Kann Arbeitslosengeld auch später kommen?

ALG I: Bezug verschieben oder unterbrechen?

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Wer seinen Job verliert, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I). Diese Leistung dient dazu, die finanzielle Lücke während der Arbeitssuche zu schließen. Doch nicht immer möchte man das Arbeitslosengeld sofort nach Eintritt der Arbeitslosigkeit beziehen. Es kann Situationen geben – sei es eine geplante Reise, eine berufliche Weiterbildung oder der Wunsch nach einer Auszeit – in denen es sinnvoll erscheint, den Bezug des Arbeitslosengeldes zu einem späteren Zeitpunkt zu beginnen oder ihn zwischenzeitlich zu pausieren. Die gute Nachricht ist: Unter bestimmten Bedingungen ist dies tatsächlich möglich. Allerdings sind dabei wichtige Regeln und Fristen zu beachten, um den Anspruch nicht zu gefährden.

Wie lange kann man Arbeitslosengeld nachfordern?
(2) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind. (1) Zum Erlöschen eines Anspruchs können nur Sperrzeiten führen, die ein Jahr vor Entstehung des Stammrechts oder danach eingetreten sind.

ALG I Bezug verschieben oder unterbrechen: Die Grundlagen

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, den Zeitpunkt des Arbeitslosengeldbezugs zu beeinflussen:

  • Verschiebung des Bezugs: Hierbei melden Sie sich erst zu einem späteren, selbst gewählten Zeitpunkt arbeitslos und beantragen das Arbeitslosengeld dann erstmalig. Dies ist nur möglich, solange Sie die sogenannte Anwartschaftszeit noch erfüllen.
  • Unterbrechung des Bezugs: Hierbei beginnen Sie zunächst mit dem Bezug von Arbeitslosengeld, pausieren diesen dann für eine bestimmte Zeit und nehmen den Restanspruch zu einem späteren Zeitpunkt wieder auf.

Beide Varianten erfordern eine sorgfältige Planung und die Einhaltung bestimmter Formalitäten gegenüber der Agentur für Arbeit.

Die entscheidende Voraussetzung: Die Anwartschaftszeit

Der wichtigste Faktor, der eine Verschiebung des Arbeitslosengeldbezugs beeinflusst, ist die Anwartschaftszeit. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat nur, wer die Anwartschaftszeit erfüllt. In der Regel bedeutet das, dass Sie innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosmeldung mindestens 360 Kalendertage versicherungspflichtig beschäftigt waren. Es gibt Sonderregelungen, die diese Zeit verkürzen können, aber die Grundregel ist entscheidend.

Wenn Sie den Bezug von Arbeitslosengeld verschieben möchten, indem Sie die Arbeitslosmeldung hinauszögern, müssen Sie unbedingt sicherstellen, dass Sie die Anwartschaftszeit zu dem *späteren* Zeitpunkt, an dem Sie sich arbeitslos melden, immer noch erfüllen. Verpassen Sie diesen Zeitpunkt und erfüllen die Anwartschaftszeit bei der verspäteten Meldung nicht mehr, verfällt Ihr gesamter Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Praxistipp zur Anwartschaftszeit bei Verschiebung

Planen Sie, sich erst später arbeitslos zu melden, prüfen Sie genau, ob Ihre vorherigen Beschäftigungszeiten ausreichen, um die Anwartschaftszeit auch am geplanten Tag der Arbeitslosmeldung noch zu erfüllen. Die sichere Variante ist immer, dies vorab mit der Agentur für Arbeit zu besprechen oder im Zweifel rechtlichen Rat im Sozialversicherungsrecht einzuholen.

