Migration und Integration sind zentrale Themen in Deutschland, die oft mit komplexen statistischen Daten und Begriffen diskutiert werden. Um die Entwicklungen und die Struktur der Bevölkerung mit Migrationsbezug korrekt zu verstehen, ist es unerlässlich, die verwendeten Konzepte und die Besonderheiten der Datenerhebung zu kennen. Dieser Artikel beleuchtet einige der wichtigsten Definitionen und Datenquellen, die in der amtlichen Statistik verwendet werden, und geht auf häufig gestellte Fragen ein.

Ein wichtiger Aspekt beim Verständnis der Migrationsstatistik ist die Unterscheidung zwischen verschiedenen Gruppen von Personen. Lange Zeit war der Begriff „Migrationshintergrund“ dominant. Doch mit der Zeit wurde deutlich, dass eine Präzisierung und Vereinfachung der Konzepte notwendig ist, um die Realität besser abzubilden und internationale Vergleiche zu erleichtern.
Schlüsselbegriffe der Migrationsstatistik: Migrationshintergrund und Einwanderungsgeschichte
Die amtliche Statistik verwendet unterschiedliche Konzepte, um die Bevölkerung mit Migrationsbezug zu beschreiben. Zwei zentrale Begriffe sind der Migrationshintergrund und die Einwanderungsgeschichte. Obwohl beide Gruppen von Personen mit einer Verbindung zu Migration erfassen, unterscheiden sie sich in ihrer Definition und Abgrenzung.
Der Begriff Migrationshintergrund basiert auf der Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Geburt. Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde oder wenn mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Dieses Konzept schließt auch den sogenannten einseitigen Migrationshintergrund ein, bei dem das Migrationsmerkmal nur eines Elternteils ausreicht, um in Deutschland geborene Nachkommen dieser Gruppe zuzuordnen.
Demgegenüber steht das neuere Konzept der Einwanderungsgeschichte. Personen mit Einwanderungsgeschichte sind entweder selbst seit 1950 in das heutige Gebiet Deutschlands eingewandert oder ihre beiden Elternteile sind seit 1950 in das heutige Gebiet Deutschlands zugezogen. Ein wesentlicher Unterschied zum Migrationshintergrund ist, dass Personen mit einseitiger Einwanderungsgeschichte (nur ein Elternteil seit 1950 zugewandert) nicht Teil dieser Gruppe sind, sondern als eigene Kategorie geführt werden.
Warum wurde mit der Einwanderungsgeschichte ein neues Konzept eingeführt? Die Fachkommission der Bundesregierung zu den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit empfahl im Januar 2021 die Verwendung dieses Konzepts für Integrationsfragen. Ziel war eine konzeptionelle Vereinfachung und Harmonisierung. Zudem ermöglicht die Neudefinition eine bessere Vergleichbarkeit mit international gebräuchlichen Definitionen, wie sie beispielsweise von Eurostat und den Vereinten Nationen verwendet werden. Ein weiteres wichtiges Ziel der Fachkommission bei der Einführung des neuen Begriffs war es, eine mögliche Stigmatisierung der erfassten Personengruppen im öffentlichen Diskurs zu vermeiden.
| Merkmal | Migrationshintergrund | Einwanderungsgeschichte |
|---|---|---|
| Definition basiert auf | Staatsangehörigkeit bei Geburt (Person oder min. 1 Elternteil) | Zuzug nach Deutschland seit 1950 (Person oder beide Eltern) |
| Einseitiger Bezug | Eingeschlossen | Nicht eingeschlossen (eigene Kategorie) |
| Ziel des Konzepts | Erfassung von Personen mit Migrationsbezug | Vereinfachung, Harmonisierung, internationale Vergleichbarkeit, Stigmatisierungsvermeidung |
| Einführung | Älteres Konzept | Neues Konzept (empfohlen seit 2021) |
Das Konzept der Einwanderungsgeschichte betrachtet also primär die tatsächliche Wanderungserfahrung der Person oder ihrer direkten Vorfahren (Eltern). Dies führt beispielsweise dazu, dass Personen, die mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland geboren wurden und nach Deutschland zugewandert sind (wie etwa Kinder von Diplomaten), zur Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte gezählt werden, da die Wanderungserfahrung das entscheidende Kriterium ist. Heimatvertriebene des Zweiten Weltkrieges und ihre Nachkommen gehören hingegen nicht zu dieser Gruppe, da nur Wanderungen ab dem Jahr 1950 berücksichtigt werden.
