Wie teuer ist ein Ausfallhonorar?

Ausfallhonorar beim Arzt: Müssen Sie zahlen?

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Fast jeder kennt die Situation: Man hat einen festen Termin bei der Ärztin oder dem Arzt vereinbart, doch kurzfristig kommt etwas dazwischen, man wird krank oder vergisst den Termin schlichtweg. Was viele nicht wissen oder erst erfahren, wenn es zu spät ist: Manche Praxen verlangen in solchen Fällen ein sogenanntes Ausfallhonorar. Dieses soll den finanziellen Schaden ausgleichen, der der Praxis durch die ungenutzte Zeit entsteht. Doch wann ist ein solches Ausfallhonorar überhaupt zulässig, wie hoch darf es sein und welche Rechte haben Patientinnen und Patienten?

Was ist ein Ausfallhonorar und wann fällt es an?

Grundsätzlich gilt im deutschen Gesundheitswesen: Ärztinnen und Ärzte dürfen nur Leistungen abrechnen, die sie auch tatsächlich erbracht haben. Für nicht erbrachte Leistungen gibt es kein Honorar. Eine Ausnahme kann jedoch ein Ausfallhonorar darstellen. Dabei handelt es sich nicht um eine „Strafe“ für den Patienten, sondern um einen Anspruch auf Entschädigung für die reservierte, aber ungenutzte Zeit.

Wie hoch darf das Ausfallhonorar sein?
Wie hoch darf ein Ausfallhonorar sein? Die Höhe eines Ausfallhonorars ist nicht festgelegt. Denkbar ist, dass sie für den Bedarfsfall im Vorfeld schriftlich vereinbart wird oder in den AGB der Praxis festgehalten ist.

Ein Ausfallhonorar kann in der Regel nur dann verlangt werden, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es muss ein fester Termin vereinbart worden sein.
  • Dieser Termin muss ausschließlich für Sie reserviert gewesen sein.
  • Ihr Nichterscheinen muss zu einem Verdienstausfall für die Praxis geführt haben.

Diese Bedingungen treffen besonders auf sogenannte Bestellpraxen zu. Dazu gehören häufig Facharztpraxen, Zahnarztpraxen und psychotherapeutische Praxen, in denen die Termine straff geplant sind und die Zeit für einzelne Patientinnen und Patienten geblockt wird. In sehr ausgelasteten Hausarztpraxen, die oft mit vollem Wartezimmer arbeiten und in denen ein Nichterscheinen meist schnell durch einen anderen Patienten aufgefangen werden kann, ist ein Ausfallhonorar eher unüblich und rechtlich schwerer durchsetzbar. Die Rechtsprechung sieht hier oft keinen Verdienstausfall.

Deutlicher Hinweis ist Pflicht

Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Ausfallhonorars ist, dass die Praxis Sie klar und deutlich auf diese Möglichkeit hinweist. Ein kleiner Hinweis in einer Fußnote oder ein kaum sichtbares Schild reichen hierfür nach Expertenmeinung nicht aus. Der Hinweis sollte schriftlich erfolgen und gut erkennbar sein. Noch besser ist es für die Praxis, wenn Patientinnen und Patienten bei der Terminvereinbarung oder als Neupatienten schriftlich bestätigen, dass sie über die Regelung zum Ausfallhonorar informiert wurden und dieser zustimmen.

Viele Praxen nennen zudem eine Frist, bis zu der eine Absage kostenfrei möglich ist. Üblich sind hier oft 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Eine Absage, die später erfolgt, kann dann unter Umständen zur Forderung eines Ausfallhonorars führen.

Unverschuldete Absage: Kein Geld?

Was passiert, wenn Sie den Termin aus Gründen absagen müssen, für die Sie nichts können? Zum Beispiel wegen einer plötzlichen schweren Erkrankung, eines Unfalls, eines Bahnstreiks oder anderer unvorhergesehener Ereignisse? In solchen Fällen ist es nach allgemeiner Auffassung und auch laut Verbraucherzentralen zweifelhaft, ob ein Ausfallhonorar zulässig ist. Die meisten Praxen dürften bei einer nachweislich unverschuldeten kurzfristigen Absage von einer Forderung absehen. Auch wer unverschuldet zu spät kommt und der Termin dadurch platzt, sollte in der Regel kein Ausfallhonorar zahlen müssen.

Wie hoch darf das Ausfallhonorar sein?

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Obergrenze für die Höhe eines Ausfallhonorars. Die Höhe kann von Praxis zu Praxis unterschiedlich sein. In der Praxis werden teils Beträge wie 40 Euro genannt, aber auch deutlich höhere Summen sind möglich. Allerdings gibt es Gerichtsurteile, die die Höhe begrenzen oder Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für unwirksam erklären.

