Wann entstand die bürgerliche Gesellschaft?

Das Bürgertum: Geschichte, Definition & Wandel

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Der Begriff des Bürgertums ist faszinierend vielschichtig und hat sich über Jahrhunderte hinweg stark gewandelt. Ursprünglich eng verbunden mit dem Leben innerhalb von Stadtmauern, entwickelte sich diese Bevölkerungsgruppe zu einer prägenden Kraft in Wirtschaft, Gesellschaft und Politik. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff, wie entstand diese Schicht und welche verschiedenen Formen nahm sie an? Eine einheitliche Definition ist aufgrund dieser historischen und sozialen Diversität kaum möglich, aber bestimmte Charakteristika erlauben uns, uns dem Phänomen anzunähern.

Was ist der bürgerliche Stand?
Sich um das Gelingen der Politik zu sorgen, ihren Erfolg an Hoffnungen, Idealen und ganz ehrenwerten Anliegen zu messen, in denen meist der Mensch im Mittelpunkt steht – das ist bürgerliche Staatstheorie.

Die historischen Wurzeln: Vom mittelalterlichen Stadtbewohner zur aufstrebenden Klasse

Die Ursprünge des Begriffs und der sozialen Gruppe, die wir heute als Bürgertum bezeichnen, reichen weit zurück ins Mittelalter. Das mittellateinische Wort „burgus“ bezeichnete eine durch Stadtmauern geschützte Siedlung. Die Menschen, die innerhalb dieser Mauern lebten und spezielle Privilegien wie das Marktrecht genossen, wurden als „Bürger“ bezeichnet. Diese mittelalterlichen Städter, vor allem Kaufleute und Handwerker, bildeten den Kern dieser frühen bürgerlichen Schicht.

Die Entstehung des Bürgertums war eng verknüpft mit der Entwicklung der Städte und dem Aufkommen einer Geldwirtschaft, die sich vom feudalen System des Grundbesitzes und der Leibeigenschaft abgrenzte. Im abendländischen Feudalismus kämpfte das Bürgertum in einem oft konfliktreichen Prozess um seine Freiheiten und Rechte gegenüber dem Adel, der Kirche und dem Königtum. Dieser Kampf begann am Ende des Mittelalters und dauerte in Teilen Europas bis ins 19. Jahrhundert an. Historiker sprechen hier von Frühbürgerlichen Revolutionen und später von Bürgerlichen Revolutionen, die maßgeblich zur Gestaltung moderner Staaten beitrugen.

Im deutschen Kulturraum vollzog sich diese Etablierung zunächst in den wirtschaftlich starken reichsunmittelbaren Städten und den Hansestädten. Gestützt auf kaufmännische Gilden und Handwerkszünfte, die schon früh um Einfluss in den städtischen Räten konkurrierten, erarbeitete sich das Bürgertum eine Position der Macht und des Wohlstands. Die im Zeitalter der Aufklärung formulierten und in der Französischen Revolution von den Bürgern erkämpften Bürgerrechte gelten heute als fundamentale Menschenrechte.

Definitionen und Abgrenzungen des Bürgertums

Wie bereits erwähnt, gibt es nicht die eine universelle Definition des Bürgertums. Der Begriff unterlag einem starken sozialgeschichtlichen Wandel und prägte dabei diverse Unterformen aus. Dennoch lassen sich gewisse Charakteristika identifizieren, die annähernd zur Beschreibung dessen herangezogen werden können, was unter Bürgertum verstanden wird:

  • Der Erwerb bzw. die Wahrung von Besitz (materieller Güter)
  • Der Besitz von Rechten (bürgerliche Freiheiten, politische Teilhabe)
  • Der Erwerb und Besitz von Bildung

Dieser materielle und immaterielle Besitz wurde und wird oft als kennzeichnend für das Bürgertum betrachtet, sei es als Eigen- oder Fremdzuschreibung.

