Die Welt der Drohnenfotografie und -videografie entwickelt sich rasant weiter. Parallel dazu passen sich auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen an. Ab dem 1. Januar 2024 treten in Deutschland und der gesamten Europäischen Union neue, vereinheitlichte Regeln für den Betrieb von Drohnen in Kraft. Diese Änderungen, basierend auf der „Delegierten Verordnung (EU) 2019/945“ der EASA, sollen mehr Klarheit und Sicherheit schaffen. Doch was bedeutet das konkret für Sie als Drohnenpilot, insbesondere wenn Sie ein älteres Modell wie eine DJI Phantom 3 fliegen oder die Anschaffung einer neuen Drohne planen? Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Änderungen und erklärt Ihnen, welche Schritte notwendig sind, um auch weiterhin legal und sicher abzuheben.

Neue Drohnenregeln ab 2024: Was ändert sich?
Das Kernstück der neuen Regelungen ist die Einführung von Drohnenklassen, die auf einer Risikobewertung basieren (C0 bis C6). Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Hersteller nur noch Drohnen mit einer solchen C-Klasse-Kennzeichnung auf den Markt bringen. Diese Klassifizierung gibt Ihnen auf einen Blick Auskunft darüber, unter welchen Bedingungen die Drohne betrieben werden darf.
Für Sie als Drohnenpilot bedeutet das eine Vereinfachung, da die erlaubten Betriebsbedingungen direkt mit der Drohne gekennzeichnet sind. Doch was passiert mit all den Drohnen, die bereits vor diesem Stichtag gekauft wurden und keine solche C-Klasse-Kennzeichnung besitzen? Diese fallen unter den Begriff der Bestandsdrohnen und dürfen weiterhin betrieben werden, allerdings unter spezifischen Übergangsregeln, die nun dauerhaft gelten.
Bestandsdrohnen: Was gilt für ältere Modelle?
Bestandsdrohnen, also alle Drohnen ohne C-Klassifizierung, werden nach ihrem Abfluggewicht in zwei Hauptkategorien eingeteilt:
Bestandsdrohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht
Zu dieser Kategorie gehören viele sehr leichte Drohnen, wie beispielsweise die DJI Mini 3 Pro oder ältere Modelle der DJI Mini Serie. Für diese Drohnen gelten auch nach dem 1. Januar 2024 die lockersten Regeln. Sie dürfen weiterhin in der Betriebskategorie OPEN A1 geflogen werden.
Die Anforderungen hierfür sind überschaubar:
- Es ist kein spezieller Drohnenführerschein erforderlich.
- Eine gültige Drohnenversicherung ist zwingend notwendig.
- Sie müssen sich als Drohnenbetreiber beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren lassen.
- Die erhaltene UAS Betreiber ID (auch e-ID genannt) muss sichtbar an der Drohne angebracht werden.
In der Kategorie OPEN A1 dürfen Sie auch unbeteiligte Personen überfliegen (allerdings nicht absichtlich oder über Menschenansammlungen) und in Wohngebieten fliegen, wobei stets die lokalen Gegebenheiten und Verbotszonen (z.B. über Krankenhäusern, Kraftwerken, Bundesstraßen) zu beachten sind.
Bestandsdrohnen über 250 Gramm Abfluggewicht
Hierunter fallen sehr viele gängige Kameradrohnen, die vor 2024 ohne C-Klassifizierung verkauft wurden. Beispiele aus dem DJI-Portfolio sind die DJI Air 2S, die DJI Mavic 2 Pro und auch die Modelle der DJI Phantom 3 Serie (Phantom 3 Standard, Advanced, Professional, 4K wiegen typischerweise über 1200 Gramm). Diese Drohnen fallen nun dauerhaft in die Betriebskategorie OPEN A3.
Die Anforderungen für den Betrieb von Bestandsdrohnen über 250 Gramm in der Kategorie OPEN A3 sind strenger:
- Eine gültige Drohnenversicherung ist Pflicht.
- Die Registrierung als Drohnenbetreiber beim LBA und die sichtbare Anbringung der UAS Betreiber ID an der Drohne sind erforderlich.
- Sie benötigen den EU-Kompetenznachweis (auch „kleiner Drohnenführerschein“ A1/A3 genannt). Dieser wird nach Bestehen einer Online-Prüfung beim LBA oder einer anerkannten Stelle erteilt.
- Der Betrieb muss in einem Gebiet stattfinden, in dem Sie einen Sicherheitsabstand von mindestens 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten einhalten können.
- Es dürfen keine unbeteiligten Personen überflogen werden.
Wichtig: Eine frühere Regelung, die es ermöglichte, mit dem großen Drohnenführerschein (EU-Fernpilotenzeugnis A2) Bestandsdrohnen über 250g mit geringeren Abständen zu betreiben, ist zum 1. Januar 2024 weggefallen. Für diese Drohnen gilt nun ausschließlich die Kategorie OPEN A3, unabhängig vom A2-Zeugnis.
Der DJI Phantom 3: Welcher Drohnenführerschein wird benötigt?
