Bodycams, auch als Körperkameras bekannt, sind zu einem sichtbaren Bestandteil der Ausrüstung vieler Polizeibeamter geworden. Diese tragbaren Videokameras dienen dazu, das Einsatzgeschehen aus der Perspektive des Beamten zu dokumentieren. Sie sollen nicht nur Handlungen von Bürgern, sondern auch das Verhalten der Polizeikräfte selbst aufzeichnen. Ursprünglich in Ländern wie Großbritannien und Dänemark getestet, haben Bodycams inzwischen auch in Deutschland weite Verbreitung gefunden und sind Gegenstand intensiver Debatten über ihre Wirksamkeit und die damit verbundenen datenschutzrechtlichen Fragen.

Die Anfänge: Von Großbritannien nach Deutschland
Die ersten bekannten Tests von Bodycams durch Polizeieinheiten fanden bereits 2005 in Großbritannien statt, nach vorherigen Erprobungen in Dänemark. In Deutschland begann der Einsatz vergleichsweise spät, im Jahr 2013, mit einem Pilotprojekt des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main. Die Erfahrungen aus diesem frühen Testlauf wurden als positiv bewertet, was das Interesse anderer Bundesländer weckte. Nach Angaben aus dem Jahr 2015 erwog die Mehrheit der Bundesländer zu diesem Zeitpunkt bereits den Einsatz dieser Geräte.
Die Bundespolizei startete im Februar 2016 eigene Tests in den Inspektionsbereichen Berlin-Ostbahnhof und Berlin-Hauptbahnhof. Später folgten Erprobungen in den Hauptbahnhöfen von Köln, Düsseldorf und München. Ziel war es, Systeme verschiedener Hersteller unter realen Einsatzbedingungen zu prüfen. Diese frühen Geräte wiesen bereits gemeinsame Merkmale auf, wie eine robuste Bauweise, Einhandbedienung, keine Daueraufzeichnung und optional ein- und ausschaltbare Tonaufnahmen.
Die positiven Erfahrungen führten zur breiteren Einführung. Die Bundespolizei beschaffte ab 2020 beispielsweise 2420 Bodycams des Modells Si 500 von Motorola. Diese Entscheidung war unter anderem durch die Kompatibilität mit bestehenden Funkgeräten des Herstellers begründet. Allerdings zeigte sich auch, dass die schnelle technologische Entwicklung und auslaufende Verträge neue Herausforderungen mit sich bringen: Die Motorola-Geräte konnten nur bis Ende 2023 genutzt werden, was die Notwendigkeit der Beschaffung neuer Systeme und Software mit sich brachte.
Bodycams bei der deutschen Polizei: Ein Überblick
Der Einsatz von Bodycams in Deutschland ist nicht zentral geregelt, sondern liegt in der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer und der Bundespolizei. Dies führt zu unterschiedlichen Zeitpunkten der Einführung, verschiedenen Systemen und teils abweichenden rechtlichen Rahmenbedingungen.
- Baden-Württemberg: Testphase ab 2016 in Stuttgart, Mannheim und Freiburg. Innenminister Gall erhoffte sich eine Abnahme von Gewalttaten. Nach positiver Erprobung kündigte Innenminister Strobel im Februar 2019 den landesweiten Rollout an, der bis Sommer 2019 abgeschlossen sein sollte.
- Bayern: Testphase ab November 2016 in München, Augsburg und Rosenheim mit drei verschiedenen Systemen. Ziel war der Einsatz an gefährlichen Orten und in kritischen Situationen (z.B. Feiermeilen bei Nacht). Nach einem einjährigen Pilotversuch erfolgte im März 2019 die dauerhafte Ausstattung der Bayerischen Polizei mit 1400 Kameras im Wert von rund 1,8 Millionen Euro. Die sogenannte Pre-Recording-Funktion, die auch Unbeteiligte erfassen kann, wurde von Datenschützern kritisiert.
- Berlin: Seit Dezember 2022 sind die Berliner Polizei mit 250 und die Berliner Feuerwehr mit 50 Bodycams ausgestattet. Ein Testbetrieb läuft seit Dezember 2021 bis 2024. Es gibt strenge Regeln für die Einschaltung, z.B. bei Zwangsanwendung. Einsatz in Wohnungen oder auf Demonstrationen ist untersagt.
- Brandenburg: Beginn der praktischen Erprobung im Juni 2022 in der Polizeiinspektion Potsdam.
