Das Fliegen von Drohnen erfreut sich immer größerer Beliebtheit, sei es für beeindruckende Luftaufnahmen oder einfach als spannendes Hobby. Doch mit der zunehmenden Verbreitung unbemannter Flugobjekte gehen auch strengere Regeln einher. Eine der häufigsten Fragen, die sich angehende Drohnenpiloten stellen, ist die nach dem notwendigen Führerschein. Die Antwort darauf ist nicht pauschal, sondern hängt maßgeblich vom Gewicht Ihrer Drohne ab.

Ähnlich wie beim Autofahren, wo Gewicht und Leistung über die benötigte Fahrerlaubnis entscheiden, gibt es auch für Drohnen eine Gewichtsgrenze, ab der ein Nachweis über die erforderlichen Kenntnisse verlangt wird. Diese Regelungen wurden mit der Einführung einer neuen, EU-weit gültigen Verordnung grundlegend überarbeitet und harmonisiert. Es ist essenziell, diese Bestimmungen zu kennen, um legal und sicher mit Ihrer Drohne unterwegs zu sein und hohe Bußgelder zu vermeiden.
Die neue EU-Drohnen-Verordnung: Was hat sich geändert?
Seit dem 31. Dezember 2020 ist eine neue Drohnen-Verordnung in Kraft, die nicht mehr nur national in Deutschland gilt, sondern einheitlich in der gesamten Europäischen Union sowie in Island, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein Anwendung findet. Diese umfassende EU-Regelung hat die zuvor seit 2017 gültige nationale deutsche Drohnen-Verordnung abgelöst. Das Ziel war eine Harmonisierung der Regeln innerhalb Europas, um den grenzüberschreitenden Betrieb von Drohnen zu erleichtern und gleichzeitig ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten.
Die Grundsätze für den Umgang mit Drohnen, unabhängig davon, ob sie gewerblich oder privat genutzt werden, sind in dieser EU-Verordnung festgelegt. In Deutschland werden diese europäischen Vorgaben teilweise noch durch nationale Regelungen aus der Luftverkehrsordnung (LuftVO) ergänzt, um spezifische Aspekte des deutschen Luftraums zu berücksichtigen. Diese neue Rechtslage brachte auch die Einführung von zwei neuen Drohnenführerscheinen mit sich, die den alten nationalen Schein ersetzen.
Drohnenführerschein: Wer benötigt ihn wirklich?
Die zentrale Frage bleibt: Ab wann ist ein Drohnenführerschein erforderlich? Die klare Antwort der aktuellen Verordnung lautet: Sie benötigen ab einem Startgewicht von 250 Gramm einen Drohnenführerschein. Dies gilt sowohl für Drohnen, die bereits vor Inkrafttreten der neuen Verordnung auf dem Markt waren (sogenannte Bestandsdrohnen), als auch für zukünftige Drohnenmodelle, die nach den neuen EU-Klassen zertifiziert werden.
Die gute Nachricht ist jedoch: Für Drohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen, ist kein Führerschein vorgeschrieben. Diese Gewichtsgrenze von unter 250 Gramm stellt somit die entscheidende Schwelle dar. Wenn Ihre Drohne dieses Gewicht nicht überschreitet, können Sie in der Regel ohne einen formalen Nachweis Ihrer Flugkenntnisse starten, sofern Sie die allgemeinen Betriebsregeln der offenen Kategorie (OPEN) einhalten und keine anderen spezifischen Verbote oder Beschränkungen (z.B. Flugverbotszonen, Höhenlimits) missachten.
Die neuen Drohnenführerscheine im Detail
Mit der EU-Drohnen-Verordnung wurden zwei neue Nachweise eingeführt, die den bisherigen nationalen Drohnenführerschein ablösen. Welchen der beiden Sie benötigen, hängt vom Gewicht und der Risikoklasse (falls vorhanden) Ihrer Drohne sowie der geplanten Art des Betriebs ab:
- Der EU-Kompetenznachweis (oft als 'kleiner Drohnenführerschein' bezeichnet)
- Das EU-Fernpilotenzeugnis (oft als 'großer Drohnenführerschein' bezeichnet)
Beide Nachweise sollen sicherstellen, dass der Drohnenpilot über das notwendige Wissen verfügt, um die Drohne sicher und gemäß den geltenden Regeln zu betreiben. Sie sind jeweils fünf Jahre gültig.
