Herzlich willkommen im Europa-Park! Deutschlands größter Freizeitpark lädt zu Stunden des Entdeckens und Erlebens ein. Dabei wünscht Ihnen das gesamte Europa-Park Team viel Spaß und Freude. Um Ihren Besuch so sicher und angenehm wie möglich für sich und andere Gäste zu gestalten, ist es jedoch unerlässlich, sich mit einigen grundlegenden Regeln und Verhaltensweisen vertraut zu machen. Diese Parkordnung bildet die Geschäftsgrundlage für die Dauer Ihres Aufenthalts und gilt auf dem gesamten Parkgelände sowie den Park- und Hotelparkplätzen. Wir bitten Sie stets, mit Rück- und Vorsicht zu handeln und Verantwortung für sich selbst und andere Besucher zu übernehmen.

Die Einhaltung der Regeln gewährleistet nicht nur die Sicherheit, sondern auch einen störungsfreien Ablauf. Dazu gehören Bestimmungen zum Parken, zum Zutritt, zur allgemeinen Sicherheit und zum Verhalten im Park. Auch die Nutzung der zahlreichen Attraktionen, Shows und Einrichtungen unterliegt spezifischen Vorschriften. Ein besonderes Anliegen vieler Besucher betrifft zudem das Festhalten ihrer Erlebnisse in Form von Fotos und Videos.
Regeln für Film- und Fotoaufnahmen im Europa-Park
Das Thema Foto- und Filmaufnahmen ist für viele Gäste, die ihre Erinnerungen festhalten möchten, von großer Bedeutung. Die Parkordnung des Europa-Park enthält klare Richtlinien hierzu.
Private Aufnahmen
Eigene Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke sind grundsätzlich erlaubt. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass andere Gäste hierdurch nicht beeinträchtigt oder gestört werden. Gegenseitige Rücksichtnahme ist hierbei entscheidend für ein angenehmes Miteinander im Park.
Kommerzielle und professionelle Aufnahmen
Anders sieht es bei Aufnahmen aus, die über den privaten Rahmen hinausgehen. Professionelle Foto- und Filmaufnahmen mit kommerzieller Nutzungsabsicht sowie Live-Streaming über sämtliche Online-Plattformen sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung des Europa-Park gestattet. Für entsprechende Anfragen sollte man sich vorab an die Unternehmenskommunikation des Europa-Park wenden.
On-Ride Fotos und Videos
Im Europa-Park werden in verschiedenen Attraktionen während der Fahrt Fotos oder Videos gefertigt. Diese dienen im Sinne eines "Schnappschusses" dazu, das Fahrerlebnis zu dokumentieren und können vom Besucher nach der Fahrt im Ausgangsbereich der jeweiligen Attraktion als "Erinnerungs-Souvenir" erworben werden. Im Einlassbereich aller mit solchen On-Ride-Kameras ausgestatteten Attraktionen wird deutlich auf die Fertigung dieser Aufnahmen hingewiesen.
Mit der Nutzung einer solchen Attraktion erklärt sich der Besucher hiermit einverstanden und willigt ohne Vergütung in die Herstellung von Fotos und Videos seiner Person während der Fahrt ein. Diese Einwilligung umfasst auch die kurzzeitige Speicherung und die kurzfristige Darstellung auf Monitoren im Nachgang zur Nutzung der Attraktion, zusammen mit einer Bestellnummer für den Erwerb.
Der Europa-Park stellt sicher, dass Verkauf und Abgabe dieser Fotos und Videos nur an den jeweils berechtigten Besucher erfolgen und eine Abgabe an dritte Personen unterbleibt. Jeder Besucher hat nach Abschluss der Fahrt die Möglichkeit, im Ausgangsbereich der Attraktion von Mitarbeitern die sofortige Löschung des ihn abbildenden Fotos oder Videos zu verlangen, welches sodann umgehend veranlasst wird. Nicht gekaufte Fotos und Videos werden mit Ablauf des jeweiligen Kalendertages gelöscht.
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen und verbotene Gegenstände
Die allgemeine Sicherheit aller Besucher und Mitarbeiter sowie der Schutz der Anlagen stehen im Vordergrund. Daher gibt es eine Liste von Gegenständen, die nicht in den Park mitgenommen werden dürfen, und klare Verhaltensregeln.
