Das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Zahnarzt ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche und angenehme Behandlung. Doch was, wenn dieses Vertrauen erschüttert ist, man sich unverstanden fühlt oder einfach eine zweite Meinung einholen möchte? Die Frage, ob man seinen Zahnarzt einfach wechseln kann, beschäftigt viele Menschen. Die gute Nachricht vorweg: Grundsätzlich haben Sie in Deutschland das Recht, Ihren Zahnarzt frei zu wählen. Dieses Recht ist ein wichtiger Bestandteil der Patientenautonomie. Allerdings gibt es bestimmte Situationen und Formalitäten, die beachtet werden müssen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und unerwartete Kosten zu vermeiden. Dieser Artikel beleuchtet die Möglichkeiten und Grenzen des Zahnarztwechsels und gibt Ihnen wertvolle Tipps an die Hand. Darüber hinaus erfahren Sie, welch erstaunliche Einblicke ein Zahnarzt in Ihre allgemeine Gesundheit gewinnen kann, oft weit über den Zustand Ihrer Zähne und Ihres Zahnfleisches hinaus.

Kann man den Zahnarzt wechseln? Das Recht auf freie Wahl
Ja, grundsätzlich ist es Ihnen in Deutschland jederzeit gestattet, Ihren Zahnarzt zu wechseln. Sie sind nicht verpflichtet, lebenslang bei demselben Zahnarzt zu bleiben. Dieses Recht auf freie Arztwahl ist ein hohes Gut im deutschen Gesundheitssystem. Ob Sie umgezogen sind, mit der Behandlung unzufrieden waren, einen besseren Termin bekommen haben oder einfach eine andere Praxis bevorzugen – die Gründe für einen Wechsel können vielfältig sein. Solange keine akute Behandlung läuft, die noch nicht abgeschlossen ist, können Sie in der Regel problemlos zu einem neuen Zahnarzt gehen. Sie melden sich einfach in der neuen Praxis an, legen Ihre elektronische Gesundheitskarte vor, und der neue Zahnarzt rechnet die erbrachten Leistungen über diese Karte mit Ihrer Krankenkasse ab.
Ein Wechsel ist also im Prinzip unkompliziert möglich. Es gibt keine festgelegten Fristen oder Bindungen an eine bestimmte Praxis, solange Sie sich nicht in einem laufenden Behandlungsfall befinden. Die Krankenkassen unterstützen grundsätzlich die freie Wahl des Arztes. Allerdings gibt es, wie so oft, Ausnahmen und Besonderheiten, die insbesondere bei angefangenen Behandlungen relevant werden. Ein informierter Patient kann diese Hürden jedoch leicht umschiffen.
Wann ein Zahnarztwechsel schwierig werden kann
Obwohl die freie Arztwahl ein Grundrecht ist, gibt es Situationen, in denen ein Wechsel mitten in einer Behandlung problematisch sein kann. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn bereits eine umfangreiche Therapie begonnen wurde, zum Beispiel die Vorbereitung für eine Krone, eine Wurzelbehandlung oder die Anfertigung von Zahnersatz.
Der springende Punkt hierbei ist die sogenannte Nachbesserungspflicht des behandelnden Zahnarztes. Wenn eine Behandlung Mängel aufweist, Schmerzen verursacht oder nicht das gewünschte Ergebnis erzielt, hat der ursprüngliche Zahnarzt das Recht und die Pflicht, diese Mängel kostenfrei zu beheben. Dies gilt sowohl für den Patienten als auch für die Krankenkasse. Die Krankenkasse geht davon aus, dass der Zahnarzt, der die Behandlung begonnen hat, diese auch ordnungsgemäß zu Ende führt oder Mängel korrigiert.
Wenn Sie nun mitten in einer mangelhaften Behandlung zu einem anderen Zahnarzt wechseln und dieser die begonnenen Arbeiten fortsetzt oder korrigiert, kann es sein, dass Ihre Krankenkasse die Kosten für die Weiterbehandlung durch den neuen Zahnarzt nicht oder nur teilweise übernimmt. Die Krankenkasse könnte argumentieren, dass der ursprüngliche Zahnarzt seine Nachbesserungspflicht hätte erfüllen müssen und die Kosten für die Behebung des Mangels bei ihm hätten geltend gemacht werden müssen.
Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen für Sie als Patient führen. Selbst wenn Sie das Vertrauen in Ihren bisherigen Zahnarzt verloren haben, kann die Krankenkasse in solchen Fällen den Wechsel und die Kostenübernahme für den neuen Arzt offiziell verweigern, solange der ursprüngliche Zahnarzt bereit und in der Lage ist, die Nachbesserung vorzunehmen.
Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Wenn der behandelnde Zahnarzt trotz mehrfacher Versuche nicht in der Lage ist, den Mangel an der Behandlung zu beseitigen, haben Sie als Patient das Recht, sich von einem anderen Zahnarzt weiterbehandeln zu lassen. In diesem Fall kann die Krankenkasse die Zahlung nicht mehr verweigern. Allerdings ist es auch in dieser Situation ratsam und oft notwendig, den geplanten Wechsel und die Sachlage vorher mit Ihrer Krankenkasse abzusprechen, um sicherzustellen, dass die Kostenübernahme geklärt ist.

Ein Wechsel während einer laufenden kieferorthopädischen Behandlung oder bei komplexem Zahnersatz kann ebenfalls kompliziert sein, da der neue Zahnarzt sich erst in die Materie einarbeiten muss und unter Umständen andere Behandlungsmethoden oder Materialien bevorzugt. Dies kann zu Verzögerungen oder zusätzlichen Kosten führen.
Vergleich: Zahnarztwechsel in verschiedenen Situationen
| Situation | Wechsel möglich? | Kostenrisiko | Empfehlung |
|---|---|---|---|
| Regelmäßige Kontrolle, keine akute Behandlung | Ja, jederzeit | Kein Risiko | Einfach neuen Zahnarzt wählen |
| Nach abgeschlossener Behandlung, vor Beginn einer neuen | Ja, jederzeit | Kein Risiko | Sinnvoller Zeitpunkt für Wechsel |
| Mitten in einer begonnenen Behandlung (z.B. Krone, Wurzelbehandlung) | Grundsätzlich ja, aber... | Hohes Risiko bei Mängeln (Nachbesserungspflicht des alten Arztes) | Mit Krankenkasse absprechen, nur wechseln wenn alter Arzt Mangel nicht beheben kann |
| Behandlung mangelhaft, alter Arzt kann Mangel nicht beheben | Ja | Geringeres Risiko (Kasse muss zahlen, wenn alter Arzt Mangel nicht beheben kann) | Unbedingt mit Krankenkasse absprechen und dokumentieren |
| Einholung einer Zweitmeinung | Ja, jederzeit erlaubt | Kein Risiko (oft von Kasse unterstützt) | Gezielt für spezifische Frage/Behandlung |
So gelingt der Zahnarztwechsel problemlos
Wenn Sie sich entschieden haben, Ihren Zahnarzt zu wechseln, und sich nicht mitten in einer heiklen Behandlungsphase befinden, können Sie den Übergang reibungslos gestalten, indem Sie einige wichtige Punkte beachten:
1. Gründliche Informationsbeschaffung
Nehmen Sie sich Zeit, um einen neuen Zahnarzt zu finden, der Ihren Vorstellungen entspricht. Sprechen Sie mit Freunden, Familie oder Kollegen über deren Erfahrungen. Lesen Sie Bewertungen im Internet auf unabhängigen Portalen. Achten Sie auf Aspekte wie die Fachgebiete des Zahnarztes, die Freundlichkeit des Praxisteams, die Wartezeiten, die Erreichbarkeit der Praxis und ob die Praxis modern ausgestattet ist.
2. Anforderung Ihrer Behandlungsunterlagen und Röntgenbilder
Dies ist ein sehr wichtiger Schritt. Bitten Sie Ihren bisherigen Zahnarzt, Ihnen Kopien Ihrer Behandlungsunterlagen und insbesondere alle vorhandenen Röntgenbilder auszuhändigen. Sie haben ein Recht darauf, Einsicht in Ihre Patientenakte zu erhalten und Kopien zu verlangen (ggf. gegen eine geringe Gebühr für die Kopien). Das Mitgeben der Röntgenbilder ist besonders wertvoll. Der neue Zahnarzt kann sich anhand dieser Bilder ein umfassendes Bild von Ihrer Zahngesundheit, der Struktur Ihres Kiefers und dem Zustand Ihrer Zähne machen, ohne dass unnötigerweise neue Aufnahmen gemacht werden müssen. Dies spart Ihnen nicht nur Kosten, sondern vermeidet auch zusätzliche Strahlenbelastung. Stellen Sie sicher, dass die Bilder in einem Standardformat vorliegen oder digital übermittelt werden können.
