Wie nennt man die Fotografie von Menschen?

Fotografie von Menschen: Was erlaubt ist & Tipps

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In der heutigen Zeit, in der nahezu jeder ein Smartphone mit integrierter Kamera besitzt, ist das Fotografieren allgegenwärtig. Schnappschüsse im Alltag, Urlaubsfotos, Events – die Möglichkeiten scheinen grenzenlos. Doch was passiert, wenn andere Menschen ins Bild geraten? Darf man Personen einfach so fotografieren und die Bilder veröffentlichen? Die rechtliche Lage ist komplex und schützt das Recht am eigenen Bild sowie die Persönlichkeitsrechte. Es ist wichtiger denn je zu wissen, welche Regeln gelten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und gleichzeitig respektvoll mit der Privatsphäre anderer umzugehen. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und gibt Ihnen darüber hinaus praktische Tipps, wie Sie gelungene Porträts erstellen und sich selbst oder andere vor der Kamera wohlfühlen können.

Rechtliche Grundlagen: Das Recht am eigenen Bild

Das wohl wichtigste Gesetz im Zusammenhang mit der Fotografie von Personen ist das Kunsturheberrechtsgesetz (KUG). Obwohl es schon über hundert Jahre alt ist, sind seine Kernprinzipien nach wie vor gültig und werden durch modernere Datenschutzgesetze wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergänzt. Das KUG besagt im Kern, dass Bildnisse von Personen grundsätzlich nur mit deren Einwilligung verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen. Dieses Prinzip schützt das Persönlichkeitsrecht jeder abgebildeten Person.

Ist das Fotografieren von Menschen erlaubt?
Tatsächlich gibt es das sogenannte "Haushaltsprivilieg", das das Fotografieren ohne Einwilligung zum Beispiel auf Familienfeiern zulässt. Auch Fotos von Prominenten dürfen Fans deshalb sammeln. Das Fotografieren fremder Menschen zählt laut dem Amtsgericht Hamburg aber nicht unter das "Haushaltsprivileg".

Wann ist das Fotografieren selbst schon problematisch?

Während das KUG primär die *Veröffentlichung* regelt, kann in bestimmten Fällen bereits die *Aufnahme* einer Person ohne deren Wissen oder Einwilligung strafbar sein. Dies gilt insbesondere, wenn die Aufnahme in einem besonders geschützten Raum stattfindet, wie zum Beispiel in einer Wohnung oder auf einer öffentlichen Toilette. Solche heimlichen Aufnahmen verletzen die Intimsphäre und können nach dem Strafgesetzbuch (StGB) mit Freiheitsstrafen oder Geldstrafen geahndet werden. Auch das Ablichten von Menschen in einer hilflosen Lage, wie zum Beispiel Unfallopfern, ist verboten und stellt eine schwerwiegende Verletzung der Menschenwürde dar. Die Zahl solcher Fälle hat in den letzten Jahren, nicht zuletzt durch die Verbreitung von Smartphones, deutlich zugenommen.

Veröffentlichung ohne Einwilligung: Die Regel und ihre Ausnahmen

Wie erwähnt, ist die Veröffentlichung von Fotos, auf denen Personen erkennbar sind, ohne deren Zustimmung in der Regel unzulässig. Dies betrifft alle Formen der Verbreitung, sei es in sozialen Medien, auf Webseiten, in Printmedien oder bei Ausstellungen. Wer ein Foto ohne Einwilligung veröffentlicht, riskiert Unterlassungsansprüche, Schadensersatzforderungen und unter Umständen sogar strafrechtliche Konsequenzen.

Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen von dieser Regel, die ebenfalls im KUG verankert sind:

  • Personen als Beiwerk: Wenn eine Person auf einem Foto lediglich zufällig und als unwesentliches Element (Beiwerk) einer Landschaft, eines Ortes oder einer Veranstaltung erscheint und nicht der eigentliche Fokus des Bildes ist, darf das Foto auch ohne deren explizite Einwilligung veröffentlicht werden. Ein Beispiel wäre eine Person, die im Hintergrund einer Landschaftsaufnahme durchs Bild läuft, ohne dass sie besonders hervorgehoben oder erkennbar im Mittelpunkt steht.
  • Teilnehmer von Versammlungen und öffentlichen Veranstaltungen: Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Konzerten, Demonstrationen, Sportveranstaltungen oder Festivals können Teilnehmer grundsätzlich damit rechnen, dass Fotos gemacht und veröffentlicht werden. Hier wird oft von einer konkludenten (stillschweigenden) Einwilligung ausgegangen, solange die Personen nicht aus der Menge herausgegriffen und besonders hervorgehoben werden oder die Veröffentlichung ihre berechtigten Interessen verletzt.
  • Bilder von Personen der Zeitgeschichte: Prominente Personen oder Personen, die aufgrund eines Ereignisses im öffentlichen Interesse stehen, müssen die Veröffentlichung von Fotos eher hinnehmen als Privatpersonen. Allerdings gibt es auch hier Einschränkungen, insbesondere wenn es um die Privatsphäre der Person geht oder die Fotos in einem entwürdigenden Kontext stehen.

Das sogenannte „Haushaltsprivileg“ erlaubt das Fotografieren von Personen ohne deren explizite Einwilligung im rein privaten Rahmen, z.B. bei Familienfeiern oder unter Freunden. Diese Fotos dürfen jedoch ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt sein und nicht öffentlich zugänglich gemacht werden.

Ist das Fotografieren von Menschen erlaubt?
Tatsächlich gibt es das sogenannte "Haushaltsprivilieg", das das Fotografieren ohne Einwilligung zum Beispiel auf Familienfeiern zulässt. Auch Fotos von Prominenten dürfen Fans deshalb sammeln. Das Fotografieren fremder Menschen zählt laut dem Amtsgericht Hamburg aber nicht unter das "Haushaltsprivileg".

Fotografieren in der Öffentlichkeit ohne Veröffentlichungsabsicht

Selbst wenn Sie nicht beabsichtigen, ein Foto zu veröffentlichen, kann das reine Fotografieren von Personen in der Öffentlichkeit bereits datenschutzrechtlich relevant sein. Personenbezogene Daten, zu denen auch Fotos gehören, dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen erhoben werden. Das Bundesamt für Datenschutz weist darauf hin, dass das Fotografieren von Personen in der Öffentlichkeit ohne deren Einwilligung eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte und einen Datenschutzverstoß darstellen kann, auch wenn das Foto nur für private Zwecke gedacht ist. Das Amtsgericht Hamburg verurteilte beispielsweise einen Mann zu einem Bußgeld, der auf einem Parkplatz Frauen fotografierte, obwohl er angab, die Fotos nur privat nutzen zu wollen. Das Gericht stellte klar, dass das Fotografieren fremder Personen in der Öffentlichkeit nicht unter das „Haushaltsprivileg“ fällt.

Spezialfall: Upskirting und Downblousing

Besonders verwerflich und seit 2021 explizit strafbar nach § 184k StGB ist das heimliche Fotografieren unter den Rock („Upskirting“) oder in den Ausschnitt („Downblousing“). Dieses Verhalten stellt eine schwerwiegende Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung und der Intimsphäre dar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. Die Aufklärungsquote bei angezeigten Fällen ist hoch, dennoch gibt es eine hohe Dunkelziffer, da viele Opfer aus Scham keine Anzeige erstatten.

Was tun, wenn Sie ohne Einwilligung fotografiert oder veröffentlicht wurden?

Wenn Sie feststellen, dass jemand Sie ohne Ihre Einwilligung fotografiert oder Fotos von Ihnen veröffentlicht hat, haben Sie verschiedene Handlungsmöglichkeiten:

