Wer mit einer starken Seheinschränkung oder gar Blindheit lebt, ist oft auf spezielle Hilfsmittel angewiesen, um den Alltag zu bewältigen. Die modernen technischen Geräte, die hierfür zur Verfügung stehen, sind jedoch nicht immer günstig. Eine zentrale Frage für Betroffene ist daher: Wird die OrCam, ein fortschrittliches mobiles Lese- und Erkennungssystem, von der Krankenkasse bezahlt? Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme, den Antragsprozess und die Bedeutung eines aktuellen Gerichtsurteils.

Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass für die Bewilligung eines Hilfsmittels durch die gesetzliche Krankenversicherung eine so genannte medizinische Indikation vorliegen muss. Das bedeutet, es müssen bestimmte medizinische Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Krankenkasse die Kosten ganz oder teilweise trägt. Für Blindenhilfsmittel, zu denen auch die OrCam zählt, ist die grundlegende medizinische Voraussetzung eine Augenerkrankung, die zu einer hochgradigen Sehbehinderung oder Blindheit führt. Es ist unerlässlich, dass die eigene Sehstärke und der Grad der Beeinträchtigung von einem Facharzt, idealerweise einem Augenarzt, genauestens dokumentiert werden. Diese belastbaren Daten sind entscheidend für die Argumentation gegenüber der Krankenkasse.

Wann spricht man von Sehbehinderung oder Blindheit?
Die Einstufung des Grades der Sehbeeinträchtigung ist maßgeblich für die Entscheidung der Krankenkasse über die Kostenübernahme von Hilfsmitteln. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat hierfür klare Abstufungen definiert, die auch in Deutschland zur Anwendung kommen:
- Sehbehinderung: Liegt vor, wenn das Sehvermögen (Visus) kleiner oder gleich 0,3 (entspricht 30 Prozent oder 1/3 der normalen Sehkraft) ist.
- Hochgradige Sehbehinderung: Diese Stufe wird erreicht, wenn die Sehschärfe maximal 5 Prozent und minimal 2 Prozent beträgt (Visus kleiner 0,05 = 1/20 und größer 0,02 = 1/50).
- Blindheit im Sinne des Gesetzes: In Deutschland gilt als blind, wer selbst mit optimaler Korrektur durch Brille oder Kontaktlinsen weniger als 2 Prozent (Visus kleiner 0,02 = 1/50) dessen sieht, was ein Mensch mit normaler Sehkraft erkennen kann.
Die medizinische Voraussetzung für die Bewilligung der OrCam MyEye liegt typischerweise im Bereich eines Visus von kleiner 0,05. Das Gerät ist somit primär für Personen mit einer starken Seheinschränkung bis hin zur vollständigen Blindheit konzipiert und für diese Gruppe als Hilfsmittel vorgesehen.
Was genau ist die OrCam MyEye?
Die OrCam MyEye ist ein innovatives, mobiles Vorlesesystem, das speziell für blinde und stark sehbehinderte Menschen entwickelt wurde. Das Kernstück des Systems ist eine sehr kleine Kameraeinheit, vergleichbar in der Größe mit einem USB-Stick. Diese Kamera wird mittels eines Magneten einfach und flexibel an einer Brille befestigt. Über einen kleinen integrierten Lautsprecher oder optional über einen Ohrhörer liest das Gerät dem Nutzer Texte aller Art vor. Dies können gedruckte Texte in Büchern, Zeitungen oder Briefen sein, aber auch digitale Texte auf Bildschirmen.
Was die OrCam MyEye von vielen herkömmlichen, stationären Vorlesegeräten unterscheidet und ihr einen erheblichen Vorteil verschafft, ist ihre Mobilität und Vielseitigkeit. Dank der Befestigung an der Brille und der kompakten Größe kann das Gerät praktisch überall eingesetzt werden. Nutzer können damit unterwegs Fahrpläne an Bushaltestellen lesen, Straßenschilder identifizieren, Speisekarten im Restaurant erfassen oder Preisschilder im Supermarkt erkennen. Über die reine Vorlesefunktion hinaus verfügt die OrCam MyEye über weitere nützliche Features, wie eine Produkt- und eine Gesichtserkennung. Das Gerät kann vorab eingelesene Gesichter identifizieren und dem Nutzer mitteilen, wer vor ihm steht, oder bestimmte Produkte anhand ihrer Verpackung erkennen.
