Der Bund Freischaffender Fotodesigner, kurz BFF, ist ein bedeutender Verband für professionelle Fotografen und Filmgestalter im deutschsprachigen Raum. Eine Mitgliedschaft im BFF gilt als Auszeichnung und bietet Zugang zu einem Netzwerk von Gleichgesinnten sowie verschiedenen Leistungen. Für viele, die eine Karriere in diesem Bereich anstreben oder bereits etabliert sind, stellt sich die Frage nach den verschiedenen Mitgliedschaftsarten und den damit verbundenen Kosten. Besonders interessant ist oft der erste Schritt in den Verband: die BFF-Member Mitgliedschaft. Doch wie wird man eigentlich BFF-Member und, ganz konkret, wie hoch ist der dafür anfallende Mitgliedsbeitrag?
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Wer kann BFF-Member werden?
Die BFF-Member Mitgliedschaft ist eine spezielle Form der Zugehörigkeit zum Bund Freischaffender Fotodesigner und richtet sich an Fotografen und Filmgestalter. Um diesen Status zu erreichen, müssen bestimmte persönliche Anforderungen erfüllt sein. Zunächst ist eine selbständige Tätigkeit im Beruf oder eine Tätigkeit als Pädagoge von mindestens zwei Jahren erforderlich. Wichtig ist auch, dass Bewerber keiner Handwerkskammer oder sonstigen handwerklichen Vereinigung angehören. Die Aufnahme ist zudem an die positive Befürwortung durch die BFF-Gutachterkommission gebunden.
Die BFF-Member Mitgliedschaft ist zeitlich begrenzt. Sie ist auf eine Höchstdauer von drei Jahren beschränkt und endet mit Ablauf dieser Frist automatisch, ohne dass eine separate Kündigung notwendig ist. Während dieser Zeit können BFF-Member die Basisleistungen des Vereins in Anspruch nehmen.

Der Bewerbungsprozess: So werden Sie BFF-Member
Der Weg zur BFF-Member Mitgliedschaft ist klar strukturiert. Jeder Neubewerber sollte zunächst Kontakt mit dem zuständigen Regionalvorstand aufnehmen. Dies dient der Abstimmung und Vorbereitung der Bewerbung. Ein zentraler Bestandteil der Bewerbung ist die Zusammenstellung eines Portfolios. Dieses sollte zwischen 30 und 40 Fotos oder Filmen umfassen und der BFF-Gutachterkommission vorgelegt werden. Es wird empfohlen, dieses Portfolio vor der offiziellen Einreichung zunächst dem zuständigen BFF-Vorstandsbeirat der Region zur Vorlage zu bringen.
Nach dem Gespräch mit dem Vorstandsbeirat sollte die BFF-Geschäftsstelle kontaktiert werden, um den nächsten Termin der Gutachterkommission zu erfahren. Die Gutachterkommission trifft sich etwa zweimal jährlich, kann aber zusätzlich Abstimmungen per E-Mail vornehmen.
Die Bewerbungsunterlagen für die Gutachterkommission müssen als PDF eingereicht werden. Neben einer knappen Selbstdarstellung des beruflichen Werdegangs wird das Portfolio erwartet. Die eingereichten Arbeiten sollten nicht älter als drei Jahre sein und sowohl freie als auch publizierte Arbeiten umfassen, dabei jedoch ohne Typo/Layout. Dem PDF-Portfolio muss zwingend der unterschriebene Aufnahme-Antrag beigefügt sein. Die kompletten Unterlagen sind spätestens 10 Tage vor dem Termin der Gutachterkommission per E-Mail an den BFF-Geschäftsführer zu senden.
Die Bewerbungsgebühr
Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen an die BFF-Geschäftsstelle ist auch eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten. Diese Prüfungsgebühr beträgt Euro 200,- (inkl. MwSt.). Die Gebühr muss zeitnah zur Einreichung des Antrages überwiesen werden. Sie ist zahlbar unabhängig davon, ob der Antragsteller letztendlich aufgenommen wird oder nicht. Die Bankverbindung für die Überweisung lautet:
- Commerzbank Stuttgart
- IBAN: DE71 6008 0000 0162 4258 00
- BIC: DRESDEFF600
Nach erfolgreicher Aufnahme in den Verband stellen sich die neuen Mitglieder im Rahmen einer Regionalversammlung im Kollegenkreis vor.
