Ist es in Österreich erlaubt, im öffentlichen Raum zu fotografieren?

Fotografieren in Österreich: Was ist erlaubt?

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Ob im Unterricht, in der Freizeit oder bei einem Lehrausgang – das Fotografieren ist ein fester Bestandteil vieler Aktivitäten. Oft wird dabei das edu-iPad oder ein anderes Gerät genutzt, um Momente festzuhalten, Projekte zu dokumentieren oder kreative Werke zu schaffen. Während die technischen Aspekte der Fotografie und Bildbearbeitung vielen vertraut sind, stellen sich rechtliche Fragen. Was ist beim Fotografieren im öffentlichen Raum in Österreich erlaubt? Wer hat die Rechte an den entstandenen Bildern? Diese Fragen sind entscheidend, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Ist es in Österreich erlaubt, im öffentlichen Raum zu fotografieren?
In Österreich gilt die sogenannte Panoramafreiheit. Das bedeutet, dass du Bilder von Gebäuden, Skulpturen oder Graffiti im öffentlichen Raum ohne Weiteres anfertigen und verwenden darfst. Nach der Freiheit des Straßenbildes darfst du auch Bauwerke auf Privatgrund von öffentlichen Orten aus fotografieren.

Die Rechtslage in Österreich regelt klar, was mit Fotos geschehen darf und wer die Kontrolle darüber hat. Es geht dabei um das Urheberrecht, das Recht am eigenen Bild und spezielle Regelungen für das Fotografieren von Orten und Gebäuden. Es ist wichtig, diese Regeln zu kennen, sowohl wenn man selbst fotografiert als auch wenn man auf Fotos abgebildet ist.

Wem gehören die Fotos? Das Urheberrecht

In Österreich sind Fotos grundsätzlich durch das Urheberrecht geschützt. Dieser Schutz beginnt automatisch mit der Erstellung des Fotos. Es sind keine besonderen Formalakte notwendig, wie etwa eine Registrierung oder das Anbringen eines Copyright-Vermerks (©). Das Urheberrecht unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Arten von Fotos.

Als „Lichtbildwerke“ gelten Fotos, die eine gewisse künstlerische Gestaltung aufweisen. Diese genießen den vollen Schutz des Urheberrechts. Daneben gibt es „einfache Lichtbilder“, die keine künstlerische Gestaltung haben, wie beispielsweise Passfotos oder medizinische Aufnahmen wie Röntgenbilder. Für diese gilt stattdessen das sogenannte „Leistungsschutzrecht des Lichtbildherstellers“. Beide Schutzformen geben dem Ersteller bestimmte Rechte.

Grundsätzlich gilt: Die Person, die das Foto erstellt, ist auch der Urheber bzw. die Urheberin des Fotos. Wenn also eine Schülerin oder ein Schüler mit ihrem edu-iPad ein Foto macht, gehört dieses Foto ihr oder ihm. Diese Person hat das alleinige Recht zu entscheiden, was mit dem Foto geschieht. Dazu gehört auch die Entscheidung, ob und wie das Foto veröffentlicht werden darf. Der Urheber kann Dritten bestimmte Rechte an dem Foto einräumen, beispielsweise durch Werknutzungsrechte. Eine Möglichkeit, solche Rechte einzuräumen, sind Creative Commons-Lizenzen, die es anderen erlauben, das Foto unter bestimmten Bedingungen zu nutzen.

Fotografieren von Personen im öffentlichen Raum

Beim Fotografieren von Personen im öffentlichen Raum ist die Rechtslage differenziert zu betrachten. Für reine Fotografien, die Personen im öffentlichen Raum zeigen, ist grundsätzlich kein ausdrückliches Einverständnis der abgebildeten Personen notwendig. Das bedeutet, wenn Sie auf der Straße fotografieren und zufällig Personen im Hintergrund oder als Teil einer Szene erscheinen, benötigen Sie in der Regel nicht deren Zustimmung.

