Die Frage, wie viele Menschen nach Deutschland kommen, ist komplex und lässt sich nicht mit einer einzelnen Zahl beantworten. Die öffentliche Debatte konzentriert sich oft auf Asylanträge, doch die Migration nach Deutschland umfasst viele verschiedene Gründe und rechtliche Wege. Im Jahr 2024 wurden beispielsweise 250.945 Asylanträge gestellt. Im laufenden Jahr 2025 sind es bisher rund 30.000 (Stand Februar). Diese Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geben jedoch nur einen Teil des Gesamtbildes wieder, insbesondere seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine.

Historische Entwicklung der Asylantragszahlen
Die Anzahl der in Deutschland gestellten Asylanträge hat sich über die Jahrzehnte stark verändert. Nachdem die Zahlen Mitte der 1980er Jahre deutlich anstiegen, gingen sie nach einer Grundgesetzänderung und dem sogenannten „Asylkompromiss“ seit Mitte der 1990er Jahre wieder zurück. Ab 2007/2008 war erneut ein Anstieg zu verzeichnen.
Einen historischen Höchststand erreichte die Zahl der Asylanträge im Jahr 2016. In diesem Zeitraum zählte das BAMF 745.545 Erst- und Folgeanträge. Bereits im Vorjahr, 2015, hatten 476.649 Menschen in Deutschland Asyl beantragt. Seit dem Höhepunkt 2016 sind die Antragszahlen zunächst wieder gesunken. Im Jahr 2017 wurden 222.683 Anträge gestellt, 2018 waren es 185.853, 2019 noch 165.938 und 2020, auch beeinflusst durch die COVID-19-Pandemie, insgesamt 122.170 Anträge.
In den letzten Jahren ist jedoch wieder ein Anstieg der Antragszahlen zu beobachten. Im Jahr 2021 wurden 190.816 Asylanträge gestellt, im Jahr 2022 stieg die Zahl auf 244.132 und im Jahr 2023 auf insgesamt 351.915. Das Jahr 2024 verzeichnete dann 250.945 Anträge. Im laufenden Jahr 2025 (bis einschließlich Februar) sind 26.674 Erstanträge und 3.273 Folgeanträge eingegangen, was im Vergleich zum Vorjahreszeitraum einen Rückgang der Erstanträge um 43,4 Prozent und der Folgeanträge um 11,3 Prozent bedeutet.
Asylverfahren: Erst- und Folgeanträge
Seit 1995 wird bei Asylverfahren zwischen Erst- und Folgeanträgen unterschieden. Ein Erstantrag liegt vor, wenn ein Asylsuchender zum ersten Mal in Deutschland Asyl beantragt. Wird ein Asylantrag vom BAMF abgelehnt oder zurückgenommen, hat der Asylsuchende unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Folgeantrag zu stellen. Die Entscheidung über die Aufnahme eines Folgeverfahrens trifft das BAMF.
Die Situation ukrainischer Geflüchteter
Es ist wichtig zu betonen, dass die Asylantragszahlen des BAMF seit 2022 nur einen Teil der tatsächlichen Fluchtzuwanderung nach Deutschland erfassen. Dies liegt maßgeblich an der Situation der Menschen, die infolge des russischen Angriffskriegs aus der Ukraine geflohen sind. Mit dem Inkraftsetzen der sogenannten EU-Massenzustromrichtlinie im Februar 2022 können ukrainische Staatsangehörige in EU-Staaten unbürokratisch einen vorübergehenden Aufenthaltstitel erhalten, ohne ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen. Dies ermöglicht ihnen schnell Zugang zu Arbeit, Sozialhilfe, medizinischer Versorgung und dem Bildungssystem.
Die große Mehrheit der ukrainischen Schutzsuchenden stellt daher keinen Asylantrag und wird nicht in den Asylstatistiken des BAMF gezählt. Anfang März 2025 waren rund 1,2 Millionen Schutzsuchende aus der Ukraine im deutschen Ausländerzentralregister registriert. Die Zahl der ukrainischen Staatsangehörigen, die tatsächlich einen Erstantrag auf Asyl stellten, war im Vergleich dazu sehr gering: 705 im Jahr 2022, 655 im Jahr 2023, 1.048 im Jahr 2024 und 146 im laufenden Jahr 2025 (bis Februar).

