Die Frage, ob und wie Polizisten sowie Sicherheitspersonal in der Schweiz Überwachungstechnologien einsetzen, gewinnt zunehmend an Bedeutung. Mit der fortschreitenden Digitalisierung und dem Wunsch nach erhöhter Sicherheit im öffentlichen Raum setzen verschiedene Behörden und Organisationen auf moderne Hilfsmittel. Zwei prominente Beispiele sind die Einführung von Bodycams bei der SBB Transportpolizei und die Nutzung von automatisierten Fahrzeugfahndungssystemen (AFV) durch kantonale Polizeikorps.

Diese Technologien versprechen einerseits eine Verbesserung der Sicherheit und eine effektivere Beweissicherung, werfen andererseits aber auch wichtige Fragen bezüglich Datenschutz und Überwachung im öffentlichen Raum auf. Im Folgenden beleuchten wir die aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich.
Die Einführung der Bodycams bei der SBB Transportpolizei
Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) haben einen wichtigen Schritt in Richtung Modernisierung und Sicherheit unternommen. Ab September führt die SBB schweizweit sogenannte Bodycams für ihre Transportpolizistinnen und -polizisten ein. Diese am Körper getragenen Videokameras sind dazu bestimmt, bei Konflikten eine deeskalierende Wirkung zu erzielen und gleichzeitig zur Sicherheit sowohl der Reisenden als auch der Mitarbeitenden beizutragen.
Die SBB plant, jede Patrouille mit mindestens einer Bodycam auszustatten. Insgesamt wurden zu diesem Zweck 100 Bodycams beschafft. Angesichts der Tatsache, dass die SBB Transportpolizei mit über 200 Polizistinnen und Polizisten schweizweit auf Arealen des öffentlichen Verkehrs und in Zügen im Einsatz steht, bedeutet dies eine signifikante technologische Aufrüstung. Die Anschaffungskosten für diese Kameras belaufen sich auf rund hunderttausend Franken, eine Investition, die das Engagement der SBB für die Sicherheit unterstreicht.
Wie funktionieren die SBB-Bodycams im Einsatz?
Die Bodycams der SBB sind darauf ausgelegt, Weitwinkel-Videobilder sowie Ton aufzuzeichnen. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Aufzeichnung nicht durchgehend erfolgt. Stattdessen wird sie «einsatzbezogen» von den Transportpolizistinnen und -polizisten ausgelöst. Dies bedeutet, dass die Kameras nur in spezifischen Situationen, typischerweise bei drohenden oder bestehenden Konflikten, aktiviert werden.
Ein zentrales Element des Einsatzkonzepts ist die Ankündigungspflicht. Die Polizisten sollen die Aktivierung der Bodycam jeweils mündlich ankündigen. Dies dient der Transparenz und informiert die betroffenen Personen darüber, dass die Situation aufgezeichnet wird. Bei aktiver Aufzeichnung geben die Kameras visuelle und akustische Signale ab: Drei Frontlampen blinken rot, und es ertönt ein Signalton. Interessanterweise haben laut SBB auch Personen, die kontrolliert werden sollen, das Recht, eine Aktivierung der Bodycam zu verlangen. Dies stärkt die Position der Bürger und ermöglicht eine Dokumentation aus ihrer Perspektive.
Um einen korrekten und rechtskonformen Umgang mit der neuen Technologie zu gewährleisten, werden alle Mitglieder der Transportpolizei im Vorfeld umfassend für den Umgang mit den Kameras geschult.
Datenschutz und Speicherung der Aufnahmen
Ein besonders sensibler Punkt beim Einsatz von Überwachungstechnologie ist der Datenschutz. Die SBB hat hierfür klare Bestimmungen formuliert. Die mit den Bodycams aufgezeichneten Videodaten werden auf Servern des Bahnunternehmens in der Schweiz gespeichert. Dies stellt sicher, dass die Daten dem Schweizer Recht unterliegen und nicht ins Ausland abfliessen.
Der Zugriff auf die Aufnahmen ist streng reglementiert. Ausschließlich Fachkräfte der Transportpolizei haben Zugriff auf die Daten, und dies ausschliesslich zu Beweiszwecken. Eine manuelle Bearbeitung oder gar Löschung der Aufnahmen durch die Polizisten selbst ist nicht möglich. Dies soll Manipulationen verhindern und die Integrität der Beweismittel sichern.