Verbotene Gegenstände
Das Mitführen oder der Betrieb bestimmter Gegenstände ist auf dem Parkgelände streng untersagt. Dazu zählen unter anderem:
- Waffen, Waffenattrappen oder gefährliche Gegenstände jeglicher Art (wie Schusswaffen, scharfe/spitze Messer, Ketten, Schlagringe, Pfeffersprays, Elektroschocker, Werkzeuge, große Scheren, Drähte, Armbrüste, Pfeil und Bogen, Blasrohre, Schleudern, Baseballschläger, Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Gegenstände).
- Jegliche Art von diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder verfassungsfeindlichen Objekten.
- Drohnen oder jegliche Art von ferngesteuertem Spielzeug und Geräten.
- Sogenannte „Hacking-Gadgets“ und ähnliche Geräte, die z.B. zum unberechtigten Abfangen, Ausspähen oder Bearbeiten von Daten geeignet sind.
- Gasgefüllte Ballons jeglicher Art.
- Sperrige und übergroße Gegenstände wie große Koffer (hierfür stehen Schließfächer am Haupteingang zur Verfügung). Rücksäcke, Handtaschen und Koffer dürfen, außer in den Schließfächern, nicht unbeaufsichtigt deponiert werden.
- Motorisierte oder nichtmotorisierte Fortbewegungsmittel wie Rollschuhe, Fahrräder, Tretroller, E-Roller etc., es sei denn, diese sind aus gesundheitlichen Gründen nachweisbar erforderlich und dies ist für andere Gäste ersichtlich (Genehmigung muss im Voraus schriftlich eingeholt werden).
- Gegenstände, die die öffentliche Ruhe stören können, wie z.B. Vuvuzelas, Megaphone, Hupen oder andere laute Musikinstrumente. Mutwilliges Lärmen oder der lautstarke Betrieb von Musikgeräten ist untersagt.
- Große Mengen oder hochprozentiger Alkohol.
- Besitz oder Konsum von illegalen Betäubungsmitteln sowie Hilfsmitteln zu deren Konsum. Dies gilt auch für medizinische Cannabisprodukte, die zum Konsum durch Rauchen geeignet sind, sofern deren Besitz und die Notwendigkeit des Mitführens nicht durch ärztliche Verordnung nachgewiesen werden. Der Konsum von Cannabis und Cannabisprodukten ist im Europa-Park nicht gestattet.
- Grill- oder Kochgeräte. Grillen ist ebenfalls nicht gestattet.
Fahrradschlösser sind ausschließlich zum Zweck der Sicherung von Kinder- oder Bollerwagen oder Ähnlichem erlaubt. Kinderwagen sind an den dafür vorgesehenen Plätzen oder so abzustellen, dass der Durchgang nicht behindert wird. Sie können aus Sicherheitsgründen entfernt werden.

Verhalten im Parkgelände
Alle Besucher sind angehalten, sich korrekt und angemessen zu verhalten. Störung der öffentlichen Ordnung, mutwillige Zerstörungen oder Beschmutzungen, ungebührliches Verhalten, Beeinträchtigung anderer Gäste oder des Parkbetriebs, Anwendung verbaler oder körperlicher Gewalt, Beleidigung, Beschimpfung oder Missachtung der Parkordnung können zu geeigneten Maßnahmen wie Parkverweis, Erstattung einer Anzeige oder Ähnlichem führen. Der Europa-Park behält sich auch das Recht vor, Besucher, deren Verhalten vermuten lässt, dass sie sich selbst oder andere gefährden oder stören könnten, ohne Ausgleich vom Parkgelände zu verweisen.
Die feuerpolizeilichen Vorschriften sind unbedingt zu beachten. Das Rauchen ist in den Attraktionen, Wartebereichen, in den Shows, bei Aufführungen und Menschenansammlungen sowie in den ausgewiesenen Nichtraucherzonen untersagt. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen.