Datenquellen und ihre Besonderheiten: Mikrozensus und AZR
Die wichtigsten Datenquellen für die Migrationsstatistik in Deutschland sind der Mikrozensus und das Ausländerzentralregister (AZR). Beide liefern wertvolle Informationen, haben aber unterschiedliche Erhebungsmethoden und Abdeckungen.
Der Mikrozensus ist eine jährliche Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung in Deutschland. Er liefert detaillierte Informationen zur Bevölkerungsstruktur, einschließlich Daten zu Haushalten, Familien, Erwerbstätigkeit, Bildung und natürlich auch zu Merkmalen der Migration. Ergebnisse zur Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte werden seit den Endergebnissen des Mikrozensus 2021 im Statistischen Bericht veröffentlicht. Auswertungen hierzu sind jährlich ab 2017 möglich. Für die Jahre vor 2017 stehen aus methodischen Gründen nur Daten für 2005, 2009 und 2013 zur Verfügung. Ergebnisse zur engeren Gruppe der Eingewanderten (Personen, die selbst zugewandert sind) liegen jedoch bereits ab 2005 jährlich vor.
Beim Migrationshintergrund unterscheidet die Statistik zwischen dem „engeren Sinn“ und dem „weiteren Sinn“. Der Migrationshintergrund im engeren Sinn wird bestimmt, indem Informationen über die Eltern verwendet werden, die im selben Haushalt wie die befragte Person leben. Der Migrationshintergrund im weiteren Sinn nutzt alle verfügbaren Informationen über die Eltern, unabhängig davon, ob sie im selben Haushalt leben. Daten zum Migrationshintergrund im weiteren Sinn sind nur für die Jahre 2005, 2009, 2013 sowie ab 2017 jährlich verfügbar, da nur in diesen Jahren die notwendigen Informationen über nicht im Haushalt lebende Eltern erhoben wurden.
In den Jahren vor 2011 wurden in den amtlichen Publikationen des Mikrozensus keine Daten zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund in den einzelnen neuen Ländern (Ostdeutschland) ausgewiesen. Dies lag an der sehr geringen Zahl von Menschen mit Migrationshintergrund in diesen Regionen, wodurch die Ergebnisse als zu unsicher für eine Veröffentlichung eingestuft wurden. Erst mit dem Vorliegen der Ergebnisse des Zensus 2011 war eine zuverlässige Hochrechnung der Daten auch für die neuen Länder möglich.
Auch Asylsuchende gehören grundsätzlich zur Grundgesamtheit des Mikrozensus, selbst wenn sie in Gemeinschaftsunterkünften gemeldet sind. Allerdings werden für die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften nur sehr wenige Merkmale erhoben. Aufgrund einer Änderung des Mikrozensus-Gesetzes werden seit dem Berichtsjahr 2017 keine Angaben mehr zur Identifizierung von Asylsuchenden und Menschen mit Einwanderungsgeschichte in Gemeinschaftsunterkünften erhoben. Daher lässt sich statistisch nicht mehr ermitteln, wie viele Personen in diesen Unterkünften einen Migrationshintergrund haben oder Asylbewerber sind. Zudem ist zu vermuten, dass Gemeinschaftsunterkünfte in der Stichprobe unterrepräsentiert sein können. Erstaufnahmeeinrichtungen, die sich nicht in Wohngebäuden befinden, sind in der Regel gar nicht Teil der Mikrozensusstichprobe.
