Als Fotograf oder Videograf gehört die Ausrüstung zum wichtigsten Reisebegleiter. Dazu zählen unzählige Akkus und Batterien, die Kameras, Lichter, Monitore und viele andere Geräte mit Strom versorgen. Doch beim Fliegen stellt sich schnell die Frage: Welche Akkus dürfen mit ins Flugzeug und wie müssen sie verpackt sein? Die Regeln können verwirrend sein und sind vor allem der Sicherheit geschuldet. Batterien, insbesondere Lithium-Batterien, bergen bei Beschädigung oder Kurzschluss ein Brandrisiko, das in der beengten Umgebung eines Flugzeugs fatale Folgen haben könnte. Deshalb gibt es klare, international gültige Vorschriften, die Sie kennen sollten, bevor Sie Ihre Reise antreten.

Warum gibt es strenge Regeln für Akkus im Flugzeug?
Die Hauptursache für die detaillierten Vorschriften ist die Brandgefahr. Lithium-Batterien können bei unsachgemäßer Handhabung, Beschädigung oder Kurzschluss thermisch durchgehen, überhitzen und sich entzünden. Ein solcher Vorfall an Bord eines Flugzeugs stellt eine erhebliche Gefahr dar. Die internationalen Luftfahrtbehörden und nationalen Sicherheitsbehörden wie ICAO, IATA, FAA, EASA und TSA haben daher umfassende Richtlinien entwickelt, um dieses Risiko zu minimieren. Die Einhaltung dieser Regeln ist nicht nur Vorschrift, sondern dient der Sicherheit aller Passagiere und der Besatzung.
Die verschiedenen Akku-Typen und ihre Besonderheiten
Nicht alle Batterien sind gleich, und die Regeln variieren je nach Typ und Kapazität. Im Wesentlichen unterscheiden wir:
- Lithium-Ionen-Akkus: Diese sind in den meisten modernen elektronischen Geräten wie Kameras, Laptops, Smartphones und Powerbanks verbaut. Ihre Kapazität wird oft in Wattstunden (Wh) angegeben. Sie gelten als potenziell gefährlich, insbesondere wenn sie beschädigt sind.
- Lithium-Metall-Batterien: Diese sind in nicht wiederaufladbaren Batterien zu finden, oft in kleineren Geräten oder Uhren. Ihre Gefahr wird am Lithiumgehalt in Gramm gemessen.
- Alkaline-Batterien: Dies sind herkömmliche Einwegbatterien (AA, AAA etc.), die als weniger gefährlich eingestuft werden.
- Auslaufsichere Batterien: Hierbei handelt es sich oft um Blei-Säure-Batterien in versiegelter Form. Es gibt spezifische Regeln für deren Transport.
- Nassbatterien (Spillable): Diese sind in der Regel verboten, es sei denn, sie dienen als Energiequelle für Rollstühle oder Mobilitätshilfen und werden entsprechend angemeldet und verpackt.
Der Fokus der strengsten Regeln liegt eindeutig auf den Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Batterien aufgrund ihres höheren Brandrisikos.
Transportregeln: Handgepäck vs. Aufgabegepäck
Dies ist einer der wichtigsten Punkte. Die grundlegende Regel lautet:
Ersatzakkus (also Akkus, die sich nicht im Gerät befinden), insbesondere Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Akkus, dürfen ausschließlich im Handgepäck** transportiert werden.
Der Grund dafür ist, dass im Falle eines Brandes im Handgepäck die Besatzung sofort eingreifen kann. Im Frachtraum des aufgegebenen Gepäcks wäre dies nicht oder nur stark verzögert möglich.
Batterien, die sich fest in einem elektronischen Gerät befinden, dürfen in der Regel sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Wenn sich das Gerät mit eingebautem Akku jedoch im aufgegebenen Gepäck befindet, müssen zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden:
- Das Gerät muss vollständig ausgeschaltet sein (kein Standby-Modus).
- Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um ein unbeabsichtigtes Einschalten zu verhindern.
- Das Gerät muss vor Beschädigung geschützt sein.
Trotzdem wird für Geräte mit eingebauten Lithium-Akkus oft empfohlen, diese ebenfalls im Handgepäck zu transportieren, um das Risiko im Frachtraum zu minimieren.
Grenzwerte verstehen: Wattstunden (Wh) und Gramm
Die erlaubte Kapazität von Lithium-Batterien ist streng limitiert. Es gibt zwei Hauptgrenzwerte:
1. Standardlimit (ohne Genehmigung):
- Lithium-Ionen-Akkus: Die Nennenergie darf 100 Wattstunden (Wh) pro Akku nicht überschreiten.
- Lithium-Metall-Batterien: Der Lithiumgehalt darf 2 Gramm pro Akku nicht überschreiten.
Akkus, die diese Grenzwerte einhalten, dürfen in der Regel ohne spezielle Genehmigung des Betreibers im Handgepäck mitgeführt werden (Ersatzakkus) oder im Gerät (Hand- oder Aufgabegepäck unter Bedingungen).
2. Erweitertes Limit (mit Genehmigung des Betreibers):
- Lithium-Ionen-Akkus: Die Nennenergie darf 100 Wh übersteigen, aber höchstens 160 Wh pro Akku betragen.
- Lithium-Metall-Batterien: Der Lithiumgehalt darf 2 Gramm übersteigen, aber höchstens 8 Gramm pro Akku betragen. Diese Ausnahme gilt primär für tragbare medizinische elektronische Geräte.
Für Akkus, die in dieses erweiterte Limit fallen (über 100 Wh bei Li-Ion bzw. über 2g bei Li-Metall), ist zwingend eine Genehmigung der Fluggesellschaft (des Betreibers) erforderlich. Zudem ist die Anzahl solcher Ersatzakkus pro Person auf maximal zwei beschränkt.
Es gibt auch sehr kleine Ausnahmen, wie z.B. GPS-Tracker mit sehr geringen Limits (0,3g Lithium oder 2,7 Wh), die vor Beschädigung geschützt sein müssen.

Ersatzakkus und Powerbanks: Nur im Handgepäck
Da Powerbanks im Wesentlichen lose Lithium-Ionen-Akkus sind, gelten für sie dieselben Regeln wie für andere Lithium-Ersatzakkus. Sie sind im aufgegebenen Gepäck strikt verboten und dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden. Auch für Powerbanks gelten die 100 Wh-Grenze bzw. mit Genehmigung die 160 Wh-Grenze, wobei bei über 100 Wh die Anzahl auf maximal zwei pro Person beschränkt ist. Die meisten handelsüblichen Powerbanks für Smartphones oder Tablets liegen unter 100 Wh, aber größere Modelle oder solche für Laptops können darüber liegen.
Spezifisch für Fotografen: Kamera-Akkus und mehr
Kamera-Akkus sind fast immer Lithium-Ionen-Akkus. Kleinere Akkus für spiegellose Kameras oder DSLRs (z.B. Typ NP-F, LP-E etc.) liegen in der Regel deutlich unter dem 100 Wh-Limit. Größere Akkus, wie die oft in der Videografie verwendeten V-Mount-Akkus, haben oft Kapazitäten um 99 Wh (um knapp unter dem Limit zu bleiben) oder auch deutlich darüber (z.B. 150 Wh oder 210 Wh). Für Fotografen bedeutet dies:
- Standard-Kameraakkus (< 100 Wh): Dürfen als Ersatzakkus im Handgepäck mitgenommen werden. Eine genaue Anzahl ist nicht pauschal festgelegt, solange die einzelnen Akkus die Grenze einhalten und korrekt verpackt sind. Einige Quellen nennen bis zu 4-6 Stück für gängige Typen, aber es gibt keine harte, universelle Obergrenze außer der Einzellimitierung und der Verpackungspflicht.
