Der Eintritt in die Rekrutenschule (RS) ist für viele junge Schweizerinnen und Schweizer ein bedeutender Schritt. Neben der militärischen Ausbildung und dem neuen Alltag stellen sich oft auch Fragen zu den persönlichen Finanzen. Wie viel Geld bekommt man während dieser Zeit? Bleibt das Gehalt vom Arbeitgeber weiter bestehen? Die Regelungen dazu sind klar, aber nicht immer auf den ersten Blick verständlich. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte rund um das Einkommen während der Rekrutenschule, basierend auf den geltenden Bestimmungen.

Die Basis: EO-Entschädigung und Sold
Die finanzielle Grundlage während der Rekrutenschule bildet die Entschädigung aus der Erwerbsersatzordnung (EO). Diese ist dazu gedacht, einen Teil des Verdienstausfalls zu kompensieren, der durch den Dienst entsteht. Die Höhe der EO-Entschädigung ist für Rekruten einheitlich geregelt:
- Pro geleisteten Diensttag (inklusive Samstag und Sonntag) beträgt die EO-Entschädigung 69 Franken.
- Diese Entschädigung wird unabhängig davon ausbezahlt, ob Sie vor der RS ein Arbeitsverhältnis hatten oder nicht. Die Tatsache, dass Ihr Arbeitsverhältnis weiterbesteht, hat keinen direkten Einfluss auf die Höhe dieser Grundentschädigung pro Tag.
Zusätzlich zur EO-Entschädigung erhalten Sie den Sold. Der Sold ist ein geringerer Betrag, der Ihnen bar ausbezahlt wird und als eine Art Taschengeld dient. Er wird nicht von der EO abgedeckt, sondern ist eine separate Leistung.
Die Rolle des Arbeitgebers: Die Lohnfortzahlungspflicht
Für Rekruten, die vor dem Dienst ein Arbeitsverhältnis hatten, kommt eine weitere wichtige Komponente hinzu: die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers. Dies ist ein zentraler Punkt, da er bestimmt, wie sich Ihr tatsächliches Einkommen während der RS zusammensetzt und wer Ihnen was auszahlt.
Grundsätzlich gilt hier das, was in Ihrem individuellen Arbeitsvertrag oder in einem für Ihre Branche gültigen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vereinbart wurde. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vertraglich Regelungen zur Lohnfortzahlung während des Militärdienstes treffen.
Ist vertraglich nichts spezifisch geregelt, greifen die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts (OR). Gemäss Artikel 324a in Verbindung mit Artikel 324b OR ist der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, den Lohn weiterzuzahlen:
- Diese Pflicht besteht, sofern das Arbeitsverhältnis bereits mehr als drei Monate gedauert hat oder für eine Dauer von mehr als drei Monaten eingegangen worden ist.
- Die Lohnfortzahlungspflicht besteht «für eine beschränkte Zeit».
- Während dieser beschränkten Zeit muss der Arbeitgeber grundsätzlich 80% des Lohnes entrichten.
Es ist wichtig zu verstehen, wie die EO-Entschädigung und die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers zusammenwirken. Ihr Arbeitgeber schuldet Ihnen gemäss OR (oder Vertrag) eine bestimmte Lohnleistung (z.B. 80% Ihres normalen Lohns). Die EO-Entschädigung von 69 Franken pro Tag wird an diese Lohnleistung angerechnet. Konkret schuldet Ihnen der Arbeitgeber die Differenz zwischen der täglichen EO-Entschädigung von 69 Franken und dem vertraglich vereinbarten Lohn oder den gemäss OR geschuldeten 80% Ihres Lohnes.
Was bedeutet «für eine beschränkte Zeit»?
Die Dauer, während der der Arbeitgeber gemäss OR zur Lohnfortzahlung (der Differenz zur EO oder 80%) verpflichtet ist, ist tatsächlich «beschränkt». Diese Beschränkung hängt von der Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses ab, wobei auch eine allfällige Lehrzeit angerechnet wird.
- Im ersten Dienstjahr des Arbeitsverhältnisses ist die «beschränkte Zeit» für die Lohnfortzahlung auf lediglich 3 Wochen begrenzt.
- Ab dem zweiten Dienstjahr des Arbeitsverhältnisses dehnt sich die Pflicht auf eine «angemessene längere Zeit» aus.
