Was kostet die Drohnenprüfung?

Drohnen fliegen: Regeln, Schein, Kosten

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Drohnen sind aus dem modernen Alltag kaum noch wegzudenken. Sie eröffnen faszinierende Perspektiven für die Fotografie und viele andere Anwendungen. Doch wer eine Drohne in Betrieb nimmt, betritt den Luftraum – und der ist streng reguliert. Unkenntnis schützt hier nicht vor Konsequenzen. Die gute Nachricht: Mit der EU-Drohnenverordnung wurden viele Regeln europaweit vereinheitlicht. Dennoch gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, von der Registrierungspflicht über den notwendigen Drohnenführerschein bis hin zur obligatorischen Haftpflichtversicherung.

Ist es schwer, Drohnenfotografie zu lernen?
Denken Sie daran: Drohnenfotografie lernt nicht jeder über Nacht. Es kann ziemlich knifflig sein , aber mit etwas Übung, Planung und Zeit können Sie Ihre Aufnahmen von Amateuraufnahmen zu fantastischen Aufnahmen machen. Erwecken Sie Ihre Ideen in wenigen Minuten zum Leben.

Die Grundlage bildet die EU-Durchführungsverordnung 2019/947, die für alle EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz gilt. Sie schafft einen gemeinsamen Rahmen, lässt aber auch Raum für nationale Besonderheiten. Bevor Sie Ihre Drohne starten, sollten Sie sich daher sowohl mit den EU-Regeln als auch mit den spezifischen Vorschriften des Landes vertraut machen, in dem Sie fliegen möchten. In Deutschland sind dies insbesondere die Regelungen des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA).

Welche Drohnenführerscheine gibt es in der EU?

Die EU-Regulierung unterscheidet im Wesentlichen zwei Arten von Nachweisen für Drohnenpiloten, je nachdem, welche Art von Drohne geflogen wird und in welchem Betriebsrisiko die Drohne betrieben wird. Diese Nachweise werden oft als „Drohnenführerschein“ bezeichnet, obwohl es sich technisch um Kompetenznachweise handelt:

  • Der kleine Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis, A1/A3): Dieser Nachweis ist für den Betrieb von Drohnen mit geringerem Risiko erforderlich. Er deckt Operationen in den Unterkategorien A1 und A3 der offenen Kategorie ab. Der Erwerb zeigt, dass der Pilot die grundlegenden Regeln und Sicherheitsbestimmungen kennt.
  • Der große Drohnenführerschein (EU-Fernpilotenzeugnis, A2): Dieses Zeugnis ist eine Erweiterung des EU-Kompetenznachweises und berechtigt zum Betrieb von Drohnen mit mittlerem Risiko, insbesondere in der Unterkategorie A2 der offenen Kategorie. Die Anforderungen sind hier anspruchsvoller, da der Betrieb näher an unbeteiligten Personen stattfinden darf.

Wichtig zu wissen ist, dass das EU-Fernpilotenzeugnis (großer Schein) nur erworben werden kann, wenn der EU-Kompetenznachweis (kleiner Schein) bereits vorhanden ist. Beide Nachweise sind ab dem Ausstellungsdatum jeweils für fünf Jahre gültig. Vor Ablauf dieser Frist müssen sie durch erneutes Absolvieren einer Prüfung oder eines Refresh-Kurses verlängert werden, um die Gültigkeit zu behalten und weiterhin legal fliegen zu dürfen.

Die Kosten für Drohnenführerscheine

Die Kosten für den Erwerb eines Drohnenführerscheins setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Es gibt die amtlichen Gebühren für die Ausstellung des Dokuments sowie die Kosten, die von der jeweiligen Prüfstelle für die Durchführung der Prüfung und eventuelle vorbereitende Lehrgänge erhoben werden.

  • Gebühr für die Ausstellung des EU-Kompetenznachweises (kleiner Schein): Die amtliche Gebühr für die Ausstellung durch das Luftfahrt-Bundesamt beträgt derzeit 25 Euro.
  • Gebühr für die Ausstellung des EU-Fernpilotenzeugnisses (großer Schein): Die amtliche Gebühr für die Ausstellung dieses Zeugnisses beträgt derzeit 30 Euro.

