Wie lange darf eine Dashcam in Deutschland aufnehmen?

Dashcams in Deutschland: Was ist erlaubt?

Rating: 4.85 (6708 votes)

Dashcams, die kleinen Kameras am Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe, erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Sie versprechen mehr Sicherheit und die Möglichkeit, im Falle eines Unfalls schnell Beweise zu sichern. Doch die Nutzung dieser Geräte wirft in Deutschland wichtige datenschutzrechtliche Fragen auf. Darf man einfach so den öffentlichen Verkehr filmen? Und was passiert, wenn man dabei andere Personen oder Fahrzeuge aufnimmt? Dieser Artikel beleuchtet die aktuelle Rechtslage und gibt Ihnen wichtige Hinweise für den legalen Umgang mit Dashcams.

Ist es in Deutschland erlaubt, Dashcams im Auto zu haben?
Grundsätzlich ist die Verwendung einer Dashcam in Deutschland legal, vorausgesetzt, dass du kurz und anlassbezogen filmst. Das bedeutet, dass Aufnahmen nur in speziellen Situationen gespeichert werden dürfen – wenn es dafür einen konkreten Anlass, wie z. B. einen Verkehrsunfall, gibt.

Was genau ist eine Dashcam?

Eine Dashcam, oft auch als Autokamera bezeichnet, ist ein kompaktes digitales Aufnahmegerät, das typischerweise im Innenraum eines Fahrzeugs angebracht wird, meist gut sichtbar an der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett. Ihre Hauptfunktion ist die kontinuierliche Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens vor dem Fahrzeug während der Fahrt. Viele Modelle starten die Aufnahme automatisch, sobald die Zündung des Fahrzeugs betätigt wird, und stoppen sie wieder, wenn der Motor ausgeschaltet wird. Moderne Dashcams verfügen über einen internen Akku, der eine kurze Betriebsdauer ohne externe Stromquelle ermöglicht, sowie über Anschlussmöglichkeiten, meist über den Zigarettenanzünder, zur Stromversorgung während längerer Fahrten.

Die aufgezeichneten Videos werden auf einer internen Speicherkarte, oft eine MicroSD-Karte, gespeichert. Um die kontinuierliche Aufzeichnung zu gewährleisten, nutzen die meisten Dashcams eine sogenannte Loop-Funktion. Dabei werden die Aufnahmen in kurzen Videosequenzen von wenigen Minuten Länge gespeichert. Sobald die Speicherkarte voll ist, überschreibt die Kamera automatisch die älteste Sequenz. Dies stellt sicher, dass immer ausreichend Speicherplatz für aktuelle Aufnahmen vorhanden ist.

Eine entscheidende technische Ausstattung vieler moderner Dashcams ist der integrierte G-Sensor, auch Beschleunigungssensor genannt. Dieser Sensor registriert plötzliche starke Erschütterungen oder Veränderungen der Fahrgeschwindigkeit, wie sie typischerweise bei einem Aufprall, einer starken Bremsung oder einem Ausweichmanöver auftreten. Wird ein solches Ereignis vom G-Sensor erkannt, sichert die Dashcam die aktuelle Aufnahme sowie oft auch die unmittelbar davor und danach liegenden Sequenzen automatisch. Diese gesicherten Aufnahmen werden dann vor dem automatischen Überschreiben durch die Loop-Funktion geschützt und bleiben auf der Speicherkarte erhalten, bis sie manuell gelöscht werden.

Vorteile und Anwendungsbereiche von Dashcams

Die Motivation für den Einsatz einer Dashcam ist vielfältig. Der wohl wichtigste Grund für viele Autofahrer ist die potenzielle Beweissicherung im Falle eines Verkehrsunfalls. Die detailreichen Videoaufnahmen können den Unfallhergang objektiv dokumentieren und so maßgeblich zur Klärung der Schuldfrage beitragen. Dies kann insbesondere in Situationen hilfreich sein, in denen Aussagen der Unfallbeteiligten voneinander abweichen oder keine unabhängigen Zeugen vorhanden sind. Die Aufnahmen können sowohl bei der Kommunikation mit der Versicherung als auch in einem möglichen Gerichtsverfahren als wichtiges Indiz dienen.