- V-Mount-Akkus (bis 100 Wh): Dürfen als Ersatzakkus im Handgepäck mitgenommen werden. Auch hier ist die Anzahl nicht auf 2 beschränkt, solange sie unter 100 Wh bleiben und gesichert sind.
- V-Mount-Akkus (über 100 Wh bis 160 Wh): Dürfen nur mit Genehmigung der Airline im Handgepäck mitgenommen werden, und die Anzahl ist auf maximal zwei pro Person begrenzt.
- Akkus über 160 Wh sind in der Regel für den Transport durch Passagiere verboten und fallen unter Frachtbestimmungen.
Auch Akkus für externe Monitore, Videoleuchten oder andere Foto-/Videoausrüstung unterliegen denselben Wh-Grenzwerten und Transportregeln.
Richtiges Verpacken: Schutz vor Kurzschluss
Unabhängig vom Akku-Typ und der Kapazität müssen alle Ersatzakkus so verpackt sein, dass ein Kurzschluss verhindert wird. Dies ist entscheidend, da Kurzschlüsse zur Überhitzung und zum Brand führen können. Mögliche Methoden zur Sicherung:
- Aufbewahrung in der Originalverpackung.
- Verpackung jedes einzelnen Akkus in einer separaten Schutztasche oder einem Plastikbeutel.
- Abkleben der Pole mit Isolierband.
- Verwendung einer stabilen Batteriebox.
Die Pole dürfen nicht lose mit anderen Metallgegenständen (wie Schlüsseln oder Münzen) in Berührung kommen können. Dies gilt sowohl für Lithium-Akkus als auch für auslaufsichere Ersatzbatterien.
Andere Batterietypen: Was gilt für Alkaline und auslaufsichere?
Alkaline-Einwegbatterien sind weniger kritisch. Sie dürfen sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden, solange sie ordnungsgemäß verpackt sind (z.B. in der Originalverpackung oder einer Box), um ein Auslaufen zu verhindern.
Auslaufsichere Batterien (oft Blei-Säure in versiegelter Form) sind ebenfalls erlaubt, sowohl im Hand- als auch im aufgegebenen Gepäck, unter folgenden Bedingungen:
- Sie müssen den Anforderungen der Sonderbestimmung A67 der ICAO TI entsprechen.
- Die Spannung darf höchstens 12 Volt betragen.
- Die Energie darf 100 Wh nicht überschreiten.
- Das Gerät, in dem sie sich befinden, muss gegen unbeabsichtigte Inbetriebnahme geschützt sein oder die Batteriepole müssen abgeklemmt und isoliert sein.
- Geräte müssen ausgeschaltet und geschützt sein.
Es dürfen höchstens zwei auslaufsichere Ersatzbatterien mitgenommen werden, die ebenfalls gegen Kurzschluss gesichert sein müssen.
Verbotene Batterien
Bestimmte Batterietypen sind generell für den Transport durch Passagiere verboten. Dazu gehören in der Regel Nassbatterien (Spillable), es sei denn, sie werden zur Stromversorgung eines Rollstuhls oder einer Mobilitätshilfe benötigt. In diesem Fall ist eine vorherige Anmeldung bei der Fluggesellschaft zwingend erforderlich, da spezielle Vorkehrungen getroffen werden müssen.
Zubehör: Ladegeräte und Kabel
Ladegeräte und Kabel stellen in der Regel kein Problem dar und dürfen sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Achten Sie darauf, Kabel ordentlich aufzuwickeln. Wichtig ist, niemals nicht wiederaufladbare Batterien (wie Alkaline) in ein Ladegerät für wiederaufladbare Batterien zu legen – dies kann gefährlich sein.
Was tun, wenn ein Akku beschädigt ist oder überhitzt?
