Die Parole „Wir sind das Volk“ ist untrennbar mit der jüngeren deutschen Geschichte verbunden, insbesondere mit den Ereignissen von 1989 in der DDR. Doch der Satz und das zugrunde liegende Konzept des „Volkes“ haben eine weitaus längere und komplexere Geschichte, die quer durch Epochen, Disziplinen und politische Ideologien verläuft. Es ist ein Begriff, der Identität stiftet, aber auch zur Abgrenzung genutzt wird und dessen Bedeutung sich ständig wandelt.

Die historische Spur der Parole „Wir sind das Volk“
Die Phrase „Wir sind das Volk“ tauchte in Deutschland bereits mehrfach in Zeiten politischer Umbrüche auf, bevor sie 1989 weltbekannt wurde. Einer der frühesten literarischen Belege findet sich im Revolutionsdrama „Dantons Tod“ von Georg Büchner aus dem Jahr 1835. Dort lässt Büchner einen Bürger ausrufen, nachdem Robespierre den Willen des Volkes zum Gesetz erklärt: „Wir sind das Volk und wir wollen, daß kein Gesetz sei, ergo ist dieser Wille das Gesetz, ergo im Namen des Gesetzes gibts kein Gesetz mehr, ergo totgeschlagen!“
Während der Märzrevolution von 1848 prägte Ferdinand Freiligrath die Phrase in seinem Gedicht „Trotz alledem“. In der siebenten und letzten Strophe heißt es: „Wir sind das Volk, die Menschheit wir, Sind ewig drum, trotz alledem!“
Auch der Philosoph Martin Heidegger beschäftigte sich 1934 in einer Vorlesung über Logik mit dem Satz, kurz nachdem er vom Amt des Direktors der Freiburger Universität zurückgetreten war. Er sagte unter anderem: „Im Augenblick dieses Begreifens ist unsere Entscheidung gefallen: Wir sind das Volk.“
Selbst in der Populärkultur fand der Spruch Eingang. Im Film „Taxi Driver“ von Martin Scorsese aus dem Jahr 1976 warb ein US-Präsidentschaftskandidat mit dem Slogan „We are the people“, was auf den einsamen Fahrten der Hauptfigur Travis Bickle eine gewisse Rolle spielte.
„Wir sind das Volk“ in der DDR 1989/1990
Die wohl bekannteste Verwendung der Parole erfolgte während der Montagsdemonstrationen 1989/1990 in der DDR. Demonstranten riefen sie als Sprechchor, um ihren Anspruch auf politische Mitbestimmung und Souveränität gegenüber dem SED-Regime zu formulieren. Der Sprechchor ist faktisch erstmals auf einer Leipziger Montagsdemonstration am 2. Oktober 1989 gegenüber einer Straßensperre der Volkspolizei nachgewiesen. Die Parole entstand maßgeblich als Reaktion auf die Bezeichnung der Demonstranten als „Rowdies“ in den Staatsmedien. Die friedlichen Demonstranten wollten sich gegen diesen Vorwurf wehren und riefen zunächst: „Wir sind keine Rowdies – wir sind das Volk!“
Bei der entscheidenden Demonstration vom 9. Oktober 1989 wurde die Parole auf einem Flugblatt um die Variante „Wir sind ein Volk“ ergänzt. Dies sollte die Sicherheitskräfte einbeziehen und sie zum Gewaltverzicht auffordern. Diese zweideutige Formulierung, die sich unter den Demonstranten zunächst nicht so stark verbreitete wie „Wir sind das Volk“, wurde von westdeutschen Medien, insbesondere der Bild-Zeitung, aufgegriffen und als Forderung nach der staatlichen Vereinigung von DDR und Bundesrepublik interpretiert. Sie verbreitete sich nach der Maueröffnung weiter. Der Film „Wir sind das Volk – Liebe kennt keine Grenzen“ aus dem Jahr 2008 bezieht sich ebenfalls auf diese Ereignisse.
Im Jahr 2018 gab es eine Kritik, dass das Motto eigentlich „Auch wir sind das Volk“ hätte lauten müssen, da es 1989 nicht darum gegangen sei, SED-Politikern und Polizisten den Status als Staatsbürger abzusprechen. Diese Kritik geht jedoch offenbar von einer rein völkischen Definition des Begriffs aus und verkennt das zeitgenössische Verständnis, das im Gegensatz zwischen dem Volk und der Obrigkeit stand.
