Fotos sind das Salz in der Suppe jeder Website. Sie fesseln die Aufmerksamkeit, erklären komplexe Sachverhalte visuell und schaffen eine ansprechende Atmosphäre. Doch so einfach das Einfügen eines Bildes auch scheinen mag, die Nutzung fremder oder auch eigener Fotos, auf denen Personen abgebildet sind, birgt rechtliche Fallstricke. Ein zentrales Element beim Umgang mit Bildern im Internet ist der sogenannte Fotocredit oder Urhebernachweis. Dieser Artikel erklärt Ihnen, warum er so wichtig ist, wie Sie ihn korrekt anbringen und wann Sie zusätzlich die Erlaubnis von abgebildeten Personen einholen müssen.

Die Versuchung ist groß: Ein schönes Bild gefunden, kopiert und eingefügt. Fertig. Doch genau hier liegt der Fehler. Fast jedes Foto, das Sie im Internet finden, unterliegt dem Urheberrecht. Der Fotograf hat das Recht, genannt zu werden und zu entscheiden, wer seine Werke nutzen darf und unter welchen Bedingungen.
Was genau ist ein Fotocredit (Urhebernachweis)?
Der Fotocredit, auch Urhebernachweis genannt, ist die Nennung des Urhebers (des Fotografen) eines Bildes. Er dient dazu, die Schöpferin oder den Schöpfer des Werkes zu identifizieren und deren Leistung anzuerkennen. Es ist nicht nur eine nette Geste, sondern in den meisten Fällen eine gesetzliche Pflicht.
In Deutschland ist das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft im Urheberrechtsgesetz (UrhG) verankert, insbesondere in § 13 UrhG. Dieser Paragraphen besagt, dass der Urheber das Recht hat, als Schöpfer des Werkes anerkannt zu werden. Das bedeutet, wer ein Werk – und dazu gehören auch Fotografien – öffentlich nutzt, muss den Urheber nennen, sofern dieser nicht ausdrücklich auf dieses Recht verzichtet hat oder die Art der Nutzung eine Nennung unmöglich macht (was bei Online-Veröffentlichungen auf Websites selten der Fall ist).
Es ist wichtig zu verstehen: Der Fotocredit ist kein Ersatz für die Lizenz zur Nutzung des Bildes. Er ist keine alternative Form der Honorierung oder Bezahlung für das Foto. Von einem Credit allein kann kein Fotograf leben. Der Credit ist ein separates, gesetzlich verbrieftes Recht des Urhebers, das *zusätzlich* zur Klärung der Nutzungsrechte (Lizenz) beachtet werden muss.
Warum ist der Fotocredit so wichtig?
Die Wichtigkeit des Urhebernachweises kann nicht genug betont werden. Sie basiert auf mehreren Säulen:
- Gesetzliche Pflicht: Wie erwähnt, ist es das gesetzliche Recht des Fotografen, genannt zu werden. Eine Missachtung kann rechtliche Konsequenzen haben, von Abmahnungen bis hin zu Schadensersatzforderungen.
- Anerkennung der Leistung: Fotografie ist ein Handwerk und eine Kunstform. Mit dem Credit erkennen Sie die kreative und technische Leistung des Fotografen an.
- Respekt vor dem Urheber: Es zeigt, dass Sie die Arbeit und das Eigentum anderer respektieren.
- Schutz vor Plagiat: Der Credit macht deutlich, wer der Urheber ist, und erschwert es anderen, das Bild als ihr eigenes auszugeben.
- Nachvollziehbarkeit: Für Betrachter, die mehr über das Bild erfahren oder weitere Werke des Fotografen sehen möchten, bietet der Credit eine Anlaufstelle.
Ein Fotocredit ist also kein Zugeständnis oder eine Gefälligkeit des Bildnutzers, sondern eine klare rechtliche und ethische Verpflichtung.
Wie sieht ein korrekter Fotocredit aus und wo platziert man ihn?
Die genaue Form des Fotocredits kann variieren, oft gibt der Urheber oder die Lizenzagentur eine bestimmte Form vor. Eine gängige und oft geforderte Form ist:
Foto: © [Name des Fotografen/Agentur]
oder
Bildquelle: [Website des Fotografen/Agentur]
Manchmal wird auch eine Kombination verlangt, z.B. Foto: © Max Mustermann / Musteragentur oder Foto: © www.musterfotograf.de.