Neben der reinen Fahrtenaufzeichnung bieten einige Dashcam-Modelle zusätzliche Funktionen. Der sogenannte Parkmodus ermöglicht die Überwachung des Fahrzeugs auch im geparkten Zustand. Aktiviert sich der Parkmodus, kann die Kamera bei Erschütterungen, die beispielsweise durch einen Parkrempler oder einen Vandalismusakt verursacht werden, automatisch eine Aufnahme starten. Diese Aufnahmen können helfen, den Verursacher eines Schadens zu identifizieren und dienen ebenfalls als Beweismittel.

Über die sicherheitsrelevanten Aspekte hinaus werden Dashcams auch für private Zwecke genutzt. Enthusiasten filmen oft landschaftlich reizvolle Strecken während Urlaubsfahrten, um bleibende Erinnerungen festzuhalten. Andere nutzen die Aufnahmen zur Analyse und Verbesserung des eigenen Fahrverhaltens. Indem man sich selbst beim Fahren beobachtet, kann man möglicherweise unbewusste Fehler erkennen und abstellen, was potenziell zu einem sichereren Fahrstil führt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Dashcams eine Reihe nützlicher Funktionen bieten, von der Unfallrekonstruktion über die Parkraumüberwachung bis hin zur persönlichen Fahrstilverbesserung oder der Dokumentation von Reisen. Ihre rechtliche Nutzung in Deutschland ist jedoch, wie noch zu erläutern sein wird, eng an datenschutzrechtliche Vorgaben gebunden.

Die komplexe Rechtslage in Deutschland: Datenschutz im Fokus

Der Betrieb einer Dashcam im öffentlichen Straßenverkehr berührt zwangsläufig die Persönlichkeitsrechte anderer Verkehrsteilnehmer. Fahrzeuge, Kennzeichen und sogar Gesichter von Personen werden aufgezeichnet, was die Frage nach der Vereinbarkeit mit dem Datenschutz aufwirft. In Deutschland sind hierfür vor allem zwei Gesetze relevant: das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Das BDSG konkretisiert in § 4 die Zulässigkeit der Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume. Eine solche Überwachung ist grundsätzlich nur unter sehr engen Voraussetzungen erlaubt. Sie muss der Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke dienen, beispielsweise zur Abwehr von Gefahren oder zur Verfolgung von Straftaten durch zuständige Behörden. Das berechtigte Interesse des Überwachenden muss dabei das schutzwürdige Interesse der betroffenen Personen am Schutz ihrer Daten überwiegen. Eine anlasslose, dauerhafte Überwachung des Verkehrsgeschehens durch eine private Dashcam erfüllt diese Anforderungen in der Regel nicht. Sie dient primär einem privaten Interesse, während die aufgezeichneten Personen ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung haben und nicht ohne konkreten Grund gefilmt werden möchten.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die DSGVO, die seit Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union gilt, regelt in Artikel 6 die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Das Filmen einer Person und das Speichern dieser Aufnahme stellt eine solche Verarbeitung dar. Grundsätzlich ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Einwilligung der betroffenen Person erforderlich (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Im fließenden Straßenverkehr ist es jedoch offensichtlich unmöglich, von jedem gefilmten Verkehrsteilnehmer eine Einwilligung einzuholen. Dies macht die anlasslose Daueraufzeichnung datenschutzrechtlich problematisch. Zwar gibt es Ausnahmen von der Einwilligungspflicht, etwa wenn die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Doch auch hier muss eine sorgfältige Abwägung mit den Grundrechten und Grundfreiheiten der betroffenen Personen stattfinden. Die Datenschutzbehörden in Deutschland vertreten überwiegend die Auffassung, dass das private Interesse an einer anlasslosen Daueraufzeichnung die Persönlichkeitsrechte der gefilmten Personen nicht überwiegt.

