Die Verlockung ist groß: Ein schönes Bild im Internet gefunden, das perfekt zu deinem Blogbeitrag oder deiner Präsentation passt. Einfach herunterladen, Quelle angeben und fertig? So einfach ist es leider nicht. Das Urheberrecht schützt auch die Rechte der Fotograf:innen, Künstler:innen und Ersteller:innen von Bildern im Internet. Selbst wenn du die Quelle angibst, bedeutet das nicht immer, dass du das Bild verwenden darfst. Was du dabei beachten musst und es sich sich mit KI-generierten Bildern im Internet verhält, erfährst du in diesem Beitrag.

Ohne Erlaubnis des Urhebers oder der Urheberin ist die Nutzung von geschützten Bildern nicht erlaubt, auch nicht mit Quellenangabe. Eine unerlaubte Nutzung kann teure Abmahnungen, Schadensersatzforderungen oder sogar eine Klage nach sich ziehen. Die private Nutzung ist meist unproblematisch, öffentliche und kommerzielle Nutzungen erfordern allerdings eine kostenpflichtige Lizenz. Bei KI-Bildern, Stockfotos und Creative Commons ist es entscheidend, die Lizenzbedingungen der jeweiligen Plattformen und Anbieter:innen zu prüfen. Es gibt aber auch viele Plattformen, die kostenlose lizenzfreie Bilder anbieten – auch hier sind die Bedingungen zu beachten.
Urheberrecht und Bilder aus dem Internet
Das Urheberrecht setzt die rechtlichen Rahmenbedingungen, wenn es um die Nutzung von Bildern aus dem Internet geht. In Deutschland regelt das Urheberrechtsgesetz (UrhG) die Rechte der Urheber:innen von Werken, zu denen auch Bilder gehören. Ein Bild ist in der Regel automatisch urheberrechtlich geschützt, sobald es erstellt wird. Das bedeutet, dass du das Bild nur dann verwenden darfst, wenn der Urheber oder die Urheberin dir die Erlaubnis dazu gibt. Eine unerlaubte Nutzung kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das Urheberrecht schützt nicht nur professionelle Fotos, sondern auch Schnappschüsse und Amateurbilder. Es spielt keine Rolle, ob das Bild kommerziell oder überhaupt genutzt wird.
In § 2 UrhG hat der Gesetzgeber beispielhaft aufgeführt, welche Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst zu den urheberrechtlich geschützten Werken gehören. Dieser Schutz entsteht automatisch mit der Schaffung des Werkes und bedarf keiner weiteren Registrierung oder Formalität. Der Urheber oder die Urheberin eines Werkes hat gemäß § 15 UrhG zunächst einmal das ausschließliche Recht, das Werk zu verwerten und es öffentlich zugänglich zu machen. Dies bedeutet, dass der Urheber allein entscheidet, wer das Bild nutzen darf und unter welchen Bedingungen.
Darunter fällt insbesondere:
- Das Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG): Das Recht, Kopien des Bildes herzustellen.
- Das Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG): Das Recht, das Original oder Kopien des Bildes der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen.
- Das Ausstellungsrecht (§ 18 UrhG): Das Recht, das Original oder Kopien des Bildes öffentlich auszustellen.
- Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG): Das Recht, das Bild der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist (z.B. im Internet).
Selbst wenn ein Bild auf einer öffentlichen Webseite frei zugänglich ist, bedeutet das nicht, dass es frei verwendet werden darf. Eine Quellenangabe allein reicht nicht aus, um die Nutzung zu “legalisieren”. Urheber:innen müssen ausdrücklich ihre Zustimmung geben, damit das Werk genutzt werden darf. Dies geschieht oft in Form einer Lizenzvereinbarung. Die Missachtung dieser Regelungen kann teuer werden und zu Abmahnungen sowie Rechtsstreitigkeiten führen.
Urheberrechtsverletzung: Diese Strafen drohen
Eine unerlaubte Nutzung von Bildern aus dem Internet kann als Urheberrechtsverletzung geahndet werden. Die Strafen können empfindlich sein und umfassen in der Regel Schadensersatzforderungen sowie Unterlassungs- und Abmahnungskosten.
Urheber:innen, deren Rechte verletzt wurden, können gemäß § 97 UrhG Unterlassung und Schadensersatz fordern. Der Schadensersatz kann auf verschiedene Weisen berechnet werden:
- durch die tatsächlichen Verluste der Urheber:innen,
- durch die Herausgabe des erzielten Gewinns des Verletzers oder
- durch eine fiktive Lizenzgebühr (sog. Lizenzanalogie).
