Street Photography: Legalität in Deutschland

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Street Photography, die Kunst, das Leben und die Menschen im öffentlichen Raum ungestellt und authentisch festzuhalten, erfreut sich großer Beliebtheit. Doch kaum ein Genre der Fotografie wirft so viele rechtliche Fragen auf wie die Straßenfotografie in Deutschland. Darf man einfach so Menschen auf der Straße fotografieren und diese Bilder dann veröffentlichen oder ausstellen? Die Antwort ist komplex und hängt von einer sorgfältigen Abwägung widerstreitender Rechte ab. Eine wegweisende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat hierzu wichtige Klarheit geschaffen, die jeder Street Photographer kennen sollte.

Ist Street Photography legal in Deutschland?
Mit Beschluss vom 8. Februar 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die sogenannte „Street Photography“ (oder auch „Straßenfotografie“) als Kunst angesehen werden kann (Az.: 1 BvR 2112/15).

Street Photography als Kunstform anerkannt

Lange Zeit gab es Unsicherheiten darüber, ob Street Photography überhaupt den Schutz der Kunstfreiheit genießt. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit seinem Beschluss vom 8. Februar 2018 (Az.: 1 BvR 2112/15) hierzu eine klare Aussage getroffen: Street Photography kann als Kunst angesehen werden. Dies ist eine entscheidende Grundlage, denn als Kunstwerk fällt die Fotografie unter den Schutzbereich der Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes.

Der konkrete Fall, der dieser Entscheidung zugrunde lag, betraf ein Foto des Berliner Fotografen Espen Eichhöfer. Das Bild zeigte eine Frau auf einer belebten Straße in Berlin-Charlottenburg, während sie die Straße überquerte. Die Aufnahme war ungestellt, die Frau war gut erkennbar im Mittelpunkt des Bildes platziert und blickte offenbar direkt in die Kamera. Dieses Foto wurde im Rahmen einer öffentlich zugänglichen Ausstellung auf einer großformatigen Tafel (120 x 140 cm) ausgestellt, unweit des Aufnahmeortes an einer stark frequentierten Straße. Die Besonderheit: Der Fotograf hatte die abgebildete Frau nicht um ihre Einwilligung gebeten, weder für die Aufnahme noch für die Veröffentlichung.

Das BVerfG stellte klar, dass auch ein unverfälschtes Abbild der Realität, wie es für die Street Photography typisch ist, ein Kunstwerk darstellen kann. Das spezifisch Künstlerische liege hierbei in der bewussten Auswahl des Realitätsausschnitts und der Gestaltung mit fotografischen Mitteln. Damit wurde der Street Photography grundsätzlich der Rang einer schützenswerten Kunstform zugesprochen.

Kunstfreiheit versus Persönlichkeitsrecht

Auch wenn Street Photography als Kunst anerkannt ist, bedeutet dies nicht, dass Fotografen tun und lassen können, was sie wollen. Die Kunstfreiheit ist zwar vorbehaltlos gewährleistet, aber nicht schrankenlos. Sie findet ihre Grenzen an anderen verfassungsrechtlich geschützten Rechten, insbesondere am allgemeinen Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Personen. Dieses Recht, das sich aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes ergibt, umfasst auch das Recht am eigenen Bild (§ 22 des Kunsturheberrechtsgesetzes - KUG).

Das Recht am eigenen Bild besagt im Kern, dass Bildnisse einer Person grundsätzlich nur mit deren Einwilligung verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen. Es gibt zwar Ausnahmen von dieser Regel (z.B. bei Personen der Zeitgeschichte, bei Bildern von Versammlungen, bei Bildern von Landschaften, auf denen Personen nur Beiwerk sind), aber bei einer erkennbaren Person im Mittelpunkt eines Bildes, das nicht in eine dieser Ausnahmen fällt, ist die Einwilligung der Regelfall.

Genau hier liegt der Konflikt in der Street Photography: Oft werden Personen ungestellt und ohne vorherige Einwilligung fotografiert und anschließend gezeigt. Das BVerfG musste daher abwägen: Wie verhält sich die Kunstfreiheit des Fotografen zum Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person? Das Gericht bestätigte, dass bei einem Konflikt dieser beiden Rechte eine sorgfältige Abwägung im Einzelfall erfolgen muss.