Der Jahresbeitrag für BFF-Member
Kommen wir nun zum Kern der häufigsten Frage: Wie hoch ist der laufende Mitgliedsbeitrag für BFF-Member? Derzeit (Stand 2024) beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag für BFF-Member Euro 346,-. Dieser Betrag gilt für das Beitragsjahr vom 1. April bis zum 31. März. Bei einem Eintritt im Laufe des Jahres werden bereits abgelaufene Monate anteilig in Abzug gebracht.
Es ist wichtig zu wissen, dass sich der jährliche Mitgliedsbeitrag dynamisch entwickelt. Er erhöht sich jährlich um 2 %. Dies sollte bei der langfristigen Planung berücksichtigt werden.
Welche Leistungen sind im Basisbeitrag enthalten?
Als BFF-Member haben Sie Anspruch auf die in der Leistungsordnung vorgesehenen Basisleistungen des Vereins. Die genauen Details dieser Basisleistungen sind in der uns vorliegenden Information nicht aufgeführt, aber sie bilden das Fundament der Mitgliedschaft und ermöglichen die Teilhabe am Verband.
Zusätzliche Kosten für erweiterte Services
Über die Basisleistungen hinaus bietet der BFF verschiedene zusätzliche Services an, die bei Inanspruchnahme gesondert in Rechnung gestellt werden. Dies ermöglicht die Finanzierung vieler notwendiger Aktivitäten des Verbandes für seine Mitglieder. Zu diesen optionalen Leistungen gehören:
- Webportfolio: Für die Präsentation der eigenen Arbeiten auf der BFF-Website fallen zusätzliche Kosten an. Im ersten Jahr beträgt der Beitrag für das Webportfolio Euro 250,-. Ab dem zweiten Jahr staffeln sich die Kosten nach der Anzahl der präsentierten Arbeiten: Euro 130,- pro Jahr für bis zu 30 Fotos/Filme und Euro 190,- pro Jahr für bis zu 60 Fotos/Filme.
- BFF-Blog: Die Möglichkeit, beliebig viele Beiträge im BFF-Blog zu veröffentlichen, kostet zusätzlich Euro 220,- pro Jahr.
- Ausstellungsbeteiligungen: Die Teilnahme an Mitgliederausstellungen wird nach Aufwand berechnet und ist mit unterschiedlichen Teilnehmergebühren verbunden.
Diese zusätzlichen Kosten fallen nur an, wenn die entsprechenden Angebote aktiv genutzt werden.
Der Weg zur BFF-Professional Mitgliedschaft
Die BFF-Member Mitgliedschaft dient oft als Sprungbrett zur vollwertigen BFF-Professional Mitgliedschaft. Vor Ende der dreijährigen Member-Mitgliedschaft können sich BFF-Member um den Professional-Status bewerben. Dieser Prozess erfordert die erneute Vorlage von circa 30 bis 40 aktuellen Arbeiten. Die Bewerbung für den Professional-Status ist dann kostenlos.
Über die Aufnahme als BFF-Professional entscheiden der Vorstand und der für das Member-Mitglied zuständige regionale Vorstandsbeirat in einem einstimmigen Votum. Dies unterstreicht die hohen Qualitätsstandards, die mit der Professional-Mitgliedschaft verbunden sind.
Rechte und Status als BFF-Member
Trotz der zeitlichen Begrenzung und des Status als Member haben Mitglieder mit dem Status „BFF-Member“ wichtige Rechte innerhalb des Verbandes. Sie sind stimm- und wahlberechtigt. Dies ermöglicht ihnen, sich aktiv in die Gestaltung und Entscheidungen des BFF einzubringen.