Besucher dürfen die Wege und Plätze nicht verlassen. Das Betreten der gekennzeichneten Bühnen-, Kulissen-, Backstage- und Versorgungsbereiche sowie das Übersteigen von Absperrungen, Zäunen und Mauern ist nicht erlaubt. Das Baden in den künstlichen wie natürlichen Seen oder das Betreten der gefrorenen Gewässer ist ebenfalls untersagt.
Aufgrund von Witterungsverhältnissen kann es im Park zu Rutschgefahr kommen. Gäste werden darauf hingewiesen, die notwendige Vorsicht walten zu lassen, Absperrungen zu beachten, für rutscharmes Schuhwerk zu sorgen, schnelles Gehen und Laufen zu unterlassen und vorhandene Handläufe zu nutzen.
Kleiderordnung und Erscheinungsbild
Alle Besucher sind angehalten, sich korrekt und angemessen zu kleiden. Das Tragen von Oberbekleidung und Schuhen ist erforderlich. Der Europa-Park behält sich vor, Besucher, die z.B. so geschminkt, gekleidet oder tätowiert sind, dass andere Gäste, insbesondere Kinder, daran Anstoß nehmen könnten, oder die so gekleidet sind, dass sie irrtümlich für Mitarbeiter oder Darsteller gehalten werden könnten, jederzeit ohne Ausgleich vom Gelände zu verweisen. Das Tragen von Masken oder das vollständige Verhüllen des Gesichts ist verboten, eine Verschleierung aus religiösen Gründen ist jedoch erlaubt.
Mitnahme von Tieren
Hunde sind willkommene Gäste, müssen aber stets an der kurzen Leine geführt und fortwährend beaufsichtigt werden. Gefährliche Hunde im Sinne des Gesetzes haben keinen Zutritt. Hunde haben keinen Zutritt zu Fahrgeschäften, Shows und besonders gekennzeichneten Bereichen (Ausnahme: gekennzeichnete Begleit- bzw. Assistenzhunde in ausgewählten Shows, dicht am Besitzer zu halten, Anweisungen des Personals sind zu befolgen). Ein Hygieneset zur Beseitigung von Hundekot ist mitzuführen. Andere Tiere dürfen nicht mitgebracht werden.
Besucherkontrollen
Jeder Besucher, der den Park betreten möchte, erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, sich freiwillig einer eventuellen Kontrolle durch den Sicherheitsdienst zu unterziehen. Den Anweisungen ist uneingeschränkt Folge zu leisten, widrigenfalls wird der Zutritt verwehrt. Der Sicherheitsdienst ist berechtigt, Personen auf Alkohol-/Drogenkonsum oder Mitführung von Waffen/gefährlichen Gegenständen zu überprüfen und Kleidung sowie Behältnisse zu durchsuchen. Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder die Zustimmung zur Durchsuchung verweigern, kann der Zutritt verweigert werden. Der Sicherheitsdienst ist auch berechtigt, derartige Kontrollen bei Personen vorzunehmen, die sich bereits auf dem Gelände aufhalten.
Nutzung der Fahrgeschäfte, Attraktionen und Einrichtungen
Die Fahrgeschäfte, Attraktionen, Shows und Einrichtungen stehen den Besuchern im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung und Zweckbestimmung zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt eigenverantwortlich und auf eigene Gefahr. Sicherheitsvorrichtungen müssen benutzt und Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden.
Sicherheitshinweise und Alters-/Größenbeschränkungen
Vor jeder Anlage befindet sich ein Hinweisschild, auf dem Sicherheitsvorkehrungen und Einschränkungen aufgezeigt werden. Dazu gehören Mindestgröße und ein Mindestalter, bei einigen Anlagen auch eine Maximalgröße. Diese Sicherheitsbestimmungen werden vom TÜV vorgegeben und müssen strikt eingehalten werden. Der Europa-Park ist als erster Freizeitpark der Welt TÜV SÜD zertifiziert ("Fit for Kids").
Eine gute körperliche Verfassung ist für die Nutzung einiger Fahrgeschäfte erforderlich. Besucher sind verpflichtet, sich vor der Nutzung vom eigenen Gesundheitszustand zu überzeugen, sich über Risiken zu informieren und die Nutzungs- und Zugangsregeln sowie die Sicherheitsvorschriften zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten. Aus Sicherheitsgründen ist der Europa-Park berechtigt, einzelne Personen z.B. aufgrund der Größe, des Körperbaus, körperlicher bzw. geistiger Einschränkungen, ständiger oder vorübergehender Behinderungen, Schwangerschaft etc. von der Nutzung einzelner Fahrgeschäfte auszuschließen. Ein solcher Ausschluss dient dem Schutz Ihrer Gesundheit und Ihrer eigenen Sicherheit.

