Was bedeutet Unfallrapport mit Verzeigung?

Verzeigung & Strafbefehl: Was Sie wissen müssen

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Das schweizerische Rechtssystem sieht verschiedene Wege vor, um Verstösse gegen gesetzliche Bestimmungen zu ahnden. Zwei Begriffe, die in diesem Zusammenhang häufig fallen, sind die Verzeigung und der Strafbefehl. Insbesondere im Strassenverkehrsrecht kann eine kleine Unachtsamkeit schnell zu einer Verzeigung führen, die dann in einem Strafbefehl mündet. Doch was genau bedeuten diese Begriffe und welche Konsequenzen haben sie für den Betroffenen? Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte rund um Verzeigung und Strafbefehl, basierend auf den uns vorliegenden Informationen, und gibt praktische Hinweise zum Umgang damit.

Was bedeutet Verzeigung?
Unter einer Verzeigung versteht man den Vorgang, bei dem die Polizeibehörde oder Staatsanwaltschaft über ein verübtes Vergehen informiert wird. Viele kennen die Verzeigung auch als Anzeige, Meldung oder Beschuldigung.

Eine Verzeigung ist im Grunde die Meldung eines mutmasslichen Vergehens oder einer Übertretung an die zuständige Strafverfolgungsbehörde, meist die Polizei oder Staatsanwaltschaft. Dies kann beispielsweise nach einer Polizeikontrolle oder einem Unfall geschehen. Aufgrund dieser Verzeigung kann die Behörde ein Verfahren eröffnen, das oft in einem Strafbefehl endet.

Die Kosten eines Strafbefehls nach einer Verzeigung

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten, bedeutet dies, dass die Behörde aufgrund der Verzeigung eine Schuld festgestellt und eine Strafe festgelegt hat. Die Kosten, die für den Beschuldigten anfallen, setzen sich typischerweise aus zwei Hauptkomponenten zusammen:

  • Der Strafbefehlsgebühr
  • Der eigentlichen Strafe (Busse, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe)

Die Strafbefehlsgebühr ist eine Art Verwaltungsgebühr, die den Aufwand der Behörden im Vorverfahren abdeckt. Ihre Höhe ist nicht pauschal festgelegt, sondern stark vom Einzelfall abhängig. Ein wesentlicher Faktor ist die Schwere der im Strafbefehl ausgesprochenen Strafe – je höher die Strafe, desto höher fällt in der Regel auch die Gebühr aus. Zusätzlich kann auch der Kanton, in dem der Strafbefehl erlassen wird, einen Einfluss auf die Höhe der Gebühren haben, da die Kantone hier unterschiedliche Ansätze verfolgen.

Als Beispiel wurden uns Informationen zum Kanton Aargau gegeben (Stand Juni 2020). Dort betrug die Strafbefehlsgebühr für eine Busse meist zwischen 300 und 700 Franken. Bei Geldstrafen bewegte sie sich typischerweise zwischen 600 und 1.400 Franken. Für Freiheitsstrafen fielen die Gebühren nochmals höher aus.

Zu dieser Gebühr kommt dann die eigentliche Strafe hinzu. Auch die Höhe der Strafe selbst ist von den spezifischen Umständen des Falls abhängig. Der Strafrahmen kann von einer geringen Busse, beispielsweise 250 Franken für das Überfahren eines Lichtsignals, bis hin zu deutlich gravierenderen Sanktionen reichen. Im Kanton Aargau konnten im Juni 2020 beispielsweise Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten im Rahmen eines Strafbefehls ausgesprochen werden.

Ihr Recht auf Einspruch gegen den Strafbefehl

Nachdem ein Strafbefehl erlassen wurde, wird er dem Betroffenen in der Regel per eingeschriebenem Brief zugestellt. Dies ist ein wichtiger Moment, denn ab dem Erhalt dieses Briefes beginnt eine Frist zu laufen, innerhalb derer Sie rechtlich gegen den Strafbefehl vorgehen können.

