Die Landsgemeinde ist eine der ältesten und faszinierendsten Formen der direkten Demokratie, die noch heute in der Schweiz existiert. Sie ist mehr als nur eine politische Versammlung; sie ist ein Ausdruck kantonaler Souveränität und Identität, bei der die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger eines Kantons oder eines Landesteils persönlich zusammenkommen, um über Gesetze zu entscheiden, Ausgaben zu bewilligen und ihre Regierung sowie Richter zu wählen.

In einer Zeit, in der politische Entscheidungen oft hinter verschlossenen Türen oder in komplexen parlamentarischen Verfahren getroffen werden, bietet die Landsgemeinde ein Bild von Transparenz und Unmittelbarkeit, das weltweit einzigartig ist. Das Volk versammelt sich unter freiem Himmel, und jeder Stimmberechtigte hat nicht nur das Recht, seine Stimme abzugeben, sondern kann auch das Wort ergreifen, um Anliegen vorzubringen oder Kritik zu äussern.
Was wird an der Landsgemeinde entschieden?
Die Kompetenzen der Landsgemeinde sind umfassend und variieren leicht zwischen den Kantonen, in denen sie noch besteht. Grundsätzlich ist die Landsgemeinde das oberste Organ des Kantons. Hier werden die wichtigsten Entscheidungen getroffen, die die Zukunft des Kantons prägen.
Zu den zentralen Aufgaben gehören:
- Wahlen: Die Landsgemeinde wählt die Mitglieder der Kantonsregierung (in Appenzell Innerrhoden als Standeskommission bezeichnet) sowie die Mitglieder des Kantonsgerichts. In Appenzell Innerrhoden wird auch der Vertreter des Kantons im Ständerat gewählt.
- Gesetzgebung: Über neue kantonale Gesetze und Verfassungsänderungen wird direkt an der Landsgemeinde abgestimmt. Das Volk hat die Möglichkeit, Vorlagen anzunehmen, abzulehnen oder sogar Änderungen zu beantragen.
- Finanzielle Angelegenheiten: Wichtige Ausgaben und der kantonale Steuerfuss (in Glarus) werden ebenfalls vom versammelten Volk beschlossen.
- Diskussion und Anliegen: Jeder Stimmberechtigte hat das Recht, das Wort zu ergreifen. In Appenzell Innerrhoden fordert der Landammann dazu explizit mit der Formel «S Woot ischt frei» auf. Bürger können Anträge stellen, Kritik üben oder einfach ihre Meinung zu den Traktanden kundtun.
Ein besonderes Merkmal ist das Recht auf Einzelinitiative (oder Memorialsantrag in Glarus), das jedem Stimmberechtigten erlaubt, eigene Vorschläge für Gesetze oder Verfassungsänderungen schriftlich einzureichen, über die dann an der Landsgemeinde abgestimmt wird. Durch solche Initiativen wurden in der Vergangenheit bedeutende Reformen angestossen, wie etwa die Einführung der Gewaltentrennung oder des Finanzreferendums in Appenzell Innerrhoden.
Wer darf teilnehmen und wie funktioniert die Abstimmung?
Die Teilnahme an der Landsgemeinde ist allen stimmberechtigten Frauen und Männern mit Wohnsitz im jeweiligen Kanton gestattet. Die Art des Stimmrechtsausweises hat sich im Laufe der Zeit gewandelt und unterscheidet sich auch heute noch leicht.
In Appenzell Innerrhoden dient seit 1991 die Stimmkarte als Berechtigung zur Teilnahme. Für Männer hat jedoch auch das traditionelle Seitengewehr – oft ein von Generation zu Generation vererbter Degen, aber auch Bajonette oder Säbel – als Stimmrechtsausweis Bestand. Bis 1991 war es sogar der einzige Ausweis für Männer.