Ist der Einsatz einer Dashcam in Deutschland erlaubt?

Nach der aktuellen Rechtsauffassung, die sich aus der Interpretation des BDSG und der DSGVO ergibt, ist die entscheidende Frage nicht, ob man eine Dashcam besitzen oder installieren darf (das ist grundsätzlich erlaubt), sondern wie man sie nutzt. Das permanente, anlasslose Filmen des öffentlichen Straßenverkehrs ist in Deutschland aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig.

Erlaubt ist hingegen das anlassbezogene Filmen. Das bedeutet, die Aufzeichnung darf nur in konkreten Situationen gestartet und gespeichert werden, wenn ein begründeter Anlass vorliegt. Der klassische Anlass ist hierbei ein Verkehrsunfall oder eine andere Verkehrsgefährdung, die dokumentiert werden soll. Eine Dashcam, die permanent aufzeichnet und die Aufnahmen fortlaufend überschreibt (Loop-Funktion), erfüllt zunächst nicht die Kriterien einer anlassbezogenen Aufzeichnung. Erst im Moment eines relevanten Ereignisses (Unfall) wird die Aufzeichnung gesichert und damit gezielt gespeichert. Dies ist der Knackpunkt, der die Nutzung unter bestimmten technischen Voraussetzungen ermöglicht.

Die Rolle von Loop-Funktion und G-Sensor für die Rechtmäßigkeit

Um den datenschutzrechtlichen Anforderungen in der Praxis gerecht zu werden, spielen die technische Ausstattung und die korrekte Konfiguration der Dashcam eine entscheidende Rolle. Eine Dashcam ohne Loop-Funktion oder G-Sensor, die einfach stundenlang alles aufzeichnet und speichert, wäre eindeutig unzulässig.

Die Loop-Funktion sorgt dafür, dass die Aufnahmen nur temporär gespeichert werden. Die kurzen Videoclips werden in einer Endlosschleife aufgezeichnet und bei vollem Speicher automatisch überschrieben. Dies bedeutet, dass die Daten der meisten gefilmten Personen nur für einen sehr kurzen Zeitraum gespeichert werden und dann wieder gelöscht sind. Eine dauerhafte Speicherung findet nicht statt, solange kein besonderes Ereignis eintritt.

Der G-Sensor (Beschleunigungssensor) ist der Mechanismus, der die temporäre Aufzeichnung in eine anlassbezogene Speicherung umwandelt. Nur wenn der Sensor ein Ereignis wie einen Aufprall registriert, wird die relevante Sequenz vor dem Überschreiben geschützt und somit langfristig gespeichert. Auf diese Weise wird die Aufzeichnung von einer permanenten Überwachung zu einer Dokumentation eines konkreten Vorfalls, was der Forderung nach Anlassbezogenheit näherkommt.

Wichtig ist, dass die Dashcam so eingestellt ist, dass sie im Normalbetrieb nur temporär aufzeichnet und alte Daten löscht und erst durch ein konkretes Ereignis (ausgelöst durch den G-Sensor) eine Speicherung erfolgt, die über das notwendige Maß hinausgeht. Eine manuelle, willkürliche Speicherung von Aufnahmen ohne Anlass bleibt datenschutzrechtlich heikel.

Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht: Eine uneinheitliche Praxis

Die Frage, ob Dashcam-Aufnahmen in Deutschland als Beweismittel vor Gericht zulässig sind, ist juristisch umstritten und hat zu unterschiedlichen Entscheidungen verschiedener Gerichte geführt. Hier zeigt sich die Kollision zwischen dem Interesse an der Aufklärung eines Sachverhalts (z.B. eines Unfalls) und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der gefilmten Personen.

Grundsätzlich gilt: Wenn eine Dashcam-Aufnahme durch eine datenschutzrechtswidrige Daueraufzeichnung entstanden ist, dürfte sie eigentlich nicht verwendet werden. Denn das Recht der gefilmten Personen auf Datenschutz wurde verletzt.