Zusätzlich zu diesen amtlichen Gebühren fallen Kosten bei den anerkannten Prüfstellen an, bei denen die Prüfungen abgelegt werden. Diese Kosten können stark variieren und hängen davon ab, ob Sie nur die reine Prüfung ablegen oder ob Sie auch vorbereitende Online-Kurse oder Präsenzschulungen in Anspruch nehmen. Einige Prüfstellen bieten Gesamtpakete an, die Training und Prüfung beinhalten. Es lohnt sich daher, die Angebote verschiedener Prüfstellen zu vergleichen. Die Kosten für die Prüfungsabnahme und Lehrgänge können von unter hundert Euro bis zu mehreren hundert Euro reichen, je nach Anbieter und Umfang des Angebots.

Drohnenführerschein online machen: So funktioniert es

Die EU-Drohnenverordnung ermöglicht es, den theoretischen Teil der Prüfungen online abzulegen, was den Erwerb der Nachweise deutlich vereinfacht.

  • Kleiner Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis): Diesen Nachweis können Sie direkt beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) online erwerben. Dazu absolvieren Sie zunächst ein Online-Training, das die relevanten Kenntnisse vermittelt. Im Anschluss folgt eine Online-Prüfung. Diese Prüfung besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen zu Themen wie Luftsicherheit, Luftrecht, Privatsphäre und Drohnentechnik. Der Vorteil: Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden, bis sie bestanden ist. Dies ermöglicht ein flexibles Lernen und Prüfen von zu Hause aus.
  • Großer Drohnenführerschein (EU-Fernpilotenzeugnis): Für den großen Schein ist der EU-Kompetenznachweis die Voraussetzung. Die Prüfung für das EU-Fernpilotenzeugnis wird nicht direkt vom LBA, sondern von vom LBA anerkannten Prüfstellen abgenommen. Auch diese Prüfung findet in der Regel online statt und besteht aus 30 Multiple-Choice-Fragen, die tiefergehende Kenntnisse, insbesondere zur Drohnentechnik und den Betriebsbedingungen in der Unterkategorie A2, abfragen. Zusätzlich zur bestandenen Prüfung muss der Pilot eine Selbsterklärung über die Durchführung eines praktischen Selbsttrainings abgeben. Ein formelles Flugtraining ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber das Selbsttraining ist für den sicheren Betrieb unerlässlich.

Das Mindestalter für Drohnenpiloten

Das Mindestalter, um eine Drohne in der offenen Kategorie selbstständig steuern zu dürfen, beträgt 16 Jahre. Ist der Drohnenpilot jünger als 16 Jahre, darf er die Drohne nur unter der direkten Aufsicht einer Person steuern, die mindestens 16 Jahre alt ist und über den für die jeweilige Drohne und den geplanten Betrieb erforderlichen Drohnenführerschein verfügt. Diese Regelung soll sicherstellen, dass auch jüngere Piloten die Drohne sicher und regelkonform betreiben.

Die Drohnenregistrierung: Ein Muss für viele

Neben dem Drohnenführerschein ist für viele Drohnenbetreiber auch die Registrierung eine gesetzliche Pflicht. Ziel der Registrierung ist es, im Falle eines Vorfalls den Betreiber der Drohne identifizieren zu können.

Betreiber von Drohnen müssen sich vor dem ersten Flug online beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren. Diese Pflicht gilt für Betreiber von Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm. Auch Drohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen, müssen registriert werden, wenn sie mit einem Sensor zur Erfassung personengebundener Daten (typischerweise eine Kamera) ausgestattet sind und nicht unter die europäische Spielzeugrichtlinie fallen (erkennbar an einer Altersangabe „unter 14“ auf der Verpackung). Die Registrierungspflicht besteht unabhängig davon, ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird oder ob sie auf privatem Grund geflogen wird.