Eine frühe, rechtliche Definition des Bürgerstandes findet sich im Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR) von 1794. Es definierte den Bürgerstand als alle Einwohner des Staates, die ihrer Geburt nach weder zum Adel noch zum Bauernstand gehörten und auch später keinem dieser Stände einverleibt wurden. Innerhalb dieses Bürgerstandes gab es weitere Differenzierungen:

  • Bürger im eigentlichen Verstande: Personen mit Wohnsitz in einer Stadt, die das Bürgerrecht erworben hatten. Dies umfasste oft Handwerksmeister, wohlhabende Kaufleute, Ladenbesitzer und Gastwirte, die manchmal auch als Kleinbürger bezeichnet wurden. Das Bürgerrecht war ein ständisches Recht, erworben durch Geburt oder Verleihung an Leistungsfähige mit Vermögen.
  • Eximierte: Personen des Bürgerstandes (in und außerhalb von Städten), die durch ihre Ämter, Würden oder besondere Privilegien von der Gerichtsbarkeit ihres Wohnortes befreit waren. Hierzu zählten oft Bildungsbürger im Staatsdienst sowie Wirtschaftsbürger oder Bourgeois.
  • Schutzverwandte: Einwohner der Städte, die weder eigentliche Bürger noch Eximierte waren.

Diese Definition des ALR verweist bereits auf drei Grundarten des Bürgerbegriffs: den Stadtbürger (oft Kleinbürger), den Bildungsbürger und den Wirtschaftsbürger oder Bourgeois.

Wie entstand die bürgerliche Klasse?
Im mittelalterlichen Frankreich beschrieb der Begriff „Bourgeois“ diejenigen, die in Städten lebten. Wie Karl Marx argumentiert, entwickelten sich diese mittelalterlichen Städter im Zuge der Industriellen Revolution zur industriellen Elite des 19. Jahrhunderts : einem tiefgreifenden wirtschaftlichen Wandel durch die wachsende Produktion.

Im Laufe des 19. Jahrhunderts erweiterte sich der „Bürger“-Begriff. Die Stellung im Beruf wurde immer wichtiger für die soziale Einordnung. Der Prozess der „Verbürgerlichung“ beschreibt, wie neue Schichten, etwa höhere Angestellte, in das Bürgertum aufgenommen werden konnten, insbesondere wenn sie Selbständigkeit und Zugang zu gesellschaftlichen Machtmitteln (Autonomie) erlangten, wie Max Weber es beschrieb.

Die marxistische Perspektive: Die Bourgeoisie

Eine grundlegend andere Definition des Bürgertums stammt aus der Politischen Ökonomie des Marxismus. Hier wird der Begriff „Bourgeoisie“ (oft synonym mit Besitzbürgertum) verwendet, um jene Gesellschaftsgruppe zu bezeichnen, die im Kapitalismus Verfügungsgewalt über die gesellschaftlichen Produktionsmittel ausübt. In dieser Theorie ist der Begriff oft negativ konnotiert, da die Bourgeoisie als die herrschende Klasse betrachtet wird, die die Lohnarbeiterausbeutet.

Bürgerlichkeit als soziale und kulturelle Erscheinung

Neben der sozioökonomischen oder rechtlichen Definition beschreibt „Bürgerlichkeit“ auch eine bestimmte soziale und kulturelle Erscheinung, einen Lebensstil, Werte und eine Denkweise. Dieses kulturelle Bürgertum, insbesondere das Bildungsbürgertum, legte Wert auf Bildung, Kultur, Moral und gesellschaftliches Engagement.

