Es gibt wohl kaum etwas Frustrierenderes, als sehnsüchtig auf ein Paket zu warten – sei es ein wichtiges Dokument, ein langersehntes Produkt oder ein Geschenk – und feststellen zu müssen, dass es nicht ankommt. Oder schlimmer noch, es kommt beschädigt an, oder die Sendungsverfolgung meldet „zugestellt“, obwohl Ihr Briefkasten leer bleibt. In einer Zeit, in der immer mehr online bestellt wird, sind solche Situationen keine Seltenheit mehr. Doch was können Sie tun, wenn die Lieferung schiefläuft? Dieser Artikel führt Sie durch die wichtigsten Schritte und informiert Sie über Ihre Rechte als Empfänger oder Absender.

Verschiedene Szenarien: Verzögerung, Verlust oder Beschädigung
Wenn ein Paket nicht wie erwartet eintrifft, kann das verschiedene Gründe haben. Es kann sich lediglich verspäten, unterwegs verloren gegangen sein, beschädigt worden sein oder fälschlicherweise als zugestellt markiert worden sein. Jedes dieser Szenarien erfordert unterschiedliche Herangehensweisen.
Ihre Rechte als Empfänger bei Online-Bestellungen
Bestellen Sie Produkte online oder per Katalog, ist die Rechtslage in der Regel klar: Das Risiko für verlorene oder beschädigte Ware liegt bis zur tatsächlichen Übergabe an Sie beim Verkäufer. Das bedeutet, der Händler ist dafür verantwortlich, dass die Ware sicher bei Ihnen ankommt. Eine wichtige Ausnahme gibt es jedoch: Wenn Sie sich selbst für ein bestimmtes Transportunternehmen entscheiden, das der Verkäufer nicht zur Auswahl angeboten hat, geht die Verantwortung bereits beim Versand auf Sie über.
Liefermethoden und die Tücken der Abstellgenehmigung
Paketdienste sind grundsätzlich verpflichtet sicherzustellen, dass die Sendung den Empfänger erreicht. Oftmals wird dafür eine Unterschrift benötigt. Um die Zustellung zu erleichtern, bieten viele Dienstleister die Möglichkeit einer sogenannten Abstellgenehmigung an. Dabei vereinbaren Sie einen sicheren Ort, an dem das Paket auch ohne Ihre Anwesenheit hinterlegt werden darf, zum Beispiel auf der Terrasse oder im Carport.
Das mag im ersten Moment praktisch erscheinen, da es den Weg zum Paketshop erspart. Doch Vorsicht: Erteilen Sie eine solche Genehmigung, tragen Sie das Risiko. Wird das Paket nach der Zustellung am vereinbarten Ablageort entwendet oder beschädigt, haften weder das Transportunternehmen noch der Online-Shop. In diesem Fall bleiben Sie als Empfänger auf den Kosten sitzen. Geben Sie daher nur Ablageorte an, die Sie wirklich für sicher halten.
Wird ein Paket ohne Ihre explizite Genehmigung einfach auf der Terrasse oder vor der Haustür abgestellt, muss der Zustelldienst nachweisen können, dass eine Erlaubnis vorlag. Ohne diese darf ein Paket nicht einfach irgendwo deponiert werden.
Alternative Zustellungsorte: Nachbarn und Packstationen
Eine gängige Praxis ist die Zustellung bei Nachbarn. Dies ist grundsätzlich erlaubt. Möchten Sie nicht, dass Ihre Nachbarn erfahren, was Sie bestellen, können Sie alternativ die Lieferung an einen Paketshop oder eine Packstation veranlassen.

Interessant zu wissen: Wurde ein Paket bei Nachbarn abgegeben, ohne dass Sie diese als Ersatzempfänger benannt haben, beginnt die gesetzliche Widerrufsfrist für Ihre Online-Bestellung erst dann zu laufen, wenn Sie die Ware tatsächlich selbst in Händen halten.
Kontaktlose Zustellung
Viele Paketdienste bieten vermehrt kontaktlose Zustellungen an. Dies kann über eine Abstellgenehmigung geschehen oder auch durch andere Absprachen, wie das Abstellen im Hausflur. Manche Dienste dokumentieren die Zustellung auch mit einem Fotobeweis, nachdem der Empfänger beispielsweise auf dem Adressaufkleber unterschrieben hat.
Was tun bei verspäteten Paketen?