Arbeitssuchend vs. Arbeitslos: Die wichtigen Meldungen

Ein häufiger Punkt der Verwirrung liegt im Unterschied zwischen der Arbeitssuchendmeldung und der Arbeitslosmeldung. Beide sind wichtig, haben aber unterschiedliche Bedeutungen und Fristen:

  • Arbeitssuchendmeldung: Diese Meldung müssen Sie abgeben, sobald Sie wissen, dass Ihr Beschäftigungsverhältnis endet. Idealerweise geschieht dies drei Monate vor dem Ende der Beschäftigung. Erfahren Sie erst kurzfristiger davon, müssen Sie sich unverzüglich (innerhalb von drei Tagen) arbeitssuchend melden. Diese Meldung dient dazu, die Agentur für Arbeit frühzeitig zu informieren, damit diese Ihnen bei der Suche nach einer neuen Stelle helfen kann und um die Verhängung einer Sperrzeit zu vermeiden. Die Arbeitssuchendmeldung kann formlos erfolgen, z.B. online oder schriftlich.
  • Arbeitslosmeldung: Diese Meldung ist der formale Schritt, der Ihre Arbeitslosigkeit dokumentiert und den Beginn Ihres potenziellen Leistungsbezugs markiert. Sie muss spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit erfolgen, wenn Sie sofort Arbeitslosengeld beantragen möchten. Für die Gültigkeit der Arbeitslosmeldung ist es zwingend erforderlich, dass Sie diese persönlich bei der Agentur für Arbeit oder digital mit elektronischem Identitätsnachweis im Fachportal der Bundesagentur für Arbeit vornehmen. Die Arbeitslosmeldung ist der Zeitpunkt, an dem geprüft wird, ob Sie die Anwartschaftszeit erfüllen!

Auch wenn Sie den Bezug des Arbeitslosengeldes verschieben möchten, müssen Sie sich dennoch fristgerecht arbeitssuchend melden!

Den Bezug des Arbeitslosengeldes verschieben

Die Verschiebung des Arbeitslosengeldbezugs ist die einfachere Methode, erfordert aber, wie erwähnt, die Erfüllung der Anwartschaftszeit zum späteren Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung. Der Ablauf sieht wie folgt aus:

  1. Sie erfahren vom Ende Ihrer Beschäftigung und melden sich fristgerecht arbeitssuchend (spätestens 3 Monate vorher, sonst unverzüglich).
  2. Sie werden arbeitslos, entscheiden sich aber, das Arbeitslosengeld noch nicht zu beantragen. In dieser Zeit stehen Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und erhalten kein Arbeitslosengeld oder Bürgergeld.
  3. Zu einem späteren, von Ihnen gewählten Zeitpunkt, an dem Sie arbeitslos sind, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und Arbeitslosengeld beziehen möchten, melden Sie sich persönlich oder digital mit eID bei der Agentur für Arbeit arbeitslos.
  4. Parallel zur Arbeitslosmeldung oder kurz danach beantragen Sie das Arbeitslosengeld.

Das Arbeitslosengeld erhalten Sie dann ab dem Tag der Arbeitslosmeldung, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Das Risiko hierbei ist das Verfehlen der Anwartschaftszeit zum Zeitpunkt der verspäteten Meldung.

Kann man Arbeitslosengeld auch zu einem späteren Zeitpunkt beantragen?
Im Normalfall beantragen Sie ALG 1 direkt bei der Arbeitslosmeldung, um möglichst schnell Geld zu erhalten. Es kann allerdings manchmal sinnvoll sein, den Antrag später zu stellen – zum Beispiel, wenn Sie bald 50, 55 oder 58 Jahre alt werden. Das hängt mit der maximalen Bezugsdauer zusammen.

Den laufenden ALG I Bezug unterbrechen

Eine Unterbrechung ist sinnvoll, wenn Sie bereits Arbeitslosengeld beziehen, aber für einen längeren Zeitraum nicht für die Vermittlung zur Verfügung stehen (z.B. wegen eines Studiums, einer längeren Reise). Eine einfache Verschiebung der Arbeitslosmeldung ist in solchen Fällen oft nicht mehr möglich, da die Anwartschaftszeit am geplanten Ende der Unterbrechung nicht mehr erfüllt wäre. Der Prozess der Unterbrechung ist etwas komplexer:

  1. Sie erfahren vom Ende Ihrer Beschäftigung und melden sich fristgerecht arbeitssuchend.
  2. Sie melden sich am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit (oder kurz danach, solange die Anwartschaftszeit noch erfüllt ist) persönlich oder digital mit eID arbeitslos.
  3. Sie beantragen das Arbeitslosengeld.
  4. Sie beziehen das Arbeitslosengeld für mindestens einen Tag.
  5. Sie melden sich vom Bezug des Arbeitslosengeldes ab und erklären, dass Sie dem Arbeitsmarkt vorübergehend nicht zur Verfügung stehen (z.B. wegen Studium, Reise).
  6. Zu einem späteren Zeitpunkt, wenn Sie wieder arbeitslos sind und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, melden Sie sich erneut arbeitslos und geben an, dass Sie Ihren Restanspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen möchten.

Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt als Restanspruch erhalten. Allerdings unterliegt dieser Restanspruch einer wichtigen Frist.

Die 4-Jahres-Frist: Verfall des Restanspruchs

Ein entscheidender Punkt, insbesondere bei der Unterbrechung des Arbeitslosengeldbezugs, ist die sogenannte Verfallsfrist. Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld verfällt 4 Jahre nach dem Tag, an dem Sie sich ursprünglich arbeitslos gemeldet haben. Wenn Sie also Ihren Bezug unterbrechen und die Unterbrechung länger als 4 Jahre dauert, gerechnet ab dem Datum Ihrer ersten Arbeitslosmeldung, dann verfällt der nicht in Anspruch genommene Restanspruch vollständig.

Planen Sie eine längere Unterbrechung, müssen Sie sicherstellen, dass Sie Ihren Restanspruch innerhalb dieser 4-Jahres-Frist wieder aufnehmen. Alles, was danach noch übrig wäre, geht verloren.

Kranken- und Pflegeversicherung während der Pause

Ein sehr wichtiger Aspekt, der oft übersehen wird: Wenn Sie den Bezug von Arbeitslosengeld verschieben oder unterbrechen, sind Sie in der Zeit, in der Sie kein ALG I erhalten, nicht automatisch über die Agentur für Arbeit kranken- und pflegeversichert. Dies kann gravierende Folgen haben.

Sie müssen sich in dieser Zeit selbst um Ihre Kranken- und Pflegeversicherung kümmern. Mögliche Optionen sind:

  • Familienversicherung: Wenn Ihr Ehepartner oder Lebenspartner gesetzlich versichert ist und Ihr eigenes Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt, können Sie eventuell kostenfrei familienversichert sein.
  • Freiwillige Weiterversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung: Sie können sich freiwillig in Ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenkasse weiterversichern. Die Beiträge richten sich dann nach Ihrem Einkommen (oder fiktiven Einnahmen bei geringem Einkommen) und können erheblich sein.
  • Private Krankenversicherung: Unter Umständen kommt eine private Krankenversicherung infrage, z.B. im Basistarif.

Klären Sie diesen Punkt unbedingt im Voraus mit Ihrer Krankenkasse, um Versicherungslücken zu vermeiden!

Gründe für eine Verschiebung oder Unterbrechung

Es gibt verschiedene Situationen, in denen es sinnvoll sein kann, den Bezug von Arbeitslosengeld nicht sofort zu beginnen oder ihn zu pausieren:

  • Reisen: Eine geplante längere Reise, die während der Arbeitslosigkeit stattfinden soll. Während dieser Zeit stehen Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und dürfen daher kein Arbeitslosengeld beziehen.
  • Gründung/Selbstständigkeit: Sie möchten sich selbstständig machen, sind sich aber unsicher, ob dies dauerhaft gelingt. Sie können den Anspruch auf ALG I sichern und ihn ggf. später nutzen, falls die Selbstständigkeit nicht wie geplant verläuft. Dies ist oft eine Alternative, wenn kein Gründungszuschuss gewährt wird.
  • Auszeit/Sabbatical: Sie planen eine persönliche Auszeit, vielleicht finanziert durch Ersparnisse oder das Einkommen des Partners.
  • Bildung/Weiterbildung/Studium: Sie möchten die Zeit der Arbeitslosigkeit für eine Bildungsmaßnahme nutzen, die nicht von der Agentur für Arbeit finanziert wird, und finanzieren sich in dieser Zeit selbst.
  • Verlängerung der Anspruchsdauer durch Alter: Die maximale Bezugsdauer von Arbeitslosengeld hängt unter anderem vom Lebensalter ab. Wer kurz nach Beginn der Arbeitslosigkeit einen Alters-Schwellenwert erreicht (derzeit 50, 55 oder 58 Jahre) und finanziell in der Lage ist, kann durch eine Verschiebung der Arbeitslosmeldung bis nach dem Geburtstag unter Umständen einen Anspruch auf eine längere Bezugsdauer erwerben. Dies funktioniert jedoch nur, wenn die Anwartschaftszeit am späteren Tag der Arbeitslosmeldung noch erfüllt ist!