Die Parole nach 1989
Auch nach der Wiedervereinigung wurde die Parole „Wir sind das Volk“ in verschiedenen Protestbewegungen wieder aufgegriffen. Bei den Montagsdemonstrationen gegen Sozialabbau im Jahr 2004 wurde sie vielfach genutzt, beispielsweise auf Transparenten mit der Aufschrift „Wir sind das Volk und nicht die Sklaven von Hartz IV“ oder in Zeitungsschlagzeilen wie „Nieder mit Hartz IV, das Volk sind wir“. Diese Slogans drückten eine Polarisierung zwischen gerecht und ungerecht behandelten Bürgern aus und stifteten Identität unter den Protestierenden. Sie wurden jedoch auch als populistisch kritisiert, da sie im Namen einer Teilgruppe Volkssouveränität anmaßten und die Legitimität der gewählten Regierung in Zweifel zogen.
Im Jahr 2014 beschäftigte sich ein Symposium an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig mit der historischen Dimension des Slogans im Kontext der Friedlichen Revolution 1989 und seiner gegenwärtigen Verwendung durch rechtspopulistische Gruppen, etwa gegen den Bau einer Moschee oder die Unterbringung von Asylbewerbern.
Die rechtspopulistische Protestbewegung PEGIDA, gegründet 2014, verwendet die Parole „Wir sind das Volk“ bei ihren Demonstrationen. Sie wurde auch bei Aktionen gegen Flüchtlinge skandiert, oft neben fremdenfeindlichen Parolen. Bei den Demonstrationen in Chemnitz 2018 wurde der Satz ebenfalls im Sprechchor gerufen.
Im Januar 2015 urteilte Dirk Kurbjuweit, der Satz tauge „nur etwas für eine Revolution gegen einen autoritären Staat wie die DDR“, in einer Demokratie sei er sinnlos, weil es das Volk als Einheit nicht geben könne, wenn jeder seine eigene Meinung vertreten dürfe. Die Suggestion, Pegida-nahe Demonstranten stünden für die Mehrheit des Volkes, wurde durch eine Gegendemonstration in Chemnitz unter dem Motto „Wir sind mehr“ widerlegt und ihr entgegnet: „Ihr seid nicht das Volk, sondern völkisch.“
Der vielschichtige Begriff „Volk“
Um die Bedeutung der Parole „Wir sind das Volk“ wirklich zu verstehen, muss man sich mit dem Begriff „Volk“ selbst auseinandersetzen, der ein breites Spektrum unterschiedlicher soziologischer, ethnischer, nationaler, politischer und rechtlicher Bedeutungen umfasst. Es gibt keine verbindliche Definition. Seit dem 18. Jahrhundert ist er emotional hoch aufgeladen und dient zur Legitimation von Revolutionen, Kriegen und Herrschaftsformen. Dabei wird stets um Inklusion und Exklusion gerungen – wer gehört dazu, wer nicht?
Heute geht man davon aus, dass ein Volk ein soziales Konstrukt ist, das erst durch Fremd- und Selbstzuschreibung im Diskurs entsteht. Allgemein werden mit dem Wort große Gruppen von Menschen bezeichnet, die durch kulturelle Gemeinsamkeiten, reale oder fiktive gemeinsame Abstammung oder einen politisch-rechtlich organisierten Personenverband zu einer unterscheidbaren Einheit zusammengefasst sind.
Ursprünge und Etymologie
Das Wort „Volk“ (über mittelhochdeutsch volc aus althochdeutsch folc, urgermanisch *fulka- „Kriegsschar“) ist laut Friedrich Kluges Etymologischem Wörterbuch im 8. Jahrhundert belegt. Die ursprüngliche Bedeutung war „Kriegsschar“ oder „Kriegerhaufen“. Eine Wurzelverwandtschaft mit dem lateinischen Wort plebs für „Volksmenge“ ist möglich.
