Das Ende der Leuchtstofflampe?

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Die Leuchtstofflampe, oft liebevoll als 'Neonröhre' bezeichnet, war jahrzehntelang ein fester Bestandteil in Büros, Werkstätten, Schulen und vielen anderen Bereichen. Ihre helle, gleichmäßige Ausleuchtung machte sie zur Standardlösung für die Beleuchtung großer Flächen. Doch die Zeiten ändern sich, und mit ihnen auch die Vorschriften für Beleuchtungsmittel. Die Frage, die sich viele stellen, lautet: Sind Leuchtstofflampen überhaupt noch erlaubt?

Die einfache Antwort ist komplexer als ein einfaches Ja oder Nein. Es gibt kein generelles, sofortiges Verbot für die Nutzung bereits installierter Leuchtstofflampen. Das entscheidende Stichwort ist hier das Inverkehrbringen neuer Produkte. Bestimmte Arten von Leuchtstofflampen dürfen aufgrund europäischer Verordnungen schrittweise nicht mehr neu auf den Markt gebracht werden. Dies ist Teil umfassenderer Bemühungen, die Energieeffizienz zu steigern und gefährliche Stoffe wie Quecksilber aus Produkten zu verbannen.

Sind Leuchtstofflampen noch erlaubt?
Der geänderten RoHS-Richtlinie entsprechend dürfen Leuchtstoff- und Kompaktleuchtstofflampen ab 25. Februar 2023 bzw. 25. August 2023 in der Europäischen Union nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Abverkauf und Verwendung gelagerter Restposten sind jedoch weiterhin möglich.

Warum das Aus für die Leuchtstofflampe?

Die Gründe für die schrittweise Abschaffung von Leuchtstofflampen sind vielfältig und liegen hauptsächlich im Umwelt- und Energiebereich:

Quecksilbergehalt

Einer der Hauptgründe ist der enthaltene Quecksilbergehalt. Quecksilber ist ein giftiges Schwermetall, das bei Bruch einer Lampe freigesetzt werden kann und bei unsachgemäßer Entsorgung in die Umwelt gelangt. Obwohl die Mengen pro Lampe gering sind, summieren sich Milliarden von Leuchtstofflampen weltweit zu einer erheblichen Umweltbelastung. Die EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie) zielt darauf ab, solche Substanzen zu minimieren oder ganz zu eliminieren.

Energieeffizienz

Obwohl Leuchtstofflampen deutlich energieeffizienter waren als die alten Glühlampen, sind sie im Vergleich zu modernen Alternativen wie LED-Lampen weniger effizient. Ein erheblicher Teil der aufgenommenen Energie wird bei Leuchtstofflampen in Wärme umgewandelt, anstatt Licht zu erzeugen. Angesichts globaler Klimaziele und steigender Energiekosten ist die Forderung nach immer effizienteren Beleuchtungslösungen verständlich.

Lebensdauer und Wartung

Die Lebensdauer von Leuchtstofflampen, obwohl besser als bei Glühlampen, reicht oft nicht an die von modernen LEDs heran. Auch das Flackern beim Start oder im Betrieb kann als störend empfunden werden. Der Austausch defekter Röhren verursacht Wartungsaufwand und Kosten.

Welche Leuchtstofflampen sind betroffen und wann?

Die Verbote des Inverkehrbringens erfolgen schrittweise und betreffen verschiedene Lampentypen zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Dies hängt oft mit dem Auslaufen von Ausnahmen innerhalb der RoHS-Richtlinie zusammen oder mit Anforderungen der Ökodesign-Verordnung, die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz festlegt.

Kompaktleuchtstofflampen

Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät (die mit 2 oder 4 Stiften, oft in Downlights oder Feuchtraumleuchten verwendet) waren einige der ersten, die vom Markt genommen wurden. Für bestimmte Typen liefen Ausnahmen bereits im Februar 2023 aus.

Die klassischen T5- und T8-Röhren

Besonders relevant ist das Verbot für die weit verbreiteten linearen Leuchtstofflampen, bekannt als T8 (Durchmesser ca. 26 mm) und T5 (Durchmesser ca. 16 mm). Für die meisten dieser Lampen liefen die RoHS-Ausnahmen, die das Inverkehrbringen trotz Quecksilbergehalts erlaubten, im August 2023 aus. Seitdem dürfen diese Lampen nicht mehr neu in der EU hergestellt oder importiert und somit nicht mehr in den Handel gebracht werden. Lagerbestände dürfen abverkauft werden, aber eine Neuproduktion oder ein Neuimport ist untersagt.

Speziallampen

Es gibt noch spezielle Leuchtstofflampen (z. B. für Notbeleuchtung, bestimmte industrielle Anwendungen), für die möglicherweise noch Ausnahmen gelten. Diese Ausnahmen werden jedoch regelmäßig überprüft und können in Zukunft ebenfalls auslaufen.