3. Optional: Feedback geben
Es kann für beide Seiten hilfreich sein, wenn Sie Ihrem bisherigen Zahnarzt (oder dem Praxisteam) ein kurzes Feedback zu den Gründen Ihres Wechsels geben. Dies ist keine Pflicht, aber es gibt dem Zahnarzt die Möglichkeit, aus Ihren Erfahrungen zu lernen und vielleicht in Zukunft bestimmte Aspekte in der Behandlung oder Kommunikation zu verbessern. Tun Sie dies nur, wenn Sie sich dabei wohlfühlen und in einem sachlichen Ton.
4. Vorbereitung für den ersten Termin beim neuen Zahnarzt
Bringen Sie zu Ihrem ersten Termin in der neuen Praxis alle relevanten Unterlagen mit: Ihre elektronische Gesundheitskarte, Ihr Bonusheft (sehr wichtig für den Zuschuss bei Zahnersatz!) und die von Ihrem vorherigen Zahnarzt erhaltenen Röntgenbilder und Behandlungsunterlagen. Diese Informationen helfen dem neuen Zahnarzt, sich schnell einen Überblick über Ihre zahnmedizinische Vorgeschichte zu verschaffen, bisherige Behandlungen nachzuvollziehen und die für Sie passenden nächsten Schritte zu planen.
Mehrere Zahnärzte aufsuchen: Ist das erlaubt und sinnvoll?
Die Frage, ob man zu verschiedenen Zahnärzten gehen darf, ist zweigeteilt zu betrachten.
Zum einen haben Sie in Deutschland jederzeit das Recht, eine zweite Meinung einzuholen. Dies ist sogar explizit im Gesundheitssystem verankert und wird bei bestimmten Behandlungen (z.B. bei größeren Zahnersatzmaßnahmen) von den Krankenkassen gefördert. Sie können sich bei einem anderen Zahnarzt eine zweite Meinung zu einer angeratenen Behandlung einholen, die vorgeschlagenen Therapiealternativen bewerten lassen und auch einen zweiten Kostenvoranschlag einholen. Für das Einholen einer reinen Zweitmeinung dürfen Ihnen in der Regel keine zusätzlichen Kosten entstehen, wenn dies im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erfolgt (z.B. über das „Zweitmeinungsmodell“). Das 2005 eingeführte Zweitmeinungsmodell bei Zahnersatz, unterstützt von Organisationen wie der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), bietet Patienten die Möglichkeit, sich von speziell geschulten Gutachtern beraten zu lassen. Diese Patientenberatungsstellen prüfen die vorgeschlagene Therapie und die Kosten, geben Auskunft über alternative Behandlungsmethoden und mögliche Risiken. Dies stärkt Ihre Position als Patient und hilft Ihnen, fundierte Entscheidungen zu treffen.

Zum anderen können Sie, abgesehen von laufenden Behandlungen, grundsätzlich auch aus anderen Gründen zu unterschiedlichen Zahnärzten gehen. Allerdings stellt sich die Frage, ob dies sinnvoll ist. Eine kontinuierliche Betreuung durch denselben Zahnarzt, dem Sie vertrauen, bietet viele Vorteile. Der Zahnarzt kennt Ihre individuelle Vorgeschichte, Ihre Risikofaktoren und die Entwicklung Ihrer Zahngesundheit über die Zeit. Dies ermöglicht eine gezieltere Vorsorge und Behandlung. Wenn Sie jedes Mal einen anderen Zahnarzt aufsuchen, muss dieser sich jedes Mal neu in Ihren Fall einarbeiten, was zu weniger effizienten Untersuchungen und Behandlungen führen kann. Sobald Sie einen Zahnarzt gefunden haben, mit dem Sie zufrieden sind und bei dem Sie sich gut aufgehoben fühlen, gibt es in der Regel keinen Grund, ständig zu wechseln.