- Hamburg: Seit Juni 2015 werden Bodycams testweise bei der Schutzpolizei im Gebiet des PK 15 (Davidwache) eingesetzt, bedient per Funk-Fernbedienung.
- Hessen: Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main startete im Mai 2013 als erste deutsche Polizeibehörde ein Pilotprojekt. Nach dessen Erfolg wurden Kamerasysteme auch für andere Dienststellen in Offenbach und Wiesbaden beschafft. Eine gesetzliche Grundlage wurde im September 2015 geschaffen.
- Niedersachsen: Nach einem Pilotversuch von Dezember 2016 bis März 2017 kündigte Innenminister Pistorius im November 2017 die Anschaffung von 500 weiteren Bodycams an. Kostenpunkt rund eine halbe Million Euro. In Niedersachsen sind derzeit nur Bild-, aber keine Tonaufnahmen zugelassen. Der Einsatz ist an Brennpunkten und in Ballungsgebieten vorgesehen. Datenschützer kritisierten den Einsatz zunächst als rechtswidrig, da eine Rechtsgrundlage fehlte, die erst 2019 geschaffen wurde.
- Nordrhein-Westfalen: 2017 wurden die Voraussetzungen im Polizeigesetz geregelt. Seit Juni 2020 ist der Wachdienst der Polizei landesweit mit Bodycams ausgerüstet. Gerichte haben Aufnahmen als Beweismittel zugelassen.
- Rheinland-Pfalz: Ab Juli 2015 zunächst Pilotprojekte in Mainz und Koblenz mit 15 Bodycams. Hintergrund war die wachsende Gewalt gegen Polizisten. Nach positiven Erfahrungen wurden weitere Kameras angeschafft und die Projekte ausgeweitet.
- Sachsen: Mit der Verabschiedung des neuen Polizeigesetzes im April 2018 wurde die Möglichkeit zum Einsatz von Bodycams geschaffen.
- Sachsen-Anhalt: Der Landtag ermöglichte im Dezember 2022 den zukünftigen Einsatz von Bodycams bei der Polizei.
Auch außerhalb der Landes- und Bundespolizei werden Bodycams in Deutschland eingesetzt, etwa von der DB Sicherheit oder testweise von Fahrscheinkontrolleuren (z.B. in Düsseldorf 2024).
Technische Merkmale und Funktionen
Moderne Bodycams bieten eine Vielzahl von Funktionen, die über die reine Videoaufzeichnung hinausgehen. Dazu gehören oft HD-Qualität, Infrarot für Nachtaufnahmen, Weitwinkelobjektive oder variable Sichtfelder. Spezifische Funktionen für die Strafverfolgung umfassen die Integration mit anderer Ausrüstung oder automatische Auslöser. So kann die Aufnahme automatisch starten, wenn ein Beamter seine Waffe oder seinen Taser zieht, eine Sirene aktiviert wird oder eine Autotür geöffnet wird.
Eine wichtige Funktion ist das sogenannte Buffering oder Pre-Recording. Dabei zeichnet die Kamera kontinuierlich auf, speichert das Material aber nur für einen kurzen Zeitraum (z.B. 30 Sekunden). Wird die Aufnahme manuell gestartet, werden diese vorhergehenden Sekunden mitgespeichert. Dies bietet zusätzlichen Kontext für den Beginn eines Vorfalls. Erfolgt keine manuelle Aktivierung, werden die Pufferaufnahmen automatisch überschrieben.
Die Speicherung der aufgezeichneten Daten erfolgt oft über Cloud Computing, wie das Beispiel der Bundespolizei mit Amazon Web Services zeigt. Hersteller wie Axon ermöglichen auch das Teilen von Aufnahmen außerhalb der Polizeibehörde, etwa mit Staatsanwaltschaften oder Gerichten.
Ziele des Einsatzes: Sicherheit, Beweissicherung und Deeskalation
Die Hauptgründe für die Einführung von Bodycams durch Polizeibehörden sind vielfältig:
- Schutz der Beamten: Bodycams sollen Übergriffe auf Polizeikräfte reduzieren. Die bloße Anwesenheit oder Ankündigung der Aufnahme kann eine Deeskalation bewirken.
- Beweissicherung: Die Aufnahmen dienen als Beweismittel für strafrechtliche oder zivilrechtliche Verfahren. Sie können helfen, Vorfälle zu rekonstruieren und die Schuldfrage zu klären. Dies kann insbesondere bei kleineren Delikten zu schnelleren Schuldeingeständnissen führen und Gerichtsverfahren beschleunigen.
