Ist es erlaubt, während der Autofahrt zu filmen?

Filmen & Selfies im Auto: Was ist erlaubt?

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In unserer digitalisierten Welt ist das Smartphone ständiger Begleiter und wird für Fotos und Videos in nahezu jeder Situation genutzt. Auch während der Autofahrt sehen wir immer wieder Menschen, die ihr Handy in die Hand nehmen – sei es für einen schnellen Blick, eine Nachricht oder eben, um sich selbst oder die Umgebung zu filmen. Doch gerade am Steuer kann jede noch so kleine Ablenkung gravierende Folgen haben. Die Frage, die sich viele stellen: Ist das Filmen oder Fotografieren während der Fahrt überhaupt erlaubt? Die Antwort ist komplexer als ein einfaches Ja oder Nein und hängt stark von den genauen Umständen ab.

Ist es erlaubt, während der Autofahrt zu filmen?
Die Rechtslage: Was ist verboten? Die Gesetzeslage in Deutschland ist eindeutig: Alle Handlungen, die die Aufmerksamkeit des Fahrers vom Verkehrsgeschehen ablenken, sind verboten. Dazu gehören grundsätzlich auch das Filmen und das Fotografieren während der Fahrt.

Die Versuchung, einen besonderen Moment während der Fahrt festzuhalten, ein schnelles Selfie für soziale Medien zu machen oder eine Fahrt für einen Vlog zu dokumentieren, ist groß. Doch die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Deutschland setzt hier klare Grenzen, die primär der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer dienen. Es geht nicht nur um das reine Aufnehmen, sondern vor allem um die damit verbundene Ablenkung und das Handling des Geräts.

Das Hauptproblem: Ablenkung am Steuer

Das oberste Gebot im Straßenverkehr ist die volle Konzentration auf das Geschehen. Jede Handlung, die den Fahrer von dieser essentiellen Aufgabe ablenkt, stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Das deutsche Gesetz ist hier eindeutig: Jegliche Nutzung elektronischer Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dient, ist verboten, wenn dafür das Gerät in die Hand genommen oder der Blick signifikant vom Verkehrsgeschehen abgewendet wird. Das Filmen und Fotografieren fällt direkt unter diese Kategorie, da es in der Regel das Bedienen eines solchen Geräts erfordert.

Experten wie Jesco Hußlein von der HUK Autowelt betonen immer wieder die Gefahr der Ablenkung. Er erklärt eindrücklich, warum jede Sekunde zählt: „Schließlich kommt es bei hohen Geschwindigkeiten wortwörtlich auf jeden Augenblick an: Ist man zum Beispiel bei 120 km/h nur eine Sekunde abgelenkt, legt man in dieser Zeit 33 Meter oder durchschnittlich acht Autolängen zurück.“ Stellen Sie sich vor, was in diesen 33 Metern passieren kann, wenn Ihre Augen nicht auf der Straße sind und Sie stattdessen auf ein Handydisplay schauen oder versuchen, den richtigen Winkel für ein Selfie zu finden.

Diese simple Rechnung verdeutlicht das enorme Risiko. Eine Sekunde Ablenkung bei höherer Geschwindigkeit bedeutet, dass Sie eine beträchtliche Strecke im Blindflug zurücklegen. Hindernisse, Bremslichter vorausfahrender Fahrzeuge oder plötzliche Manöver anderer Verkehrsteilnehmer können in dieser Zeit übersehen werden, mit potenziell fatalen Folgen. Daher ist die Regelung, die jegliche ablenkende Nutzung elektronischer Geräte untersagt, eine fundamentale Säule der Verkehrssicherheit.

Was ist beim Fahren strikt verboten?

Die gesetzliche Grundlage, die das Filmen und Fotografieren am Steuer regelt, ist im Wesentlichen dieselbe wie das allgemeine Handyverbot. Verboten sind demnach alle Handlungen, die Ihre Aufmerksamkeit vom Verkehrsgeschehen weglenken. Das umfasst:

  • Das Halten eines Mobiltelefons oder Tablets in der Hand während der Fahrt, auch nur zum Starten einer Aufnahme, zum Auslösen eines Fotos oder zum Beenden eines Videos. Das Gerät muss immer sicher verstaut sein oder in einer festen Halterung sitzen.
  • Die Teilnahme an Videocalls oder Livestreams, selbst wenn das Gerät in einer Halterung befestigt ist. Der Blick auf den Bildschirm, die Interaktion mit den Teilnehmern oder Zuschauern und das Sprechen lenken massiv vom Verkehrsgeschehen ab.
  • Das Filmen von Personen gegen deren ausdrücklichen Willen. Dies betrifft nicht nur Mitfahrer im eigenen Auto, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer, Passanten oder Personen in Gebäuden am Straßenrand. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt davor, ohne Zustimmung gefilmt zu werden.
  • Die Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Personen oder Kennzeichen eindeutig erkennbar sind, ohne deren Zustimmung. Hier greifen Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte. Wenn Sie Aufnahmen von Ihrer Fahrt veröffentlichen möchten, müssen Sie sicherstellen, dass identifizierbare Merkmale wie Gesichter oder Nummernschilder unkenntlich gemacht sind. Achten Sie also darauf, dass in Ihren Aufnahmen idealerweise nur Sie selbst zu sehen sind und keine Rückschlüsse auf andere Verkehrsteilnehmer oder deren Fahrzeuge möglich sind.