Zusammenfassung der Kosten
Um eine klare Übersicht über die anfallenden Kosten zu geben, hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Gebühren und Beiträge:
| Position | Kosten | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Bewerbungsgebühr | Euro 200,- | Einmalig bei Antragstellung, nicht erstattungsfähig |
| Jahresmitgliedsbeitrag (Stand 2024) | Euro 346,- | Jährlich, anteilig bei Eintritt, Erhöhung um 2% p.a. |
| Webportfolio (1. Jahr) | Euro 250,- | Optional |
| Webportfolio (ab 2. Jahr, bis 30 Arbeiten) | Euro 130,- / Jahr | Optional |
| Webportfolio (ab 2. Jahr, bis 60 Arbeiten) | Euro 190,- / Jahr | Optional |
| BFF-Blog | Euro 220,- / Jahr | Optional |
| Ausstellungsbeteiligung | Variabel | Optional, nach Aufwand |
| Bewerbung BFF-Professional | Euro 0,- | Einmalig nach Member-Status |
Häufig gestellte Fragen zur BFF-Member Mitgliedschaft
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die BFF-Member Mitgliedschaft und ihre Kosten:
F: Wie hoch ist der aktuelle Jahresbeitrag für BFF-Member?
A: Der Jahresbeitrag beträgt derzeit (Stand 2024) Euro 346,-.

F: Erhöht sich der Mitgliedsbeitrag über die Zeit?
A: Ja, der Mitgliedsbeitrag erhöht sich jährlich um 2 %.
F: Wie lange kann ich BFF-Member sein?
A: Die BFF-Member Mitgliedschaft ist auf eine Höchstdauer von drei Jahren begrenzt und endet danach automatisch.
F: Muss ich eine Gebühr zahlen, um mich als BFF-Member zu bewerben?
A: Ja, es fällt eine Bearbeitungsgebühr von Euro 200,- (inkl. MwSt.) bei Einreichung der Bewerbungsunterlagen an.
F: Bekomme ich die Bewerbungsgebühr zurück, wenn ich nicht aufgenommen werde?
A: Nein, die Bewerbungsgebühr ist unabhängig vom Ausgang des Aufnahmeverfahrens zu zahlen und wird nicht erstattet.
F: Welche Voraussetzungen muss ich für die BFF-Member Mitgliedschaft erfüllen?
A: Sie müssen seit mindestens zwei Jahren selbständig oder als Pädagoge tätig sein, keiner Handwerkskammer angehören und Ihr Aufnahmeantrag muss von der BFF-Gutachterkommission befürwortet werden.
F: Welche Leistungen sind im Mitgliedsbeitrag enthalten?
A: Im Mitgliedsbeitrag sind die in der Leistungsordnung vorgesehenen Basisleistungen des Vereins enthalten.
F: Fallen zusätzliche Kosten an, wenn ich meine Arbeiten auf der BFF-Website präsentieren möchte?
A: Ja, die Nutzung des Webportfolios ist optional und mit zusätzlichen Kosten verbunden (Euro 250,- im 1. Jahr, danach Euro 130,- oder Euro 190,- jährlich je nach Umfang).
F: Kann ich nach der BFF-Member Mitgliedschaft auch BFF-Professional werden?
A: Ja, Sie können sich vor Ende der dreijährigen Member-Mitgliedschaft um die Professional-Mitgliedschaft bewerben, indem Sie aktuelle Arbeiten vorlegen.
F: Kostet die Bewerbung für den Professional-Status ebenfalls eine Gebühr?
A: Nein, die Bewerbung um die BFF-Professional Mitgliedschaft nach dem Status als BFF-Member ist kostenlos.
F: Haben BFF-Member Stimmrecht im Verband?
A: Ja, Mitglieder mit dem Status „BFF-Member“ sind stimm- und wahlberechtigt.
Die BFF-Member Mitgliedschaft bietet somit einen klaren Weg in einen renommierten Berufsverband und ermöglicht den Zugang zu einem professionellen Netzwerk. Die Kosten setzen sich aus einer einmaligen Bewerbungsgebühr und einem jährlichen Mitgliedsbeitrag zusammen, wobei optionale Zusatzleistungen weitere Ausgaben verursachen können. Die Möglichkeit, sich nach drei Jahren für die BFF-Professional Mitgliedschaft zu qualifizieren, macht diesen Status zu einem wertvollen ersten Schritt für ambitionierte Fotografen und Filmgestalter.
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