Einschränkungen bei starkem Oberschenkel- und/oder Körperumfang
Bei bestimmten Achterbahnen, die aufgrund ihrer hohen Geschwindigkeit und Beschleunigungskräfte mit speziellen Sicherheitsbügelsystemen ausgestattet sind, kann es zu Einschränkungen kommen. Bei der Bügelschließung ist der Neigungsgrad des Bügels entscheidend, was oft vom Umfang von Hüfte und Oberschenkeln abhängt. Personen mit starkem Oberschenkel- und/oder Körperumfang können folgende Attraktionen möglicherweise nicht nutzen: ARTHUR, blue fire Megacoaster, Eurosat - CanCan Coaster / Eurosat Coastiality, Silver Star, WODAN-Timburcoaster und Voltron Nevera powered by Rimac. Zu Beginn des Anstellbereiches dieser Bahnen stehen Testsitze zur Verfügung; Mitarbeiter helfen hierbei gerne.
Lose Gegenstände und Haftung
Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen loser Gegenstände in den Fahrgeschäften nicht gestattet. Insbesondere Kameras, Handys, Schlüssel und ähnliche lose Gegenstände müssen vor der Fahrt sicher verstaut werden. Für abgelegte Gegenstände übernimmt der Europa-Park keine Haftung. Sie haften für alle Schäden, die durch Missachtung der Benutzungsordnung, z.B. durch das Mitführen loser Gegenstände, entstehen.
Wartebereiche und Verhalten
Beim Ein- und Aussteigen ist stets die notwendige Sorgfalt walten zu lassen. Anweisungen der Europa-Park Mitarbeiter sind stets Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung oder mutwilliger Missachtung werden Sie von der Benutzung der Fahrgeschäfte ausgeschlossen. Bei Verstoß oder im Wiederholungsfalle können Sie aus dem Park verwiesen werden. Einen Anspruch auf Ersatz haben Sie in diesem Falle nicht. Dies gilt auch, wenn Sie versuchen, sich in einer Warteschlange vorzudrängeln.
Spielgeräte und Spielplätze
Die Benutzung von Spielgeräten und ähnlichen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Das Benutzen von Spielgeräten auf Spielplätzen ist Erwachsenen untersagt. Spezielle Altersbestimmungen sind verbindlich und einzuhalten. Eltern haften für ihre Kinder.
Betriebsausfälle
Die Öffnungszeiten der Fahrgeschäfte, Attraktionen, Shows und Einrichtungen können von der Parköffnung abweichen. Bei Unterbrechung der Stromzufuhr oder sonstigen Ereignissen, starkem Wind, behinderter Sicht, Gewittern oder aus betrieblichen/organisatorischen Gründen kann der Betrieb einzelner oder aller Einrichtungen eingestellt werden, teilweise ohne Vorankündigung. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückzahlung des Eintrittspreises.
Highlights der Achterbahnen: Voltron Nevera und Silver Star
Der Europa-Park bietet eine beeindruckende Vielfalt an Achterbahnen. Zwei besonders markante Beispiele, die im vorliegenden Material näher beleuchtet werden, sind Voltron Nevera und Silver Star. Sie stehen beispielhaft für unterschiedliche Achterbahntypen und -erlebnisse.
Voltron Nevera powered by Rimac
Als Multi Launch Coaster ist Voltron Nevera ein Meisterwerk der Ingenieurskunst und stellt eine Reihe beeindruckender Rekorde auf, die den Puls in die Höhe treiben:
- Der steilste Launch der Welt: Mit einem Startwinkel von 105 Grad aus dem Bahnhofsgebäude ist der Launch steiler als senkrecht – "beyond vertical".
- Der längste Launch Coaster Europas: Mit einer Strecke von 1.385 Metern.
