Kann man AGB selber erstellen?

AGB selbst gestalten: Das müssen Sie wissen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind aus dem modernen Geschäftsleben kaum wegzudenken. Sie dienen dazu, standardisierte Regelungen für eine Vielzahl von Verträgen zu schaffen und so den Geschäftsverkehr zu vereinfachen. Ob im Online-Shop, bei Dienstleistungsverträgen oder im Handel – AGB bilden oft die Grundlage der vertraglichen Beziehungen. Doch können Unternehmen und Selbstständige ihre AGB einfach selbst entwerfen, oder lauern rechtliche Stolperfallen? Dieser Artikel beleuchtet die Möglichkeiten und Grenzen der Selbsterstellung von AGB und gibt wichtige Hinweise zur Wirksamkeit und Gestaltung.

Kann man AGB selber erstellen?
ZUM ERSTELLEN DEINER AGB BIETEN SICH UNTERSCHIEDLICHE WEGE AN:1Du kannst natürlich selbst deine AGB erstellen. Das erfordert aber Zeit und das notwendige Fachwissen. ...2Online findest du verschiedene Generatoren, um deine AGB zu erstellen. ...3Du kannst diese Aufgabe aber auch einer Anwaltskanzlei überlassen.

AGB: Was sie sind und wozu sie dienen

AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen verwendet werden sollen. Sie sind keine individuell ausgehandelten Vereinbarungen, sondern werden von einer Vertragspartei (dem Verwender) der anderen Partei (dem Vertragspartner) gestellt. Ihr Hauptzweck ist die Vereinheitlichung und Vereinfachung von Vertragsbedingungen im Massengeschäft. Anstatt für jeden einzelnen Vertrag spezifische Regelungen zu entwerfen, können wiederkehrende Aspekte wie Zahlungsbedingungen, Lieferfristen, Mängelhaftung oder Eigentumsvorbehalt standardisiert werden.

Während AGB für Unternehmen eine erhebliche Erleichterung darstellen können, beinhalten sie für den Gesetzgeber die Gefahr einer unangemessenen Benachteiligung der Vertragspartner, insbesondere von Verbrauchern, die das "Kleingedruckte" oft nicht im Detail lesen. Aus diesem Grund unterliegt die Gestaltung und Verwendung von AGB strengen gesetzlichen Vorschriften, die vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), konkret in den Paragrafen 305 bis 310, geregelt sind.

Sind AGB gesetzlich vorgeschrieben?

Nein, grundsätzlich besteht aufgrund der Vertragsfreiheit keine gesetzliche Pflicht zur Verwendung von AGB. Ein Vertrag kommt auch ohne AGB zustande, wobei dann die gesetzlichen Bestimmungen des BGB, HGB etc. Anwendung finden. In der betrieblichen Praxis ist die Verwendung von AGB jedoch häufig sinnvoll und empfehlenswert, insbesondere wenn häufig gleichartige Verträge geschlossen werden. Im Online-Handel sind AGB sogar nahezu unverzichtbar, um gesetzliche Informationspflichten, wie z.B. die Widerrufsbelehrung, zu erfüllen.

Wirksamkeit und Gültigkeit von AGB

Damit AGB überhaupt Vertragsbestandteil werden und somit wirksam sind, müssen sie gemäß § 305 BGB wirksam in den Vertrag einbezogen werden. Die Anforderungen an diese Einbeziehung unterscheiden sich je nachdem, ob der Vertragspartner ein Verbraucher oder ein Unternehmer ist.

Einbeziehung von AGB in Verträge mit Verbrauchern

Verbraucher gelten als besonders schutzwürdig, da sie in der Regel weniger Erfahrung im Geschäftsverkehr haben. Die Einbeziehung von AGB in Verträge mit Verbrauchern erfordert daher:

  • Der Verwender muss den Verbraucher bei Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hinweisen.
  • Der Verwender muss dem Verbraucher die Möglichkeit geben, in zumutbarer Weise vom Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen (z.B. durch Übergabe, Auslage oder Bereitstellung zum Abruf).
  • Der Verbraucher muss mit der Geltung der AGB einverstanden sein. Dieses Einverständnis kann auch stillschweigend (konkludent) durch Abschluss des Vertrags erfolgen, nachdem der Verwender die AGB ordnungsgemäß einbezogen hat.

