Der Erwerb eines Kunstwerks im Ausland kann ein aufregendes Erlebnis sein. Doch bevor Sie Ihr neues Stück an der Wand bewundern können, steht oft noch der Weg über die Grenze an. Dabei kommen unweigerlich Fragen zu Zoll und Mehrwertsteuer auf. Die Regeln können komplex erscheinen, und es ist entscheidend, die Bestimmungen genau zu kennen, um unerwartete Kosten oder Probleme bei der Einfuhr in die Schweiz zu vermeiden.
Januar 2024 gelten in der Schweiz folgende Mehrwertsteuersätze: Normalsatz: 8,1 % Reduzierter Satz: 2,6 % Sondersatz für Beherbergung: 3,8 %
Grundsätzlich gilt Kunst als Ware und muss beim Import in die Schweiz korrekt deklariert werden. Zuständig für die Erhebung von Zöllen und Steuern ist das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Das BAZG hat zwei Hauptaufgaben bei der Einfuhr: die Erhebung von Zöllen zum Schutz des heimischen Marktes und die Erhebung der Mehrwertsteuer zur Besteuerung des inländischen Konsums. Für Kunstwerke gibt es dabei einige Besonderheiten, die sich sowohl auf den Zoll als auch auf die Mehrwertsteuer beziehen.
Kunst als Ware: Was bedeutet das für den Zoll?
Wenn Sie Waren in die Schweiz einführen, müssen diese grundsätzlich verzollt werden. Kunst bildet hier keine generelle Ausnahme. Die Person, die das Kunstwerk einführt, ist verpflichtet, es bei der Einfuhrzollstelle zur Zollveranlagung anzumelden. Die Höhe des Zolls berechnet sich dabei nicht nach dem Wert des Kunstwerks, sondern nach dessen Bruttogewicht. Je nach Art des Kunstwerks kommen unterschiedliche Zolltarife zur Anwendung.
Wann ist Kunst zollbefreit?
Glücklicherweise sind zahlreiche Kunstgegenstände von Zöllen befreit. Dazu gehören typischerweise:
Gemälde
Stiche
Skulpturen
Diese Befreiung erleichtert den Import vieler klassischer Kunstformen erheblich. Darüber hinaus gibt es weitere wichtige Zollbefreiungen:
Gegenstände von erzieherischem, wissenschaftlichem und kulturellem Charakter können gemäss dem UNESCO-Abkommen zoll- oder abgabenbefreit sein, sofern es sich um Erzeugnisse eines Vertragsstaates handelt.
Kunstwerke, die von einem Museum zu Ausstellungszwecken eingeführt werden, sind ebenfalls vom Zoll befreit.
Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass eine Zollbefreiung nicht automatisch eine Befreiung von der Mehrwertsteuer bedeutet. Dies ist ein häufiger Punkt der Verwirrung.
Mehrwertsteuer auf Kunstwerke: Der Wert ist entscheidend
Unabhängig von der Zollpflicht kann ein eingeführtes Kunstwerk der Mehrwertsteuer unterliegen. Hier ist nicht das Gewicht, sondern der Wert des Kunstwerks die Berechnungsgrundlage. Der reguläre Mehrwertsteuersatz in der Schweiz beträgt derzeit 8.1 %. Dieser Satz wird auf den Wert des Kunstwerks angewendet, um die fällige Steuer zu berechnen.
Wichtige Mehrwertsteuer-Ausnahmen
Auch bei der Mehrwertsteuer gibt es bestimmte Situationen, in denen Kunstwerke steuerbefreit eingeführt werden können. Diese Ausnahmen sind jedoch spezifischer als beim Zoll und an klare Bedingungen geknüpft:
Einfuhr durch den Künstler selbst: Wenn Sie als Künstlerin oder Künstler ein von Ihnen selbst geschaffenes Werk in die Schweiz einführen, kann dies steuerbefreit sein. Steuerrechtlich gilt als Kunst in diesem Zusammenhang nur, was von einer Bildhauerin oder einem Kunstmaler erschaffen wurde. Wichtige Bedingungen hierfür sind:
Das Werk muss vom Einführer selbst geschaffen sein (Urheberschaft).
Das Werk muss um der Kunst selbst willen und ansonsten zweckfrei erschaffen worden sein. Gebrauchsgegenstände, selbst wenn sie künstlerisch gestaltet sind, fallen nicht unter diese Befreiung.
Das Werk darf nicht serienmässig hergestellt worden sein. Jedes Exemplar muss ein Unikat oder Teil einer sehr limitierten Edition sein, die nicht als "serienmässig" gilt.
Einfuhr durch Museen für Ausstellungen: Ähnlich wie beim Zoll sind auch bei der Mehrwertsteuer Kunstwerke befreit, wenn sie von einem Museum zu Ausstellungszwecken eingeführt werden.
