Was darf zollfrei in die Schweiz eingeführt werden?

Einfuhr nach Schweiz: Was ist erlaubt?

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Die Schweiz ist ein beliebtes Reiseziel, sei es für Ferien, geschäftliche Zwecke oder den Besuch von Freunden und Familie. Oft möchte man von einer Reise Souvenirs, Geschenke oder spezielle Produkte mitbringen. Doch gerade bei der Einreise in ein Land wie die Schweiz gibt es klare Regeln, was erlaubt ist, was deklariert werden muss und welche Mengen oder Werte zollfrei bzw. mehrwertsteuerfrei sind. Unabhängig davon, ob Sie aus einem Nachbarland oder von einer Fernreise, beispielsweise aus Japan, in die Schweiz zurückkehren, gelten grundsätzlich dieselben Bestimmungen für die Einfuhr von Waren für den persönlichen Gebrauch oder zum Verschenken.

Was darf man von Japan in die Schweiz einführen?
Private Waren Wenn Sie in die Schweiz einreisen, müssen Sie mitgeführte Waren im Wert von mehr als 150 Franken sowie Lebensmittel, Alkohol oder Tabak über einem für diese Produkte geltenden Wert an der Grenze anmelden.

Diese Regeln sind dazu da, die Einfuhr bestimmter Güter zu kontrollieren, Zölle und Steuern zu erheben und die Sicherheit sowie Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Die wichtigsten Punkte drehen sich dabei um die Wertfreimenge und die Mengenfreigrenzen für bestimmte Produktkategorien wie Lebensmittel, Alkohol und Tabak. Wer diese Regeln kennt und beachtet, kann die Einreise in die Schweiz entspannt angehen.

Die Wertfreimenge: Was bedeutet sie für Ihre Einkäufe?

Ein zentrales Element bei der Einfuhr von Waren in die Schweiz ist die sogenannte Wertfreimenge. Diese besagt, dass Sie Waren bis zu einem bestimmten Gesamtwert mehrwertsteuerfrei in die Schweiz einführen dürfen. Dieser Wert liegt aktuell bei 150 Schweizer Franken pro Person und Tag. Es ist wichtig zu verstehen, dass sich dieser Betrag auf den Gesamtwert aller mitgeführten Waren bezieht, nicht pro einzelnes Produkt. Das heisst, wenn Sie mehrere Artikel mitbringen, deren Einzelwert unter 150 CHF liegt, deren addierter Wert aber die 150 CHF übersteigt, müssen Sie die Schweizer Mehrwertsteuer entrichten.

Stellen Sie sich vor, Sie haben auf Ihrer Reise verschiedene Dinge gekauft: ein Souvenir für 50 CHF, ein Kleidungsstück für 80 CHF und ein Buch für 30 CHF. Der Gesamtwert beträgt 160 CHF. Da dieser Wert über der Freigrenze von 150 CHF liegt, müssen Sie für den gesamten Wert von 160 CHF die Schweizer Mehrwertsteuer bezahlen. Es ist nicht so, dass nur der Betrag über 150 CHF besteuert wird, sondern der gesamte Wert der eingeführten Waren, sobald die Freigrenze überschritten ist.

Diese Regelung gilt für die meisten Waren des täglichen Bedarfs oder für persönliche Gegenstände. Es gibt jedoch Ausnahmen und zusätzliche Bestimmungen für bestimmte Produktgruppen, die wir im nächsten Abschnitt betrachten werden.

Mengenfreigrenzen: Besondere Regeln für bestimmte Produkte

Neben der Wertfreimenge gibt es für spezifische Warenkategorien Mengenfreigrenzen. Diese gelten unabhängig von der Wertfreimenge und müssen ebenfalls beachtet werden. Selbst wenn der Gesamtwert Ihrer mitgeführten Waren unter 150 CHF liegt, aber die Mengenfreigrenzen für Alkohol, Tabak oder bestimmte Lebensmittel überschritten werden, können Zollabgaben anfallen. Die wichtigsten Kategorien mit Mengenfreigrenzen sind:

  • Alkoholische Getränke
  • Tabakprodukte
  • Fleisch und Fleischprodukte

Für diese Produkte sind nur bestimmte Mengen pro Person und Tag zollfrei. Wenn Sie diese Mengen überschreiten, müssen Sie für die über der Freigrenze liegende Menge Zollabgaben entrichten. Es ist entscheidend, sowohl die Wertfreimenge als auch die Mengenfreigrenzen im Auge zu behalten, da beide bei der Einreise relevant sein können.