Der Hinweis auf die AGB muss rechtzeitig erfolgen, spätestens bei Vertragsschluss. Ein Hinweis auf der Rechnung oder im Lieferschein ist zu spät. Im Online-Handel bedeutet dies beispielsweise, dass die AGB während des Bestellprozesses abrufbar sein und der Kunde die Möglichkeit haben muss, sie zu speichern.

Einbeziehung von AGB in Verträge mit Unternehmern

Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern sind die Anforderungen an die Einbeziehung von AGB weniger streng. Hier wird davon ausgegangen, dass Unternehmer über das notwendige Fachwissen verfügen. Es reicht aus, wenn der Verwender die Absicht, AGB zu verwenden, erkennen lässt (z.B. durch sichtbaren Aushang oder Hinweis auf Geschäftspapier). Eine ausdrückliche Zustimmung des Unternehmers ist in der Regel nicht erforderlich; die AGB werden wirksam, wenn der Unternehmer nicht widerspricht, insbesondere wenn die Verwendung von AGB in der Branche üblich ist.

Gestaltung und Inhalt von AGB: Worauf achten?

Bei der Gestaltung von AGB müssen zahlreiche Kriterien beachtet werden, damit die einzelnen Klauseln wirksam sind. Die wichtigsten Grundsätze sind:

  • Verständlichkeitsgebot: AGB müssen klar und verständlich formuliert sein, sodass auch Vertragspartner ohne juristische Ausbildung sie verstehen können. Juristische Fachbegriffe sollten vermieden oder erklärt werden.
  • Keine unangemessene Benachteiligung: Klauseln, die den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen, sind unwirksam (§ 307 BGB). Dies ist der Fall, wenn eine Klausel mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren ist oder wesentliche Rechte oder Pflichten so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (z.B. Ausschluss der Haftung für Kardinalpflichten).
  • Keine überraschenden Klauseln: Klauseln, mit denen der Vertragspartner nach den Umständen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil (§ 305c BGB). Dies können ungewöhnliche Regelungen sein, die vom bisherigen Vertragsverlauf oder dem Leitbild des Vertrags abweichen.
  • Beachtung von Klauselverboten: Die §§ 308 und 309 BGB enthalten spezielle Verbote für bestimmte Klauseln in Verbraucherverträgen (z.B. sehr kurze Fristen, Haftungsausschlüsse für bestimmte Schäden).

Typische Inhalte, die in AGB geregelt werden, umfassen:

  • Vertragsdauer und Kündigung
  • Annahme von Aufträgen
  • Preise und Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Skonto)
  • Lieferbedingungen und -termine
  • Regelungen bei Liefer- und Leistungsverzug
  • Mängelhaftung und Gewährleistung
  • Haftungsbeschränkungen (im gesetzlich zulässigen Rahmen)
  • Eigentumsvorbehalt
  • Widerrufsbelehrung und -formular (im Online-Handel mit Verbrauchern)

Es ist entscheidend, dass diese Inhalte den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und keine unwirksamen Klauseln enthalten. Die Wirksamkeit jeder einzelnen Klausel kann gerichtlich überprüft werden.

Unwirksame Klauseln und ihre Folgen

Eine Klausel ist unwirksam, wenn sie gegen die oben genannten Grundsätze verstößt, insbesondere wenn sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligt, unverständlich oder überraschend ist oder gegen spezifische Klauselverbote verstößt.

Sind AGB gesetzlich vorgeschrieben?
Wird von den Vertragsparteien nichts Besonderes vereinbart, gelten die gesetzlichen Bestimmungen (BGB, HGB, etc.). Zwar besteht aufgrund der Vertragsfreiheit keine Pflicht zur Verwendung von AGB. In der betrieblichen Praxis empfiehlt es sich aber meist, aus oben genannten Gründen AGB zu erstellen und zu verwenden.

Beispiele für potenziell unwirksame Klauseln:

  • Pauschal formulierter Haftungsausschluss für jede Art von Schaden.
  • Sehr kurze Fristen für Mängelrügen.
  • Ausschluss der Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
  • Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist bei Neuware im B2C-Geschäft.
  • Klauseln, die lediglich auf Gesetzestexte verweisen, ohne den Inhalt zu erklären (z.B. "§ 545 BGB ist unanwendbar").

