Jeder Bürger in Deutschland kennt ihn, hält ihn regelmäßig in den Händen und benötigt ihn für unzählige Situationen im Alltag: den Personalausweis. Dieses kleine Dokument ist weit mehr als nur ein Lichtbildausweis. Es ist Ihr offizieller Nachweis der Identität und dient als Grundlage für viele behördliche und private Angelegenheiten. Mit der Einführung des elektronischen Personalausweises (nPA) hat sich seine Bedeutung noch erweitert. Er birgt nun auch digitale Funktionen, die den Umgang mit Behörden und Diensten im Internet erleichtern und sicherer machen sollen. Doch was bedeuten all die Zahlen, Buchstaben und Funktionen auf diesem wichtigen Dokument?
In diesem Artikel nehmen wir Ihren Personalausweis genau unter die Lupe. Wir entschlüsseln die Bedeutung der verschiedenen Nummern und Daten, erklären die moderne Online-Funktion und zeigen Ihnen, wie Sie diese nutzen, aktivieren oder auch wieder entsperren können, falls es mal hakt. Machen Sie sich bereit, die verborgenen Seiten Ihres Personalausweises kennenzulernen!
Die Nummern und Daten auf Ihrem Personalausweis verstehen
Ihr Personalausweis ist mit verschiedenen Zahlen- und Buchstabenkombinationen sowie wichtigen Daten versehen. Jede dieser Angaben hat eine spezifische Bedeutung und Funktion. Die wichtigsten finden sich sowohl auf der Vorder- als auch auf der Rückseite des Ausweises.

Die Personalausweisnummer (IDD)
Die wohl prominenteste Nummer ist die Personalausweisnummer. Sie ist eine einzigartige Identifikationsnummer für Ihr spezifisches Dokument. Sie wird auch als Ausweisnummer oder Dokumentennummer bezeichnet. Ihre Hauptaufgabe ist es, das Dokument selbst zweifelsfrei zu identifizieren und eine eindeutige Zuordnung in offiziellen Dokumenten und Registern zu ermöglichen.
In Deutschland besteht die Personalausweisnummer aus einer neunstelligen Kombination von Ziffern und Buchstaben. Sie finden sie auf der Vorderseite Ihres Ausweises in der oberen rechten Ecke. Auf der Rückseite ist sie ebenfalls zu finden, dort in der ersten Zeile des maschinenlesbaren Bereichs (dem unteren Abschnitt), beginnend nach der Länderkennung „IDD“. Die genaue Struktur kann variieren, aber typischerweise setzt sie sich aus einer vierstelligen Behördenkennzahl (BKZ), die die ausstellende Behörde verschlüsselt, und einer fünfstelligen, fortlaufenden Nummer zusammen. Eine Besonderheit ist, dass bei neueren Ausweisen generell keine Vokale (A, E, I, O, U) verwendet werden, um Verwechslungen zu vermeiden, insbesondere der Buchstabe 'O' wird generell nicht benutzt.
Diese Nummer wird bei der Beantragung Ihres Ausweises von der zuständigen Behörde vergeben und in den entsprechenden Datenbanken gespeichert. Wichtig: Die Personalausweisnummer enthält selbst keine direkten personenbezogenen Informationen wie Ihren Namen oder Ihr Geburtsdatum. Sie ist lediglich ein Schlüssel zur eindeutigen Identifikation des Dokuments und damit indirekt der darauf genannten Person in offiziellen Systemen.
Die Personalausweisnummer ist eine sensible Information. Sie wird bei vielen behördlichen Vorgängen benötigt, beispielsweise bei der Beantragung weiterer Dokumente, bei der Anmeldung Ihres Wohnsitzes oder auch bei bestimmten Bankgeschäften. Gehen Sie sorgfältig mit ihr um und geben Sie sie nur in vertrauenswürdigen Situationen und gegenüber berechtigten Stellen heraus.
Die Zugangsnummer (CAN)
Eine weitere wichtige Nummer, die speziell für die digitale Nutzung Ihres Ausweises relevant ist, ist die Zugangsnummer, auch bekannt als Card Access Number (CAN). Diese sechsstellige Nummer befindet sich auf der Vorderseite des Ausweises, unten rechts.
