Himmelslaternen, auch Wunschlaternen oder Skylaternen genannt, verzaubern seit jeher die Menschen mit ihrem sanften Aufstieg und dem magischen Leuchten am Nachthimmel. Oftmals mit Wünschen oder Botschaften beschriftet, symbolisieren sie Hoffnung und Freiheit und werden gerne bei besonderen Anlässen wie Hochzeiten, Silvester oder Festivals eingesetzt. Doch so schön der Anblick auch ist, die Frage nach der Erlaubnis und den damit verbundenen Gefahren wird immer lauter. In den letzten Jahren haben negative Vorfälle die öffentliche Meinung und die Gesetzgebung stark beeinflusst.

Diese fliegenden Objekte funktionieren nach einem einfachen Prinzip, ähnlich einem kleinen Heißluftballon. Ein am Boden der Laterne befestigter Brennkörper erwärmt die Luft im Inneren. Die erwärmte Luft dehnt sich aus, wird leichter als die umgebende kühlere Luft und erzeugt Auftrieb. Wenn genügend warme Luft gesammelt ist, steigt die Laterne in den Himmel auf. Das Problem beginnt jedoch, sobald die Laterne gestartet ist: Sie ist völlig unkontrollierbar.

Warum sind Himmelslaternen so gefährlich?
Die Hauptursache für das Verbot von Himmelslaternen sind die erheblichen Gefahren, die von ihnen ausgehen. Sobald sie in die Luft entlassen wurden, sind sie dem Wind und der Thermik ausgeliefert und können über weite Strecken getragen werden, oft bis in Höhen von 3.000 Fuß (ca. 900 Meter) oder mehr. Das größte Risiko ist die Brandgefahr.
Es gab zahlreiche Berichte über Schäden, die durch Himmelslaternen verursacht wurden:
- Im Jahr 2011 löste eine Himmelslaterne in Myrtle Beach, South Carolina, einen Brand aus, der über 800 Hektar Land vernichtete.
- Im Mai 2015 geriet ein Funkturm in Gastonia, North Carolina, in Brand, nachdem Himmelslaternen hineingeflogen waren.
- Am 1. Juli 2013 verursachte eine Himmelslaterne in einer Recyclinganlage in West Midlands, England, einen Großbrand mit einem geschätzten Schaden von sechs Millionen britischen Pfund.
- Abgesehen von Sachschäden können Himmelslaternen auch Umwelt- und Tierschäden verursachen. In England sind Kühe gestorben, nachdem sie die herabgefallenen Überreste von Himmelslaternen gefressen hatten.
- Auch der Flugverkehr kann beeinträchtigt werden. Ein Flughafen in Alaska musste Flugzeuge umleiten, weil Himmelslaternen in den Luftraum eindrangen.
- Es gab sogar Berichte über Verletzungen, als Autofahrer versuchten, herabfallenden Himmelslaternen auszuweichen.
Die Tatsache, dass ein offenes Feuer unkontrolliert durch die Luft schwebt und potenziell auf brennbaren Materialien wie Dächern, Bäumen, Feldern oder trockener Vegetation landen kann, macht sie zu einem unkalkulierbaren Risiko, insbesondere in dicht besiedelten Gebieten oder in Zeiten erhöhter Waldbrandgefahr.
Die Rechtslage in Deutschland: Ein klares Verbot
Aufgrund der dokumentierten Risiken und Schäden haben die meisten Bundesländer in Deutschland den Gebrauch von Himmelslaternen umfassend verboten. Die Rechtslage ist hier sehr eindeutig geworden.
Nach §16 Abs. 4 der Luftverkehrsordnung bedürfen Himmelslaternen grundsätzlich einer luftrechtlichen Erlaubnis. Diese Erlaubnis wird in der Praxis jedoch in den meisten Bundesländern nicht mehr erteilt. Das bedeutet, dass das Aufsteigenlassen von Himmelslaternen in weiten Teilen Deutschlands illegal ist.
Die Bundesländer haben individuelle Verordnungen erlassen, die den Gebrauch untersagen. Schon im Dezember 2009 sah die Situation wie folgt aus:
- In vielen Bundesländern wie Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (flächendeckend seit Juli 2009), Rheinland-Pfalz (seit September 2009), Sachsen (seit September 2009), Saarland (seit Oktober 2009), Sachsen-Anhalt (seit April 2009) und Schleswig-Holstein (seit August 2009) bestand bereits ein klares Verbot.