Das Verbot gilt nicht nur für das reine Aufnehmen, sondern auch für das Bedienen der Kamera-App, das Einstellen von Parametern, das Kontrollieren der Aufnahme auf dem Display oder das Teilen des Inhalts während der Fahrt. Jede Interaktion, die Ihre Hände vom Lenkrad oder Ihre Augen von der Straße nimmt, ist ein Verstoß und kann geahndet werden.

Gibt es Ausnahmen? Wann ist Filmen erlaubt?

Obwohl die Regeln streng sind, gibt es Situationen, in denen das Aufnehmen von Videos oder Fotos im Auto unter bestimmten, sehr engen Voraussetzungen erlaubt sein kann. Diese Ausnahmen beziehen sich primär auf das Filmen von sich selbst während der Fahrt, beispielsweise für Vlogs, Reiseberichte oder ähnliche Zwecke, bei denen die Fahrt an sich dokumentiert werden soll.

Die wichtigste Bedingung ist, dass das Gerät – sei es ein Smartphone, eine Action-Kamera oder eine spezielle Vlogging-Kamera – sicher in einer Halterung befestigt ist. Das Halten des Geräts in der Hand ist, wie erwähnt, strikt verboten.

Entscheidend ist auch der Zeitpunkt des Beginns und Endes der Aufnahme. Das Starten und Beenden der Videoaufzeichnung ist nur erlaubt, wenn der Motor des Fahrzeugs vollständig ausgeschaltet ist. Dies bedeutet, dass das Fahrzeug steht und der Motor manuell oder automatisch (aber nicht durch eine Start-Stopp-Automatik im Stau oder an der Ampel) abgeschaltet wurde. Eine Start-Stopp-Automatik, die den Motor im Stau oder an der roten Ampel temporär abschaltet, zählt *nicht* als "Motor ausgeschaltet" im Sinne dieser Regelung, da Sie weiterhin aktiv am Verkehr teilnehmen und jederzeit reaktionsbereit sein müssen. Sie dürfen also nicht an der roten Ampel schnell die Aufnahme starten, wenn der Motor per Start-Stopp aus ist.

Weitere Bedingungen für das erlaubte Filmen (von sich selbst, mit montiertem Gerät und bei ausgeschaltetem Motor gestartet/gestoppt):

  • Der Blick auf die Kamera oder das Display muss sehr kurz und äußerst selten sein. Die Hauptaufmerksamkeit muss zu 100% auf dem Verkehrsgeschehen liegen. Das bedeutet, dass Sie während der Fahrt praktisch nicht auf das Gerät schauen dürfen, um zum Beispiel zu prüfen, ob die Aufnahme läuft oder der Bildausschnitt stimmt.
  • Die Halterung und das Gerät dürfen die Sicht des Fahrers auf die Straße und den Verkehr in keiner Weise einschränken. Dies betrifft sowohl die Frontscheibe (z.B. durch Anbringung am oberen Rand oder in der Mitte) als auch die Seitenfenster und Spiegel. Das Gerät darf das Sichtfeld nicht verkleinern.
  • Jegliches zusätzliches Equipment wie Mikrofone, Beleuchtung oder Kabel dürfen ebenfalls nicht die Sicht behindern oder den Fahrer anderweitig ablenken. Alles muss sicher und außerhalb des relevanten Sichtfelds angebracht sein.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Das "erlaubte" Filmen während der Fahrt ist unter solch strengen Auflagen möglich, dass es in der Praxis kaum relevant ist für spontane Aufnahmen oder interaktives Vlogging. Es ist eher auf geplante Setups beschränkt, die vor Fahrtantritt eingerichtet und gestartet werden, während das Fahrzeug sicher steht und der Motor aus ist, und die während der Fahrt keinerlei Interaktion oder Blickkontakt erfordern. Jede Abweichung von diesen Regeln macht die Aufnahme illegal und kann zu Strafen führen.

Innenraumbeleuchtung für bessere Aufnahmen

Manche versuchen, die Qualität ihrer Aufnahmen im Auto durch zusätzliche Innenraumbeleuchtung zu verbessern. Dies ist grundsätzlich erlaubt, solange das Licht zu keiner Zeit nach außen scheint und andere Verkehrsteilnehmer blenden oder ablenken könnte. Jegliche nachgerüstete Beleuchtung muss zudem abschaltbar sein.

