Die deutsche Hochschullandschaft hat in den letzten Jahrzehnten eine tiefgreifende Veränderung durchlaufen. Lange Zeit waren das Diplom und das Staatsexamen die vorherrschenden akademischen Abschlüsse. Heute hat sich das gestufte System mit Bachelor und Master etabliert. Diese Umstellung, maßgeblich durch den Bologna-Prozess vorangetrieben, hatte weitreichende Folgen für Studierende, Hochschulen und den Arbeitsmarkt. Um die heutige Struktur zu verstehen, lohnt sich ein Blick zurück auf die Abschlüsse, die Deutschland über Jahrzehnte prägten.

Was waren die alten Studienabschlüsse?
Bevor das Bachelor- und Master-System flächendeckend eingeführt wurde, schlossen die meisten Studierenden an deutschen Hochschulen mit einem Diplom oder einem Staatsexamen ab. In einigen geistes- und sozialwissenschaftlichen Fächern war auch der Magister Artium (M.A.) verbreitet. Diese Abschlüsse waren in der Regel nicht gestuft, sondern führten in einem durchgehenden Studium zu einem einzigen berufsqualifizierenden Grad.
Das Diplom
Das Diplom war in Deutschland der häufigste akademische Grad, insbesondere in den Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften sowie in bestimmten Geistes- und Sozialwissenschaften und an Kunsthochschulen. Der akademische Grad lautete beispielsweise Diplom-Ingenieur, Diplom-Kaufmann oder Diplom-Biologe. Die Verleihung des Diplom-Ingenieurs an technischen Hochschulen in Preußen wurde bereits 1899 durch einen Erlass Kaiser Wilhelms II. ermöglicht.
Ein Diplomstudium gliederte sich typischerweise in ein Grundstudium (zwei bis vier Semester) und ein Hauptstudium (drei bis sechs Semester). Das Grundstudium vermittelte grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten und schloss mit dem Vordiplom ab. Das Vordiplom war jedoch kein berufsqualifizierender Abschluss. Im Hauptstudium erfolgte eine Vertiefung und Spezialisierung. Das Studium endete mit der Diplomprüfung und der Anfertigung einer Diplomarbeit, die die Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten zeigen sollte. Die Regelstudienzeit für ein Diplomstudium an einer Universität lag oft bei acht bis zehn Semestern.
An Fachhochschulen (FH) gab es ebenfalls Diplomstudiengänge. Das Diplom der FH unterschied sich jedoch durch einen führungspflichtigen Zusatz „FH“, eine in der Regel kürzere Regelstudienzeit (maximal acht Semester) und eine eher anwendungsbezogene Orientierung im Vergleich zum universitären Diplom. Es berechtigte nicht grundsätzlich, aber unter bestimmten Voraussetzungen, zur Promotion.
An Berufsakademien (BA) wurde das Diplom als staatliche Abschlussbezeichnung mit dem Zusatz „BA“ verliehen, nicht als akademischer Grad. Die Duale Hochschule Baden-Württemberg ermöglichte später eine Nachgraduierung in einen akademischen Diplomgrad (DH).
Das Staatsexamen
Das Staatsexamen ist ein Studienabschluss, bei dem die Abschlussprüfungen nicht von der Hochschule selbst, sondern von staatlichen Prüfungsausschüssen abgenommen werden. Dieser Abschluss ist in Deutschland in bestimmten reglementierten Berufen vorgeschrieben. Dazu gehören traditionell die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Rechtswissenschaft (Jura), Pharmazie sowie das Lehramt für öffentliche Schulen und Lebensmittelchemie.

Studiengänge, die mit dem Staatsexamen abschließen, werden in der Regel an Universitäten studiert. Die Struktur und Dauer dieser Studiengänge sind durch staatliche Prüfungsordnungen festgelegt. Im Gegensatz zum Diplom und Magister wurde das Staatsexamen durch den Bologna-Prozess nicht flächendeckend durch Bachelor und Master ersetzt, da es sich um Abschlüsse für spezifische, staatlich geregelte Berufe handelt. In einigen Fällen wurde jedoch zusätzlich zum Staatsexamen die Verleihung eines Diplomgrades ermöglicht, manchmal abhängig von zusätzlichen Leistungen (z.B. Diplom-Jurist).
Der Magister
Der Magister Artium (M.A.) war vor allem in den Geistes- und Sozialwissenschaften verbreitet. Er schloss das Studium in einer Kombination aus Haupt- und Nebenfächern ab und war dem universitären Diplom gleichwertig. Die Regelstudienzeit lag typischerweise bei rund neun Semestern.