Eine wichtige Ausnahme bildet jedoch das Fotografieren in sehr privaten und intimen Situationen. Solche Aufnahmen sind heikel und dürfen nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der betroffenen Personen gemacht werden. Die Grenze zwischen einer öffentlichen und einer sehr privaten/intimen Situation kann im Einzelfall schwierig zu ziehen sein, aber die Grundregel ist, dass die Privatsphäre auch im öffentlichen Raum unter bestimmten Umständen geschützt ist.

Fotografieren von Gebäuden und Orten

In Österreich gibt es für das Fotografieren von Gebäuden, Skulpturen und anderen Objekten im öffentlichen Raum eine wichtige Regelung: die Panoramafreiheit. Diese Freiheit erlaubt es Ihnen, Bilder von Bauwerken, Kunstwerken im öffentlichen Raum (wie Statuen oder Graffiti) ohne Weiteres anzufertigen und auch zu verwenden. Sie müssen also keine Erlaubnis einholen, um beispielsweise das Wiener Rathaus oder eine Statue auf einem öffentlichen Platz zu fotografieren.

Die Panoramafreiheit wird ergänzt durch die sogenannte Freiheit des Straßenbildes. Diese Regelung besagt, dass Sie auch Bauwerke, die sich auf Privatgrund befinden, von öffentlichen Orten aus fotografieren dürfen. Öffentliche Orte sind dabei typischerweise Straßen, Plätze oder Parks. Sie dürfen also ein Haus auf einem Privatgrundstück fotografieren, solange Sie sich selbst auf öffentlichem Grund befinden und das Gebäude von dort aus sichtbar ist. Sie dürfen jedoch nicht auf das Privatgrundstück gehen, um bessere Fotos zu machen.

Das Hausrecht als Einschränkung

Auch wenn die Panoramafreiheit und die Freiheit des Straßenbildes viel erlauben, gibt es wichtige Einschränkungen, insbesondere wenn Sie sich nicht ausschließlich im allgemein zugänglichen öffentlichen Raum befinden. Bei Lehrausflügen oder Besuchen in Museen, Freizeitparks oder Zoos, die gerne fotografisch dokumentiert werden, spielt das Hausrecht eine große Rolle.

Das Hausrecht erlaubt es dem Eigentümer oder Betreiber eines Ortes, eigene Regeln für sein Gelände aufzustellen. Auch wenn es sich um Orte handelt, die öffentlich zugänglich sind (wie ein Museum während der Öffnungszeiten), sind sie rechtlich gesehen oft kein allgemeiner öffentlicher Raum im Sinne der Panoramafreiheit. Aufnahmen auf fremdem Grund zu nicht-kommerziellen Zwecken sind in der Regel erlaubt, ohne eine Zustimmung einholen zu müssen. Das ist oft der Fall, wenn Schülerinnen und Schüler mit ihrem edu-iPad Fotos für einen Schulbericht machen. Allerdings kann das Hausrecht diese allgemeine Erlaubnis einschränken oder ganz aufheben. In vielen Museen ist das Fotografieren der Ausstellungsstücke beispielsweise strikt verboten, um die Werke zu schützen, Urheberrechte zu wahren oder das Besuchererlebnis nicht zu stören. Es ist daher immer ratsam, sich über die spezifischen Regeln des jeweiligen Ortes zu informieren, bevor man dort fotografiert.

Was bei der Veröffentlichung von Fotos zu beachten ist: Das Recht am eigenen Bild

Das Fotografieren ist eine Sache, die Veröffentlichung eine andere. Hier kommt das Recht am eigenen Bild ins Spiel. Dieses Recht besagt, dass jeder Mensch selbst darüber bestimmen darf, ob und wie Bilder, auf denen er abgebildet ist, veröffentlicht werden. Fotos, auf denen Sie erkennbar sind, dürfen grundsätzlich nur mit Ihrer Zustimmung veröffentlicht werden. Dies gilt unabhängig davon, wer das Foto gemacht hat.

Wenn Sie als Urheber Ihre eigenen Fotos veröffentlichen, bedeutet dies nicht automatisch, dass Dritte diese Fotos ebenfalls veröffentlichen dürfen. Die Veröffentlichung durch den Urheber stellt keine allgemeine Einwilligung zur Veröffentlichung durch andere dar. Dritte müssen immer eine separate Zustimmung für die Veröffentlichung vom Urheber bzw. Rechteinhaber einholen, es sei denn, es gibt spezielle gesetzliche Ausnahmen oder vertragliche Vereinbarungen (wie die bereits erwähnten Werknutzungsrechte oder Lizenzen).