Wichtige Bestandteile, die oft gefordert werden:
- Das Wort "Foto" oder "Bild" zur Kennzeichnung.
- Das Copyright-Symbol "©".
- Der Name des Fotografen oder der Agentur/Quelle.
- Gegebenenfalls ein Link zur Website des Urhebers (auch wenn wir hier keine Links einfügen können, ist dies in der Praxis bei Online-Publikationen oft gewünscht und sinnvoll, um dem Urheber Traffic zu bringen und die Quelle nachweisbar zu machen).
Die Platzierung ist entscheidend: Der Urhebernachweis muss unmittelbar am oder auf dem Bild angebracht werden. Das bedeutet:
- Unter dem Bild: Als Bildunterschrift oder in direkter Nähe zum Bild.
- Auf dem Bild: Als Wasserzeichen oder eingeblendeter Text, besonders bei Galerien, wo eine separate Bildunterschrift unpraktisch ist.
Die Nennung des Fotografen im Impressum, in einer separaten Bildquellen-Liste am Ende der Seite oder des Artikels reicht in der Regel *nicht* aus, um der Pflicht zur unmittelbaren Nennung nachzukommen, es sei denn, dies ist explizit in der Lizenzvereinbarung so geregelt (was eher unüblich ist). Der Leser muss auf den ersten Blick erkennen können, wer das gezeigte Bild gemacht hat.

Wenn Sie Bilder von einer Agentur oder einer Plattform beziehen, prüfen Sie immer die dortigen Lizenzbedingungen sehr genau. Dort ist festgelegt, ob und wie der Credit erfolgen muss.
Was tun bei Weitergabe an Dritte?
Sollten Sie im Rahmen einer Lizenzvereinbarung berechtigt sein, Fotos an Dritte (z.B. ein Magazin, eine Werbeagentur) weiterzugeben, haben Sie oft die Pflicht, diese Dritten auf die Notwendigkeit des Urhebernachweises hinzuweisen. Stellen Sie sicher, dass alle nachfolgenden Nutzer über die Credit-Pflicht informiert sind, um Kettenreaktionen bei der Rechtsverletzung zu vermeiden.
Wann brauche ich die Erlaubnis von Personen auf dem Bild? Das Recht am eigenen Bild
Neben dem Urheberrecht des Fotografen gibt es ein weiteres wichtiges Recht, das Sie beachten müssen, wenn auf Ihren Fotos Personen abgebildet sind: Das Recht am eigenen Bild. Dieses Recht leitet sich in Deutschland aus dem Kunsturheberrechtsgesetz (KunstUrhG) und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ab und besagt im Kern, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob und wie Bilder von ihm veröffentlicht oder verbreitet werden.
Die Grundregel ist klar: Wenn Sie Bilder zeigen oder veröffentlichen, auf denen Personen zu sehen und vor allem erkennbar sind, benötigen Sie deren Zustimmung. Diese Zustimmung sollte im Idealfall schriftlich vorliegen (ein sogenanntes Model-Release oder eine Einverständniserklärung), um im Streitfall einen Nachweis zu haben.
Entgegen weit verbreiteter Mythen gibt es keine starre Regel wie "wenn mehr als fünf Leute auf dem Foto sind, braucht man keine Erlaubnis". Es kommt auf die Erkennbarkeit und den Kontext an.
Wann ist eine Person "erkennbar"?
Die Frage, wann eine Person als "erkennbar" gilt, ist nicht immer trivial, aber es gibt eine gute Faustregel: Eine Person ist erkennbar, sobald individuelle Gesichtszüge oder andere Merkmale (wie spezifische Kleidung, Tattoos, etc.), die eine Identifizierung ermöglichen, auf dem Bild zu sehen sind. Könnten Sie oder andere Betrachter die abgebildete Person – zum Beispiel Ihren Nachbarn oder einen Bekannten – auf dem Foto identifizieren? Dann gilt die Person als erkennbar und Sie benötigen deren Erlaubnis.
Auch wenn das Gesicht unscharf ist, aber die Person durch den Kontext (z.B. am Arbeitsplatz, zusammen mit bekannten Personen) identifiziert werden könnte, kann eine Erkennbarkeit vorliegen.