„Volk“ in der Antike und im Mittelalter
Antike Bezeichnungen für Volk (griechisch éthnos, démos, laós, lateinisch gens, populus, natio) wurden nicht immer trennscharf unterschieden und bezeichneten in erster Linie politische Einheiten, etwas, das man heute als Staat bezeichnen würde (z.B. „Senat und Volk von Rom“). Démos konnte neben allen Bürgern auch die Unterschicht bezeichnen. Die antike Staatsformenlehre unterschied Demokratie als Herrschaft des Volkes, wobei Demos teils als Gesamtheit der Bürger, teils pejorativ als Pöbel verstanden wurde. Augustinus von Hippo betonte, ein Volk müsse eine moralische Qualität haben, nicht nur eine formale Rechtsordnung.
Im Mittelalter umfasste „Volk“ eine Spannbreite von einer unbestimmten Vielzahl von Menschen („Masse“) über die heterogene Masse der Unterschichten (daz arm Volk) bis hin zum „fahrenden Volk“. Es wurde auch für religiöse Gemeinschaften oder militärische Gruppierungen verwendet. Der moderne Volksbegriff fehlt im Mittelalter laut Katja Jung, da der Mensch als Teil einer ständisch gegliederten, universalen Gottesordnung verstanden wurde. Dennoch finden sich im politischen Diskurs des Mittelalters Belege für den Volksbegriff, etwa bei Fulbert von Chartres (terra, populus, persona regis). Mediävisten diskutieren, ab wann von einem „deutschen Volk“ die Rede sein kann, wobei sprachliche und kulturelle Gemeinsamkeiten eine Rolle spielten, aber auch die Entstehung von Herrschaftsgebieten.
Frühe Neuzeit und Aufklärung: Die Idee der Volkssouveränität
In der Frühen Neuzeit erfuhr der Volksbegriff eine Politisierung und Aufwertung. In der Aufklärung wurde die Idee der Volkssouveränität entwickelt – die Vorstellung, dass alle Macht im Staat vom Volk ausgeht. Monarchomachen vertraten ein Widerstandsrecht des Volkes. John Locke entwickelte die Vorstellung, dass dem Volk naturrechtlich die höchste Macht im Staat zukomme, auch wenn es diese an gewählte Repräsentanten übertrage. Als eigentlicher Begründer der Volkssouveränität gilt Jean-Jacques Rousseau, der forderte: „Das Volk, das den Gesetzen unterworfen ist, muß auch ihr Urheber sein.“ Rousseau dachte die Volkssouveränität als unteilbar und nicht delegierbar und lehnte Repräsentativsysteme ab. Er begründete den „Mythos von der Einheit und Homogenität des Volkes“.
Immanuel Kant ging ebenfalls davon aus, dass sich ein Volk erst durch einen Gesellschaftsvertrag konstituiert. Einen so entstandenen Staat nannte er republikanisch, wenn er sich am Gemeinwohl und an der Freiheit orientiert. Er grenzte das gesetzestreue Volk scharf vom „Pöbel“ ab.

Gründung der USA und Französische Revolution
Die Gründerväter der USA knüpften an Lockes Theorie an. In der Unabhängigkeitserklärung von 1776 hieß es, es sei „das Recht des Volkes“, seine Regierungsform zu verändern oder abzuschaffen. Die Einleitungsformel der US-Verfassung, „We the People of the United States…“, beschwor die Einigkeit, schloss aber zunächst Frauen, Sklaven und indigene Bevölkerung aus. Abraham Lincoln definierte Demokratie als „government of the people, by the people, for the people“.
Für die Französische Revolution war die Erhebung des Wortes „Volk“ (peuple) zu einem Wertbegriff bedeutsam. Nach dem Sturm auf die Bastille wurde das Volk als handelndes Subjekt dargestellt. Die Formel „Im Namen des Volkes“ wurde als Gegenformulierung zu „Im Namen Gottes“ gebraucht. Das Wort wurde mit Einigkeit und Brüderlichkeit konnotiert. Später verlagerte sich die Bedeutung hin zum petit peuple, den Unterschichten und Sansculotten. Gleichzeitig entstand eine Dialektik von Einigkeit und Ausgrenzung: Wer die Revolution nicht unterstützte, galt als Volksfeind („ennemi du peuple“). Peuple trat in Konkurrenz zu nation. In der Verfassung von 1793 ging die Souveränität vom Volk aus, nicht mehr von der Nation. Die Terrorherrschaft zeigte die extreme Konsequenz der Ausgrenzung von „Volksfeinden“.
