Ist es erlaubt, im Museum zu Fotografieren?

Fotografieren im Museum: Was ist erlaubt?

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Ein Besuch im Museum kann inspirierend sein, und oft möchte man die beeindruckenden Kunstwerke oder Exponate festhalten. Doch ist das Fotografieren im Museum überhaupt erlaubt? Die Antwort ist nicht immer einfach und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Hausrecht des Museums, das Urheberrecht der Künstler und sogar die Art und Weise, wie Sie das Foto machen und verwenden möchten.

Warum darf man manche Bilder im Museum nicht Fotografieren?
Blitzlicht schadet Bildern und Skulpturen, heißt es. Daher ist in vielen Museen das Fotografieren nur ohne Blitz erlaubt. Manche Sammlungen haben sogar ein generelles Fotoverbot erlassen.

Hausrecht und Urheberrecht: Die rechtlichen Grundlagen

Grundsätzlich kann jedes Museum auf Grundlage seines Hausrechts das Fotografieren verbieten oder einschränken. Dies ist die erste Hürde, die Sie beachten müssen. Oft finden Sie entsprechende Hinweise am Eingang oder in den Ausstellungsräumen.

Selbst wenn das Fotografieren für private Zwecke erlaubt ist, müssen Sie das Urheberrecht beachten. Dieses schützt Werke der Kunst und erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers. Bis dahin haben nur der Künstler oder seine Erben das Recht, das Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Wenn Sie ein Foto eines urheberrechtlich geschützten Werkes ohne Genehmigung beispielsweise auf Instagram oder Facebook veröffentlichen, kann dies als öffentliche Nutzung gewertet werden und teure Abmahnungen vom Rechteinhaber zur Folge haben. Sie können dann verpflichtet werden, das Bild wieder zu löschen.

Anders verhält es sich bei Werken, deren Künstler seit mindestens 70 Jahren tot ist. Diese Werke sind gemeinfrei. Das Fotografieren und Verbreiten von Fotos dieser Werke ist grundsätzlich unproblematisch möglich. Eine wichtige Einschränkung hat jedoch der Bundesgerichtshof (BGH) gemacht: Wenn das Foto unter Verstoß gegen ein vom Museum verhängtes Fotografieverbot entstanden ist, kann die Verbreitung untersagt werden (Az.: I ZR 104/17).

Der BGH hat zudem entschieden, dass auch abfotografierte oder gescannte Bilder von gemeinfreien Kunstwerken, die beispielsweise aus einem Ausstellungskatalog stammen, urheberrechtlich geschützt sein können. Hier gilt ein sogenannter Lichtbildschutz, der 50 Jahre nach der Erstellung des Fotos erlischt. Solche Fotos dürfen also nicht einfach ohne Genehmigung des Fotografen oder Herausgebers veröffentlicht werden.

Selfies und das "Beiwerk"-Problem

Wie sieht es aus, wenn Sie ein Selfie vor einem noch urheberrechtlich geschützten Kunstwerk machen? Ist die Veröffentlichung dann erlaubt? Das Urheberrechtsgesetz erlaubt die Nutzung von Werken, wenn sie nur ein unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand sind. Der BGH hat die Definition von Beiwerk jedoch sehr streng ausgelegt (Az.: I ZR 177/13). Wenn ein Kunstwerk innerhalb Ihres Fotos "erkennbar stil- oder stimmungsbildend" ist, gilt es nicht als unwesentliches Beiwerk. Ein Selfie, bei dem das berühmte Gemälde im Hintergrund deutlich erkennbar ist und zur Bildwirkung beiträgt, dürfte in einem Rechtsstreit kaum als unwesentliches Beiwerk durchgehen. Die Veröffentlichung kann also problematisch sein.

Museen handhaben die Regeln unterschiedlich. Viele erlauben private Fotos in den Dauerausstellungen, um den Besuchern entgegenzukommen und weil eine Kontrolle der privaten Nutzung ohnehin schwer ist. Bei Sonderausstellungen mit Leihgaben sind die Regeln oft strenger, da die Leihgeber (Künstler, Stiftungen, andere Museen) eigene Vorgaben machen, die sich häufig aus dem Urheberrecht ergeben. Ein bekanntes Beispiel für ein strenges Verbot ist die Büste der Nofretete im Neuen Museum Berlin, wo Fotografieren gänzlich untersagt ist, um einen "Mona-Lisa-Effekt" (Menschenmassen mit Handys) zu vermeiden und den ungestörten Blick auf das Objekt zu ermöglichen.