Die entscheidende Frist für einen Einspruch beträgt zehn Tage nach Erhalt des eingeschriebenen Briefs. Diese Frist ist gesetzlich festgelegt und absolut bindend. Wenn Sie innerhalb dieser zehn Tage keinen Einspruch einlegen, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Das bedeutet, er hat die gleiche Wirkung wie ein Gerichtsurteil, und die darin festgelegten Strafen und Gebühren werden vollstreckbar. Nach Ablauf dieser kurzen Frist gibt es normalerweise keine Möglichkeit mehr, den Fall gerichtlich überprüfen zu lassen oder sich inhaltlich zum Vorwurf zu äussern.

Interessanterweise erhalten Beschuldigte oft erst *nach* Einlegung des Einspruchs die Gelegenheit, sich umfassend zum eigentlichen Vorwurf zu äussern. Der Strafbefehl selbst basiert auf den Ermittlungen der Behörde, oft gestützt auf den ursprünglichen Rapport der Polizei oder andere Beweismittel. Der Einspruch eröffnet dann den Weg zu einem ordentlichen Verfahren, in dem Ihre Sicht der Dinge gehört und Beweise geprüft werden können.

Tücken der Zustellung und die Einspruchsfristen

Obwohl die Frist von zehn Tagen klar definiert ist, birgt die Zustellung des Strafbefehls einige potenzielle Probleme, die dazu führen können, dass Betroffene die Frist unverschuldet verpassen.

Ein wesentliches Problem liegt darin, dass die Strafbehörde nicht verpflichtet ist, den Beschuldigten darüber zu informieren, *wann* oder *ob* mit der Zustellung eines Strafbefehls zu rechnen ist. Nach einer Verzeigung, beispielsweise nach einer Polizeikontrolle, können oft Monate vergehen, bis der Strafbefehl tatsächlich per Post eintrifft. Diese lange Zeitspanne kann dazu führen, dass der Betroffene nicht mehr aktiv mit Post von der Behörde rechnet.

Wird der eingeschriebene Brief mit dem Strafbefehl zugestellt, aber kann nicht persönlich übergeben werden (z.B. weil niemand zu Hause ist), hinterlässt die Post eine Abholungseinladung. Diese Einladung enthält eine Frist von typischerweise sieben Tagen, innerhalb derer der Brief bei der Poststelle abgeholt werden muss. Wird der Brief nicht innerhalb dieser sieben Tage abgeholt, geht er an die Absenderbehörde zurück.

Das Tückische dabei ist die sogenannte Zustellfiktion. In vielen Fällen dokumentiert die Polizei bei der ursprünglichen Verzeigung, dass dem Beschuldigten mitgeteilt wurde, dass eine Rapporterstattung oder Verzeigung erfolgt. Dies wird von den Behörden so interpretiert, dass der Beschuldigte mit der Zustellung eines Strafbefehls zu rechnen hatte. Die Zustellfiktion besagt dann, dass der Strafbefehl als zugestellt gilt, sobald der Brief bei der Post zur Abholung bereitliegt (oder spätestens am letzten Tag der Abholfrist), auch wenn der Betroffene ihn tatsächlich nie abgeholt und somit nie Kenntnis vom Inhalt erlangt hat. Das bedeutet, die Zehn-Tages-Frist für den Einspruch beginnt zu laufen, obwohl der Betroffene den Strafbefehl gar nicht in Händen hält.

Im schlimmsten Fall kann dies dazu führen, dass der Strafbefehl rechtskräftig wird und der Betroffene eine Strafe akzeptieren muss, ohne je die Möglichkeit gehabt zu haben, sich gegen den Vorwurf zu wehren oder Einspruch einzulegen.

Diese Zustellfiktion ist jedoch nicht unbegrenzt anwendbar. Das Bundesgericht hat in verschiedenen Urteilen klargestellt, dass eine solche Fiktion nur innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens greifen darf. Je nach Einzelfall geht das Bundesgericht davon aus, dass man maximal sechs Monate bis zu einem Jahr nach der zugrundeliegenden Handlung (z.B. der Verkehrskontrolle oder dem Unfall) mit der Zustellung eines Strafbefehls rechnen muss. Nach Ablauf dieses Zeitraums darf die Zustellfiktion in der Regel nicht mehr zur Anwendung kommen.