  1. Direkte Kontaktaufnahme: Fordern Sie die Person freundlich, aber bestimmt auf, die Aufnahme zu löschen bzw. die Veröffentlichung einzustellen und die Bilder zu entfernen.
  2. Meldung bei der Plattform: Wenn das Foto online veröffentlicht wurde (z.B. in sozialen Medien), nutzen Sie die Meldefunktion der Plattform. Das Telemediengesetz (TMG) verpflichtet Plattformen, leicht zugängliche Meldefunktionen bereitzustellen und gemeldete rechtswidrige Inhalte unverzüglich zu prüfen und gegebenenfalls zu entfernen oder den Zugang zu sperren.
  3. Einschaltung der Polizei: Bei strafbaren Handlungen (z.B. heimliche Aufnahmen in geschützten Räumen, Upskirting/Downblousing) sollten Sie Anzeige bei der Polizei erstatten.
  4. Kontakt zum Landesdatenschutzbeauftragten: Sie können eine Beschwerde beim zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz einreichen. Dieser kann die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen prüfen.
  5. Rechtliche Schritte: Im Falle einer unzulässigen Veröffentlichung können Sie zivilrechtlich gegen den Verantwortlichen vorgehen und Unterlassung sowie gegebenenfalls Schadensersatz verlangen.

Auch wenn es in der Praxis manchmal schwierig sein kann, Täter zu identifizieren oder die Löschung von Inhalten im Internet vollständig durchzusetzen, sollten Sie Ihre Rechte kennen und die zur Verfügung stehenden Mittel nutzen.

Die Kunst des Porträts: Mehr als nur ein Schnappschuss

Neben den rechtlichen Aspekten gibt es auch die kreative Seite der Fotografie von Menschen – die Porträtfotografie. Ein Porträt ist mehr als nur die Abbildung eines Gesichts. Es soll den Charakter, die Stimmung oder eine bestimmte Ausstrahlung der Person einfangen und dem Betrachter näherbringen. Gelungene Porträts erfordern technisches Können, aber auch Einfühlungsvermögen und die Fähigkeit, eine Verbindung zum Modell aufzubauen.

Warum sind manche Menschen fotogener?
Gründe dafür können sein: Die Perspektive: Fotos sind immer 2D-Abbilder einer dreidimensionalen Realität. Es geht räumliche Tiefe verloren, Proportionen werden verzerrt, das Licht fällt nicht so ideal und schon kann ein Gesicht oder Körper anders aussehen, als wir es gewohnt sind.

Tipps für beeindruckende Porträtfotos:

  • Planung und Vorbereitung: Überlegen Sie sich im Vorfeld, welche Art von Porträt Sie machen möchten, welcher Stil passt und welche Aussage das Bild haben soll.
  • Der Aufnahmeort und das Licht: Das Licht ist entscheidend. Nutzen Sie im Innenbereich natürliches Licht von Fenstern oder arbeiten Sie mit künstlicher Beleuchtung (Blitze, Dauerlichter) und Lichtformern wie Softboxen oder Schirmen für weiches, schmeichelhaftes Licht. Vermeiden Sie direktes, hartes Licht, das starke Schatten wirft, es sei denn, Sie möchten bewusst Falten oder Strukturen betonen. Im Außenbereich sind die frühen Morgen- oder späten Nachmittagsstunden ideal (Goldene Stunde) für warmes, weiches Licht. Vermeiden Sie grelles Mittagslicht.
  • Schaffen Sie eine angenehme Atmosphäre: Das Modell muss sich wohlfühlen. Nehmen Sie sich Zeit, unterhalten Sie sich, spielen Sie Musik, die dem Modell gefällt. Lockern Sie die Stimmung auf, um natürliche Ausdrücke zu erhalten. Manchmal entstehen die besten Fotos aus der Bewegung oder einer ungezwungenen Situation heraus.
  • Experimentieren Sie mit dem Blickwinkel: Fotografieren Sie nicht immer nur frontal auf Augenhöhe. Ein Foto von unten kann das Modell mächtiger wirken lassen, eines von oben eher verletzlich. Spielen Sie mit schrägen Winkeln und Profilaufnahmen, um verschiedene Facetten und Konturen des Gesichts zu betonen.
  • Bildgestaltung und Ausschnitt: Achten Sie auf den Bildaufbau. Platzieren Sie das Modell nicht immer mittig. Die Regeln des Goldenen Schnitts oder der Drittel-Regel können helfen, Spannung ins Bild zu bringen. Wählen Sie den Bildausschnitt bewusst. Manchmal sind Nahaufnahmen, die nur Teile des Gesichts (wie die Augen) zeigen, besonders ausdrucksstark. Achten Sie auf einen passenden oder bewusst unscharfen Hintergrund, der nicht vom Modell ablenkt.
  • Fokus auf die Augen: Bei Porträts, insbesondere bei Nahaufnahmen, sollten die Augen scharf gestellt sein. Sie sind der Spiegel der Seele und ziehen den Blick des Betrachters magisch an.