Wichtige Hinweise und Risiken

Die Verschiebung oder Unterbrechung des Arbeitslosengeldbezugs bietet Flexibilität, birgt aber auch Risiken, die man kennen muss:

  • Verlust des Anspruchs durch Anwartschaftszeit: Das größte Risiko bei der Verschiebung ist, dass Sie die Anwartschaftszeit zum Zeitpunkt der (späteren) Arbeitslosmeldung nicht mehr erfüllen. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr, selbst wenn Sie zuvor jahrelang eingezahlt haben.
  • Verlust des Restanspruchs durch 4-Jahres-Frist: Bei einer Unterbrechung müssen Sie Ihren Restanspruch innerhalb von 4 Jahren nach der ersten Arbeitslosmeldung wieder aufnehmen. Versäumen Sie dies, verfällt der Anspruch.
  • Keine finanzielle Absicherung: Während der Zeit, in der Sie kein Arbeitslosengeld beziehen, haben Sie in der Regel auch keinen Anspruch auf Bürgergeld, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen bzw. die Leistungen (ALG I) nur verschieben. Sie müssen sich selbst finanzieren können.
  • Versicherungslücke: Wie bereits erwähnt, müssen Sie sich selbst um Kranken- und Pflegeversicherung kümmern. Eine Lücke kann teuer werden.

Aufgrund dieser Risiken ist es unerlässlich, dass Sie Ihr Vorhaben frühzeitig und detailliert mit der Agentur für Arbeit besprechen. Lassen Sie sich die Konsequenzen und Voraussetzungen genau erläutern.

Kann Arbeitslosengeld auch später kommen?
Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, kann unter Umständen den Bezug von Arbeitslosengeld nach hinten verschieben und/oder unterbrechen. Der Restanspruch kann dann später genommen werden, z.B. wegen einer geplanten Auszeit, Reise oder Selbstständigkeit oder um die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld zu verlängern.

Fallbeispiele aus der Praxis

Um die Mechanismen besser zu verstehen, betrachten wir einige Beispiele, basierend auf den Informationen:

Beispiel 1: Frau Müller (Erfolgreiche Verschiebung)

Frau Müller verliert ihren Job am 1.1.2026 und meldet sich fristgerecht arbeitssuchend. Sie wird am 1.7.2027 50 Jahre alt und war über 20 Jahre beschäftigt. Hätte sie sich sofort am 1.1.2026 arbeitslos gemeldet (mit 49 Jahren), hätte sie Anspruch auf 12 Monate ALG I gehabt (Anwartschaftszeit erfüllt). Sie entscheidet sich jedoch, sich erst an ihrem 50. Geburtstag, dem 1.7.2027, arbeitslos zu melden. Zu diesem Zeitpunkt war sie innerhalb der letzten 30 Monate vor der Meldung ein Jahr beschäftigt und erfüllt somit immer noch die Anwartschaftszeit. Da sie nun 50 ist, hat sie Anspruch auf 15 Monate ALG I (längere Beschäftigungsdauer vorausgesetzt). Da sie in der Zwischenzeit durch ihren Mann versichert und finanziell abgesichert war, hat sich die Verschiebung für sie gelohnt, da sie 3 Monate länger Arbeitslosengeld erhält.

