Jeder, der einen neuen Reisepass, Personalausweis oder Führerschein beantragt, steht vor der Aufgabe: Ein aktuelles Passbild muss her. Doch spätestens seit der Einführung moderner Identitätsdokumente ist oft die Rede von einem „biometrischen“ Passbild. Was genau bedeutet das? Und worin unterscheidet es sich von einem „normalen“ Passbild, wie wir es vielleicht noch von früher kennen? Diese Frage ist entscheidend, denn nur ein Foto, das den aktuellen, sehr spezifischen Anforderungen entspricht, wird von den Behörden akzeptiert.

Die Zeiten, in denen ein freundliches Lächeln oder ein leicht gedrehtes Profil akzeptabel waren, sind in vielen Ländern vorbei. Heute geht es bei Passbildern nicht mehr nur darum, eine Person auf einem Dokument abzubilden. Es geht um die maschinelle Lesbarkeit und die Möglichkeit der automatisierten Gesichtserkennung. Genau hier liegt der Kern des Unterschieds: Ein biometrisches Passbild ist speziell darauf ausgelegt, von computergestützten Systemen eindeutig identifiziert und verglichen zu werden.
Was ist ein herkömmliches Passbild?
Bevor die biometrischen Anforderungen weltweit Standard wurden, war ein Passbild primär ein einfaches Portraitfoto zur visuellen Identifizierung durch geschulte Beamte. Die Regeln waren oft weniger streng und ließen mehr Spielraum bei der Pose, dem Gesichtsausdruck oder der Beleuchtung. In Deutschland war es beispielsweise bis zum 31. Oktober 2010 möglich, Personalausweise mit einem Passbild im Halbprofil zu beantragen. Auch musste oft mindestens ein Ohr zu sehen sein – eine Anforderung, die bei Menschen mit langen Haaren zuweilen zu recht unnatürlichen Aufnahmen führte. Diese Fotos dienten zwar dem Zweck der Identifizierung, waren aber für eine automatische, schnelle und zuverlässige Erkennung per Software nur bedingt geeignet.
Was macht ein Passbild biometrisch?
Ein Passbild gilt als biometrisch, wenn es eine Reihe von exakten Kriterien erfüllt, die die Erkennung der Person durch automatisierte Systeme erleichtern. Diese Kriterien konzentrieren sich auf die standardisierte Darstellung des Gesichts und des Kopfes. Die Biometrie in diesem Zusammenhang bezieht sich auf die Vermessung und Analyse einzigartiger körperlicher Merkmale – in diesem Fall der Gesichtsgeometrie. Wichtig zu verstehen ist, dass die Biometrie des Bildes nichts damit zu tun hat, ob die Daten auf dem Pass selbst elektronisch gespeichert sind (wie beim ePass). Es geht rein um die Eigenschaften des Fotos.
Die gängigen Anforderungen für ein biometrisches Passbild umfassen:
- Frontale Aufnahme: Das Gesicht muss direkt in die Kamera gerichtet sein. Kein Halbprofil, keine Neigung.
- Festgelegte Kopfposition: Der Kopf muss eine bestimmte Größe im Verhältnis zum Gesamtbild haben und zentral positioniert sein.
- Neutraler Gesichtsausdruck: Der Mund muss geschlossen sein, und es sollte kein Lächeln oder eine andere starke Emotion gezeigt werden.
- Strukturfreier Hintergrund: Der Hintergrund muss einfarbig und hell sein (oft hellgrau). Schatten auf dem Hintergrund sind nicht erlaubt.
- Gute Ausleuchtung: Das Gesicht muss gleichmäßig und schattenfrei ausgeleuchtet sein. Reflexionen auf der Haut oder in Brillen müssen vermieden werden.
- Offene und sichtbare Augen: Beide Augen müssen klar erkennbar sein und dürfen nicht durch Haare, Brillengestelle oder Reflexionen verdeckt werden.
Diese strengen Vorgaben stellen sicher, dass die Software zur Gesichtserkennung die relevanten Punkte im Gesicht (wie Augenabstand, Nasenbreite, Kinnform etc.) korrekt erfassen und vergleichen kann. Jede Abweichung von diesen Regeln kann dazu führen, dass das Foto nicht akzeptiert wird.
