Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) sind ein zentraler Pfeiler des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz. Doch wer besitzt dieses grosse Unternehmen eigentlich und wie wird es finanziert und gesteuert? Diese Fragen sind für das Verständnis der SBB und ihrer Rolle im Land von grosser Bedeutung.

Die Eignerstruktur der SBB
Die Frage nach dem Eigner der SBB lässt sich direkt beantworten, basierend auf der strategischen Steuerung und Aufsicht. Als Eigner des Unternehmens agiert der Bundesrat. Er ist es, der der SBB für jeweils vier Jahre strategische Ziele vorgibt. Diese Ziele sind umfassend und betreffen nicht nur die konkreten Leistungen, die das Unternehmen erbringen soll, sondern auch, wie die SBB AG intern geführt wird. Ebenso wichtig ist die Art und Weise, wie die SBB ihre vielfältige Rolle und Verantwortung wahrnimmt – sowohl als bedeutendes Unternehmen als auch als grosse Arbeitgeberin in der Schweiz. Der Bundesrat nimmt seine Eignerrolle aktiv wahr, indem er jährlich überprüft, inwieweit die von ihm gesetzten strategischen Ziele von der SBB erreicht wurden.
Diese Struktur unterstreicht den öffentlichen Charakter der SBB. Sie ist kein privates Unternehmen im klassischen Sinne, sondern steht unter der direkten strategischen Führung und Kontrolle der Schweizerischen Eidgenossenschaft, repräsentiert durch den Bundesrat. Die Festlegung der strategischen Ziele durch den Bundesrat stellt sicher, dass die SBB im Einklang mit den verkehrspolitischen und gesellschaftlichen Zielen des Bundes agiert.
Finanzierung und Leistungsvereinbarungen
Die finanzielle Grundlage für den Betrieb, den Substanzerhalt und den Ausbau der Bahninfrastruktur der SBB wird seit dem 1. Januar 2016 massgeblich durch den Bahninfrastrukturfonds (BIF) bereitgestellt. Dieser Fonds ist ein wichtiges Instrument des Bundes zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und gut unterhaltenen Bahninfrastruktur.
Die Finanzierung aus dem BIF erfolgt über verschiedene Mechanismen:
- Betrieb und Substanzerhalt: Diese Bereiche werden durch vierjährige Leistungsvereinbarungen zwischen dem Bund und der SBB geregelt. Diese Vereinbarungen definieren die Leistungen, die die SBB im Bereich Betrieb und Unterhalt der Infrastruktur erbringen muss, und legen die entsprechenden finanziellen Mittel fest. Sie sorgen für Planbarkeit und Stabilität bei der Finanzierung der laufenden Kosten und des notwendigen Unterhalts, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Bahnnetzes zu gewährleisten.
- Ausbauten: Grössere Projekte zum Ausbau der Bahninfrastruktur werden durch objektbezogene Umsetzungsvereinbarungen finanziert. Das bedeutet, dass für spezifische Ausbauprojekte separate Vereinbarungen getroffen werden, die das Projekt, den Zeitplan und die Finanzierung detailliert regeln. Dieser Ansatz ermöglicht eine gezielte Investition in die Weiterentwicklung des Netzes entsprechend den verkehrspolitischen Prioritäten des Bundes.
Die Finanzierung durch den BIF und die Steuerung über Leistungs- und Umsetzungsvereinbarungen zeigen die enge Verknüpfung der SBB mit dem Bund und die öffentliche Verantwortung für die Bahninfrastruktur.
Regulierung und Aufsicht
Neben der strategischen Führung durch den Bundesrat und der Finanzierung durch den Bund untersteht die SBB auch einer spezifischen Regulierung und Aufsicht, wie alle anderen Eisenbahnunternehmen in der Schweiz auch. Die technischen und betrieblichen Bestimmungen, an die sich die SBB halten muss, sind in der allgemeinen Eisenbahngesetzgebung festgelegt. Die Einhaltung dieser Gesetze und Bestimmungen wird vom Bundesamt für Verkehr (BAV) überwacht. Das BAV spielt somit eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung, dass die SBB ihren Betrieb sicher und gemäss den geltenden Vorschriften durchführt.
Im Falle von Unfällen oder festgestellten Sicherheitsmängeln wird eine weitere unabhängige Instanz aktiv: die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST. Die SUST ist dafür zuständig, schwerwiegende Ereignisse im Eisenbahnverkehr unabhängig zu untersuchen, um deren Ursachen zu klären und Empfehlungen zur Vermeidung ähnlicher Vorfälle in der Zukunft abzugeben. Ihre Arbeit ist entscheidend für die kontinuierliche Verbesserung der Sicherheit im Bahnverkehrssystem.
Diese zweigleisige Aufsicht – das BAV für die Einhaltung der Vorschriften im laufenden Betrieb und die SUST für die unabhängige Untersuchung von Sicherheitsereignissen – gewährleistet ein hohes Mass an Sicherheit im Schweizer Bahnnetz.
Aspekte des Betriebs: Der SBB-Sound und Durchsagen
Neben den strukturellen und finanziellen Aspekten gibt es auch markante betriebliche Merkmale der SBB, die für Reisende alltäglich sind. Ein solches Merkmal ist die akustische Identität des Unternehmens, insbesondere die Tonfolge SBB–CFF–FFS.