Ist die OrCam ein anerkanntes Hilfsmittel?
Eine sehr positive Entwicklung für Versicherte, die auf ein solches Hilfsmittel angewiesen sind, ist die offizielle Anerkennung der OrCam MyEye. Seit November 2017 ist das Gerät vom GKV-Spitzenverband, dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland, in die offizielle Hilfsmittelliste aufgenommen worden. Die OrCam MyEye ist dort in der Produktgruppe 07 (Blindenhilfsmittel) gelistet. Diese Listung bedeutet, dass das Gerät grundsätzlich als Hilfsmittelliste anerkanntes Blindenhilfsmittel gilt und somit potenziell erstattungsfähig ist.
Obwohl die OrCam gelistet ist, bedeutet dies nicht automatisch eine pauschale Kostenübernahme für jeden Antragsteller. Jeder Antrag bei der Krankenkasse wird als Einzelfall geprüft. Dennoch besteht für Antragsteller, die die genannte medizinische Indikation erfüllen (typischerweise Visus kleiner 0,05), eine gute Chance auf eine Bezuschussung oder sogar die volle Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Wie beantragt man die Kostenübernahme für die OrCam?
Der Prozess zur Beantragung der OrCam als Hilfsmittel bei der Krankenkasse folgt dem üblichen Verfahren für Blindenhilfsmittel:
- Zunächst benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Rezept) von Ihrem Augenarzt. In dieser Verordnung sollte die Notwendigkeit des Hilfsmittels OrCam MyEye begründet und Ihre Sehbeeinträchtigung dokumentiert sein.
- Zusätzlich zur ärztlichen Verordnung ist oft ein sogenannter Erprobungsbogen erforderlich. Dieser Bogen wird in der Regel vom Fachhändler ausgestellt, bei dem Sie die OrCam testen oder erwerben möchten. Der Erprobungsbogen bestätigt die Eignung des Geräts für Ihre spezifischen Bedürfnisse und dokumentiert eine erfolgreiche Erprobung.
- Der Händler kann den Antrag bei der Krankenkasse zusätzlich mit einer detaillierten Begründung unterstützen, warum die OrCam MyEye das für Sie am besten geeignete Hilfsmittel ist und welche Vorteile sie Ihnen im Alltag bietet.
Es gab in der Vergangenheit auch bereits Bewilligungen, die außerhalb der streng definierten medizinischen Indikation (Visus kleiner 0,05) lagen. Dies war beispielsweise der Fall, wenn mit einem entsprechenden Attest des Augenarztes ein erheblicher Gesichtsfeldverlust im zentralen Sehen diagnostiziert wurde (wie bei der Makuladegeneration), der das Lesen unmöglich macht, auch wenn der Visuswert formal über 0,05 liegt. Solche Fälle zeigen, dass die Krankenkassen im Einzelfall auch andere schwerwiegende Sehbeeinträchtigungen berücksichtigen können, wenn diese die Nutzung herkömmlicher Hilfsmittel stark einschränken.
Was tun bei Ablehnung? Die Bedeutung des Gerichtsurteils
Trotz der Listung der OrCam als Hilfsmittel und der Möglichkeit, die medizinische Indikation zu erfüllen, kann es vorkommen, dass die Krankenkasse den Antrag auf Kostenübernahme ablehnt. In einem solchen Fall ist es sehr empfehlenswert, Widerspruch gegen die Ablehnung einzulegen. Bei der Begründung des Widerspruchs kann man sich auf ein wichtiges Gerichtsurteil berufen, das die Position der Antragsteller stärkt.
Das Sozialgericht Gelsenkirchen hat mit Urteil vom 9. August 2018 (Aktenzeichen: S 11 KR 1400/17) entschieden, dass die OrCam MyEye einen wesentlichen Gebrauchsvorteil gegenüber herkömmlichen, stationären Vorlesegeräten bietet und somit von der Krankenkasse zu bezahlen ist. Das Gericht hob in seiner Urteilsbegründung insbesondere die mobile Einsetzbarkeit hervor, die es der Klägerin ermöglichte, das Gerät jederzeit und überall zu nutzen – zu Hause und unterwegs. Es wurde betont, dass die OrCam kein aktives Platzieren des Textes unter einem Scanner erfordert, was bei vielen stationären Geräten der Fall ist. Darüber hinaus wurden die zusätzlichen Funktionen wie die Gesichtserkennung (bis zu 100 Gesichter können gespeichert und erkannt werden, was die Klägerin unabhängig von der Notwendigkeit machte, nach Namen zu fragen) und die Produkterkennung als wesentliche Vorteile gewertet. Die Gesamtheit dieser Funktionen wurde als erheblicher Gebrauchsvorteil im Vergleich zu gängigen Vorlesegeräten beurteilt.

