Die Frage, ob man Kinder fotografieren darf, ist nicht nur für Hobbyfotografen oder Eltern relevant, sondern berührt grundlegende Persönlichkeitsrechte. Insbesondere, wenn es um die Veröffentlichung solcher Bilder geht, gibt es klare Regeln und Gesetze, die beachtet werden müssen. Im Zentrum steht dabei das sogenannte „Recht am eigenen Bild“, ein wichtiger Bestandteil des Persönlichkeitsschutzes.

Was bedeutet das „Recht am eigenen Bild“?
Das „Recht am eigenen Bild“ ist ein fundamentales Persönlichkeitsrecht. Es dient dazu, Ihre Privatsphäre zu schützen und zu bewahren. Dieses Recht gibt Ihnen die volle Kontrolle darüber, welche Fotos von Ihnen gemacht, wo sie veröffentlicht werden und wie Sie in der Öffentlichkeit oder in sozialen Medien wahrgenommen werden. Es ist Ihr Recht zu bestimmen, was mit Ihrem Abbild geschieht.
Doch dieses Recht ist nicht auf Sie beschränkt. Es gilt für jeden Menschen. Daraus ergibt sich eine wichtige Konsequenz für jeden, der fotografiert: Sie dürfen keine Fotos oder Videos, auf denen andere Personen eindeutig zu erkennen sind, ohne deren vorherige und ausdrückliche Einwilligung veröffentlichen oder verbreiten. Die Veröffentlichung von Bildern ohne Zustimmung der abgebildeten Person ist eine Verletzung ihres Rechts am eigenen Bild und kann rechtliche Folgen haben.
Haben Kinder auch ein „Recht am eigenen Bild“?
Diese Frage lässt sich eindeutig mit Ja beantworten. Das „Recht am eigenen Bild“ gilt uneingeschränkt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder. Dies bedeutet, dass auch bei Aufnahmen von Kindern besondere Sorgfalt geboten ist.
Bilder, auf denen Personen – unabhängig von ihrem Alter – eindeutig zu erkennen sind, dürfen grundsätzlich nur mit deren Einverständnis veröffentlicht werden. Bei Kindern ergeben sich jedoch aufgrund ihres Alters und ihrer eingeschränkten Urteilsfähigkeit spezielle Regelungen bezüglich der Einholung dieser Einwilligung.
Die Zustimmung bei Kindern: Altersgrenzen und „Doppelzuständigkeit“
Die Frage, wer die notwendige Einwilligung zur Veröffentlichung eines Fotos eines Kindes geben muss, hängt entscheidend vom Alter des Kindes ab:
Kinder bis acht Jahre: Die Entscheidung der Eltern allein
Bei sehr jungen Kindern, genauer gesagt bei Kindern bis zum Alter von acht Jahren, liegt die Entscheidungsbefugnis vollständig bei den Erziehungsberechtigten. In der Regel sind dies die Eltern. Sie entscheiden alleine darüber, ob ein Bild ihres Kindes veröffentlicht werden darf oder nicht. Das Kind selbst hat in diesem Alter rechtlich noch nicht die Fähigkeit, eine solche weitreichende Entscheidung eigenständig zu treffen oder wirksam zu widersprechen.
Kinder zwischen acht und 17 Jahren: Die „Doppelzuständigkeit“
Mit zunehmendem Alter entwickeln Kinder ein besseres Verständnis für die Bedeutung von Bildern und deren Veröffentlichung. Sie bilden eine eigene Meinung und entwickeln ein Gefühl für ihre Privatsphäre.
Darum gilt für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen acht und 17 Jahren die sogenannte Doppelzuständigkeit. Das bedeutet, dass für die wirksame Einwilligung zur Veröffentlichung eines Bildes zwei Zustimmungen erforderlich sind:
- Die Zustimmung der Erziehungsberechtigten (in der Regel beider Elternteile, wenn sie das gemeinsame Sorgerecht haben).
- Die Zustimmung des Kindes oder Jugendlichen selbst.
Beide Parteien müssen mit der Veröffentlichung einverstanden sein. Die Einwilligung der Eltern kann in diesem Altersbereich auch nicht einfach gegen den ausdrücklichen Willen des Kindes durchgesetzt werden. Je älter das Kind wird und je reifer seine Einsichtsfähigkeit ist, desto mehr Gewicht hat seine eigene Meinung und sein Widerspruch. Es ist also ein gemeinsamer Entscheidungsprozess, der das Kind aktiv einbezieht und seinen Wunsch respektiert.
Zur besseren Übersicht hier eine kleine Tabelle:
| Alter des Kindes | Wer muss der Veröffentlichung zustimmen? |
|---|---|
| Bis 8 Jahre | Die Eltern (oder andere Erziehungsberechtigte) allein. |
| 8 bis 17 Jahre | Sowohl die Eltern (oder Erziehungsberechtigte) als auch das Kind selbst (Doppelzuständigkeit). |
| Ab 18 Jahre | Die volljährige Person allein. |
(Hinweis: Die Altersgrenze von 18 Jahren für die volle Geschäftsfähigkeit und damit auch die alleinige Entscheidungsbefugnis beim Recht am eigenen Bild ist hier zur Vervollständigung eingefügt, auch wenn sie nicht explizit im Ausgangstext genannt wurde).