- In anderen Bundesländern wie Berlin oder Mecklenburg-Vorpommern wurde die erforderliche Genehmigung generell nicht erteilt, was auf dasselbe Ergebnis hinausläuft.
- Einige Bundesländer wie Hessen und Thüringen hatten im Dezember 2009 noch keine finale Verordnung erlassen, aber Verbote angekündigt, die später auch in Kraft traten (z.B. Thüringen seit Oktober 2009).
Die heutige Situation ist noch restriktiver. Praktisch überall in Deutschland ist das Aufsteigenlassen von Himmelslaternen untersagt. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Bußgelder, die bis zu 5000 Euro betragen können.
Zusätzlich zu den generellen Verboten der Bundesländer gibt es spezifische luftrechtliche Bestimmungen. Der Start von Himmelslaternen ist in einem Umkreis von weniger als 5 km von zivilen oder militärischen Flugplätzen untersagt. Bei größeren Flughäfen kann dieser Radius je nach Typ (regional oder international) bis zu 15-20 km bzw. 50 km betragen. Für Massenaufstiege (mehr als 50 Himmelslaternen gleichzeitig) wäre theoretisch eine Genehmigung der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) erforderlich, die aber angesichts der allgemeinen Rechtslage in den Bundesländern nicht relevant wird.
Wer sich unsicher ist, sollte sich vor dem Start zwingend bei der zuständigen Gemeindeverwaltung oder dem zuständigen Landesluftamt informieren. Auch die DFS kann Auskunft geben, auch wenn die Chancen auf eine Genehmigung minimal sind.
Sind Himmelslaternen in anderen Ländern erlaubt?
Die Rechtslage ist nicht nur in Deutschland restriktiv. Auch international erkennen immer mehr Länder und Regionen die Gefahren und erlassen Verbote. In den USA beispielsweise haben viele Bundesstaaten den Gebrauch von Himmelslaternen untersagt. Bereits im Februar 2016 war Nebraska der 30. Staat, der ein Verbot erließ. Die National Association of State Fire Marshals (NASFM) empfiehlt sogar ein weltweites Verbot.
Auch in anderen europäischen Ländern gibt es unterschiedliche Regelungen. Während sie in manchen Ländern oder Regionen unter strengen Auflagen noch erlaubt sein mögen, ist es unerlässlich, sich vorab über die lokale Gesetzgebung zu informieren. Der Gebrauch im europäischen Ausland muss stets eigenverantwortlich abgeklärt werden.

Alternativen zu Himmelslaternen
Da Himmelslaternen in Deutschland und vielen anderen Orten nicht mehr erlaubt sind, suchen Menschen nach sicheren Alternativen, um ähnliche Effekte oder Rituale zu ermöglichen. Glücklicherweise gibt es einige Optionen:
LED Ballons: Diese Ballons werden mit Helium oder einem anderen leichten Gas gefüllt und enthalten eine kleine LED-Leuchte oder ein Knicklicht. Sie können – im Gegensatz zu Himmelslaternen – an einer Schnur gehalten oder festgebunden werden, was das Brandrisiko eliminiert. Sie steigen zwar nicht so hoch und erzeugen nicht die gleiche „Flammen“-Ästhetik, sind aber eine farbenfrohe und sichere Alternative, die oft bei Festen und Veranstaltungen eingesetzt wird. Sie sind in verschiedenen Größen und Farben erhältlich und lassen sich sogar beschriften.
Flying Wish Paper: Dabei handelt es sich um spezielle Papiere, die man beschriften kann. Nach dem Beschreiben formt man das Papier zu einem Zylinder, zündet es an und beobachtet, wie es kurz aufsteigt, bevor es vollständig verbrennt. Diese Alternative ist für den Gebrauch in Innenräumen oder an Orten mit sehr geringem Wind geeignet und birgt ein deutlich geringeres Risiko, erfordert aber dennoch Vorsicht im Umgang mit offenem Feuer.
Lampignons: Klassische Papierlaternen mit Kerzen (oder besser LED-Lichtern) sind eine bodenständige Alternative, die nicht in den Himmel aufsteigt, aber eine stimmungsvolle Beleuchtung für Feste bietet.