Verteilung der Asylanträge auf die Bundesländer
Die Verteilung der Asylsuchenden auf die einzelnen Bundesländer in Deutschland erfolgt nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel. Dieser Schlüssel berücksichtigt die Bevölkerungszahl und die Steuereinnahmen der Länder. Die Bundesländer, die die meisten Asylerstanträge entgegennehmen, sind in der Regel diejenigen, die nach diesem Schlüssel die meisten Asylsuchenden aufnehmen müssen.
Im Jahr 2024 nahmen Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg die meisten Asylerstanträge entgegen. Diese drei Bundesländer waren auch im Jahr 2023 und in den vier Jahren zuvor an der Spitze.
Rückblick auf die Registrierung von Asylsuchenden (2014-2018)
Zahlen zur Registrierung von Asylsuchenden bei ihrer Ankunft in Deutschland wurden seit Mitte 2018 nicht mehr veröffentlicht. Daher ist hier nur ein Rückblick auf die Jahre davor möglich. In den Jahren 2017 und 2018 lag die Anzahl der monatlich gestellten Asylanträge leicht höher als der Zugang von Asylsuchenden, die registriert wurden. Von Januar bis Dezember 2017 wurden 186.644 Asylsuchende in Deutschland registriert, zwischen Januar und April 2018 gab es 54.790 Registrierungen. Die meisten von ihnen stammten zu dieser Zeit aus Syrien, dem Irak und Nigeria. Auch die Türkei und die Russische Föderation gehörten zu den zehn meistgenannten Herkunftsländern.
Das Gesamtbild der Migration: Ergebnisse des Migrationsberichts 2023
Um ein umfassenderes Bild der Migration nach und aus Deutschland zu erhalten, ist ein Blick auf den jährlichen Migrationsbericht der Bundesregierung hilfreich. Der Migrationsbericht 2023, erstellt vom BAMF-Forschungszentrum, wurde im Januar 2025 vorgestellt und enthält umfassende Wanderungsdaten.
Zuwanderung und Abwanderung insgesamt
Im Jahr 2023 sind insgesamt 1.932.509 Menschen nach Deutschland zugewandert und 1.269.545 aus Deutschland fortgezogen. Daraus ergibt sich eine Nettomigration von +662.964 Personen. Im Vergleich zum Jahr 2022 hat sich der Wanderungssaldo mehr als halbiert (ein Rückgang um 54,7 Prozent). Dieser deutliche Rückgang im Saldo ist vor allem auf die geringere Zahl von Geflüchteten aus der Ukraine zurückzuführen. Während im Jahr 2022 infolge des Krieges noch mehr als 1,1 Millionen Zuzüge aus der Ukraine verzeichnet wurden, kamen im Jahr 2023 nur noch rund 276.000 Personen von dort nach Deutschland.
Migration aus Europa
Das Migrationsgeschehen nach bzw. aus Deutschland ist seit Jahren maßgeblich durch die Zu- und Abwanderung in andere europäische Staaten geprägt. Auch wenn der Anteil der Zuwanderung aus europäischen Staaten im Jahr 2023 mit 63,4 Prozent gegenüber 2022 (76,2 Prozent) deutlich gesunken ist, macht er immer noch die Mehrheit der Zuzüge aus. Dabei kamen 32,7 Prozent der Zugewanderten aus Staaten der EU (2022: 24,6 Prozent). Auch bei den Fortzügen war Europa die Hauptzielregion: 70,5 Prozent der Abwandernden zogen 2023 in ein anderes europäisches Land (2022: 71,0 Prozent). 45,5 Prozent wanderten dabei in andere EU-Mitgliedstaaten ab (2022: 47,2 Prozent).
Zuwanderung nach Zuzugsgrund im Jahr 2023
Der Migrationsbericht schlüsselt die Zuwanderung auch nach den verschiedenen Gründen auf:
Humanitäre Zuwanderung (Asyl)
Wie bereits erwähnt, stellten im Jahr 2023 329.120 Menschen einen Asylerstantrag. Dies war ein deutlicher Anstieg um 51,1 Prozent im Vergleich zu 2022 (217.774). Von den Anträgen im Jahr 2023 entfielen 22.603 (6,9 Prozent) auf in Deutschland geborene Kinder unter einem Jahr. 306.517 Asylerstanträge (93,1 Prozent) waren somit grenzüberschreitend. Die Hauptherkunftsländer der Asylantragstellenden im Jahr 2023 waren Syrien, die Türkei und Afghanistan.