Besonderheiten bei der Veröffentlichung in sozialen Netzwerken

Soziale Netzwerke wie Instagram, Facebook oder Twitter haben oft eigene Dynamiken und Regeln, die beim Teilen und Veröffentlichen von Inhalten relevant sind. Der Sinn und Zweck vieler sozialer Netzwerke ist das Teilen und die Verbreitung von Inhalten. Durch das Hochladen und Veröffentlichen von Fotos in solchen Netzwerken erteilen Sie oft eine stillschweigende Zustimmung zu bestimmten Formen der Nutzung durch andere Nutzer des Netzwerks.

Konkret bedeutet dies laut der vorliegenden Information, dass Dritte in sozialen Netzwerken in der Regel keine separate Erlaubnis vom Urheber oder der abgebildeten Person einholen müssen, wenn bereits zulässig veröffentlichte Inhalte lediglich geteilt oder verlinkt werden. Das einfache Teilen eines Beitrags oder das Setzen eines Links führt den Nutzer in der Regel zum Originalbeitrag oder zur Originalquelle, und dies wird als zulässig erachtet. Ebenso bedarf es keiner zusätzlichen Erlaubnis, wenn Fotos bloß zum privaten Gebrauch verwendet werden. Das Herunterladen eines Fotos für den eigenen privaten Gebrauch (z.B. Speichern auf dem Computer, um es später anzusehen) fällt oft unter diese Kategorie, solange es nicht öffentlich gemacht oder in irgendeiner Weise verbreitet wird.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass diese Regelungen für soziale Netzwerke sich oft auf das *Teilen* und den *privaten Gebrauch* beziehen. Die ursprüngliche Veröffentlichung des Fotos, insbesondere wenn Personen darauf abgebildet sind, erfordert weiterhin die Zustimmung der abgebildeten Personen (gemäß Recht am eigenen Bild) und die Beachtung des Urheberrechts.

Zusammenfassung der wichtigsten Regeln im Überblick

SituationFotografieren erlaubt?Veröffentlichung erlaubt?Wichtige Punkte
Person im öffentlichen RaumGrundsätzlich jaNein, Zustimmung der Person erforderlich (Recht am eigenen Bild)Ausnahme: sehr private/intime Situationen (Fotografieren verboten ohne Zustimmung)
Gebäude/Skulptur im öffentlichen Raum (von öffentlichem Grund aus)JaJaGedeckt durch Panoramafreiheit
Gebäude auf Privatgrund (von öffentlichem Grund aus)JaJaGedeckt durch Freiheit des Straßenbildes
Innerhalb eines Museums, Zoos, FreizeitparksVorsicht, prüfen Sie das HausrechtVorsicht, prüfen Sie das Hausrecht & Recht am eigenen Bild/Urheberrecht der AusstellungsstückeHausrecht des Betreibers kann das Fotografieren verbieten oder einschränken
Einfaches Lichtbild (Passfoto, Röntgenbild)Ja (im entsprechenden Kontext)Vorsicht, Leistungsschutzrecht des Lichtbildherstellers beachten, Recht am eigenen Bild der PersonKein Urheberrecht als Lichtbildwerk, aber Leistungsschutzrecht

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich jemanden um Erlaubnis bitten, bevor ich ihn auf der Straße fotografiere?
Grundsätzlich nicht, solange es sich um eine reine Fotografie im öffentlichen Raum handelt und nicht um eine sehr private oder intime Situation. Für die spätere Veröffentlichung des Fotos ist jedoch die Zustimmung der abgebildeten Person erforderlich (Recht am eigenen Bild).

Darf ich ein schönes Haus fotografieren, das auf einem Privatgrundstück steht?
Ja, das dürfen Sie, solange Sie sich selbst auf öffentlichem Grund (Straße, Platz, Park) befinden und das Haus von dort aus sichtbar ist. Dies ist durch die Freiheit des Straßenbildes gedeckt. Sie dürfen das Grundstück selbst nicht betreten.