| Merkmal | OrCam MyEye | Herkömmliches, stationäres Vorlesegerät |
|---|---|---|
| Mobilität | Jederzeit und überall einsetzbar (an der Brille getragen) | Nur am festen Standort nutzbar |
| Texterfassung | Automatisch durch Blickrichtung/Zeigen; kein manuelles Platzieren des Textes nötig | Manuelles Platzieren des Textes unter dem Scanner erforderlich |
| Zusatzfunktionen | Gesichtserkennung, Produkterkennung | In der Regel keine solchen Funktionen |
| Alltagstauglichkeit unterwegs | Hilfreich bei Fahrplänen, Straßenschildern, Speisekarten etc. | Nicht für den mobilen Einsatz konzipiert |
Dieses Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen stellt ein wichtiges Argumentationsmittel dar, wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme für die OrCam mit der Begründung ablehnt, ein günstigeres, stationäres Vorlesegerät sei ausreichend. Es unterstreicht den modernen und umfassenden Charakter der OrCam als Hilfsmittel, das mehr leistet als nur das Vorlesen von Texten am Schreibtisch.
Häufig gestellte Fragen zur OrCam und Kostenübernahme
Was ist die OrCam MyEye und für wen ist sie geeignet?
Die OrCam MyEye ist ein tragbares, intelligentes Gerät, das an einer Brille befestigt wird und blinden oder stark sehbehinderten Menschen Texte vorliest, Gesichter und Produkte erkennt. Sie ist geeignet für Personen mit einem Visus von kleiner als 0,05 oder vergleichbaren schweren Seheinschränkungen, die das Lesen unmöglich machen.
Ist die OrCam in der Hilfsmittelliste gelistet?
Ja, die OrCam MyEye ist seit November 2017 in der Hilfsmittelliste des GKV-Spitzenverbandes in Produktgruppe 07 (Blindenhilfsmittel) als anerkanntes Hilfsmittel aufgeführt.
Welche medizinischen Voraussetzungen müssen für eine Kostenübernahme erfüllt sein?
In der Regel ist eine hochgradige Sehbehinderung oder Blindheit mit einem Visus von kleiner als 0,05 erforderlich. Auch andere schwere Seheinschränkungen, wie ein zentraler Gesichtsfeldverlust, können im Einzelfall zur Bewilligung führen.
Wie beantrage ich die OrCam bei meiner Krankenkasse?
Sie benötigen eine ärztliche Verordnung vom Augenarzt und einen Erprobungsbogen vom Fachhändler. Beide Dokumente reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein. Eine detaillierte Begründung des Händlers kann hilfreich sein.
Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Legen Sie Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid ein. Sie können sich dabei auf das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen (Az.: S 11 KR 1400/17) berufen, das den wesentlichen Gebrauchsvorteil der OrCam gegenüber stationären Geräten hervorhebt.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten immer zu 100 Prozent?
Die Entscheidung liegt im Ermessen der Krankenkasse und wird im Einzelfall geprüft. Sowohl eine Bezuschussung als auch eine volle Kostenübernahme sind möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Fazit
Moderne technische Hilfsmittel wie die OrCam MyEye verbessern die Lebensqualität von blinden und stark sehbehinderten Menschen erheblich. Die gute Nachricht ist, dass die OrCam als anerkanntes Hilfsmittel in der Hilfsmittelliste geführt wird und die Chancen auf eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse gut stehen, sofern die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine sorgfältige Dokumentation der eigenen Seheinschränkungen durch den Augenarzt und das Wissen um den richtigen Beantragungsprozess sind dabei entscheidend. Im Falle einer Ablehnung lohnt es sich unbedingt, Widerspruch einzulegen und sich dabei auf das wegweisende Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen zu berufen, das die besonderen Vorteile der OrCam hervorhebt. Mit Beharrlichkeit und der richtigen Argumentation können Betroffene die notwendige Unterstützung erhalten, um dieses wertvolle Hilfsmittel nutzen zu können.
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