In der heutigen digitalen Welt begegnen uns täglich unzählige Bilder und Informationen. Dabei stellt sich oft die Frage, wie wir bestimmte Inhalte, die wir nicht sehen möchten, ausblenden können und wann wir selbst auf Fotos als Person gelten, die „unkenntlich“ gemacht werden müsste. Der Begriff der Unkenntlichmachung kann verschiedene Bedeutungen haben, je nachdem, ob es darum geht, anstößige Inhalte beim Surfen zu vermeiden oder die eigene Identität auf einem Bild zu schützen. Dieser Artikel beleuchtet zwei wichtige Aspekte dieses Themas: das Filtern von Suchergebnissen mit Google SafeSearch und die rechtliche Definition der Erkennbarkeit einer Person auf Fotos.

SafeSearch: Unerwünschte Inhalte in Google-Suchergebnissen filtern
Eine der gängigsten Methoden, um beim Surfen auf anstößige oder explizite Inhalte zu stoßen, ist die Websuche. Google bietet hierfür eine Funktion namens SafeSearch an. SafeSearch hilft Ihnen, die Anzeige solcher Inhalte in Ihren Google-Suchergebnissen zu verwalten. Dies ist besonders nützlich, wenn Sie Google Search am Arbeitsplatz, im Beisein von Kindern oder einfach aus persönlichen Vorlieben nutzen, um bestimmte Darstellungen zu vermeiden.

Zu den Inhalten, die von SafeSearch als anstößig eingestuft werden können, gehören:
- Nacktheit, deutlich dargestellte sexuelle Aktivitäten oder sexuell eindeutiges Material
- Darstellungen von Gewalt und Blut
Es ist wichtig zu verstehen, dass SafeSearch ausschließlich in den Suchergebnissen von Google Search funktioniert. Wenn Sie andere Suchmaschinen nutzen oder direkt Websites aufrufen, die anstößige Inhalte zeigen, wird SafeSearch diese nicht ausblenden. Die Funktion ist also ein Werkzeug zur Filterung *innerhalb* der Google-Suche.
SafeSearch-Einstellungen: Filtern, Unkenntlich machen oder Aus
SafeSearch bietet drei Haupteinstellungen, mit denen Sie steuern können, wie anstößige Inhalte in Ihren Suchergebnissen behandelt werden:
1. Filtern: Dies ist die strengste Einstellung. Wenn „Filtern“ aktiviert ist, versucht SafeSearch, anstößige Inhalte (sowohl Bilder als auch Text und Links) vollständig aus den Suchergebnissen zu entfernen. Google wählt diese Einstellung standardmäßig aus, wenn das System davon ausgeht, dass Sie möglicherweise unter 18 Jahre alt sind.
2. Unkenntlich machen: Bei dieser Einstellung werden anstößige Bilder, die SafeSearch erkennt, unkenntlich gemacht, oft durch Verpixelung oder Verschwommenheit. Anstößige Texte und Links, die für Ihre Suchanfrage relevant sind, können jedoch weiterhin angezeigt werden. Diese Einstellung ist in der Regel die Standardeinstellung, wenn Google davon ausgeht, dass Sie volljährig sind.
3. Aus: Mit dieser Einstellung ist SafeSearch deaktiviert. Die Ergebnisse Ihrer Suchanfragen können dann auch anstößige Inhalte enthalten, ohne dass diese gefiltert oder unkenntlich gemacht werden.
Die Wahl der richtigen Einstellung hängt von Ihren persönlichen Bedürfnissen und der Umgebung ab, in der Sie suchen.
So ändern Sie Ihre SafeSearch-Einstellungen
Wenn Sie ein eigenes Google-Konto besitzen, können Sie die SafeSearch-Einstellungen in der Regel selbst verwalten. Die genauen Schritte können je nach Gerät und App variieren, aber typischerweise finden Sie die Einstellungen in den Konto- oder Sucheinstellungen der jeweiligen Google-Anwendung oder auf der Google-Webseite.