Das Ausländerzentralregister (AZR) ist ein bundesweites Register, in dem alle Ausländerinnen und Ausländer erfasst sind, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und sich nicht nur vorübergehend (weniger als drei Monate) in Deutschland aufhalten. Dazu gehören auch Personen, die einen sonstigen Bezug zur Bundesrepublik haben, wie etwa Asylantragsteller. Personen, die sich illegal, d.h. unregistriert, in Deutschland aufhalten, sind grundsätzlich nicht im AZR enthalten. Die Daten werden hauptsächlich von den lokalen Ausländerbehörden sowie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundespolizei gemeldet. Wichtig ist, dass das AZR keine Daten über Zugewanderte mit ausschließlich deutschem Pass oder Doppelstaatler sowie deren Nachkommen enthält, da diese rechtlich nicht als Ausländer gelten.

Die Datenqualität des AZR wurde in den Jahren 2016, 2017 und 2018 durch eine erhöhte Anzahl von Nacherfassungen beeinflusst. Dies war eine Folge des hohen Zugangs an Asylbewerbern im Jahr 2015, der zu einem Rückstau in der Verwaltung führte. 2016 gab es vermehrt Nachmeldungen von Schutzsuchenden aus diesem Zeitraum. 2017 und 2018 wurden zudem in besonderem Umfang EU-Staatsangehörige, insbesondere in Berlin, nacherfasst. Bei der Interpretation von Bestandsveränderungen im AZR in diesen Jahren muss daher berücksichtigt werden, dass diese nicht ausschließlich auf Ereignisse innerhalb des betrachteten Zeitraums zurückzuführen sind. Die Bestandszahlen zum 31.12.2017 waren insbesondere für Berlin überhöht, da Nachmeldungen im Folgejahr teilweise revidiert wurden. Aufgrund der Datenstruktur, die primär auf den Meldungen der Ausländerbehörden auf Kreisebene basiert, sind die Ergebnisse des AZR nicht auf Gemeindeebene verfügbar, sondern nur auf Kreisebene oder höher.
Im AZR können auch Staatsangehörigkeiten von Staaten ausgewiesen werden, die seit Jahren nicht mehr existieren. Dies liegt daran, dass Aktualisierungen der Staatsangehörigkeit nur erfolgen, wenn sie einer Ausländerbehörde bekannt werden. Personen mit unbefristetem Aufenthaltstitel müssen beispielsweise nicht regelmäßig bei der Behörde vorstellig werden, wodurch Änderungen ihrer Staatsangehörigkeit (z.B. durch neue Staatsgründungen) im AZR nicht erfasst werden.
Humanitäre Migration und Schutzsuchende
Ein weiteres wichtiges Feld der Migrationsstatistik ist die humanitäre Migration. In der amtlichen Statistik wird hierfür oft der Begriff „Schutzsuchende“ verwendet. Dies geschieht, um die Komplexität der verschiedenen Aufenthaltsstatus im humanitären Bereich abzubilden. Begriffe wie „Flüchtlinge“, „Asylbewerberinnen und Asylbewerber“ oder „Asylberechtigte“ sind rechtlich spezifische Teilmengen der Schutzsuchenden. Beispielsweise sind „Flüchtlinge“ im asylrechtlichen Sinn nur Personen, denen die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Konvention zuerkannt wurde und die daraufhin eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erhalten. Das Aufenthaltsgesetz bietet jedoch noch viele weitere Aufenthaltstitel aus dem humanitären Bereich. Der Begriff Schutzsuchende ermöglicht es der Statistik, ein ganzheitliches Bild der Immigration aus humanitären Gründen zu zeichnen, indem verschiedene Kategorien einbezogen und abgegrenzt werden.