Was bedeutet Verzeigung?
Unter einer Verzeigung versteht man den Vorgang, bei dem die Polizeibehörde oder Staatsanwaltschaft über ein verübtes Vergehen informiert wird. Viele kennen die Verzeigung auch als Anzeige, Meldung oder Beschuldigung.

Dennoch ist es ratsam, präventiv zu handeln: Wenn Ihnen von der Polizei eine Rapporterstattung oder Verzeigung angedroht wurde, sollten Sie sicherstellen, dass eingeschriebene Post Sie jederzeit erreichen kann. Informieren Sie gegebenenfalls Nachbarn oder Familienmitglieder, leiten Sie Ihre Post um, wenn Sie abwesend sind, oder erkundigen Sie sich aktiv bei den Behörden, falls Sie nach längerer Zeit nichts hören.

Wann ein Anwalt beim Thema Verzeigung helfen kann

Angesichts der kurzen Fristen und der komplexen rechtlichen Materie, insbesondere der Tücken bei der Zustellung, kann es sehr sinnvoll sein, rechtzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie:

  • Sich zu Unrecht beschuldigt fühlen.
  • Mit gravierenden Strafen rechnen müssen (z.B. hohe Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder Massnahmen des Strassenverkehrsamtes wie Ausweisentzug).
  • Probleme mit der Zustellung des Strafbefehls hatten oder die Frist möglicherweise verpasst haben.

Ein Rechtsanwalt, idealerweise spezialisiert auf Verkehrsrecht oder Strafrecht, kann Sie umfassend beraten. Er kann die Rechtslage prüfen, die Erfolgsaussichten eines Einspruchs beurteilen und Sie über das weitere Vorgehen informieren. Angesichts der knappen Zehn-Tages-Frist ist schnelles Handeln entscheidend. Ein Anwalt kann Ihnen nicht nur bei der fristgerechten Einreichung des Einspruchs helfen, sondern auch die notwendigen Formalitäten erledigen und die Kommunikation mit den Behörden übernehmen. Er kann Argumente für Ihre Verteidigung vorbereiten und Sie im Falle eines Gerichtsverfahrens vertreten.

Auch bei Problemen rund um die Zustellung, wie dem Nicht-Erhalt des eingeschriebenen Briefs oder einer vermuteten Zustellfiktion, kann ein kompetenter Fachmann prüfen, ob die Zustellung rechtsgültig war und ob es Ansatzpunkte gibt, die Frist dennoch zu wahren oder den Strafbefehl anzufechten.

Unfallrapport und Verzeigung: Was Sie wissen müssen

Ein häufiger Grund für eine Verzeigung im Strassenverkehr ist die Beteiligung an einem Unfall. Hier ist Vorsicht geboten, denn die Entscheidung, ob die Polizei hinzugezogen wird, kann weitreichende Folgen haben.

Bei einem Schadenfall ohne Personenschaden und wenn niemand der Beteiligten explizit auf dem Erscheinen der Polizei besteht, kann es ratsam sein, die Polizei nicht einzuschalten. Nehmen wir das Beispiel einer Auffahrkollision, bei der der vordere Fahrer korrekt blinkt und bremst, der hintere Fahrer aber aufgrund der Sonne zu spät reagiert und auffährt. Beide Fahrer sind unerfahren und rufen die Polizei.

Mit dem Eintreffen der Polizei wird der Fall amtlich. Die Polizei nimmt einen Unfallrapport auf. Dieser Rapport dient als Grundlage für die weiteren Schritte. In vielen Fällen führt der Polizeirapport zu einer Verzeigung gegen den Unfallverursacher, beispielsweise wegen «Nichtbeherrschen des Fahrzeuges».

Eine solche Verzeigung zieht Konsequenzen nach sich: Der Unfallverursacher muss mindestens mit einer Busse rechnen. Zusätzlich kann das Strassenverkehrsamt Massnahmen verfügen, wie eine Verwarnung oder im schlimmsten Fall sogar einen Entzug des Führerausweises. Auch die obligatorische Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erhält Kenntnis vom Polizeirapport und den Akten. Dies kann problematisch werden, insbesondere im Hinblick auf die Grobfahrlässigkeit. Wenn die Versicherung aufgrund des Polizeirapports und der Umstände des Unfalls zu dem Schluss kommt, dass der Unfall grobfahrlässig verursacht wurde, kann sie beim Unfallverursacher Regress nehmen. Das heisst, die Versicherung bezahlt zwar den Schaden des Unfallgegners, fordert aber einen Teil oder sogar die gesamte Schadenssumme vom eigenen Versicherungsnehmer zurück. Dies kann schnell teuer werden.