Was ist Museumsfotografie?
Bei der Museumsfotografie geht es um die Herstellung fotografischer Reproduktionen von Objekten, die in Museen ausgestellt sind : Gebrauchsgegenstände, zwei- oder dreidimensionale Kunstwerke. Dies ist von entscheidender Bedeutung für die Bereicherung von Wikimedia-Projekten, bringt jedoch technische, rechtliche und psychologische Schwierigkeiten mit sich.

Technische Herausforderungen im Museum: Licht, Blitz und Stativ

Neben den rechtlichen Aspekten gibt es auch technische Herausforderungen bei der Museumsfotografie. Museen sind oft schlecht beleuchtet, zumindest aus fotografischer Sicht. Die Beleuchtung ist auf die Präsentation der Kunstwerke und deren Schonung ausgelegt, nicht auf ideale Aufnahmebedingungen.

Das Blitzverbot

Eines der häufigsten Verbote ist das Fotografieren mit Blitzlicht. Die Gründe dafür sind vielfältig:

  • Schonung der Kunstwerke: Intensives Licht, insbesondere über längere Zeit oder bei sehr empfindlichen Materialien wie historischen Fotografien (Daguerreotypien), Zeichnungen auf Papier oder Werken mit hohem Holzanteil, kann Pigmente und chemisch instabile Substanzen schädigen und den Alterungsprozess beschleunigen. Obwohl moderne Blitzgeräte kaum noch schädliches UV-Licht aussenden, halten einige Museen aus Vorsicht oder mangels aktualisierten Wissens am Blitzverbot fest.
  • Störung anderer Besucher: Blitzlicht kann andere Museumsbesucher bei der Betrachtung der Kunstwerke stören und das angenehme Besuchserlebnis beeinträchtigen.
  • Historische Gründe: Früher stellten Blitze eine tatsächliche Brandgefahr dar.
  • Schlechte Ergebnisse: Oft liefern die eingebauten Blitze von Kameras oder Handys aus kurzer Distanz unschöne, harte Schatten und Reflexionen.

Das Blitzverbot zwingt Fotografen, mit dem vorhandenen Licht auszukommen.

Stativ- und Monopod-Verbot

Auch Stative oder Einbeinstative (Monopods) sind in vielen Museen nicht erlaubt. Dies hat meist Sicherheitsgründe (Stolpergefahr) und soll ebenfalls die Störung anderer Besucher minimieren. Für Fotografen ist dies problematisch, da Stative bei wenig Licht und längeren Belichtungszeiten unerlässlich sind, um verwacklungsfreie Bilder zu erhalten.

Technische Lösungen und praktische Tipps für Museumsfotografie

Wenn Blitz und Stativ verboten sind, müssen Sie andere Wege finden, um bei wenig Licht gute Fotos zu machen. Die drei wichtigsten Parameter der Fotografie sind Blende, Belichtungszeit und ISO-Empfindlichkeit.

  • Blende: Eine größere Blendenöffnung (kleinere Blendenzahl wie f/1.4 oder f/2.8) lässt mehr Licht in die Kamera, was kürzere Belichtungszeiten ermöglicht. Der Nachteil ist eine geringere Tiefenschärfe. Bei flachen Objekten wie Gemälden ist das meist kein Problem. Bei dreidimensionalen Objekten wie Skulpturen kann es jedoch dazu führen, dass nur ein kleiner Bereich scharf ist (z.B. nur die Nasenspitze einer Statue).
  • Belichtungszeit: Eine längere Belichtungszeit fängt mehr Licht ein. Ohne Stativ steigt jedoch die Gefahr von Verwacklungen durch die Bewegung der Kamera oder des Fotografen.
  • ISO-Empfindlichkeit: Eine höhere ISO-Einstellung macht den Sensor lichtempfindlicher, sodass weniger Licht für ein korrekt belichtetes Bild benötigt wird. Der Nachteil ist ein erhöhtes Bildrauschen (digital) oder Korn (analog), was die Bildqualität mindert.

Daher müssen Sie Kompromisse eingehen. Eine niedrige ISO (für geringes Rauschen) und eine kleine Blende (für hohe Tiefenschärfe bei 3D-Objekten) erfordern eine lange Belichtungszeit. Ohne Stativ ist dies nur mit sehr ruhiger Hand oder alternativen Stützen möglich.