Volksaufklärung, Romantik und deutscher Frühnationalismus
In Deutschland hofften Volksaufklärer im späten 18. Jahrhundert, die Bildung des Volkes zum Motor des Fortschritts zu machen, sahen es aber oft noch mit Rohheit und mangelnder Bildung konnotiert. Johann Gottfried Herder verstand Völker als kollektive Individualitäten mit eigener Sprache, Seele und Charakter. Er betonte die Sprache als Wurzel der Volkszugehörigkeit und sah erste Ansätze der Exklusion von Fremden. Da in Deutschland ein Volk konstruiert wurde, bevor ein Staat existierte, waren nicht-politische Kriterien wie Sprache oder Abstammung notwendig. Herder versuchte auch eine religiöse Aufladung des Volksbegriffs.
Die Romantiker sahen in der Volkskultur (Sprache, Erzählungen, Lieder) eine bewahrenswerte Natürlichkeit. Jacob Grimm definierte Volk als „inbegriff von menschen, welche dieselbe sprache reden“, im Hinblick auf den entstehenden Nationalstaat. Diese romantische Konstruktion stand im Widerspruch zu den Werten der Aufklärung, da sie Volk als „lebendigen sozialen Organismus“ verstand, der nicht gewaltsam verändert werden dürfe. Dieser Volksbegriff wurde später von Konservativen gegen Reformen und Revolutionen benutzt. Die Konstruktion einer Kulturnation diente als Einigungsband, war aber auch geeignet, angebliche Fremde auszugrenzen.
Georg Wilhelm Friedrich Hegel sah Völker als Mittel und Werkzeuge des Weltgeistes, deren Wert sich nach ihrer Staatlichkeit bemaß. In den Befreiungskriegen nach 1806 etablierte sich Volk als Begriff zur Abgrenzung von anderen und wurde zum zentralen politischen Schlagwort des Nationalismus. Johann Gottlieb Fichte entwarf die Vorstellung, Völker seien durch Sprache konstituierte, unvermischbare Wesenheiten und wies den Deutschen als „Urvolk“ eine Mission zu. Friedrich Ludwig Jahn brachte den Begriff des Volkstums ein, das Wesenszüge einer Nation fassen sollte. Diese Überhöhung ging oft mit einer Dämonisierung des Fremden einher, wie bei Ernst Moritz Arndt, der zu „Völkerhass“ aufrief. Arndts Volksbegriff war auch antisemitisch aufgeladen. Die Verherrlichung des Volkes ging so weit, dass es über den Fürsten gestellt wurde. Der Volksbegriff wurde zentral für neue Wissenschaften wie Volkskunde und Völkerkunde.
Die Revolution von 1848 und der Volksbegriff
In Deutschland wurde auch der staatsbürgerliche Volksbegriff rezipiert. Liberale sahen im Vormärz und der Revolution von 1848/49 nur Aktivbürger mit ausreichendem Besitz oder Bildung als das „eigentliche“ Volk an. Demokraten sahen alle erwachsenen Männer als Quelle legitimer Herrschaft. Das Offenburger Programm und das Frankfurter Vorparlament forderten eine Vertretung des Volkes und die Abschaffung der Monarchie zugunsten einer Republik, aber die Demokraten konnten sich in der Nationalversammlung nicht durchsetzen. Die Polendebatte zeigte den Konflikt zwischen einem „gesunden Volksegoismus“ und dem Recht anderer Völker auf einen Nationalstaat. Die Paulskirchenverfassung nannte das deutsche Volk nicht als Souverän und die Definition der Staatsangehörigkeit berücksichtigte „Sitte“ und „Bedürfnisse“ der „Stämme“, nicht nur das Individuum.