Denken Sie immer daran: Bevor Sie Porträtfotos, die Sie gemacht haben, veröffentlichen oder weitergeben, holen Sie unbedingt die Einwilligung der abgebildeten Person ein!

Unfotogen? Keine Sorge – Tipps für tolle Fotos

Viele Menschen fühlen sich „unfotogen“ und sind unzufrieden mit Fotos von sich selbst. Dieses Gefühl hat selten etwas damit zu tun, ob jemand objektiv schön ist, sondern liegt oft an anderen Faktoren:

  • Die Perspektive: Eine 2D-Abbildung kann die räumliche Tiefe und die Proportionen anders darstellen, als wir uns im Spiegel oder in Bewegung wahrnehmen.
  • Die Mimik: Ein Foto friert einen Bruchteil einer Sekunde ein. Ein Lidschlag, ein angestrengter Ausdruck, eine unnatürliche Pose – und schon wirkt das Bild anders als die lebendige Person.
  • Die Selbstwahrnehmung: Wir sind an unser Spiegelbild gewöhnt (das seitenverkehrt ist) und haben oft eine Idealvorstellung von uns. Ein Foto zeigt uns, wie andere uns sehen, was manchmal irritierend sein kann. Wir neigen auch dazu, auf Fotos unsere vermeintlichen „Fehler“ (Falten, Pickel) stärker wahrzunehmen.

Wenn Sie sich vor der Kamera unwohl fühlen, sind Sie damit nicht allein. Die gute Nachricht: Jeder kann auf Fotos gut aussehen! Hier sind Tipps, um sich wohler zu fühlen und bessere Ergebnisse zu erzielen:

  • Wählen Sie ein Outfit, in dem Sie sich wohlfühlen: Wenn Ihre Kleidung gut sitzt und Ihnen gefällt, strahlen Sie das aus. Vermeiden Sie Kleidung, die zwickt, rutscht oder unvorteilhaft wirkt.
  • Üben Sie vor dem Spiegel: Finden Sie heraus, welche Winkel, Posen und Ausdrücke Ihnen am besten stehen. Probieren Sie verschiedene Lächeln aus.
  • Entspannen Sie sich und seien Sie Sie selbst: Versuchen Sie, die Kamera zu vergessen. Atmen Sie tief durch, bewegen Sie sich, lachen Sie. Natürlichkeit ist der Schlüssel zu authentischen Fotos.
  • Vertrauen Sie dem Fotografen: Ein guter Fotograf weiß, wie er Sie ins beste Licht rückt und eine entspannte Atmosphäre schafft. Sprechen Sie über Ihre Unsicherheiten und Wünsche. Lassen Sie sich anleiten und probieren Sie Vorschläge aus.
  • Genießen Sie den Moment: Sehen Sie das Fotoshooting als positive Erfahrung. Es geht darum, schöne Erinnerungen festzuhalten. Konzentrieren Sie sich nicht auf Perfektion, sondern auf den Spaß.

Oft sind wir unsere schärfsten Kritiker. Was wir als „unfotogen“ empfinden, sehen andere vielleicht als charaktervoll und authentisch. Geben Sie sich und dem Fotografen eine Chance, Ihre beste Seite einzufangen.

Häufig gestellte Fragen zur Fotografie von Personen

Hier beantworten wir einige gängige Fragen zum Thema:

F: Darf ich in der Öffentlichkeit Personen fotografieren?
A: Das reine Fotografieren kann bereits datenschutzrechtlich relevant sein. Auch ohne Veröffentlichungsabsicht kann es eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte darstellen, insbesondere wenn Personen gezielt und ohne Anlass fotografiert werden. Es ist rechtlich ein Graubereich, aber aus Respekt und rechtlicher Sicherheit ist Vorsicht geboten.