Die Umstellung: Der Bologna-Prozess
Der Wandel von den traditionellen Abschlüssen zum Bachelor- und Master-System wurde durch den Bologna-Prozess initiiert. Dieser Prozess begann 1999 mit der Unterzeichnung der Bologna-Erklärung durch 29 europäische Bildungsminister mit dem Ziel, einen einheitlichen Europäischen Hochschulraum zu schaffen. Die Hauptziele waren die Verbesserung der Vergleichbarkeit der Studiengänge, die Förderung der Mobilität von Studierenden und Lehrenden sowie die Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Hochschulsysteme.
In Deutschland wurde die Umstellung schrittweise umgesetzt. Ab Mitte der 2000er Jahre wurden zunehmend Bachelor- und Masterstudiengänge eingeführt, während die Immatrikulation in Diplom- und Magisterstudiengängen eingestellt wurde. Viele Bundesländer erließen Gesetze, die die Einführung neuer Diplom- oder Magisterstudiengänge untersagten und Fristen für die Einstellung der Aufnahme von Studienanfängern in den alten Studiengängen setzten. Um das Jahr 2010 war die Umstellung weitgehend abgeschlossen, auch wenn es weiterhin einige Ausnahmen gibt.
Das neue System: Bachelor und Master
Das durch den Bologna-Prozess eingeführte System ist gestuft und sieht in der Regel zwei aufeinander aufbauende Abschlüsse vor: den Bachelor und den Master.
Der Bachelor
Der Bachelor ist der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss im neuen System. Ein Bachelorstudium dauert in der Regel sechs Semester (drei Jahre) und umfasst 180 Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer System (ECTS). Das ECTS-System ist ein weiterer wichtiger Bestandteil des Bologna-Prozesses und dient dazu, Studienleistungen europaweit vergleichbar zu machen und die Anerkennung bei Hochschulwechseln zu erleichtern. Ein ECTS-Punkt entspricht einem geschätzten Arbeitsaufwand von 25 bis 30 Stunden.

Das Bachelorstudium vermittelt grundlegende fachliche Kenntnisse und Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens. Studiengänge sind in Module unterteilt, die thematisch zusammenhängende Lehrveranstaltungen bündeln. Das Studium schließt mit der Bachelorarbeit ab, einer eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit. Im Gegensatz zum Vordiplom ist der Bachelor ein vollwertiger berufsqualifizierender Abschluss, der den Absolventen den direkten Berufseinstieg ermöglicht.
Der Name „Bachelor“ leitet sich vom lateinischen Wort „Bakkalaureus“ ab, was so viel wie „mit Lorbeeren gekrönt“ bedeutet. Schon im Mittelalter bezeichnete dieser Begriff den Inhaber des untersten akademischen Grades, verschwand in Deutschland aber im 19. Jahrhundert, bevor er mit der Bologna-Reform wieder eingeführt wurde.
Der Master
Der Master ist ein weiterer berufsqualifizierender Hochschulabschluss, der auf einem Bachelorabschluss aufbaut. Ein Masterstudium dauert in der Regel zwei bis vier Semester und dient der Vertiefung oder Spezialisierung in einem Fachgebiet oder der Erweiterung der Kenntnisse durch ein verwandtes Fach. Ein Masterstudium umfasst je nach Dauer 60 bis 120 ECTS-Punkte. Der Masterabschluss ist in der Regel Voraussetzung für eine Promotion und wird in Deutschland besoldungsrechtlich dem früheren universitären Diplom oder dem Magister gleichgestellt.
Vergleich: Alte vs. Neue Abschlüsse
Die Umstellung brachte grundlegende strukturelle Unterschiede mit sich:
| Merkmal | Alte Abschlüsse (Diplom/Magister) | Neue Abschlüsse (Bachelor/Master) |
|---|---|---|
| Struktur | Einstufig (langes Studium zu einem Abschluss) | Gestuft (zwei aufeinander aufbauende Abschlüsse) |
| Dauer (Regelstudienzeit) | Diplom (Uni): 8-10 Semester Diplom (FH): bis 8 Semester Magister: ca. 9 Semester Staatsexamen: Variabel, oft länger | Bachelor: 6-8 Semester Master: 2-4 Semester (Gesamt: 8-12 Semester) |
| Berufsqualifizierung | Direkt nach Abschluss des Studiums | Bachelor ist erster berufsqualifizierender Abschluss; Master ist weiterführend |
| Zwischenabschlüsse | Vordiplom (nicht berufsqualifizierend) | Bachelor (berufsqualifizierend) |
| Vergleichbarkeit | National etabliert, international oft weniger bekannt | Europaweit und international standardisiert (ECTS) |
| Karriere/Dienst | Diplom (Uni), Magister: oft höherer Dienst Diplom (FH): oft gehobener Dienst | Bachelor: oft gehobener Dienst Master: oft höherer Dienst |
| Zugang zur Promotion | In der Regel direkt nach Abschluss | In der Regel nach Masterabschluss (manchmal auch mit sehr gutem Bachelor und speziellem Verfahren) |
Ein wesentlicher Vorteil des neuen Systems ist die erhöhte Flexibilität. Studierende können nach dem Bachelor ins Berufsleben einsteigen oder sich für ein Masterstudium entscheiden, das nicht zwingend am selben Ort oder in derselben Fachrichtung wie der Bachelor absolviert werden muss. Das modulare System und die ECTS-Punkte erleichtern zudem den Wechsel zwischen Hochschulen und den Aufenthalt im Ausland.
