Was sind diese Kameras auf der Autobahn?

Steuern sparen: Was ist absetzbar?

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Die jährliche Steuererklärung gehört für viele Schweizerinnen und Schweizer nicht zu den beliebtesten Aufgaben. Dennoch bietet sie die Möglichkeit, die Steuerlast durch verschiedene Abzüge zu mindern. Ein dichtes Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln, gut unterhaltene Strassen, Schulen und Spitäler – all das wird durch unsere Steuern finanziert. Doch das Steuerrecht ist komplex, und nicht jede Ausgabe kann einfach abgezogen werden. Wer hier Fehler macht, riskiert unangenehme Nachfragen vom Steueramt. Es ist daher entscheidend zu wissen, welche Kosten das Steuergesetz als abzugsfähig anerkennt und welche nicht.

Ist eine Dashcam bei einer Polizeikontrolle erlaubt?
Wie zuvor beschrieben, können die Aufnahmen einer Dashcam als taugliches Beweismittel vor Gericht dienen. Daher ist es der Polizei erlaubt, die Dashcam eines Unfallbeteiligten auch zu beschlagnahmen, um die Aufzeichnungen für die Klärung des Unfallhergangs zu nutzen.

Das Schweizer Steuerrecht erlaubt zwar zahlreiche Abzüge, doch die Regeln sind oft spezifisch und können von Fall zu Fall variieren. Zwei häufige Bereiche, die zu Unsicherheiten führen können, betreffen die Kosten von Wochenaufenthaltern und die Abzugsfähigkeit von Auslagen für den Arbeitsweg, insbesondere wenn verschiedene Verkehrsmittel kombiniert werden. Die Praxis zeigt, dass selbst die Steuerbehörden und Gerichte unterschiedliche Auffassungen haben können, wie ein konkretes Beispiel bis hin zum Bundesgericht zeigt.

Wochenaufenthalter: Welche Kosten sind abzugsfähig?

Viele Menschen arbeiten unter der Woche an einem anderen Ort als ihrem Hauptwohnsitz und kehren nur am Wochenende nach Hause zurück. Sie gelten als Wochenaufenthalter. Diese Situation führt oft zu zusätzlichen Kosten für Unterkunft und Verpflegung am Arbeitsort sowie für die Heimreise am Wochenende. Die Frage ist berechtigt: Können diese Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden?

Die Antwort ist nicht pauschal Ja oder Nein, sondern hängt eng mit der Art der Ausgaben und deren Zusammenhang mit dem Einkommen zusammen. Grundsätzlich gilt, dass nur sogenannte Berufsauslagen abzugsfähig sind. Das sind Kosten, die notwendig sind, um das Einkommen zu erzielen. Die Kosten für eine Zweitwohnung, zusätzliche Verpflegung und die Heimreise können unter bestimmten Umständen als Berufsauslagen anerkannt werden.

Ein Beispiel verdeutlicht dies: Ein Sohn war bis Ende Juli letzten Jahres als Lehrer im Kanton St. Gallen tätig. Er lebte dort und hatte entsprechende Ausgaben als Wochenaufenthalter. Diese Kosten waren vermutlich abzugsfähig, da sie im Zusammenhang mit seiner Erwerbstätigkeit als Lehrer standen und somit Berufsauslagen darstellten. Ab August desselben Jahres begann er jedoch ein Studium in Basel und lebte seither dort als Wochenaufenthalter. Für diese Zeit strich ihm das Steueramt die Abzüge für Unterkunft, Verpflegung und die Heimreise. Die Begründung: Da er seit August kein Einkommen mehr erzielte, standen die Ausgaben als Wochenaufenthalter in Basel nicht mehr in direktem Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit. Sie waren keine Berufsauslagen mehr im steuerrechtlichen Sinne, sondern fielen im Rahmen seiner Ausbildung an. Aus diesem Grund durfte das Steueramt diese Abzüge für die zweite Jahreshälfte zu Recht streichen.

Es ist also entscheidend, dass die Mehrausgaben des Wochenaufenthalters tatsächlich beruflich bedingt sind und im Zusammenhang mit der Einkommenserzielung stehen. Fällt die Erwerbstätigkeit weg, fallen in der Regel auch die Abzugsmöglichkeiten für die damit verbundenen Wochenaufenthaltskosten weg.

Der Arbeitsweg: Velo und ÖV gleichzeitig abziehen?