Zum Beispiel können Sie in der Google App auf Ihrem Smartphone oder Tablet oft über Ihr Profilbild zu den Einstellungen gelangen und dort SafeSearch finden. Auf einem Android TV finden Sie die SafeSearch-Filter in den Sucheinstellungen unter „Einstellungen“. Wenn Sie neben der Einstellung ein Schlosssymbol sehen, bedeutet dies, dass die Einstellung gesperrt ist und nicht von Ihnen geändert werden kann.
Warum sind SafeSearch-Einstellungen manchmal gesperrt?
Es gibt mehrere Gründe, warum Sie Ihre SafeSearch-Einstellung möglicherweise nicht ändern können:
- Altersbasierte Sperre: Wenn Google-Systeme erkennen, dass Sie unter 18 Jahre alt sind, wird SafeSearch automatisch aktiviert und auf „Filtern“ gesetzt. Diese Einstellung kann dann nicht von Ihnen geändert werden.
- Family Link: Wenn Ihr Google-Konto von Ihren Eltern über die Family Link App verwaltet wird, können diese die SafeSearch-Einstellung für Ihr Konto festlegen und sperren.
- Google Workspace for Education: Wenn Sie ein Konto im Rahmen von Google Workspace for Education nutzen und unter 18 sind oder für eine Bildungseinrichtung der Primar- oder Sekundarstufe arbeiten, kann Ihr Administrator die SafeSearch-Einstellung verwalten und sperren.
- Geräte- oder Netzwerkadministrator: Administratoren von Geräten oder Netzwerken (z. B. in Schulen, Bibliotheken oder öffentlichen WLANs an Flughäfen) können SafeSearch auf „Filtern“ einstellen und gegen eine Deaktivierung sichern, um alle Nutzer in diesem Netzwerk zu schützen.
- Betriebssystem oder Antivirensoftware: Jugendschutzeinstellungen auf Ihrem Betriebssystem oder in Ihrer Antivirensoftware können Ihre persönliche SafeSearch-Einstellung ebenfalls überschreiben und sperren.
In diesen Fällen wird die SafeSearch-Einstellung von einer übergeordneten Stelle verwaltet, um eine sichere Suchumgebung zu gewährleisten.
SafeSearch für andere verwalten
Für Administratoren gibt es Möglichkeiten, SafeSearch für ein Netzwerk oder eine Gruppe von Geräten zu erzwingen. Durch die Zuordnung der im Netzwerk verwendeten Google-Domains zur Domain „forcesafesearch.google.com“ kann sichergestellt werden, dass alle Nutzer, die Google Search in diesem Netzwerk verwenden, die SafeSearch-Filterung aktiviert haben und diese Einstellung nicht umgehen können. Dies ist ein wichtiges Werkzeug für Bildungseinrichtungen und öffentliche Netze.
Sollten Sie Probleme mit SafeSearch haben oder anstößige Inhalte trotz aktivierter Filterung sehen, bietet Google Hilfestellungen zur Fehlerbehebung und die Möglichkeit, solche Inhalte zu melden, damit Google die Suchergebnisse verbessern kann.
Recht am eigenen Bild: Wann sind Sie auf einem Foto erkennbar?
Der Begriff „unkenntlich machen“ bezieht sich nicht nur auf das Filtern von Online-Inhalten, sondern auch auf den Schutz der eigenen Person auf Fotos. Das „Recht am eigenen Bild“ ist ein wichtiger Aspekt des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte. Es regelt, wann und unter welchen Umständen Fotos, auf denen Sie abgebildet sind, veröffentlicht oder verbreitet werden dürfen.
Die zentrale Frage dabei ist: Sind Sie auf dem Foto erkennbar? Die Antwort darauf ist komplexer als man zunächst denken mag.