Wenn ein Paket nicht innerhalb der erwarteten Frist eintrifft, sollten Sie aktiv werden:
- Verkäufer informieren: Teilen Sie dem Verkäufer oder Online-Shop schriftlich mit, dass das Paket nicht angekommen ist.
- Nachfrist setzen: Setzen Sie dem Verkäufer eine angemessene schriftliche Nachfrist zur Lieferung. Üblicherweise gelten zwei Wochen als angemessen. Sie können hierfür ein Musterbrief verwenden.
Bleibt auch die Nachfrist erfolglos, können Sie in der Regel vom Kaufvertrag zurücktreten und Ihr Geld zurückverlangen, da der Verkäufer seinen Lieferverpflichtungen nicht nachgekommen ist.
Was tun bei beschädigten Paketen?
Wird ein Paket äußerlich sichtbar beschädigt geliefert, sollten Sie Folgendes beachten:
- Annahme verweigern: Nehmen Sie das Paket im Zweifel nicht an. Auch wenn es für einen Nachbarn bestimmt ist. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie in der Regel nicht nur den Empfang, sondern auch die ordnungsgemäße Lieferung.
- Schaden dokumentieren: Haben Sie das Paket angenommen und entdecken den Schaden erst nach dem Öffnen, dokumentieren Sie den Schaden umgehend. Machen Sie Fotos vom Paket (innen und außen) und der beschädigten Ware.
- Absender kontaktieren: Nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt mit dem Absender (dem Verkäufer) auf. Aus Beweisgründen ist die schriftliche Kontaktaufnahme (E-Mail, Einschreiben) am besten. Der Absender ist Ihr Vertragspartner und muss sich um den Schaden kümmern und ggf. Ersatz liefern oder den Kaufpreis erstatten.
Das Paket ist laut Sendungsverfolgung zugestellt, aber nicht da – Was nun?
Ein besonders ärgerliches Szenario ist, wenn die Sendungsverfolgung den Status „zugestellt“ anzeigt, Sie aber kein Paket erhalten haben. Gehen Sie wie folgt vor:
- Lieferadresse prüfen: Vergewissern Sie sich, dass die angegebene Lieferadresse korrekt ist.
- Benachrichtigungen suchen: Suchen Sie in Ihrem Briefkasten oder E-Mail-Postfach nach einer Benachrichtigungskarte oder einer Lieferbestätigung des Zustelldienstes. Manchmal wurde das Paket bei einem Nachbarn abgegeben oder in einem Paketshop hinterlegt, ohne dass Sie es bemerkt haben. Manche Dienste hinterlassen auch ein Foto vom Ablageort.
- Umgebung des Zustellungsortes prüfen: Haben Sie eine Abstellgenehmigung erteilt oder spezifische Zustellanweisungen gegeben? Prüfen Sie den vereinbarten Ablageort (Terrasse, Garage, etc.).
- Haushaltsmitglieder und Nachbarn fragen: Erkundigen Sie sich bei anderen Personen in Ihrem Haushalt oder bei Ihren direkten Nachbarn, ob jemand das Paket angenommen hat.
- 48 Stunden warten: Manchmal wird der Status „zugestellt“ bereits im Zustellfahrzeug gescannt, bevor das Paket tatsächlich übergeben wurde. Warten Sie bis zu 48 Stunden. Das Paket könnte noch zugestellt werden.
- Transportunternehmen kontaktieren: Wenn alle anderen Schritte erfolglos bleiben, wenden Sie sich direkt an das Transportunternehmen. Mit der Sendungsnummer können diese oft weitere Informationen zum Verbleib des Pakets geben oder eine Nachforschung einleiten.
Sendungsverfolgung: Wo ist mein Paket oder Brief?
Die Sendungsverfolgung ist ein wichtiges Werkzeug, um den Status Ihrer Lieferung zu überprüfen. Fast alle Paketdienste bieten diese Option an.
Paket-Sendungsverfolgung
Für die Sendungsverfolgung benötigen Sie die Sendungsnummer. Diese erhalten Sie meist vom Absender (Online-Shop) oder sie steht auf dem Einlieferungsbeleg, wenn Sie selbst etwas verschickt haben. Die Sendungsnummer ist nicht identisch mit der Bestellnummer des Online-Shops.
Geben Sie die Sendungsnummer auf der Website des Transportunternehmens (z.B. DHL, Hermes, DPD, GLS, UPS) in das entsprechende Feld ein. Sie erhalten dann Informationen über den aktuellen Status und den letzten bekannten Ort Ihres Pakets. Beachten Sie, dass es nach der Einlieferung bis zu 24 Stunden dauern kann, bis die Sendung in der Verfolgung sichtbar ist. Bei DHL-Päckchen ist in der Regel keine Sendungsverfolgung möglich.