Es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen den Zahlen zu Schutzsuchenden nach dem AZR und der Asylstatistik des BAMF. Die Asylstatistik des BAMF beschreibt primär Flussgrößen: wie viele Personen innerhalb eines Zeitraums einen Asylantrag gestellt und das Verfahren durchlaufen haben. Die Zahlen zu Schutzsuchenden nach dem AZR beschreiben hingegen Bestandsgrößen: die Zahl der Personen mit einem bestimmten Status zu einem Stichtag. Die Definitionen unterscheiden sich ebenfalls; zu Schutzsuchenden zählen auch Personen, die nicht unmittelbar mit dem Asylverfahren in Verbindung stehen, wie etwa humanitäre Aufnahmen im Rahmen des Resettlement. Zudem gibt es zeitliche Diskrepanzen zwischen den Entscheidungen im Asylverfahren durch das BAMF und der Erfassung der resultierenden Aufenthaltstitel durch die lokalen Ausländerbehörden im AZR, was zu Abweichungen zwischen beiden Statistiken führen kann.
Die Datenqualität im AZR für Schutzsuchende war insbesondere im Zuge der hohen Zuwanderung in den Jahren 2015 und 2016 eine Herausforderung. Es kam zu Verzögerungen und Lücken bei der Erfassung. Nicht alle Schutzsuchenden wurden unmittelbar nach ihrer Ankunft registriert; knapp eine halbe Million Personen, die 2015 eingereist waren, mussten 2016 nacherfasst werden. Die Erfassung war teilweise unvollständig; nach Äußerung eines Asylgesuches wurden zwar erkennungsdienstliche Daten erhoben und Datensätze im AZR angelegt, aber Informationen zum aufenthaltsrechtlichen Status fehlten oft zunächst. Die Einführung des bundeseinheitlichen Ankunftsnachweises im Februar 2016 verbesserte die Situation. Es gab auch Probleme mit fehlerhaften und doppelten Erfassungen, bedingt durch Eingabefehler, unterschiedliche Schreibweisen von Namen (insbesondere bei der Übersetzung aus dem Arabischen) und Falschangaben. Eine flächendeckende Erfassung von Fingerabdrücken zur Vermeidung von Dubletten fand 2015 noch nicht statt.
Aufgrund dieser Qualitätsprobleme verzichtete das Statistische Bundesamt auf die Veröffentlichung von Zahlen zu Schutzsuchenden mit Stand 31.12.2015. Die Daten mit Stand 31.12.2016 wiesen durch die Nachmeldungen zwar deutlich weniger Lücken auf, doch Unsicherheiten bestehen fort, etwa bei Datensätzen ohne klaren aufenthaltsrechtlichen Status. Die veröffentlichten Zahlen stellen daher eine konservative Schätzung dar, die nur Personen mit eindeutig humanitärem Aufenthaltstitel, registriertem Asylgesuch oder festgestellter Ausreisepflicht als schutzsuchend identifiziert.
Halten sich Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus illegal in Deutschland auf? Nach Ablehnung eines Schutzbegehrens oder Erlöschen des Aufenthaltstitels sind Personen zur Ausreise verpflichtet. Die Ausländerbehörde fordert zunächst zur freiwilligen Ausreise auf. Wenn dem nicht nachgekommen wird und die Entscheidungen rechtskräftig sind, kann die Ausreise zwangsweise vollstreckt (abgeschoben) werden. Stehen rechtliche oder tatsächliche Gründe einer Abschiebung entgegen, kann diese temporär durch eine Duldung ausgesetzt werden. Die Ausreisepflicht bleibt dabei bestehen. Ausreisepflichtig registrierte Personen, auch Geduldete, bewegen sich innerhalb des vom Aufenthaltsgesetz vorgesehenen Rechtsrahmens. Der Begriff des „illegalen Aufenthalts“ wird im Migrationsbericht der Bundesregierung für Personen verwendet, die sich ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Gestattung und ohne Kenntnis der Ausländerbehörden in Deutschland aufhalten. Solche Feststellungen erfolgen oft im Rahmen polizeilicher Überprüfungen und werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst.