Die Verwendung unwirksamer Klauseln führt nicht dazu, dass der gesamte Vertrag unwirksam wird. Gemäß § 306 BGB bleibt der restliche Vertrag wirksam, und anstelle der unwirksamen Klausel treten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Dies kann für den Verwender nachteilig sein, da die gesetzliche Regelung oft strenger ist als die beabsichtigte AGB-Klausel (z.B. bei der Gewährleistungsfrist). Darüber hinaus birgt die Verwendung unwirksamer AGB ein erhebliches Abmahnrisiko, insbesondere im Wettbewerbsrecht.

AGB selbst erstellen vs. erstellen lassen

Angesichts der Komplexität der gesetzlichen Vorgaben und der ständigen Weiterentwicklung durch die Rechtsprechung stellt sich die Frage, ob man AGB selbst erstellen kann. Grundsätzlich ist dies möglich, erfordert jedoch ein profundes Verständnis des AGB-Rechts.

Vorteile der Selbsterstellung:

  • Kostengünstiger als die Beauftragung eines Anwalts.
  • Direkte Anpassung an die spezifischen Bedürfnisse des eigenen Geschäftsmodells.

Nachteile/Risiken der Selbsterstellung:

  • Hohes Risiko, unwirksame Klauseln zu formulieren, die im Streitfall nicht greifen.
  • Gefahr von Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände.
  • Nichtberücksichtigung aktueller Rechtsprechung.
  • Fehler bei der formalen Einbeziehung der AGB.

Muster-AGB aus dem Internet: Die Versuchung, einfach Muster-AGB zu kopieren, ist groß. Davon ist jedoch dringend abzuraten. Erstens verstoßen Sie damit gegen das Urheberrecht des Erstellers und riskieren eine Abmahnung. Zweitens sind pauschale Muster selten exakt auf Ihr Geschäftsmodell zugeschnitten und enthalten möglicherweise unwirksam gewordene oder von Anfang an falsche Klauseln. Solche Muster können bestenfalls als Anregung dienen, sollten aber niemals ungeprüft übernommen werden.

AGB-Generatoren: Einige Anbieter stellen AGB-Generatoren zur Verfügung, die basierend auf Fragen ein individuelles Regelwerk erstellen. Die Qualität dieser Generatoren kann stark variieren. Seriöse Anbieter lassen ihre Textbausteine von Rechtsexperten erstellen und halten diese aktuell. Dies kann eine gute Alternative zum Anwalt sein, wenn der Anbieter für die Rechtssicherheit der generierten Texte haftet.

Erstellung durch einen Anwalt: Die sicherste Methode ist die Beauftragung eines auf IT-Recht, E-Commerce-Recht oder Vertragsrecht spezialisierten Anwalts. Dieser kann AGB erstellen, die exakt auf Ihr Geschäftsmodell zugeschnitten sind und den aktuellen gesetzlichen Anforderungen sowie der Rechtsprechung entsprechen. Dies minimiert das Risiko unwirksamer Klauseln und Abmahnungen. Die Kosten für die Erstellung durch einen Anwalt können variieren, liegen aber oft im höheren dreistelligen bis vierstelligen Bereich.

Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung: Unabhängig davon, ob AGB selbst erstellt oder extern bezogen wurden, ist eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung unerlässlich. Änderungen der Gesetzgebung oder neue Urteile können zuvor wirksame Klauseln unwirksam machen. Ein festes Intervall (z.B. einmal jährlich) oder die Überprüfung bei relevanten Änderungen im Geschäftsmodell oder der Rechtslage sind ratsam.

Besonderheiten bei Online-Geschäften

Für den Online-Handel gelten neben den allgemeinen AGB-Regelungen des BGB zusätzliche Sondervorschriften, insbesondere für Fernabsatzverträge mit Verbrauchern. Wichtige Punkte sind:

  • Einbeziehung: Die AGB müssen im Bestellprozess leicht auffindbar sein und der Kunde muss die Möglichkeit haben, sie abzurufen und in speicherbarer Form (z.B. als PDF) zu sichern (§ 312i Abs. 1 Nr. 4 BGB). Eine Checkbox, mit der der Kunde die AGB akzeptiert, ist zwar üblich, aber rechtlich nicht zwingend erforderlich, solange die AGB anderweitig wirksam einbezogen werden.
  • Widerrufsrecht: Verbrauchern steht bei Online-Geschäften ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu (§ 312g, § 355 BGB). Die Belehrung über dieses Recht sowie das Muster-Widerrufsformular müssen klar und verständlich sein und sich optisch vom übrigen Text abheben (z.B. durch Fettdruck). Die Widerrufsbelehrung kann in den AGB enthalten sein, muss aber leicht auffindbar sein.
  • Informationspflichten: Online-Händler haben umfangreiche Informationspflichten (z.B. über Versandkosten, Lieferzeiten, technische Schritte zum Vertragsschluss), die teilweise in die AGB integriert werden können.
  • B2B-Online-Shops: Richten sich Online-Shops ausschließlich an Unternehmer (B2B), sind die Anforderungen an die Einbeziehung und den Inhalt der AGB weniger streng als im B2C-Bereich. Dennoch ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass nur an Gewerbetreibende geliefert wird, auf jeder Seite des Shops sowie eine Bestätigung der Unternehmereigenschaft durch den Kunden notwendig.