Tipps für das Fotografieren ohne Stativ

Wenn Stative verboten sind, können Sie die Kamera auf andere Weise stabilisieren:

  • Körperhaltung: Stehen Sie fest, Füße schulterbreit auseinander, Ellenbogen nah am Körper, um eine stabile „Wiege“ für die Kamera zu bilden. Die „BRASS“-Regel kann helfen: Breathe (Atmen), Relax (Entspannen), Aim (Zielen), Squeeze (Auslöser langsam drücken), Shoot (Auslösen, während Sie die Luft anhalten).
  • Museumsmöbel nutzen: Legen Sie die Kamera auf Simse, Geländer, Tische oder die Masten, die Absperrseile halten. Dies kann eine gute Stütze bieten, auch wenn es die Ausrichtung einschränkt.
  • Vitrinenscheiben nutzen: Drücken Sie das Ende des Objektivs direkt gegen die Vitrinenscheibe. Das reduziert nicht nur Reflexionen, sondern stabilisiert die Kamera auch. Achten Sie auf den Mindestfokussierabstand Ihres Objektivs (eventuell ist ein Makro- oder Weitwinkelobjektiv nötig). Seien Sie vorsichtig bei Objektiven, deren Länge sich beim Zoomen oder Fokussieren ändert. Ein Gegenlichtblende kann verhindern, dass sich das Objektivende von der Scheibe wegbewegt. Bei horizontalen Vitrinen können Sie die Kamera direkt auf das Glas legen.
  • Bildstabilisierung nutzen: Wenn Ihre Kamera oder Ihr Objektiv über eine Bildstabilisierung verfügt, aktivieren Sie diese unbedingt. Sie kann Ihnen 2 bis 4 Blendenstufen an längeren Belichtungszeiten ermöglichen, die Sie sonst nicht verwacklungsfrei halten könnten.
  • Selbstauslöser verwenden: Nutzen Sie den Selbstauslöser (z.B. 2 Sekunden Verzögerung), um die kleinen Vibrationen zu vermeiden, die beim Drücken des Auslösers entstehen.

Umgang mit Reflexionen

Reflexionen auf Gemälden oder in Vitrinen sind ein häufiges Problem. Fotografieren aus einem leichten Winkel kann helfen, Reflexionen zu vermeiden. Die Perspektive können Sie bei Bedarf später in der Nachbearbeitung korrigieren. Ein Polarisationsfilter kann ebenfalls Reflexionen reduzieren, kostet aber Licht (ca. 1,5 Blendenstufen), was eine längere Belichtungszeit erfordert.

Ist Fotografieren im deutschen Museum erlaubt?
Ist Fotografieren oder Filmen in den Ausstellungen erlaubt? In den Foyers und Wechselausstellungen des DHM ist das Fotografieren und Filmen für private Zwecke, mit Ausnahme von gekennzeichneten Ausstellungsobjekten, erlaubt.

Geeignete Ausrüstung für Museumsfotografie

Wenn Sie speziell für die Museumsfotografie Ausrüstung kaufen, achten Sie auf:

  • Bildstabilisierung: Egal ob im Objektiv (Canon IS, Nikon VR, Panasonic OIS) oder im Sensor (Olympus, Sony, Pentax).
  • Lichtstarke Objektive: Objektive mit großer Offenblende (z.B. f/1.8, f/1.4) lassen viel Licht herein und ermöglichen kürzere Belichtungszeiten oder niedrigere ISO-Werte. Günstige 50mm Festbrennweiten sind oft sehr lichtstark und kompakt.
  • Passende Brennweiten: Eine Standardbrennweite (ca. 50mm KB-Äquivalent) ist gut geeignet. Ein leichtes Weitwinkelobjektiv ist nützlich für große Objekte oder enge Räume, und ein Makroobjektiv für Details oder kleine Objekte, besonders wenn Sie nah heranmüssen (z.B. an einer Vitrinenscheibe).

Weißabgleich nicht vergessen

Die Beleuchtung in Museen kann sehr unterschiedlich sein (Tageslicht, Kunstlicht mit verschiedenen Farbtemperaturen). Lernen Sie, wie Sie einen manuellen Weißabgleich einstellen können. Ein kleines weißes oder graues Kärtchen hilft Ihnen dabei, die Farben korrekt zu erfassen und spart viel Zeit bei der Nachbearbeitung.

Umgang mit Museumspersonal

Das Personal im Museum setzt die Hausregeln durch. Es kann vorkommen, dass Sie gefragt werden, warum Sie fotografieren oder was Sie mit den Bildern machen wollen. Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, detaillierte Auskünfte zu geben. Eine Aussage wie „für persönliche Zwecke auf meiner Reise“ ist oft ausreichend und vermeidet Diskussionen, insbesondere wenn Sie professionell wirkende Ausrüstung verwenden. Das Erwähnen einer möglichen Veröffentlichung (auch für gemeinnützige Zwecke wie Wikipedia) kann zu Problemen führen, da das Personal oft nicht über die komplexen Urheberrechtsfragen informiert ist und aus Vorsicht lieber ein Verbot ausspricht. Museumswärter haben keine weitergehenden Rechte als andere Personen und können Ihre Bilder nicht beschlagnahmen. Ihr einziges Mittel ist, Sie bei Verstoß gegen die Hausordnung des Museums zu verweisen.