Interessanterweise gab es im späten 19. Jahrhundert im Deutschen Kaiserreich eine Tendenz zur „Feudalisierung“ innerhalb Teilen des Bürgertums. Große Teile des Großbürgertums, aber auch des Mittel- und Kleinbürgertums, strebten danach, sich der Adels-Klasse anzunähern. Dies äußerte sich in der Annahme von Adelstiteln, Eheschließungen mit Adligen, dem Erwerb von Landgütern und der Annahme von Titeln und Orden. Ideell zeigte sich diese Feudalisierung in der Anerkennung des autoritären Obrigkeitsstaates, des Militarismus und einer schroffen Ablehnung von Demokratie, Sozialdemokraten und Gewerkschaften. Die Verehrung für Preußen und seine Armee wuchs, und die Denkart des Junkers und der Kaserne wurde zum Vorbild, manifestiert etwa in der Gestalt des Reserveoffiziers. Marxisten interpretierten dies als einen „Klassenkompromiss“ zwischen Bourgeoisie und Adel, bei dem das Großbürgertum trotz wirtschaftlichen Einflusses politisch die zweite Stelle akzeptierte und im Obrigkeitsstaat einen besseren Schutz ihrer privilegierten Stellung vor dem aufkommenden Sozialismus sah.

Die bürgerliche Gesellschaft

Parallel zur sozialen Schicht des Bürgertums existiert der Begriff der bürgerlichen Gesellschaft. Dieser Begriff hat eine lange und komplexe Bedeutungsgeschichte, die bis in die griechische Antike zurückreicht (koinonia politike) und über das römische Recht (societas civilis) ins Deutsche gelangte.

Eine zentrale Stellung nimmt die bürgerliche Gesellschaft bei Georg Wilhelm Friedrich Hegel ein. In seiner Rechtsphilosophie bezeichnet sie ein Stadium menschlicher Gemeinschaft, das zwischen der Familie (als unterster Stufe) und dem Staat (als höchster Stufe) angesiedelt ist. Sie besteht aus dem „System der Bedürfnisse“ (Wirtschaft), der „Rechtspflege“ und der „Polizei und Korporation“. Hegel sah sie als eine zwar auf den Staat angewiesene, aber ökonomisch eigenständige Sphäre.

Wie entstand die bürgerliche Klasse?
Im mittelalterlichen Frankreich beschrieb der Begriff „Bourgeois“ diejenigen, die in Städten lebten. Wie Karl Marx argumentiert, entwickelten sich diese mittelalterlichen Städter im Zuge der Industriellen Revolution zur industriellen Elite des 19. Jahrhunderts : einem tiefgreifenden wirtschaftlichen Wandel durch die wachsende Produktion.

Sozialgeschichtlich bezeichnet bürgerliche Gesellschaft auch eine europäische Sozialformation des späten 18. und frühen 19. Jahrhunderts, die mit Beginn der Industrialisierung entstand und maßgeblich von den Besitzbürgern (Bourgeoisie) und Bildungsbürgern geprägt war.

Bei Karl Marx wird der Begriff bürgerliche Gesellschaft als Übersetzung des französischen „société bourgeoise“ gebraucht. Er bezeichnet damit primär die ökonomischen Verhältnisse einer Gesellschaft, die von der Bourgeoisie dominiert wird, also die kapitalistische Produktionsweise. Marx unterscheidet die bürgerliche Gesellschaft (die ökonomische Sphäre des Tausches und der Produktion) vom politischen Staat, der die rechtliche Grundlage für die formell freien und gleichen Bürger in der bürgerlichen Gesellschaft schafft.

In der modernen Politikwissenschaft wurde der Begriff „bürgerliche Gesellschaft“ seit den 1990er Jahren in vielen Kontexten durch den Neologismus „Zivilgesellschaft“ verdrängt, der oft als Übersetzung des englischen „civil society“ verwendet wird. Daneben gibt es semantische Überschneidungen mit dem Ideal einer „Bürgergesellschaft“, einer Gesellschaft freier, mündiger Staatsbürger, die ihre Angelegenheiten autonom regeln.