Wesentliche Unterschiede im Überblick
Der Hauptunterschied zwischen einem alten oder einfach nur „normalen“ Passbild und einem biometrischen Passbild liegt in der Standardisierung und der Eignung für die automatische Erkennung. Während ein herkömmliches Bild mehr Spielraum für individuelle Merkmale ließ, ist das biometrische Bild hochgradig normiert.
- Zweck: Herkömmlich = Visuelle Identifizierung durch Mensch; Biometrisch = Automatische Identifizierung durch Software (zusätzlich zur visuellen).
- Pose: Herkömmlich = Oft Halbprofil möglich; Biometrisch = Streng frontal.
- Gesichtsausdruck: Herkömmlich = Lächeln oder andere Ausdrücke oft toleriert; Biometrisch = Streng neutral, Mund geschlossen.
- Hintergrund: Herkömmlich = Manchmal strukturierter oder farbiger Hintergrund möglich; Biometrisch = Immer einfarbig, hell, strukturlos, schattenfrei.
- Beleuchtung: Herkömmlich = Weniger stringent; Biometrisch = Gleichmäßig, schattenfrei, keine Reflexionen.
- Kopfposition/Größe: Herkömmlich = Weniger exakte Vorgaben; Biometrisch = Sehr präzise Vorgaben für Größe und Position im Bildrahmen.
Die Umstellung auf biometrische Passbilder war eine Reaktion auf die Notwendigkeit erhöhter Sicherheitsstandards und die Effizienzsteigerung bei Grenzkontrollen und Identitätsprüfungen durch den Einsatz von Technologie.
Nationale Anforderungen: Deutschland, Österreich, Schweiz
Obwohl die grundlegenden biometrischen Prinzipien international auf Normen wie ISO/IEC 19794-5 und den ICAO-Richtlinien basieren, gibt es leichte nationale Unterschiede in der genauen Umsetzung und den zusätzlichen Kriterien.
Anforderungen in Deutschland
In Deutschland gelten bis zum 30. April 2025 für Personalausweise, Reisepässe und Führerscheine einheitliche Anforderungen. Das Bildformat beträgt 35 mm × 45 mm (ohne Rand). Die Gesichtshöhe (von Kinnspitze bis Oberkante Kopf) sollte zwischen 32 und 36 mm liegen, wobei eine Toleranz von 27 mm bis 40 mm akzeptiert wird, falls die Oberkante des Kopfes schwer zu bestimmen ist. Das Bild muss frontal aufgenommen sein, die Nase muss auf der Mittellinie liegen. Ein neutraler Gesichtsausdruck mit geschlossenem Mund ist zwingend erforderlich, um die automatische Gesichtserkennung zu unterstützen. Der Hintergrund muss einfarbig hell und schattenfrei sein. Reflexionen in einer vorhandenen Brille sind zu vermeiden, die Augen müssen klar sichtbar sein. Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen oder medizinischen Gründen erlaubt und müssen nachgewiesen werden; das Gesicht muss dabei stets vollständig erkennbar bleiben. Uniformteile sind auf dem Bild nicht gestattet. Seit 1. November 2010 müssen die Passbildarten nach der aktuellen Foto-Mustertafel des Bundesministeriums des Innern verwendet werden.
Die Zukunft des Passbilds in Deutschland ab Mai 2025
Ab dem 1. Mai 2025 wird in Deutschland ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung unternommen. Passbilder für neue Personalausweise, Reisepässe und Führerscheine werden nur noch als digitales ePassfoto akzeptiert. Dies erfordert einen zertifizierten Prozess: Das Foto muss von einem zertifizierten Fotografen oder unter Verwendung eines zertifizierten bildgebenden Verfahrens aufgenommen, zertifiziert geprüft und in einer gesicherten Cloud (C5-Cloud) gespeichert werden. Die ausstellende Behörde greift dann mithilfe eines individuellen QR-Codes auf dieses digitale Foto zu. Ziel ist es unter anderem, Manipulationen wie Morphing zu erschweren.