Wie bereits erwähnt, wiegen die Modelle der DJI Phantom 3 Serie deutlich über 250 Gramm (typischerweise zwischen 1200g und 1300g). Da sie vor der Einführung der C-Klassen auf den Markt kamen, fallen sie unter die Kategorie der Bestandsdrohnen über 250 Gramm. Dies hat klare Konsequenzen für den benötigten Nachweis und die Betriebsbedingungen:
Um eine DJI Phantom 3 legal in Deutschland und der EU fliegen zu dürfen, benötigen Sie ab dem 1. Januar 2024 zwingend den EU-Kompetenznachweis (A1/A3). Dieser Nachweis bestätigt, dass Sie die grundlegenden Regeln für den Drohnenbetrieb kennen.
Darüber hinaus müssen Sie die oben genannten Anforderungen für Bestandsdrohnen über 250 Gramm erfüllen:
- Eine gültige Haftpflichtversicherung für die Drohne muss bestehen.
- Sie müssen sich als Betreiber beim LBA registrieren und die erhaltene UAS Betreiber ID an Ihrer Phantom 3 anbringen.
- Der Flugbetrieb ist auf die Kategorie OPEN A3 beschränkt. Das bedeutet, Sie müssen immer mindestens 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten halten und dürfen keine unbeteiligten Personen überfliegen. Flüge in Städten oder dicht besiedelten Gebieten sind mit der Phantom 3 in der offenen Kategorie A3 nicht erlaubt.
Anforderungen im Überblick: Was Sie wissen müssen
Die neuen Regeln gliedern sich in die Betriebsarten (OPEN A1, OPEN A3) und die Drohnenklassen (C0, C1, C2) bzw. die Bestandsdrohnen-Gewichtsklassen. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Anforderungen:
Bestandsdrohnen (ohne C-Klassifizierung):
- Unter 250 g: Betrieb in OPEN A1. Kein Führerschein nötig. Versicherung + Registrierung (UAS Betreiber ID) erforderlich.
- Über 250 g: Betrieb in OPEN A3. EU-Kompetenznachweis (A1/A3) nötig. Versicherung + Registrierung (UAS Betreiber ID) erforderlich. 150m Abstand zu Wohn-/Gewerbegebieten.
Drohnen mit C-Klassifizierung (ab 2024 neu verkauft):
- C0 (< 250 g): Betrieb in OPEN A1. Kein Führerschein nötig. Versicherung + Registrierung (UAS Betreiber ID) erforderlich.
- C1 (< 900 g): Betrieb in OPEN A1. EU-Kompetenznachweis (A1/A3) nötig. Versicherung + Registrierung (UAS Betreiber ID, physisch & in Software) erforderlich.
- C2 (900 g - 4 kg): Betrieb in OPEN A3 (Standard) oder OPEN A2 (mit EU-Fernpilotenzeugnis A2). EU-Kompetenznachweis (A1/A3) nötig. Mit A2-Zeugnis zusätzlich EU-Fernpilotenzeugnis (A2) nötig. Versicherung + Registrierung (UAS Betreiber ID, physisch & in Software) erforderlich. 150m Abstand in A3; 30m (oder 5m im Langsamflugmodus) Abstand in A2.
Zur besseren Übersicht dient die folgende Tabelle:
| Drohnentyp / Klasse | Betriebskategorie | Drohnenführerschein | Versicherung | Registrierung (UAS Betreiber ID) | Abstand zu Unbeteiligten / Gebieten |
|---|---|---|---|---|---|
| Bestandsdrohne < 250g | OPEN A1 | Keiner | Ja | Ja (ID an Drohne) | Überflug möglich (nicht über Menschenansammlungen) |
| Bestandsdrohne > 250g (z.B. DJI Phantom 3) | OPEN A3 | EU-Kompetenznachweis (A1/A3) | Ja | Ja (ID an Drohne) | Mind. 150m Abstand zu Wohn-/Gewerbegebieten, keine Überflüge |
| Drohne Klasse C0 | OPEN A1 | Keiner | Ja | Ja (ID an Drohne) | Überflug möglich (nicht über Menschenansammlungen) |
| Drohne Klasse C1 | OPEN A1 | EU-Kompetenznachweis (A1/A3) | Ja | Ja (ID an Drohne & in Software) | Überflug möglich (nicht über Menschenansammlungen) |
| Drohne Klasse C2 | OPEN A3 oder OPEN A2 (mit A2-Zeugnis) | EU-Kompetenznachweis (A1/A3) + ggf. EU-Fernpilotenzeugnis (A2) | Ja | Ja (ID an Drohne & in Software) | A3: Mind. 150m Abstand A2: Mind. 30m Abstand (oder 5m) |
Wichtige Schritte für Drohnenpiloten
Um sicherzustellen, dass Sie ab 2024 legal mit Ihrer Drohne unterwegs sind, sollten Sie folgende Schritte prüfen und gegebenenfalls durchführen:
- Drohne identifizieren: Finden Sie heraus, ob Ihre Drohne eine C-Klassifizierung hat (prüfen Sie die Drohne und Verpackung). Wenn nicht, bestimmen Sie das Abfluggewicht.