Um Konflikte zu vermeiden, können Sie die Regeln des Museums im Voraus prüfen (z.B. auf der Website). Wenn Sie beabsichtigen, Bilder öffentlich zu nutzen (was bei gemeinfreien Werken oft erlaubt ist), könnten Sie das Museum auch im Voraus kontaktieren und eine spezielle Genehmigung beantragen. Dies kann Ihnen auch erlauben, ein Stativ zu verwenden.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Hausregeln des Museums (z.B. ein Verbot der kommerziellen Nutzung) nicht automatisch das Urheberrecht an Ihren Fotos aufheben, insbesondere wenn Sie gemeinfreie Werke fotografieren. Ihr Foto ist Ihr eigenes Werk und gehört Ihnen (Lichtbildschutz). Das Museum hat kein Urheberrecht an Ihrem Foto, nur weil es in seinen Räumen aufgenommen wurde, es sei denn, es wurde unter Verstoß gegen eine eindeutig kommunizierte und rechtlich haltbare Regel aufgenommen.

Die Bedeutung der Dokumentation

Wenn Sie Kunstwerke fotografieren, ist es sehr hilfreich, auch die beschreibenden Etiketten daneben abzufotografieren. Diese enthalten wichtige Informationen wie Titel des Werkes, Name des Künstlers, Entstehungsdatum, Material, Maße und eine Inventarnummer oder Standortinformation. Diese Details sind unerlässlich, um Ihre Fotos später korrekt zu beschriften und einzuordnen. Beachten Sie jedoch, dass die Texte auf diesen Etiketten selbst urheberrechtlich geschützt sein können und nicht einfach kopiert und veröffentlicht werden dürfen, wohl aber die Informationen daraus transkribiert werden können.

Häufig gestellte Fragen

Warum ist Blitzen im Museum oft verboten?

Die Hauptgründe sind die potenzielle Schädigung lichtempfindlicher Kunstwerke (obwohl moderne Blitze weniger schädlich sind als früher angenommen), die Störung anderer Besucher durch helle Lichtblitze und manchmal auch veraltete Sicherheitsvorschriften oder historische Bedenken.

Ist es erlaubt, im Museum zu Fotografieren?
Das Fotografieren im Museum ist bei Besuchern beliebt, aber nicht immer erlaubt. Denn auf Grundlage des Hausrechts kann das Aufnehmen von Bildern untersagt werden, erläutert das Urheberrechtsportal irights.info. Gibt es eine Genehmigung vom Museum, ist das Fotografieren für private Zwecke dann zwar erstmal in Ordnung.

Warum darf ich manche Bilder nicht fotografieren, auch wenn sie alt sind?

Selbst wenn das Werk gemeinfrei ist (Künstler länger als 70 Jahre tot), kann das Museum das Fotografieren auf Basis seines Hausrechts verbieten. Dies kann aus Gründen der Besucherlenkung (wie bei der Nofretete) oder bei Leihgaben in Sonderausstellungen geschehen, bei denen der Leihgeber Beschränkungen auferlegt hat. Zudem unterliegen Fotos von gemeinfreien Werken aus Katalogen dem Lichtbildschutz von 50 Jahren.

Darf ich Fotos von Kunstwerken, die ich im Museum gemacht habe, auf Social Media posten?

Wenn das fotografierte Kunstwerk noch urheberrechtlich geschützt ist (Künstler weniger als 70 Jahre tot), ist die Veröffentlichung auf Social Media (Facebook, Instagram etc.) in der Regel nicht erlaubt, da dies als öffentliche Zugänglichmachung gilt und eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Bei gemeinfreien Werken ist die Veröffentlichung meist erlaubt, es sei denn, das Foto wurde unter Verstoß gegen eine spezifische Hausregel des Museums aufgenommen (BGH-Urteil).

Ist ein Selfie vor einem berühmten Gemälde erlaubt, wenn das Gemälde nur im Hintergrund ist?

Auch wenn das Gemälde nicht das Hauptmotiv ist, kann die Veröffentlichung problematisch sein, wenn das Werk noch urheberrechtlich geschützt ist. Laut BGH gilt ein Kunstwerk nicht als unwesentliches Beiwerk, wenn es "erkennbar stil- oder stimmungsbildend" für das Foto ist. Ein Selfie, bei dem das Kunstwerk im Hintergrund deutlich sichtbar ist und zur Bildwirkung beiträgt, erfüllt diese Bedingung oft.