Brief-Sendungsverfolgung (Basis)
Auch für Briefe gibt es eingeschränkte Verfolgungsmöglichkeiten:
- Briefankündigung: Über die App der Deutschen Post/DHL oder E-Mail-Postfächer (GMX, WEB.DE) können Sie eine kostenlose Briefankündigung erhalten. Sie sehen vorab per Foto, welche Briefe voraussichtlich in den nächsten 1-2 Tagen zugestellt werden. Wichtige Schreiben wie Gerichtspost oder Sendungen anderer Anbieter sind davon ausgenommen.
- Briefmarke mit Matrixcode: Nutzen Sie beim Versand eine Briefmarke mit Matrixcode. Scannen Sie den Code mit der Post&DHL-App vor dem Einwurf. Die Basis-Sendungsverfolgung dokumentiert die Bearbeitung im Start- und Zielbriefzentrum, liefert aber keinen Zustellnachweis.
Wann gilt eine Sendung als verloren?
Laut Handelsgesetzbuch (§ 424 Abs. 1 HGB) gilt ein innerhalb Deutschlands versendetes Gut (also auch Briefe und Pakete) als verloren, wenn es nicht innerhalb der üblichen Lieferfrist, mindestens aber nach 20 Tagen noch nicht ausgeliefert ist. Bei grenzüberschreitenden Sendungen gelten längere Fristen.
Haftung und Entschädigung
Die Frage der Haftung hängt stark von der Art der Sendung und dem gewählten Versanddienstleister ab.
- Einfache Standardbriefe: Geht ein einfacher Standardbrief verloren, besteht in der Regel kein Anspruch auf Schadenersatz. Die Deutsche Post schließt die Haftung für einfache Standardbriefe in ihren AGB aus.
- Einschreiben: Bei Einschreiben haftet die Deutsche Post bis zur Höhe des unmittelbaren Schadens, maximal jedoch mit 20 Euro (klassisches Einschreiben) oder 25 Euro (Einschreiben mit persönlicher Übergabe).
- Pakete: Bei Paketen ist die Haftung in der Regel höher und in den AGB des jeweiligen Dienstleisters geregelt. Informieren Sie sich dort über die genauen Bedingungen und Höchstgrenzen.
Wichtig: Die Deutsche Post haftet in der Regel nicht für sogenannte Folgeschäden, die entstehen, weil ein Brief oder Paket zu spät oder gar nicht ankommt (z.B. versäumte Fristen oder Mahngebühren).
Wichtige Briefe sicher versenden
Für besonders wichtige Schreiben empfiehlt sich der Versand per Einschreiben. Hier die gängigsten Optionen:
Einschreiben-Option | Zusatzkosten (Stand Jan 2023) | Nachweis | Gerichtsfestigkeit |
---|---|---|---|
Einwurf-Einschreiben | 2,35 Euro | Nachweis des Einwurfs in den Briefkasten des Empfängers | Eingeschränkt (kein Nachweis des Zugangs beim Empfänger) |
Klassisches Einschreiben | 2,65 Euro | Nachweis der persönlichen Aushändigung gegen Unterschrift | Ja, Nachweis der Übergabe an den Empfänger oder Bevollmächtigten |
Einschreiben mit Rückschein | 4,85 Euro | Zustellbenachrichtigung mit Datum und Unterschrift des Empfängers wird an den Absender zurückgeschickt | Ja, stärkster Nachweis des Zugangs |
Bei extrem wichtigen und gerichtsfesten Zustellungen, wie z.B. Kündigungen, kann es sogar sicherer sein, einen Boten oder Gerichtsvollzieher mit der Zustellung zu beauftragen.
Wo kann ich mich beschweren?
Wenn Sie Probleme mit der Post- oder Paketzustellung haben, gibt es verschiedene Stellen, an die Sie sich wenden können:
- Direkt beim Dienstleister: Die erste Anlaufstelle sollte immer der betroffene Post- oder Paketdienstleister sein. Schildern Sie Ihr Problem so genau wie möglich. Nur so kann das Unternehmen die Mängel beheben.
- Bundesnetzagentur: Bei anhaltenden oder schwerwiegenden Mängeln können Sie sich beim Verbraucherservice Post der Bundesnetzagentur beschweren. Die Bundesnetzagentur überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Postversorgung und kann bei gehäuften Beschwerden Druck auf die Unternehmen ausüben.