Klassifizierungen innerhalb des Bürgertums

Um der Heterogenität des Bürgertums gerecht zu werden, haben sich in verschiedenen Sprachen und soziologischen Ansätzen weitere Unterteilungen etabliert. Im Deutschen unterscheidet man häufig:

  • Großbürgertum: Die oberste Schicht, oft Industrielle, Bankiers, Großkaufleute.
  • Besitzbürgertum: Umfasst das Großbürgertum und weitere wohlhabende Schichten, die primär von Besitz und Kapital leben (entspricht etwa der Bourgeoisie im engeren Sinne).
  • Bildungsbürgertum: Akademiker, höhere Beamte, Freiberufler (Ärzte, Anwälte), die ihren Status primär durch Bildung und Beruf erlangen.
  • Kleinbürgertum: Handwerksmeister, kleine Ladenbesitzer, Angestellte, die oft noch selbstständig sind oder eine mittlere Position einnehmen und deren Besitz- und Bildungsstand im Vergleich zum Groß- oder Bildungsbürgertum geringer ist.

Allen diesen Unterteilungen ist die Vorstellung gemein, dass die Spitzen des Bürgertums, insbesondere das Großbürgertum, zur „Oberschicht“ einer Gesellschaft gehören.

Das "Neue Bürgertum": Eine moderne Debatte

In jüngerer Zeit wird über eine vermeintliche „Renaissance“ des Bürgertums diskutiert, oft verbunden mit bestimmten Milieus, die sich durch Lebensstilentscheidungen wie Patchworkfamilien, Waldorfschulen, Umweltbewusstsein, Pazifismus und Multikulturalismus auszeichnen. Dieses sogenannte „neue, grüne Bürgertum“ wird oft als weltoffen und bildungsorientiert beschrieben, frei von den als verlogen und spießig empfundenen Werten des „alten“ Traditionsbürgertums, das mit Niedergang und Selbstzweifeln assoziiert wurde (man denke an das literarische „bürgerliche Trauerspiel“).

Allerdings wird die Bürgerlichkeit dieses neuen Milieus auch kritisch hinterfragt. Echte Bürgerlichkeit, so die Kritik, basierte auf einem Weltbild, das von Aufklärung, Nüchternheit, Rationalität, Realismus, Wissenschafts- und Technikfreundlichkeit sowie Skepsis gegenüber quasireligiöser Sinnstiftung geprägt war. Dazu gehörten Autonomie, Individualität, Mut und Optimismus.

Was ist das neue Bürgertum?
Das so genannte neue Bürgertum ist eine Sammlungsbewegung der Furchtsamen, der Übervorsichtigen und Mutlosen: Man ängstigt sich vor Kernkraftwerken, Elektrosmog, vor Gentechnologie, „den Märkten“ oder auch nur den Ungleichheiten, die das Leben so mit sich bringen kann.

Demgegenüber kultiviere das neue „grüne Bürgertum“ eher Irrationalismus, Technikfeindlichkeit und Fortschrittspessimismus. Die Begeisterung für das „Echte“ und „Natürliche“, die sich oft in einer Vorliebe für alternative Medizin oder Esoterik äußert, werde weniger als aufgeklärte Offenheit, sondern als Ausdruck von Verzagtheit und Verunsicherung, als eine Art Eskapismus, gedeutet.

Dieses Milieu wird als eine „Sammlungsbewegung der Furchtsamen“ beschrieben, die Angst vor technologischen Entwicklungen, „den Märkten“ oder den Ungleichheiten des Lebens hat. Ihre Reaktion sei die Sehnsucht nach umfassender Absicherung und Regulierung durch den Staat. Die ideale Gesellschaft dieses Milieus sei eine gleichgeschaltete, hochmoralische, ökologisch, pazifistisch, sozial und risikogesicherte Gemeinschaft – eine „schöne neue Welt“ des Kleinbürgertums im grünen Gewand, das autoritär, etatistisch und regelungsverliebt sei.