Die Einführung des Frauenstimmrechts auf kantonaler Ebene in Appenzell Innerrhoden war ein langer und mühsamer Prozess. Nachdem die Landsgemeinde 1990 die Einführung erneut abgelehnt hatte, mussten stimmberechtigte Frauen den Weg über eine staatsrechtliche Beschwerde an das Bundesgericht gehen. Dieses entschied zugunsten der Frauen, sodass sie 1991 zum ersten Mal im Ring der Landsgemeinde stehen durften. Frauen nutzen als Stimmrechtsausweis ihre Stimmkarte.
In Glarus wird beim Abstimmen, dem sogenannten «Mehren», der Stimmrechtsausweis in die Höhe gehalten. Dies ist das sichtbare Zeichen der Stimmabgabe.
Der Ablauf der Landsgemeinde ist stark ritualisiert. In Appenzell Innerrhoden beginnt der Tag traditionell mit einem Festgottesdienst. Anschliessend bewegt sich ein feierlicher Aufzug mit der Regierung, Richtern und Fahnenträgern zum Landsgemeindeplatz. Dort besteigt die Regierung eine als «Stuhl» bezeichnete Tribüne. Nach der Begrüssung und der Zusammenfassung der Staatsrechnung beginnt die eigentliche Versammlung mit den Beratungen und Abstimmungen.

Die Abstimmung erfolgt durch offenes Handmehr. Dabei heben die Befürworter oder Gegner einer Vorlage ihre Hand oder ihren Stimmrechtsausweis. Die Mehrheit wird vom Podium aus optisch geschätzt oder gezählt («Mehren»). Dieses Verfahren ist einfach und direkt, birgt aber auch das Risiko von Ungenauigkeiten bei knappen Entscheiden und steht im Widerspruch zum Prinzip des geheimen Stimmrechts, das in modernen Demokratien als Standard gilt.
Welche Kantone haben noch die Landsgemeinde?
Heute gibt es die kantonale Landsgemeinde nur noch in zwei Schweizer Kantonen:
- Appenzell Innerrhoden: Die Landsgemeinde findet hier traditionell am letzten Sonntag im April in Appenzell statt (Verschiebung auf den ersten Sonntag im Mai bei Überschneidung mit Ostern). Grundlage der Abstimmung ist das «Landsgemeindemandat».
- Glarus: Die Glarner Landsgemeinde wird jeweils am ersten Sonntag im Mai abgehalten. Grundlage ist das «Memorial». In Glarus haben die Stimmberechtigten das Recht, über jedes Geschäft zu «raten, mindern, mehren und wählen», was bedeutet, dass sie sprechen, Änderungen beantragen, Vorlagen verschieben oder zurückweisen können.
Diese beiden Kantone sind die letzten Bastionen dieser historischen Versammlungsdemokratie auf kantonaler Ebene. Ihre Landsgemeinden unterscheiden sich in Details des Ablaufs und der Kompetenzen, teilen aber das Grundprinzip der direkten Entscheidungsfindung durch das versammelte Volk.
Geschichte der Landsgemeinde und ihre Abschaffung
Die Landsgemeinde hat ihren Ursprung im Mittelalter und entwickelte sich aus Gerichtsversammlungen und Landtagen. Ab dem 13. Jahrhundert übernahmen lokale Gemeinschaften die Gerichtshoheit und setzten Ammänner ein. Aus diesen Versammlungen, bei denen zunächst Recht gesprochen wurde, entwickelten sich Gremien, die auch wählten, verwalteten und Gesetze erliessen.
In der frühen Neuzeit unterschied sich die Landsgemeinde stark von der heutigen Form. Sie war oft durch obrigkeitsgläubige Einstimmigkeit geprägt, kannte keine Gewaltentrennung und war keine Versammlung gleicher Bürger. Vielmehr nahmen privilegierte Vertreter teil, und grosse Teile der Bevölkerung waren ausgeschlossen. Die Teilnahme basierte auf der Zugehörigkeit zu einem lokalen Kollektiv, dessen Meinung vertreten wurde.
