Die Nutzung von Drohnen hat in der Schweiz in den letzten Jahren stark zugenommen. Was einst als Hobby für Technikbegeisterte begann, ist heute ein weit verbreitetes Werkzeug für Fotografie, Videografie, Vermessung und viele andere Anwendungen. Diese Entwicklung hat jedoch auch die Notwendigkeit klarer und umfassender Regeln mit sich gebracht, um die Sicherheit im Luftraum, die Privatsphäre der Bürger und den Schutz der Umwelt zu gewährleisten. Seit Anfang 2024 gelten in der Schweiz neue Drohnenregulierungen, die weitgehend an die Bestimmungen der Europäischen Union angeglichen wurden. Diese Änderungen betreffen alle Drohnenbetreiber – vom Hobbyflieger bis zum kommerziellen Anbieter – und bringen wichtige Pflichten wie die Kennzeichnung, Registrierung und den Nachweis von Flugkenntnissen mit sich.

Warum ist eine Drohnen-Kennzeichnung in der Schweiz Pflicht?
Eine der zentralen Neuerungen und wichtigsten Pflichten ist die obligatorische Kennzeichnung von Drohnen in der Schweiz. Doch warum ist diese Plakette so entscheidend? Die Antwort liegt in der eindeutigen Identifizierbarkeit. Im Falle eines Absturzes, eines Regelverstosses oder eines Schadensereignisses muss die Drohne schnell und zweifelsfrei ihrem Betreiber zugeordnet werden können. Dies dient nicht nur der Aufklärung von Zwischenfällen, sondern auch der Verantwortlichkeit. Stellen Sie sich vor, eine Drohne stürzt ab und beschädigt Eigentum oder, schlimmer noch, verletzt jemanden. Ohne eine Kennzeichnung wäre es nahezu unmöglich, den Verursacher ausfindig zu machen. Die Drohnen-Plakette ist somit ein unverzichtbares Element für einen sicheren und verantwortungsbewussten Drohnenbetrieb.
Welche Drohnen müssen in der Schweiz gekennzeichnet werden?
Die Kennzeichnungspflicht in der Schweiz ist sehr umfassend. Sie betrifft grundsätzlich alle Drohnen, die unter die neue Verordnung fallen. Hier gibt es einen wichtigen Unterschied zu den EU-Regelungen, die oft erst ab einem bestimmten Gewicht greifen. In der Schweiz müssen alle Drohnen, die registrierungspflichtig sind, auch gekennzeichnet werden. Die Registrierungspflicht wiederum gilt für:
- Alle Drohnen ab 250 Gramm Startgewicht.
- Alle Drohnen, die mit einer Kamera oder anderen Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten ausgestattet sind, unabhängig von ihrem Gewicht.
Diese Regelung bedeutet, dass selbst sehr leichte Drohnen wie die DJI Mini 2 (die unter 250 Gramm wiegt) gekennzeichnet werden müssen, sofern sie über eine Kamera verfügen. Dies weicht von den ursprünglichen EU-Bestimmungen ab, bei denen Drohnen unter 250g ohne Kamera von der Registrierung und Kennzeichnung ausgenommen wären. In der Schweiz ist die Kamera der entscheidende Faktor bei leichten Drohnen.
Registrierung beim BAZL und die UAS-Betreiber-ID
Bevor Sie Ihre Drohne kennzeichnen können, müssen Sie sich als Drohnenbetreiber registrieren. Dies geschieht zentral über das UAS-Gate des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL). Die Registrierung ist unkompliziert und erfolgt online. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine sogenannte UAS-Betreiber-ID, auch bekannt als e-ID. Dies ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die Ihnen als Betreiber zugewiesen wird und nicht der einzelnen Drohne. Wenn Sie also mehrere Drohnen besitzen, erhalten Sie nur eine Betreiber-ID, die Sie auf all Ihren kennzeichnungspflichtigen Drohnen anbringen müssen.
Die erhaltene e-ID hat das Format CHExxxxxxxxxxxxx-xyz. Diese Nummer ist Ihr digitaler «Fingerabdruck» als Drohnenpilot.