Ein bekanntes Urteil des Landgerichts Berlin aus dem Jahr 2005 (Az. 24 S 174/05) erklärte eine Klausel in den AGB einer Arztpraxis für unwirksam, die bei Absagen, die weniger als 24 Stunden vor dem Termin erfolgten, ein Ausfallhonorar von 75 Euro vorsah. Dies zeigt, dass nicht jede beliebige Höhe zulässig ist und die Gerichte im Einzelfall prüfen.

Die Höhe des Ausfallhonorars orientiert sich im Idealfall am möglichen Verdienstausfall der Praxis für die geblockte Zeit, abzüglich ersparter Aufwendungen. Es sollte also in einem angemessenen Verhältnis zur geplanten Behandlungszeit und dem üblichen Honorar stehen.

Die rechtliche Grauzone und die Beweispflicht

Die Frage, ob im konkreten Fall ein Ausfallhonorar rechtmäßig ist, ist rechtlich nicht immer eindeutig geklärt. Es gibt verschiedene Gerichtsurteile, die je nach den genauen Umständen unterschiedlich ausfallen können. Wenn eine Praxis ein Ausfallhonorar fordert, liegt die sogenannte Beweispflicht bei ihr. Das bedeutet, die Praxis muss nachweisen, dass ihr durch Ihr Nichterscheinen tatsächlich ein Schaden entstanden ist, weil die für Sie reservierte Zeit nicht anderweitig genutzt werden konnte, um Einnahmen zu erzielen.

Für gut organisierte Praxen mit straffem Terminplan ist dieser Nachweis oft relativ einfach, indem sie ihr Terminbuchungssystem vorlegen, das zeigt, dass der Slot geblockt war und nicht kurzfristig neu vergeben werden konnte. Trotzdem bleibt die rechtliche Situation komplex.

Wie sage ich einen Termin richtig ab?

Um Problemen mit Ausfallhonoraren und gleichzeitig dem Arzt-Patienten-Verhältnis aus dem Weg zu gehen, ist eine rechtzeitige und korrekte Absage der beste Weg. Experten raten dringend dazu, einen Termin so früh wie möglich abzusagen, sobald klar ist, dass man ihn nicht wahrnehmen kann.

Die Absage sollte idealerweise schriftlich erfolgen. Das kann per E-Mail geschehen. Bitten Sie in der E-Mail um eine Bestätigung der Absage. Dies dient als Nachweis, dass und wann Sie abgesagt haben. Bei Terminbuchungsapps gibt es oft eine einfache Klick-Funktion zur Absage, die ebenfalls eine gute Dokumentation bietet.

Telefonische Absagen sind oft schwierig, da man in ausgelasteten Praxen schlecht durchkommt und später keinen Beleg dafür hat, dass die Absage erfolgt ist. Wenn Sie unverschuldet absagen müssen, erwähnen Sie dies explizit in Ihrer Absage-Nachricht.

Wie hoch darf das Ausfallhonorar sein?
Wie hoch darf ein Ausfallhonorar sein? Die Höhe eines Ausfallhonorars ist nicht festgelegt. Denkbar ist, dass sie für den Bedarfsfall im Vorfeld schriftlich vereinbart wird oder in den AGB der Praxis festgehalten ist.

Eine rechtzeitige Absage ist nicht nur wichtig, um mögliche Kosten zu vermeiden, sondern auch ein Gebot der Höflichkeit und Fairness. Sie ermöglicht es der Praxis, den frei gewordenen Termin an andere Patientinnen oder Patienten zu vergeben, die dringend einen Termin benötigen.

Kein Anspruch auf schnellen Ersatztermin

Wer einen Termin verpasst hat, hat leider keinen automatischen Anspruch auf einen zeitnahen Ersatztermin. Sie müssen sich erneut um einen Termin bemühen, und dieser kann je nach Auslastung der Praxis wieder in ferner Zukunft liegen. Eine Ausnahme kann bei sehr dringenden medizinischen Anliegen gemacht werden, aber das gilt generell für alle Terminvergaben.

Die politische Debatte

Das Thema Ausfallhonorare wird auch politisch diskutiert. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte vorgeschlagen, dass die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) Ausfallhonorare für nicht wahrgenommene Termine übernehmen sollen. Dieser Vorstoß wurde jedoch vom Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Stefan Schwartze, kritisiert und abgelehnt.