Pflichtinformation: Verbraucherschlichtung

Für Unternehmer, die Verträge mit Verbrauchern schließen, besteht die Pflicht, in ihren AGB (oder auf ihrer Webseite) darüber zu informieren, ob sie bereit sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Auch wenn keine Bereitschaft besteht, muss dies klar kommuniziert werden. Bei Teilnahmebereitschaft sind die zuständige Stelle und deren Kontaktdaten anzugeben. Diese Pflicht gilt nicht für Unternehmer mit zehn oder weniger Mitarbeitern.

AGB für Selbstständige und Kleinunternehmer

Für Selbstständige gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für andere Unternehmer. Wenn ein Selbstständiger regelmäßig Verträge mit ähnlichen Konditionen schließt, sind AGB sinnvoll, um die Abwicklung zu vereinfachen. Betreibt ein Selbstständiger einen Online-Shop, sind AGB zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten nahezu unverzichtbar.

Was kostet die Erstellung von AGB?
In der Regel musst du fürs AGB erstellen lassen mit Kosten von mehreren Hundert Euro rechnen. Auch Kosten im vierstelligen Bereich sind denkbar. Beim Händlerbund ist die Erstellung der AGB in der Mitgliedschaft dagegen enthalten.

Für Kleinunternehmer, die von der Umsatzsteuer befreit sind (§ 19 UStG), gibt es eine zusätzliche Besonderheit: Sie müssen in ihren Rechnungen (und oft auch in den AGB, falls vorhanden) darauf hinweisen, dass sie von der Umsatzsteuer befreit sind und daher keine Umsatzsteuer ausweisen.

Vergleich: AGB mit Verbrauchern vs. AGB mit Unternehmern

Die Anforderungen an AGB unterscheiden sich maßgeblich danach, wer der Vertragspartner ist:

MerkmalVerträge mit Verbrauchern (B2C)Verträge mit Unternehmern (B2B)
Gesetzliche Grundlage§§ 305-310 BGB (strenger Schutz)§§ 305-307 BGB (weniger streng)
EinbeziehungAusdrücklicher Hinweis, zumutbare Kenntnisnahme, Einverständnis des Kunden erforderlich.Absicht erkennbar machen (z.B. Aushang), Kenntnisnahme nicht zwingend erforderlich, Einverständnis kann durch Schweigen erfolgen (insb. bei Branchenüblichkeit).
Unangemessene BenachteiligungSehr strenge Auslegung durch Gerichte.Weniger strenge Auslegung, mehr Gestaltungsspielraum.
Klauselverbote (§§ 308, 309 BGB)Umfangreicher Katalog von verbotenen oder nur bedingt zulässigen Klauseln.Gelten in der Regel nicht.
VerständlichkeitsgebotHohe Anforderungen, auch für Nichtjuristen verständlich.Weniger strenge Anforderungen, kaufmännische Gepflogenheiten werden berücksichtigt.
Überraschende KlauselnWerden nicht Vertragsbestandteil.Werden nicht Vertragsbestandteil.
Mängelhaftung/GewährleistungVerkürzung nur in Ausnahmefällen (Gebrauchtware) möglich.Verkürzung auf 1 Jahr oft möglich, Vereinbarung einer Rügepflicht.
Widerrufsrecht (Online/Fernabsatz)Gesetzlich vorgeschrieben, muss belehrt werden.Gilt nicht.
VerbraucherschlichtungInformationspflicht (außer bei max. 10 Mitarbeitern).Gilt nicht.

Häufige Fragen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Was kostet die Erstellung von AGB durch einen Rechtsanwalt?

