Kann man Kosten für Passbilder von der Steuer absetzen?

Fotograf und Steuern: Ausgaben richtig absetzen

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Die Welt der Fotografie ist faszinierend, aber sie bringt auch finanzielle Aspekte mit sich. Ob Sie professionell als Fotograf tätig sind, sich auf Jobsuche befinden und professionelle Bewerbungsfotos benötigen oder gar beruflich ins Ausland reisen müssen – die Frage nach der steuerlichen Absetzbarkeit bestimmter Kosten taucht schnell auf. Die gute Nachricht ist: Viele Ausgaben rund um die Fotografie können Ihre Steuerlast mindern. Doch es gibt wichtige Unterschiede, je nachdem, ob Sie selbstständiger Fotograf sind, Arbeitnehmer oder einfach nur eine Privatperson.

Steuertipps für professionelle Fotografen: Betriebsausgaben richtig absetzen

Wer sein Geld mit der Fotografie verdient, hat in der Regel hohe Ausgaben. Von der teuren Ausrüstung bis hin zu Miete und Nebenkosten für ein Studio fallen viele Kosten an. Diese Ausgaben können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden und mindern so den steuerpflichtigen Gewinn.

Kann man professionelle Bewerbungsfotos bei der Steuer absetzen?
In anderen Bereichen sieht es hingegen deutlich klarer aus: Bewerbungsfotos: Diese können Sie problemlos von der Steuer absetzen, sofern sie von einem professionellen Fotografen gemacht wurden und Sie eine entsprechende Quittung vorweisen können.

Investitionen in Ausrüstung und Technik

Kameras, Objektive, Beleuchtung, Stative, Computer, Speichermedien – die Liste der notwendigen Werkzeuge ist lang und kostspielig. Solche Anschaffungen, die Sie länger als ein Jahr nutzen, zählen steuerlich zu den sogenannten Anlagegütern. Die Kosten hierfür können nicht auf einmal im Jahr der Anschaffung voll abgesetzt werden, sondern müssen über die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden. Dieser Prozess wird als Abschreibung (AfA - Absetzung für Abnutzung) bezeichnet.

Die Nutzungsdauer ist für viele Wirtschaftsgüter in den amtlichen AfA-Tabellen festgelegt. Eine Kamera wird beispielsweise über eine bestimmte Anzahl von Jahren abgeschrieben. Jedes Jahr können Sie dann einen Teil der Anschaffungskosten steuerlich geltend machen.

Es gibt jedoch auch Möglichkeiten, die Kosten schneller abzusetzen. Für sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit Anschaffungskosten bis zu einem bestimmten Betrag (die Grenze hat sich in der Vergangenheit mehrfach geändert und liegt aktuell oft bei 800 Euro netto) ist ein Sofortabzug im Jahr der Anschaffung möglich. Das bedeutet, die Kosten können sofort vollständig als Betriebsausgabe verbucht werden, was im ersten Jahr eine größere Steuerersparnis bringt. Achten Sie auf die jeweils gültigen Grenzwerte für GWG.

Beispiele für absetzbare Ausrüstung:

  • Kameras und Objektive
  • Blitzgeräte und Beleuchtungsequipment (Studioblitze, Dauerlichter)
  • Stative und Halterungen
  • Hintergrundsysteme und Requisiten
  • Computer, Monitore, Kalibrierungsgeräte
  • Software für Bildbearbeitung und Verwaltung
  • Speichermedien (Festplatten, Speicherkarten)
  • Taschen und Rucksäcke für den Transport

Kosten für Studio und Arbeitsräume

Viele Fotografen benötigen spezielle Räumlichkeiten für ihre Arbeit. Das kann ein gemietetes Studio sein oder auch ein dedizierter Bereich in der eigenen Wohnung, der ausschließlich beruflich genutzt wird (das häusliche Arbeitszimmer). Die Kosten, die für diese Räume anfallen, sind in der Regel absetzbar:

  • Miete oder anteilige Miete
  • Nebenkosten wie Strom, Gas, Wasser
  • Telefon- und Internetkosten
  • Gebäudeversicherung
  • Grundsteuer (anteilig)
  • Kosten für Instandhaltung und Reinigung

Beim häuslichen Arbeitszimmer sind die Regeln streng. Es muss der Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit sein oder es darf Ihnen für Ihre Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Zudem muss der Raum nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, können Sie die Kosten entweder unbegrenzt oder bis zu einer bestimmten Höchstgrenze (oft 1.250 Euro pro Jahr) absetzen, je nach den genauen Umständen.

