Wenn Sie einen Fotografen für wichtige Momente oder geschäftliche Zwecke engagieren – sei es für Familienporträts, Mitarbeiter-Headshots oder eine Hochzeit – stellen sich viele praktische Fragen: Wann findet das Shooting statt? Was sollen wir anziehen? Eine Frage, die oft übersehen wird, aber von entscheidender Bedeutung ist: Wer besitzt eigentlich die Rechte an den entstandenen Bildern? Darf der Fotograf Ihre Fotos ohne Ihre ausdrückliche Erlaubnis veröffentlichen?
Die Antwort auf diese Fragen ist nicht immer simpel und hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von den geltenden Gesetzen zum Urheberrecht und zum Recht am eigenen Bild sowie von den Vereinbarungen, die Sie mit Ihrem Fotografen treffen. Es ist wichtig zu verstehen, dass das Fotografieren und das Veröffentlichen von Bildern rechtlich unterschiedliche Dinge sind und verschiedene Rechte betreffen.

Das Urheberrecht: Wem gehört das Bild?
Fotos sind das Ergebnis kreativer Arbeit und gelten daher als geistiges Eigentum. In Deutschland, wie in den meisten Ländern, entsteht das Urheberrecht an einem Foto automatisch in dem Moment, in dem es geschaffen wird, sofern es eine gewisse Schöpfungshöhe aufweist – also eine individuelle, persönliche geistige Schöpfung ist. Eine Registrierung oder Anmeldung ist nicht erforderlich.
Das bedeutet in der Regel: Der Fotograf ist der ursprüngliche Inhaber des Urheberrechts. Dieses Recht gibt ihm die ausschließliche Kontrolle über die Nutzung und Verwertung des Bildes. Dazu gehören das Recht zur Vervielfältigung, das Recht zur Verbreitung (Verkauf, Veröffentlichung) und das Recht, das Werk öffentlich zugänglich zu machen oder zu bearbeiten (Recht der Bearbeitung).
Es gibt Ausnahmen, bei denen das Urheberrecht nicht beim Fotografen liegt. Eine Möglichkeit ist, wenn der Fotograf fest bei einem Unternehmen angestellt ist und die Fotos im Rahmen seiner Anstellung erstellt. In diesem Fall kann das Unternehmen der Urheberrechtsinhaber sein. Eine weitere Möglichkeit ist die vertragliche Übertragung des Urheberrechts oder von Nutzungsrechten. Dies muss jedoch explizit und klar in einem Vertrag geregelt sein.
Urheberpersönlichkeitsrechte des Fotografen
Neben den Verwertungsrechten hat der Fotograf auch Urheberpersönlichkeitsrechte. Dazu gehören das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft (das Recht, als Fotograf genannt zu werden) und das Recht, eine Entstellung seines Werkes zu verbieten. Das bedeutet, selbst wenn Sie Nutzungsrechte an einem Bild erworben haben, dürfen Sie es in der Regel nicht so verändern, dass es den Ruf oder die künstlerische Integrität des Fotografen beeinträchtigt, und Sie sollten den Fotografen als Urheber nennen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
Das Recht am eigenen Bild: Dürfen Personen abgebildet werden?
Das Urheberrecht schützt das Werk (das Foto), aber es gibt ein weiteres, ebenso wichtiges Recht, das die abgebildeten Personen schützt: das Recht am eigenen Bild. Dieses Recht ist eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und besagt, dass jede Person selbst entscheiden darf, ob und wie Bilder von ihr veröffentlicht oder verbreitet werden.
Für Fotografen bedeutet dies: Auch wenn sie das Urheberrecht am Foto besitzen, dürfen sie ein Bild, auf dem eine Person klar erkennbar ist, in der Regel nicht ohne die Einwilligung dieser Person veröffentlichen oder kommerziell nutzen. Diese Einwilligung, oft in Form eines sogenannten Model-Release-Vertrags dokumentiert, sollte idealerweise schriftlich erfolgen und klar festlegen, für welche Zwecke (z.B. Portfolio, Website, Werbung, soziale Medien) und in welchem Umfang das Bild verwendet werden darf.
Wann ist keine Einwilligung erforderlich? Ausnahmen
Das Recht am eigenen Bild ist stark, aber es gibt wichtige Ausnahmen, die Fotografen kennen müssen:
- Personen der Zeitgeschichte: Prominente, Politiker oder andere Personen des öffentlichen Lebens, die im Zusammenhang mit ihrer öffentlichen Rolle fotografiert werden, dürfen unter bestimmten Umständen auch ohne explizite Einwilligung abgebildet und veröffentlicht werden, insbesondere im Rahmen der Berichterstattung. Hier ist jedoch immer eine Abwägung mit den Persönlichkeitsrechten im Einzelfall nötig.
- Bei öffentlichen Veranstaltungen: Wenn Personen als Teil einer Menschenmenge bei einer öffentlichen Veranstaltung (wie einem Konzert, Festival oder einer Demonstration) abgebildet werden und nicht im Vordergrund stehen oder herausgehoben werden, kann eine individuelle Einwilligung entbehrlich sein. Sie sind dann Teil des Gesamtgeschehens.