Während diese Alternativen nicht exakt das gleiche Erlebnis wie eine aufsteigende Himmelslaterne bieten, ermöglichen sie doch das Ritual des Wünschens, des gemeinsamen Moments oder des Schickens einer Botschaft in die Nacht, ohne die damit verbundenen Gefahren.
Geschichte und Ursprung der Himmelslaternen
Die Geschichte der Himmelslaternen reicht weit zurück, über 1800 Jahre in das alte China. Sie werden auch Tiang Deng genannt, was übersetzt so viel wie „Laterne aus Papier“ bedeutet. Ihr Ursprung wird dem berühmten Militärstrategen Zhuge Liang (auch bekannt als Kong Ming) zugeschrieben, der während der Zeit der Drei Reiche (ca. 220-280 n. Chr.) lebte.
Der Legende nach soll Kong Ming Himmelslaternen zunächst für militärische Zwecke eingesetzt haben. Sie dienten als Mittel zur Signalübermittlung über große Distanzen, insbesondere wenn Kommunikationswege abgeschnitten waren. Die leuchtenden Laternen waren über viele Kilometer sichtbar und konnten so Nachrichten übermitteln.
Später entdeckte die Zivilbevölkerung in Asien die Himmelslaternen. In Regionen mit mangelnder Infrastruktur und begrenzten Kommunikationsmöglichkeiten wurden sie als eine Art „Kommunikationshilfe“ genutzt. Indem Laternen zu festgelegten Zeiten aufsteigen gelassen wurden, konnten Freunde und Familien sich gegenseitig Gesundheit und Wohlbefinden signalisieren.
Mit der Zeit wandelte sich der Gebrauch. Himmelslaternen wurden zu einem festen Bestandteil vieler traditioneller Feste und Feiern in Asien, wie dem Laternenfest, dem Loi Krathong in Thailand oder den Fullmoon Partys. Sie wurden zu Symbolen für Glück, Hoffnung und das Loslassen von Sorgen, oft wurden Wünsche auf sie geschrieben, bevor sie in den Himmel entlassen wurden. Daher rührt auch die Bezeichnung „Wunschlaterne“.
Himmelslaternen für besondere Anlässe (Theorie)
Obwohl die Rechtslage in Deutschland und vielen anderen Regionen den Gebrauch von Himmelslaternen stark einschränkt oder verbietet, sind sie traditionell mit vielen schönen Anlässen verbunden. Es ist interessant zu wissen, bei welchen Gelegenheiten sie früher oder in Regionen, wo sie noch erlaubt sind (unter strengen Auflagen), eingesetzt werden:
Hochzeiten: Als romantisches Highlight, bei dem das Brautpaar oder die Gäste gemeinsame Wünsche für die Zukunft in den Himmel schicken.
Silvester: Als „stilles Feuerwerk“ zum Jahreswechsel, um Wünsche für das neue Jahr aufsteigen zu lassen. Sie bieten einen ruhigeren Kontrast zum lauten Böllern.

Falls Sie jemanden kennen, der plant, an Silvester Himmelslaternen steigen zu lassen, warnen Sie ihn bitte, dass diese in 29 Staaten verboten sind, die National Association of State Fire Marshals empfiehlt, sie überall zu verbieten, und dass ihre Verwendung in Staaten und Städten, die das Internationale Feuerwehrübereinkommen übernommen haben, illegal ist ... Geburtstage (insbesondere Kindergeburtstage): Als besonderes Erlebnis und Ritual, um Wünsche in den Himmel zu schicken. Bunte Laternen sind hier beliebt.
Valentinstag: Romantische Anlässe, manchmal mit herzförmigen oder roten Laternen.
Muttertag: Als persönliches Geschenk oder gemeinsames Erlebnis.
Sankt Martin: Als Alternative zu traditionellen Laternenumzügen, um das Licht in die dunkle Jahreszeit zu bringen (obwohl der Laternenumzug zu Fuß sicherer ist).
Halloween: Als stimmungsvolle Dekoration oder Alternative zu Kürbissen, oft in den Farben Schwarz, Orange, Weiß.
Festivals und Partys: Zur Schaffung einer besonderen Atmosphäre und als gemeinsames Erlebnis.