Wichtig zu wissen: Bei der nächsten Hauptuntersuchung (TÜV) kann nicht abschaltbare oder nach außen strahlende Innenraumbeleuchtung als erheblicher Mangel gewertet werden und zum Nichtbestehen der Prüfung führen. Die Beleuchtung muss so konstruiert und angebracht sein, dass sie ausschließlich den Innenraum ausleuchtet.

Darüber hinaus sollten Sie bedenken, dass helle Innenraumbeleuchtung, insbesondere nachts, Ihre Augen negativ beeinflussen kann. Die Pupillen stellen sich auf das helle Licht im Innenraum ein, was die Anpassung an die Dunkelheit außerhalb des Fahrzeugs erschwert und Ihre Sicht auf die Straße und potenzielle Gefahren erheblich beeinträchtigen kann. Sicherheit geht hier immer vor Ästhetik oder der perfekten Ausleuchtung des Vlogs.

Hohe Strafen drohen: Bußgelder und Punkte

Wer gegen die Regeln verstößt und beim Benutzen eines elektronischen Geräts zum Filmen oder Fotografieren während der Fahrt erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Der Bußgeldkatalog sieht hier klare Sanktionen vor. Es handelt sich um sogenannte A-Verstöße, die nicht nur ein Bußgeld nach sich ziehen, sondern auch Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.

Übersicht der Bußgelder und Strafen

Hier eine Zusammenfassung der möglichen Konsequenzen, basierend auf den aktuellen Regelungen:

VerstoßBußgeldPunkte in FlensburgFahrverbot
Unerlaubte Nutzung (Halten/Bedienen eines elektronischen Geräts)100 Euro1Keins
Unerlaubte Nutzung mit konkreter Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer150 Euro21 Monat
Unerlaubte Nutzung mit Verursachung eines Unfalls (Sachbeschädigung)200 Euro21 Monat

Diese Strafen können sich schnell summieren, insbesondere wenn es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder sogar zu einem Unfall mit Sachbeschädigung kommt. Die Kosten und der Ärger, ganz zu schweigen vom potenziellen Schaden für andere und dem eigenen Gewissen, stehen in keinem Verhältnis zu einem schnellen Selfie oder einer kurzen Aufnahme während der Fahrt. Bedenken Sie auch, dass die Haftpflichtversicherung bei grober Fahrlässigkeit Regressforderungen stellen kann, was die finanziellen Folgen drastisch erhöhen würde.

Besondere Regeln für Fahrer in der Probezeit

Für junge Fahrer, die sich noch in der Probezeit befinden (in der Regel die ersten zwei Jahre nach Erwerb des Führerscheins), sind die Konsequenzen noch gravierender. Wie Jesco Hußlein betont: „Neben den üblichen Sanktionen droht zudem ein kostenpflichtiges Aufbauseminar, wenn der Fahrer noch in der Probezeit ist. Außerdem verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.“