Die Kosten können stark variieren, abhängig vom Umfang und der Komplexität des Geschäftsmodells sowie vom Stundensatz des Anwalts. Rechnen Sie typischerweise mit mehreren Hundert bis über Tausend Euro.

Wie oft sollten AGB überprüft und aktualisiert werden?

Es gibt keine starre Regel, aber eine jährliche Überprüfung ist ratsam. Wichtiger ist die Aktualisierung bei Änderungen der Rechtslage (Gesetze, Urteile) oder wesentlichen Änderungen Ihres Geschäftsmodells.

Müssen AGB nach abgeschlossenem Kauf per E-Mail versendet werden?

Bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern muss der Unternehmer dem Verbraucher den Vertragsinhalt auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen, spätestens bei Lieferung der Ware oder vor Beginn der Dienstleistung (§ 312f BGB). Dies kann per E-Mail erfolgen, z.B. als PDF-Anhang. Der Händlerbund empfiehlt, die AGB mit der Bestellbestätigung per E-Mail zu versenden.

Müssen AGB im Bestellablauf per Checkbox abgehakt werden?

Nein, eine Checkbox ist rechtlich nicht zwingend erforderlich. Entscheidend ist, dass der Kunde in zumutbarer Weise Kenntnis nehmen konnte. Die Einbeziehung kann auch konkludent durch Abschluss der Bestellung erfolgen, wenn die AGB entsprechend präsentiert wurden (z.B. Link in der Nähe des Bestellbuttons).

Gehört die Widerrufsbelehrung zwingend in die AGB?

Nein, die Widerrufsbelehrung kann auch separat von den AGB präsentiert werden, z.B. hinter einem eigenen Link. Sie muss jedoch leicht auffindbar sein und sich optisch hervorheben.

Zusammenfassung

Die Selbsterstellung von AGB ist theoretisch möglich, birgt jedoch erhebliche Risiken. Die komplexen gesetzlichen Anforderungen des BGB und die ständige Weiterentwicklung durch die Rechtsprechung machen die Formulierung rechtssicherer AGB zu einer anspruchsvollen Aufgabe. Unwirksame Klauseln führen nicht zur Gesamtnichtigkeit des Vertrags, werden aber durch gesetzliche Regeln ersetzt und können teure Abmahnungen nach sich ziehen. Insbesondere im Verkehr mit Verbrauchern gelten strenge Regeln. Für Online-Händler kommen zusätzliche Pflichten hinzu (Widerrufsrecht, Informationspflichten, Einbeziehung). Muster-AGB aus dem Internet sind kritisch zu sehen und sollten nicht ungeprüft übernommen werden. Die sicherste Variante ist die Erstellung durch einen spezialisierten Anwalt oder die Nutzung eines hochwertigen AGB-Generators eines seriösen Anbieters, der für die Aktualität und Richtigkeit der Texte haftet. Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der AGB sind unerlässlich, um auf dem neuesten Stand der Rechtslage zu bleiben.

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Andenmatten Soltermann

Hallo! Ich bin Andenmatten Soltermann, ein Schweizer Fotograf, der leidenschaftlich die Essenz der Welt durch seine Linse einfängt. Geboren und aufgewachsen in den majestätischen Schweizer Alpen, haben die deutsche Sprache und atemberaubende Landschaften meine kreative Vision geprägt. Meine Liebe zur Fotografie begann mit einer alten analogen Kamera, und seitdem widme ich mein Leben der Kunst, visuelle Geschichten zu erzählen, die berühren und verbinden.In meinem Blog teile ich praktische Tipps, Techniken und Erfahrungen, um dir zu helfen, deine fotografischen Fähigkeiten zu verbessern – egal, ob du ein neugieriger Anfänger oder ein erfahrener Profi bist. Von der Beherrschung des natürlichen Lichts bis hin zu Ratschlägen für wirkungsvolle Bildkompositionen ist es mein Ziel, dich zu inspirieren, die Welt mit neuen Augen zu sehen. Mein Ansatz verbindet Technik mit Leidenschaft, immer auf der Suche nach dem Funken, der ein Foto unvergesslich macht.Wenn ich nicht hinter der Kamera stehe, findest du mich auf Bergpfaden, auf Reisen nach neuen Perspektiven oder beim Genießen der Schweizer Traditionen, die mir so am Herzen liegen. Begleite mich auf dieser visuellen Reise und entdecke, wie Fotografie die Art und Weise, wie du die Welt siehst, verändern kann.

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