Was bedeutet das für bestehende Anlagen?

Wichtig zu verstehen ist: Das Verbot betrifft das Inverkehrbringen, nicht die Nutzung. Wenn Sie bereits Leuchtstofflampen in Ihren Räumlichkeiten installiert haben, dürfen Sie diese grundsätzlich weiterbetreiben, bis sie das Ende ihrer Lebensdauer erreichen. Sie müssen Ihre Anlage nicht sofort umrüsten. Allerdings wird es mit der Zeit schwieriger und teurer, Ersatzröhren für defekte Lampen zu finden, da der Nachschub versiegt. Dies führt unweigerlich zur Notwendigkeit, über Alternativen nachzudenken.

Sind Leuchtstofflampen noch erlaubt?
Der geänderten RoHS-Richtlinie entsprechend dürfen Leuchtstoff- und Kompaktleuchtstofflampen ab 25. Februar 2023 bzw. 25. August 2023 in der Europäischen Union nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Abverkauf und Verwendung gelagerter Restposten sind jedoch weiterhin möglich.

Die Alternative: LED-Beleuchtung

Die klare Alternative zu Leuchtstofflampen ist die LED-Technologie (Light Emitting Diode). LED-Lampen haben sich in den letzten Jahren rasant entwickelt und bieten zahlreiche Vorteile:

  • Hohe Energieeffizienz: LEDs verbrauchen deutlich weniger Strom als Leuchtstofflampen, um die gleiche Lichtmenge zu erzeugen. Dies führt zu erheblichen Einsparungen bei den Energiekosten.
  • Lange Lebensdauer: LED-Lampen haben eine wesentlich längere Lebensdauer als Leuchtstofflampen, oft das Zwei- bis Dreifache oder sogar mehr. Das reduziert Wartungsaufwand und Austauschkosten.
  • Kein Quecksilber: LEDs enthalten in der Regel kein Quecksilber und sind daher umweltfreundlicher in der Herstellung und Entsorgung.
  • Besseres Lichtmanagement: LEDs sind sofort nach dem Einschalten hell, flackern nicht und ermöglichen eine bessere Steuerung des Lichts (Dimmen, Farbtemperaturänderung).
  • Robustheit: LEDs sind weniger anfällig für Bruch als Glasröhren.

Umstieg auf LED

Für den Umstieg von Leuchtstofflampen auf LED gibt es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten:

  1. Retrofit-LED-Röhren: Dies sind LED-Lampen in der Form klassischer Leuchtstoffröhren (T8 oder T5), die oft direkt in bestehende Leuchtenfassungen eingesetzt werden können. Je nach Vorschaltgerät der alten Leuchte (konventionelles Vorschaltgerät KVG/VVG oder elektronisches Vorschaltgerät EVG) muss eventuell eine einfache elektrische Anpassung vorgenommen werden (z.B. Starter tauschen oder Direktanschluss an Netzspannung). Dies ist oft die kostengünstigste Sofortlösung.
  2. Kompletter Austausch der Leuchte: Die langfristig beste Lösung ist oft der Austausch der gesamten Leuchte gegen eine moderne LED-Leuchte. Diese sind von Grund auf für LED-Technologie konzipiert, bieten oft eine bessere Lichtverteilung, höhere Effizienz und zusätzliche Funktionen. Die Anfangsinvestition ist höher, zahlt sich aber über die Lebensdauer aus.

Vergleich: Leuchtstofflampe vs. LED-Röhre (Retrofit)

MerkmalKlassische Leuchtstofflampe (T8/T5)LED-Röhre (Retrofit)
Inverkehrbringen neuMeist nicht mehr erlaubt (seit Aug. 2023)Erlaubt
EnergieverbrauchHochNiedriger (ca. 50% geringer)
LebensdauerTyp. 10.000 - 20.000 StundenTyp. 25.000 - 50.000+ Stunden
Quecksilber enthaltenJaNein (in der Regel)
Lichtqualität (Start)Kann flackern, braucht AnlaufzeitSofort hell, flackerfrei
DimmbarkeitOft nur mit speziellem EVGJe nach Modell möglich
Umrüstung in bestehender LeuchteErsatz 1:1Oft möglich, evtl. kleine Anpassung nötig
WartungRegelmäßiger Austausch nötigSeltener Austausch nötig
EntsorgungSondermüll (Quecksilber)Elektroschrott (weniger problematisch)

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Darf ich meine alten Leuchtstofflampen noch benutzen?

Ja, das Verbot betrifft das Inverkehrbringen (Verkauf und Import) neuer Lampen. Bereits installierte oder gekaufte Leuchtstofflampen dürfen bis zum Ende ihrer Lebensdauer weiter genutzt werden.