Ein Verstoß gegen das Handyverbot (und damit auch gegen die Regeln zum Filmen/Fotografieren während der Fahrt) wird in der Probezeit als schwerwiegender Verstoß (A-Verstoß) gewertet. Bereits ein einziger A-Verstoß führt automatisch zur Anordnung der Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar für Fahranfänger. Zusätzlich verlängert sich die Probezeit von ursprünglich zwei auf insgesamt vier Jahre. Bei einem zweiten A-Verstoß (oder zwei B-Verstößen) nach dem Aufbauseminar wird eine Verwarnung ausgesprochen und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung gegeben. Bei einem dritten A-Verstoß (oder weiteren B-Verstößen) kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Junge Fahrer sollten sich dieser besonders strengen Regeln bewusst sein und jegliche Ablenkung durch elektronische Geräte am Steuer unbedingt vermeiden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Darf ich mein Handy in der Hand halten, um schnell die Aufnahme zu starten?
Nein, das Halten des Geräts in der Hand während der Fahrt ist immer verboten, unabhängig davon, was Sie damit tun möchten (telefonieren, navigieren, aufnehmen etc.).
Ist ein Selfie an der roten Ampel erlaubt?
Nur, wenn das Handy fest in einer Halterung montiert ist und der Motor des Fahrzeugs komplett ausgeschaltet ist (nicht nur durch die Start-Stopp-Automatik). Das Bedienen des Geräts ist auch dann nur erlaubt, wenn es die Aufmerksamkeit nicht vom Verkehrsgeschehen ablenkt, was an einer Ampel, wo jederzeit mit Grün zu rechnen ist, schwierig zu argumentieren ist.
Zählt die Start-Stopp-Automatik als "Motor ausgeschaltet"?
Nein. Für die Regeln zum Filmen muss der Motor manuell ausgeschaltet sein und das Fahrzeug komplett stehen, nicht nur temporär im Stau oder an der Ampel. Bei aktiver Start-Stopp-Automatik nehmen Sie weiterhin aktiv am Verkehr teil und müssen jederzeit fahrbereit sein.
Darf ich andere Personen filmen, die neben mir im Auto sitzen?
Ja, solange diese Personen damit einverstanden sind. Die Veröffentlichung der Aufnahme erfordert ebenfalls deren Zustimmung, wenn sie erkennbar sind. Filmen Sie jedoch niemals Personen, die nicht einverstanden sind, oder andere Verkehrsteilnehmer ohne deren Wissen und Zustimmung.
Darf ich Dashcam-Aufnahmen veröffentlichen?
Die rechtliche Lage zu Dashcams ist komplex und wird von Gerichten unterschiedlich bewertet. Für die allgemeine Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Personen oder Kennzeichen erkennbar sind, ist in der Regel eine Zustimmung erforderlich. Eine Veröffentlichung ohne Anonymisierung ist datenschutzrechtlich meist nicht zulässig. Für die Nutzung als Beweismittel im Einzelfall bei einem Unfall gibt es Gerichtsentscheidungen, die dies unter strengen Voraussetzungen erlauben können, aber die allgemeine Veröffentlichung ist problematisch und birgt rechtliche Risiken.
Was passiert, wenn ich in der Probezeit erwischt werde?
Neben dem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg müssen Sie ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen. Ihre Probezeit verlängert sich zudem automatisch um zwei Jahre. Bei weiteren Verstößen drohen härtere Maßnahmen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Darf ich mein Navi am Handy bedienen, wenn es in der Halterung ist?
Das Bedienen eines Navis ist nur erlaubt, wenn es per Sprachsteuerung erfolgt oder die Bedienung so kurz ist, dass der Blick nicht signifikant vom Verkehrsgeschehen abgelenkt wird. Längeres Tippen oder Scrollen ist auch bei Geräten in der Halterung verboten.

Fazit: Sicherheit geht vor

Die Versuchung, Momente festzuhalten oder sich online zu präsentieren, ist groß. Doch hinter dem Steuer eines Fahrzeugs hat die Sicherheit absolute Priorität. Jede Form der Ablenkung kann lebensgefährlich sein, nicht nur für Sie selbst, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer. Die Regeln zum Filmen und Fotografieren im Auto sind daher streng und zielen darauf ab, jegliche Beeinträchtigung der Konzentration zu vermeiden. Auch wenn es theoretisch unter sehr eingeschränkten Bedingungen möglich ist, sich selbst zu filmen, ist die sicherste und rechtlich unbedenklichste Variante immer, das Handy oder die Kamera während der Fahrt unberührt zu lassen. Planen Sie Ihre Aufnahmen vor oder nach der Fahrt, wenn das Fahrzeug sicher geparkt ist und der Motor aus ist.

Denken Sie daran: Ein Like oder ein Post in den sozialen Medien ist niemals wichtiger als ein Menschenleben oder Ihre eigene Sicherheit und die anderer. Konzentration auf die Straße rettet Leben.

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Andenmatten Soltermann

Hallo! Ich bin Andenmatten Soltermann, ein Schweizer Fotograf, der leidenschaftlich die Essenz der Welt durch seine Linse einfängt. Geboren und aufgewachsen in den majestätischen Schweizer Alpen, haben die deutsche Sprache und atemberaubende Landschaften meine kreative Vision geprägt. Meine Liebe zur Fotografie begann mit einer alten analogen Kamera, und seitdem widme ich mein Leben der Kunst, visuelle Geschichten zu erzählen, die berühren und verbinden.In meinem Blog teile ich praktische Tipps, Techniken und Erfahrungen, um dir zu helfen, deine fotografischen Fähigkeiten zu verbessern – egal, ob du ein neugieriger Anfänger oder ein erfahrener Profi bist. Von der Beherrschung des natürlichen Lichts bis hin zu Ratschlägen für wirkungsvolle Bildkompositionen ist es mein Ziel, dich zu inspirieren, die Welt mit neuen Augen zu sehen. Mein Ansatz verbindet Technik mit Leidenschaft, immer auf der Suche nach dem Funken, der ein Foto unvergesslich macht.Wenn ich nicht hinter der Kamera stehe, findest du mich auf Bergpfaden, auf Reisen nach neuen Perspektiven oder beim Genießen der Schweizer Traditionen, die mir so am Herzen liegen. Begleite mich auf dieser visuellen Reise und entdecke, wie Fotografie die Art und Weise, wie du die Welt siehst, verändern kann.

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