Die entscheidende Abwägung im Einzelfall

Das BVerfG hat in seiner Entscheidung betont, dass die Lösung der Spannung zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht nicht pauschal erfolgen kann. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Für diese Abwägung sind verschiedene Faktoren von Bedeutung:

  1. Die Situation der Aufnahme: Wurde die Person in einer rein öffentlichen Situation fotografiert, in der sie typischerweise mit einer Abbildung rechnen musste, oder in einer Situation, in der sie eine berechtigte Erwartung hatte, nicht abgebildet zu werden (z.B. in einer vermeintlich privaten Ecke im öffentlichen Raum)? Berührt die Darstellung private Details?
  2. Die Darstellung der Person: Steht die Person im Mittelpunkt des Bildes oder ist sie nur Beiwerk einer Landschaft oder Szenerie? Wie gut ist die Person erkennbar? Wird sie in einer Weise dargestellt, die ihre Intimsphäre berührt oder sie in einem ungünstigen Licht erscheinen lässt?
  3. Kontext der Veröffentlichung/Ausstellung: Wo und wie wird das Bild gezeigt? Eine kleine Abbildung in einem Buch hat eine andere Wirkung als eine großformatige Ausstellungstafel an einer stark frequentierten Straße, wie im Fall Eichhöfer. Auch die Reichweite der Veröffentlichung (lokale Ausstellung vs. weltweites Internet) spielt eine Rolle.
  4. Die künstlerische Bedeutung des Werkes: Wie stark ist der künstlerische Ausdruck des Fotos? Das Gericht muss auch kunstspezifischen Gesichtspunkten Rechnung tragen.

Im Fall Eichhöfer erkannte das Gericht an, dass die Kunstfreiheit des Fotografen durch das Verbot der Ausstellung beeinträchtigt wurde. Es entschied jedoch, dass das Persönlichkeitsrecht der Klägerin in diesem spezifischen Fall überwog und das Recht am eigenen Bild zurückzutreten hatte. Entscheidend war hierbei die Art und Weise der Ausstellung: Die Klägerin wurde als Einzelperson auf einer großformatigen Tafel prominent an einem sehr öffentlichen Ort präsentiert. Obwohl das Foto künstlerisch war, führte die hervorgehobene Präsentation zu einer besonders schweren Beeinträchtigung ihres Persönlichkeitsrechts. Die Klägerin konnte erwarten, dass sie zwar Teil einer Straßenansicht sein mag, aber nicht derart prominent und großformatig ohne Einwilligung im Mittelpunkt einer Ausstellung steht.

Ausgang des konkreten Verfahrens

Die Klägerin im Fall Eichhöfer hatte ursprünglich neben der Unterlassung der Veröffentlichung auch eine Geldentschädigung und eine fiktive Lizenzgebühr gefordert. Die Berliner Gerichte in den Vorinstanzen hatten bereits entschieden, dass Eichhöfer die Kosten für die anwaltliche Vertretung der Klägerin tragen müsse, aber keine Geldentschädigung oder Lizenzgebühr geschuldet sei. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde von Eichhöfer nicht zur Entscheidung an, da es die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits in früheren Entscheidungen geklärt sah und die Abwägung der Vorinstanzen im Ergebnis für verfassungsgemäß hielt. Dies bestätigte im Wesentlichen die Entscheidungen der unteren Gerichte. Der Fotograf musste die Anwaltskosten tragen, aber keine weitere finanzielle Entschädigung leisten.

Dieser Ausgang unterstreicht, dass es bei der rechtlichen Bewertung von Street Photography nicht nur um die Aufnahme selbst geht, sondern vor allem um die Frage der Veröffentlichung oder Ausstellung. Die Art der Präsentation kann entscheidend sein, ob das Persönlichkeitsrecht überwiegt.

Was bedeutet das Urteil für Street Photographer in Deutschland?

Die Entscheidung des BVerfG ist keine generelle Absage an die Street Photography. Sie bestätigt vielmehr, dass dieses Genre als Kunst anerkannt ist und unter dem Schutz der Kunstfreiheit steht. Gleichzeitig macht das Urteil deutlich, dass die Veröffentlichung von Fotos, auf denen Personen erkennbar und im Mittelpunkt stehen, ein rechtliches Risiko birgt, wenn keine Einwilligung vorliegt. Es ist und bleibt eine Frage der Abwägung im Einzelfall.