Anforderungen an die Drohnen-Plakette
Die physische Plakette, auf der Ihre UAS-Betreiber-ID angebracht ist, muss bestimmte Kriterien erfüllen, um gesetzeskonform zu sein:
- Material: Die Plakette muss witterungsbeständig sein, um den unterschiedlichen Umweltbedingungen standzuhalten, denen eine Drohne ausgesetzt ist (Regen, Sonne, Temperaturschwankungen). Materialien wie eloxiertes Aluminium sind hierfür gut geeignet.
- Lesbarkeit: Die auf der Plakette angebrachte UAS-Betreiber-ID muss dauerhaft gut lesbar sein. Eine Gravur ist hier oft langlebiger als ein einfacher Druck, der verblassen könnte.
- Befestigung: Die Plakette muss fest und sicher an der Drohne angebracht sein. Sie darf sich während des Fluges nicht lösen. Gleichzeitig ist es wichtig, dass die Plakette die Aerodynamik der Drohne, ihre Sensorik oder andere wichtige Funktionen nicht beeinträchtigt.
Während ein einfacher Aufkleber unter Umständen die Mindestanforderungen erfüllen kann, bieten hochwertigere Plaketten, oft mit Lasergravur, eine deutlich höhere Langlebigkeit und Zuverlässigkeit. Es gibt spezialisierte Anbieter, die solche Plaketten herstellen und oft zusätzliche Optionen wie die Kennzeichnung der Fernsteuerung anbieten.
Wo sollte die Drohnen-Plakette angebracht werden?
Die Plakette mit der UAS-Betreiber-ID muss gut sichtbar an der Drohne angebracht sein. Die genaue Position kann je nach Drohnenmodell variieren. Wichtig ist, dass die Nummer leicht ablesbar ist, ohne die Drohne zerlegen zu müssen.

- Bei grösseren Drohnen wie der DJI Mavic 3 kann eine geeignete Stelle auf einem der Ausleger oder in der Nähe des Gimbals sein.
- Bei kleineren Drohnen wie der DJI Mini 2, wo der Platz begrenzt ist, kann die Anbringung unter dem Akku-Deckel oder an einer flachen, wenig exponierten Seite sinnvoll sein.
Prüfen Sie sorgfältig, dass die Plakette keine Lüftungsschlitze blockiert, keine Sensoren (wie z.B. Abwärts- oder Seitensensoren) verdeckt und die Balance oder Flugstabilität der Drohne nicht negativ beeinflusst.
Drohnenführerschein in der Schweiz: Welche Prüfung ist nötig?
Neben der Kennzeichnung und Registrierung ist für die meisten Drohnenflüge in der Schweiz auch ein Nachweis über die nötigen Flugkenntnisse erforderlich – der sogenannte Drohnenführerschein. Dieser soll sicherstellen, dass Drohnenpiloten die Regeln kennen und ihre Geräte sicher beherrschen.
Die Notwendigkeit eines Drohnenführerscheins hängt von der Drohnenklasse und dem geplanten Betriebsszenario ab. Die Regelungen sind seit der Übernahme der EU-Verordnung für Drohnen ab 250 Gramm oder Drohnen mit Kamera obligatorisch.
Arten von Drohnenführerscheinen in der Schweiz
Es gibt zwei Hauptarten von Nachweisen, die in der Schweiz erworben werden können und auch in der gesamten EU gültig sind:
- Kompetenznachweis A1/A3: Dies ist der grundlegende Nachweis und für die meisten Drohnen ab 250 Gramm sowie für Drohnen unter 250g mit Kamera erforderlich. Die Schulung und Prüfung erfolgen online über die Plattform dLIS des BAZL und sind kostenlos. Dieser Nachweis erlaubt Flüge in den Betriebskategorien A1 (über unbeteiligten Personen vermeiden, keine Menschenansammlungen) und A3 (mindestens 150 Meter horizontaler Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten).