Der kleine Drohnenführerschein: EU-Kompetenznachweis (A1/A3)
Der EU-Kompetenznachweis ist der Basisschein und für Drohnen mit mittlerem Risiko im Betrieb der offenen Kategorie (OPEN) erforderlich. Sie benötigen diesen Nachweis, wenn Sie folgende Drohnen fliegen möchten:
- Bestandsdrohnen mit einem Gewicht zwischen 250 Gramm und 500 Gramm.
- Drohnen mit einem Gewicht zwischen 500 Gramm und unter 2 Kilogramm, sofern Sie diese im Betrieb der Kategorie OPEN A3 fliegen (d.h. mit großem Abstand zu unbeteiligten Personen).
- Zukünftige Drohnen der Klasse C1, die ein Gewicht zwischen 250 Gramm und unter 900 Gramm haben.
Der Erwerb des EU-Kompetenznachweises erfolgt in der Regel über das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Seit Anfang 2021 können Sie an einem speziellen Online-Training teilnehmen, das mit einer Online-Prüfung abschließt. Diese Prüfung besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen, die Ihr Grundwissen über die Drohnenregeln und den sicheren Betrieb abfragen. Um zu bestehen, müssen Sie mindestens 75 Prozent der Fragen korrekt beantworten.
Nach erfolgreichem Abschluss der Online-Prüfung erhalten Sie den Kompetenznachweis als PDF-Dokument zum Ausdrucken. Es gibt auch Anbieter, bei denen Sie den Nachweis im praktischen Scheckkartenformat bestellen können, oft versehen mit einem QR-Code, der auf die digitale Version verweist.
Die Kosten für den EU-Kompetenznachweis waren zum Zeitpunkt der hier zugrundeliegenden Informationen (Oktober 2021) oft noch kostenlos über das LBA erhältlich. Es war jedoch geplant, eine Gebühr von 25 Euro dafür einzuführen.
Der große Drohnenführerschein: EU-Fernpilotenzeugnis (A2)
Das EU-Fernpilotenzeugnis ist für Drohnen und Betriebsszenarien mit höherem Risiko in der offenen Kategorie (OPEN) vorgesehen, insbesondere für den Betrieb in der Unterkategorie A2, bei dem Sie näher an unbeteiligte Personen heranfliegen dürfen (allerdings nicht direkt über ihnen). Sie benötigen das EU-Fernpilotenzeugnis, um folgende Drohnen zu steuern:
- Bestandsdrohnen mit einem Gewicht über 500 Gramm, aber noch unter 2 Kilogramm, wenn Sie diese im Betrieb der Kategorie OPEN A2 fliegen.
- Zukünftige Drohnen der Klasse C2, die ein Gewicht über 900 Gramm und unter 4 Kilogramm haben, wenn Sie diese im Betrieb der Kategorie OPEN A2 fliegen.
Um das EU-Fernpilotenzeugnis zu erwerben, müssen Sie bereits im Besitz des EU-Kompetenznachweises sein. Zusätzlich ist eine Selbsterklärung über die Durchführung praktischer Kenntnisse erforderlich. Das bedeutet, Sie müssen ein praktisches Selbsttraining auf einem geeigneten freien Feld absolvieren und dessen Durchführung schriftlich bestätigen.
Die theoretische Prüfung für das EU-Fernpilotenzeugnis ist anspruchsvoller als die für den Kompetenznachweis. Sie findet entweder bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Prüfstelle oder ebenfalls online statt und umfasst 30 Multiple-Choice-Fragen aus drei spezifischen Fachgebieten, die über das Grundwissen hinausgehen. Nach erfolgreichem Bestehen können Sie das EU-Fernpilotenzeugnis beim LBA beantragen.

Zusammenfassung: Welcher Führerschein für welche Drohne?
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick, welcher Nachweis für welche Drohnenkategorie erforderlich ist:
| Welche Drohne? | Welcher Führerschein? |
|---|---|
| Drohnen unter 250 g (Bestandsdrohnen & Drohnen der Klasse C0*) | keiner |
| Bestandsdrohnen zwischen 250 und 500 g | EU-Kompetenznachweis |
| Drohnen zwischen 500 g und unter 2 kg (Betrieb in der Kategorie OPEN A3) | EU-Kompetenznachweis |
| Drohnen ab 250 und unter 900 g (Klasse C1*) | EU-Kompetenznachweis |
| Bestandsdrohnen über 500 g aber noch unter 2 kg (Betrieb in der Kategorie OPEN A2) | EU-Fernpilotenzeugnis |
| Drohnen über 900 g und unter 4 kg (Klasse C2*) bei Betrieb in der Kategorie OPEN A2 | EU-Fernpilotenzeugnis |
*Hinweis: Zum Zeitpunkt der zugrundeliegenden Informationen (Oktober 2021) hatten noch keine Drohnen eine offizielle Einstufung in die neuen C-Klassen gemäß der EU-Drohnen-Verordnung erhalten.