Die Tonfolge SBB–CFF–FFS
Seit dem 100-Jahre-Jubiläum der Bundesbahnen im Jahr 2002 wird die Tonfolge, die die drei Buchstaben der SBB in den drei Landessprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch) repräsentiert, eingesetzt. Es handelt sich um die Töne «Es – B – B» (für SBB), «C – F – F» (für CFF) und «F – F – Es» (für FFS). Da es in der Musik keinen Ton S gibt, wird der Ton Es verwendet. Interessanterweise werden beim letzten Zweiklang tatsächlich die Töne B und Ges gespielt. Die Tonfolge wurde ursprünglich mit einem Vibraphon umgesetzt.
Der Einsatz der Tonfolge variiert je nach Standort. An grossen Bahnhöfen werden alle drei Teile (SBB, CFF, FFS) gespielt. An kleineren Bahnhöfen wird oft nur der Teil gespielt, der der dort vorherrschenden Landessprache entspricht. Auch während der Fahrt wird die Tonfolge eingesetzt, oft angepasst an die Sprache des nächsten Haltes. Fährt ein Zug beispielsweise von Zürich (deutschsprachig) in Richtung Biel/Bienne (zweisprachig, mit französischem Einfluss) ein, kann vor der Ankunft das französische Signet (CFF) abgespielt werden. Fährt derselbe Zug jedoch von Biel in Richtung Grenchen Süd (deutschsprachig) ab, erklingt das deutsche Signet (SBB). Bei Fahrten ins Tessin (italienischsprachig) wird das Signet FFS abgespielt.
Entwicklung der Durchsagen
Die Art und Weise, wie Durchsagen in Bahnhöfen und Zügen gemacht werden, hat sich über die Jahre stark verändert. Früher wurden Durchsagen ausschliesslich live durch das Personal vor Ort gemacht. Dies war personalintensiv und konnte in der Qualität variieren.
Nach und nach wurden immer mehr aufgezeichnete Tonaufnahmen verwendet. Ab 2007 stammten die deutschen Durchsagen von der Schauspielerin und Sprecherin Isabelle Augustin. Es gab rund 6000 vorproduzierte Sequenzen, die bei Bedarf zusammengesetzt und abgespielt werden konnten. Um einen natürlichen Redefluss zu gewährleisten, mussten Haltestellen beispielsweise in zwei Versionen aufgenommen werden: einmal mit der Betonung in der Satzmitte und einmal am Satzende. Neue Haltestellen erforderten neue Aufnahmen.
Im Jahr 2020 wurde die Software für Durchsagen erneuert und eine Text-to-Speech-Lösung eingeführt. Diese Technologie basiert auf digital produzierten Aufnahmen menschlicher Stimmen, wird aber von einer Software gesteuert, was in der Presse als «halb Mensch, halb Maschine» beschrieben wurde. Der grosse Vorteil dieser Lösung ist, dass aus einzelnen Wörtern beliebige Sätze generiert und abgespielt werden können, auch solche, die nicht vorproduziert wurden. Diese automatisierten Durchsagen werden täglich sehr häufig eingesetzt, mit Schätzungen von 30'000 bis 60'000 Ansagen pro Tag (Stand 2020).
Trotz der fortschrittlichen Technologie kommen im Störungsfall weiterhin Menschen zum Zug. Bei Störungen sollen die Passagiere nach spätestens drei Minuten erstmals informiert werden. Im Regionalverkehr übernimmt der Lokomotivführer die erste Durchsage, im Fernverkehr ist es der Zugchef. Es gab in den 2010er-Jahren seitens der SBB sogar offizielle Ermutigung an Lokomotivführer, die Fahrgäste am Morgen zu begrüssen und am Abend zu verabschieden, um eine persönliche Note zu wahren.
Informationen, die nicht vorliegen
Basierend auf den hier zur Verfügung gestellten Informationen können bestimmte Fragen nicht beantwortet werden. So liegen keine Angaben darüber vor, wie viele Angestellte die SBB aktuell hat oder wie viele Kunden sie jährlich zählt. Ebenso ist aus den bereitgestellten Texten nicht ersichtlich, wer die SBB ursprünglich gegründet hat.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wer ist der Eigner der SBB?
- Der strategische Eigner der SBB ist der Bundesrat, der die strategischen Ziele vorgibt und die Erreichung dieser Ziele jährlich überprüft.
- Wie wird die SBB finanziert?
- Seit 2016 wird die Finanzierung des Betriebs, des Substanzerhalts und des Ausbaus der Bahninfrastruktur hauptsächlich über den Bahninfrastrukturfonds (BIF) des Bundes geregelt, mittels vierjährigen Leistungsvereinbarungen und objektbezogenen Umsetzungsvereinbarungen.
- Wer überwacht die SBB in Bezug auf technische und betriebliche Vorschriften?
- Die SBB untersteht der Eisenbahngesetzgebung und der Aufsicht des Bundesamtes für Verkehr (BAV).
- Wer untersucht Sicherheitsvorfälle bei der SBB?
- Bei Unfällen oder Sicherheitsmängeln wird die unabhängige Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) aktiv.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die SBB als öffentliches Unternehmen eng mit dem Bund verbunden ist. Der Bundesrat agiert als strategischer Eigner, der Bund finanziert die Infrastruktur massgeblich über den BIF, und das BAV sowie die SUST sorgen für die Einhaltung der Vorschriften und die Sicherheit im Betrieb. Diese Struktur gewährleistet, dass die SBB ihre wichtige Rolle im Schweizer Verkehrssystem im öffentlichen Interesse wahrnehmen kann.
Hat dich der Artikel Wer ist Eigner der SBB? Einblick in die Struktur interessiert? Schau auch in die Kategorie Ogólny rein – dort findest du mehr ähnliche Inhalte!