Details zu den Mengenfreigrenzen

Um Ihnen eine klare Übersicht zu geben, hier die Mengen, die pro Person und Tag zollfrei in die Schweiz eingeführt werden dürfen, basierend auf den bereitgestellten Informationen:

ProduktkategorieZollfreie Menge pro Person/Tag
Alkohol (< 18 % Vol.)5 Liter
Alkohol (> 18 % Vol.)1 Liter
Fleisch (exkl. Wild)1 kg
Zigaretten / Zigarren / andere Tabakfabrikate250 Stück / 250 Gramm

Diese Mengen sind pro Person und Tag zu verstehen. Wenn Sie beispielsweise mit einer anderen Person reisen, können die Mengen addiert werden. Bringen Sie zum Beispiel zu zweit 10 Liter Wein (unter 18%) mit, so liegt dies innerhalb der addierten Freimenge von 2x 5 Litern. Bringen Sie jedoch 7 Liter Wein alleine mit, überschreiten Sie die Freimenge um 2 Liter, für die dann Zollabgaben anfallen. Bei Tabakprodukten können Sie wählen, ob Sie die Freimenge für Zigaretten, Zigarren oder andere Tabakfabrikate nutzen, eine Kombination ist bis zum Gesamtgewicht von 250 Gramm möglich.

Es ist wichtig zu beachten, dass für bestimmte Produkte wie Milchprodukte, Gemüse, Obst, Eier, Brot oder Süssigkeiten keine spezifischen Mengenfreigrenzen genannt wurden, ausser sie fallen unter die allgemeine Wertfreimenge von 150 CHF oder es gibt spezielle veterinärrechtliche oder pflanzenschutzrechtliche Bestimmungen, die hier nicht aufgeführt sind.

Was passiert, wenn die Freigrenzen überschritten werden?

Wenn der Gesamtwert Ihrer mitgeführten Waren die Wertfreimenge von 150 CHF übersteigt, müssen Sie für den gesamten Wert die Schweizer Mehrwertsteuer (MWST) entrichten. Der reguläre Satz der Schweizer Mehrwertsteuer beträgt derzeit 8.1 %, für bestimmte Güter wie Lebensmittel, Bücher oder Medikamente gilt ein reduzierter Satz von 2.6 % (Stand 2024). Es ist ratsam, die genauen Sätze im Zweifelsfall zu prüfen oder sich auf der Webseite der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) zu informieren. Die Mehrwertsteuer wird auf den Wert der Ware erhoben.

Wenn Sie die Mengenfreigrenzen für Alkohol, Tabak oder Fleisch überschreiten, fallen zusätzlich Zollabgaben an. Die Höhe dieser Abgaben richtet sich nach der Art der Ware und der Menge, die über der Freigrenze liegt. Diese Abgaben sind spezifische Steuern auf diese Produkte, die zusätzlich zur Mehrwertsteuer anfallen können, falls auch die Wertfreimenge überschritten wird.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Sie reisen alleine ein und bringen einen Laptop (Wert 800 CHF), 2 kg Fleisch und 6 Liter Wein (< 18%) mit. Der Gesamtwert (800 CHF) übersteigt die Wertfreimenge von 150 CHF deutlich. Sie müssen also auf den gesamten Wert von 800 CHF die Mehrwertsteuer bezahlen. Zusätzlich überschreiten Sie die Mengenfreigrenze für Fleisch um 1 kg (2 kg mitgebracht - 1 kg Freimenge) und für Wein um 1 Liter (6 Liter mitgebracht - 5 Liter Freimenge). Für diese überschüssigen Mengen fallen Zollabgaben an. Sie müssen also sowohl Mehrwertsteuer auf den Laptop als auch Zollabgaben für das überschüssige Fleisch und den überschüssigen Wein entrichten.

Die Anmeldung am Zoll: Warum ist sie so wichtig?