Die sozialistische Arbeiterbewegung und „Volk“
Karl Marx und Friedrich Engels sahen Völkern nur untergeordnete Bedeutung bei und verwendeten Volk oder Volksmassen oft synonym mit Proletariat. Sie unterschieden „Völker mit Geschichte“ von „Völkern ohne Geschichte“. Religion galt als „Opium des Volkes“. Im Marxismus-Leninismus sollte erst die sozialistische Revolution ein „sozial geeintes Volk“ hervorbringen. Ferdinand Lassalle und die Sozialdemokratische Arbeiterpartei setzten sich für die Errichtung des „freien Volksstaates“ ein. Während des Kaiserreichs gelang es der SPD nicht, ein konsensfähiges Konzept zwischen ökonomisch-internationalistischem und liberaldemokratischem Verständnis von Volk und Nation zu erarbeiten. In der Novemberrevolution 1918 aktualisierten die Sozialdemokraten den soziologischen und staatsrechtlichen Volksbegriff. Die Weimarer Verfassung verwirklichte erstmals das Prinzip der Volkssouveränität, nannte aber das „Deutsche Volk“ als verfassungsgebende Gewalt. Gleichzeitig griffen Sozialdemokraten auf den nationalen Volksbegriff zurück, etwa in der Debatte um den Versailler Vertrag.
Von der völkischen Bewegung zum Nationalsozialismus
Im späten 19. Jahrhundert entstanden Volkskonzepte, die Abstammung als Basis nahmen und in Rassentheorien eingebettet wurden. Die völkische Bewegung betrieb einen Kult um das rassistisch verstandene deutsche Volk. Paul de Lagarde und Julius Langbehn waren Stichwortgeber und vertraten einen entschiedenen Rasseantisemitismus. Lagarde forderte, fremde Elemente zu „beseitigen“. Der Alldeutsche Verband forderte eine „nationale Zusammenfassung des gesamten deutschen Volkstums“ bis hin zu „völkischen Feldbereinigungen“. Die rassistische Auslegung machte es Minderheiten unmöglich, sich zu assimilieren. Völkische Publizisten entwickelten den Mythos eines Herrenvolkes. Von 1914 bis 1945 war „Volk“ eine politische Letztinstanz, auf die sich alle Parteien beziehen mussten und die propagandistisch manipuliert wurde. Für Rechtsradikale gehörte zum Volk nur, wer „deutschen Blutes“ war, und lehnten Demokratie ab, da der „Wille des Volkes“ sich aus seinem „Wesen“, dem Volkstum, ergebe. Durch den Versailler Vertrag und die Definition der Volkszugehörigkeit wurde der Begriff auf ethnisch-kulturelle Homogenität verengt.
Die Autoren der Konservativen Revolution hatten keinen einheitlichen Volksbegriff, aber für einige spielte er eine zentrale Rolle. Arthur Moeller van den Bruck sah Einigkeit im Volke als Voraussetzung zur Überwindung des Versailler Vertrags und lehnte Liberalismus ab. Hans Freyer forderte Staatssozialismus, um das „Kraftfeld des Volks“ freizumachen. Edgar Julius Jung lud den Begriff religiös auf. Rechtsintellektuelle sprachen sich für eine plebiszitäre Staatsform aus, in der das Volk ohne Repräsentanten herrschen sollte, aber ohne Rechte für den einzelnen Bürger. Carl Schmitt behauptete, der Wille des Volkes könne besser durch „Zuruf“ als durch Wahlen geäußert werden.
Die Sprache des Nationalsozialismus knüpfte an die überhöhte Verwendung des Wortes an. Sie konstruierten Volk als organische Ganzheit von Kultur, Geschichte und Rasse. Das 25-Punkte-Programm schloss Juden explizit vom Status des Staatsbürgers aus. In „Mein Kampf“ entfaltete Hitler einen rassistischen und antisemitischen Volksbegriff, wobei die Rasse noch höher rangierte als das Volk. Der Begriff wurde in zahlreichen Kompositionen wie „Volksgenosse“ oder „Volksgemeinschaft“ verwendet. In den Nürnberger Gesetzen wurde das völkische Verständnis als „Blutsgemeinschaft“ rechtlich kodifiziert. Mit der Utopie einer „gesunden Volksgemeinschaft“ rechtfertigten die Nationalsozialisten die Diskriminierung und Ermordung von Minderheiten und Oppositionellen. Im Zweiten Weltkrieg wurde der Begriff „Umvolkung“ verwendet, um die Vertreibung und Germanisierung von Slawen zu beschreiben. Nach 1945 verschwand das Wort aus dem seriösen Diskurs.