Ein beschädigter, verformter, überhitzter oder ungewöhnlich riechender Akku darf auf keinen Fall mit ins Flugzeug genommen werden. Sollte ein Akku während des Fluges beschädigt werden oder sich erhitzen, informieren Sie umgehend die Flugzeugbesatzung. Diese ist geschult, in solchen Notfällen angemessen zu reagieren und das Risiko zu minimieren.
Wichtiger Hinweis: Immer die Airline prüfen!
Die hier dargelegten Regeln basieren auf internationalen Standards (ICAO, IATA) und nationalen Vorschriften (FAA, EASA, TSA). Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung zu wissen, dass einzelne Fluggesellschaften (die Luftfahrtbetreiber) restriktivere eigene Regeln haben können. Bevor Sie Ihre Reise antreten, sollten Sie unbedingt die spezifischen Bestimmungen Ihrer Fluggesellschaft auf deren Website überprüfen oder den Kundenservice kontaktieren. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Akkus und Geräte problemlos transportiert werden dürfen.

Vergleichstabelle: Akkus im Flugzeug
| Akku-Typ | Im Gerät (Ort) | Ersatzakku (Ort) | Limit pro Akku | Max. Anzahl (Ersatz) | Wichtige Hinweise |
|---|---|---|---|---|---|
| Lithium-Ionen | Hand-/Aufgabegepäck* | Nur Handgepäck | ≤ 100 Wh | Unbegrenzt (im Gerät), Ersatzakkus: keine feste Grenze (aber gesichert) | Ersatzakkus: Schutz vor Kurzschluss zwingend. |
| Lithium-Ionen | Hand-/Aufgabegepäck* | Nur Handgepäck | > 100 Wh bis ≤ 160 Wh | Max. 2 pro Person | Nur mit Genehmigung des Betreibers. Schutz vor Kurzschluss zwingend. |
| Lithium-Metall | Hand-/Aufgabegepäck* | Nur Handgepäck | ≤ 2 g Lithium | Unbegrenzt (im Gerät), Ersatzakkus: keine feste Grenze (aber gesichert) | Ersatzakkus: Schutz vor Kurzschluss zwingend. |
| Lithium-Metall | Hand-/Aufgabegepäck* | Nur Handgepäck | > 2 g bis ≤ 8 g Lithium | Max. 2 pro Person | Nur mit Genehmigung des Betreibers (oft med. Geräte). Schutz vor Kurzschluss zwingend. |
| Alkaline (Einweg) | Hand-/Aufgabegepäck | Hand-/Aufgabegepäck | Keine Wh/g Grenze | Unbegrenzt | Ordentlich verpackt. |
| Auslaufsicher | Hand-/Aufgabegepäck | Hand-/Aufgabegepäck | ≤ 12 V & ≤ 100 Wh | Max. 2 pro Person | Gerät geschützt/Pole isoliert. Sonderbest. A67 erfüllen. Schutz vor Kurzschluss bei Ersatz. |
| Nassbatterien (Spillable) | Verboten | Verboten | - | - | Ausnahme: Rollstühle/Mobilitätshilfen (Anmeldung nötig). |
*Gerät im Aufgabegepäck muss vollständig ausgeschaltet und vor Beschädigung/unbeabsichtigtem Einschalten geschützt sein. Handgepäck wird oft empfohlen.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Sind Lithium-Ionen-Akkus im Handgepäck erlaubt?
Ja, Lithium-Ionen-Akkus sind im Handgepäck erlaubt. Ersatzakkus müssen sogar zwingend im Handgepäck transportiert werden. Für Akkus bis 100 Wh gibt es in der Regel keine strenge Mengenbegrenzung pro Person, solange sie korrekt verpackt sind. Für Akkus zwischen 100 Wh und 160 Wh ist eine Genehmigung der Airline erforderlich, und es dürfen maximal zwei solche Ersatzakkus pro Person mitgeführt werden.
Wie müssen Akkus für den Flug verpackt werden?