- Versicherung prüfen/abschließen: Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland immer Pflicht, unabhängig von Gewicht oder Klasse. Stellen Sie sicher, dass Ihre Versicherung den Betrieb in der entsprechenden Kategorie (OPEN) abdeckt.
- Registrieren Sie sich als Betreiber: Gehen Sie auf die Website des Luftfahrt-Bundesamtes und registrieren Sie sich, falls Ihre Drohne eine Kamera hat oder über 249 Gramm wiegt. Sie erhalten Ihre UAS Betreiber ID.
- Betreiber ID anbringen: Bringen Sie die erhaltene UAS Betreiber ID gut sichtbar an Ihrer Drohne an. Bei neueren C-klassifizierten Drohnen muss diese ID auch in der Software hinterlegt werden.
- Erwerben Sie den notwendigen Führerschein: Wenn Ihre Drohne (Bestandsdrohne > 250g, C1, C2) den EU-Kompetenznachweis (A1/A3) erfordert, legen Sie die Online-Prüfung ab. Wenn Sie eine C2-Drohne mit geringerem Abstand fliegen möchten, erwerben Sie zusätzlich das EU-Fernpilotenzeugnis (A2).
- Machen Sie sich mit den Betriebsbedingungen vertraut: Verstehen Sie genau, in welcher Kategorie (OPEN A1 oder OPEN A3) Sie Ihre Drohne fliegen dürfen und welche Abstände sowie Einschränkungen dabei gelten.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Was ist der EU-Kompetenznachweis (A1/A3)?
Der EU-Kompetenznachweis ist der „kleine Drohnenführerschein“. Er ist erforderlich für Drohnen, die ein höheres Risiko darstellen als sehr leichte Modelle ohne Kamera. Sie erhalten ihn, indem Sie eine Online-Prüfung absolvieren, die grundlegendes Wissen über die Regeln, den sicheren Betrieb und die Luftsicherheit abfragt. Diese Prüfung können Sie beim LBA oder anderen anerkannten Stellen ablegen.
Was ist das EU-Fernpilotenzeugnis (A2)?
Das EU-Fernpilotenzeugnis ist der „große Drohnenführerschein“. Er ist anspruchsvoller und erfordert eine zusätzliche theoretische Prüfung (z.B. zu Meteorologie, Drohnenleistung). Dieses Zeugnis ist optional und ermöglicht es Ihnen, bestimmte C2-Drohnen näher an unbeteiligte Personen heran zu fliegen (mindestens 30 Meter, im Langsamflugmodus 5 Meter), anstatt den standardmäßigen 150 Metern Abstand der Kategorie OPEN A3 einhalten zu müssen. Für Bestandsdrohnen über 250g (wie die DJI Phantom 3) bringt das A2-Zeugnis nach den neuen Regeln ab 2024 keine Vorteile mehr.
Kann ich meine DJI Phantom 3 noch in der Stadt fliegen?
Nein. Da die DJI Phantom 3 eine Bestandsdrohne über 250g ist, fällt sie unter die Kategorie OPEN A3. In dieser Kategorie müssen Sie immer mindestens 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten halten. Das bedeutet, dass ein Betrieb in dicht besiedelten städtischen Gebieten in der Regel nicht möglich ist.
Was ist die UAS Betreiber ID?
Die UAS Betreiber ID ist eine Registrierungsnummer, die Sie vom Luftfahrt-Bundesamt erhalten, wenn Sie sich als Betreiber einer Drohne registrieren. Die Registrierung ist Pflicht, wenn Ihre Drohne eine Kamera hat oder über 249 Gramm wiegt. Diese ID ist kein Kennzeichen für die einzelne Drohne, sondern für Sie als Betreiber. Sie müssen die ID gut sichtbar an allen Ihren registrierungspflichtigen Drohnen anbringen.
Wo bekomme ich den Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis A1/A3)?
Sie können den EU-Kompetenznachweis (A1/A3) direkt beim Luftfahrt-Bundesamt online erwerben. Es gibt auch verschiedene private Anbieter und Flugschulen, die anerkannte Schulungen und Prüfungen für den EU-Kompetenznachweis und das EU-Fernpilotenzeugnis (A2) anbieten.
Die neuen Regelungen ab 2024 bringen eine europaweite Harmonisierung und mehr Struktur in den Drohnenbetrieb. Auch wenn sich einige Regeln, insbesondere für ältere Bestandsdrohnen wie die DJI Phantom 3, verschärfen, liegt der Fokus auf der Erhöhung der Sicherheit und der Schaffung klarer Verantwortlichkeiten. Indem Sie sich über die für Ihre Drohne geltenden Regeln informieren, die notwendigen Nachweise erbringen und sich an die Betriebsbedingungen halten, können Sie weiterhin viel Freude an Ihrem Hobby oder Ihrer beruflichen Tätigkeit mit Drohnen haben.
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