Integration und Einbürgerung
Die Integration von Zugewanderten ist ein weiteres wichtiges Thema. Ein messbarer Aspekt der Integration ist die Einbürgerung. Auch hier gibt es verschiedene statistische Perspektiven.
Die Daten zu Eingebürgerten aus dem Mikrozensus unterscheiden sich von denen der Einbürgerungsstatistik. Der Mikrozensus bildet den Bestand der im jeweiligen Erhebungsjahr in Deutschland lebenden Eingebürgerten ab. Er kann auch den Fluss von Personen abbilden, die im Erhebungsjahr eingebürgert wurden, erfasst aber aufgrund der Stichprobe über das Jahr verteilt nur etwa die Hälfte der tatsächlichen Einbürgerungen. Die Einbürgerungsstatistik hingegen ist eine Vollerhebung aller Einbürgerungen, die im Laufe eines Jahres durchgeführt werden. Sie basiert auf Meldungen der Ausländerbehörden und des Bundesverwaltungsamtes und erfasst auch Einbürgerungen im Ausland. Die Einbürgerungsstatistik beantwortet die Frage, wie viele Personen in einem Jahr eingebürgert wurden, unabhängig davon, ob diese Personen (noch) in Deutschland leben.
Ein Indikator für die Einbürgerungsbereitschaft ausländischer Personen ist das ausgeschöpfte Einbürgerungspotential (aEP). Es setzt die Zahl der Einbürgerten in einem Jahr (ohne Einbürgerungen im Ausland) ins Verhältnis zur geschätzten Zahl der ausländischen Personen, die die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen dürften. Die Schätzung der potenziell Einbürgerungsberechtigten ist komplex, da die verfügbaren Daten dies nicht direkt abbilden. Aktuell wird vereinfachend die ausländische Bevölkerung zum 31.12. des Vorjahres mit einer Aufenthaltsdauer von mindestens zehn Jahren zugrunde gelegt. Dies basiert auf der Annahme, dass nach zehn Jahren in Deutschland in der Regel alle Voraussetzungen erfüllt sind (Mindestaufenthaltsdauer, Sprachkenntnisse etc.). Das Staatsangehörigkeitsgesetz ermöglicht jedoch auch frühere Einbürgerungen (Regelfall nach acht Jahren, sieben oder sechs Jahren bei Integrationsleistungen, noch früher für Ehegatten/Kinder), weshalb die Zahl der Einbürgerungen in bestimmten Gruppen das Schätzungspotential übersteigen und das aEP mehr als 100 % betragen kann. Alternativ könnten auch kürzere Aufenthaltszeiten (sechs oder acht Jahre) zur Schätzung genutzt werden, was aber die Zahl der Einbürgerungsfähigen oft überschätzen dürfte.
Daten zur schulischen und beruflichen Qualifikation von Zugewanderten zum Zeitpunkt der erstmaligen Einreise nach Deutschland liegen den Ausländerbehörden und dem Bundesverwaltungsamt nicht vor und sind daher nicht im AZR enthalten. Der Mikrozensus ermöglicht jedoch Auswertungen zur Qualifikation von Zuwanderern nach dem Jahr der erstmaligen Einreise, allerdings nur für Personen, die sich zum Zeitpunkt der Befragung noch in Deutschland aufhalten. Aussagen über bereits wieder ausgereiste Personen sind nicht möglich.
Herausforderungen und Unterstützung bei der Integration
Jenseits der reinen Statistik stehen viele Zugewanderte, insbesondere Schutzsuchende, bei ihrer Ankunft in Deutschland vor großen praktischen Herausforderungen. Sie sehen sich oft mit einem komplexen „Behördendschungel“ konfrontiert. Die Sprachbarriere ist eine riesige Hürde, die den Zugang zu Informationen und die Kommunikation erschwert. Viele haben in ihren Herkunftsländern oder auf der Flucht negative Erfahrungen mit Behörden gemacht, was zu Angst und Misstrauen gegenüber staatlichen Stellen in Deutschland führen kann. Dies kann dazu führen, dass sie nur zögerlich oder unvollständig über ihre Fluchtgründe berichten, was ihre Chancen auf Anerkennung als Flüchtling mindert.