Die Speicherdauer der Daten ist ebenfalls begrenzt. Nach hundert Tagen werden die Daten automatisch gelöscht. Von dieser Regel gibt es nur eine Ausnahme: wenn eine anderslautende Verfügung einer Untersuchungsbehörde vorliegt. Behörden können die Herausgabe von Daten verlangen, wenn diese für Ermittlungen relevant sind. Jede Löschung, auch die automatische, soll dokumentiert werden, um die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
Warum die SBB auf Bodycams setzt
Die SBB begründet die Einführung der Bodycams mit dem Wunsch, die Sicherheit und die Ausrüstung zu modernisieren. Obwohl die generelle Sicherheitslage in Zügen und Bahnhöfen gesamtschweizerisch als stabil bezeichnet wird, stellt die SBB fest, dass gesellschaftliche Entwicklungen auch vor dem öffentlichen Verkehr nicht Halt machen. Insbesondere wurde beobachtet, dass verbale Aggressionen und einzelne Vorfälle gegen Mitarbeitende sowie gegen Reisende «gröber geworden» sind.
In diesem Kontext dienen die Bodycams mehreren Zwecken. Sie sollen potenzielle Täter abschrecken, indem sie das Risiko einer Aufzeichnung erhöhen. Sie sollen bei eskalierenden Situationen deeskalierend wirken, da sich die Anwesenheit einer Kamera oft mässigend auf das Verhalten auswirkt. Und nicht zuletzt dienen sie der Aufzeichnung zur Beweissicherung, was bei strafrechtlichen oder disziplinarischen Verfahren von entscheidender Bedeutung sein kann.
Expertenstimmen und die Kontroverse
Die Einführung von Bodycams ist nicht unumstritten. SRF-Digitalexperte Reto Widmer schätzt die Entwicklung ein. Er weist darauf hin, dass der Einsatz von Bodycams bei vielen Polizeikorps schon länger verbreitet ist und auch für «Bahnpolizisten» in heiklen Situationen Sinn macht. Die Sorge, dass Passagiere in Schweizer Zügen nun permanent und heimlich gefilmt werden, hält er für unbegründet. Erstens erlaube der Datenschutz dies nicht, da gefilmte Personen darauf hingewiesen werden müssen. Zweitens widerspreche dies der eigentlichen Idee der Bodycams. Der Experte betont den präventiven Charakter, der von der Sichtbarkeit der Bodycams und der Ankündigung der Aufzeichnung ausgeht: Es signalisiert potenziellen Aggressoren, dass ihr Verhalten dokumentiert wird.
Widmer meint sogar, dass Attrappen unter Umständen einen ähnlichen Effekt erzielen könnten. Er warnt jedoch generell davor, das Potenzial von Technologien über das vernünftige Mass hinaus auszuschöpfen, getreu dem Motto «Was möglich ist, wird gemacht». Gleichzeitig relativiert er die Bodycam-Diskussion, indem er darauf hinweist, dass die Öffentlichkeit sich bereits lange an die viel massivere Überwachung im öffentlichen Verkehr gewöhnt hat: Zehntausende Kameras auf Bahnhöfen, Perrons und in Waggons filmen nonstop jeden Mitfahrer.

Die Kontroverse zeigte sich beispielsweise in Basel, wo das Parlament im November einen Vorstoss für die Beschaffung von Bodycams knapp ablehnte. Kritiker argumentierten, dass Bodycams eine falsche Sicherheit suggerieren könnten, gerade weil sie nicht dauerhaft laufen. Dieser Punkt beleuchtet die Debatte über den tatsächlichen Nutzen und die Grenzen der Technologie.
Bodycams auch bei anderen Polizeikorps
Der Einsatz von Bodycams ist in der Schweiz kein Phänomen, das auf die SBB beschränkt ist. Mehrere kantonale Polizeien verfügen bereits über solche Kameras oder sind dabei, sie einzuführen. In der Stadt Zürich beispielsweise wurde die Einführung im Juli gestartet. Das Polizeikorps in Bern setzt bereits seit 2021 auf Bodycams. Dies zeigt einen klaren Trend zur Integration dieser Technologie in die Ausrüstung der Sicherheitskräfte.
Auch international sind Bodycams weit verbreitet, insbesondere in Ländern wie den USA, wo sie teilweise schon lange im Einsatz sind. Ein kurioses Beispiel aus den Niederlanden (Gemeinde Terneuzen) zeigt, dass Bodycams zeitweise sogar von Bademeistern getragen wurden, um Belästigungen in Freibädern zu unterbinden. Dies illustriert die vielfältigen Einsatzbereiche und die teils unkonventionellen Anwendungen dieser Technologie.
