Die Zeit zwischen 1955 und 1973 war eine Phase intensiver Arbeitsmigration in die Bundesrepublik Deutschland. In diesen Jahren kamen Millionen von Arbeitskräften, oft als „Gastarbeiter“ bezeichnet, ins Land, um den wachsenden Bedarf der deutschen Wirtschaft zu decken. Die Frage, wie viele Menschen in diesem Zeitraum genau kamen, ist zentral, um das Ausmaß dieser Migration zu verstehen.

Die Anwerbung von Arbeitskräften aus dem Ausland basierte in erster Linie auf zwischenstaatlichen Übereinkünften, den sogenannten Anwerbeabkommen. Diese Abkommen, die die Bundesrepublik mit verschiedenen Ländern, insbesondere in Südeuropa und den Mittelmeer-Anrainerstaaten, schloss, bildeten die rechtliche Grundlage für die organisierte Zuwanderung von Arbeitskräften.
Die Gesamtzahl der Ankünfte
Die bereitgestellten Informationen geben eine klare Antwort auf die zentrale Frage nach der Gesamtzahl der Gastarbeiter, die zwischen 1955 und 1973 in die Bundesrepublik Deutschland kamen. In diesem Zeitraum kamen etwa 14 Millionen Gastarbeiter ins Land. Diese Zahl verdeutlicht das enorme Ausmaß der Arbeitsmigration in diesen knapp zwei Jahrzehnten. Es handelte sich um eine Bewegung von Menschen in einem Umfang, der die Gesellschaft und Wirtschaft der Bundesrepublik nachhaltig prägte.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Zahl von 14 Millionen die Gesamtzahl der Ankünfte in diesem Zeitraum darstellt. Dies bedeutet nicht, dass 14 Millionen Menschen dauerhaft in Deutschland blieben. Viele Arbeitskräfte kamen für eine begrenzte Zeit, oft mit der ursprünglichen Absicht, nach einigen Jahren in ihre Heimat zurückzukehren.
Rückkehr in die Heimatländer
Parallel zur hohen Zahl der Ankünfte gab es auch eine signifikante Rückwanderung. Laut den vorliegenden Informationen kehrten von den etwa 14 Millionen Gastarbeitern, die zwischen 1955 und 1973 kamen, ungefähr 11 bis 12 Millionen in ihre Heimatländer zurück. Diese hohe Rückkehrquote war Teil des ursprünglichen Konzepts der Arbeitsmigration, das oft auf einem Rotationsprinzip basierte. Arbeitskräfte sollten für einen bestimmten Zeitraum kommen und dann durch neue Arbeitskräfte ersetzt werden.
Dennoch blieben viele Menschen entgegen ihrer ursprünglichen Absicht in Deutschland. Die Differenz zwischen der Gesamtzahl der Ankünfte (etwa 14 Millionen) und der Zahl der Rückkehrer (etwa 11 bis 12 Millionen) lässt darauf schließen, dass eine beträchtliche Anzahl von Gastarbeitern und ihren Familien in der Bundesrepublik sesshaft wurde. Diese Menschen trugen maßgeblich zur Entwicklung einer multikulturellen Gesellschaft bei.
Wege der Zuwanderung
Die Zuwanderung der Gastarbeiter erfolgte nicht ausschließlich über die organisierten Anwerbeabkommen. Obwohl diese den quantitativ bedeutendsten Weg darstellten, gab es auch andere rechtliche Grundlagen und Wege, auf denen ausländische Arbeitnehmer in die Bundesrepublik gelangten:
- Zwischenstaatliche Übereinkünfte (Anwerbeabkommen): Dies war der Hauptweg. Die Bundesanstalt für Arbeit unterhielt Auslandsdienststellen, die Arbeitskräfte in den Partnerländern vermittelten. Zwischen 1966 und 1973 wurden beispielsweise durch diese Dienststellen 2,39 Millionen Arbeitskräfte vermittelt. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies nur einen Teil des gesamten Neuzugangs darstellte und die Gesamtzahl der Ankünfte aus Anwerbestaaten sowie aus Nicht-Anwerbestaaten umfasste.
- Freizügigkeitsregelungen der EWG: Arbeitnehmer aus Mitgliedstaaten der 1957 gegründeten Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) konnten aufgrund der Freizügigkeitsregelungen ohne besondere Vertragsgrundlage in der Bundesrepublik leben und arbeiten.
- Ohne besondere Vertragsgrundlage: Auch aus bestimmten anderen Staaten wie Österreich, der Schweiz, Großbritannien und den USA lebten und arbeiteten ausländische Arbeitnehmer in der Bundesrepublik, oft ohne spezielle Anwerbeabkommen im klassischen Sinne. Allerdings spielten diese zahlenmäßig eine geringere Rolle im Vergleich zu den Anwerbestaaten.
- Weitere legale Zuwanderungswege: Neben der organisierten Vermittlung gab es auch andere Wege, auf denen Arbeitnehmer aus Anwerbestaaten legal zuwandern konnten. Dazu gehörten der sogenannte „zweite Weg“ (mit entsprechendem Sichtvermerk, also einem Visum) und der „dritte Weg“ (mit einem Touristenvisum in der Hoffnung auf Arbeitsaufnahme und nachträgliche Legitimierung des Aufenthalts).
Die Vielfalt der Zuwanderungswege zeigt, dass die Arbeitsmigration ein komplexes Phänomen war, das über die reinen Anwerbeabkommen hinausging.