Die Unterscheidung zwischen einem zweckfreien Kunstwerk und einem Gebrauchsgegenstand kann im Einzelfall schwierig sein. Ein schön gestalteter Stuhl mag künstlerische Qualitäten haben, dient aber primär dem Zweck des Sitzens und gilt daher in der Regel als Gebrauchsgegenstand, der voll mehrwertsteuerpflichtig ist. Ein Gemälde hingegen dient primär der ästhetischen Betrachtung und gilt als zweckfrei im Sinne der Steuerbefreiung, sofern die anderen Bedingungen erfüllt sind.
Grundlegend gibt es zwei Steuersätze. Den regulären von 19 Prozent und den ermäßigten Satz von 7 Prozent. Die Faustregel dabei: Dinge für den täglichen Bedarf wie Lebensmittel, Bücher und der Eintrittspreis zu Kulturveranstaltungen werden mit 7 Prozent besteuert, alles andere mit 19 Prozent.
Zoll vs. Mehrwertsteuer: Ein wichtiger Unterschied
Es ist essenziell, den Unterschied zwischen Zoll und Mehrwertsteuer beim Kunstimport zu verstehen. Sie sind unabhängige Abgaben, auch wenn beide vom BAZG erhoben werden.
Abgabe
Berechnungsgrundlage
Steuersatz / Tarif
Zuständige Behörde
Wichtige Ausnahmen (Kunst)
Zoll
Bruttogewicht des Kunstwerks
Tarif je nach Art des Kunstwerks (oft sehr niedrig oder CHF 0.00)
BAZG
Gemälde, Stiche, Skulpturen; UNESCO-Gegenstände; Museumsexport für Ausstellung
Mehrwertsteuer
Wert des Kunstwerks
8.1 % (Regelsatz)
BAZG
Vom Künstler selbst eingeführt (unter Bedingungen); Museumsexport für Ausstellung
表的p>Wie Sie sehen, kann ein Kunstwerk zollfrei sein (z.B. ein Gemälde), aber dennoch der Mehrwertsteuer unterliegen, es sei denn, eine der spezifischen MWST-Befreiungen trifft zu (z.B. Einfuhr durch den Künstler oder ein Museum). Dieser Punkt führt oft zu Missverständnissen.
Praktische Tipps für den Kunstimport
Beim Import von Kunstwerken in die Schweiz sollten Sie einige praktische Punkte beachten:
Vollständige Deklaration: Melden Sie das Kunstwerk immer ordnungsgemäss bei der Einfuhrzollstelle an. Verschweigen oder falsch deklarieren kann zu Strafen führen.
Dokumentation: Halten Sie alle relevanten Dokumente bereit, insbesondere Kaufvertrag oder Rechnung, die den Wert des Kunstwerks belegen. Wenn Sie Künstler sind und Ihr eigenes Werk einführen, seien Sie bereit, dies nachzuweisen.
Wertschätzung: Der Wert für die Mehrwertsteuer ist in der Regel der Kaufpreis. Bei Schenkungen oder Erbschaften kann eine Schätzung notwendig sein.
Prüfung der Befreiungen: Klären Sie im Voraus ab, ob Ihr Kunstwerk unter eine Zoll- oder Mehrwertsteuerbefreiung fällt und welche Nachweise Sie dafür benötigen.
Kontakt mit dem BAZG: Im Zweifelsfall oder bei komplexen Fällen ist es ratsam, sich vorab an das BAZG zu wenden, um die korrekte Vorgehensweise und die voraussichtlichen Abgaben zu klären.
Was gilt für Gebrauchskunst oder Serienwerke?
Die Unterscheidung zwischen "Kunst" im steuerrechtlichen Sinne und anderen Objekten ist, wie erwähnt, wichtig für die Mehrwertsteuerbefreiung für Künstler. Ein Objekt, das primär einen Nutzen erfüllt (z.B. eine kunstvoll gestaltete Lampe, ein Designer-Möbelstück), wird in der Regel als Gebrauchsgegenstand betrachtet und ist voll mehrwertsteuerpflichtig, unabhängig davon, wie künstlerisch wertvoll es ist. Auch die Bedingung, dass das Werk nicht serienmässig hergestellt wurde, ist entscheidend. Eine limitierte Edition von Drucken kann unter Umständen noch als steuerbefreit gelten, wenn die Auflage klein ist und jedes Exemplar vom Künstler signiert und nummeriert ist. Eine Massenproduktion von Objekten, selbst wenn sie von einem bekannten Künstler entworfen wurden, gilt nicht als steuerbefreites Kunstwerk im Sinne der Einfuhr-Mehrwertsteuerbefreiung.
Für Sammler, die Werke importieren, die nicht von ihnen selbst geschaffen wurden, ist die Künstlerbefreiung irrelevant. Für sie gelten die allgemeinen Regeln: Zollbefreiung für bestimmte Kunstformen ist wahrscheinlich, aber die Mehrwertsteuer von 8.1% auf den Wert des Kunstwerks ist in der Regel fällig, es sei denn, es handelt sich um einen Museumsimport für Ausstellungszwecke.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hier beantworten wir einige häufige Fragen zum Thema Kunstimport und Steuern in der Schweiz:
Muss ich Mehrwertsteuer zahlen, wenn ich ein altes oder antikes Kunstwerk importiere?