Was Ihr Zahnarzt alles erkennen kann: Ein Blick in den Mund als Spiegel der Gesundheit
Für viele Menschen beschränkt sich die Vorstellung von einer zahnärztlichen Untersuchung auf die Suche nach Karies und Zahnstein. Doch der Blick in den Mund erlaubt einem erfahrenen Zahnarzt oft weitaus tiefere Einblicke in den allgemeinen Gesundheitszustand eines Patienten. Die Mundhöhle ist tatsächlich ein Spiegel des Körpers, und viele systemische Erkrankungen oder Mangelzustände zeigen erste Anzeichen im Mundraum.
Ein Zahnarzt kann neben offensichtlichen Problemen wie Karies oder Zahnfleischentzündungen auch Hinweise auf ernstere Erkrankungen oder Zustände entdecken. Dazu gehören:
- Diabetes: Bei Menschen mit nicht diagnostiziertem oder schlecht eingestelltem Diabetes treten Zahn- und Zahnfleischerkrankungen wie Parodontitis überdurchschnittlich häufig und schwerwiegend auf. Entzündungen heilen schlechter ab. Ein stark entzündetes oder blutendes Zahnfleisch kann den Zahnarzt auf diese Möglichkeit aufmerksam machen.
- Osteoporose: Diese Knochenerkrankung, die durch Mineralstoffmangel verursacht wird, kann auch den Kieferknochen betreffen und zu Knochenschwund im Kiefer führen. Dies kann die Stabilität der Zähne beeinträchtigen oder auf Röntgenbildern sichtbar werden. Ein aufmerksamer Zahnarzt kann bei entsprechenden Anzeichen einen Verdacht auf Osteoporose hegen.
- Herzerkrankungen: Es gibt einen wissenschaftlich belegten Zusammenhang zwischen schweren Zahnfleischentzündungen (Parodontitis) und einem erhöhten Risiko für Herzerkrankungen und Schlaganfälle. Bakterien aus entzündeten Zahnfleischtaschen können in den Blutkreislauf gelangen und Entzündungen an anderen Stellen im Körper, einschließlich der Blutgefäße, fördern. Ein Zahnarzt, der eine schwere Parodontitis feststellt, wird Sie möglicherweise auf dieses erhöhte Risiko hinweisen und zur Abklärung an einen Allgemeinmediziner verweisen.
- Leukämie: Stark entzündetes, geschwollenes und blutendes Zahnfleisch kann in seltenen Fällen ein frühes Anzeichen für bestimmte Formen von Leukämie sein.
- Nierenerkrankungen: Auch bestimmte Nierenerkrankungen können sich durch Zahnfleischentzündungen oder andere orale Veränderungen manifestieren.
- Reflux und Essstörungen (Bulimie): Durch die Magensäure, die bei Reflux oder Erbrechen in den Mund gelangt, kann der Zahnschmelz angeätzt und abgebaut werden (Erosionen). Dies zeigt sich oft an den Innenflächen der Zähne. Ein Zahnarzt kann solche Erosionsmuster erkennen und auf die Möglichkeit von Reflux oder einer Essstörung schließen.
- Vitamin- und Mineralstoffmangel: Mangelzustände können sich ebenfalls im Mund bemerkbar machen. Ein Eisenmangel kann zu wunden Mundwinkeln und einer trockenen Zunge führen. Vitamin-C-Mangel (Skorbut, heute selten) verursacht Zahnfleischbluten. Ein Mangel an Vitamin D kann die Gesundheit des Kieferknochens und Zahnbetts beeinträchtigen.
- Stress: Zähneknirschen (Bruxismus), oft eine Folge von Stress, kann zu Zahnabnutzung, Kiefergelenksproblemen und Verspannungen führen. Ein Zahnarzt erkennt die Spuren des Knirschens an den Zähnen.
- Medikamenten-Nebenwirkungen: Viele Medikamente können Nebenwirkungen in der Mundhöhle haben, wie z.B. Mundtrockenheit, Zahnfleischwucherungen oder Veränderungen der Mundschleimhaut. Ein Zahnarzt, der Ihre Medikamentenliste kennt, kann solche Veränderungen richtig einordnen.