Viele dieser Anlässe beinhalten das Beschriften der Laternen. Man kann Glückwünsche, Gedichte, Aphorismen, kleine Zeichnungen oder einfach nur Wünsche darauf schreiben. Hierfür eignen sich Filzstifte, dicke Kugelschreiber oder Eddings. Da das Papier sehr dünn ist, sollte man vorsichtig sein und eventuell etwas unterlegen, damit der Stift nicht durchdrückt oder das Papier beschädigt. Bei Flying Wish Paper, das noch dünner ist, empfiehlt sich ein weicher Bleistift.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Durchführung dieser Anlässe mit Himmelslaternen in Deutschland aufgrund der aktuellen Rechtslage in den meisten Fällen nicht möglich ist.
Sicherheitshinweise (Falls erlaubt)
Obwohl der Gebrauch in Deutschland weitgehend verboten ist, ist es wichtig, die potenziellen Sicherheitshinweise zu kennen, die gelten würden, wenn Himmelslaternen erlaubt wären oder in Regionen genutzt werden, wo dies unter Auflagen möglich ist. Diese Hinweise verdeutlichen auch, warum das Risiko so hoch ist:
- Windstärke: Himmelslaternen dürfen nur bei Windstille oder sehr leichtem Wind (maximal Windstärke 2 Beaufort) gestartet werden. Bereits bei stärkerem Wind können sie unkontrolliert abgetrieben werden und Gefahren verursachen. Windstärke 2 Beaufort bedeutet, dass Blätter rauschen und Wind im Gesicht spürbar ist – mehr ist zu viel.
- Wetterbedingungen: Bei Regenwetter oder sehr hoher Luftfeuchtigkeit (Nebel) ist kein Aufsteigen möglich. Die Laternen müssen trocken gelagert werden.
- Startplatz: Niemals in der Nähe von entflammbaren oder explosionsgefährdeten Orten (Tankstellen, Hochspannungsmasten), in der unmittelbaren Nähe von Häusern, Bäumen, Wäldern oder trockenen Feldern starten lassen.
- Abstand zu Flugplätzen: Ein Start in einem Abstand von weniger als 5 km zu Flugplätzen ist untersagt. Bei größeren Flughäfen sind die Abstände noch größer (bis zu 50 km).
- Umgang beim Start: Die Laterne muss vor dem Anzünden vollständig und vorsichtig aufgefaltet werden, um Kontakt des Papiers mit der Flamme zu vermeiden. Das Anzünden des Brennkörpers sollte idealerweise von zwei Personen durchgeführt werden: Eine Person hält die Laterne, die andere zündet den Brennkörper an vier Außenpunkten gleichmäßig an.
- Halten bis zum Aufstieg: Die Laterne muss am oberen Ende festgehalten werden, bis sie vollständig mit warmer Luft gefüllt ist und von selbst aufsteigen möchte. Sie darf erst losgelassen werden, wenn sie deutlichen Auftrieb hat und senkrecht nach oben zieht.
- Keine Schnur: Es darf keinesfalls eine Schnur an der Laterne befestigt werden! Dies würde den freien Aufstieg behindern, die Laterne könnte kippen und in Brand geraten.
- Untergrund beim Anzünden: Sollte die Laterne beim Anzünden abgesetzt werden müssen, nur auf nicht brennbarem Untergrund (z.B. Beton) abstellen.
- Versicherungsschutz: Es wird dringend geraten, für ausreichenden Versicherungsschutz (z.B. Privathaftpflichtversicherung, die Flugmodelle bis 5kg abdeckt) zu sorgen, falls es doch zu einem Schaden kommt.
- Gebrauchsanweisung: Die beiliegende Gebrauchsanweisung muss unbedingt gelesen und befolgt werden.
Diese detaillierten Hinweise zeigen, welch hohe Sorgfalt und welche spezifischen Bedingungen erforderlich wären, um das Risiko zu minimieren – und wie schwierig es ist, diese in der Praxis immer zu gewährleisten, was letztlich zu den umfassenden Verboten geführt hat.
Häufig gestellte Fragen zu Himmelslaternen
Interessenten und ehemalige Nutzer von Himmelslaternen haben oft ähnliche Fragen. Hier sind Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen:
Brauche ich für die Himmelslaternen eine Aufstiegserlaubnis und ist die Nutzung in Deutschland erlaubt?