- Fernpiloten-Zeugnis A2: Dieser weiterführende Nachweis ist erforderlich, wenn Sie mit bestimmten Drohnen (C2-Klasse, bis 2 kg) näher an unbeteiligten Personen fliegen möchten (bis auf 30 Meter horizontal). Um das A2-Zeugnis zu erhalten, müssen Sie zunächst den Kompetenznachweis A1/A3 besitzen, ein praktisches Flugtraining im Selbststudium absolvieren und eine zusätzliche Theorieprüfung bei einer anerkannten Prüfstelle bestehen. Diese A2-Theorieprüfung ist im Gegensatz zur A1/A3 Prüfung kostenpflichtig und wird von verschiedenen Anbietern angeboten.
Es ist wichtig zu wissen, dass Zertifikate, die in einem EU-Mitgliedstaat erworben wurden, auch in der Schweiz anerkannt sind und umgekehrt.
Schritte zum Drohnenführerschein
Der Weg zum Drohnenführerschein ist klar geregelt:
Für den Kompetenznachweis A1/A3:
- Registrierung auf der dLIS-Plattform des BAZL.
- Absolvierung der kostenlosen Online-Schulung, die rechtliche Grundlagen, Flugsicherheit und Datenschutz behandelt.
- Bestehen der Online-Multiple-Choice-Prüfung auf dLIS.
- Download des Zertifikats.
Für das Fernpiloten-Zeugnis A2 (zusätzlich zum A1/A3):
- Erfolgreicher Abschluss des Kompetenznachweises A1/A3.
- Durchführung eines praktischen Flugtrainings im Selbststudium, bei dem grundlegende Manöver geübt werden (Start, Landung, Schwebeflug, Richtungswechsel, Drehungen).
- Anmeldung und Bestehen einer zusätzlichen Theorieprüfung A2 bei einer anerkannten Prüfstelle.
- Erhalt des A2-Zertifikats.
Praktisches Selbststudium für A2
Das praktische Flugtraining für das A2-Zeugnis muss nicht von einem Fluglehrer abgenommen werden, sondern kann im Selbststudium erfolgen. Dabei sollten Sie sicherstellen, dass Sie die Drohne in verschiedenen Situationen sicher beherrschen. Zu den zu übenden Manövern gehören:
- Sicheres Starten und Landen unter verschiedenen Bedingungen.
- Stabiles Halten der Position (Schwebeflug).
- Kontrollierte Flüge in alle Richtungen (vorwärts, rückwärts, seitwärts).
- Präzises Drehen um die eigene Achse.
- Fliegen vordefinierter Flugmuster (z.B. Achten, Quadrate).
Dokumentieren Sie Ihr Training, um im Bedarfsfall nachweisen zu können, dass Sie die erforderlichen praktischen Kenntnisse erworben haben.
Registrierungspflicht für Drohnen und Betreiber
Wie bereits erwähnt, ist die Registrierung des Drohnenbetreibers beim BAZL über das UAS-Gate obligatorisch für alle Drohnen über 250g oder solche mit Kameras/Sensoren. Diese Registrierung führt zur Zuweisung der individuellen UAS-Betreiber-ID. Die Betreiberpflicht gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.

Versicherungspflicht für Drohnen in der Schweiz
Ein weiterer wichtiger Aspekt des sicheren Drohnenbetriebs ist die Versicherung. In der Schweiz besteht eine gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht für alle Drohnen mit einem Gewicht ab 250 Gramm. Die Mindestdeckungssumme beträgt 1 Million Schweizer Franken. Diese Versicherung ist unerlässlich, da sie für Schäden aufkommt, die Sie mit Ihrer Drohne verursachen könnten – sei es an Personen oder Sachen.
Auch wenn Ihre Drohne weniger als 250 Gramm wiegt, ist eine Haftpflichtversicherung dringend ratsam. Die potenziellen Schadenskosten können auch bei kleinen Drohnen erheblich sein. Stellen Sie sicher, dass Ihre bestehende private Haftpflichtversicherung Drohnen abdeckt oder schliessen Sie eine separate Drohnenversicherung ab. Führen Sie die Versicherungsgesellschaft und die Policen-Nummer beim Fliegen mit, da Sie diese bei Kontrollen oder nach einem Zwischenfall angeben müssen.