F: Darf ich Fotos von Personen, die ich in der Öffentlichkeit gemacht habe, veröffentlichen?
A: In der Regel nein, nicht ohne deren Einwilligung. Ausnahmen sind das Beiwerk oder Teilnehmer großer öffentlicher Veranstaltungen, sofern sie nicht herausgehoben werden.

Was ist Leidenschaft in der Fotografie?
Leidenschaft ist die emotionale Energie, die hinter der Fotografie einer Person steckt , während Enthusiasmus die Energie hinter ihrer Herangehensweise an die Fotografie ist . Leidenschaft ist der Wunsch , Ihr Handwerk zu erlernen und zu verbessern , während Enthusiasmus das Feuer ist , das Sie antreibt , die Arbeit zu erledigen .

F: Was bedeutet „Beiwerk“ im Zusammenhang mit Fotos?
A: Eine Person ist „Beiwerk“, wenn sie auf dem Foto nicht im Mittelpunkt steht und für die Gesamtaussage des Bildes unwichtig ist. Sie ist eher zufällig im Bild und austauschbar.

F: Jemand hat ein Foto von mir ohne meine Erlaubnis im Internet veröffentlicht. Was kann ich tun?
A: Fordern Sie die Person zur Löschung auf. Melden Sie den Inhalt bei der Plattform (z.B. Social Media). Bei schwerwiegenden Fällen oder Ignoranz können Sie rechtliche Schritte prüfen oder die Polizei bzw. den Datenschutzbeauftragten einschalten.

F: Was ist „Upskirting“ und ist es illegal?
A: „Upskirting“ ist das heimliche Fotografieren unter den Rock. Es ist seit 2021 in Deutschland strafbar (§ 184k StGB) und kann mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden. Gleiches gilt für „Downblousing“ (Fotografieren in den Ausschnitt).

Fazit

Die Fotografie von Menschen ist ein faszinierendes Feld, das jedoch ein hohes Maß an Verantwortung mit sich bringt. Das Wissen um das Recht am eigenen Bild und die geltenden Datenschutzbestimmungen ist unerlässlich, um rechtliche Probleme zu vermeiden und die Privatsphäre anderer zu respektieren. Holen Sie im Zweifel immer die Einwilligung ein, bevor Sie Personen fotografieren oder deren Bilder veröffentlichen. Gleichzeitig bietet die Porträtfotografie wunderbare Möglichkeiten, die Persönlichkeit von Menschen einzufangen. Mit etwas Übung, Einfühlungsvermögen und den richtigen Techniken können Sie beeindruckende Bilder schaffen und sowohl als Fotograf als auch als Modell Freude am Prozess haben. Seien Sie achtsam, kreativ und genießen Sie die vielfältigen Aspekte der Fotografie von Menschen!

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Andenmatten Soltermann

Hallo! Ich bin Andenmatten Soltermann, ein Schweizer Fotograf, der leidenschaftlich die Essenz der Welt durch seine Linse einfängt. Geboren und aufgewachsen in den majestätischen Schweizer Alpen, haben die deutsche Sprache und atemberaubende Landschaften meine kreative Vision geprägt. Meine Liebe zur Fotografie begann mit einer alten analogen Kamera, und seitdem widme ich mein Leben der Kunst, visuelle Geschichten zu erzählen, die berühren und verbinden.In meinem Blog teile ich praktische Tipps, Techniken und Erfahrungen, um dir zu helfen, deine fotografischen Fähigkeiten zu verbessern – egal, ob du ein neugieriger Anfänger oder ein erfahrener Profi bist. Von der Beherrschung des natürlichen Lichts bis hin zu Ratschlägen für wirkungsvolle Bildkompositionen ist es mein Ziel, dich zu inspirieren, die Welt mit neuen Augen zu sehen. Mein Ansatz verbindet Technik mit Leidenschaft, immer auf der Suche nach dem Funken, der ein Foto unvergesslich macht.Wenn ich nicht hinter der Kamera stehe, findest du mich auf Bergpfaden, auf Reisen nach neuen Perspektiven oder beim Genießen der Schweizer Traditionen, die mir so am Herzen liegen. Begleite mich auf dieser visuellen Reise und entdecke, wie Fotografie die Art und Weise, wie du die Welt siehst, verändern kann.

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