Kriterien für die Erkennbarkeit
Das offensichtlichste Merkmal zur Erkennung einer Person sind die Gesichtszüge. Doch die Rechtsprechung hat klargestellt, dass Erkennbarkeit auch dann gegeben sein kann, wenn das Gesicht selbst verpixelt oder durch einen schwarzen Balken verdeckt wurde. Es geht um die Gesamtheit der Eindrücke und Informationen, die eine Identifizierung ermöglichen.
Weitere Merkmale, die zur Erkennbarkeit beitragen können, sind:
- Ungewöhnliche Muttermale
- Außergewöhnliche Tätowierungen
- Signifikante Brillen
- Bestimmte Kleidungsstücke
- Eine besondere Statur oder Haltung
Darüber hinaus kann der Begleittext zum Bild eine entscheidende Rolle spielen. Selbst wenn eine Person auf dem Foto visuell nicht eindeutig identifizierbar ist (z. B. aufgrund von Verpixelung), kann sie durch den Text, der das Bild begleitet, identifiziert werden. In solchen Fällen können Sie sich ebenfalls auf Ihr Recht am eigenen Bild berufen.

Der Grad der Erkennbarkeit ist entscheidend
Es genügt nicht, dass Sie auf einem Foto nur für Ihren allerengsten Freundeskreis erkennbar sind. Relevant ist, ob Sie für einen erweiterten Personenkreis erkennbar sind, also für Personen, die Sie schon öfter gesehen haben, wie Nachbarn, Arbeitskollegen oder Bekannte. Die Rechtsprechung verwendet hier oft die Frage, ob jemand aus der Nachbarschaft beim Betrachten des Fotos sagen würde: „Sag, ist das nicht die/der...?“ Wenn dies der Fall ist, wird in der Regel von Erkennbarkeit ausgegangen, und Sie können Ansprüche aus dem Recht am eigenen Bild geltend machen.
Erkennbarkeit kann sich unter Umständen auch durch andere Dinge auf dem Foto ergeben. Ein Reiter kann durch sein sehr spezielles Pferd erkennbar sein, ein Auto-Tuner neben seinem ungewöhnlichen Auto. Es ist die Kombination aus der Person und ihrem Umfeld oder ihren Besitztümern, die zur Identifizierung führen kann.
Hintergrund vs. Vordergrund
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Frage, ob Sie auf dem Bild im Vordergrund oder im Hintergrund zu sehen sind. Wenn Sie auf einem Foto zwar erkennbar, aber nur als eine Person unter vielen im Hintergrund einer öffentlichen Szene (z. B. auf einer Straße oder einem Platz) auftauchen, müssen Sie dies normalerweise dulden. In solchen Fällen werden Ihre berechtigten Interessen in der Regel nicht verletzt.
Anders verhält es sich jedoch, wenn Sie prominent im Bild sind oder in einer Situation abgelichtet werden, die Ihre berechtigten Interessen verletzt. Das Beispiel des Urlaubsfotos, auf dem jemand erkennbar „oben ohne“ am Strand abgebildet ist, zeigt, dass auch im Hintergrund stehende Personen, wenn sie in einer sensiblen Situation gezeigt werden, die Veröffentlichung des Fotos untersagen können.
Die Entscheidung, ob eine Person unkenntlich gemacht werden muss, hängt also von einer sorgfältigen Abwägung aller Umstände ab: den visuellen Merkmalen, dem Begleittext, dem Grad der Erkennbarkeit für einen bestimmten Personenkreis und der Frage, ob berechtigte Interessen der abgebildeten Person verletzt werden.
SafeSearch und Bildrechte im Vergleich
Obwohl beide Themen – SafeSearch und das Recht am eigenen Bild – mit der Idee der „Unkenntlichmachung“ in Verbindung stehen, dienen sie unterschiedlichen Zwecken und funktionieren auf verschiedene Weise. SafeSearch ist ein Werkzeug für den Nutzer, um die *eigenen* Suchergebnisse zu filtern und anstößige Inhalte *für sich selbst* unkenntlich zu machen. Es geht um die Kontrolle über den *Konsum* digitaler Inhalte.