Weiterbildung, Lizenzen und Mitgliedschaften

Um fachlich auf dem Laufenden zu bleiben und neue Techniken zu erlernen, sind Weiterbildungen essenziell. Die Kosten für Kurse, Workshops oder Seminare, die Ihre beruflichen Fähigkeiten erhalten oder verbessern, sind als Betriebsausgaben absetzbar. Das gilt nicht nur für die Kursgebühren selbst, sondern auch für damit verbundene Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten (innerhalb der steuerlich zulässigen Grenzen).

Ebenfalls absetzbar sind:

  • Mitgliedsbeiträge für Berufsverbände oder Organisationen
  • Kosten für Fachliteratur, Zeitschriftenabonnements
  • Lizenzgebühren für Software (z. B. Bildbearbeitungsprogramme)
  • Kosten für Coachings oder Mentorings im beruflichen Kontext

Reise- und Fahrtkosten

Shootings finden oft nicht im eigenen Studio statt. Fahrten zu Kunden, Locations oder Lieferanten gehören zum Berufsalltag. Die dabei entstehenden Kosten können Sie steuerlich geltend machen:

  • Fahrten mit dem eigenen PKW: Sie können entweder die tatsächlichen Kosten pro gefahrenen Kilometer (inkl. Benzin, Versicherung, Wartung, Reparaturen, anteilige Abschreibung des Fahrzeugs) ermitteln oder die einfachere Kilometerpauschale nutzen (aktuell 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer für die ersten 20.000 km, danach 0,38 Euro, Stand 2022/2023, Änderungen möglich – prüfen Sie den aktuellen Satz!).
  • Kosten für öffentliche Verkehrsmittel (Bahn, Bus) oder Flüge, wenn die Reise beruflich veranlasst ist (z. B. für ein Shooting in einer anderen Stadt, die Teilnahme an einer Fachmesse).
  • Übernachtungskosten auf beruflich veranlassten Reisen.
  • Verpflegungsmehraufwand bei Abwesenheit von zu Hause über eine bestimmte Stundenzahl hinaus.

Wichtige Voraussetzungen und Nachweise

Damit das Finanzamt Ihre Ausgaben als Betriebsausgaben anerkennt, müssen Sie nachweisen, dass Sie eine ernsthafte betriebliche Tätigkeit ausüben und nicht nur einem Hobby nachgehen. Dazu gehören:

  • Die Anmeldung Ihrer Tätigkeit (z. B. beim Finanzamt).
  • Separate Bankkonten für geschäftliche und private Transaktionen.
  • Eine ordnungsgemäße Buchführung.
  • Das Sammeln und Aufbewahren sämtlicher Belege und Rechnungen.

Bewahren Sie alle Kaufbelege, Rechnungen, Quittungen, Tankquittungen, Fahrkarten usw. sorgfältig auf. Im Falle einer Prüfung müssen Sie diese vorlegen können.

Bewerbungsfotos und Steuern: Werbungskosten für Arbeitnehmer

Auch wenn Sie kein professioneller Fotograf sind, können Kosten für Fotos steuerlich relevant sein. Wenn Sie sich auf Jobsuche befinden und professionelle Bewerbungsfotos erstellen lassen, können Sie diese Kosten als Werbungskosten geltend machen.

Werbungskosten sind Ausgaben, die Ihnen entstehen, um Einnahmen zu erzielen, zu sichern oder zu erhalten. Die Kosten für Bewerbungsfotos sind klassische Werbungskosten, da sie dazu dienen, ein Arbeitsverhältnis anzubahnen und somit künftige Einnahmen zu erzielen.

Wichtig dabei ist:

  • Die Fotos müssen von einem professionellen Fotografen erstellt worden sein.
  • Sie benötigen eine Rechnung oder Quittung über die bezahlten Kosten.