- Die meisten Überkopf-Elemente bei einem Launch Coaster: Sieben Inversionen sorgen für eine abwechslungsreiche und aufregende Fahrt.
- Die längste Achterbahn mit Überkopf-Elementen in Europa: Die Bahn schlängelt sich durch eine authentische kroatische Landschaft mit mediterranem Flair.
- Der einzige Coaster mit viermaliger Beschleunigung in Deutschland: Die Bahn beschleunigt viermal katapultartig auf bis zu 100 Stundenkilometer, davon einmal rückwärts. Lineare Synchronmotoren sorgen für den Antrieb.
Wie bereits erwähnt, ist die Nutzung von Voltron Nevera aufgrund des Sicherheitsbügelsystems für Personen mit starkem Oberschenkel- und/oder Körperumfang eingeschränkt. Testsitze stehen zur Verfügung.
Silver Star
Der Silver Star ist ein B&M Hyper Coaster, geplant vom Schweizer Hersteller Bolliger & Mabillard in Zusammenarbeit mit Mack Rides. Charakteristisch für diesen Bahntyp sind die großen Züge (36 Fahrgäste), die große Höhe und Geschwindigkeit sowie das häufige Auftreten von Schwerelosigkeit, bekannt als Airtime. Beim Silver Star gibt es rund 20 Sekunden "Floating Airtime" (sanftes Herausheben aus dem Sitz, ca. -0,2 g) auf mehreren Hügeln und Elementen. Auf die stärkere "Ejecting Airtime" wurde zugunsten der Familientauglichkeit verzichtet.
Die Bahn erreicht eine Höhe von 73 Metern über einen Kettenlift und beginnt mit einem 69° steilen First Drop. Das Layout ist ein "Out & Back"-Design mit Elementen wie dem "Horseshoe" (hufeisenförmige 180°-Kehre) und einer Helix. Der Sponsor Mercedes-Benz prägt die Thematisierung umfassend, vom Namen "Silver Star" (silberner Stern) über die Station in der Mercedes-Benz Motorhall (mit Rennwagen-Ausstellung) bis hin zum Wartebereich im Stil einer Rennstrecke.
Im Jahr 2012 wurden die Klotzbremsen im Fahrweg durch verschleißfreie Wirbelstrombremsen ersetzt. In der Schlussbremse waren diese von Anfang an verbaut. Ein ungewöhnliches Vorkommnis war der Unfall im Jahr 2002, bei dem ein 70 Meter hoher Kran auf die Schienen stürzte. Da der Park geschlossen war, wurde außer dem Kranfahrer niemand verletzt. Die Bahn war für zwei Tage gesperrt, um leichte Schienenverformungen zu prüfen. Der Silver Star war auch mehrfach in den Medien präsent, unter anderem in TV-Reportagen und bei einer Wette in der Sendung "Wetten, dass..?".

Wichtige Hinweise und Serviceinformationen
Einige weitere Punkte sind für einen reibungslosen und angenehmen Besuch im Europa-Park von Bedeutung.
Aufsichtspflicht und Haftung
Eltern und Begleitpersonen werden darauf hingewiesen, dass sie ihre Aufsichtspflicht sorgfältig wahrzunehmen haben und die Verantwortung für alle Schäden tragen, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen. Der Europa-Park haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht werden. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Keine Haftung wird für Gegenstände übernommen, die im Park abgelegt oder Mitarbeitern übergeben werden, oder für Gegenstände (z.B. Handys, Kameras), die während der Nutzung von Fahrgeschäften beschädigt werden oder verloren gehen. Auch für Diebstahl oder Beschädigung von Fahrzeugen auf den Parkplätzen durch Dritte wird nicht gehaftet.
Schadensmeldungen
Sollten Sie ohne eigenes Verschulden zu Schaden kommen, melden Sie den Schaden unbedingt vor Verlassen des Parkgeländes bei der Information. Melden Sie sich auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte.
Hausrecht
Der Europa-Park ist berechtigt, Personen, die gegen die Park- und Parkplatzordnung verstoßen, nach eigenem Ermessen ohne Ausgleich zu verweisen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist es erlaubt, im Europa-Park zu filmen?