- Im Rahmen der Berichterstattung über Tagesereignisse: Fotos, die im Zusammenhang mit aktuellen Ereignissen stehen und zur Information der Öffentlichkeit dienen, dürfen unter Umständen auch ohne Einwilligung der abgebildeten Personen veröffentlicht werden.
- Panoramafreiheit: Diese Ausnahme betrifft nicht Personen, sondern Werke. Sie erlaubt das Fotografieren von bleibenden Werken (Gebäude, Denkmäler, Kunstwerke), die sich an öffentlichen Orten befinden, von einem öffentlichen Ort aus. Die entstandenen Fotos dürfen veröffentlicht werden.
Trotz dieser Ausnahmen ist bei der Street Photography oder der Dokumentation öffentlicher Ereignisse Vorsicht geboten. Respekt vor der Privatsphäre und im Zweifel das Einholen einer nachträglichen Einwilligung sind gute Praktiken.
Nutzungsrechte statt Eigentum: Wie Kunden Bilder verwenden dürfen
Wenn Sie einen Fotografen beauftragen, kaufen Sie in den meisten Fällen nicht das Urheberrecht am Bild. Stattdessen erwerben Sie sogenannte Nutzungsrechte oder Lizenzen. Eine Lizenz ist die Erlaubnis des Fotografen, das Bild für bestimmte, vertraglich festgelegte Zwecke zu verwenden.
Die Art und der Umfang der Nutzungsrechte können stark variieren:
- Einfache Nutzungsrechte: Sie dürfen das Bild für den vereinbarten Zweck nutzen, aber der Fotograf darf die gleichen Rechte auch anderen einräumen.
- Ausschließliche Nutzungsrechte: Nur Sie dürfen das Bild für den vereinbarten Zweck nutzen; der Fotograf darf es selbst und anderen für diesen Zweck nicht mehr gestatten.
- Räumliche, zeitliche und inhaltliche Beschränkungen: Die Lizenz kann auf bestimmte Regionen, Zeiträume oder Verwendungsarten (z.B. nur online, nur für private Zwecke, nur für eine bestimmte Werbekampagne) beschränkt sein.
Es ist absolut entscheidend, dass die Nutzungsrechte, die Ihnen eingeräumt werden, klar und unzweideutig in einem Vertrag festgehalten sind. Ein guter Vertrag regelt genau, was Sie mit den Fotos machen dürfen:
- Dürfen Sie die Fotos in sozialen Medien teilen?
- Dürfen Sie Abzüge für Freunde und Familie machen?
- Dürfen Sie die Fotos für geschäftliche Zwecke (Website, Broschüren, Werbung) nutzen?
- Dürfen Sie die Fotos an Dritte (z.B. andere Dienstleister Ihrer Hochzeit, Geschäftspartner) weitergeben, damit diese sie für ihre Zwecke nutzen? (In der Regel nein, es sei denn, dies ist explizit erlaubt!)
Ohne eine klare vertragliche Regelung haben Sie als Kunde oft nur sehr eingeschränkte oder gar keine Rechte, die Fotos selbst zu veröffentlichen oder zu nutzen, auch wenn Sie für das Shooting bezahlt haben. Die Zahlung deckt die Leistung des Fotografen (das Shooting und die Bildbearbeitung), aber nicht automatisch die umfassenden Nutzungsrechte oder das Eigentum am Bild.
Warum Fotografen oft die Urheberrechte behalten wollen
Für viele professionelle Fotografen ist das Behalten der Urheberrechte oder zumindest umfassender Nutzungsrechte essenziell für ihr Geschäft. Sie möchten die Möglichkeit haben, die besten Aufnahmen für ihr Portfolio zu nutzen, um neue Kunden zu gewinnen. Manchmal möchten sie die Bilder auch für eigene Werbezwecke oder für den Verkauf als Stockfotos verwenden.

Wenn ein Kunde die umfassenden Urheberrechte erwerben möchte, spricht man oft von einem „Buyout“. Dies ist in der Regel mit einem deutlich höheren Preis verbunden, da der Fotograf auf potenzielle zukünftige Einnahmen und die Nutzung der Bilder zu Werbezwecken verzichtet. Wenn Sie als Kunde das Urheberrecht oder sehr weitreichende, exklusive Nutzungsrechte erwerben möchten, müssen Sie dies klar mit dem Fotografen verhandeln und vertraglich festhalten.
Der Vertrag: Ihr wichtigstes Werkzeug
Ein detaillierter und schriftlicher Vertrag zwischen Ihnen und dem Fotografen ist der beste Weg, um Missverständnisse und rechtliche Probleme zu vermeiden. Der Vertrag sollte unter anderem regeln:
- Umfang des Shootings (Zeit, Ort, Art der Aufnahmen)
- Leistungen des Fotografen (Anzahl der Bilder, Bearbeitung)
- Honorar und Zahlungsbedingungen
- Nutzungsrechte, die dem Kunden eingeräumt werden (für welche Zwecke, wie lange, wo)
- Regelungen zum Recht am eigenen Bild (Einwilligung zur Veröffentlichung durch den Fotografen?)