Die Zugangsnummer (CAN) wird benötigt, um eine sichere Verbindung zwischen Ihrem Personalausweis und einem Lesegerät (wie einem NFC-fähigen Smartphone oder einem Kartenleser) herzustellen, wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen möchten. Sie dient als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme und wird beispielsweise abgefragt, wenn Sie die PIN zweimal falsch eingegeben haben und die Funktion kurzzeitig gesperrt ist oder wenn Sie eine erstmalige Verbindung herstellen. Sie ist ein technischer Schlüssel zur Aktivierung der Online-Kommunikation mit dem Chip.
Weitere wichtige Daten und Nummern
Neben der Personalausweisnummer und der Zugangsnummer (CAN) finden Sie weitere relevante Informationen auf Ihrem Ausweis:
- Geburtsdatum: Auf der Rückseite, im maschinenlesbaren Bereich, finden Sie in der Zeile unter der IDD-Nummer Ihr Geburtsdatum.
- Gültigkeitsdatum: Direkt neben dem Geburtsdatum in derselben Zeile steht das Ablaufdatum Ihres Personalausweises. Dieses Datum gibt an, bis wann Ihr Ausweis gültig ist und wann Sie einen neuen beantragen müssen.
- Ausstellungsdatum: Auf der Vorderseite, unter Ihrer Größenangabe, ist das Datum vermerkt, an dem Ihr Personalausweis ausgestellt wurde.
- Ausstellungsort: Direkt unter dem Ausstellungsdatum finden Sie den Ort, an dem Ihr Ausweis ausgestellt wurde.
- Prüfziffer: Am Ende der ersten Zeile des maschinenlesbaren Bereichs auf der Rückseite, hinter der Personalausweisnummer und dem Gültigkeitsdatum, steht eine einzelne Ziffer. Dies ist die Prüfziffer. Sie wird mathematisch aus den Daten des maschinenlesbaren Bereichs berechnet und dient dazu, bei automatisiertem Einlesen (z.B. an Grenzkontrollen) zu überprüfen, ob die Daten korrekt erfasst wurden und keine Lesefehler vorliegen.
Übersicht der Nummern und Daten
| Angabe | Wo zu finden | Bedeutung/Funktion |
|---|---|---|
| Personalausweisnummer (IDD) | Vorderseite (oben rechts), Rückseite (erste Zeile im maschinenlesbaren Bereich) | Eindeutige Identifikation des Dokuments für behördliche Zwecke |
| Zugangsnummer (CAN) | Vorderseite (unten rechts) | Technischer Schlüssel für die Online-Ausweisfunktion, z.B. nach PIN-Fehleingaben |
| Geburtsdatum | Rückseite (zweite Zeile im maschinenlesbaren Bereich) | Ihr Geburtsdatum |
| Gültigkeitsdatum | Rückseite (zweite Zeile im maschinenlesbaren Bereich, neben Geburtsdatum) | Datum, bis zu dem der Ausweis gültig ist |
| Ausstellungsdatum | Vorderseite (unter Größenangabe) | Datum der Ausstellung des Dokuments |
| Ausstellungsort | Vorderseite (unter Ausstellungsdatum) | Ort der ausstellenden Behörde |
| Prüfziffer | Rückseite (Ende der ersten Zeile im maschinenlesbaren Bereich) | Verifikation der Korrektheit der maschinenlesbaren Daten |
Die Online-Ausweisfunktion: Ihr digitaler Schlüssel
Eine der bedeutendsten Neuerungen des elektronischen Personalausweises ist die integrierte Online-Funktion (eID-Funktion). Sie ermöglicht es Ihnen, sich sicher im Internet oder an Automaten auszuweisen. Dies ist besonders nützlich für Online-Behördengänge, die Nutzung digitaler Dienste oder sogar das Abschließen von Verträgen.