Alle Waren, die die oben genannten Freigrenzen (Wert oder Menge) überschreiten, müssen bei der Einreise in die Schweiz unaufgefordert beim Zoll angemeldet werden. Dies geschieht in der Regel am Grenzübergang. Es gibt in der Regel zwei Bereiche für Reisende: einen für Waren, die angemeldet werden müssen (oft als 'Rot' oder 'Waren deklarieren' gekennzeichnet), und einen für Waren, die innerhalb der Freigrenzen liegen (oft als 'Grün' oder 'Nichts zu deklarieren' gekennzeichnet).

Wenn Sie Waren dabei haben, die über den Freigrenzen liegen, müssen Sie den roten Ausgang wählen und die Waren dem Zollpersonal melden. Sie werden dann aufgefordert, die Waren vorzuzeigen und gegebenenfalls den Kaufbeleg vorzulegen. Anschliessend werden die anfallenden Zollabgaben und/oder die Mehrwertsteuer berechnet, und Sie müssen diese Beträge direkt vor Ort bezahlen. Die Bezahlung ist oft in Schweizer Franken und manchmal auch in Euro möglich, wobei der Wechselkurs des Zolls verwendet wird. Es ist ratsam, die genauen Zahlungsmodalitäten im Voraus zu prüfen.

Die freiwillige Anmeldung erspart Ihnen nicht nur Ärger, sondern ist auch gesetzlich vorgeschrieben. Werden Waren, die hätten angemeldet werden müssen, nicht deklariert und bei einer Kontrolle entdeckt, hat dies Konsequenzen.

Konsequenzen bei Nichtanmeldung von Waren

Das Nichtanmelden von Waren, die anmeldepflichtig sind (weil sie die Wert- oder Mengenfreigrenzen überschreiten), stellt eine Zollwiderhandlung dar. Die Konsequenzen können empfindlich sein. Gemäss den bereitgestellten Informationen können Waren, die nicht angemeldet und verzollt wurden, beschlagnahmt werden. Das bedeutet, der Zoll nimmt Ihnen die Ware weg, und Sie erhalten sie nicht zurück.

Was darf man von Japan in die Schweiz einführen?
Private Waren Wenn Sie in die Schweiz einreisen, müssen Sie mitgeführte Waren im Wert von mehr als 150 Franken sowie Lebensmittel, Alkohol oder Tabak über einem für diese Produkte geltenden Wert an der Grenze anmelden.

Zusätzlich zur Beschlagnahmung können auch Bussen verhängt werden. Die Höhe der Busse richtet sich nach der Art und dem Wert der Ware sowie der Schwere der Zollwiderhandlung. Eine Busse kann ein Vielfaches der eigentlich fälligen Abgaben betragen. Es lohnt sich also in jedem Fall, ehrlich zu sein und die Waren korrekt anzumelden. Die Kosten für die nachträgliche Verzollung plus Busse übersteigen die ursprünglich fälligen Abgaben bei Weitem.

Rückerstattung ausländischer Mehrwertsteuer

Wenn Sie Waren im Ausland gekauft haben, haben Sie oft die Möglichkeit, sich die dort bezahlte Mehrwertsteuer (VAT) zurückerstatten zu lassen. Dies ist insbesondere bei teureren Einkäufen interessant. Der Prozess dafür ist in der Regel wie folgt:

  1. Beim Kauf im Ausland (z.B. Japan) bitten Sie im Geschäft um ein Formular für die Mehrwertsteuer-Rückerstattung (oft als Tax-Free-Formular bezeichnet). Nicht alle Geschäfte bieten diesen Service an.
  2. Füllen Sie das Formular mit Ihren Daten aus und lassen Sie es vom Geschäft abstempeln.
  3. Bei der Ausreise aus dem Land, in dem Sie die Ware gekauft haben (z.B. am Flughafen in Japan), müssen Sie die gekauften Waren und das ausgefüllte Formular dem Zoll des jeweiligen Landes vorzeigen. Der Zoll bestätigt dann die Ausfuhr der Ware durch einen Stempel auf dem Formular.
  4. Bei der Einreise in die Schweiz melden Sie die Waren wie oben beschrieben an und bezahlen die Schweizer Mehrwertsteuer und eventuelle Zollabgaben, falls die Freigrenzen überschritten sind.
  5. Um die ausländische Mehrwertsteuer zurückzuerhalten, senden Sie das vom ausländischen Zoll abgestempelte Formular an das Tax-Free-Unternehmen oder direkt an das Geschäft zurück, je nach den Anweisungen auf dem Formular. Die Rückerstattung erfolgt dann auf Ihre Kreditkarte, per Überweisung oder in bar an speziellen Rückerstattungsschaltern.