Die Lizenzanalogie ist eine häufig angewandte Methode zur Berechnung des Schadensersatzes. Dabei wird geschätzt, was der Urheber oder die Urheberin als angemessene Lizenzgebühr für die Nutzung des Bildes verlangen könnte. Diese Schätzung orientiert sich oft an den üblichen Tarifen für die Nutzung solcher Bilder.
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
Abmahnungen sind ein sehr häufiges Mittel, um Urheberrechtsverletzungen zu ahnden. Hierbei wird der Nutzer aufgefordert, die rechtswidrige Nutzung sofort zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Wenn du ein solches Schreiben erhalten hast, solltest du niemals ohne vorherige anwaltliche Beratung unterschreiben. Der Grund: Mit einer Unterlassungserklärung verpflichtest du dich in der Regel auch für die Zukunft, bei Verstößen immer wieder Schadensersatz zu zahlen. Zusätzlich fallen oft hohe Anwaltskosten für die Abmahnung selbst an.
Klage wegen Urheberrechtsverletzung
Im schlimmsten Fall kann es sogar zu einer Zivilklage kommen, die weitere Kosten und gegebenenfalls eine gerichtliche Strafe nach sich ziehen kann. Wenn zum Beispiel die Abmahnung nicht erfolgreich ist oder die beschuldigte Person nicht reagiert, können Urheber:innen Klage vor einem Zivilgericht erheben.
In schwerwiegenden Fällen kann eine Urheberrechtsverletzung auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Nach § 106 UrhG kann eine unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet werden. In besonders schweren Fällen, wie zum Beispiel der gewerbsmäßigen Nutzung, droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren (§ 108a UrhG). Daher ist es wichtig, sich vor der Nutzung von Bildern aus dem Internet über die jeweiligen Rechte und Lizenzbedingungen zu informieren und gegebenenfalls die Erlaubnis der Urheber:innen einzuholen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Wann darf ich Bilder aus dem Internet verwenden?
Es gibt auch Ausnahmen des Urheberrechts, in denen es erlaubt ist, Bilder aus dem Internet zu nutzen. Beispielsweise erlaubt § 51 UrhG die Nutzung von Werken für Zitate, wenn das Zitat eine korrekte Quellenangabe enthält und im Rahmen des Zweckes gerechtfertigt ist. Schauen wir uns ein paar Beispiele dazu an:
Bilder privat verwenden
Zum privaten Gebrauch, wie zum Beispiel in einem persönlichen Fotoalbum oder als Hintergrundbild auf deinem Computer, kannst du Bilder aus dem Internet nutzen. Folgende Voraussetzungen (§ 53 UrhG) müssen dabei beispielsweise eingehalten werden:
- Die Nutzung darf weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen.
- Es darf nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet werden.
- Du darfst dich bei der Vervielfältigung auch durch eine andere Person unterstützen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger handelt.
Das gilt allerdings nur, solange du sie nicht veröffentlichst oder weiterverbreitest. Sobald du die Bilder öffentlich zugänglich machst, beispielsweise auf Social Media oder einer Webseite, gelten die gleichen Regeln wie für kommerzielle Nutzung.
Bilder für eine Homepage oder einen Blog
Für die Nutzung von Bildern auf deiner Homepage oder deinem Blog brauchst du grundsätzlich die Erlaubnis des Urhebers oder der Urheberin, wenn du geschützte Werke verwenden möchtest. Dies kann durch den Kauf einer Lizenz (z. B. über Bildagenturen) oder durch die Nutzung von Bildern erfolgen, die unter einer „Creative Commons Lizenz“ stehen oder als gemeinfrei gekennzeichnet sind. Achte darauf, die jeweiligen Lizenzbedingungen genau zu prüfen und einzuhalten. Eine einfache Quellenangabe ist hier, wie bereits erwähnt, nicht ausreichend.

Bilder für die Schule, den Unterricht oder eine Präsentation
Eine wichtige Ausnahme stellt § 60a UrhG dar, der die Nutzung von Werken für Unterricht und Forschung unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Demnach ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung von Teilen von Werken oder einzelnen Werken geringen Umfangs für nicht-kommerzielle Zwecke im Rahmen des Unterrichts und der Forschung unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Auch wenn die Nutzung von geschützten Werken für Bildungszwecke erleichtert ist, solltest du stets die Quelle angeben und sicherstellen, dass die Nutzung im Rahmen der gesetzlichen Ausnahmen bleibt und nicht über das erlaubte Maß hinausgeht (z.B. durch Veröffentlichung der Präsentation im Internet).