Alternativen und praktische Tipps bei Unfällen

Die genannten negativen Folgen lassen sich in vielen Fällen vermeiden, insbesondere bei kleineren Unfällen ohne Personenschaden. Anstatt die Polizei zu rufen, können die Unfallbeteiligten gemeinsam das Europäische Unfallprotokoll ausfüllen. Dieses standardisierte Formular ist in den meisten Fahrzeugen vorhanden oder sollte mitgeführt werden. Es ermöglicht die detaillierte Erfassung aller relevanten Informationen zum Unfallhergang, den beteiligten Fahrzeugen und Personen sowie den Schäden. Wichtig ist, das Protokoll sorgfältig und vollständig auszufüllen und von beiden Parteien unterschreiben zu lassen.

Wenn kein polizeilicher Unfallrapport erstellt wird, erfolgt höchstwahrscheinlich auch keine Verzeigung seitens der Behörden. Ohne behördliches Verfahren ist die Wahrscheinlichkeit zudem deutlich geringer, dass die eigene Haftpflichtversicherung eine grobfahrlässige Verursachung des Unfalls feststellt und Regressansprüche geltend macht.

Ein weiterer wichtiger Tipp zur Beweissicherung bei einem Unfall ist die fotografische Dokumentation der Unfallsituation. Machen Sie mehrere Fotos aus verschiedenen Blickwinkeln, die die Endpositionen der Fahrzeuge, die Schäden und die gesamte Unfallstelle zeigen. Achten Sie darauf, dass auf mindestens einem Bild beide Fahrzeuge gemeinsam zu sehen sind und dass das Kennzeichen des Unfallverursachers klar erkennbar ist. Diese Fotos können zusammen mit dem Europäischen Unfallprotokoll den Hergang des Unfalls sehr gut dokumentieren und helfen den Versicherungen (und gegebenenfalls Sachverständigen), das Verschulden einfach nachzuvollziehen.

Ein zusätzlicher Schutz, der in Ihrer Motorfahrzeug-Police nicht fehlen sollte, ist der Einschluss des Ausschlusses der Grobfahrlässigkeit. Viele Versicherer bieten an, das Regressrecht bei grobfahrlässig verursachten Schäden auszuschliessen. Gegen einen geringen Mehrbetrag sind Sie dann vor Rückforderungen Ihrer Versicherung geschützt, auch wenn Ihnen eine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird (es gibt allerdings Ausnahmen, z.B. Fahren in angetrunkenem Zustand).

Nach einem Unfall mit Sachschaden, bei dem Sie das Europäische Unfallprotokoll verwendet und Fotos gemacht haben, können Sie sich direkt an Ihre Versicherung oder eine Garage Ihres Vertrauens wenden. Viele Garagen, wie die im Beispiel genannte autohauser, bieten Schadenmanagement an und unterstützen Sie bei der Abwicklung mit der Versicherung.