Allerdings hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2018 eine wichtige Entscheidung getroffen (Urteil vom 15.05.2018, Az. VI ZR 233/17). Der BGH urteilte, dass eine Dashcam-Aufnahme, die den Unfallhergang dokumentiert, im Einzelfall als Beweismittel in einem Zivilprozess zulässig sein kann, auch wenn sie datenschutzrechtlich bedenklich entstanden ist. Der BGH führte eine Interessenabwägung durch und stellte fest, dass das Interesse des Unfallbeteiligten an der Aufklärung des Unfallhergangs und der Beweissicherung in dieser konkreten Situation schwerer wiegen kann als das Datenschutzinteresse des Unfallgegners. Als Begründung nannte der BGH unter anderem die Schwierigkeit, den Unfallhergang anderweitig zu beweisen (Beweisnot), und die Tatsache, dass Verkehrsteilnehmer ohnehin im öffentlichen Raum agieren und von anderen gesehen werden.

Ist Dashcam in den USA legal?
Ja, Dashcams sind in den Vereinigten Staaten legal , aber ihre Verwendung hängt von den bundesstaatsspezifischen Datenschutzbestimmungen ab…

Diese BGH-Entscheidung wurde von vielen als wegweisend und als Signal für eine größere Akzeptanz von Dashcam-Aufnahmen gewertet. Allerdings erging das Urteil zu einem Zeitpunkt, als die DSGVO in Deutschland noch nicht vollumfänglich in Kraft getreten war bzw. deren Auslegung noch am Anfang stand.

Spätere Entscheidungen unter Berufung auf die strengere oder zumindest klarere Formulierung der DSGVO fielen teilweise anders aus. So lehnte beispielsweise das Landgericht Mühlhausen im Jahr 2020 (Urteil vom 18.03.2020, Az. 6 O 486/18) die Verwertung einer Dashcam-Aufnahme als Beweismittel ab, die ebenfalls aus einer dauerhaften Aufzeichnung stammte. Das Gericht begründete dies explizit mit den Vorgaben der DSGVO, die den Datenschutz höher bewerten als das Interesse an einer anlasslosen Dauerüberwachung. Es argumentierte, dass die Datenschutzrechte der gefilmten Person die Beweisinteressen des Dashcam-Nutzers überwiegen, wenn die Aufnahme durch einen Verstoß gegen die DSGVO zustande gekommen ist.

Diese unterschiedlichen Urteile zeigen, dass es in Deutschland keine eindeutige und einheitliche Rechtsprechung zur Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel gibt. Jedes Gericht kann im Einzelfall eine eigene Abwägung vornehmen. Die Chancen, dass eine Aufnahme als Beweis zugelassen wird, sind jedoch höher, wenn die Aufzeichnung anlassbezogen erfolgte (also erst durch ein Unfallereignis gesichert wurde) und nicht das Ergebnis einer permanenten, wahllosen Überwachung war.

Wie lange darf eine Dashcam aufnehmen?

Die Frage nach der erlaubten Aufnahmedauer einer Dashcam ist eng mit dem Grundsatz der Anlassbezogenheit verknüpft. Es gibt keine gesetzlich festgelegte maximale Zeitdauer in Minuten oder Stunden, die eine Dashcam aufzeichnen darf.

Entscheidend ist nicht die technische Möglichkeit der Aufnahmedauer, sondern der datenschutzrechtliche Zweck der Speicherung. Eine dauerhafte, ununterbrochene Speicherung aller Fahrten ist, wie erläutert, unzulässig. Erlaubt ist nur die temporäre Aufzeichnung im Rahmen der Loop-Funktion, die fortlaufend überschrieben wird, und die Speicherung von Aufnahmen, die durch einen konkreten Anlass (z.B. Unfall, ausgelöst durch G-Sensor) gesichert wurden.