Der erfahrene Blick des Zahnarztes erkennt auch schnell, ob die Mundhygiene ausreichend ist. Zahnbeläge, Zahnstein, beginnende Karies in den Zahnzwischenräumen oder Speisereste sind deutliche Indikatoren dafür, ob regelmäßig und gründlich geputzt und Zahnseide verwendet wird. Selbst eine kleine „Flause“ des Patienten, die Wahrheit über die Putzgewohnheiten zu verheimlichen, wird durch den klinischen Befund schnell entlarvt.
Die Bedeutung regelmäßiger zahnärztlicher Kontrollen
Angesichts der vielfältigen Möglichkeiten, die ein Zahnarzt über den Zustand der Zähne hinaus erkennen kann, wird die Bedeutung regelmäßiger zahnärztlicher Kontrolluntersuchungen deutlich. Diese Termine dienen nicht nur der Früherkennung und Behandlung von Karies oder Parodontitis, sondern bieten dem Zahnarzt auch die Gelegenheit, aufmerksam nach Anzeichen für andere gesundheitliche Probleme zu suchen.
Bei einer Routineuntersuchung prüft der Zahnarzt nicht nur jeden einzelnen Zahn, sondern auch das Zahnfleisch, die Mundschleimhaut, die Zunge, den Gaumen und den Kieferknochen (oft mithilfe von Röntgenbildern). Er achtet auf Veränderungen in Farbe, Form oder Textur des Gewebes, auf ungewöhnliche Schwellungen, Läsionen oder Blutungen. Diese umfassende Untersuchung ermöglicht es ihm, Auffälligkeiten zu entdecken, die auf systemische Erkrankungen hindeuten könnten, noch bevor andere Symptome bemerkt werden.
Die regelmäßige Vorsorge beim Zahnarzt ist somit ein wichtiger Baustein für die allgemeine Gesundheit. Sie ermöglicht nicht nur die rechtzeitige Behandlung von Zahnproblemen, sondern kann auch dazu beitragen, andere ernste Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und die notwendigen Schritte zur weiteren Abklärung einzuleiten. Es lohnt sich also doppelt, die jährlichen (oder halbjährlichen, je nach Empfehlung) Zahnarzttermine im Kalender fest einzuplanen und wahrzunehmen.
Häufig gestellte Fragen zum Zahnarztwechsel und zur Untersuchung
Hier finden Sie Antworten auf einige häufige Fragen rund um das Thema Zahnarztbesuch und Wechsel:
F: Kann ich meinen Zahnarzt wechseln, auch wenn ich unzufrieden bin, aber gerade eine Krone bekomme?
A: Ein Wechsel mitten in einer laufenden Behandlung ist kompliziert. Der ursprüngliche Zahnarzt hat eine Nachbesserungspflicht. Wenn die Unzufriedenheit auf Mängeln basiert, muss er die Chance zur kostenfreien Korrektur erhalten. Ihre Krankenkasse wird die Kosten für eine Weiterbehandlung durch einen neuen Zahnarzt wahrscheinlich nicht übernehmen, solange der alte Arzt zur Nachbesserung bereit ist. Nur wenn der alte Arzt den Mangel auch nach mehreren Versuchen nicht beheben kann, haben Sie das Recht auf Behandlung durch einen neuen Arzt auf Kosten der Kasse. Sprechen Sie in jedem Fall vorher mit Ihrer Krankenkasse!
F: Was bedeutet die Nachbesserungspflicht genau?
A: Die Nachbesserungspflicht bedeutet, dass ein Zahnarzt verpflichtet ist, Mängel an einer von ihm durchgeführten Behandlung kostenfrei zu beheben. Dies soll sicherstellen, dass die Behandlung ordnungsgemäß abgeschlossen wird, ohne dass dem Patienten oder der Krankenkasse zusätzliche Kosten entstehen. Dieses Recht gilt in der Regel für einen bestimmten Zeitraum nach Abschluss der Behandlung.

F: Muss ich meinen bisherigen Zahnarzt über meinen Wechsel informieren?