Zahl der beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer
Ein anderer wichtiger statistischer Wert ist die Zahl der tatsächlich beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die vorliegenden Informationen geben hierzu ebenfalls Aufschluss. Anfang der 1970er Jahre, also kurz vor dem Ende des Anwerbezeitraums 1955-1973, lag die Zahl der beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer deutlich über zwei Millionen. Diese Zahl reflektiert die Größe der ausländischen Arbeitskraft zu einem Höhepunkt der Anwerbeperiode und zeigt die wirtschaftliche Bedeutung dieser Arbeitskräfte für die Bundesrepublik.
Spezifische Herkunftsländer und Programme
Obwohl der Großteil der Gastarbeiter aus den klassischen Anwerbestaaten im Mittelmeerraum kam, gab es auch spezifische Programme mit anderen Ländern. Die bereitgestellten Informationen erwähnen zwei Beispiele:
- Südkorea: Im Rahmen eines bilateralen Programms kamen knapp 8.000 koreanische Bergleute und über 11.000 Krankenschwestern nach Deutschland. Dies zeigt, dass die Anwerbung auch über die traditionellen Partnerländer hinausging und spezifische Berufsgruppen ansprach.
- Japan: Zwischen 1957 und 1965 arbeiteten 436 japanische Bergleute im Ruhrgebiet als Gastarbeiter. Dies war ein zahlenmäßig kleineres, aber dennoch bemerkenswertes Beispiel für die internationale Dimension der Arbeitsmigration nach Deutschland.
Diese Beispiele illustrieren die Vielfalt der Herkunftsländer und die spezifischen Bedürfnisse der deutschen Wirtschaft in bestimmten Sektoren.
Statistische Einordnung und Herausforderungen
Die statistische Erfassung der ausländischen Arbeitnehmer über den gesamten Zeitraum hinweg ist komplex. Die bereitgestellten Daten stammen unter anderem von der Bundesanstalt für Arbeit (BA). Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahlen vor und nach 1974 nur bedingt vergleichbar sind. Dies liegt an unterschiedlichen Erhebungsmethoden. Beispielsweise wurden die Daten von 1954 bis 1972 nach Besitz bzw. Bedarf einer Arbeitserlaubnis erfasst, während von 1975 bis 1980 sozialversicherungspflichtig beschäftigte ausländische Arbeitnehmer gemäß der Beschäftigtenstatistik der BA gezählt wurden. Für das Jahr 1973 liegen laut den Informationen keine Daten vor.
Die Unterscheidung zwischen verschiedenen Datenerhebungen (nach Arbeitserlaubnis vs. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte) und die Lücke im Jahr 1973 sind wichtige Hinweise auf die Herausforderungen bei der Erstellung einer lückenlosen und vollständig vergleichbaren Statistik über den gesamten Anwerbezeitraum. Auch die Tatsache, dass die über die Auslandsdienststellen vermittelten 2,39 Millionen nur einen Teil des Gesamtzuzugs darstellen, unterstreicht die Komplexität der Zuwanderung, die über verschiedene Kanäle erfolgte.
Häufig gestellte Fragen
Basierend auf den vorliegenden Informationen können einige häufige Fragen beantwortet werden:
Wie viele Gastarbeiter kamen insgesamt zwischen 1955 und 1973 nach Deutschland?
In diesem Zeitraum kamen insgesamt etwa 14 Millionen Gastarbeiter in die Bundesrepublik Deutschland.
Wie viele der Gastarbeiter kehrten in ihre Heimat zurück?
Ungefähr 11 bis 12 Millionen der Gastarbeiter, die zwischen 1955 und 1973 kamen, kehrten in ihre Heimatländer zurück.
Wie viele ausländische Arbeitnehmer waren Anfang der 1970er Jahre in Deutschland beschäftigt?
Anfang der 1970er Jahre lag die Zahl der beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer deutlich über zwei Millionen.
Wie wurden die Gastarbeiter angeworben?
Der Hauptweg waren zwischenstaatliche Anwerbeabkommen. Arbeitskräfte wurden oft über Auslandsdienststellen der Bundesanstalt für Arbeit vermittelt. Es gab aber auch Zuwanderung über Freizügigkeitsregelungen, mit Visum oder sogar zunächst mit Touristenvisum.
Kamen Gastarbeiter nur aus Südeuropa?
Nein, die meisten kamen aus Südeuropa und den Mittelmeer-Anrainerstaaten aufgrund der Anwerbeabkommen. Es gab aber auch spezifische Programme, zum Beispiel mit Südkorea für Bergleute und Krankenschwestern oder mit Japan für Bergleute.
Zusammenfassung
Die Periode von 1955 bis 1973 war durch eine massive Arbeitsmigration in die Bundesrepublik Deutschland gekennzeichnet. Etwa 14 Millionen Gastarbeiter kamen in diesen Jahren ins Land, um den Arbeitskräftemangel zu beheben. Obwohl ein großer Teil, etwa 11 bis 12 Millionen, wieder zurückkehrte, blieben viele dauerhaft in Deutschland und trugen so zur Entwicklung der deutschen Gesellschaft bei. Die Zuwanderung erfolgte über verschiedene Kanäle, wobei die Anwerbeabkommen die wichtigste Rolle spielten, aber auch andere Wege und Programme existierten. Statistische Daten, insbesondere von der Bundesanstalt für Arbeit, dokumentieren diese Migration, wobei die Vergleichbarkeit der Daten über den gesamten Zeitraum hinweg Herausforderungen birgt.
Hat dich der Artikel Gastarbeiter: Ankünfte 1955 bis 1973 interessiert? Schau auch in die Kategorie Ogólny rein – dort findest du mehr ähnliche Inhalte!