Ja, nach §16 Abs. 4 Luftverkehrsordnung ist eine Aufstiegserlaubnis erforderlich. Diese wird jedoch in den meisten Bundesländern in Deutschland nicht mehr erteilt. Daher ist die Nutzung von Himmelslaternen in Deutschland praktisch flächendeckend verboten. Ausnahmen sind äußerst selten und an sehr strenge Auflagen gebunden. In der Nähe von Flugplätzen ist der Aufstieg generell untersagt.

Darf ich an der Himmelslaterne eine Schnur anbringen?
Nein, auf keinen Fall. Eine Schnur würde den freien Aufstieg verhindern. Die Laterne könnte kippen, das Papier könnte Feuer fangen und unkontrolliert herabstürzen. Himmelslaternen sind dafür konzipiert, frei zu fliegen und dann sanft herabzusinken, wenn der Brennkörper erloschen ist.
Wie hoch steigt eine Himmelslaterne?
Die Steighöhe hängt von der Größe der Laterne, der Brenndauer des Brennkörpers (ca. 5-20 Minuten) und den thermischen Bedingungen ab. Typischerweise erreichen Himmelslaternen Höhen zwischen 200 und 400 Metern, unter sehr günstigen Bedingungen auch bis zu 900 Metern.
Welche Alternativen gibt es für Himmelslaternen?
Da Himmelslaternen in Deutschland weitgehend verboten sind, bieten sich sichere Alternativen an. Dazu gehören LED Ballons (mit Helium gefüllt und LED-Licht), Flying Wish Paper (spezielles Papier zum Beschriften und Verbrennen, das kurz aufsteigt) oder klassische Lampignons.
Sollte ich beim Aufstieg der Himmelslaternen bestimmte Witterungsbedingungen beachten?
Ja, unbedingt, falls der Aufstieg überhaupt erlaubt wäre. Himmelslaternen dürfen nur bei Windstille oder sehr leichtem Wind (maximal 2 Beaufort) steigen gelassen werden. Bei Regen oder sehr hoher Luftfeuchtigkeit (Nebel) funktionieren sie nicht. Achten Sie auch auf die Windrichtung, um sicherzustellen, dass keine Hindernisse in der Flugbahn liegen und keine Brandgefahr besteht.
Kann ich die Himmelslaterne mit meinen Wünschen beschriften?
Ja, das ist ein traditioneller Brauch. Sie können Glückwünsche, Wünsche, Gedichte oder kleine Zeichnungen mit einem Filzstift oder Edding darauf schreiben. Achten Sie dabei darauf, das dünne Papier nicht zu beschädigen.
Wie entzünde ich die Himmelslaterne?
Die Laterne muss vollständig aufgefaltet werden. Der Brennkörper wird am unteren Kreuz befestigt und gleichmäßig an mehreren Stellen angezündet. Es wird empfohlen, dies zu zweit zu tun: Eine Person hält die Laterne, die andere zündet den Brennkörper an. Halten Sie die Laterne fest, bis sie sich mit warmer Luft gefüllt hat und spürbaren Auftrieb entwickelt.
Was passiert mit der Himmelslaterne nach dem Aufstieg?
Sobald der Brennkörper erloschen ist, kühlt die Luft in der Laterne ab und sie verliert ihren Auftrieb. Sie sinkt dann sanft zu Boden. Die Landestelle ist aufgrund der freien Flugbahn nicht vorhersehbar.
Ist der Gebrauch von Himmelslaternen umweltschädlich?
Moderne Himmelslaternen werden oft aus biologisch abbaubaren Materialien wie Reispapier, Bambusringen und Baumwollkerzen hergestellt, um die Umweltbelastung zu minimieren. Nach dem Herabfallen können sie in der Regel im Restmüll entsorgt werden. Die Gefahren liegen jedoch primär im Brandrisiko und der potenziellen Schädigung von Tieren, die die Überreste fressen.
Zusammenfassend lässt sich sagen: So faszinierend der Anblick von Himmelslaternen am Nachthimmel auch ist, die damit verbundenen Gefahren und die strenge Rechtslage in Deutschland machen ihren Gebrauch in den allermeisten Fällen illegal und unverantwortlich. Sichere Alternativen bieten Möglichkeiten, schöne Rituale zu pflegen, ohne Menschen, Tiere oder die Umwelt zu gefährden.
Hat dich der Artikel Himmelslaternen: Sind sie noch erlaubt? interessiert? Schau auch in die Kategorie Ogólny rein – dort findest du mehr ähnliche Inhalte!