Bestehende Staatsexamen und verbliebene Diplom-Studiengänge
Wie erwähnt, wurde das Staatsexamen für reglementierte Berufe beibehalten. Mediziner, Juristen und Lehrer legen weiterhin Staatsexamina ab. Auch in der Pharmazie und Lebensmittelchemie ist das Staatsexamen der Regelabschluss.
Obwohl die Umstellung auf Bachelor und Master weitgehend abgeschlossen ist, bieten einige Universitäten weiterhin Diplom-Studiengänge an, oft in Fächern, in denen dies historisch stark verankert war oder als didaktisch sinnvoller erachtet wird. Beispiele hierfür sind bestimmte Ingenieurwissenschaften, Architektur, Wirtschaftswissenschaften oder Psychologie an einigen spezifischen Hochschulen (z.B. TU Dresden, TU Bergakademie Freiberg, Hochschule Zittau/Görlitz, Universität Greifswald, RPTU Kaiserslautern-Landau Architektur).

Häufig gestellte Fragen
Wie hieß früher der Bachelor?
Es gab keinen direkten Vorgänger des Bachelor-Abschlusses im Sinne eines ersten, berufsqualifizierenden Grades nach kurzer Studienzeit im deutschen System. Das System war anders aufgebaut. Die Abschlüsse vor dem Bachelor waren das Diplom, der Magister und das Staatsexamen. Der Bachelor ist eine Neuerung des Bologna-Prozesses. Historisch geht der Begriff "Bakkalaureus" auf den untersten akademischen Grad im Mittelalter zurück, der aber im 19. Jahrhundert in Deutschland verschwand.
Wann wurde von Diplom auf Bachelor umgestellt?
Die Umstellung begann schrittweise ab der Unterzeichnung der Bologna-Erklärung im Jahr 1999. Ab etwa 2006 wurden verstärkt Bachelor- und Masterstudiengänge eingeführt. Die meisten Bundesländer stellten die Aufnahme von Studienanfängern in Diplom- und Magisterstudiengängen bis zum Wintersemester 2009/2010 ein. Die Umstellung war somit um das Jahr 2010 weitgehend abgeschlossen, auch wenn verbliebene Diplom-Studiengänge noch weiterliefen oder vereinzelt neu eingerichtet wurden.
Was ist höher, ein Magister oder ein Bachelor?
Im gestuften System ist der Master der auf den Bachelor aufbauende, höherwertige Abschluss. Der frühere Magisterabschluss wurde in Deutschland besoldungsrechtlich und im Hinblick auf den Zugang zur Promotion dem universitären Diplom und damit dem Master gleichgestellt. Somit ist ein Magisterabschluss in der Regel als höherwertig im Vergleich zu einem Bachelorabschluss anzusehen.
Berechtigt ein Bachelor zur Promotion?
In der Regel ist für die Zulassung zur Promotion ein Masterabschluss erforderlich. In Ausnahmefällen und bei besonders guten Leistungen kann es jedoch möglich sein, mit einem sehr guten Bachelorabschluss und einem speziellen Verfahren (z.B. Fast Track Promotion) direkt zur Promotion zugelassen zu werden.
Fazit
Der Übergang vom Diplom- und Staatsexamen-System zum Bachelor- und Master-System war eine der größten Reformen im deutschen Hochschulwesen. Angetrieben durch den Bologna-Prozess, schuf sie ein international vergleichbares und transparenteres Studiensystem. Während das Staatsexamen in wichtigen Berufsfeldern weiterhin besteht, haben Bachelor und Master das Diplom und den Magister weitgehend abgelöst und bieten neue Flexibilität und internationale Anerkennung.
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