Sie argumentieren, dass „Geldstrafen“ für Patienten der falsche Weg seien und dass der administrative Aufwand für die Praxen, solche Gebühren zu erheben, den wirtschaftlichen Nutzen übersteigen würde. Zudem sehen sie keine „steuernde oder erziehende Wirkung“ durch solche Gebühren und möchten Privathaushalte in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht unnötig belasten.

Häufig gestellte Fragen zum Ausfallhonorar

Muss ich immer ein Ausfallhonorar zahlen, wenn ich einen Termin verpasse?

Nein, nicht immer. Ein Ausfallhonorar ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, insbesondere in Bestellpraxen, wenn der Termin exklusiv für Sie geblockt war und der Praxis ein Verdienstausfall entsteht. Die Praxis muss Sie zudem klar und schriftlich auf die Regelung hingewiesen haben.

Was passiert bei einer unverschuldeten Absage?

Wenn Sie den Termin aus Gründen absagen müssen, für die Sie nichts können (z. B. Krankheit, Unfall, höhere Gewalt), ist ein Ausfallhonorar in der Regel nicht zulässig oder zumindest rechtlich sehr fragwürdig. Weisen Sie in Ihrer Absage auf den unverschuldeten Grund hin.

Wie hoch darf ein Ausfallhonorar maximal sein?

Es gibt keine gesetzliche Obergrenze. Die Höhe muss aber angemessen sein und sich am möglichen Verdienstausfall der Praxis orientieren. Gerichte haben in der Vergangenheit bereits überhöhte Forderungen oder pauschale Klauseln für unwirksam erklärt.

Muss die Praxis mich vorher über ein mögliches Ausfallhonorar informieren?

Ja, unbedingt. Die Praxis muss Sie klar, deutlich und idealerweise schriftlich über die Möglichkeit eines Ausfallhonorars bei Nichtwahrnehmen des Termins informieren. Ein kleiner Hinweis in einer Fußnote ist nicht ausreichend.

Habe ich Anspruch auf einen schnellen Ersatztermin, wenn ich meinen ursprünglichen Termin verpasst habe?

Nein, leider nicht. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen, müssen Sie sich erneut um einen Termin bemühen und haben keinen Vorrang auf einen schnellen Ersatz.

Was ist die beste Art, einen Arzttermin abzusagen?

Sagen Sie so früh wie möglich ab. Die beste Art ist eine schriftliche Absage per E-Mail oder über eine Terminbuchungsapp, idealerweise mit der Bitte um Bestätigung. Das schafft Klarheit und dient als Nachweis.

Fazit

Die Frage des Ausfallhonorars bei verpassten Arztterminen ist komplex. Während Praxen grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung für reservierte Zeit haben können, müssen dafür klare Bedingungen erfüllt sein. Patientinnen und Patienten sollten über die Regelungen der Praxis informiert sein und bei unverschuldeten Gründen auf ihre Rechte pochen. Eine rechtzeitige und schriftliche Absage ist der beste Weg, um Missverständnisse und mögliche Kosten zu vermeiden und gleichzeitig anderen Patienten die Chance auf einen Termin zu geben.

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Andenmatten Soltermann

Hallo! Ich bin Andenmatten Soltermann, ein Schweizer Fotograf, der leidenschaftlich die Essenz der Welt durch seine Linse einfängt. Geboren und aufgewachsen in den majestätischen Schweizer Alpen, haben die deutsche Sprache und atemberaubende Landschaften meine kreative Vision geprägt. Meine Liebe zur Fotografie begann mit einer alten analogen Kamera, und seitdem widme ich mein Leben der Kunst, visuelle Geschichten zu erzählen, die berühren und verbinden.In meinem Blog teile ich praktische Tipps, Techniken und Erfahrungen, um dir zu helfen, deine fotografischen Fähigkeiten zu verbessern – egal, ob du ein neugieriger Anfänger oder ein erfahrener Profi bist. Von der Beherrschung des natürlichen Lichts bis hin zu Ratschlägen für wirkungsvolle Bildkompositionen ist es mein Ziel, dich zu inspirieren, die Welt mit neuen Augen zu sehen. Mein Ansatz verbindet Technik mit Leidenschaft, immer auf der Suche nach dem Funken, der ein Foto unvergesslich macht.Wenn ich nicht hinter der Kamera stehe, findest du mich auf Bergpfaden, auf Reisen nach neuen Perspektiven oder beim Genießen der Schweizer Traditionen, die mir so am Herzen liegen. Begleite mich auf dieser visuellen Reise und entdecke, wie Fotografie die Art und Weise, wie du die Welt siehst, verändern kann.

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