Beispiel 2: Herr Mayer (Gescheiterte Verschiebung)

Herr Mayer verliert seinen Job ebenfalls am 1.1.2026 und meldet sich fristgerecht arbeitssuchend. Er wird am 1.8.2027 50 Jahre alt und war ebenfalls über 20 Jahre beschäftigt. Wie Frau Müller möchte er warten, bis er 50 ist, um potenziell mehr Arbeitslosengeld zu erhalten, und meldet sich am 1.8.2027 arbeitslos. Das Problem: Innerhalb der 30 Monate vor diesem Datum (1.2.2025 bis 31.8.2027) war er nur 11 Monate versicherungspflichtig beschäftigt (die Zeit vor dem 1.1.2026 zählt nur teilweise in den 30-Monats-Zeitraum hinein). Er erfüllt somit am 1.8.2027 die Anwartschaftszeit nicht mehr. Obwohl er insgesamt lange gearbeitet hat, hat er seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld komplett verloren, weil er die Anwartschaftszeit zum Zeitpunkt der (verspäteten) Arbeitslosmeldung nicht mehr erfüllte.

Beispiel 3: Frau Yilmaz (Unterbrechung für Studium)

Frau Yilmaz verliert ihren Job am 1.1.2026 mit 30 Jahren, nachdem sie 2 Jahre durchgehend beschäftigt war. Sie meldet sich fristgerecht arbeitssuchend. Sie möchte studieren und danach ihren ALG I Anspruch nutzen. Meldet sie sich erst nach Ende des Studiums (z.B. 1.9.2029) arbeitslos, würde sie die Anwartschaftszeit nicht mehr erfüllen. Daher wählt sie die Unterbrechung: Sie meldet sich am 1.1.2026 arbeitslos (Anwartschaft erfüllt, Anspruch auf 12 Monate ALG I), beantragt das ALG I und bezieht es für einen Tag. Am 1.2.2026 meldet sie sich vom Bezug ab, da sie ihr Studium beginnt. Ihr Restanspruch beträgt 11 Monate. Sie studiert bis Herbst 2029 und meldet sich am 1.9.2029 erneut arbeitslos. Da ihre erste Arbeitslosmeldung am 1.1.2026 war, sind am 1.9.2029 noch keine 4 Jahre vergangen. Sie kann ihren Restanspruch von 11 Monaten noch bis zum 31.12.2029 (Ende der 4-Jahres-Frist) geltend machen. Sollte ihr Studium länger dauern oder sie den Bezug später als 4 Jahre nach der ersten Meldung wieder aufnehmen wollen, würde der Restanspruch verfallen.

Wer kann Ihnen weiterhelfen?

Die wichtigste Anlaufstelle für alle Fragen rund um Arbeitslosengeld, Anwartschaftszeiten, Meldepflichten sowie die Möglichkeiten der Verschiebung und Unterbrechung ist die Agentur für Arbeit. Eine persönliche Beratung dort ist unerlässlich, um Ihre individuelle Situation zu klären und Fehler zu vermeiden. In komplexen Fällen oder bei Unstimmigkeiten kann auch die Beratung durch eine auf Sozialrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei hilfreich sein.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich Arbeitslosengeld unbegrenzt verschieben?

Nein. Sie können die Arbeitslosmeldung nur so lange verschieben, wie Sie zum Zeitpunkt der tatsächlichen Arbeitslosmeldung noch die notwendige Anwartschaftszeit erfüllen. Das kann je nach Ihrer individuellen Erwerbsbiografie variieren, ist aber nicht unbegrenzt möglich.

Was passiert, wenn man Arbeitslosengeld zu spät beantragt?
Wenn Sie sich nicht rechtzeitig oder nicht wirksam arbeitsuchend melden, tritt eine Sperrzeit von einer Woche ein. Während der Sperrzeit erhalten Sie kein Arbeitslosengeld, weil der Anspruch ruht. Holen Sie daher bitte Ihre Arbeitsuchendmeldung nach.

Verfällt mein Restanspruch nach einer Unterbrechung?