Was kostet die Drohnenprüfung?
Was kostet der Drohnenführerschein? Die Ausstellung des EU-Kompetenznachweises (kleiner Drohnenführerschein) kostet 25 Euro.

Für die Registrierung müssen Sie Ihren vollständigen Namen und Angaben zu Ihrer Drohnen-Haftpflichtversicherung machen. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine Registriernummer, die sogenannte e-id. Diese e-id ist personengebunden, nicht drohnenbezogen. Das bedeutet, die einmal erhaltene Nummer gilt für alle Drohnen, die Sie betreiben. Sie ändert sich nicht, wenn Sie eine neue Drohne kaufen oder eine weitere hinzufügen. Die e-id behalten Sie grundsätzlich lebenslang, sind aber verpflichtet, Ihre hinterlegten Daten (z.B. bei Umzug oder Versicherungswechsel) zeitnah zu aktualisieren.

Die erhaltene e-id muss gut sichtbar an jeder Drohne angebracht werden, die Sie betreiben. Dies kann entweder durch Anbringen der Nummer selbst geschehen (z.B. auf einem Aufkleber im Batteriefach) oder durch Anbringen eines QR-Codes, der die e-id enthält. Achten Sie darauf, dass die Nummer oder der QR-Code eine Größe haben, die das problemlose Lesen ermöglicht.

Die Registrierung beim LBA ist ebenfalls gebührenpflichtig, die Kosten dafür sind im Vergleich zu den möglichen Bußgeldern bei Nichtbeachtung jedoch gering.

Drohnenkategorien und Betriebsregeln

Die EU-Drohnenverordnung teilt den Drohnenbetrieb in drei Kategorien ein, basierend auf dem Risiko des jeweiligen Fluges:

  1. Open (Offen): Dies ist die Kategorie mit dem geringsten Risiko. Die meisten Drohnenflüge von Privatpersonen fallen in diese Kategorie. Es ist kein vorheriges Genehmigungsverfahren notwendig, solange die Regeln der Kategorie eingehalten werden. Dazu gehören eine maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund, das Fliegen in Sichtweite des Piloten und der Betrieb außerhalb von Flugbeschränkungsgebieten.
  2. Specific (Spezifisch): Diese Kategorie deckt risikoreichere Flüge ab, die nicht mehr unter die Open-Kategorie fallen. Beispiele sind Flüge außerhalb der Sichtweite oder Flüge in größerer Höhe. Für Flüge in dieser Kategorie ist eine Betriebsgenehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde (in Deutschland das LBA) erforderlich, oder es muss ein Standardszenario eingehalten werden.
  3. Certified (Zertifiziert): Dies ist die Kategorie mit dem höchsten Risiko, vergleichbar mit der bemannten Luftfahrt. Sie betrifft sehr große Drohnen oder Flüge, die über Menschenansammlungen oder in komplexen Umgebungen stattfinden. Hier gelten sehr strenge Anforderungen an die Drohne selbst, den Betreiber und den Piloten, ähnlich wie bei Passagierflugzeugen. Diese Kategorie ist für die meisten privaten Drohnenpiloten irrelevant.

Die offene Kategorie (Open) wird weiter in drei Unterkategorien (A1, A2, A3) unterteilt, die sich hauptsächlich in den zulässigen Betriebsbedingungen und den Anforderungen an den Piloten unterscheiden. Diese Unterkategorien hängen vom Gewicht der Drohne und ihrer Klassifizierung (C0 bis C4) ab:

  • Unterkategorie A1: Flüge nahe an unbeteiligten Personen. Das Überfliegen unbeteiligter Personen sollte vermieden werden, ist aber unter bestimmten Bedingungen mit sehr leichten Drohnen (unter 250g) erlaubt.
  • Unterkategorie A2: Flüge nahe an unbeteiligten Personen mit Drohnen der Klasse C2. Hier gelten Mindestabstände zu unbeteiligten Personen (typischerweise 30 Meter, 5 Meter im Langsamflugmodus).
  • Unterkategorie A3: Flüge weit weg von unbeteiligten Personen. Der Betrieb muss in einem Gebiet stattfinden, in dem keine unbeteiligten Personen gefährdet werden. Ein Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten ist einzuhalten.