„Volk“ in der Nachkriegszeit und Gegenwart
Wegen der missbräuchlichen Verwendung im Nationalsozialismus wurde der Begriff „Volk“ in der politischen Sprache nach 1945 seltener benutzt. Sowohl die Bundesrepublik als auch die DDR verwendeten ihn zur Legitimation ihrer Verfassung. Das Grundgesetz der Bundesrepublik schreibt dem „Deutschen Volk“ verfassungsgebende Gewalt zu, obwohl nie darüber abgestimmt wurde. Es fächerte den Begriff dreifach auf: westliche Bundesländer, Bürger der DDR und Vertriebene/Emigranten deutscher Volkszugehörigkeit. Nach Einschätzung von Dirk van Laak wurde das Wort nach 1945 „völlig konturlos“ und taugte kaum noch als Einheitskriterium. Seit den 1960ern wurde es in der Bundesrepublik seltener benutzt, stattdessen sprach man von der Nation. Das Bundesverfassungsgericht bestand 1973 auf der Existenz eines „gesamtdeutschen Staatsvolkes“. Willy Brandt betrachtete die Deutschen als Angehörige eines Volkes.
In der DDR hielt man zunächst an der deutschen Einheit fest und verwendete „Volk“ ähnlich wie in der BRD, aber als Objekt staatlichen Handelns. Später wurde vermehrt vom „werktätigen Volk“ gesprochen. In den Verfassungen von 1968 und 1974 war dann von einem „Volk der DDR“ die Rede, der Gedanke eines einheitlichen deutschen Volkes war aufgegeben. Den sorbischen Bürgern wurde das Recht zur Pflege ihrer Sprache und Kultur eingeräumt, aber die SED ging von einer freiwilligen Eingliederung in die sozialistische deutsche Nation aus.

Während der friedlichen Revolution in der DDR bekam „Volk“ neue Bedeutung. Die Parole „Wir sind das Volk“ markierte ein Abrücken vom klassenkämpferischen hin zum demokratisch-verfassungsrechtlichen Volksbegriff. 1990 wandelte sich die Parole zu „Wir sind ein Volk“, als Forderung nach der Wiedervereinigung.
Seit den 1970ern verwendet die Neue Rechte den Volksbegriff ethnopluralistisch. Alain de Benoist erklärte, die Vielfalt der Welt liege darin, dass jedes Volk eigene Normen habe, die nur für es selbst gälten. Kultur wird ethnisch und homogen gedacht. Dies bestreitet die Allgemeingültigkeit der Menschenrechte. Rechte Populisten können nicht plausibel begründen, worin das Wesen eines Volkes bestehe, das angeblich bedroht werde. Sie unterliegen einem Sein-Sollen-Fehlschluss.
In den aktuellen Gesellschaftswissenschaften betrachtet man Völker als „gedachte Ordnungen“ oder „imaginierte Gemeinschaften“. Volk sei nur ein Konstrukt, um Geschlossenheit zu erreichen. Die Annahme eines „wesenhaften Sozialkörpers“ führe in die Irre. Abgrenzungen beruhen auf Vorstellungen und wirken zurück. Entscheidend ist das subjektive Zugehörigkeitsgefühl. Die „Realität ethnischer Groß-Kollektive“ wurzelt im „Glauben“ an gemeinsame Vorfahren und dem „Bewusstsein“ der Zusammengehörigkeit.
Dem steht das Verständnis von Volk im Populismus gegenüber, der das Problem von Einschließung und Ausschließung ebenso leugnet wie den Konstruktcharakter. Interessengegensätze innerhalb des Volkes werden ignoriert. Populisten überhöhen das Volk als „ehrlich“ und „vernünftig“ und stellen ihm die Eliten gegenüber. Sie geben Partikularinteressen als Volkswillen aus und fordern mehr direkte Demokratie, oft mit einem charismatischen Führer an der Spitze. Rechtspopulisten richten sich gegen „die Anderen“ (z.B. Muslime) und gegen die repräsentative Demokratie. Die Verwendung der Parole „Au nom du peuple“ durch Marine Le Pen meint Volk nicht als Staatsbürger-, sondern als Abstammungsgemeinschaft.