Dieser Prozess der Rückerstattung der ausländischen Mehrwertsteuer ist unabhängig von der Zahlung der Schweizer Mehrwertsteuer, die bei Überschreitung der Wertfreimenge fällig wird. Es ist wichtig, die notwendigen Schritte für die Rückerstattung im Ausland zu befolgen, da der Schweizer Zoll nicht für die Rückerstattung ausländischer Steuern zuständig ist.

Durchfuhr von Waren durch die Schweiz

Manchmal reist man nicht in die Schweiz ein, um zu bleiben, sondern nutzt das Land lediglich als Transitland. Wenn Sie Waren mit sich führen, die Sie nicht in der Schweiz einführen wollen, sondern die lediglich durch die Schweiz hindurch transportiert werden sollen, gelten spezielle Regeln. Gemäss den Informationen müssen Sie Ihre privaten Waren beim Grenzübertritt in die Schweiz anmelden, auch wenn Sie nur auf der Durchreise sind.

Falls für diese Waren Zollabgaben anfallen würden (was bei Transitwaren für den persönlichen Gebrauch selten der Fall ist, es sei denn, es handelt sich um grosse Mengen oder kommerzielle Güter), müssten Sie den Betrag beim Eintritt in die Schweiz als Sicherheit hinterlegen. Dieser Betrag würde Ihnen dann beim Verlassen der Schweiz am Grenzübergang wieder zurückerstattet, sofern Sie nachweisen können, dass die Waren tatsächlich ausgeführt wurden. Für normale Reisende mit persönlichem Gepäck und kleineren Mengen an Waren für den Eigengebrauch ist dieser Transitprozess meist unkompliziert, aber die Anmeldepflicht besteht grundsätzlich.

Beim Verlassen der Schweiz mit privater Ware, die Sie nicht im Land gekauft haben, müssen Sie in der Regel keine speziellen Ausfuhr-Zollformalitäten ausfüllen. Es ist jedoch immer ratsam, sich über die Einfuhrbestimmungen Ihres Ziellandes kundig zu machen, um dort keine Probleme zu bekommen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Wareneinfuhr in die Schweiz

Hier beantworten wir einige häufige Fragen, die im Zusammenhang mit der Einfuhr von Waren in die Schweiz auftreten können:

1. Gilt die Wertfreimenge von 150 CHF pro Tag oder pro Reise?

Die Wertfreimenge von 150 CHF gilt pro Person und Tag. Wenn Sie also an einem Tag mehrmals in die Schweiz einreisen, gilt die Freimenge für jede Einreise an diesem Tag, sofern die mitgeführten Waren für den persönlichen Gebrauch oder zum Verschenken bestimmt sind und kein Missbrauch vorliegt.

2. Wie wird der Wert der Waren berechnet?

Massgebend ist der Wert, den Sie tatsächlich für die Ware bezahlt haben, einschliesslich allfälliger ausländischer Mehrwertsteuer. Es ist ratsam, die Kaufbelege bereitzuhalten, um den Wert nachweisen zu können. Liegen keine Belege vor, schätzt der Zoll den Wert.

3. Was passiert, wenn ich die Mengenfreigrenze für Fleisch überschreite?

Wenn Sie mehr als 1 kg Fleisch pro Person und Tag einführen, müssen Sie für die überzählige Menge Zollabgaben bezahlen. Die Höhe der Abgabe pro Kilogramm hängt von der Art des Fleisches ab. Ausserdem müssen Sie sicherstellen, dass die Einfuhr von Fleisch aus bestimmten Ländern oder Regionen überhaupt erlaubt ist (veterinärrechtliche Bestimmungen).