Bilder für Social Media und dein Profilbild
Für Social Media gelten dieselben Regeln wie für Webseiten und Blogs. Ein Profilbild oder Bilder in Posts darfst du nur dann verwenden, wenn du die Rechte daran hast (weil du das Bild selbst erstellt hast) oder dir die Erlaubnis des Urhebers oder der Urheberin eingeholt hast. Auch Bilder, die du auf Plattformen wie Facebook oder Instagram findest, sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Hier kannst du die Urheber:innen per Direktnachricht anfragen, aber ein Fund auf der Plattform bedeutet nicht automatisch Nutzungsfreiheit.
Welche Bilder darf ich aus dem Internet verwenden?
Vielleicht fragst du dich jetzt: Wo finde ich Bilder, die nicht urheberrechtlich geschützt sind oder deren Nutzung erlaubt ist? Es gibt verschiedene Plattformen, auf denen du Bilder findest, die entweder gemeinfrei sind oder unter einer Lizenz stehen, die eine kostenlose Nutzung erlaubt. Schauen wir uns das einmal genauer an.
Creative Commons Lizenzen
Bilder unter einer Creative Commons Lizenz kannst du unter bestimmten Bedingungen frei nutzen. Es gibt verschiedene Typen von CC-Lizenzen, die unterschiedliche Nutzungsrechte gewähren. Wichtig ist, dass du die Bedingungen der jeweiligen Lizenz genau liest und einhältst. Ein häufiges Missverständnis ist die Annahme, dass alle CC-lizenzierten Werke kostenlos und uneingeschränkt nutzbar sind. Dies ist nicht der Fall, da jede Lizenz unterschiedliche Anforderungen stellt, die unbedingt eingehalten werden müssen.
| Lizenz | Beschreibung | Kommerzielle Nutzung erlaubt? | Bearbeitung erlaubt? | Bedingungen |
|---|---|---|---|---|
| CC BY | Namensnennung (Attribution) | Ja | Ja | Nennung des Urhebers |
| CC BY-SA | Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen (ShareAlike) | Ja | Ja | Nennung des Urhebers, Weitergabe unter gleicher Lizenz |
| CC BY-ND | Namensnennung – Keine Bearbeitungen (NoDerivatives) | Ja | Nein | Nennung des Urhebers, Werk darf nicht verändert werden |
| CC BY-NC | Namensnennung – Nicht kommerziell (NonCommercial) | Nein | Ja | Nennung des Urhebers, keine kommerzielle Nutzung |
| CC BY-NC-SA | Namensnennung – Nicht kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen | Nein | Ja | Nennung des Urhebers, keine kommerzielle Nutzung, Weitergabe unter gleicher Lizenz |
| CC BY-NC-ND | Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen | Nein | Nein | Nennung des Urhebers, keine kommerzielle Nutzung, Werk darf nicht verändert werden |
Was sind Stockfotos?
Stockfotos sind Bilder, die von Fotografen erstellt und auf speziellen Plattformen wie Shutterstock oder Adobe Stock zum Kauf angeboten werden. Diese Bilder kannst du gegen eine Gebühr lizenzieren und dann gemäß den Lizenzbedingungen verwenden. Die Lizenzbedingungen können je nach Plattform und Preismodell variieren (z.B. Standardlizenz vs. erweiterte Lizenz für höhere Auflagen oder bestimmte Nutzungen). Es gibt aber auch viele kostenlose Möglichkeiten, Stockfotos zu nutzen.
Kostenlose lizenzfreie Stockfotos
Kostenlose lizenzfreie Stockfotos bieten Plattformen an, bei denen du Bilder kostenlos herunterladen und frei nutzen kannst. Oft fallen diese unter Lizenzen wie der CC0 (Creative Commons Zero), die das Werk ins Gemeinfreie überführt, oder ähnliche Lizenzen, die eine breite Nutzung erlauben. Allerdings solltest du auch hier die jeweiligen Lizenzbedingungen beachten, da es manchmal doch Einschränkungen geben kann (z.B. keine Nutzung von Bildern mit erkennbaren Personen oder Marken ohne zusätzliche Freigabe). Unsplash und Pexels sind beispielsweise gute Anlaufstellen für hochwertige Bilder, die oft unter sehr liberalen Lizenzen stehen.