- Erhöhung der Rechenschaftspflicht (Accountability): Bodycams sollen das Verhalten der Beamten transparent machen und die Rechenschaftspflicht erhöhen. Sie bieten eine objektive Aufzeichnung, die bei Beschwerden gegen Beamte oder bei internen Überprüfungen herangezogen werden kann.
- Verbesserung der Bürger-Polizei-Beziehungen: Durch erhöhte Transparenz und Rechenschaftspflicht soll das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Polizei gestärkt werden.
Diese Ziele werden von den Behörden und Befürwortern des Einsatzes immer wieder genannt.

Wirkung und Forschungsergebnisse: Helfen Bodycams wirklich?
Die tatsächliche Wirkung von Bodycams ist Gegenstand zahlreicher Studien, die jedoch oft zu gemischten Ergebnissen kommen. Eine umfassende Übersicht aus dem Jahr 2019, die 70 empirische Studien analysierte, stellte fest, dass es keine konsistenten oder signifikanten Auswirkungen auf die Anwendung von Gewalt oder die Anzahl der Beschwerden gab. Der Bericht des Bureau of Justice Statistics von 2018 kam zu ähnlichen Schlüssen, dass Bodycams effektiv "keinen Effekt" auf verschiedene Aspekte des Polizeiverhaltens hatten.
Andere Studien zeigten positivere Ergebnisse. Eine Untersuchung in Rialto, Kalifornien, ergab einen Rückgang der Beschwerden gegen Beamte um 88 % und der Gewaltanwendung um 59 %. Eine Studie in Orlando, Florida, zeigte ebenfalls signifikante Rückgänge bei Gewaltanwendung und Beschwerden. Diese positiven Ergebnisse wurden jedoch nicht in allen Studien repliziert, insbesondere in größeren und methodologisch robusteren Studien wie der in Washington D.C., die keinen Effekt auf Gewaltanwendung oder Beschwerden feststellte.
Die Forschung deutet darauf hin, dass die Wirkung von Bodycams stark vom lokalen Kontext, den spezifischen Richtlinien für ihren Einsatz (z.B. wann aufgenommen wird) und der Kultur innerhalb der Polizeibehörde abhängt. Eine Studie der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Gelsenkirchen stellte eine allgemein deeskalierende Wirkung im praktischen Einsatz fest, fand aber keine Hinweise auf eine systematische Gefährdung von Beamten. Eine erhöhte Anzahl von Übergriffen wurde eher auf ein als "zu defensiv" beschriebenes Verhalten der Beamten mit Kamera zurückgeführt, was für die Notwendigkeit besserer Schulungen spreche.
Auch die Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit ist gemischt, wenn auch die Zustimmung zum Einsatz von Bodycams generell hoch ist. Studien zeigen, dass die Öffentlichkeit Transparenz schätzt, aber weniger Einigkeit darüber besteht, ob Bodycams tatsächlich das Vertrauen in die Polizei verbessern oder die Beziehungen zwischen Polizei und Bürgern positiv beeinflussen.
Kritische Betrachtung: Datenschutz und andere Herausforderungen
Der Einsatz von Bodycams wirft erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken auf. Datenschützer sehen darin einen tiefen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Insbesondere die Aufzeichnung unbeteiligter Dritter im öffentlichen Raum, die möglicherweise nicht einmal wissen, dass sie gefilmt werden, ist problematisch.
Probleme ergeben sich auch bei der Frage der Einwilligung zur Aufzeichnung, insbesondere bei unbeteiligten Personen im Umfeld eines Einsatzes oder in sensiblen Situationen (z.B. häusliche Gewalt). Die rechtliche Lage bezüglich der Einwilligung variiert stark zwischen verschiedenen Ländern und sogar innerhalb Deutschlands zwischen den Bundesländern.
Die Pre-Recording-Funktion, die ständig filmt und Material speichert, bevor die manuelle Aufnahme ausgelöst wird, wird von vielen Datenschützern kritisch gesehen, da sie die permanente Erfassung unbeteiligter Personen ermöglicht, ohne dass diese informiert werden oder ausweichen können. Auch die Möglichkeit der Tonaufnahme ist rechtlich oft umstritten oder untersagt.