Bestandsdrohnen vs. C-klassifizierte Drohnen

Mit der EU-Drohnenverordnung wurden Drohnenklassen (C0 bis C6) eingeführt, die technische Anforderungen definieren und festlegen, in welcher Unterkategorie der offenen Kategorie sie betrieben werden dürfen. Neue Drohnen, die seit Inkrafttreten der Verordnung auf den Markt kommen, tragen eine solche C-Klassifizierung auf der Verpackung.

Was aber passiert mit älteren Drohnen, die vor Einführung der C-Klassen gekauft wurden (sogenannte Bestandsdrohnen)? Für diese gibt es Übergangsregelungen:

  • Bestandsdrohnen unter 250 Gramm: Diese Drohnen können auch ohne C-Klassifizierung weiterhin unter sehr liberalen Bedingungen geflogen werden, ähnlich der Unterkategorie A1. Ein Heranfliegen an unbeteiligte Personen ist erlaubt, das Überfliegen sollte vermieden werden. Für diese Drohnen ist kein Drohnenführerschein erforderlich, aber eine Registrierung, wenn sie eine Kamera haben und keine Spielzeuge sind.
  • Bestandsdrohnen ab 250 Gramm bis unter 25 Kilogramm: Diese Drohnen dürfen nur unter den strengeren Regeln der Unterkategorie A3 betrieben werden. Das bedeutet, sie müssen mindestens 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten sowie zu unbeteiligten Personen halten. Für den Betrieb dieser Drohnen ist der kleine Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis) erforderlich.

Für Drohnen über 250 Gramm mit einer C-Klassifizierung (C0 bis C4) gelten die Regeln der jeweiligen C-Klasse, die sie oft für den Betrieb in A1 (C0, C1) oder A2 (C2) qualifizieren, sofern der Pilot den entsprechenden Führerschein (Kompetenznachweis oder Fernpilotenzeugnis) besitzt. Die Klassen C5 und C6 sind für spezielle Operationen und gewerbliche Zwecke vorgesehen.

Die Pflicht zur Drohnen-Haftpflichtversicherung

Ein absolut zentraler und oft unterschätzter Punkt ist die Haftpflichtversicherung. In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass jede Drohne, die in Betrieb genommen wird, über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt. Diese Pflicht gilt ausnahmslos für alle Drohnen, unabhängig von ihrem Gewicht, ihrer Größe, ihrem Alter oder dem Verwendungszweck (privat oder gewerblich).

Der Grund dafür ist einfach: Selbst eine kleine Drohne kann bei einem Absturz oder einer Kollision erhebliche Schäden verursachen, sei es an Personen, Gebäuden, Fahrzeugen oder anderen Objekten. Die Kosten für solche Schäden können schnell in die Tausende oder sogar Millionen Euro gehen. Eine Drohnenversicherung deckt diese finanziellen Risiken ab. Wichtig: Eine normale private Haftpflichtversicherung deckt Schäden durch Drohnen in den allermeisten Fällen NICHT ab. Es ist daher unerlässlich, eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Achten Sie beim Abschluss auf die Deckungssumme und darauf, dass die Versicherung den Betrieb in der von Ihnen geplanten Kategorie (Open, Specific) und Gewichtsklasse abdeckt.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Hier finden Sie Antworten auf einige der am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Drohnenregulierung:

Wie lange ist der Drohnenführerschein gültig?

Sowohl der EU-Kompetenznachweis (kleiner Schein) als auch das EU-Fernpilotenzeugnis (großer Schein) sind ab dem Ausstellungsdatum für fünf Jahre gültig.

Was kostet eine Drohnenschulung?
Die Kosten für eine Drohnenpilotenlizenz liegen zwischen 5.000 und 25.000 Rupien . Schulungsgebühren: Registrierung bei einem von der DGCA anerkannten Schulungsinstitut.

Muss ich meine Drohne registrieren lassen?