A: Sie sind rechtlich nicht verpflichtet, Ihren bisherigen Zahnarzt über Ihren Wechsel zu informieren. Es kann aber aus Gründen der Höflichkeit und für die Anforderung Ihrer Unterlagen sinnvoll sein, dies zu tun. Wenn Sie Feedback geben möchten, können Sie dies ebenfalls tun, es ist aber rein optional.
F: Kann meine Krankenkasse mir verbieten, den Zahnarzt zu wechseln?
A: Nein, Ihre Krankenkasse kann Ihnen die freie Wahl des Zahnarztes grundsätzlich nicht verbieten. Sie kann aber die Kostenübernahme für eine Behandlung durch einen neuen Zahnarzt verweigern, wenn Sie mitten in einer laufenden Behandlung wechseln und der ursprüngliche Zahnarzt noch seine Nachbesserungspflicht erfüllen könnte. Außerhalb laufender Behandlungen ist der Wechsel unproblematisch.
F: Was ist das Zweitmeinungsmodell?
A: Das Zweitmeinungsmodell ermöglicht es Patienten, bei bestimmten geplanten Behandlungen (insbesondere Zahnersatz) eine unabhängige zweite Meinung einzuholen. Speziell geschulte Gutachter bewerten den vorgeschlagenen Behandlungsplan und die Kosten. Dies soll Patienten helfen, informierte Entscheidungen zu treffen und unnötige oder überteuerte Behandlungen zu vermeiden. Die Kosten für diese Zweitmeinung werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen.
F: Warum sind Röntgenbilder so wichtig beim Zahnarztwechsel?
A: Röntgenbilder geben dem neuen Zahnarzt wichtige Einblicke in Bereiche, die bei der visuellen Untersuchung nicht sichtbar sind, wie z.B. die Wurzeln der Zähne, den Zustand des Kieferknochens, nicht durchgebrochene Zähne oder beginnende Karies zwischen den Zähnen. Durch die Vorlage alter Bilder kann der neue Zahnarzt unnötige neue Aufnahmen vermeiden, was Kosten spart und Ihre Strahlenbelastung reduziert. Sie ermöglichen auch einen Vergleich der Entwicklung über die Zeit.
F: Kann der Zahnarzt wirklich so viele Krankheiten erkennen?
A: Ja, die Mundhöhle zeigt oft erste Anzeichen für systemische Erkrankungen oder Mangelzustände. Ein erfahrener Zahnarzt achtet nicht nur auf Zähne und Zahnfleisch, sondern auch auf Veränderungen an Mundschleimhaut, Zunge und Kiefer. Während ein Zahnarzt keine endgültige Diagnose für diese Krankheiten stellen kann (das obliegt dem Facharzt), kann er bei entsprechenden Auffälligkeiten einen Verdacht hegen und Sie zur weiteren Abklärung an den zuständigen Arzt überweisen. Die Mundgesundheit ist eng mit der allgemeinen Gesundheit verbunden.
Fazit
Der Wechsel des Zahnarztes ist in den meisten Fällen unkompliziert möglich und ein Ausdruck Ihrer Patientenautonomie. Es ist wichtig, sich gut zu informieren, Unterlagen anzufordern und den Übergang planvoll zu gestalten, insbesondere wenn eine Behandlung erst kürzlich abgeschlossen wurde oder ein Mangel vorliegt. Während einer laufenden Behandlung kann ein Wechsel jedoch problematisch werden, insbesondere wegen der Nachbesserungspflicht des ursprünglichen Zahnarztes und möglicher Schwierigkeiten bei der Kostenübernahme durch die Krankenkasse. In solchen Fällen ist eine enge Abstimmung mit der Krankenkasse unerlässlich.
Gleichzeitig zeigt der Blick auf die diagnostischen Fähigkeiten des Zahnarztes, wie wichtig regelmäßige Besuche nicht nur für die Zahngesundheit, sondern auch für die Früherkennung anderer potenzieller Gesundheitsprobleme sind. Ihr Zahnarzt ist oft der erste, der bestimmte Anzeichen im Mundraum bemerkt, die auf Diabetes, Herzprobleme oder Vitaminmangel hindeuten können. Betrachten Sie den Zahnarztbesuch daher als einen wichtigen Teil Ihrer allgemeinen Gesundheitsvorsorge. Eine gute Mundgesundheit ist ein Eckpfeiler für die Gesundheit des gesamten Körpers.
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