Ein weiteres kritisches Thema ist die potenzielle Integration von Technologien wie Gesichtserkennung. Die Sorge, dass Polizeibeamte zu "rollenden Überwachungskameras" werden könnten, die Personen im öffentlichen Raum identifizieren und deren Bewegungen verfolgen, ist groß. Es gibt Bedenken hinsichtlich der Zuverlässigkeit solcher Systeme (Fehlalarme) und der möglichen Einschränkung von Grundrechten wie der Versammlungsfreiheit, wenn Demonstrationen gefilmt und Teilnehmer identifiziert werden.
Die Kosten sind ebenfalls ein wichtiger Faktor. Neben den Anschaffungskosten für die Kameras selbst fallen erhebliche Ausgaben für die Speicherung und Verwaltung der riesigen Datenmengen an (Cloud-Speicher, Software, IT-Infrastruktur). Hinzu kommen indirekte Kosten für die Sichtung, Analyse und Nutzung der Aufnahmen durch Beamte, Staatsanwälte und Gerichte. Studien zeigen, dass die Kosten für Speicherung, Wartung und Verwaltung den reinen Kamerakaufpreis deutlich übersteigen können.

Schließlich gibt es Bedenken, dass Bodycams nicht immer zur Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens beitragen. Wenn Beamte die Kameras situationsbedingt selbst einschalten dürfen, besteht die Gefahr, dass kritische Momente nicht aufgezeichnet werden. Es gab bereits Fälle, in denen Kameras entgegen den Dienstvorschriften nicht aktiviert wurden oder versagten.
Die rechtliche Lage in Deutschland
Der Einsatz von Bodycams durch die Polizei basiert in Deutschland auf den jeweiligen Landespolizeigesetzen oder dem Gesetz über die Bundespolizei. Die rechtlichen Grundlagen sind dabei nicht einheitlich. Einige Länder haben explizite Regelungen geschaffen, während andere auf bestehende Normen zurückgreifen oder sich noch in der Erarbeitung befinden.
Für private Sicherheitsunternehmen, die ebenfalls zunehmend Bodycams einsetzen, gelten die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Der Einsatz muss demnach auf einem berechtigten Interesse beruhen (z.B. Schutz des Personals, Beweismittelsicherung für zivilrechtliche Ansprüche), für den Zweck geeignet und erforderlich sein und darf die Interessen und Grundrechte der Betroffenen nicht überwiegen.
Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben Leitlinien für den Einsatz durch private Sicherheitsunternehmen veröffentlicht. Darin wird betont, dass der Einsatz anlassbezogen und zweckgebunden erfolgen muss. Ein Einsatzkonzept ist erforderlich, das festlegt, in welchen Situationen (z.B. bei aggressivem Verhalten) gefilmt werden darf und in welchen Bereichen (z.B. keine Toiletten oder Umkleiden). Dauerhafte oder anlasslose Aufnahmen sind in der Regel unzulässig. Eine Pre-Recording-Funktion darf nur anlassbezogen und unter strengen Auflagen eingesetzt werden, wobei Pufferaufnahmen, die nicht für einen Vorfall benötigt werden, schnell gelöscht werden müssen.
Besondere Anforderungen gelten für die Transparenz: Betroffene müssen über die Datenerhebung umfassend informiert werden (Rechtsgrundlage, Zweck, Speicherdauer, Rechte etc.). Die bloße Aufschrift "Videoüberwachung" reicht nicht aus. Tonaufnahmen sind für private Sicherheitsunternehmen grundsätzlich unzulässig und können strafbar sein.
Auch die Verarbeitung der Daten von Mitarbeitern, die Bodycams tragen, unterliegt Regeln und sollte idealerweise in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein.
Ein Blick über die Grenzen: Internationale Verbreitung
Der Einsatz von Bodycams bei Polizeikräften ist ein globales Phänomen:
- USA: Weit verbreitet, oft als Instrument gegen gewalttätige Übergriffe und zur Erhöhung der Rechenschaftspflicht gefordert. Präsident Obama sagte 2015 finanzielle Unterstützung für die Anschaffung von 50.000 Kameras zu.
- Österreich: Bundespolizei testete ab 2016, beschloss die reguläre Einführung von 300 Stück. Auch ÖBB-Sicherheitsdienst und Wiener Linien setzen Bodycams ein.
- Großbritannien: Eines der ersten Länder mit Pilotversuchen ab 2005. Viele Polizeidistrikte nutzen Bodycams.