KI-Bilder kommerziell nutzen: Das solltest du wissen
Die Nutzung von Bildern, die durch Künstliche Intelligenz (KI) erstellt wurden, ist ein komplexes Thema. Urheberrechtlich geschützt sind nach § 2 Abs. 2 UrhG nämlich nur persönliche geistige Schöpfungen. Inwiefern KI-Bilder darunter fallen, wird seit einiger Zeit rechtlich diskutiert und ist noch nicht abschließend geklärt, insbesondere wenn der Mensch nur minimale kreative Eingaben gemacht hat. Grundsätzlich solltest du auf die Regelungen der jeweiligen KI-Anbieter:innen achten, denn diese gelten in jedem Fall, wenn sie nicht rechtlich unwirksam sind. Prüfe also immer die Lizenzbedingungen der jeweiligen Anbieter:innen, bevor du KI-generierte Bilder (kommerziell) nutzt. Diese Bedingungen regeln oft, ob und wie du die generierten Bilder verwenden darfst.
Wenn du ein KI-generiertes Bild nutzen möchtest, auf dem Personen abgebildet sind, könnte das deren Rechte verletzen. Falls also Personen im Bild enthalten sind, benötigst du zusätzlich deren ausdrückliche Einwilligung (Recht am eigenen Bild, § 22 KunstUrhG). Eine Ausnahme stellen in der Regel Personen des öffentlichen Lebens dar, solange du keine Persönlichkeitsrechte verletzt oder die Person in einem falschen Licht darstellst.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Woher weiß ich, ob ich ein Bild verwenden darf?
Um sicherzustellen, dass du ein Bild legal verwenden darfst, musst du die Quelle des Bildes prüfen. Handelt es sich um ein Bild, das du selbst erstellt hast? Dann hast du das Urheberrecht. Wenn das Bild von jemand anderem stammt, musst du die Zustimmung des Urhebers einholen. Diese Zustimmung erfolgt meist in Form einer Lizenz. Achte auf Hinweise zur Lizenz direkt beim Bild oder auf der Webseite, wo du es gefunden hast. Suche nach Informationen zu Creative Commons Lizenzen, Stockfoto-Lizenzen oder spezifischen Nutzungsbedingungen der Plattform. Wenn keine Informationen zur Lizenz vorhanden sind und du den Urheber nicht kontaktieren kannst oder keine explizite Erlaubnis erhältst, solltest du das Bild im Zweifel nicht verwenden, insbesondere nicht für öffentliche oder kommerzielle Zwecke.
Darf ich als Schüler für mein Referat Bilder aus dem Netz nehmen?
Jein. Grundsätzlich darf man überhaupt keine urheberrechtlich geschützten Inhalte wie zum Beispiel Fotos ohne Zustimmung des Urhebers verwenden. Solange die Präsentation aber nur vor der Klasse oder in einem geschlossenen Kreis im Rahmen des Unterrichts (§ 60a UrhG) gezeigt wird und es um Werke geringen Umfangs geht, ist die Verwendung von Bildern ohne Zustimmung des Rechteinhabers unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Das gilt für Bilder aus dem Netz genauso wie für Fotos aus Zeitschriften oder Büchern. Auf keinen Fall aber darf man so ein Referat ins Netz stellen, etwa auf die Schulwebsite oder öffentliche Plattformen. Damit machst du die Bilder der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich und verletzt das Urheberrecht, da die Ausnahme des § 60a UrhG nicht mehr greift. Auch Referate, die man online mit kostenlosen Präsentationsprogrammen erstellt, können unter Umständen auf der Herstellerseite für alle einsehbar sein. Sie dürfen nur Bilder enthalten, die der Rechteinhaber allgemein freigegeben hat (z.B. unter freier Lizenz), oder für die man die Erlaubnis des Fotografen hat.
Fazit
Die Nutzung von Bildern aus dem Internet ist durch das Urheberrecht streng geregelt. Ohne die Zustimmung der Urheber:innen drohen Abmahnungen und hohe Strafen. Für private Zwecke kannst du Bilder meist problemlos nutzen, solange sie nicht öffentlich oder kommerziell werden. Für die kommerzielle Nutzung und Veröffentlichung im Internet brauchst du jedoch stets die Erlaubnis der Person, die das Urheberrecht innehat. Diese Erlaubnis wird in der Regel durch eine Lizenz erteilt. Creative Commons Lizenzen und Stockfotos (sowohl kostenpflichtig als auch kostenfrei unter bestimmten Lizenzen) bieten sinnvolle Möglichkeiten, Bilder legal zu nutzen. Auch bei KI-generierten Bildern gilt es, die Nutzungsbedingungen des Anbieters genau zu prüfen und das Recht am eigenen Bild zu beachten. Im Zweifelsfall gilt: Lieber auf die Nutzung eines Bildes verzichten oder eine klare Lizenz prüfen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
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