- Regelungen zur Nennung des Fotografen (sogenanntes Namensnennungsrecht)
- Umgang mit den Rohdaten (in der Regel verbleiben diese beim Fotografen)
Sprechen Sie offen mit Ihrem Fotografen über Ihre Erwartungen an die Nutzung der Bilder und stellen Sie sicher, dass der Vertrag diese Erwartungen widerspiegelt. Wenn Sie planen, die Bilder auf eine Weise zu nutzen, die über die standardmäßige private Verwendung hinausgeht (z.B. für Ihr Unternehmen, auf einer öffentlichen Website, in sozialen Medien), klären Sie dies unbedingt im Voraus und lassen Sie es vertraglich regeln.
Häufig gestellte Fragen
Hier beantworten wir einige typische Fragen zum Thema Bildrechte:
Bezahle ich nicht für das Eigentum an den Fotos, wenn ich den Fotografen bezahle?
Nein, in der Regel bezahlen Sie für die Dienstleistung des Fotografen (das Shooting, die Bearbeitung) und erhalten im Gegenzug vertraglich definierte Nutzungsrechte an den fertigen Bildern. Das Urheberrecht und damit das „Eigentum“ im rechtlichen Sinne verbleiben meist beim Fotografen.
Darf ich die Fotos, die ich vom Fotografen erhalten habe, in sozialen Medien posten?
Das hängt von Ihrem Vertrag ab. Viele Fotografen räumen standardmäßig einfache Nutzungsrechte für private Zwecke ein, die das Posten in sozialen Medien umfassen können, oft unter der Bedingung der Namensnennung. Andere schränken dies ein oder verlangen eine separate Lizenz. Klären Sie dies unbedingt vorher!
Darf der Fotograf meine Hochzeitsfotos oder Familienporträts auf seiner Website oder in seinem Portfolio zeigen?
Ohne Ihre explizite Einwilligung (Model-Release) darf der Fotograf Fotos, auf denen Sie oder Ihre Familie erkennbar sind, nicht veröffentlichen, auch nicht auf seiner eigenen Website oder in seinem Portfolio, wenn dies öffentlich zugänglich ist. Seriöse Fotografen holen hierfür immer eine Einwilligung ein.
Was passiert, wenn ich die Fotos anders nutze, als im Vertrag vereinbart?
Wenn Sie die Fotos über die eingeräumten Nutzungsrechte hinaus verwenden (z.B. gewerblich, obwohl nur private Nutzung erlaubt war, oder ohne Namensnennung, obwohl diese gefordert war), verstoßen Sie gegen das Urheberrecht oder die vertraglichen Vereinbarungen. Dies kann zu Abmahnungen und Schadensersatzforderungen durch den Fotografen führen.
Darf ich die Fotos bearbeiten (z.B. Filter anwenden)?
Das Recht zur Bearbeitung liegt grundsätzlich beim Urheber (Fotografen). Ob Sie Fotos bearbeiten dürfen, hängt von den eingeräumten Nutzungsrechten ab. Viele Fotografen gestatten keine oder nur geringfügige Bearbeitungen, um ihre Bildsprache und Qualität zu wahren. Klären Sie dies im Vertrag.
Was ist ein „Work for Hire“ Vertrag?
Im deutschen Recht gibt es das Konzept des „Work for Hire“ wie im US-Recht nicht in exakt gleicher Form. Die Übertragung von Urheberrechten oder die Einräumung von Nutzungsrechten muss vertraglich geregelt werden. Bei Angestellten können die im Rahmen der Tätigkeit geschaffenen Werke automatisch dem Arbeitgeber zustehen. Bei freien Fotografen müssen Rechte explizit übertragen oder eingeräumt werden.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen: Das Urheberrecht an Ihren Fotos liegt in den meisten Fällen beim Fotografen. Das Recht, die Fotos zu veröffentlichen, insbesondere wenn Personen darauf abgebildet sind, hängt jedoch maßgeblich vom Recht am eigenen Bild der abgebildeten Personen und den zwischen Ihnen und dem Fotografen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen ab.
Ein Fotograf darf Ihre Fotos mit erkennbaren Personen in der Regel nicht ohne Ihre Einwilligung veröffentlichen, es sei denn, es liegt eine der gesetzlichen Ausnahmen vor (z.B. Personen der Zeitgeschichte, Teil einer großen Menschenmenge bei öffentlicher Veranstaltung). Für jegliche Nutzung, die über den eng definierten privaten Bereich hinausgeht, und insbesondere für kommerzielle Zwecke, sind klare Nutzungsrechte erforderlich, die vertraglich vereinbart sein müssen.
Um auf der sicheren Seite zu sein und spätere Konflikte zu vermeiden, ist offene Kommunikation mit Ihrem Fotografen und ein schriftlicher Vertrag, der alle relevanten Aspekte (Nutzungsrechte, Recht am eigenen Bild, Namensnennung) klar regelt, unerlässlich. So können Sie sicherstellen, dass Sie Ihre Bilder so nutzen können, wie Sie es sich vorstellen, und der Fotograf gleichzeitig seine Rechte und seine Arbeit geschützt weiß.
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