Flugverbotszonen, Maximale Flughöhe und Bewilligungen
Neben Kennzeichnung, Registrierung, Führerschein und Versicherung gibt es weitere wichtige Flugregeln in der Schweiz:
- Maximale Flughöhe: Die standardmässige maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund. Für Flüge, die höher hinausgehen, ist eine spezielle Bewilligung des BAZL erforderlich.
- Flugverbotszonen: Es gibt klar definierte Gebiete, in denen das Fliegen von Drohnen verboten oder eingeschränkt ist. Dazu gehören Bereiche rund um Flughäfen (Mindestabstand beachten, oft 5 km), über Menschenansammlungen, in vielen Natur- und Wildschutzgebieten sowie über bestimmten Infrastrukturen oder militärischen Anlagen.
- Flüge über privaten Grundstücken: Das Überfliegen von privaten Grundstücken (z.B. Gärten) mit Kameras erfordert grundsätzlich die Zustimmung des Eigentümers, um die Privatsphäre zu wahren.
- Bewilligungen: Für bestimmte komplexe oder risikoreiche Operationen, die ausserhalb der Standardregeln der offenen Kategorie liegen (z.B. Flüge bei Nacht, ausserhalb der Sichtweite des Piloten (VLOS), über Menschenansammlungen oder für spezielle gewerbliche Zwecke wie Sprühflüge), ist eine gesonderte Bewilligung des BAZL notwendig. Die Beantragung solcher Bewilligungen kann zeitaufwendig sein und ist mit Kosten verbunden.
Spezielle Regeln für Bestandsdrohnen und Selbstbau-Drohnen
Die neuen Regeln berücksichtigen auch Drohnen, die vor dem Stichtag (Einführung der neuen Verordnung) in Betrieb genommen wurden und keine CE-Klassenmarkierung (C0-C6) besitzen (sogenannte Bestandsdrohnen). Diese dürfen weiterhin geflogen werden, unterliegen aber Einschränkungen:
- Bestandsdrohnen unter 25 kg dürfen nur in der offenen Kategorie A1 oder A3 betrieben werden.
- Für den Betrieb ist der Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich.
- Bestandsdrohnen über 500g fallen in die A3-Kategorie und müssen immer mindestens 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten sowie zu unbeteiligten Personen halten.
Selbstbau-Drohnen (ohne CE-Klassifizierung) bis maximal 25 kg dürfen ebenfalls nur in der offenen Kategorie A3 geflogen werden, also mit mindestens 150 Metern Abstand zu besiedelten Gebieten und unbeteiligten Personen. Auch hier ist der Kompetenznachweis A1/A3 obligatorisch.
Gültigkeit und Kosten der Drohnenführerscheine
Die in der Schweiz ausgestellten Drohnenzertifikate (A1/A3 und A2) sind jeweils 5 Jahre gültig. Vor Ablauf dieser Frist muss eine erneute Prüfung abgelegt werden, um das Zertifikat zu verlängern.
Die Kostenstruktur ist wie folgt:
- Registrierung auf dLIS: Kostenlos.
- Kompetenznachweis A1/A3 (Online-Schulung und Prüfung über dLIS): Kostenlos.
- Fernpiloten-Zeugnis A2: Die Kosten variieren je nach Anbieter für die Theorieprüfung. Es gibt verschiedene zertifizierte Anbieter, die Online-Prüfungen anbieten.
Übersicht: Welche Prüfung für welche Drohne?
Die folgende Tabelle gibt eine vereinfachte Übersicht, welcher Nachweis für welche Drohne und welches Betriebsszenario in der offenen Kategorie erforderlich ist:
| Drohnenklasse / Gewicht / Kamera | Betriebskategorie | Erforderlicher Nachweis | Hinweise |
|---|---|---|---|
| C0 (unter 250 g, ohne Kamera) | Offene Kategorie A1 | Kein Nachweis erforderlich | Keine Registrierung notwendig |
| C0 (unter 250 g, mit Kamera) | Offene Kategorie A1 | Kompetenznachweis A1/A3 | Registrierung auf dLIS erforderlich |
| C1 bis C4 (250 g bis 25 kg) | Offene Kategorie A1 und A3 | Kompetenznachweis A1/A3 | Registrierung erforderlich |
| C2 (bis 2 kg) | Offene Kategorie A2 | A1/A3 + Fernpiloten-Zeugnis A2 | Registrierung erforderlich, erlaubt Flüge näher an Menschen (30 m Abstand) |
| Bestandsdrohnen < 500g | Offene Kategorie A1 oder A3 | Kompetenznachweis A1/A3 | Registrierung erforderlich |
| Bestandsdrohnen > 500g bis 25 kg | Offene Kategorie A3 | Kompetenznachweis A1/A3 | Registrierung erforderlich, 150m Abstand zu Wohngebieten/Personen |
| Selbstbau-Drohnen bis 25 kg | Offene Kategorie A3 | Kompetenznachweis A1/A3 | Registrierung erforderlich, 150m Abstand zu Wohngebieten/Personen |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich meine Drohne registrieren, auch wenn sie unter 250g wiegt?