Die alten nationalen Drohnenführerscheine behielten nach Einführung der EU-Verordnung noch eine Übergangsfrist und waren bis zum 1. Januar 2022 gültig. Danach sind, je nach Gewicht, Klasse und Betriebsart der Drohne, zwingend der EU-Kompetenznachweis oder das EU-Fernpilotenzeugnis erforderlich. Beide haben eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren.
Was kostet der Drohnenführerschein?
Die Kosten für den Drohnenführerschein variieren je nachdem, ob Sie den kleinen EU-Kompetenznachweis oder das große EU-Fernpilotenzeugnis benötigen.
Für den EU-Kompetenznachweis war der Erwerb über die Webseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) zum Zeitpunkt der Datengrundlage (Oktober 2021) in der Regel noch kostenlos möglich. Es gab jedoch Pläne, im Laufe des Jahres eine Gebühr von 25 Euro für diesen Nachweis festzusetzen. Es lohnt sich, die aktuellen Informationen auf der LBA-Webseite zu prüfen.
Das EU-Fernpilotenzeugnis ist mit höheren Kosten verbunden. Hier müssen Sie mit etwa 300 bis 400 Euro rechnen. Dieser Betrag umfasst typischerweise die Kosten für Schulungsunterlagen und die Prüfung bei einer vom LBA anerkannten Prüfstelle. Da die Prüfstellen ihre Gebühren selbst festlegen dürfen, kann ein Preisvergleich sinnvoll sein. Zusätzlich zu den Prüfungsgebühren fällt in der Regel eine Gebühr für die Ausstellung des Fernpilotenzeugnisses durch das LBA an, die etwa 30 Euro beträgt. Diese Ausstellungsgebühr kann aber unter Umständen bereits in den Kosten der Prüfstelle enthalten sein.
Die Verlängerung beider Drohnenführerscheine nach Ablauf der fünfjährigen Gültigkeitsdauer ist deutlich günstiger. Unabhängig davon, ob Sie den Kompetenznachweis oder das Fernpilotenzeugnis verlängern möchten, können Sie sich auf einen Betrag von 15 Euro einstellen.
Was passiert, wenn man ohne Drohnenführerschein erwischt wird?
Das Fliegen einer Drohne, für die ein Drohnenführerschein vorgeschrieben ist, ohne den entsprechenden Nachweis zu besitzen, ist kein Kavaliersdelikt. Die Behörden sehen solche Verstöße als Ordnungswidrigkeit an, die empfindliche Strafen nach sich ziehen können. Gemäß dem Bußgeldkatalog für Drohnenverstöße kann Ihnen in einem solchen Fall ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro auferlegt werden. Die genaue Höhe des Bußgeldes hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, aber die mögliche Höchststrafe verdeutlicht die Ernsthaftigkeit, mit der Verstöße gegen die Drohnen-Verordnung geahndet werden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Drohnenführerschein
Für welche Drohnen braucht man keinen Führerschein?
Für Drohnen mit einem Startgewicht von unter 250 Gramm ist kein Führerschein vorgeschrieben. Dies gilt sowohl für ältere Bestandsdrohnen als auch für Drohnen der neuen EU-Klasse C0.
Was kostet der kleine Drohnenführerschein?
Der kleine Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis) war zum Stand Oktober 2021 oft noch kostenlos über die Webseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) erhältlich. Es war jedoch geplant, die Gebühr im Laufe des Jahres auf 25 Euro festzusetzen. Für die aktuellen Kosten sollten Sie die LBA-Webseite prüfen.
Was passiert, wenn man ohne Drohnenführerschein erwischt wird?
Wenn Sie eine Drohne, für die ein Führerschein erforderlich ist, ohne den entsprechenden Nachweis fliegen lassen und dabei erwischt werden, kann Ihnen gemäß dem Bußgeldkatalog für Drohnen ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro auferlegt werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Prüfen Sie vor dem ersten Flug unbedingt das Startgewicht Ihrer Drohne. Liegt es bei 250 Gramm oder darüber, ist ein Drohnenführerschein notwendig. Machen Sie sich mit der EU-Drohnen-Verordnung und den nationalen Ergänzungen vertraut, um sicher und regelkonform in die Luft zu gehen.
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