Das Leben in Deutschland ist für Neuankömmlinge oft fremd. Ungewohnte Verhaltensweisen und Abläufe im Alltag sowie im Umgang mit Behörden werfen täglich neue Fragen auf. Viele fühlen sich überfordert, einsam oder allein gelassen. Besonders minderjährige Flüchtlinge, die ohne ihre Familien nach Deutschland gekommen sind, leiden unter dieser Situation und benötigen dringend Unterstützung.

Um Flüchtlingen das Einleben und die Integration in Deutschland zu erleichtern, haben sich vielerorts lokale Flüchtlingsinitiativen gebildet. Diese Netzwerke aus ehrenamtlichen Helfern begleiten Flüchtlinge in ihrem Alltag, bieten praktische Unterstützung und stehen beratend zur Seite. Denn Geflüchtete möchten ihre Fähigkeiten und Kompetenzen einbringen und die Gesellschaft aktiv mitgestalten. Das Erlernen der Sprache, das Zurechtfinden in der neuen Umgebung und das Verstehen unbekannter Abläufe sind dafür essenzielle Voraussetzungen. Die Verantwortung, dass dies möglichst schnell gelingt, liegt bei allen Menschen in Deutschland. Integration erfordert gegenseitige Solidarität, Offenheit und die Bereitschaft, aufeinander zuzugehen – sowohl von den Zugewanderten als auch von der Aufnahmegesellschaft.
Häufig gestellte Fragen
In welchem Jahr kamen die meisten Flüchtlinge nach Deutschland?
Die bereitgestellten Informationen geben kein explizites Jahr für die höchste Zahl an Flüchtlingen an, beschreiben aber die Jahre 2015 und 2016 als Periode mit einer außergewöhnlich hohen Zahl ankommender Asylbewerber, was zu Herausforderungen bei der Erfassung führte.
Wie unterscheidet sich die Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte von der Bevölkerung mit Migrationshintergrund?
Personen mit Einwanderungsgeschichte sind selbst seit 1950 eingewandert oder beide Elternteile sind seit 1950 zugewandert. Personen mit Migrationshintergrund sind selbst nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren oder mindestens ein Elternteil wurde nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren. Das Konzept des Migrationshintergrunds schließt einen einseitigen Migrationsbezug ein, das Konzept der Einwanderungsgeschichte nicht.
Warum wurde mit der Einwanderungsgeschichte ein neues Konzept eingeführt?
Das Konzept wurde auf Empfehlung der Fachkommission der Bundesregierung eingeführt, um eine konzeptionelle Vereinfachung und Harmonisierung zu erreichen, die internationale Vergleichbarkeit zu verbessern und eine Stigmatisierung zu vermeiden.
Wann werden Ergebnisse zur Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte veröffentlicht?
Erstergebnisse des Mikrozensus werden jeweils Ende März des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres (t+1) veröffentlicht. Die Endergebnisse folgen Ende Januar des darauf folgenden Jahres (t+2).
Gehören Personen, die mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland geboren und nach Deutschland zugewandert sind, zur Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte?
Ja, da im Konzept der Einwanderungsgeschichte die Wanderungserfahrung das entscheidende Kriterium ist.
Ab welchem Jahr stehen Daten zur Einwanderungsgeschichte zur Verfügung?
Daten werden ab den Endergebnissen des Mikrozensus 2021 veröffentlicht. Auswertungen sind jährlich ab 2017 möglich. Für die Jahre vor 2017 liegen methodisch bedingt nur Daten für 2005, 2009 und 2013 vor, abweichend davon liegen Ergebnisse zur Gruppe der Eingewanderten ab 2005 jährlich vor.
Warum werden in Publikationen des Mikrozensus Zahlen zu Personen mit Einwanderungsgeschichte nur nach ausgewählten Herkunftsländern ausgewiesen?