Ja, das Alter des Kunstwerks spielt für die Mehrwertsteuerpflicht keine Rolle. Massgebend ist der Wert des Werks zum Zeitpunkt der Einfuhr und ob es sich um ein "Kunstwerk" im steuerrechtlichen Sinne handelt, das nicht unter eine der Ausnahmen fällt (z.B. Museumsimport).
Wie wird der Wert des Kunstwerks für die Mehrwertsteuer ermittelt?
In der Regel ist der massgebende Wert der Transaktionswert, also der Preis, den Sie tatsächlich bezahlt haben. Bei fehlendem Kaufpreis (z.B. bei Erbschaft, Schenkung) muss der Wert geschätzt werden. Das BAZG kann im Zweifelsfall eine eigene Bewertung vornehmen.
Kunst kann mehrwertsteuerpflichtig sein Wer ein Kunstwerk in die Schweiz einführt, muss darauf grundsätzlich die Mehrwertsteuer bezahlen. Die Höhe der Mehrwertsteuer berechnet sich nach dem Wert des Kunstwerkes. Der Steuersatz beträgt 8.1 %. Wer selbst ein Kunstwerk geschaffen hat, darf dieses steuerbefreit einführen.
Was passiert, wenn ich das Kunstwerk nicht deklariere?
Die Nichtdeklaration von Waren, einschliesslich Kunstwerken, ist eine Zollwiderhandlung und kann zu empfindlichen Bussen und Nachforderungen der fälligen Abgaben führen.
Gilt die Mehrwertsteuerbefreiung für Künstler auch für andere kreative Arbeiten wie Fotografie?
Die Steuerbefreiung für selbst geschaffene Werke beim Import bezieht sich laut Gesetzestext auf Werke von Bildhauern und Kunstmalern. Ob andere künstlerische Ausdrucksformen wie Fotografie oder digitale Kunst ebenfalls darunter fallen, ist eine Frage der Auslegung und sollte im Zweifelsfall direkt mit dem BAZG geklärt werden. Die Bedingung der "Zweckfreiheit" und "nicht serienmässigen Herstellung" gilt jedoch auch hier.
Ich habe ein Kunstwerk in Deutschland gekauft. Gelten die deutschen 7% Mehrwertsteuer auch bei der Einfuhr in die Schweiz?
Nein. Bei der Einfuhr in die Schweiz gelten immer die schweizerischen Zoll- und Mehrwertsteuerbestimmungen. Die im Ausland (z.B. Deutschland) bezahlte Mehrwertsteuer kann unter Umständen beim Export aus diesem Land zurückgefordert werden, aber bei der Einfuhr in die Schweiz wird die schweizerische Einfuhr-Mehrwertsteuer fällig (8.1% auf den Wert oder Befreiung, falls die Bedingungen erfüllt sind).
Fazit
Der Import von Kunst in die Schweiz erfordert eine sorgfältige Beachtung der Zoll- und Mehrwertsteuerbestimmungen. Während viele klassische Kunstformen vom Zoll befreit sind, unterliegen sie in der Regel der Mehrwertsteuer von 8.1% auf ihren Wert. Wichtige Ausnahmen gibt es für Künstler, die eigene, zweckfreie und nicht serienmässige Werke einführen, sowie für Museen, die Kunst zu Ausstellungszwecken importieren. Eine korrekte Deklaration und Kenntnis der Regeln sind unerlässlich, um den Kunstimport reibungslos und ohne unerwartete Kosten zu gestalten. Im Zweifelsfall ist die Kontaktaufnahme mit dem BAZG immer der sicherste Weg.
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Hallo! Ich bin Andenmatten Soltermann, ein Schweizer Fotograf, der leidenschaftlich die Essenz der Welt durch seine Linse einfängt. Geboren und aufgewachsen in den majestätischen Schweizer Alpen, haben die deutsche Sprache und atemberaubende Landschaften meine kreative Vision geprägt. Meine Liebe zur Fotografie begann mit einer alten analogen Kamera, und seitdem widme ich mein Leben der Kunst, visuelle Geschichten zu erzählen, die berühren und verbinden.In meinem Blog teile ich praktische Tipps, Techniken und Erfahrungen, um dir zu helfen, deine fotografischen Fähigkeiten zu verbessern – egal, ob du ein neugieriger Anfänger oder ein erfahrener Profi bist. Von der Beherrschung des natürlichen Lichts bis hin zu Ratschlägen für wirkungsvolle Bildkompositionen ist es mein Ziel, dich zu inspirieren, die Welt mit neuen Augen zu sehen. Mein Ansatz verbindet Technik mit Leidenschaft, immer auf der Suche nach dem Funken, der ein Foto unvergesslich macht.Wenn ich nicht hinter der Kamera stehe, findest du mich auf Bergpfaden, auf Reisen nach neuen Perspektiven oder beim Genießen der Schweizer Traditionen, die mir so am Herzen liegen. Begleite mich auf dieser visuellen Reise und entdecke, wie Fotografie die Art und Weise, wie du die Welt siehst, verändern kann.