Die Länge der einzelnen Videoclips bei der Loop-Aufnahme (oft 1, 3 oder 5 Minuten) ist dabei weniger relevant als die Tatsache, dass diese Clips bei vollem Speicher automatisch gelöscht werden. Die "erlaubte Dauer" bezieht sich also im Normalfall auf die sehr kurze Lebensdauer eines temporären Videoclips, bevor er überschrieben wird. Nur im Ereignisfall darf die Aufzeichnung länger gespeichert werden, nämlich so lange, wie sie zur Klärung des Vorfalls (z.B. für die Versicherung oder ein Gericht) benötigt wird. Danach müssten auch diese Aufnahmen gelöscht werden.

Für rein private Zwecke, wie das Filmen einer Urlaubsfahrt, ist das anlasslose Filmen zwar grundsätzlich auch problematisch, wird aber oft toleriert, solange die Aufnahmen nicht veröffentlicht werden und keine anderen Personen identifizierbar sind. Wenn Personen oder Fahrzeuge identifizierbar sind, ist auch hier eigentlich deren Einwilligung erforderlich.

Veröffentlichung von Dashcam-Aufnahmen: Klare Grenzen

Auch wenn eine Dashcam-Aufnahme unter bestimmten Umständen als Beweismittel vor Gericht zugelassen werden kann, bedeutet dies keineswegs, dass man sie beliebig veröffentlichen darf. Im Gegenteil: Die Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen andere Personen oder Fahrzeuge identifizierbar sind, ist in Deutschland ohne deren ausdrückliche Einwilligung ein klarer Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Wer eine Dashcam-Aufnahme beispielsweise in sozialen Medien oder auf Videoplattformen hochladen möchte, muss sicherstellen, dass keine Rückschlüsse auf andere Personen oder Fahrzeuge möglich sind. Dies erfordert in der Regel die Unkenntlichmachung (Verpixelung oder Schwärzung) von:

  • Gesichtern von Fußgängern, Radfahrern oder Insassen anderer Fahrzeuge
  • Kennzeichen anderer Fahrzeuge
  • Ortsschildern oder anderen markanten Merkmalen, die eine Identifizierung des Ortes oder der beteiligten Personen ermöglichen könnten

Selbst wenn alle identifizierenden Merkmale unkenntlich gemacht wurden, bleibt die Frage bestehen, ob die ursprüngliche Aufzeichnung überhaupt rechtmäßig war (Stichwort: anlasslose Daueraufzeichnung). Wer Aufnahmen veröffentlichen möchte, sollte sich daher im Zweifel juristisch beraten lassen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Dashcams im Ausland: Vorsicht geboten

Die Rechtslage bezüglich Dashcams ist in Europa nicht einheitlich. Während sie in einigen Ländern (z.B. Russland, Österreich - eingeschränkt) verbreitet sind, sind sie in anderen Ländern streng reglementiert oder sogar verboten (z.B. Luxemburg, Belgien). Bei Reisen ins europäische Ausland sollten Sie sich daher unbedingt vorab über die dort geltenden Bestimmungen informieren, um Probleme mit den lokalen Behörden zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Darf ich eine Dashcam in meinem Auto installieren?

Ja, die Installation einer Dashcam in Ihrem Fahrzeug ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt.

Darf meine Dashcam während der Fahrt permanent aufnehmen?

Nein, das permanente, anlasslose Filmen des öffentlichen Straßenverkehrs und die dauerhafte Speicherung der Aufnahmen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig.

Wie muss ich meine Dashcam einstellen, damit sie legal ist?

Achten Sie darauf, dass Ihre Dashcam über eine Loop-Funktion verfügt, die alte Aufnahmen automatisch überschreibt. Ideal ist auch ein G-Sensor, der Aufnahmen nur im Falle eines Ereignisses (z.B. Unfall) sichert. Die normale Aufnahme sollte nur temporär erfolgen.

Können Dashcam-Aufnahmen als Beweis bei einem Unfall dienen?