Ja, private Film- und Fotoaufnahmen sind erlaubt, solange andere Gäste nicht gestört werden. Kommerzielle Aufnahmen oder Live-Streaming erfordern eine schriftliche Genehmigung des Europa-Park. On-Ride Fotos/Videos werden für den Kauf angeboten, die Herstellung während der Fahrt ist mit dem Einsteigen gestattet.
Welche Gegenstände darf man im Europa-Park nicht mitnehmen?
Eine Vielzahl von Gegenständen ist nicht erlaubt, um die Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem Waffen, Drohnen, große Koffer (Schließfächer nutzen), gasgefüllte Ballons, laute Musikinstrumente, Grillgeräte, große Mengen Alkohol und illegale Drogen. Auch motorisierte Fortbewegungsmittel sind meist untersagt, es sei denn, sie sind medizinisch notwendig und genehmigt.
Welche Achterbahn im Europa-Park ist die "krasseste" oder hat die extremsten Rekorde?
Die Frage nach der "krassesten" Achterbahn ist subjektiv und hängt von persönlichen Vorlieben ab. Voltron Nevera stellt objektiv mehrere beeindruckende Rekorde auf, darunter den steilsten Launch der Welt (105°), ist der längste Launch Coaster Europas (1.385m), hat die weltweit meisten Inversionen bei einem Launch Coaster (7) und ist der einzige Coaster in Deutschland mit vier Launches. Der Silver Star bietet mit 73 Metern Höhe und bis zu 20 Sekunden "Floating Airtime" ebenfalls ein intensives Erlebnis, ist aber bewusst familientauglicher gestaltet als extremere Bahnen.
Warum gibt es bei manchen Fahrgeschäften Einschränkungen bezüglich des Körperumfangs?
Bestimmte Achterbahnen mit hohen Geschwindigkeiten und Kräften nutzen Sicherheitsbügelsysteme, die für die Sicherheit aller Passagiere fest schließen müssen. Der Neigungsgrad des Bügels ist hier entscheidend und wird durch den Umfang von Hüfte und Oberschenkeln beeinflusst. Personen mit starkem Körperumfang können daher bei Bahnen wie Voltron Nevera, Silver Star oder blue fire Einschränkungen erfahren. Testsitze stehen zur Verfügung, um dies vorab zu prüfen. Diese Regelungen dienen Ihrer Sicherheit und werden vom TÜV vorgegeben.
Darf ich meinen Hund mit in den Europa-Park nehmen?
Ja, Hunde sind erlaubt, müssen aber stets kurz angeleint geführt und beaufsichtigt werden. Gefährliche Hunde haben keinen Zutritt. Hunde dürfen nicht mit in Fahrgeschäfte, Shows oder speziell gekennzeichnete Bereiche. Ausnahmen gelten für gekennzeichnete Begleit- bzw. Assistenzhunde in ausgewählten Shows unter bestimmten Bedingungen.
Vergleich der Achterbahnen Voltron Nevera und Silver Star
| Merkmal | Voltron Nevera | Silver Star |
|---|---|---|
| Typ | Multi Launch Coaster | B&M Hyper Coaster |
| Hersteller (Haupt) | MACK Rides | Bolliger & Mabillard (B&M) |
| Höhe (Lifthill) | - | 73 Meter |
| Länge | 1.385 Meter (längster Launch Coaster Europas) | - ("Out & Back" Layout) |
| Höchstgeschwindigkeit | Bis zu 100 km/h | - ("große Geschwindigkeit") |
| Inversionen | 7 (weltweit meisten bei Launch Coaster) | 0 (aber Airtime) |
| Launches | 4 (einmal rückwärts, einziger in Deutschland) | 0 (Kettenlift) |
| Airtime | - | Ca. 20 Sekunden "Floating Airtime" (-0.2g) |
| Sponsor | Rimac | Mercedes-Benz |
| Einschränkung Körperumfang | Ja | Ja |
Die Beachtung dieser Regeln und Hinweise trägt maßgeblich dazu bei, dass Ihr Besuch im Europa-Park sicher, angenehm und unvergesslich wird. Genießen Sie die Vielfalt der Attraktionen und die besondere Atmosphäre des Parks, und halten Sie Ihre schönsten Momente fest – unter Beachtung der geltenden Bestimmungen!
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