Ja, in der Regel müssen Sie sich als Betreiber registrieren. Die Pflicht gilt für Drohnen ab 250 Gramm sowie für Drohnen unter 250 Gramm, wenn sie eine Kamera haben und keine Spielzeuge sind. Die Registrierung erfolgt online beim LBA.

Brauche ich eine Haftpflichtversicherung für meine Drohne?

Ja, in Deutschland ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung für JEDE Drohne gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig von Gewicht oder Nutzung.

Kann ich den kleinen Drohnenführerschein online machen?

Ja, den EU-Kompetenznachweis können Sie komplett online beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) durch ein Online-Training und eine anschließende Online-Prüfung absolvieren.

Was ist der Unterschied zwischen kleinem und großem Drohnenführerschein?

Der kleine Schein (EU-Kompetenznachweis) ist für den Betrieb in den Unterkategorien A1 und A3 erforderlich. Der große Schein (EU-Fernpilotenzeugnis) baut darauf auf und ist für den Betrieb in der Unterkategorie A2 notwendig, die Flüge näher an unbeteiligten Personen mit bestimmten Drohnen ermöglicht.

Was bedeutet die e-id und wo bringe ich sie an?

Die e-id ist Ihre persönliche Betreiber-Registriernummer, die Sie nach der Online-Registrierung beim LBA erhalten. Sie müssen diese Nummer (oder einen QR-Code, der sie enthält) gut sichtbar an jeder Drohne anbringen, die Sie betreiben.

Gibt es Ausnahmen für sehr leichte Drohnen unter 250 Gramm?

Drohnen unter 250 Gramm benötigen in der Regel keinen Drohnenführerschein. Allerdings besteht eine Registrierungspflicht, wenn sie mit einer Kamera ausgestattet sind und nicht unter die Spielzeugrichtlinie fallen. Eine Haftpflichtversicherung ist auch für diese Drohnen immer Pflicht.

Fazit

Das Fliegen einer Drohne bietet spannende Möglichkeiten, erfordert aber auch Verantwortungsbewusstsein und die Einhaltung der geltenden Regeln. Die EU-Drohnenverordnung hat hier viel Klarheit geschaffen, aber die Details zu Registrierung, Führerschein und Versicherung sind entscheidend. Informieren Sie sich umfassend, absolvieren Sie die notwendigen Prüfungen und schließen Sie die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ab. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und können Ihr Hobby oder Ihre berufliche Tätigkeit mit der Drohne unbeschwert und sicher ausüben.

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Andenmatten Soltermann

Hallo! Ich bin Andenmatten Soltermann, ein Schweizer Fotograf, der leidenschaftlich die Essenz der Welt durch seine Linse einfängt. Geboren und aufgewachsen in den majestätischen Schweizer Alpen, haben die deutsche Sprache und atemberaubende Landschaften meine kreative Vision geprägt. Meine Liebe zur Fotografie begann mit einer alten analogen Kamera, und seitdem widme ich mein Leben der Kunst, visuelle Geschichten zu erzählen, die berühren und verbinden.In meinem Blog teile ich praktische Tipps, Techniken und Erfahrungen, um dir zu helfen, deine fotografischen Fähigkeiten zu verbessern – egal, ob du ein neugieriger Anfänger oder ein erfahrener Profi bist. Von der Beherrschung des natürlichen Lichts bis hin zu Ratschlägen für wirkungsvolle Bildkompositionen ist es mein Ziel, dich zu inspirieren, die Welt mit neuen Augen zu sehen. Mein Ansatz verbindet Technik mit Leidenschaft, immer auf der Suche nach dem Funken, der ein Foto unvergesslich macht.Wenn ich nicht hinter der Kamera stehe, findest du mich auf Bergpfaden, auf Reisen nach neuen Perspektiven oder beim Genießen der Schweizer Traditionen, die mir so am Herzen liegen. Begleite mich auf dieser visuellen Reise und entdecke, wie Fotografie die Art und Weise, wie du die Welt siehst, verändern kann.

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