Die These lautet, dass wir es hier nicht mit einem Wiederaufstieg des klassischen Bürgertums zu tun haben, sondern mit einer Transformation des alten Kleinbürgertums, das nun zwar oft besser verdient und andere Themen (Umwelt, Gender) besetzt, aber ähnliche Grundmuster zeigt: eine tiefe Sehnsucht nach Romantik, Schutz, Gleichheit und Gemeinschaft, verbunden mit Technikfeindlichkeit und Skepsis gegenüber Liberalismus und Amerika. Dieses „neue Kleinbürgertum“ sei ebenso selbstgerecht und vernagelt wie sein Vorgänger, nur mit anderen Konsumgewohnheiten und Ressentiments.

Der bürgerliche Staat

Eng verbunden mit der bürgerlichen Gesellschaft ist der Begriff des bürgerlichen Staates. Dieser Staatstyp, der sich historisch mit dem Aufstieg des Bürgertums entwickelte, unterscheidet sich fundamental von feudalen Herrschaftsordnungen.

Im Verständnis der politischen Theorie (und auch der Kritik daran) zeichnet sich der bürgerliche Staat durch bestimmte Merkmale aus:

  • Er garantiert formal Freiheit und Gleichheit für seine Bürger, auch wenn diese Garantie in der Realität oft bedingt ist und den freien Willen nur eingeschränkt berücksichtigt.
  • Recht und Ordnung dienen nicht nur der Verhinderung von Gewalt, sondern primär der Aufrechterhaltung der bestehenden Eigentums- und Produktionsverhältnisse, die für die bürgerliche Gesellschaft kennzeichnend sind.
  • Der Sozialstaat, der in vielen bürgerlichen Staaten existiert, dient oft dem zweckmäßigen Funktionieren der Klassengesellschaft, indem er soziale Konflikte abfedert und die Arbeitskraft sichert, weniger als reine Wohltat für die Mehrheit des Staatsvolkes.
  • Die demokratische Konkurrenz um die politische Macht stellt sicher, dass diese Macht eine gewisse Freiheit gegenüber den unmittelbaren materiellen Interessen einzelner Wählergruppen behält und die Gesamtinteressen der herrschenden Verhältnisse (oft der Bourgeoisie) wahren kann.
  • Das regierte Volk darf sich innerhalb dieses Rahmens betätigen, dient aber letztlich oft als Manövriermasse für die innen- und außenpolitischen „Sachzwänge“, die sich aus der Logik des bürgerlichen Staates und der globalen Wirtschaft ergeben.

Die bürgerliche Staatstheorie neigt dazu, sich auf das Gelingen der Politik, auf Ideale und das Wohl des Menschen zu konzentrieren, während kritische Analysen die zugrundeliegenden Macht- und Klassenverhältnisse in den Vordergrund stellen.

Vergleich: Altes vs. Neues Bürgertum (Kritische Perspektive)

Merkmal"Altes" Traditionsbürgertum"Neues, grünes" Milieu (Kritik)
WeltbildAufklärung, Rationalität, Technikfreundlichkeit, RealismusIrrationalismus, Technikfeindlichkeit, Fortschrittspessimismus, Sehnsucht nach dem Echten/Natürlichen
WerteBildung, Besitz, Moral (oft als verlogen kritisiert), Autonomie, Individualität, MutUmweltbewusstsein, Multikulturalismus, Pazifismus, soziale Absicherung, Gleichheit, Gemeinschaft
GesellschaftsformHierarchisch, ständisch beeinflusst (Feudalisierungstendenz)Gleichgeschaltet, hochmoralisch, risikogesichert, regelungsverliebt
Politische HaltungObrigkeitsstaat-Orientierung (Feudalisierung), Skepsis gegenüber Demokratie/SozialismusAutoritär, etatistisch, regelungsverliebt, anti-liberal, anti-amerikanisch
WurzelnStadtbürger, Bildungs- und BesitzbürgertumTransformation des Kleinbürgertums

Häufig gestellte Fragen zum Bürgertum

Wie entstand die bürgerliche Klasse?