Familiäre Migration
Insgesamt reisten im Jahr 2023 108.500 Personen ein, denen anschließend ein Aufenthaltstitel aus familiären Gründen erteilt wurde. Dies war eine Steigerung um 15,5 Prozent im Vergleich zu 2022 (93.960). In 11.585 Fällen handelte es sich um Angehörige von Schutzberechtigten im Rahmen des Familiennachzugs (10,7 Prozent der familiären Migration). 55,2 Prozent aller erteilten Aufenthaltstitel aus familiären Gründen betrafen den Nachzug von Ehe- oder Lebenspartnern und 33,4 Prozent minderjährige Kinder.
Bildungsmigration
Im Jahr 2023 wurden 58.775 Aufenthaltstitel zu Bildungszwecken an Drittstaatsangehörige erteilt, die im selben Jahr eingereist sind. Dies war ein leichter Rückgang um 2,7 Prozent gegenüber 2022 (60.395). Die größte Gruppe innerhalb der Bildungsmigration waren mit 40.435 Personen (68,8 Prozent) jene, die zum Zweck eines Studiums zugewandert sind, obwohl diese Zahl im Vergleich zu 2022 ebenfalls sank (-9,5 Prozent). Die zweitgrößte Gruppe waren 10.220 Personen (17,5 Prozent) zum Zweck einer Berufsausbildung (+27,0 Prozent gegenüber 2022). Für Maßnahmen zur Anerkennung einer ausländischen Qualifikation wanderten 4.930 Personen zu (+16,3 Prozent) und zu sonstigen Bildungszwecken 3.190 Personen (-6,9 Prozent).
Erwerbsmigration aus Drittstaaten
Die Zuwanderung zum Zweck der Erwerbstätigkeit aus Nicht-EU-Staaten betrug im Jahr 2023 72.400 Personen, was einer geringfügigen Abnahme um 0,9 Prozent gegenüber 2022 entspricht. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) von 2020 und dessen Novellierung, die seit November 2023 stufenweise in Kraft tritt, zielen darauf ab, Deutschland für Fachkräfte aus Drittstaaten attraktiver zu machen. Die COVID-19-Pandemie hatte die internationale Mobilität zeitweise gebremst.
Die Struktur der Erwerbsmigration 2023 zeigt, dass die Mehrheit (56,3 Prozent bzw. 40.795 Personen) Fachkräfte mit anerkanntem Abschluss im Sinne des § 18 Aufenthaltsgesetz waren. Im breiteren Sinne hatten 64,1 Prozent (46.390 Personen) eine qualifizierte Tätigkeit. 35,9 Prozent hatten eine Tätigkeit ohne eindeutig bestimmbares Qualifikationsniveau.
Zuwanderung von Spätaussiedlern
Die Zuwanderung von Spätaussiedlern und ihren Familienangehörigen zeigte seit 2013 wieder einen Anstieg, begünstigt durch gesetzliche Änderungen, die unter anderem die Familienzusammenführung erleichterten. Im Jahr 2020 gab es einen Rückgang (4.309 Personen), was auf die Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie zurückgeführt wurde. In den Jahren 2021 und 2022 wurden wieder etwas mehr als 7.000 Personen registriert. Im Jahr 2023 wurden 6.655 Personen aufgenommen, ein Rückgang von etwa 5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Deutschland im europäischen Vergleich
Im europäischen Vergleich (betrachtet man die Gesamt- und Asylzuwanderung in absoluten Zahlen) ist Deutschland weiterhin das Hauptzielland von Migration. Die europäischen Wanderungsdaten liegen allerdings immer mit einer Verzögerung von zwei Jahren vor, sodass hier nur Daten bis 2022 herangezogen werden können. Im Jahr 2022 verzeichneten neben Deutschland auch Spanien, Frankreich, die Niederlande, Italien und Tschechien hohe Zuwanderungszahlen.
Bevölkerung mit Migrationshintergrund
Nach Zahlen des Mikrozensus von 2023 lebten in den deutschen Privathaushalten 24,9 Millionen Menschen, die selbst oder bei denen mindestens ein Elternteil nicht seit Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Dies entspricht einem Anteil von 29,7 Prozent der Bevölkerung.