Nach der Französischen Revolution und während der Helvetik verlor die Landsgemeinde ihre Allgewalt. Im 19. Jahrhundert wandelte sie sich zu einer verfassungsrechtlich eingebundenen Institution mit reduzierten Kompetenzen. Dennoch hatte sie einen bedeutenden Einfluss auf die Entstehung der direkten Demokratie im 19. Jahrhundert, eher als ideologischer Bezugspunkt denn als direktes Modell.
Nach 1815 gab es in acht Schweizer Kantonen eine kantonale Landsgemeinde. Neben Appenzell Innerrhoden und Glarus waren dies Zug, Schwyz, Uri, Obwalden, Nidwalden und Appenzell Ausserrhoden. Im Laufe der Zeit schafften immer mehr Kantone diese Form der Entscheidungsfindung ab, meist zugunsten der Urnenabstimmung.
Die Abschaffungen erfolgten zu verschiedenen Zeitpunkten:
- 1848: Zug und Schwyz
- 1928: Uri (durch Landsgemeinde-Abstimmung)
- 1996: Nidwalden (durch Urnenabstimmung)
- 1997: Appenzell Ausserrhoden (durch Urnenabstimmung)
- 1998: Obwalden (durch Urnenabstimmung)
Auch auf regionaler und kommunaler Ebene gab es Landsgemeinden, die im 20. und 21. Jahrhundert abgeschafft wurden, beispielsweise in Graubünden und Schwyz.
Das Ende der Landsgemeinde in Appenzell Ausserrhoden
Die Abschaffung der Landsgemeinde in Appenzell Ausserrhoden ist ein besonders gut dokumentiertes Beispiel für die Debatten und Probleme, die zu diesem Schritt führten. Die Landsgemeinde wurde hier an einer Urnenabstimmung am 28. September 1997 abgeschafft. 54,0 Prozent der Stimmenden sprachen sich bei einer Beteiligung von 61 Prozent dafür aus.

Der Abschaffung ging ein jahrzehntelanger Streit voraus, insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung des kantonalen Frauenstimmrechts. Obwohl das Frauenstimmrecht auf eidgenössischer Ebene bereits 1971 eingeführt worden war, lehnte Appenzell Ausserrhoden dies wie viele andere Kantone der Ostschweiz mehrheitlich ab.
Die sehr knappe Annahme des Frauenstimmrechts an der Landsgemeinde 1989 war stark umstritten. Bei knappen Entscheidungen, bei denen das optische Zählen («Mehren») keine klare Mehrheit ergab, sah die Verfassung vor, dass der Landammann den Stichentscheid fällen konnte. Nachdem mehrmals gezählt wurde, erklärte der damalige Landammann die Vorlage als angenommen, was von Kritikern als bewusste Missachtung des Volkswillens interpretiert wurde. Dieser Vorfall machte die Anfälligkeit des Zählverfahrens an der Landsgemeinde für Kontroversen deutlich und führte dazu, dass sich viele Befürworter der traditionellen Form zurückzogen.
Zehn Jahre nach der Abschaffung bildete sich ein Initiativkomitee, das die Wiedereinführung der Landsgemeinde forderte. Die Initiative wurde dem Volk am 13. Juni 2010 zur Abstimmung vorgelegt. Der Initiativtext lautete: «Die Landsgemeinde als Versammlung der kantonalen Stimmberechtigten und oberstes Verfassungs- und Gesetzgebungsorgan ist wieder einzuführen.»
Die Befürworter der Wiedereinführung argumentierten, dass die Landsgemeinde Tradition und politische Kultur des Kantons präge und ihn von anderen unterscheide. Sie sahen eine intensivere Wahrnehmung der Demokratie, da Volk und Regierung sichtbar seien, und eine Förderung des Zusammenhalts. Sie meinten, seit der Abschaffung habe eine Verschiebung zu einer repräsentativen Demokratie stattgefunden. Zudem sahen sie Chancen zur Verbesserung, etwa durch kostenlosen öffentlichen Verkehr am Landsgemeindetag, Kinderhorte oder elektronische Zählhilfen. Sie gaben auch offen zu, dass sie sich einfach das «schöne Fest der Demokratie» zurückwünschten.