Der tägliche Weg zur Arbeit verursacht ebenfalls Kosten, die unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden können. Die Regeln für den Abzug von Arbeitswegkosten sind kantonal unterschiedlich ausgestaltet, folgen aber ähnlichen Prinzipien. Oft kann entweder der Abzug für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder für die Nutzung eines privaten Fahrzeugs (Auto, Motorrad, oder eine Pauschale für Velo/Motorfahrrad) geltend gemacht werden. Eine Kumulation, also das gleichzeitige Abziehen beider Kostenarten für denselben Arbeitsweg, war lange Zeit umstritten und wurde von vielen Steuerämtern abgelehnt.

Ein konkreter Fall aus einer Zürcher Gemeinde, der bis vor das höchste Schweizer Gericht, das Bundesgericht, gelangte, beleuchtet diese Problematik. Ein Mann pendelte mit dem Zug zur Arbeit und nutzte zusätzlich das Velo, um vom Wohnort zum Bahnhof zu gelangen. Er machte sowohl das ÖV-Abonnement als auch die Velopauschale als Berufsauslagen geltend.

Wie kann ich beide Kameras gleichzeitig nutzen?
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Sowohl die Wohngemeinde als auch das kantonale Steueramt erkannten den kumulierten Abzug nicht an. Sie vertraten die Auffassung, dass die Kosten für den Arbeitsweg nicht addiert werden dürfen. Man müsse sich entscheiden: entweder die Kosten für den öffentlichen Verkehr oder die Kosten für das private Fahrzeug (hier das Velo). Ihr Standpunkt war, dass der Mann alternativ auch mit dem Bus oder zu Fuss zum Bahnhof hätte gelangen können, was keine zusätzlichen privaten Fahrzeugkosten verursacht hätte. Die Behörden verfolgten damit eine gewisse Lenkwirkung zugunsten des öffentlichen Verkehrs.

Das Urteil des Bundesgerichts

Der Fall wurde vor dem Bundesgericht in Lausanne verhandelt, und dessen Urteil brachte Klarheit und eine wichtige Wende in dieser Frage. Die Lausanner Richter entschieden, dass der kumulierte Abzug von ÖV-Abonnement und Velopauschale zulässig ist. Sie argumentierten, dass das Gesetz nicht vorschreibe, auf welche Weise der Arbeitsweg zurückgelegt werden müsse. Es sei auch nicht Aufgabe des Steuerrechts, Vorschriften zur Gestaltung des Berufswegs zu machen.

Das Bundesgericht stellte fest, dass das Gesetz die Kosten für private Fahrzeuge nicht ausschliesse und auch nicht verlange, dass der Arbeitsweg «artrein» mit nur einem Verkehrsmittel zurückgelegt werde. Das Urteil hält fest: «Bei aller Präferenz schliesst das Gesetz aber weder die Kosten des privaten Fahrzeugs aus noch sieht es überhaupt vor, dass der Arbeitsweg <artrein> zu bewältigen wäre.»

Das Gericht berücksichtigte auch die Realität der immer länger werdenden Arbeitswege, die zunehmend einen «Split» erfordern, also die Kombination verschiedener Verkehrsmittel. Dieser Realität müsse das Verordnungsrecht Rechnung tragen. Zudem hob das Bundesgericht hervor, dass das Velofahren zur Entlastung des öffentlichen Verkehrs beitrage. Der Mann bewältige seinen Arbeitsweg auf eine zugleich ökonomische wie ökologische Weise. Indem er den Bus meide und stattdessen das Velo nutze, trage er dazu bei, dass die öffentlichen Verkehrsmittel in den Stosszeiten nicht weiter ausgebaut werden müssten.

Das Urteil des Bundesgerichts ist wegweisend und zeigt, dass die Kombination verschiedener Verkehrsmittel auf dem Arbeitsweg steuerlich anerkannt werden kann, sofern die einzelnen Kosten dem Grunde nach abzugsfähig sind. Es korrigiert die restriktivere Auslegung der unteren Instanzen und bestätigt, dass die Praxis des Verkehrsmittel-Splits steuerlich zulässig ist.

Vergleich: Unterschiedliche Auslegungen beim Arbeitsweg

Die unterschiedlichen Sichtweisen der Steuerbehörden und des Bundesgerichts im Fall des kombinierten Arbeitswegs lassen sich gut gegenüberstellen:

SichtweiseArgumentationKonsequenz für den Abzug
Gemeinde & KantonKosten dürfen nicht kumuliert werden. Wahl zwischen ÖV und privatem Fahrzeug.Kumulierter Abzug (ÖV + Velo) wird abgelehnt.
BundesgerichtGesetz schreibt Art des Arbeitswegs nicht vor. Kombination ('Split') ist zulässig und realitätsnah. Trägt zur Entlastung des ÖV bei.Kumulierter Abzug (ÖV + Velo) ist zulässig.