Akkus müssen so verpackt sein, dass ein Kurzschluss verhindert wird. Dies kann durch die Originalverpackung, separate Schutztaschen, Plastikbeutel oder durch Abkleben der Batteriepole mit Isolierband geschehen. Wichtig ist, dass die Pole nicht mit anderen Metallgegenständen in Berührung kommen können.
Dürfen Powerbanks im Handgepäck mitgenommen werden?
Ja, Powerbanks sind Ersatzakkus und dürfen ausschließlich im Handgepäck transportiert werden. Für sie gelten dieselben Kapazitätsgrenzen wie für andere Lithium-Ionen-Ersatzakkus: bis 100 Wh ohne Genehmigung, über 100 Wh bis 160 Wh mit Genehmigung (max. 2 Stück).
Was sind die maximalen Kapazitäten für Akkus im aufgegebenen Gepäck?
Lose Ersatzakkus (insbesondere Lithium-Akkus und Powerbanks) sind im aufgegebenen Gepäck verboten. Akkus, die sich in einem Gerät befinden, dürfen im aufgegebenen Gepäck transportiert werden, sofern das Gerät vollständig ausgeschaltet und geschützt ist. Für diese eingebauten Akkus gelten dieselben Kapazitätsgrenzen wie für Akkus im Handgepäck (bis 100 Wh oder mit Genehmigung bis 160 Wh). Akkus über 160 Wh sind für Passagiere generell nicht erlaubt, weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck.
Darf ich meine Kamera mit Akku im aufgegebenen Gepäck transportieren?
Ja, das ist grundsätzlich erlaubt, wenn die Kamera vollständig ausgeschaltet ist, ein unbeabsichtigtes Einschalten verhindert wird und die Kamera vor Beschädigung geschützt ist. Allerdings wird oft empfohlen, wertvolle Elektronik und Akkus im Handgepäck zu transportieren.
Wie viele Kamera-Akkus (unter 100 Wh) darf ich im Handgepäck mitnehmen?
Für Ersatzakkus unter 100 Wh gibt es keine pauschale, universelle Obergrenze für die Anzahl pro Person in den allgemeinen Vorschriften, solange jeder einzelne Akku die Grenze einhält und korrekt gegen Kurzschluss gesichert ist. Es wird jedoch empfohlen, eine vernünftige Menge mitzunehmen, die dem persönlichen Gebrauch entspricht. Einige Airlines könnten eigene, restriktivere Limits haben.
Gibt es spezielle Regeln für V-Mount-Akkus?
V-Mount-Akkus sind Lithium-Ionen-Akkus und unterliegen denselben Wh-Grenzwerten. Akkus bis 100 Wh dürfen als Ersatzakkus im Handgepäck transportiert werden. Akkus über 100 Wh bis 160 Wh benötigen die Genehmigung der Airline und sind auf maximal zwei Stück im Handgepäck beschränkt. Akkus über 160 Wh sind für Passagiere nicht erlaubt.
Fazit
Das Reisen mit Akkus und Batterien im Flugzeug erfordert Sorgfalt und die Kenntnis der Regeln. Die oberste Priorität hat die Sicherheit. Denken Sie daran: Ersatzakkus, insbesondere Lithium-Ionen und Powerbanks, gehören immer ins Handgepäck und müssen gegen Kurzschluss gesichert sein. Beachten Sie die Kapazitätsgrenzen von 100 Wh bzw. 160 Wh (mit Genehmigung) und die Beschränkung auf maximal zwei Akkus im oberen Kapazitätsbereich. Informieren Sie sich abschließend unbedingt bei Ihrer spezifischen Fluggesellschaft, da diese zusätzliche oder strengere Regeln haben kann. Mit der richtigen Vorbereitung steht einer sicheren Reise für Sie und Ihre wertvolle Ausrüstung nichts im Wege.
Hat dich der Artikel Akkus im Flugzeug: Sicher reisen mit Energie interessiert? Schau auch in die Kategorie Ogólny rein – dort findest du mehr ähnliche Inhalte!