Um die Online-Funktion nutzen zu können, benötigen Sie neben dem Ausweis selbst ein NFC-fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät sowie die kostenlose „AusweisApp2“, die Sie auf Ihrem Smartphone oder Computer installieren können. Die Funktion basiert auf einem Chip im Ausweis, der verschlüsselte Daten sicher überträgt. Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis erhalten, bekommen Sie in der Regel einen separaten Brief mit der sogenannten Transport-PIN. Dies ist eine fünfstellige vorläufige PIN, die nur für die allererste Nutzung gedacht ist. Bevor Sie die Online-Funktion richtig nutzen können, müssen Sie diese Transport-PIN durch eine selbstgewählte, sechsstellige persönliche PIN ersetzen. Das Setzen Ihrer persönlichen PIN ist an verschiedenen Orten möglich: Erst nachdem Sie die Transport-PIN in Ihre persönliche PIN geändert haben, ist die Online-Funktion Ihres Ausweises aktiv und nutzbar. Wenn Sie Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN zu einem späteren Zeitpunkt ändern möchten, ist dies ebenfalls unkompliziert möglich: Das Ändern der PIN kann aus Sicherheitsgründen sinnvoll sein oder einfach, wenn Sie eine andere Nummer bevorzugen. Seit Juli 2017 wird die Online-Funktion standardmäßig bei allen neu ausgestellten Personalausweisen für Bürgerinnen und Bürger, die bei der Antragstellung 16 Jahre oder älter waren, aktiviert. Wenn Ihr Personalausweis vor Juli 2017 ausgestellt wurde und Sie die Aktivierung damals nicht beantragt haben, oder wenn Sie bei der Ausstellung noch keine 16 Jahre alt waren, ist die Funktion möglicherweise noch nicht aktiv. Die nachträgliche Aktivierung der Online-Funktion ist nur an bestimmten Orten möglich: Eine Aktivierung über die „AusweisApp2“ allein ist nicht möglich, da hierfür hoheitliche Maßnahmen erforderlich sind. Was passiert, wenn Sie Ihre persönliche PIN vergessen haben oder sie dreimal hintereinander falsch eingegeben haben? Die Online-Funktion wird aus Sicherheitsgründen temporär gesperrt. Aber keine Sorge, dafür gibt es Lösungen.
Ersteinrichtung: Transport-PIN und persönliche PIN
Ihre persönliche PIN ändern
Die Online-Funktion aktivieren (falls nicht aktiv)
Probleme mit der Online-Funktion? PIN und PUK helfen
Auf der Rückseite in der Zeile unter "IDD" stehen zwei weitere Ziffern-Reihen. Die erste ist das Geburtsdatum der Person und die zweite zeigt das Ablaufdatum des Personalausweises an. Hinter der Nummer (IDD) auf der Rückseite steht eine letzte Ziffer auf dem Personalausweis. Dies ist die Prüfziffer.
Entsperren der Online-Funktion mit der PUK
Wenn Sie Ihre PIN dreimal falsch eingegeben haben, wird die Online-Funktion gesperrt. Um sie wieder freizuschalten, benötigen Sie die PUK (Personal Unblocking Key), die Sie in dem PIN-Brief finden, den Sie bei Erhalt Ihres Ausweises bekommen haben. Die PUK ist eine zehnstellige Nummer.
Die Entsperrung mit der PUK ist an folgenden Orten möglich:
- Über die „AusweisApp2“.
- In Ihrer Personalausweisbehörde oder an einem Bürgerterminal.
- Auch bei manchen deutschen Botschaften oder Konsulaten im Ausland.
Nach Eingabe der korrekten PUK werden Sie aufgefordert, eine neue sechsstellige persönliche PIN festzulegen.
Entsperren der Online-Funktion ohne PUK
Was, wenn Sie Ihre PUK verlegt oder verloren haben und die Online-Funktion gesperrt ist? In diesem Fall ist eine Entsperrung leider nicht mehr über die „AusweisApp2“ möglich. Sie müssen persönlich bei einer Behörde vorsprechen.
Die Entsperrung der Online-Funktion ohne PUK ist nur möglich:
- In Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde.
- An einem Bürgerterminal bei jeder beliebigen Personalausweisbehörde.
- Auch bei manchen deutschen Botschaften oder Konsulaten im Ausland.
Bei diesem Vorgang wird Ihre Identität persönlich überprüft und die Funktion kann wieder freigeschaltet werden, wobei Sie eine neue PIN setzen müssen.