Im 21. Jahrhundert wurden „Volk“ (im völkischen Sinn) und „Umvolkung“ von Rechtsextremen und Rechtspopulisten wieder aufgegriffen. 2016 wurde „Volksverräter“ zum Unwort des Jahres gekürt, da der Wortbestandteil „Volk“ ausgrenzend gemeint sei. Rechtsextreme und Neue Rechte behaupten, Demokratie erfordere die „Homogenität des Volkes“ und bestreiten, dass es in Deutschland eine Demokratie gebe, da das deutsche Volk durch Einwanderung aufgelöst werde. Das Bundesverfassungsgericht urteilte 2024, dass ein rein ethnisches und rassistisches Verständnis von Volk gegen Menschenwürde und Demokratieprinzip verstößt.
Um den Verdacht populistischer Demagogie und das Pathos des Wortes zu vermeiden, verwenden deutsche Politiker „Volk“ heute seltener. Ersatzweise spricht man von „Mitbürgerinnen und Mitbürgern“ oder der „Bevölkerung“. Angela Merkel sagte 2016: „Alle sind das Volk“, um allen Versuchen einer völkischen Privilegierung eine Absage zu erteilen. Hans Haacke gestaltete 2021 Plakate mit „Wir (alle) sind das Volk“ in zwölf Sprachen.
Häufig gestellte Fragen zum Begriff „Volk“ und der Parole
Was bedeutet die Parole „Wir sind das Volk“?
Ursprünglich in der DDR-Friedlichen Revolution von 1989 bedeutete sie, dass die Bürger (das Staatsvolk) die eigentlichen Träger der politischen Macht und Souveränität sind und nicht die regierende Partei oder Obrigkeit. Sie war eine Forderung nach Selbstbestimmung und demokratischen Rechten. Später wurde sie auch im Sinne von „Wir sind ein Volk“ zur Forderung nach der deutschen Wiedervereinigung verwendet.
Wann wurde die Parole „Wir sind das Volk“ zum ersten Mal verwendet?
Die Phrase tauchte schon früher in der deutschen Geschichte auf, z.B. in Georg Büchners „Dantons Tod“ (1835) oder Ferdinand Freiligraths Gedicht „Trotz alledem“ (1848). Ihre bekannteste Verwendung ist jedoch im Kontext der Montagsdemonstrationen in der DDR 1989.
Wer gehört zum „Volk“?
Die Definition von „Volk“ ist historisch und politisch stark umstritten. Es gibt keine einzige, verbindliche Definition. Sie kann sich auf die Bewohner eines Staates (Staatsvolk), eine ethnische Gruppe mit gemeinsamer Herkunft und Kultur, die breite Masse der Bevölkerung als Gegenbegriff zur Elite oder eine politische Kollektivpersönlichkeit beziehen. In der Demokratie bezieht sich das Staatsvolk auf die Gesamtheit der Staatsbürger.
Wie hat sich die Bedeutung von „Volk“ im Laufe der Geschichte verändert?
Die Bedeutung wandelte sich von einer Kriegsschar oder unbestimmten Menge über ein ständisch gegliedertes Konzept im Mittelalter hin zu einem zentralen Begriff der Volkssouveränität in der Aufklärung. Im Nationalismus wurde es oft ethnisch oder rassistisch aufgeladen. Im Sozialismus konnte es das Proletariat bezeichnen. Nach dem Missbrauch im Nationalsozialismus wurde der Begriff in Deutschland eher vermieden oder im Sinne des Staatsvolkes verwendet. Heute wird er oft als soziales Konstrukt verstanden, während er im Populismus eine Gegenüberstellung von „ehrlich“/“vernünftig“ Volk und „Eliten“ bedeutet und ausgrenzend genutzt werden kann.
Warum wird der Begriff „Volk“ heute kritisch gesehen?
Aufgrund seiner historischen Verwendung, insbesondere im Nationalsozialismus, wo er zur Ausgrenzung und Rechtfertigung von Verbrechen missbraucht wurde (Stichwort völkisch, Umvolkung). Auch die Verwendung durch populistische und rechtsextreme Gruppen, die den Begriff zur Abgrenzung von Minderheiten nutzen und die Legitimität demokratischer Institutionen in Frage stellen, führt zu kritischer Betrachtung. Außerdem ist die Vorstellung eines homogenen Volkes in modernen, pluralistischen Gesellschaften nicht mehr zeitgemäß.
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