Anforderungen in Österreich
Mit der Einführung biometrischer Pässe im März 2006 wurden auch in Österreich neue Kriterien für Passbilder eingeführt. Das Format ist ebenfalls 35 mm × 45 mm. Die Gesichtshöhe (Kinnspitze bis Scheitel) sollte zwischen 32 und 36 mm liegen, der Augenabstand zwischen 8 und 12 mm. Es gelten hohe Anforderungen an Qualität, Hintergrund, Ausleuchtung und Kontrast. Nur die antragstellende Person darf auf dem Bild sein. Der Mund muss geschlossen sein, allerdings ist in Österreich ein leichtes Lächeln erlaubt, solange die biometrischen Merkmale nicht verfälscht werden. Brillen dürfen nicht spiegeln oder wichtige Gesichtsteile verdecken. Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen oder gesundheitlichen Gründen zulässig, das Gesicht muss aber zur Gänze erkennbar sein. Haare dürfen aus dem Bild ragen, aber keine Teile des Gesichts verdecken.
Anforderungen in der Schweiz
Auch in der Schweiz beträgt die Normgröße 35 mm × 45 mm. Der Abstand vom oberen Rand sollte 5 mm betragen. Die Gesichtshöhe (Kinn bis Schädeldecke) muss mindestens 29 mm und höchstens 34 mm betragen. Bei Kindern unter elf Jahren genügt eine Gesichtshöhe von mindestens 23 mm. Bei voluminösem Haar ist es wichtiger, die korrekte Gesichtshöhe einzuhalten, auch wenn die Haare den Rand überschreiten. Die Person muss gerade vor der Kamera sitzen und direkt in die Kamera blicken (frontal). Der Kopf muss gerade gehalten werden (nicht geneigt). Die Nase muss auf der Mittellinie liegen. Beide Augen müssen offen, auf gleicher Höhe und deutlich sichtbar sein. Der Gesichtsausdruck muss neutral sein, der Mund geschlossen. Keine Hände oder Gegenstände im Gesicht. Bei Kindern dürfen keine anderen Personen oder Gegenstände auf dem Bild sein. Brillenträger müssen darauf achten, dass die Augen nicht durch das Gestell verdeckt werden und es keine Reflexionen gibt. Ausleuchtung muss gleichmäßig sein, scharf und kontrastreich, mit natürlichen Hauttönen. Der Hintergrund muss einfarbig, einheitlich und neutral sein, ohne Schatten. Klare Trennung zwischen Kopf und Hintergrund. Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht erlaubt, Ausnahmen nur aus nachgewiesenen medizinischen oder religiösen Gründen; das Gesicht muss dabei von der unteren Kinnkante bis zum Haaransatz erkennbar sein und es dürfen keine Schatten entstehen. Zugelassen sind sowohl Schwarz-Weiß- als auch Farbbilder. Das Fotopapier muss eine glatte, nicht strukturierte Oberfläche haben (kein „Perl-“ oder „Seidenraster-Effekt“). Das Bild darf nicht älter als ein Jahr sein, keine Knicke oder Verunreinigungen aufweisen und keine abgerundeten Ecken haben. Uniformen sind nicht gestattet. Bei Kleinkindern und behinderten Personen können Ausnahmen bei Blickrichtung, Ausdruck und Kopfgröße gemacht werden.

Urheberrecht bei Passbildern
Ein oft übersehener Aspekt ist das Urheberrecht. Wenn Sie Ihr Passbild von einem professionellen Fotografen anfertigen lassen, liegt das Urheberrecht an diesem Bild beim Fotografen. Das bedeutet, dass die Verwendung des Bildes über den eigentlichen Zweck (Einreichung bei der Behörde) hinaus, zum Beispiel eine Veröffentlichung im Internet, die Zustimmung des Fotografen erfordern kann. Für Passbilder, die in einem automatischen Fotoautomaten erstellt wurden, gilt dies in der Regel nicht, da Produkte automatischer Vorrichtungen grundsätzlich kein Urheberrecht erlangen können.
Kann man biometrische Passfotos selbst machen?