- Frankreich: Einsatz bei nationaler und kommunaler Polizei seit 2013 bzw. 2017. Auch bei der Bahn (SNCF, RATP) und im öffentlichen Nahverkehr. Ziele sind Deeskalation, Beweismittelsammlung und Training.
- Niederlande: Erste Tests ab 2008. Umfangreiche Studien, auch ein randomisiert-kontrollierter Versuch in Amsterdam, zeigten eine signifikante Reduzierung von Gewalt und Aggression. Nationaler Rollout von 2000 Bodycams wurde 2019 beschlossen.
- Weitere Länder: Australien, Brasilien, Belgien, Kanada, Singapur, China, Hong Kong, Dänemark, Finnland, Ungarn, Italien, Japan, Litauen, Pakistan, Russland, Schweden und die VAE setzen Bodycams ebenfalls ein oder erproben sie.
Fazit: Ein Werkzeug mit Potenzial und Herausforderungen
Bodycams sind ein komplexes Werkzeug im Arsenal der Sicherheitskräfte. Sie bieten das Potenzial, die Sicherheit von Beamten und Bürgern zu erhöhen, wertvolle Beweismittel zu sammeln und die Transparenz sowie die Rechenschaftspflicht der Polizei zu verbessern. Gleichzeitig bergen sie erhebliche Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz, die Privatsphäre unbeteiligter Personen und die hohen Kosten für Speicherung und Verwaltung der Daten. Die Forschung zur tatsächlichen Wirksamkeit ist noch im Fluss und liefert gemischte Ergebnisse, was darauf hindeutet, dass Bodycams allein keine Universallösung sind, sondern ihre Wirkung stark von den spezifischen Einsatzbedingungen, Richtlinien und der Einbettung in umfassendere Strategien abhängt. Die fortlaufende Debatte über ihren Einsatz wird voraussichtlich anhalten, da sich Technologie, rechtliche Rahmenbedingungen und gesellschaftliche Erwartungen weiterentwickeln.
- Häufig gestellte Fragen zu Bodycams der Polizei:
- Welche Kameras benutzt die Polizei? Die Polizei nutzt spezielle Bodycams verschiedener Hersteller (z.B. Axon, Netco, Motorola), die für den Einsatz im Freien konzipiert sind, oft mit HD-Aufnahme, Nachtsicht und robustem Design.
- Sind Bodycams in ganz Deutschland Pflicht? Nein, der Einsatz ist je nach Bundesland und Polizeibehörde unterschiedlich geregelt und nicht überall flächendeckend.
- Dürfen Bodycams ständig aufnehmen? In der Regel nicht. Aufnahmen sind meist anlassbezogen, also bei konkreten Situationen wie drohender Gefahr oder Übergriffen, zu aktivieren. Daueraufnahmen sind aus Datenschutzgründen meist unzulässig.
- Werden Personen vor der Aufnahme informiert? Ja, in vielen Fällen ist eine Ankündigung der Aufnahme vorgesehen oder gesetzlich vorgeschrieben, insbesondere für die Zielperson.
- Wie lange werden die Aufnahmen gespeichert? Die Speicherdauer ist gesetzlich oder durch interne Richtlinien begrenzt und variiert. Aufnahmen, die nicht als Beweismittel benötigt werden, müssen nach kurzer Zeit gelöscht werden (oft Tage oder wenige Wochen).
- Dürfen Polizisten die Aufnahmen selbst ansehen oder löschen? Die Aufnahmen werden zentral gespeichert. Beamte haben in der Regel keinen uneingeschränkten Zugriff oder die Möglichkeit, Aufnahmen selbst zu löschen, um Manipulationen zu verhindern.
- Was ist Pre-Recording? Eine Funktion, bei der die Kamera kontinuierlich in einem Puffer aufzeichnet. Bei Aktivierung der Aufnahme werden die letzten Sekunden (z.B. 30 oder 60) vor der Aktivierung mitgespeichert. Dies ist datenschutzrechtlich umstritten.
- Dürfen Bodycams Ton aufzeichnen? Das ist je nach Bundesland und rechtlicher Grundlage unterschiedlich geregelt. Für private Sicherheitsunternehmen ist Tonaufzeichnung oft unzulässig.
Der Einsatz von Bodycams bleibt ein dynamisches Feld, das sich technologisch und rechtlich ständig weiterentwickelt, während die Balance zwischen Sicherheit, Transparenz und Datenschutz neu justiert wird.
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