Kann ich in einem Museum fotografieren?
Das hängt vom Hausrecht des Museums ab. Viele Museen verbieten das Fotografieren ganz oder nur für bestimmte Ausstellungsstücke. Informieren Sie sich immer über die Regeln des jeweiligen Ortes, bevor Sie fotografieren.

Wenn ich ein Foto in einem sozialen Netzwerk poste, darf dann jeder andere dieses Foto einfach kopieren und selbst hochladen?
Nein. Das bloße Kopieren und erneute Hochladen durch Dritte ist in der Regel nicht erlaubt, da dies eine neue Veröffentlichung darstellt und die Zustimmung des Urhebers und der abgebildeten Personen (falls vorhanden) erfordert. Das *Teilen* oder *Verlinken* des Originalbeitrags ist in sozialen Netzwerken meist zulässig, da dies dem Zweck der Plattform entspricht und oft durch die Nutzungsbedingungen abgedeckt ist, denen Sie bei der Veröffentlichung zustimmen.

Gehört mir das Foto, das ich mit dem Handy gemacht habe?
Ja, grundsätzlich sind Sie als Fotograf der Urheber des Fotos und haben die Rechte daran, unabhängig davon, welches Gerät Sie verwendet haben (Handy, Kamera, edu-iPad). Sie entscheiden, was mit dem Foto geschieht.

Was ist der Unterschied zwischen Urheberrecht und Recht am eigenen Bild?
Das Urheberrecht schützt das Werk (das Foto selbst) und gehört dem Fotografen. Das Recht am eigenen Bild schützt die abgebildete Person und gibt ihr das Recht zu entscheiden, ob ein Foto, auf dem sie zu sehen ist, veröffentlicht werden darf. Beide Rechte müssen bei der Veröffentlichung eines Fotos, das Personen zeigt, beachtet werden.

Fazit

Das Fotografieren in Österreich bietet viele Freiheiten, insbesondere im öffentlichen Raum dank der Panoramafreiheit und der Freiheit des Straßenbildes. Gleichzeitig gibt es wichtige Regeln, die den Schutz von Personen (Recht am eigenen Bild) und Eigentum (Hausrecht) gewährleisten. Das Wissen um das Urheberrecht ist für jeden Fotografen essenziell, um seine eigenen Rechte zu kennen und die Rechte anderer zu respektieren. Mit diesem Wissen ausgestattet, können Sie unbesorgt Ihre Kamera oder Ihr edu-iPad nutzen, um die Welt um sich herum festzuhalten.

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Andenmatten Soltermann

Hallo! Ich bin Andenmatten Soltermann, ein Schweizer Fotograf, der leidenschaftlich die Essenz der Welt durch seine Linse einfängt. Geboren und aufgewachsen in den majestätischen Schweizer Alpen, haben die deutsche Sprache und atemberaubende Landschaften meine kreative Vision geprägt. Meine Liebe zur Fotografie begann mit einer alten analogen Kamera, und seitdem widme ich mein Leben der Kunst, visuelle Geschichten zu erzählen, die berühren und verbinden.In meinem Blog teile ich praktische Tipps, Techniken und Erfahrungen, um dir zu helfen, deine fotografischen Fähigkeiten zu verbessern – egal, ob du ein neugieriger Anfänger oder ein erfahrener Profi bist. Von der Beherrschung des natürlichen Lichts bis hin zu Ratschlägen für wirkungsvolle Bildkompositionen ist es mein Ziel, dich zu inspirieren, die Welt mit neuen Augen zu sehen. Mein Ansatz verbindet Technik mit Leidenschaft, immer auf der Suche nach dem Funken, der ein Foto unvergesslich macht.Wenn ich nicht hinter der Kamera stehe, findest du mich auf Bergpfaden, auf Reisen nach neuen Perspektiven oder beim Genießen der Schweizer Traditionen, die mir so am Herzen liegen. Begleite mich auf dieser visuellen Reise und entdecke, wie Fotografie die Art und Weise, wie du die Welt siehst, verändern kann.

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