Ausnahmen vom Recht am eigenen Bild
Es gibt bestimmte Situationen, in denen Sie Bilder von Personen auch ohne deren explizite Zustimmung veröffentlichen dürfen. Diese sind jedoch eng begrenzt:
- Personen der Zeitgeschichte: Prominente, Politiker, etc., deren Bild im Rahmen der Berichterstattung über Ereignisse von öffentlichem Interesse gezeigt wird.
- Beiwerk: Personen, die lediglich zufällig auf dem Bild erscheinen und nicht das eigentliche Motiv darstellen. Wichtig: Auch hier dürfen die Personen nicht im Vordergrund stehen und nicht erkennbar sein. Ein Foto von einem Platz, auf dem im Hintergrund unscharfe Menschenmengen zu sehen sind, ist meist unproblematisch. Ein Foto, das eine einzelne Person auf diesem Platz scharf und erkennbar zeigt, die aber nicht das Hauptmotiv sein soll, ist rechtlich heikel.
- Bilder von Versammlungen oder ähnlichen Veranstaltungen: Hier dürfen oft Bilder veröffentlicht werden, solange die Teilnehmer nicht aus der Menge herausgehoben werden. Aber auch hier gilt: Sobald einzelne Personen erkennbar sind und der Fokus auf ihnen liegt, kann eine Zustimmung erforderlich sein.
- Bilder im Rahmen redaktioneller Berichterstattung über öffentliche Ereignisse: Wenn Sie im Rahmen einer Berichterstattung über eine Demonstration, ein Straßenfest oder ein anderes öffentliches Ereignis fotografieren, dürfen Sie oft Bilder von teilnehmenden Personen veröffentlichen, auch wenn diese erkennbar sind. Dies fällt unter die Informationsfreiheit und das Berichterstattungsinteresse.
Wichtige Einschränkung: Die Ausnahme der redaktionellen Berichterstattung gilt in der Regel nicht, wenn Sie das Bild für kommerzielle Zwecke nutzen, z.B. auf Ihrem Blog, um Ihre Dienstleistung als Coach zu bewerben. In diesem Fall benötigen Sie auch für Bilder aus dem öffentlichen Raum, auf denen Personen erkennbar sind, deren explizite Zustimmung.

Zusammenfassende Tabelle: Fotocredit vs. Erlaubnis abgebildeter Personen
Um die verschiedenen Anforderungen besser zu verstehen, hier eine Übersicht:
| Szenario | Fotocredit für Fotograf nötig? | Erlaubnis der Personen nötig? | Wichtige Hinweise |
|---|---|---|---|
| Eigenes Foto (ohne Personen) | Nein (Sie sind der Urheber) | Nicht zutreffend | Sie können sich selbst nennen, müssen es aber nicht. |
| Eigenes Foto (mit erkennbaren Personen) | Nein (Sie sind der Urheber) | Ja | Holen Sie schriftliche Zustimmung ein (Model-Release). |
| Lizenziertes Foto (mit Credit-Pflicht laut Lizenz) | Ja | Abhängig vom Bildinhalt* | Nennen Sie den Fotografen/die Quelle wie vorgegeben. Prüfen Sie den Bildinhalt. |
| Lizenziertes Foto (ohne Credit-Pflicht laut Lizenz) | Nein (Prüfen Sie die Lizenz genau!) | Abhängig vom Bildinhalt* | Auch ohne Credit-Pflicht kann eine Nennung freiwillig sein. Prüfen Sie den Bildinhalt. |
| Foto aus öffentl. Raum (redaktionell, Personen erkennbar) | Ja (falls Quelle erforderlich/üblich) | Nein (Ausnahme: Berichterstattung) | Gilt für Nachrichten, Reportagen etc. Nicht für kommerzielle Nutzung. |
| Foto aus öffentl. Raum (Blog/Werbung, Personen erkennbar) | Ja (falls Quelle erforderlich/üblich) | Ja | Auch hier ist Zustimmung nötig, da es keine reine Berichterstattung ist. |
| Foto aus öffentl. Raum (Personen Beiwerk & nicht erkennbar) | Ja (falls Quelle erforderlich/üblich) | Nein | Die Personen dürfen das Bildmotiv nicht dominieren und müssen unidentifizierbar sein. |
*Prüfen Sie bei lizenzierten Bildern immer den Bildinhalt: Sind Personen erkennbar abgebildet? Dann benötigen Sie möglicherweise zusätzlich zum Fotonachweis die Erlaubnis der abgebildeten Personen, sofern die Lizenz dies nicht bereits abdeckt (was bei Stockfotos oft der Fall ist, aber geprüft werden muss).