Wichtige Hinweise zur Dateninterpretation
Bei der Interpretation von Wanderungsdaten und Asylstatistiken sind einige Hinweise zu beachten. Die den Wanderungsdaten zugrunde liegenden Meldungen der Meldebehörden können durch Registerbereinigungen beeinflusst sein, beispielsweise infolge der Einführung der persönlichen Steuer-Identifikationsnummer. Dies kann die Vergleichbarkeit von Fortzugszahlen mit Vorjahren einschränken. Zudem sind die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2016 aufgrund methodischer Änderungen und technischer Weiterentwicklungen nur bedingt mit früheren Werten vergleichbar. Auch Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit der melderechtlichen Behandlung von Schutzsuchenden können die Genauigkeit beeinflussen. Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ab Mitte März 2020 führten zeitweise zu Verzögerungen bei der Erfassung von Wanderungsfällen in der Statistik.
Zusammenfassung der wichtigsten Zahlen
Um die Entwicklung der Asylantragszahlen zu veranschaulichen, hier eine Übersicht der Gesamtzahlen (Erst- und Folgeanträge) der letzten Jahre, für die explizite Daten vorliegen:
| Jahr | Asylanträge Gesamt |
|---|---|
| 2015 | 476.649 |
| 2016 | 745.545 |
| 2017 | 222.683 |
| 2018 | 185.853 |
| 2019 | 165.938 |
| 2020 | 122.170 |
| 2021 | 190.816 |
| 2022 | 244.132 |
| 2023 | 351.915 |
| 2024 | 250.945 |
Der Migrationsbericht 2023 liefert zudem Einblicke in die Zusammensetzung der Zuwanderung:
| Zuzugsgrund (2023) | Anzahl Personen |
|---|---|
| Asylerstanträge (grenzüberschreitend) | 306.517 |
| Familiäre Gründe (mit Aufenthaltstitel) | 108.500 |
| Bildungszwecke (Drittstaaten) | 58.775 |
| Erwerbstätigkeit (Drittstaaten) | 72.400 |
| Spätaussiedler und Angehörige | 6.655 |
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Was ist der Unterschied zwischen Erst- und Folgeantrag?
Ein Erstantrag ist der erste Asylantrag, den eine Person in Deutschland stellt. Ein Folgeantrag kann gestellt werden, wenn ein früherer Asylantrag abgelehnt oder zurückgenommen wurde und neue Umstände dies rechtfertigen. Die Entscheidung über die Zulassung eines Folgeantrags trifft das BAMF.
Warum werden ukrainische Geflüchtete oft nicht in den Asylzahlen des BAMF erfasst?
Ukrainische Staatsangehörige können nach der EU-Massenzustromrichtlinie einen vorübergehenden Aufenthaltstitel erhalten, ohne ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen. Sie haben dadurch schnellen Zugang zu Sozialleistungen und dem Arbeitsmarkt. Die meisten von ihnen nutzen diesen Weg und stellen keinen Asylantrag, weshalb sie nicht in der Asylstatistik des BAMF erscheinen, obwohl sie als Schutzsuchende registriert sind.
Was regelt der Königsteiner Schlüssel?
Der Königsteiner Schlüssel ist ein Verteilungssystem, das festlegt, wie Asylbewerber und andere Schutzsuchende auf die einzelnen Bundesländer in Deutschland verteilt werden. Die Verteilung richtet sich nach der Bevölkerungszahl und den Steuereinnahmen der Länder.
Welche Bundesländer nehmen die meisten Asylanträge entgegen?
Basierend auf den Asylerstanträgen der letzten Jahre nehmen Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg die meisten Anträge entgegen. Dies korreliert mit ihrer Größe und Wirtschaftskraft, die im Königsteiner Schlüssel berücksichtigt werden.
Die Migration nach Deutschland ist ein vielschichtiges Phänomen, das über die Zahlen der Asylanträge hinausgeht. Sie umfasst humanitäre Gründe, Familienzusammenführung, Bildung, Arbeitsmigration und weitere Zuzugsgründe. Die verfügbaren Daten, wie sie vom BAMF und im Migrationsbericht dargestellt werden, liefern wichtige Einblicke in diese komplexen Prozesse und ihre Entwicklungen über die Zeit.
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