Die bürgerliche Klasse entstand im Mittelalter aus den Bewohnern der Städte (Bürgern), die sich als Kaufleute und Handwerker organisierten und Privilegien erwarben. Sie grenzte sich von Adel und Bauern ab und kämpfte um ihre Freiheiten. Im Zuge der Industrialisierung des 19. Jahrhunderts entwickelte sich daraus die moderne industrielle Elite.

Wann begann die Entstehung des Bürgertums?
Entstehung und Wandel des Bürgertums. In der Zeit des abendländischen Feudalismus erkämpfte sich das Bürgertum in Abgrenzung zu Königtum, Kirchenfürsten, Adel und Bauern seine bürgerlichen Freiheiten. Der Prozess begann am Ende des Mittelalters und hielt in Teilen des östlichen Europas bis ins 19. Jahrhundert an.

Wann begann die Entstehung des Bürgertums?

Die Entstehung des Bürgertums begann am Ende des Mittelalters mit dem Wachstum der Städte und des Handels. Der Prozess der Etablierung als eigene soziale und politische Kraft zog sich über mehrere Jahrhunderte hin und war in verschiedenen Regionen Europas unterschiedlich schnell.

Wann entstand die bürgerliche Gesellschaft?

Der Begriff der bürgerlichen Gesellschaft (als Übersetzung von griechisch/lateinisch oder französisch) hat eine lange Geschichte. Sozialgeschichtlich bezeichnet er eine Formation, die sich mit Beginn der Industrialisierung im späten 18. und frühen 19. Jahrhundert herausbildete, geprägt vom Besitz- und Bildungsbürgertum. In der Hegelschen Philosophie ist es ein Stadium der Gemeinschaftsentwicklung.

Was ist das neue Bürgertum?

Das „neue Bürgertum“ ist eine Bezeichnung für bestimmte moderne Milieus (oft im urbanen Raum), die sich durch spezifische Lebensstile (z.B. Umweltbewusstsein, bestimmte Bildungspräferenzen) auszeichnen. Kritische Ansichten sehen darin eher eine Transformation des alten Kleinbürgertums mit neuen Themen und Verhaltensweisen, aber ähnlichen zugrundeliegenden Mustern wie Regelungsbedarf und Selbstgerechtigkeit.

Was ist der bürgerliche Stand?

Der bürgerliche Stand bezeichnete historisch die Bevölkerungsgruppe, die weder zum Adel noch zum Bauernstand gehörte. Im Allgemeinen Landrecht Preußens von 1794 wurde er rechtlich definiert und umfasste Stadtbürger, Eximierte (z.B. Bildungsbürger, Wirtschaftsbürger) und Schutzverwandte. Der „bürgerliche Staat“ ist der Staatstyp, der sich mit dem Aufstieg dieser bürgerlichen Gesellschaft herausbildete und durch formale Freiheits- und Gleichheitsgarantien, Rechtssysteme zur Sicherung der Eigentumsverhältnisse und spezifische Formen der politischen Organisation gekennzeichnet ist.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Bürgertum und die damit verbundenen Konzepte der Bürgerlichkeit, der bürgerlichen Gesellschaft und des bürgerlichen Staates überaus dynamische und historisch wandelbare Phänomene darstellen. Ihre Definitionen sind kontextabhängig und spiegeln die jeweiligen sozialen, wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse wider. Von den stolzen Stadtbewohnern des Mittelalters über die aufstrebenden Industriellen der Industriellen Revolution bis hin zu den komplexen Milieus der Gegenwart – das Bürgertum hat stets eine zentrale, wenn auch sich verändernde Rolle in der Gestaltung unserer Gesellschaften gespielt.

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Andenmatten Soltermann

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