Fotos, die ein Freund oder Familienmitglied macht, sind steuerlich schwer geltend zu machen, da die Kosten für die Kamera oder die „Arbeit“ nicht nachweisbar oder absetzbar sind.

Neben den Bewerbungsfotos können auch viele weitere Kosten im Zusammenhang mit der Jobsuche als Werbungskosten abgesetzt werden:

Kostenart (Bewerbung)BeispieleAbsetzbarkeit
Fahrtkosten zu VorstellungsgesprächenAuto (Kilometerpauschale), Bahn, BusJa, wenn nicht vom Arbeitgeber erstattet
MaterialkostenBewerbungsmappen, Kopien, Druckkosten (Tinte/Toner, Papier), Briefumschläge, PortoJa
Telefon- und InternetkostenPauschale oder Einzelnachweise, wenn nachweislich für Bewerbung genutztJa (oft pauschal anerkannt)
FachliteraturBewerbungsratgeber, Zeitungen mit StellenanzeigenJa
VorbereitungskurseSeminare für Vorstellungsgespräche (inkl. Fahrt, Verpflegung)Ja
Anteile an PC-KostenWenn der PC wesentlich für die Bewerbung genutzt wirdJa, anteilig (Abschreibung)

Beachten Sie die Werbungskostenpauschale von derzeit 1.230 Euro (Stand 2023). Dieser Betrag wird jedem Arbeitnehmer automatisch im Rahmen der Steuererklärung angerechnet, auch wenn keine Werbungskosten nachgewiesen werden. Ihre tatsächlichen Werbungskosten wirken sich erst dann steuermindernd aus, wenn sie diesen Pauschalbetrag überschreiten. Es lohnt sich also, Belege zu sammeln, wenn Sie erwarten, über diesen Betrag zu kommen.

Passbilder und Ausweisdokumente: Meist nicht absetzbar

Wie sieht es mit den Kosten für Passbilder aus, zum Beispiel für einen neuen Personalausweis oder Reisepass? In der Regel sind diese Kosten nicht steuerlich absetzbar. Die Anschaffung von Ausweisdokumenten und die dafür benötigten Passbilder zählen zu den Kosten der privaten Lebensführung. Diese sind im deutschen Steuerrecht grundsätzlich nicht abzugsfähig.

Wie funktioniert die steuerliche Abschreibung für Fotografen?
Kosten für Studioräume wie Strom, Telefon, Internet und Versicherung können in der Regel abgesetzt werden. Auch Schulungs-, Ausbildungs- und Lizenzkosten wie Mitgliedschaften in Wirtschaftsverbänden, Mentoring- oder Coaching-Kosten sowie Softwarelizenzen können häufig abgesetzt werden.

Es gibt jedoch eine seltene Ausnahme: Wenn ein Reisepass und die dazugehörigen Passbilder ausschließlich für beruflich veranlasste Auslandsdienstreisen benötigt und genutzt werden, können die Kosten ausnahmsweise als Werbungskosten (für Arbeitnehmer) oder Betriebsausgaben (für Selbstständige) abgesetzt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit sehr häufig ins Ausland reisen müssen und der Reisepass dafür zwingend notwendig ist, während Sie ihn privat nicht nutzen.

Auch die Kosten für ein Visum, das für eine beruflich notwendige Auslandsreise in ein Land mit Visumspflicht erforderlich ist, sind absetzbar.

Andere Dokumente wie der Führerschein sind ebenfalls meist privat veranlasst und nicht absetzbar. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn der Erwerb des Führerscheins unmittelbare Voraussetzung für die Ausübung eines bestimmten Berufs ist (z. B. LKW-Fahrer, Taxifahrer). Kosten für eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) nach Verkehrsvergehen sind hingegen nie absetzbar, da sie Folge eigenen Fehlverhaltens sind.