Kann ich einfach eine LED-Röhre in meine alte Leuchte einsetzen?

Oft ja, aber es hängt vom Vorschaltgerät in Ihrer Leuchte ab (KVG/VVG oder EVG). Für KVG/VVG-Leuchten benötigen Sie eine spezielle LED-Röhre und müssen meist den Starter durch einen LED-Starter ersetzen. Bei EVG-Leuchten benötigen Sie ebenfalls spezielle LED-Röhren, die direkt mit dem EVG kompatibel sind oder direkt an 230V angeschlossen werden müssen, wobei dann das EVG stillgelegt oder ausgebaut werden muss. Es ist wichtig, auf die Kompatibilitätshinweise des Herstellers der LED-Röhre zu achten oder einen Elektriker zu konsultieren.

Muss ich meine Leuchten komplett austauschen?

Nicht zwingend sofort. Retrofit-LED-Röhren ermöglichen oft eine Weiternutzung der vorhandenen Leuchtenkörper. Langfristig kann jedoch der Austausch gegen moderne LED-Leuchten sinnvoller sein, da diese oft effizienter und besser auf LED optimiert sind.

Wo bekomme ich noch Ersatz für defekte Leuchtstoffröhren?

Händler dürfen ihre Lagerbestände noch abverkaufen. Es kann also sein, dass Sie noch Restposten finden. Allerdings wird der Nachschub versiegen, was den Umstieg auf LED über kurz oder lang unumgänglich macht.

Lohnt sich der Umstieg auf LED finanziell?

Ja, in den allermeisten Fällen. Obwohl die Anschaffungskosten für LED-Lampen oder -Leuchten höher sein können, amortisieren sich diese schnell durch die erheblich geringeren Energiekosten und die längere Lebensdauer, die Wartungskosten spart.

Was passiert mit den alten Leuchtstofflampen bei der Entsorgung?

Leuchtstofflampen enthalten Quecksilber und müssen daher fachgerecht als Elektroschrott entsorgt werden. Sie gehören nicht in den Hausmüll, sondern müssen bei kommunalen Sammelstellen oder im Handel zurückgegeben werden.

Fazit

Das Zeitalter der klassischen Leuchtstofflampe neigt sich dem Ende zu. Während die Nutzung bestehender Lampen weiterhin erlaubt ist, ist das Inverkehrbringen der meisten Typen seit August 2023 untersagt. Dieser Schritt, getrieben von Umwelt- und Energieeffizienzanforderungen, ebnet den Weg für moderne LED-Technologien. Der Umstieg auf LED bietet nicht nur ökologische Vorteile durch den Verzicht auf Quecksilber und geringeren Energieverbrauch, sondern ist langfristig auch wirtschaftlich vorteilhaft durch niedrigere Betriebskosten und längere Lebensdauer. Auch wenn eine sofortige Umrüstung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, ist es ratsam, sich frühzeitig mit den Alternativen auseinanderzusetzen, da die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für traditionelle Leuchtstofflampen abnehmen wird.

Die Umstellung auf LED ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und effizienteren Beleuchtungswelt, von dem sowohl die Umwelt als auch Ihr Geldbeutel profitieren.

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Andenmatten Soltermann

Hallo! Ich bin Andenmatten Soltermann, ein Schweizer Fotograf, der leidenschaftlich die Essenz der Welt durch seine Linse einfängt. Geboren und aufgewachsen in den majestätischen Schweizer Alpen, haben die deutsche Sprache und atemberaubende Landschaften meine kreative Vision geprägt. Meine Liebe zur Fotografie begann mit einer alten analogen Kamera, und seitdem widme ich mein Leben der Kunst, visuelle Geschichten zu erzählen, die berühren und verbinden.In meinem Blog teile ich praktische Tipps, Techniken und Erfahrungen, um dir zu helfen, deine fotografischen Fähigkeiten zu verbessern – egal, ob du ein neugieriger Anfänger oder ein erfahrener Profi bist. Von der Beherrschung des natürlichen Lichts bis hin zu Ratschlägen für wirkungsvolle Bildkompositionen ist es mein Ziel, dich zu inspirieren, die Welt mit neuen Augen zu sehen. Mein Ansatz verbindet Technik mit Leidenschaft, immer auf der Suche nach dem Funken, der ein Foto unvergesslich macht.Wenn ich nicht hinter der Kamera stehe, findest du mich auf Bergpfaden, auf Reisen nach neuen Perspektiven oder beim Genießen der Schweizer Traditionen, die mir so am Herzen liegen. Begleite mich auf dieser visuellen Reise und entdecke, wie Fotografie die Art und Weise, wie du die Welt siehst, verändern kann.

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