Die Verwertbarkeit als Beweismittel vor Gericht ist rechtlich umstritten und wird von Gerichten im Einzelfall entschieden. Der Bundesgerichtshof hat die Verwertung unter bestimmten Umständen für zulässig erklärt, andere Gerichte lehnen dies unter Berufung auf die DSGVO ab. Die Chancen sind höher, wenn die Aufnahme anlassbezogen (durch Unfall ausgelöst) gesichert wurde.

Darf ich Dashcam-Aufnahmen im Internet veröffentlichen?

Nein, nicht ohne Weiteres. Aufnahmen, auf denen andere Personen oder Fahrzeuge (Kennzeichen) identifizierbar sind, dürfen ohne deren Einwilligung nicht veröffentlicht werden. Eine Veröffentlichung ist nur zulässig, wenn alle identifizierenden Merkmale unkenntlich gemacht wurden.

Was passiert, wenn ich gegen die Regeln verstoße?

Ein Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen bei der Dashcam-Nutzung kann zu Bußgeldern führen. Bei unzulässiger Veröffentlichung von Aufnahmen können die abgebildeten Personen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen.

Fazit

Die Nutzung einer Dashcam in Deutschland ist ein Balanceakt zwischen dem persönlichen Sicherheitsinteresse und den Datenschutzrechten anderer. Während der Besitz und die Installation erlaubt sind, ist die Nutzung streng reglementiert. Permanentes Filmen ist tabu. Nur eine Nutzung, die auf das Notwendige beschränkt ist und im Idealfall erst durch ein konkretes Ereignis eine dauerhafte Speicherung auslöst (Loop-Funktion mit G-Sensor), bewegt sich im Rahmen des rechtlich Möglichen. Die Verwertbarkeit als Beweismittel ist nicht garantiert und hängt von der Entscheidung des jeweiligen Gerichts ab. Wer Aufnahmen veröffentlichen möchte, muss zwingend alle identifizierenden Merkmale unkenntlich machen.

Bevor Sie eine Dashcam intensiv nutzen, informieren Sie sich genau über die Einstellungen und die aktuelle Rechtslage. Das Wissen um die Regeln schützt Sie vor ungewollten rechtlichen Konsequenzen.

Hat dich der Artikel Dashcams in Deutschland: Was ist erlaubt? interessiert? Schau auch in die Kategorie Ogólny rein – dort findest du mehr ähnliche Inhalte!

Avatar photo

Andenmatten Soltermann

Hallo! Ich bin Andenmatten Soltermann, ein Schweizer Fotograf, der leidenschaftlich die Essenz der Welt durch seine Linse einfängt. Geboren und aufgewachsen in den majestätischen Schweizer Alpen, haben die deutsche Sprache und atemberaubende Landschaften meine kreative Vision geprägt. Meine Liebe zur Fotografie begann mit einer alten analogen Kamera, und seitdem widme ich mein Leben der Kunst, visuelle Geschichten zu erzählen, die berühren und verbinden.In meinem Blog teile ich praktische Tipps, Techniken und Erfahrungen, um dir zu helfen, deine fotografischen Fähigkeiten zu verbessern – egal, ob du ein neugieriger Anfänger oder ein erfahrener Profi bist. Von der Beherrschung des natürlichen Lichts bis hin zu Ratschlägen für wirkungsvolle Bildkompositionen ist es mein Ziel, dich zu inspirieren, die Welt mit neuen Augen zu sehen. Mein Ansatz verbindet Technik mit Leidenschaft, immer auf der Suche nach dem Funken, der ein Foto unvergesslich macht.Wenn ich nicht hinter der Kamera stehe, findest du mich auf Bergpfaden, auf Reisen nach neuen Perspektiven oder beim Genießen der Schweizer Traditionen, die mir so am Herzen liegen. Begleite mich auf dieser visuellen Reise und entdecke, wie Fotografie die Art und Weise, wie du die Welt siehst, verändern kann.

Go up