Aktionen und Orte für PIN/PUK/Aktivierung
| Aktion | AusweisApp2 | Behörde/Bürgerterminal | Botschaft/Konsulat (ggf. n. Termin) |
|---|---|---|---|
| Transport-PIN in persönliche PIN ändern | Ja | Ja | Ja |
| Persönliche PIN ändern | Ja | Ja | Ja |
| Online-Funktion mit PUK entsperren | Ja | Ja | Ja |
| Online-Funktion ohne PUK entsperren | Nein | Ja | Ja |
| Online-Funktion aktivieren (falls inaktiv) | Nein | Ja | Ja |
Bitte beachten Sie, dass die genauen Dienstleistungen bei Botschaften und Konsulaten variieren können. Es ist immer ratsam, sich im Vorfeld über die Terminvergabe und die angebotenen Services zu informieren.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Was ist der Unterschied zwischen Personalausweisnummer und CAN?
Die Personalausweisnummer ist die eindeutige Identifikationsnummer des physischen Dokuments und wird für allgemeine behördliche Zwecke benötigt. Die Zugangsnummer (CAN) ist ein technischer Schlüssel, der speziell für die sichere Kommunikation mit dem Chip bei der Nutzung der Online-Funktion erforderlich ist.
Wo finde ich meine PUK?
Die PUK finden Sie in dem separaten PIN-Brief, der Ihnen zusammen mit Ihrem Personalausweis per Post zugestellt wurde.
Für die Buchstaben und Ziffern wird die Schriftart „OCR-B“ verwendet, die sich für die optische Texterkennung – also das Lesen durch Maschinen – gut eignet. Alle Zeichen haben die gleiche Breite und den gleichen Abstand zueinander. Alle Leerstellen werden mit „<“ dargestellt.[/caption]
Was mache ich, wenn ich meine PUK verloren habe?
Wenn Sie Ihre PUK verloren haben und die Online-Funktion gesperrt ist, können Sie diese nur noch persönlich bei einer Personalausweisbehörde oder an einem Bürgerterminal entsperren lassen. Eine Entsperrung ohne PUK ist nur dort möglich.
Ist die Online-Funktion automatisch aktiv?
Für Ausweise, die seit Juli 2017 für Personen ab 16 Jahren ausgestellt wurden, ist die Funktion standardmäßig aktiv. Bei älteren Ausweisen oder Ausstellung vor dem 16. Geburtstag muss sie eventuell nachträglich bei einer Behörde aktiviert werden.
Kann ich die Online-Funktion deaktivieren?
Ja, Sie können die Online-Funktion jederzeit bei Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde deaktivieren lassen, falls Sie sie nicht nutzen möchten.
Kostet die Änderung der PIN oder die Entsperrung der Funktion etwas?
Laut den uns vorliegenden Informationen und Erfahrungen (Stand Januar 2023) sind die Änderung der PIN, die Entsperrung der Online-Funktion und die nachträgliche Aktivierung in der Regel gebührenfrei, wenn Sie dies bei einer Behörde oder einem Bürgerterminal tun. Die Nutzung der AusweisApp2 ist ebenfalls kostenlos.
Fazit
Der deutsche Personalausweis ist ein komplexes, aber überaus wichtiges Dokument. Er dient nicht nur als physischer Nachweis Ihrer Identität, sondern bietet mit der Online-Funktion auch einen sicheren Weg, sich in der digitalen Welt auszuweisen. Das Verständnis der verschiedenen Nummern wie der Personalausweisnummer und der Zugangsnummer (CAN) sowie der Nutzung von PIN und PUK ist entscheidend, um alle Möglichkeiten Ihres Ausweises voll ausschöpfen zu können.
Ob Sie eine neue PIN setzen, die Online-Funktion aktivieren oder eine gesperrte Funktion entsperren müssen – es gibt verschiedene Wege, dies zu tun, sei es bequem von zu Hause mit der AusweisApp2 oder persönlich bei einer Behörde oder einem Bürgerterminal. Nehmen Sie sich die Zeit, sich mit den Funktionen Ihres Ausweises vertraut zu machen. Es lohnt sich, diesen digitalen Schlüssel für die immer weiter fortschreitende Digitalisierung von Verwaltung und Diensten nutzen zu können.
Denken Sie immer daran, Ihre PIN und PUK sicher aufzubewahren. Sie sind der Schlüssel zu den digitalen Funktionen Ihres Ausweises und sollten nicht in die falschen Hände geraten. Bei Verlust oder Unsicherheiten wenden Sie sich am besten direkt an Ihre zuständige Personalausweisbehörde.
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