Bei kleineren Herkunftsgruppen unterschreiten die Fallzahlen oft die notwendigen Grenzen (5.000 Personen oder 70 Fälle seit 2020) und können aus Datenqualitätsgründen nicht ausgewiesen werden. Publikationen beschränken sich daher auf größere Herkunftsgruppen mit in der Regel mehr als 100.000 Menschen.
Unter welchem Herkunftsland werden in Deutschland geborene direkte Nachkommen mit in unterschiedlichen Ländern geborenen Eltern ausgewiesen?
Bei unterschiedlichen Geburtsstaaten der Eltern wird das Herkunftsland der Mutter angegeben.
Gehören Heimatvertriebene zur Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte?
Nein, es werden nur Wanderungen ab dem Jahr 1950 zur Klassifikation herangezogen.
Was ist der Unterschied zwischen Migrationshintergrund im engeren und im weiteren Sinn?
Engerer Sinn verwendet Informationen über Eltern, die im selben Haushalt leben. Weiterer Sinn nutzt alle Informationen über Eltern, unabhängig vom Haushalt. Daten im weiteren Sinn sind nur für 2005, 2009, 2013 sowie ab 2017 jährlich verfügbar.
Warum liegen vor 2011 keine Daten zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund in den einzelnen neuen Ländern vor?
Aufgrund der sehr geringen Zahl von Menschen mit Migrationshintergrund in den neuen Ländern vor 2011 wurden die Ergebnisse als zu unsicher für eine Veröffentlichung eingestuft. Zuverlässige Hochrechnungen waren erst nach dem Zensus 2011 möglich.
Enthält der Mikrozensus auch Angaben über Asylsuchende?
Ja, Asylsuchende gehören zur Grundgesamtheit, auch in Gemeinschaftsunterkünften. Für Personen in Gemeinschaftsunterkünften werden jedoch nur wenige Merkmale erhoben, und seit 2017 fehlen Daten zur Identifizierung von Asylsuchenden/Einwanderungsgeschichte in diesen Unterkünften. Unterrepräsentation und Ausschluss von Erstaufnahmeeinrichtungen in Nicht-Wohngebäuden sind möglich.

Was unterscheidet die Daten zu Eingebürgerten aus dem Mikrozensus von den Daten der Einbürgerungsstatistik?
Mikrozensus bildet den Bestand der in Deutschland lebenden Eingebürgerten ab (Bestandsgröße) und nur einen Teil des Flusses im Erhebungsjahr. Die Einbürgerungsstatistik ist eine Vollerhebung aller im Laufe eines Jahres durchgeführten Einbürgerungen (Flussgröße), auch im Ausland, unabhängig vom aktuellen Wohnort.
Was stellt das ausgeschöpfte Einbürgerungspotential dar?
Es setzt die Zahl der Einbürgerten in Deutschland in einem Jahr ins Verhältnis zur geschätzten Zahl der ausländischen Personen, die die Voraussetzungen erfüllen dürften (aktuell Schätzung basierend auf mindestens zehn Jahren Aufenthaltsdauer). Es ist ein Indikator für die Einbürgerungsbereitschaft und ein Annäherungswert.
Gibt es Daten zur Qualifikation von Zugewanderten zum Zeitpunkt der erstmaligen Einreise nach Deutschland?
Nein, Ausländerbehörden und Bundesverwaltungsamt erheben diese Daten nicht. Der Mikrozensus kann Qualifikationen von Personen, die sich noch in Deutschland aufhalten, nach dem Jahr der erstmaligen Einreise analysieren.
Sind alle Ausländerinnen und Ausländer im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst?
Nein, erfasst sind Ausländer ohne deutsche Staatsangehörigkeit mit Aufenthalt über drei Monate, einschließlich Asylantragstellern. Nicht erfasst sind illegal aufhältige Personen, Zugewanderte mit deutschem Pass oder Doppelstaatler.
Inwiefern beeinträchtigen Nacherfassungen die Interpretation der Ergebnisse der Ausländerstatistik nach dem Ausländerzentralregister?