Der Kantonsrat lehnte die Initiative jedoch ab und sah in der Urnen- und Briefabstimmung überwiegende Vorteile. Zu den Hauptargumenten gegen die Wiedereinführung gehörten:
- Verlust der Vorteile orts- und zeitunabhängiger Abstimmung, da keine briefliche Stimmabgabe mehr möglich wäre.
- Unweigerlicher Rückgang der Stimmbeteiligung, da verhinderte Personen nicht teilnehmen könnten.
- Widerspruch zum Trend anderer Kantone zum E-Voting und Blockade des Anschlusses daran.
- Behinderung von Gesetzgebungsprozessen, da die Landsgemeinde nur einmal jährlich stattfand, während die neue Kantonsverfassung kürzere Fristen verlangt.
- Notwendigkeit, Anforderungen des Bundes- und Völkerrechts zu erfüllen, die früher nicht galten, wie die Kontrolle der Teilnehmenden und erhöhte Sicherheit.
Zudem bemängelte der Kantonsrat, dass die Initiative zwar die Wiedereinführung forderte, aber keine Details zur Verfassung und Gesetzgebung enthielt, was die Umsetzung erschweren würde. Eine Kombination aus Urnen-/Briefabstimmung und Landsgemeinde wurde ausgeschlossen.
Bei der Abstimmung 2010 wurde die Initiative zur Wiedereinführung der Landsgemeinde mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Alle 20 Gemeinden des Kantons stimmten dagegen. Der kantonale Durchschnitt des Nein-Stimmenanteils lag bei 70,3 Prozent.
Kontroversen und Kritik aus staatsrechtlicher Sicht
Obwohl die Landsgemeinde oft für ihre Bürgernähe, die Unmittelbarkeit der Beratungen und ihre identitätsstiftende Wirkung gelobt wird, steht sie aus staatsrechtlicher Sicht auch in der Kritik.
Hauptkritikpunkte sind:
- Zentralisierung: Die Versammlung findet an einem bestimmten Ort und zu einem bestimmten Zeitpunkt statt. Dies führt dazu, dass die Stimmbeteiligung im Vergleich zu Urnenabstimmungen oft niedrig ist und «behinderte und verhinderte Personen» nicht teilnehmen können.
- Öffentliche Stimmabgabe: Das offene Handmehr ist nicht mit dem Grundsatz des geheimen Stimmrechts vereinbar, das in modernen Demokratien als Schutz vor Beeinflussung gilt.
- Zählverfahren: Die Ermittlung des Abstimmungsresultats durch Schätzung oder optisches Zählen ist potenziell ungenau, insbesondere bei knappen Ergebnissen, wie der Fall in Appenzell Ausserrhoden 1989 zeigte.
Der Staatsrechtler Andreas Auer bezeichnete die Landsgemeinde auf kantonaler Ebene als «Kuriosum», das zwar Touristen anziehe, aber den zeitgenössischen Ansprüchen an politische Gleichheit und Abstimmungsfreiheit nicht mehr genüge.
Die Schweiz musste 1993 sogar einen Vorbehalt zum UNO-Pakt II (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte) anbringen, da die Landsgemeinde mit dem Gebot der geheimen Stimmabgabe unvereinbar ist und eine Ratifikation ohne Vorbehalt eine Verletzung des Paktes dargestellt hätte.

Trotz dieser Kritik hat das Bundesgericht diese Form der Entscheidungsfindung in Urteilen von 1978 und 1995 geschützt. Es anerkannte zwar die systembedingten Unzulänglichkeiten, sah diese aber durch die Vorteile der Landsgemeinde grundsätzlich aufgehoben. Zudem spielten wohl auch Bedenken eine Rolle, eine so tief in der Tradition verwurzelte Institution höchstrichterlich zu ächten und damit die kantonale Verfassungsautonomie einzuschränken.
