund stehen und sich diese ab Mai ändern, bietet die Streetfotografie mehr kreativen Freiraum, erfordert aber ein Bewusstsein für Persönlichkeitsrechte und die Grenzen der Panoramafreiheit. Informiert zu sein, hilft Ihnen, sowohl bei offiziellen Aufnahmen als auch bei Ihren kreativen Projekten rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben.
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