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich immer einen Fotocredit angeben?
Grundsätzlich ja, wenn Sie ein Bild nutzen, das nicht von Ihnen stammt. Das Recht des Urhebers auf Nennung (§ 13 UrhG) besteht immer, es sei denn, der Urheber hat ausdrücklich darauf verzichtet (was in den Lizenzbedingungen vermerkt sein muss) oder die Art der Nutzung macht eine Nennung unmöglich. Bei den meisten Lizenzen, insbesondere bei kostenpflichtigen Stockfotos, ist die Nennung des Urhebers oder der Quelle verpflichtend.
Reicht es, den Fotografen im Impressum oder einer separaten Bildquellenliste zu nennen?
In den allermeisten Fällen: Nein. Der Urhebernachweis muss unmittelbar am oder auf dem Bild angebracht werden, sodass er für den Betrachter sofort sichtbar ist, während er das Bild betrachtet. Eine Nennung weit entfernt vom Bild erfüllt diese Anforderung nicht.
Was ist, wenn ich den Fotografen nicht kenne?
Wenn Sie den Urheber eines Bildes nicht ermitteln können, dürfen Sie das Bild in der Regel nicht verwenden. Die Unkenntnis des Urhebers befreit nicht von der Pflicht, dessen Rechte zu wahren. Wenn Sie die Quelle nicht kennen, können Sie auch nicht die notwendigen Nutzungsrechte erwerben oder den Urheber korrekt nennen. Nutzen Sie stattdessen Bilder aus seriösen Quellen (Stockagenturen, Fotografen-Websites), bei denen die Urheberschaft klar ist und die Nutzungsbedingungen transparent sind.
Ist ein Fotocredit das Gleiche wie eine Bezahlung für das Bild?
Nein, absolut nicht. Der Fotocredit ist die Nennung des Urhebers und ein gesetzliches Recht. Die Bezahlung (oder das Honorar/die Lizenzgebühr) ist die Gegenleistung für das Recht, das Bild überhaupt nutzen zu dürfen. Beides sind getrennte Dinge und die Erfüllung des einen ersetzt nicht die Erfüllung des anderen.
Muss ich die Erlaubnis einholen, wenn Personen nur im Hintergrund zu sehen sind?
Wenn Personen im Hintergrund nur als Beiwerk dienen und vor allem nicht erkennbar sind (Gesichter sind unscharf, keine individuellen Merkmale), benötigen Sie in der Regel keine Erlaubnis. Sobald die Personen jedoch erkennbar sind oder das Bild von ihnen dominiert wird, benötigen Sie deren Zustimmung, es sei denn, es handelt sich um eine klare Ausnahme wie die redaktionelle Berichterstattung über ein öffentliches Ereignis.
Gilt das Recht am eigenen Bild auch für Kinder?
Ja, und hier gelten besonders strenge Regeln. Bei minderjährigen Kindern müssen in der Regel die Erziehungsberechtigten (meist beide Elternteile) der Veröffentlichung zustimmen. Bei älteren Jugendlichen kann je nach deren Einsichtsfähigkeit auch deren eigene Zustimmung zusätzlich erforderlich sein.
Fazit
Die korrekte Handhabung von Bildern auf Ihrer Website erfordert Sorgfalt. Respektieren Sie das Urheberrecht der Fotografen, indem Sie, wo erforderlich, den Fotocredit korrekt und unmittelbar am Bild anbringen. Achten Sie ebenso auf das Recht am eigenen Bild von Personen, die auf Ihren Fotos zu sehen sind, und holen Sie deren Zustimmung ein, wenn sie erkennbar sind und keine der engen Ausnahmen greift. Durch die Beachtung dieser Regeln vermeiden Sie nicht nur rechtliche Probleme, sondern zeigen auch Wertschätzung für die Arbeit der Bildschaffenden und die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen. Im Zweifel gilt immer: Lieber einmal zu viel nachgefragt oder auf die Nutzung eines fragwürdigen Bildes verzichtet.
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