Fazit

Die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten im Bereich der Fotografie ist vielfältig und hängt stark von Ihrer individuellen Situation ab. Als professioneller Fotograf können Sie einen Großteil Ihrer betrieblichen Ausgaben – von der Ausrüstung über Miete bis hin zu Weiterbildung und Reisen – als Betriebsausgaben geltend machen. Dabei sind die Regeln zur Abschreibung und zum Sofortabzug von Investitionen besonders wichtig. Als Arbeitnehmer können Sie Kosten für professionelle Bewerbungsfotos sowie andere Ausgaben im Zusammenhang mit der Jobsuche als Werbungskosten absetzen, wobei die Werbungskostenpauschale zu beachten ist. Kosten für Passbilder sind hingegen fast immer private Ausgaben und nicht absetzbar, es sei denn, sie sind ausschließlich beruflich bedingt.

Eine sorgfältige Dokumentation aller Ausgaben durch das Sammeln von Belegen ist in jedem Fall unerlässlich. Im Zweifelsfall oder bei komplexen Sachverhalten kann die Beratung durch einen Steuerberater sehr hilfreich sein, um alle legalen Möglichkeiten zur Minderung der Steuerlast auszuschöpfen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F: Kann ich meine neue Kamera sofort komplett von der Steuer absetzen?
A: Das hängt vom Kaufpreis ab. Liegt der Nettopreis unter der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG, aktuell oft 800 Euro), ist ein Sofortabzug möglich. Bei teureren Kameras müssen die Kosten über die Nutzungsdauer (oft 8 Jahre) abgeschrieben werden.

F: Sind die Kosten für einen Fotografie-Workshop steuerlich absetzbar?
A: Ja, wenn der Workshop dazu dient, Ihre beruflichen Fähigkeiten als Fotograf zu erhalten oder zu verbessern. Die Gebühren sowie Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

F: Ich bin Arbeitnehmer und brauche neue Bewerbungsfotos. Kann ich die Kosten absetzen?
A: Ja, Kosten für professionelle Bewerbungsfotos sind als Werbungskosten absetzbar, sofern Sie eine Rechnung vorlegen können. Beachten Sie jedoch die Werbungskostenpauschale – nur Ausgaben, die diesen Betrag übersteigen, wirken sich zusätzlich steuermindernd aus.

F: Kann ich die Passbilder für meinen neuen Personalausweis absetzen?
A: Nein, die Kosten für Passbilder für private Ausweisdokumente sind in der Regel nicht absetzbar, da sie zu den Kosten der privaten Lebensführung zählen.

F: Gilt die Kilometerpauschale nur für Fotografen?
A: Nein, die Kilometerpauschale kann von jedem Steuerpflichtigen genutzt werden, der beruflich oder betrieblich veranlasste Fahrten mit dem eigenen PKW unternimmt, z. B. auch von Arbeitnehmern für Fahrten zur Arbeit (Entfernungspauschale) oder für Dienstfahrten.

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Andenmatten Soltermann

Hallo! Ich bin Andenmatten Soltermann, ein Schweizer Fotograf, der leidenschaftlich die Essenz der Welt durch seine Linse einfängt. Geboren und aufgewachsen in den majestätischen Schweizer Alpen, haben die deutsche Sprache und atemberaubende Landschaften meine kreative Vision geprägt. Meine Liebe zur Fotografie begann mit einer alten analogen Kamera, und seitdem widme ich mein Leben der Kunst, visuelle Geschichten zu erzählen, die berühren und verbinden.In meinem Blog teile ich praktische Tipps, Techniken und Erfahrungen, um dir zu helfen, deine fotografischen Fähigkeiten zu verbessern – egal, ob du ein neugieriger Anfänger oder ein erfahrener Profi bist. Von der Beherrschung des natürlichen Lichts bis hin zu Ratschlägen für wirkungsvolle Bildkompositionen ist es mein Ziel, dich zu inspirieren, die Welt mit neuen Augen zu sehen. Mein Ansatz verbindet Technik mit Leidenschaft, immer auf der Suche nach dem Funken, der ein Foto unvergesslich macht.Wenn ich nicht hinter der Kamera stehe, findest du mich auf Bergpfaden, auf Reisen nach neuen Perspektiven oder beim Genießen der Schweizer Traditionen, die mir so am Herzen liegen. Begleite mich auf dieser visuellen Reise und entdecke, wie Fotografie die Art und Weise, wie du die Welt siehst, verändern kann.

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