Häufig gestellte Fragen zu Verzeigung und Strafbefehl

  • Was genau bedeutet Verzeigung?
    Eine Verzeigung ist die Meldung eines mutmasslichen Verstosses oder Vergehens an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, oft die Polizei oder Staatsanwaltschaft. Sie ist der Ausgangspunkt für ein mögliches Strafverfahren.
  • Was ist ein Strafbefehl?
    Ein Strafbefehl ist eine vereinfachte Form eines Urteils durch die Staatsanwaltschaft oder eine andere zuständige Behörde. Er wird erlassen, wenn der Sachverhalt genügend klar ist und die Behörde eine bestimmte Strafe (Busse, Geldstrafe, kurze Freiheitsstrafe) für angemessen hält.
  • Wie setzen sich die Kosten eines Strafbefehls zusammen?
    Die Kosten bestehen aus der Strafbefehlsgebühr (für den Aufwand des Verfahrens) und der eigentlichen Strafe (Busse, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe). Die Höhe hängt vom Einzelfall, der Schwere der Strafe und dem jeweiligen Kanton ab.
  • Wie lange habe ich Zeit, Einspruch gegen einen Strafbefehl einzulegen?
    Die Frist für den Einspruch beträgt zehn Tage ab Erhalt des eingeschriebenen Briefs mit dem Strafbefehl.
  • Was passiert, wenn ich den eingeschriebenen Brief nicht abhole?
    Aufgrund der Zustellfiktion kann der Strafbefehl als zugestellt gelten, sobald er bei der Post zur Abholung bereitliegt, auch wenn Sie ihn nicht abgeholt haben. Die Einspruchsfrist beginnt dann trotzdem zu laufen.
  • Kann mir ein Anwalt bei einer Verzeigung oder einem Strafbefehl helfen?
    Ja, ein Anwalt kann Sie beraten, die Rechtslage prüfen, beim Einspruch helfen und Sie im Verfahren vertreten. Dies ist besonders ratsam bei komplexen Fällen, drohenden gravierenden Strafen oder Problemen mit der Zustellung.
  • Sollte ich nach einem Unfall immer die Polizei rufen?
    Bei Unfällen ohne Personenschaden und wenn niemand auf dem Erscheinen der Polizei besteht, können Sie in der Regel auf die Polizei verzichten. Ein Polizeirapport kann zu einer Verzeigung und potenziellen Problemen mit der Versicherung (Regress wegen Grobfahrlässigkeit) führen.
  • Was ist Grobfahrlässigkeit im Zusammenhang mit Unfällen?
    Grobfahrlässigkeit liegt vor, wenn elementare Vorsichtsgebote missachtet werden. Wenn Ihre Versicherung einen Unfall als grobfahrlässig einstuft, kann sie einen Teil oder den gesamten Schaden von Ihnen zurückfordern, auch wenn sie den Schaden des Gegners bezahlt hat.
  • Wie kann ich mich nach einem Unfall ohne Polizeibeteiligung absichern?
    Füllen Sie das Europäische Unfallprotokoll sorgfältig aus und dokumentieren Sie die Unfallsituation mit Fotos. Dies hilft bei der Schadenabwicklung mit den Versicherungen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Verzeigung und der daraus resultierende Strafbefehl ernsthafte Konsequenzen haben können. Es ist entscheidend, die Fristen zu kennen und bei Unsicherheiten oder drohenden schwerwiegenden Folgen frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Im Falle eines Unfalls kann die richtige Vorgehensweise, wie das Nutzen des Europäischen Unfallprotokolls und die fotografische Dokumentation, Ihnen viel Ärger und Kosten ersparen.

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Andenmatten Soltermann

Hallo! Ich bin Andenmatten Soltermann, ein Schweizer Fotograf, der leidenschaftlich die Essenz der Welt durch seine Linse einfängt. Geboren und aufgewachsen in den majestätischen Schweizer Alpen, haben die deutsche Sprache und atemberaubende Landschaften meine kreative Vision geprägt. Meine Liebe zur Fotografie begann mit einer alten analogen Kamera, und seitdem widme ich mein Leben der Kunst, visuelle Geschichten zu erzählen, die berühren und verbinden.In meinem Blog teile ich praktische Tipps, Techniken und Erfahrungen, um dir zu helfen, deine fotografischen Fähigkeiten zu verbessern – egal, ob du ein neugieriger Anfänger oder ein erfahrener Profi bist. Von der Beherrschung des natürlichen Lichts bis hin zu Ratschlägen für wirkungsvolle Bildkompositionen ist es mein Ziel, dich zu inspirieren, die Welt mit neuen Augen zu sehen. Mein Ansatz verbindet Technik mit Leidenschaft, immer auf der Suche nach dem Funken, der ein Foto unvergesslich macht.Wenn ich nicht hinter der Kamera stehe, findest du mich auf Bergpfaden, auf Reisen nach neuen Perspektiven oder beim Genießen der Schweizer Traditionen, die mir so am Herzen liegen. Begleite mich auf dieser visuellen Reise und entdecke, wie Fotografie die Art und Weise, wie du die Welt siehst, verändern kann.

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