Das Recht am eigenen Bild hingegen schützt die Person, die *auf* einem Bild abgebildet ist. Es geht darum, wann und wie Bilder, die *Sie* zeigen, von *anderen* veröffentlicht und verbreitet werden dürfen. Die Frage der Unkenntlichmachung bezieht sich hier auf die Notwendigkeit, Sie auf dem Bild so darzustellen (oder gerade nicht darzustellen), dass Ihre Identifizierung durch andere verhindert wird, um Ihre Persönlichkeitsrechte zu wahren.
Beide Aspekte sind wichtig für den bewussten Umgang mit digitalen Medien und persönlicher Privatsphäre.
Häufig gestellte Fragen
Was ist Google SafeSearch und wofür brauche ich es?
Google SafeSearch ist eine Funktion, die anstößige oder explizite Inhalte wie Nacktheit, sexuelle Darstellungen oder Gewalt aus Ihren Google-Suchergebnissen herausfiltert oder unkenntlich macht. Sie brauchen es, um eine sicherere und angenehmere Suchumgebung zu schaffen, besonders wenn Sie mit Kindern suchen oder bestimmte Inhalte vermeiden möchten.
Was bedeuten die SafeSearch-Einstellungen „Filtern“ und „Unkenntlich machen“?
„Filtern“ ist die strengste Einstellung und versucht, anstößige Bilder, Texte und Links vollständig auszublenden. „Unkenntlich machen“ (oft die Standardeinstellung für Erwachsene) blurt nur anstößige Bilder, während relevante Texte und Links sichtbar bleiben können. „Aus“ deaktiviert die Funktion, sodass anstößige Inhalte erscheinen können.
Warum kann ich meine SafeSearch-Einstellungen nicht ändern?
Ihre SafeSearch-Einstellungen können gesperrt sein, wenn Google annimmt, dass Sie unter 18 sind, wenn Ihr Konto von Eltern (Family Link) oder einem Administrator (Workspace, Netzwerk) verwaltet wird oder wenn Jugendschutzeinstellungen auf Ihrem Gerät aktiv sind.
Wann gelte ich auf einem Foto als rechtlich erkennbar?
Sie gelten als rechtlich erkennbar, wenn Sie für einen erweiterten Kreis von Bekannten (Nachbarn, Kollegen) identifizierbar sind. Dies kann nicht nur durch Ihr Gesicht geschehen, sondern auch durch andere markante Merkmale, den Begleittext zum Bild oder einzigartige Gegenstände, mit denen Sie abgebildet sind. Eine reine Verpixelung des Gesichts reicht nicht immer aus.
Kann ich dagegen vorgehen, wenn ich auf einem Foto im Hintergrund zu sehen bin?
Wenn Sie nur als eine Person unter vielen im Hintergrund einer öffentlichen Szene erscheinen, müssen Sie dies meist dulden. Wenn Sie jedoch prominent im Bild sind oder die Abbildung im Hintergrund Ihre berechtigten Interessen verletzt (z. B. in einer kompromittierenden Situation), können Sie sich auf Ihr Recht am eigenen Bild berufen und gegen die Veröffentlichung vorgehen.
Fazit
Die Frage, wie man sich oder Inhalte „unkenntlich machen“ kann, führt uns zu zwei unterschiedlichen, aber wichtigen Bereichen des digitalen Lebens. Google SafeSearch bietet eine praktische Möglichkeit, den Konsum unerwünschter Inhalte in Suchergebnissen zu steuern. Das Recht am eigenen Bild schützt hingegen die Individuen davor, in Fotos identifiziert und ohne Zustimmung veröffentlicht zu werden, indem es klare Kriterien für die Erkennbarkeit festlegt. Beide Werkzeuge tragen auf ihre Weise dazu bei, die digitale Welt sicherer und privater zu gestalten.
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