Welche bekannten Magazine gibt es in Deutschland?
DIE 10 AUFLAGENSTÄRKSTEN MAGAZINE IN DEUTSCHLAND: LISTE DER PUBLIKATIONENTV14 (1,4 Mio. Exemplare)nurTV plus (828 Tsd. Exemplare)TV Digital (792 Tsd. Exemplare)TV direkt (731 Tsd. Exemplare)Landlust (724 Tsd. Exemplare)Hörzu (714 Tsd. Exemplare)Der Spiegel (684 Tsd. Exemplare)TV pur (551 Tsd. Exemplare)

Street Photographer müssen sich der Spannung zwischen ihrem künstlerischen Anspruch und dem Recht der abgebildeten Personen auf Schutz ihrer Persönlichkeit bewusst sein. Eine ungestellte Abbildung von Personen ohne vorherige Einwilligung, die strukturtypisch für die Street Photography ist, wird durch das Urteil nicht generell unmöglich gemacht. Aber die Art und Weise, wie und wo die Bilder anschließend gezeigt werden, spielt eine entscheidende Rolle.

Das bedeutet in der Praxis: Je prominenter eine Person im Bild ist, je erkennbarer sie ist, je mehr ihre Privatsphäre berührt wird und je größer und öffentlicher die Ausstellung ist, desto eher wird das Persönlichkeitsrecht Vorrang haben und eine Veröffentlichung ohne Einwilligung unzulässig sein. Umgekehrt gilt: Je anonymer die Personen sind, je mehr sie Teil einer größeren Szene sind (Beiwerk), je weniger ihre Privatsphäre betroffen ist und je unauffälliger die Veröffentlichung ist (z.B. in einem kleinen Bildband), desto eher wird die Kunstfreiheit überwiegen.

Das Urteil ermutigt Fotografen, Street Photography weiterhin als Kunstform zu betreiben, mahnt aber zur Vorsicht bei der Veröffentlichung. Im Zweifel sollte im Vorfeld eine Einwilligung eingeholt werden, auch wenn dies dem spontanen Charakter der Street Photography widersprechen mag. Alternativ müssen Fotografen bereit sein, das rechtliche Risiko einzugehen und sich auf eine mögliche Abwägung im Streitfall einzulassen.

Vergleich: Faktoren bei der Abwägung

FaktorTendenz zugunsten KunstfreiheitTendenz zugunsten Persönlichkeitsrecht
Erkennbarkeit PersonGeringe Erkennbarkeit, anonyme MasseGute Erkennbarkeit, Fokus auf Person
Stellung im BildPerson ist Beiwerk, Teil einer SzenePerson ist im Mittelpunkt, Hauptmotiv
Situation der AufnahmeRein öffentliche Situation, typische StraßenszeneSituation mit erhöhter Privaterwartung (auch im öffentlichen Raum)
Berührung PrivatsphäreKeine Berührung privater DetailsDarstellung privater Details, Intimsphäre
Art der Veröffentlichung/AusstellungKleine Abbildung, unauffälliger KontextGroßformatige Darstellung, prominenter öffentlicher Ort (wie im Fall Eichhöfer)
Künstlerische BedeutungHohe künstlerische Relevanz des GesamtwerksGeringere Relevanz im Vergleich zum Eingriff

Häufig gestellte Fragen zur Street Photography und Legalität

Ist Street Photography in Deutschland grundsätzlich illegal?
Nein, das BVerfG hat klargestellt, dass Street Photography als Kunst anerkannt ist und unter dem Schutz der Kunstfreiheit steht. Das Fotografieren selbst ist oft weniger das Problem als die spätere Veröffentlichung oder Ausstellung der Bilder, auf denen Personen erkennbar sind.

Muss ich immer um Erlaubnis fragen, bevor ich jemanden auf der Straße fotografiere?
Das Gesetz (§ 22 KUG) verlangt grundsätzlich die Einwilligung für die Verbreitung oder öffentliche Zurschaustellung von Bildnissen. Das Fotografieren selbst ist nicht explizit geregelt. Wenn Sie die Bilder jedoch veröffentlichen möchten und eine Person erkennbar im Mittelpunkt steht und nicht unter eine der Ausnahmen fällt, benötigen Sie in der Regel deren Einwilligung oder müssen das Risiko einer rechtlichen Auseinandersetzung eingehen, bei der im Einzelfall abgewogen wird.