- Schlichtungsstelle Post: Bei Streitigkeiten mit Ihrem Postdienstleister, insbesondere wenn es um Schadenersatz geht, können Sie ein kostenfreies Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Post bei der Bundesnetzagentur beantragen. Dies kann eine Alternative zum Gerichtsverfahren sein.
Was, wenn ich durch eine späte Zustellung eine Frist versäumt habe?
Wie bereits erwähnt, haftet die Deutsche Post bei einfachen Briefen in der Regel nicht für Folgeschäden wie versäumte Fristen oder Mahngebühren. Haben Sie eine Frist (z.B. eine Kündigungsfrist) oder eine Zahlungsfrist versäumt, weil ein Brief zu spät kam, besteht bei einer normalen Briefsendung kein Anspruch gegen die Post.
Wenn Sie eine Mahnung erhalten haben, weil eine Rechnung aufgrund verspäteter Zustellung zu spät ankam, geraten Sie normalerweise nicht sofort in Verzug. Der Absender (Gläubiger) muss den Zugang der Rechnung bei Ihnen nachweisen. Nehmen Sie in solchen Fällen umgehend Kontakt mit dem Absender auf, erklären Sie die Situation der verspäteten Zustellung und bitten Sie um eine Nachfrist zur Zahlung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
F: Wie lange darf sich ein Paket verspäten?
A: Für Brief- und Paketsendungen innerhalb Deutschlands, die ab 2024 verschickt wurden, sind Postdienstleister gesetzlich verpflichtet, 95 Prozent der Sendungen im Jahresdurchschnitt nach 3 Werktagen und 99 Prozent nach 4 Werktagen zuzustellen. Sie haben jedoch keinen individuellen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Ihre einzelne Sendung genau innerhalb dieser Frist ankommt. Das Gesetz bezieht sich auf den Jahresdurchschnitt. Bei Online-Bestellungen können Sie dem Verkäufer nach einer gewissen Wartezeit eine angemessene Nachfrist (oft 2 Wochen) setzen.
F: Wer haftet, wenn mein Paket verloren geht oder beschädigt wird?
A: Bei Online-Bestellungen liegt das Risiko bis zur Übergabe an Sie grundsätzlich beim Verkäufer, es sei denn, Sie haben selbst ein nicht vom Verkäufer angebotenes Transportunternehmen gewählt. Für den Verlust oder die Beschädigung der Sendung selbst haftet in der Regel das Transportunternehmen gegenüber dem Absender (dem Verkäufer). Ihre Ansprüche richten sich primär gegen den Verkäufer. Die Haftung des Transportunternehmens ist je nach Versandart (Standardpaket, versichertes Paket, Einschreiben etc.) und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Dienstleisters begrenzt.
F: Ist eine Abstellgenehmigung sicher?
A: Eine Abstellgenehmigung ist bequem, birgt aber das Risiko, dass Sie bei Verlust oder Beschädigung des Pakets nach der Zustellung am Ablageort selbst haften. Wählen Sie den Ablageort sehr sorgfältig und nur, wenn Sie sicher sind, dass er vor Diebstahl und Witterung geschützt ist.
F: Mein Paket wurde bei Nachbarn abgegeben, die ich nicht benannt habe. Ist das erlaubt?
A: Ja, die Zustellung bei Nachbarn ist grundsätzlich erlaubt, auch wenn Sie diese nicht explizit benannt haben. Für Online-Bestellungen beginnt Ihre Widerrufsfrist in diesem Fall erst, wenn Sie das Paket tatsächlich in Händen halten.
F: Wo kann ich mich über Probleme mit der Post beschweren?
A: Zuerst sollten Sie sich immer direkt an den Kundenservice des betroffenen Post- oder Paketdienstleisters wenden. Bei anhaltenden Problemen oder grundsätzlichen Mängeln bei der Zustellung können Sie sich beim Verbraucherservice Post der Bundesnetzagentur beschweren. Bei Streitigkeiten um Schadenersatz kann die Schlichtungsstelle Post helfen.
Das Nichtankommen oder die Beschädigung von Postsendungen ist unerfreulich, aber Sie sind dem nicht hilflos ausgeliefert. Informieren Sie sich über Ihre Rechte, dokumentieren Sie Schäden und nutzen Sie die verfügbaren Kanäle, um Ihr Problem zu lösen. Eine gute Kommunikation mit Absender und Dienstleister sowie die Kenntnis der eigenen Rechte sind dabei entscheidend.
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