4. Kann ich Alkohol und Tabak gleichzeitig innerhalb der Freimengen einführen?

Ja, die Mengenfreigrenzen für Alkohol und Tabak stehen grundsätzlich nebeneinander. Sie dürfen also beispielsweise 5 Liter Wein und 250 Zigaretten mitbringen, solange Sie die jeweiligen Mengen nicht überschreiten und der Gesamtwert aller Waren die 150 CHF Freigrenze nicht übersteigt (oder Sie die Mehrwertsteuer dafür bezahlen).

5. Was sind die Konsequenzen, wenn ich erwischt werde, ohne deklariert zu haben?

Wenn Sie Waren, die hätten deklariert werden müssen, nicht anmelden und bei einer Kontrolle entdeckt werden, können die Waren beschlagnahmt werden, und es kann eine Busse verhängt werden. Die Busse kann empfindlich sein und deutlich über den fälligen Abgaben liegen.

6. Ich habe im Ausland Waren gekauft und die ausländische Mehrwertsteuer zurückerhalten. Muss ich trotzdem die Schweizer Mehrwertsteuer bezahlen?

Ja, wenn der Gesamtwert Ihrer mitgeführten Waren die Wertfreimenge von 150 CHF übersteigt, müssen Sie die Schweizer Mehrwertsteuer bezahlen, auch wenn Sie die ausländische Mehrwertsteuer zurückerhalten. Die Rückerstattung der ausländischen Steuer und die Zahlung der Schweizer Steuer sind zwei separate Vorgänge in verschiedenen Ländern.

7. Gelten diese Regeln auch für Geschenke?

Ja, die Regeln für die Wertfreimenge und die Mengenfreigrenzen gelten auch für Waren, die Sie als Geschenke mitbringen. Der Wert und die Menge der Geschenke werden zu Ihren eigenen mitgeführten Waren hinzugerechnet, um zu prüfen, ob die Freigrenzen überschritten werden.

Fazit: Informieren und Deklarieren

Die Einfuhr von Waren in die Schweiz unterliegt klaren Regeln. Es ist entscheidend, die Wertfreimenge von 150 CHF pro Person und Tag sowie die spezifischen Mengenfreigrenzen für Alkohol, Tabak und Fleisch zu kennen. Waren, die diese Freigrenzen überschreiten, müssen unaufgefordert beim Schweizer Zoll angemeldet werden. Die Nichtanmeldung kann zur Beschlagnahmung der Waren und zur Verhängung von Bussen führen.

Für eine stressfreie Einreise ist es am besten, sich vor der Reise über die aktuellen Bestimmungen zu informieren (die hier genannten Werte sind Beispiele basierend auf dem Text und können sich ändern) und im Zweifelsfall den roten Ausgang am Zoll zu wählen und die Waren zu deklarieren. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen und können Ihre Reise unbeschwert geniessen.

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Andenmatten Soltermann

Hallo! Ich bin Andenmatten Soltermann, ein Schweizer Fotograf, der leidenschaftlich die Essenz der Welt durch seine Linse einfängt. Geboren und aufgewachsen in den majestätischen Schweizer Alpen, haben die deutsche Sprache und atemberaubende Landschaften meine kreative Vision geprägt. Meine Liebe zur Fotografie begann mit einer alten analogen Kamera, und seitdem widme ich mein Leben der Kunst, visuelle Geschichten zu erzählen, die berühren und verbinden.In meinem Blog teile ich praktische Tipps, Techniken und Erfahrungen, um dir zu helfen, deine fotografischen Fähigkeiten zu verbessern – egal, ob du ein neugieriger Anfänger oder ein erfahrener Profi bist. Von der Beherrschung des natürlichen Lichts bis hin zu Ratschlägen für wirkungsvolle Bildkompositionen ist es mein Ziel, dich zu inspirieren, die Welt mit neuen Augen zu sehen. Mein Ansatz verbindet Technik mit Leidenschaft, immer auf der Suche nach dem Funken, der ein Foto unvergesslich macht.Wenn ich nicht hinter der Kamera stehe, findest du mich auf Bergpfaden, auf Reisen nach neuen Perspektiven oder beim Genießen der Schweizer Traditionen, die mir so am Herzen liegen. Begleite mich auf dieser visuellen Reise und entdecke, wie Fotografie die Art und Weise, wie du die Welt siehst, verändern kann.

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