Sind Selfie-Sticks im Museum erlaubt?

Viele Museen verbieten Selfie-Sticks, da sie als sperrige und potenziell gefährliche Gegenstände betrachtet werden, die andere Besucher stören oder Kunstwerke beschädigen könnten. Dies ist eine Regelung auf Basis des Hausrechts.

Zusammenfassung der Regeln und Tipps

AspektUrheberrechtlich geschütztes WerkGemeinfreies WerkFoto eines gemeinfreien Werks (z.B. Katalog)
Fotografieren im MuseumOft verboten/eingeschränkt (bes. Sonderausstellungen). Hausrecht des Museums beachten.Oft erlaubt (für private Zwecke), aber Hausrecht (z.B. allgemeines Verbot, Nofretete) beachten.Nicht relevant (betrifft bereits existierende Fotos).
Veröffentlichung eigener FotosNICHT erlaubt ohne Genehmigung des Rechteinhabers (Urheberrechtsverletzung).Erlaubt, es sei denn, das Foto wurde unter Verstoß gegen ein Hausverbot aufgenommen (BGH I ZR 104/17).Nicht relevant (betrifft die Nutzung des existierenden Fotos, nicht Ihr eigenes).
Nutzung existierender Fotos (z.B. aus Katalog)NICHT erlaubt ohne Genehmigung.NICHT erlaubt ohne Genehmigung, da diese Fotos eigenständigen Lichtbildschutz (50 Jahre) haben (BGH I ZR 104/17).Betrifft das Foto selbst. Veröffentlichung nur mit Genehmigung des Fotografen/Herausgebers.
Selfie als "Beiwerk"Funktioniert selten als Rechtfertigung, wenn das Werk erkennbar ist (BGH I ZR 177/13).Nicht relevant für die rechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichung des gemeinfreien Werks im Hintergrund, aber Hausrecht beim Fotografieren beachten.Nicht relevant.
BlitzlichtOft verboten (Schonung, Störung).Oft verboten (Schonung, Störung).Nicht relevant.
Stativ/MonopodOft verboten (Sicherheit, Störung).Oft verboten (Sicherheit, Störung).Nicht relevant.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Informieren Sie sich über die Regeln des jeweiligen Museums. Bei urheberrechtlich geschützten Werken ist Vorsicht geboten, sowohl beim Fotografieren (oft verboten) als auch bei der Veröffentlichung (fast immer verboten). Bei gemeinfreien Werken ist das Fotografieren für private Zwecke oft erlaubt und die Veröffentlichung ist generell möglich, solange Sie beim Fotografieren nicht gegen die Hausregeln verstoßen haben. Nutzen Sie die vorhandenen technischen Möglichkeiten und Hilfsmittel, um auch bei schwierigen Lichtverhältnissen ohne Blitz und Stativ gute Ergebnisse zu erzielen. Und vergessen Sie nicht, die Exponate-Etiketten zu dokumentieren, um Ihre Fotos richtig beschriften zu können.

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Andenmatten Soltermann

Hallo! Ich bin Andenmatten Soltermann, ein Schweizer Fotograf, der leidenschaftlich die Essenz der Welt durch seine Linse einfängt. Geboren und aufgewachsen in den majestätischen Schweizer Alpen, haben die deutsche Sprache und atemberaubende Landschaften meine kreative Vision geprägt. Meine Liebe zur Fotografie begann mit einer alten analogen Kamera, und seitdem widme ich mein Leben der Kunst, visuelle Geschichten zu erzählen, die berühren und verbinden.In meinem Blog teile ich praktische Tipps, Techniken und Erfahrungen, um dir zu helfen, deine fotografischen Fähigkeiten zu verbessern – egal, ob du ein neugieriger Anfänger oder ein erfahrener Profi bist. Von der Beherrschung des natürlichen Lichts bis hin zu Ratschlägen für wirkungsvolle Bildkompositionen ist es mein Ziel, dich zu inspirieren, die Welt mit neuen Augen zu sehen. Mein Ansatz verbindet Technik mit Leidenschaft, immer auf der Suche nach dem Funken, der ein Foto unvergesslich macht.Wenn ich nicht hinter der Kamera stehe, findest du mich auf Bergpfaden, auf Reisen nach neuen Perspektiven oder beim Genießen der Schweizer Traditionen, die mir so am Herzen liegen. Begleite mich auf dieser visuellen Reise und entdecke, wie Fotografie die Art und Weise, wie du die Welt siehst, verändern kann.

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