Dieses Beispiel unterstreicht, wie wichtig es ist, die aktuelle Rechtsprechung zu kennen und gegebenenfalls Einsprache gegen einen Steuerentscheid zu erheben, wenn man der Meinung ist, dass die eigenen Abzüge zu Unrecht gekürzt wurden.

Häufige Fragen zu Steuerabzügen in der Schweiz

Können Wochenaufenthalter immer ihre Unterkunft, Verpflegung und Heimreise abziehen?
Nein. Diese Kosten sind nur abzugsfähig, wenn sie im direkten Zusammenhang mit der Erzielung von Einkommen stehen und somit als Berufsauslagen gelten. Fällt die Erwerbstätigkeit weg (z.B. bei Studienbeginn), sind diese Kosten in der Regel nicht mehr abzugsfähig.
Darf ich die Kosten für mein ÖV-Abonnement und gleichzeitig die Velopauschale für den Arbeitsweg abziehen?
Ja, gemäss einem Urteil des Bundesgerichts ist der kumulierte Abzug zulässig, wenn Sie das Velo nutzen, um z.B. zum Bahnhof zu gelangen und den Rest der Strecke mit dem öffentlichen Verkehr zurücklegen. Das Gesetz schliesst die Kombination von Verkehrsmitteln auf dem Arbeitsweg nicht aus.
Warum haben die Steuerbehörden den kumulierten Abzug von Velo und ÖV ursprünglich abgelehnt?
Sie vertraten die Ansicht, dass man sich für den Arbeitsweg für ein Verkehrsmittel oder eine Art des Transports entscheiden müsse (entweder ÖV oder privates Fahrzeug) und die Kosten nicht addiert werden dürfen. Sie argumentierten, dass Alternativen wie Bus oder Fussweg zum Bahnhof möglich wären.
Was waren die Hauptargumente des Bundesgerichts für die Zulässigkeit des kombinierten Abzugs?
Das Bundesgericht argumentierte, dass das Gesetz die Art der Bewältigung des Arbeitswegs nicht vorschreibt, die Kombination ('Split') verschiedener Verkehrsmittel der Realität entspricht und das Velofahren zur Entlastung des öffentlichen Verkehrs beiträgt. Steuerrecht soll keine Vorschriften zur Gestaltung des Berufswegs machen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Steuerabzüge in der Schweiz von spezifischen Regeln und deren Auslegung abhängen. Während bei Wochenaufenthaltern der klare Bezug zur Einkommenserzielung entscheidend ist, hat das Bundesgericht bei den Arbeitswegkosten eine realitätsnahe Haltung eingenommen und die steuerliche Anerkennung des kombinierten Arbeitswegs gestärkt. Es lohnt sich, die eigenen Abzüge sorgfältig zu prüfen und sich bei Unsicherheiten zu informieren oder beraten zu lassen.

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Andenmatten Soltermann

Hallo! Ich bin Andenmatten Soltermann, ein Schweizer Fotograf, der leidenschaftlich die Essenz der Welt durch seine Linse einfängt. Geboren und aufgewachsen in den majestätischen Schweizer Alpen, haben die deutsche Sprache und atemberaubende Landschaften meine kreative Vision geprägt. Meine Liebe zur Fotografie begann mit einer alten analogen Kamera, und seitdem widme ich mein Leben der Kunst, visuelle Geschichten zu erzählen, die berühren und verbinden.In meinem Blog teile ich praktische Tipps, Techniken und Erfahrungen, um dir zu helfen, deine fotografischen Fähigkeiten zu verbessern – egal, ob du ein neugieriger Anfänger oder ein erfahrener Profi bist. Von der Beherrschung des natürlichen Lichts bis hin zu Ratschlägen für wirkungsvolle Bildkompositionen ist es mein Ziel, dich zu inspirieren, die Welt mit neuen Augen zu sehen. Mein Ansatz verbindet Technik mit Leidenschaft, immer auf der Suche nach dem Funken, der ein Foto unvergesslich macht.Wenn ich nicht hinter der Kamera stehe, findest du mich auf Bergpfaden, auf Reisen nach neuen Perspektiven oder beim Genießen der Schweizer Traditionen, die mir so am Herzen liegen. Begleite mich auf dieser visuellen Reise und entdecke, wie Fotografie die Art und Weise, wie du die Welt siehst, verändern kann.

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