Erhöhte Nacherfassungen 2016-2018 (Nachmeldungen von Schutzsuchenden aus 2015, EU-Staatsangehörige) führten dazu, dass Bestandsveränderungen nicht ausschließlich auf Ereignisse im betrachteten Zeitraum zurückzuführen sind. Die Bestandszahlen, z.B. für Berlin 2017, waren teils überhöht.
Sind die Ergebnisse des Ausländerzentralregisters (AZR) auch auf Gemeindeebene verfügbar?
Nein, die Daten sind nur auf Kreisebene oder höher verfügbar, da sie von den Ausländerbehörden der Kreise gemeldet werden.
Warum werden im Ausländerzentralregister (AZR) Staatsangehörigkeiten von Staaten ausgewiesen, die bereits seit Jahren nicht mehr existieren?
Aktualisierungen erfolgen nur, wenn sie den Ausländerbehörden bekannt werden. Bei Personen mit unbefristeten Aufenthaltstiteln, die nicht regelmäßig vorstellig werden, können Änderungen der Staatsangehörigkeit im AZR nicht erfolgen.
Warum wurde in der amtlichen Statistik der Begriff „Schutzsuchende“ gewählt?
Der Begriff ist breiter als „Flüchtlinge“ oder „Asylbewerber“ und umfasst verschiedene Aufenthaltstitel aus dem humanitären Bereich. Er ermöglicht ein ganzheitliches Bild der humanitären Immigration.
Was ist der Unterschied zwischen den Zahlen zu Schutzsuchenden und der Asylstatistik?
AZR-Zahlen zu Schutzsuchenden sind Bestandsgrößen zu einem Stichtag, Asylstatistik (BAMF) beschreibt Flussgrößen (Anträge, Entscheidungen) über einen Zeitraum. Die Definitionen unterscheiden sich (AZR schließt z.B. humanitäre Aufnahmen ein), und es gibt zeitliche Diskrepanzen zwischen BAMF-Entscheidungen und AZR-Erfassung der Aufenthaltstitel.
Erlaubt die Datenqualität des Ausländerzentralregisters verlässliche Zahlen zu Schutzsuchenden?
In den Jahren 2015/2016 gab es Qualitätsprobleme (verzögerte, unvollständige, fehlerhafte/doppelte Erfassungen). Für 31.12.2015 wurden keine Zahlen veröffentlicht. Die Daten für 31.12.2016 verbesserten sich, aber Unsicherheiten bestehen fort. Veröffentlichte Zahlen sind eine konservative Schätzung basierend auf eindeutigen Statusmerkmalen.
Halten sich Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus illegal in Deutschland auf?
Ausreisepflichtige Personen (auch Geduldete) bewegen sich im Rechtsrahmen des Aufenthaltsgesetzes. Als „illegal aufhältig“ gelten Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Gestattung und ohne Kenntnis der Behörden.
Schlussbemerkung
Die statistische Erfassung von Migration und Integration in Deutschland ist ein komplexes Unterfangen, das präzise Definitionen und ein Verständnis der jeweiligen Datenquellen erfordert. Die Konzepte des Migrationshintergrunds und der Einwanderungsgeschichte bieten unterschiedliche, aber ergänzende Perspektiven auf die Vielfalt der Bevölkerung. Daten aus Mikrozensus und AZR sind unverzichtbar, unterliegen aber methodischen Besonderheiten und Herausforderungen, insbesondere bei der Erfassung dynamischer Gruppen wie Schutzsuchenden. Die Bemühungen um verbesserte Datenqualität und klare Begrifflichkeiten sind essenziell, um fundierte Diskussionen und Maßnahmen zur Integration zu ermöglichen. Letztlich zeigen die Statistiken nur einen Teil der Realität; die menschlichen Aspekte der Migration und die individuellen Integrationswege werden durch unterstützende Netzwerke und das Engagement aller Beteiligten geprägt.
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