Ja. Ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld verfällt 4 Jahre nach dem Tag Ihrer ersten Arbeitslosmeldung. Wenn Sie den Bezug unterbrochen haben, müssen Sie den Restanspruch innerhalb dieser Frist wieder aufnehmen.

Bin ich während der Unterbrechung oder Verschiebung krankenversichert?

Während der Zeit, in der Sie kein Arbeitslosengeld beziehen (weil Sie den Bezug verschieben oder unterbrochen haben), sind Sie nicht automatisch über die Agentur für Arbeit kranken- und pflegeversichert. Sie müssen sich selbst um Ihre Versicherung kümmern, z.B. durch Familienversicherung, freiwillige Weiterversicherung in der GKV oder eine private Versicherung.

Kann ich Bürgergeld beantragen, wenn ich ALG I verschiebe oder unterbreche?

Grundsätzlich nein. Während der Zeit, in der Sie den ALG I Bezug verschieben (indem Sie sich noch nicht arbeitslos gemeldet haben) oder unterbrechen (indem Sie erklären, dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung zu stehen), haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf Bürgergeld (ehemals ALG II/Hartz IV). Bürgergeld wird nur gewährt, wenn Sie bedürftig sind und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (oder unter bestimmte Ausnahmeregelungen fallen). Wenn Sie ALG I verschieben oder unterbrechen, liegt dies meist daran, dass Sie sich selbst finanzieren oder nicht zur Verfügung stehen.

Muss ich mich arbeitssuchend melden, auch wenn ich ALG I verschieben will?

Ja, unbedingt! Die Arbeitssuchendmeldung ist unabhängig vom Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung und des ALG I Antrags. Sie müssen sich fristgerecht (3 Monate vorher oder unverzüglich) arbeitssuchend melden, um eine Sperrzeit zu vermeiden und Ihre Mitwirkungspflichten zu erfüllen. Die Arbeitslosmeldung und der Antrag auf ALG I folgen dann zu dem von Ihnen gewählten späteren Zeitpunkt (bei Verschiebung) oder zur Aufnahme des Bezugs (bei Unterbrechung).

Die Möglichkeit, den Bezug von Arbeitslosengeld zu verschieben oder zu unterbrechen, kann ein wertvolles Instrument zur Gestaltung Ihrer beruflichen Übergangszeit sein. Es ist jedoch mit klaren Regeln und potenziellen Fallstricken verbunden. Eine sorgfältige Planung und die enge Abstimmung mit der Agentur für Arbeit sind der Schlüssel, um Ihren Anspruch zu sichern und böse Überraschungen zu vermeiden.

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Andenmatten Soltermann

Hallo! Ich bin Andenmatten Soltermann, ein Schweizer Fotograf, der leidenschaftlich die Essenz der Welt durch seine Linse einfängt. Geboren und aufgewachsen in den majestätischen Schweizer Alpen, haben die deutsche Sprache und atemberaubende Landschaften meine kreative Vision geprägt. Meine Liebe zur Fotografie begann mit einer alten analogen Kamera, und seitdem widme ich mein Leben der Kunst, visuelle Geschichten zu erzählen, die berühren und verbinden.In meinem Blog teile ich praktische Tipps, Techniken und Erfahrungen, um dir zu helfen, deine fotografischen Fähigkeiten zu verbessern – egal, ob du ein neugieriger Anfänger oder ein erfahrener Profi bist. Von der Beherrschung des natürlichen Lichts bis hin zu Ratschlägen für wirkungsvolle Bildkompositionen ist es mein Ziel, dich zu inspirieren, die Welt mit neuen Augen zu sehen. Mein Ansatz verbindet Technik mit Leidenschaft, immer auf der Suche nach dem Funken, der ein Foto unvergesslich macht.Wenn ich nicht hinter der Kamera stehe, findest du mich auf Bergpfaden, auf Reisen nach neuen Perspektiven oder beim Genießen der Schweizer Traditionen, die mir so am Herzen liegen. Begleite mich auf dieser visuellen Reise und entdecke, wie Fotografie die Art und Weise, wie du die Welt siehst, verändern kann.

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