Die Frage, ob man ein biometrisches Passfoto selbst zu Hause machen kann, wird häufig gestellt. Technisch gesehen ist es möglich, ein Foto zu machen, das die Anforderungen erfüllt, insbesondere mit Hilfe von Online-Tools und spezieller Software, die das Bild zuschneidet und die Einhaltung einiger Kriterien prüft. Der Vorteil liegt oft in den potenziell geringeren Kosten und der Bequemlichkeit. Allerdings ist es sehr schwierig, alle strengen biometrischen Anforderungen, insbesondere an die Beleuchtung, den schattenfreien Hintergrund, die exakte Kopfposition und den neutralen Ausdruck, ohne professionelle Ausrüstung und Erfahrung perfekt umzusetzen. Kleinste Abweichungen können zur Ablehnung des Fotos durch die Behörde führen. Ab Mai 2025 wird es in Deutschland ohnehin nur noch über zertifizierte Prozesse möglich sein, ein akzeptiertes digitales Passbild zu erhalten.
Häufig gestellte Fragen
Hier beantworten wir einige gängige Fragen rund um das Thema Passbilder:
Muss ich auf einem biometrischen Passbild ernst schauen?
Ja, ein neutraler Gesichtsausdruck mit geschlossenem Mund ist in Deutschland und der Schweiz vorgeschrieben, um die automatische Gesichtserkennung zu ermöglichen. In Österreich ist ein leichtes Lächeln erlaubt, solange die biometrischen Merkmale nicht verfälscht werden.
Was ist mit Brillen?
Brillenträger dürfen ihre Brille auf dem Bild tragen, solange die Augen klar und deutlich sichtbar sind und nicht durch das Gestell oder Reflexionen verdeckt werden. Getönte Gläser oder Sonnenbrillen sind nicht erlaubt, es sei denn, es liegt eine Sehbehinderung vor.
Sind Kopfbedeckungen erlaubt?
Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen werden nur aus nachgewiesenen religiösen oder medizinischen Gründen gemacht. Auch mit Kopfbedeckung muss das Gesicht vollständig erkennbar sein und es dürfen keine Schatten auf das Gesicht fallen.
Welche Größe muss das Passbild haben?
Das Standardformat in Deutschland, Österreich und der Schweiz beträgt 35 mm × 45 mm.
Wie alt darf das Passbild sein?
Das Passbild sollte die aktuelle Erscheinung widerspiegeln. In der Schweiz darf es nicht älter als ein Jahr sein. Es ist ratsam, immer ein möglichst aktuelles Foto zu verwenden.
Was bedeutet "strukturfreier Hintergrund"?
Der Hintergrund muss einfarbig, hell und ohne Muster oder Texturen sein. Auch Schatten der Person auf dem Hintergrund sind nicht zulässig.
Können Kinder lächeln?
Auch bei Kindern wird in Deutschland und der Schweiz ein neutraler Ausdruck erwartet. Bei Kleinkindern und Babys sind die Anforderungen oft etwas weniger streng, insbesondere bezüglich des Blicks in die Kamera und des Ausdrucks, aber ein geschlossener Mund wird weiterhin bevorzugt.
Fazit
Der Unterschied zwischen einem herkömmlichen und einem biometrischen Passbild ist signifikant. Ein biometrisches Passbild ist ein hochstandardisiertes Dokumentenfoto, das speziell für die maschinelle Lesbarkeit und automatische Gesichtserkennung konzipiert ist. Strenge Regeln bezüglich Pose, Ausdruck, Hintergrund, Beleuchtung und Größe müssen eingehalten werden. Diese Anforderungen variieren leicht zwischen den Ländern. Angesichts der Präzision, die erforderlich ist, um ein konformes biometrisches Passbild zu erhalten, und zukünftiger Entwicklungen wie dem digitalen ePassfoto in Deutschland, ist es oft ratsam, sich an einen professionellen Fotografen zu wenden, der mit den aktuellen Bestimmungen vertraut ist, oder zertifizierte digitale Verfahren zu nutzen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihr Passbild den behördlichen Anforderungen entspricht und Ihr Antrag reibungslos bearbeitet werden kann.
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