Wie können Sie sich selbst schützen?
Das Recht am eigenen Bild betrifft nicht nur Fotos, die andere von Ihnen machen, sondern auch die Art und Weise, wie Sie selbst mit Ihren Bildern umgehen, insbesondere im digitalen Raum.
Wenn Sie Bilder von sich selbst über Messenger-Dienste wie WhatsApp, Telegram oder andere versenden, sollten Sie äußerst vorsichtig sein. Senden Sie solche Bilder nur an Personen, die Sie wirklich gut kennen und denen Sie vertrauen. Überlegen Sie genau, wer Ihre persönlichen Aufnahmen sehen soll.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Sie Bilder in Gruppenchats versenden. Fragen Sie sich genau: Kennen Sie wirklich alle Mitglieder dieser Gruppe? Möchten Sie tatsächlich jedem einzelnen Mitglied dieser Gruppe ein persönliches Bild von sich schicken? Die Gefahr, dass ein Bild unkontrolliert weiterverbreitet wird, ist in Gruppen oft höher.
Und was passiert, wenn doch jemand ein Bild von Ihnen, das vielleicht peinlich ist oder aus anderen Gründen nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war, ohne Ihr Einverständnis an andere weiterleitet? Dies ist eine Verletzung Ihres Rechts am eigenen Bild. Auch wenn es schwierig sein kann, die Verbreitung einmal geteilter Bilder komplett zu stoppen, ist es wichtig, sich dieses Risikos bewusst zu sein und präventiv nur Inhalte mit Personen zu teilen, denen Sie vertrauen.
Häufig gestellte Fragen zum Recht am Bild bei Kindern
Hier beantworten wir einige gängige Fragen basierend auf den dargelegten Informationen:
Was genau ist das „Recht am eigenen Bild“?
Es ist ein Persönlichkeitsrecht, das Ihre Privatsphäre schützt und Ihnen erlaubt zu bestimmen, wo und wie Fotos von Ihnen erscheinen und wie Sie in sozialen Medien wahrgenommen werden. Sie dürfen keine Fotos von anderen veröffentlichen, ohne diese vorher zu fragen.
Gilt das Recht am eigenen Bild auch für Kinder?
Ja, absolut. Das Recht am eigenen Bild gilt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder. Bilder, auf denen Personen eindeutig erkennbar sind, dürfen nur mit deren Einverständnis veröffentlicht werden.
Wer muss zustimmen, wenn ich ein Foto eines Kindes unter 8 Jahren veröffentlichen möchte?
Bei Kindern bis acht Jahren entscheiden alleine deren Eltern oder die gesetzlichen Erziehungsberechtigten über die Veröffentlichung.
Wer muss zustimmen, wenn ich ein Foto eines Kindes oder Jugendlichen zwischen 8 und 17 Jahren veröffentlichen möchte?
In diesem Alter gilt die sogenannte Doppelzuständigkeit. Es müssen sowohl die Erziehungsberechtigten als auch das Kind selbst mit der Veröffentlichung einverstanden sein. Die Einwilligung der Eltern darf nicht gegen den Willen des Kindes verstoßen, je älter das Kind ist.
Was bedeutet „Doppelzuständigkeit“ im Zusammenhang mit dem Recht am Bild von Kindern?
Es bedeutet, dass bei Kindern zwischen 8 und 17 Jahren sowohl die Zustimmung der Eltern als auch die Zustimmung des Kindes selbst für die Veröffentlichung eines Bildes erforderlich ist.
Wie kann ich mich selbst schützen, wenn ich eigene Bilder teile?
Wenn Sie eigene Bilder über Messenger-Dienste versenden, schicken Sie diese nur an Personen, die Sie gut kennen und denen Sie vertrauen. Seien Sie besonders vorsichtig in Gruppenchats und bedenken Sie das Risiko einer unerwünschten Weiterleitung Ihrer Bilder.
Zusammenfassung
Das Fotografieren von Kindern ist ein sensibles Thema, insbesondere wenn die Aufnahmen veröffentlicht werden sollen. Das „Recht am eigenen Bild“ schützt die Privatsphäre jedes Einzelnen, Kinder eingeschlossen. Die Regeln zur Einholung der notwendigen Einwilligung sind altersabhängig: bis 8 Jahre entscheiden die Eltern allein, zwischen 8 und 17 Jahren ist die Zustimmung von Eltern und Kind (Doppelzuständigkeit) erforderlich. Die Achtung dieser Rechte ist für jeden Fotografen und für jeden, der Bilder teilt, unerlässlich, um die Persönlichkeitsrechte von Kindern zu wahren und rechtliche Probleme zu vermeiden. Seien Sie sich auch der Risiken bewusst, wenn Sie eigene Bilder digital verbreiten, und schützen Sie Ihre Privatsphäre, indem Sie Inhalte nur mit vertrauenswürdigen Personen teilen.
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