Weitere Überwachungstechnologien: AFV-Kameras
Neben den am Körper getragenen Kameras gibt es weitere Formen der polizeilichen Überwachung im öffentlichen Raum. Ein Beispiel sind die automatisierten Fahrzeugfahndungs- und Verkehrsüberwachungssysteme (AFV). Diese Kameras werden von kantonalen Polizeien eingesetzt, um den Strassenverkehr zu überwachen und gezielt nach Fahrzeugen oder Personen zu fahnden.
Die AFV-Kameras sind oft unauffällig installiert, beispielsweise an Querstreben über Strassen oder an Kandelabern am Fahrbahnrand. Sie sind darauf ausgelegt, die Nummernschilder aller durchfahrenden Fahrzeuge zu erfassen. Während sie meistens nicht blitzen, filmen sie kontinuierlich. Die erfassten Daten, insbesondere die Nummernschilder, können in manchen Fällen über mehrere Monate gespeichert werden.
Der Hauptzweck dieser Systeme ist die Fahndung, beispielsweise nach gestohlenen Autos oder Fahrern ohne gültigen Führerschein. Wenn ein Fahrzeug mit einem als verdächtig markierten Nummernschild erfasst wird, löst das System einen Alarm aus. Sicherheitspolitiker loben die Effizienz und die Möglichkeiten, die diese Technologie bietet. Kritiker hingegen warnen vor einer zunehmenden flächendeckenden Überwachung des Strassenverkehrs und den potenziellen Auswirkungen auf die Privatsphäre.
Vergleich: Bodycams vs. AFV-Kameras
| Merkmal | Bodycams (SBB/Polizei) | AFV-Kameras (Polizei) |
|---|---|---|
| Zweck | Deeskalation, Beweissicherung bei Interaktionen | Fahndung nach Fahrzeugen, Verkehrsüberwachung |
| Einsatzort | Am Körper des Personals (Züge, Bahnhöfe, öffentlicher Raum bei Einsätzen) | Fest installiert an Strasseninfrastruktur |
| Aufzeichnung | Video & Audio, einsatzbezogen (manuell ausgelöst) | Nummernschilder aller passierenden Fahrzeuge, kontinuierlich |
| Transparenz | Soll mündlich angekündigt werden, optisches/akustisches Signal | Oft unauffällig installiert |
| Datenspeicherung (SBB Bsp.) | 100 Tage (sofern nicht für Ermittlungen benötigt) | Kann mehrere Monate betragen |
| Betroffene Daten | Interaktionen mit Personen, Video/Audio | Fahrzeug-Nummernschilder, Zeitpunkt, Ort |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Tragen alle Polizisten in der Schweiz Bodycams?
Nein, nicht alle. Die Einführung erfolgt schrittweise und ist derzeit bei der SBB Transportpolizei sowie bei einzelnen kantonalen Polizeikorps (z.B. Zürich, Bern) umgesetzt oder in Planung.
Zeichnen die Bodycams immer auf?
Bei der SBB Transportpolizei zeichnen die Bodycams nicht durchgehend auf. Die Aufzeichnung wird «einsatzbezogen» manuell durch die Polizisten ausgelöst, typischerweise in potenziellen Konfliktsituationen.
Kann ich verlangen, dass eine Bodycam eingeschaltet wird?
Ja, laut SBB können auch Personen, die kontrolliert werden sollen, eine Aktivierung der Bodycam verlangen.
Wie lange werden die Aufnahmen der Bodycams gespeichert?
Bei der SBB werden die Daten in der Regel nach hundert Tagen automatisch gelöscht, es sei denn, sie werden von einer Untersuchungsbehörde für Ermittlungen benötigt.
Gibt es Kameras in Polizeiautos?
Der bereitgestellte Text spricht von AFV-Kameras, die fest an der Strasseninfrastruktur installiert sind, um Nummernschilder zu erfassen. Es werden keine Informationen über Kameras *in* Polizeiautos (wie z.B. Dashcams) gegeben.
Fazit
Der Einsatz von Überwachungstechnologien wie Bodycams und AFV-Systemen durch die Polizei und Sicherheitsdienste in der Schweiz nimmt zu. Während Bodycams primär der Deeskalation, der Sicherheit des Personals und der Beweissicherung bei direkten Interaktionen dienen, ermöglichen AFV-Kameras eine automatisierte Überwachung und Fahndung im Strassenverkehr. Beide Technologien reflektieren den Wunsch nach erhöhter Sicherheit und Effizienz, werfen aber auch wichtige Fragen des Datenschutzes und der Balance zwischen Sicherheit und Freiheit auf. Die transparente Kommunikation über den Einsatz, klare Richtlinien für die Datennutzung und -speicherung sowie die fortlaufende gesellschaftliche Debatte sind entscheidend, um das Vertrauen der Bevölkerung in diese Technologien zu gewährleisten.
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