Wann ist die Veröffentlichung eines Street Photos ohne Einwilligung zulässig?
Eine Veröffentlichung kann zulässig sein, wenn die abgebildete Person unter eine der Ausnahmen des § 23 KUG fällt (z.B. Person der Zeitgeschichte, Beiwerk) oder wenn im Rahmen der Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht die Kunstfreiheit überwiegt. Letzteres ist eher der Fall, wenn die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts gering ist (z.B. Person kaum erkennbar, Teil einer großen Masse, unauffällige Veröffentlichung).

Was war das Besondere am Fall Eichhöfer?
Das Besondere war die Art der Ausstellung: Das Foto der Klägerin wurde großformatig und prominent an einer sehr belebten öffentlichen Straße ausgestellt. Das BVerfG sah darin trotz des künstlerischen Charakters des Fotos eine erhebliche Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts, die in diesem Fall schwerer wog als die Kunstfreiheit.

Welche Konsequenzen drohen, wenn ich ein Foto ohne Einwilligung veröffentliche?
Die abgebildete Person kann Unterlassung verlangen, d.h. sie kann gerichtlich verbieten lassen, dass das Foto weiter veröffentlicht oder ausgestellt wird. Wie im Fall Eichhöfer gezeigt, können auch die Kosten für die rechtliche Verfolgung des Anspruchs auf den Fotografen zukommen. In bestimmten Fällen können auch Schadensersatz- oder Geldentschädigungsansprüche in Betracht kommen, auch wenn dies im Fall Eichhöfer nicht zugesprochen wurde.

Bietet die Anerkennung als Kunstwerk durch das BVerfG nun mehr Schutz für Street Photographer?
Ja, insofern als die Street Photography nun eindeutig unter den Schutz der Kunstfreiheit fällt. Das stärkt die Position der Fotografen bei der Abwägung. Es ist aber kein Freifahrtschein. Das Persönlichkeitsrecht bleibt eine starke Grenze, deren Gewicht vom Einzelfall abhängt, insbesondere von der Art der Darstellung und der Veröffentlichung.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Street Photography in Deutschland rechtlich auf stabilem Fundament als Kunstform steht. Die Praxis der Veröffentlichung erfordert jedoch weiterhin ein hohes Maß an Sensibilität und die Bereitschaft, sich mit den komplexen Fragen des Persönlichkeitsrechts auseinanderzusetzen. Jeder Fotograf, der seine Werke öffentlich zugänglich machen möchte, sollte sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein und im Zweifel rechtlichen Rat einholen.

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Andenmatten Soltermann

Hallo! Ich bin Andenmatten Soltermann, ein Schweizer Fotograf, der leidenschaftlich die Essenz der Welt durch seine Linse einfängt. Geboren und aufgewachsen in den majestätischen Schweizer Alpen, haben die deutsche Sprache und atemberaubende Landschaften meine kreative Vision geprägt. Meine Liebe zur Fotografie begann mit einer alten analogen Kamera, und seitdem widme ich mein Leben der Kunst, visuelle Geschichten zu erzählen, die berühren und verbinden.In meinem Blog teile ich praktische Tipps, Techniken und Erfahrungen, um dir zu helfen, deine fotografischen Fähigkeiten zu verbessern – egal, ob du ein neugieriger Anfänger oder ein erfahrener Profi bist. Von der Beherrschung des natürlichen Lichts bis hin zu Ratschlägen für wirkungsvolle Bildkompositionen ist es mein Ziel, dich zu inspirieren, die Welt mit neuen Augen zu sehen. Mein Ansatz verbindet Technik mit Leidenschaft, immer auf der Suche nach dem Funken, der ein Foto unvergesslich macht.Wenn ich nicht hinter der Kamera stehe, findest du mich auf Bergpfaden, auf Reisen nach neuen Perspektiven oder beim Genießen der Schweizer Traditionen, die mir so am Herzen liegen. Begleite mich auf dieser visuellen Reise und entdecke, wie Fotografie die Art und Weise, wie du die Welt siehst, verändern kann.

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