Vergleich der heute existierenden Landsgemeinden
Obwohl nur noch zwei Kantone die Landsgemeinde praktizieren, gibt es Unterschiede in ihrer Ausgestaltung:
| Merkmal | Appenzell Innerrhoden | Glarus |
|---|---|---|
| Termin | Letzter Sonntag im April (ausser bei Überschneidung mit Ostern, dann erster Sonntag im Mai) | Erster Sonntag im Mai |
| Ort | Appenzell | Glarus |
| Grundlage | Landsgemeindemandat | Memorial |
| Wahlen | Regierung, Kantonsgericht, Ständerat | Landammann, Landesstatthalter, Gerichtspräsidenten, Richter |
| Initiativen | Volksinitiative, Einzelinitiative | Volksinitiative, Einzelinitiative (Memorialsantrag) |
| Diskussionsrecht | Ja («S Woot ischt frei») | Ja («raten, mindern, mehren und wählen») |
| Abstimmungsart | Offenes Handmehr («Mehren») | Offenes Handmehr («Mehren»), Stimmrechtsausweis wird hochgehalten |
| Frauenstimmrecht | Einführung 1991 (nach Bundesgerichtsentscheid) | Einführung 1971 (durch Abänderungsrecht an der Landsgemeinde) |
| Besonderheit | Männer können Seitengewehr als Stimmrechtsausweis nutzen | Umfassendes Abänderungsrecht bei Sachgeschäften |
Häufig gestellte Fragen zur Landsgemeinde
Einige der häufigsten Fragen rund um die Landsgemeinde betreffen ihre Funktionsweise, ihre Geschichte und ihre heutige Bedeutung:
Was genau ist die Landsgemeinde?
Die Landsgemeinde ist eine Versammlung aller stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger eines Kantons oder Landesteils, die unter freiem Himmel stattfindet, um direkt über Gesetze, Finanzen und Wahlen zu entscheiden.
In welchen Kantonen gibt es die Landsgemeinde noch?
Heute wird die Landsgemeinde nur noch in den Kantonen Appenzell Innerrhoden und Glarus abgehalten.
Warum wurde die Landsgemeinde in anderen Kantonen abgeschafft?
Die Abschaffung erfolgte meist zugunsten der Urnen- und Briefabstimmung. Gründe waren unter anderem die Schwierigkeit, bei knappen Entscheiden die Mehrheit genau zu ermitteln, die mangelnde Vereinbarkeit mit dem geheimen Stimmrecht, die tiefe Stimmbeteiligung aufgrund der zentralen und zeitlich fixen Versammlung sowie die Notwendigkeit, modernen rechtlichen Anforderungen zu genügen.
Wie funktioniert die Abstimmung an der Landsgemeinde?
Die Abstimmung erfolgt durch offenes Handmehr. Die Stimmberechtigten heben ihre Hand oder ihren Stimmrechtsausweis. Die Mehrheit wird vom Podium aus geschätzt oder gezählt («Mehren»).
Können Frauen an der Landsgemeinde teilnehmen?
Ja, in den Kantonen Appenzell Innerrhoden (seit 1991) und Glarus (seit 1971) sind Frauen stimmberechtigt und können an der Landsgemeinde teilnehmen.
Gilt bei der Landsgemeinde das geheime Stimmrecht?
Nein, die Stimmabgabe erfolgt offen durch Handmehr. Dies steht im Widerspruch zum Prinzip des geheimen Stimmrechts, was aus staatsrechtlicher Sicht kritisiert wird.
Fazit
Die Landsgemeinde ist ein lebendiges Stück Schweizer Geschichte und eine einzigartige Form der direkten Demokratie. Auch wenn sie aufgrund moderner Anforderungen und logistischer Herausforderungen in den meisten Kantonen der Urnenabstimmung gewichen ist, bleibt sie in Appenzell Innerrhoden und Glarus ein zentrales Element der politischen Kultur und Identität. Sie erinnert an die Ursprünge der Schweizer Demokratie und bietet ein seltenes Schauspiel unmittelbarer Bürgerbeteiligung, das weiterhin Besucher aus dem In- und Ausland anzieht.
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