Ja, in der Schweiz müssen Sie Ihre Drohne registrieren, wenn sie mit einer Kamera oder anderen Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten ausgestattet ist, auch wenn sie unter 250 Gramm wiegt. Drohnen unter 250g ohne Kamera sind von der Registrierungspflicht ausgenommen.
Welche Nummer muss auf die Drohnen-Plakette?
Auf die Drohnen-Plakette muss Ihre persönliche UAS-Betreiber-ID (e-ID) angebracht werden, die Sie nach der Registrierung beim BAZL erhalten.

Ist ein einfacher Aufkleber als Kennzeichnung ausreichend?
Ein einfacher Aufkleber kann die Mindestanforderungen erfüllen, muss aber dauerhaft und gut lesbar bleiben. Hochwertige Plaketten mit Gravur sind witterungsbeständiger und langlebiger und werden daher empfohlen.
Benötige ich einen Drohnenführerschein für eine Drohne unter 250g?
Wenn Ihre Drohne unter 250g eine Kamera hat, benötigen Sie den Kompetenznachweis A1/A3. Wenn sie keine Kamera hat, benötigen Sie keinen Nachweis.
Wie oft muss ich meinen Drohnenführerschein erneuern?
Der Kompetenznachweis A1/A3 und das Fernpiloten-Zeugnis A2 sind jeweils 5 Jahre gültig. Danach müssen Sie die Prüfung(en) zur Verlängerung erneut ablegen.
Muss ich eine Versicherung haben, wenn meine Drohne nur 300g wiegt?
Ja, in der Schweiz ist eine Haftpflichtversicherung für alle Drohnen ab 250 Gramm gesetzlich vorgeschrieben. Die Mindestdeckungssumme beträgt 1 Million CHF.
Darf ich mit meiner Drohne über bewohntem Gebiet fliegen?
Mit dem Kompetenznachweis A1/A3 dürfen Sie Flüge über unbeteiligten Personen vermeiden und nicht über Menschenansammlungen fliegen. Mit dem Fernpiloten-Zeugnis A2 dürfen Sie unter bestimmten Bedingungen näher an unbeteiligte Personen heranfliegen (bis 30m), aber Flüge über Menschenansammlungen sind generell verboten. Bestands- und Selbstbau-Drohnen > 500g dürfen nicht über bewohntem Gebiet fliegen (150m Abstand).
Fazit
Die neuen Drohnenregeln in der Schweiz, die seit 2024 gelten, sind umfassend und für alle Drohnenpiloten bindend. Die obligatorische Registrierung beim BAZL und die Kennzeichnung Ihrer Drohne mit der UAS-Betreiber-ID sind fundamentale Schritte für einen rechtskonformen Betrieb. Ebenso wichtig ist der Erwerb des passenden Drohnenführerscheins – sei es der kostenlose Kompetenznachweis A1/A3 oder das weiterführende Fernpiloten-Zeugnis A2, je nach Gewicht Ihrer Drohne und Ihrem Flugvorhaben. Vergessen Sie nicht die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ab 250 Gramm Abfluggewicht. Indem Sie sich gründlich über die Regeln informieren und alle Pflichten erfüllen, tragen Sie massgeblich zur Sicherheit im Luftraum bei und vermeiden unangenehme Bussgelder. Fliegen Sie sicher und verantwortungsvoll!
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