Die genaue Bestimmung dieser «angemessenen längeren Zeit» erfolgt in der Praxis oft anhand von Richtlinien, die als Skalen bekannt sind, wie beispielsweise die Berner-, Zürcher- oder Basler-Skala. Diese Skalen legen fest, wie viele Wochen oder Monate Lohnfortzahlung der Arbeitgeber je nach Anzahl der Dienstjahre schuldet. Details dazu finden sich in einschlägigen Merkblättern zum Schutz des Arbeitsverhältnisses bei Militär-, Schutz- und Zivildienst.
Es ist also entscheidend, wie lange Sie bereits bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber angestellt sind, um die Dauer der Lohnfortzahlungspflicht abschätzen zu können, falls Ihr Vertrag keine spezifische Regelung enthält.
Die Auszahlung der EO-Entschädigung: Zwei Einkommensszenarien
Die Art und Weise, wie die EO-Entschädigung von der Ausgleichskasse ausbezahlt wird, hängt von der Höhe Ihres Bruttoeinkommens ab, das Sie vor der Rekrutenschule erzielt haben. Es gibt hier eine wichtige Schwelle bei 2'580 Franken Bruttolohn pro Monat.
Szenario 1: Bruttolohn über 2'580 Franken im Monat
Wenn Ihr monatliches Bruttoeinkommen vor der RS über 2'580 Franken lag, ist der Ablauf der EO-Auszahlung wie folgt geregelt:
- Die Ausgleichskasse überweist Ihre gesamte EO-Entschädigung (die 69 Franken pro Diensttag) vollumfänglich direkt an Ihren Arbeitgeber.
- Im Gegenzug zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber den vertraglich vereinbarten Lohn oder, falls vertraglich nichts geregelt ist, gemäss OR «für eine beschränkte Zeit» 80% Ihres Lohnes aus.
Ihr Arbeitgeber erhält also die EO-Entschädigung als eine Art Teilkompensation für den Lohn, den er Ihnen während Ihrer Dienstzeit weiterzahlt.
Beispiel für Szenario 1:
Angenommen, Sie verdienen 4'000 Franken brutto im Monat, und Ihr Arbeitsvertrag regelt nichts Spezifisches zur Lohnfortzahlung bei Militärdienst. Sie leisten im Monat Juli 31 Diensttage in der RS.

- Ihre EO-Entschädigung für diese 31 Tage beträgt 31 Tage * 69 CHF/Tag = 2'139 CHF. Zusätzlich erhalten Sie den Sold bar.
- Da Ihr Lohn über 2'580 CHF liegt, überweist die Ausgleichskasse die vollen 2'139 CHF EO-Entschädigung an Ihren Arbeitgeber.
- Ihr Arbeitgeber ist gemäss OR (falls länger als 3 Monate angestellt) verpflichtet, Ihnen «für eine beschränkte Zeit» 80% Ihres Lohnes auszuzahlen. 80% von 4'000 CHF sind 3'200 CHF (brutto).
- Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen also 3'200 CHF aus. Die Differenz zwischen diesem Betrag und der von ihm erhaltenen EO-Entschädigung (3'200 CHF - 2'139 CHF = 1'061 CHF) trägt der Arbeitgeber selbst.
In diesem Fall erhalten Sie Ihr Einkommen (80% des Lohns) direkt von Ihrem Arbeitgeber, der seinerseits die EO erhält.
Szenario 2: Bruttolohn 2'580 Franken im Monat oder weniger
Wenn Ihr monatliches Bruttoeinkommen vor der RS bei 2'580 Franken oder darunter lag, gestaltet sich die Auszahlung der EO-Entschädigung anders:
- Die Ausgleichskasse überweist Ihre EO-Entschädigung nur anteilsmässig an Ihren Arbeitgeber, und zwar maximal im Umfang des Lohnes, den dieser Ihnen auszahlt.
- Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen den vertraglich vereinbarten oder gemäss OR geschuldeten Lohn aus (in der Regel «für eine beschränkte Zeit» 80% Ihres Lohnes).
- Die Differenz zwischen der gesamten Ihnen zustehenden EO-Entschädigung (69 CHF/Tag) und dem Betrag, den Ihr Arbeitgeber von der Ausgleichskasse erhält, wird Ihnen direkt von der Ausgleichskasse ausbezahlt.
Dieses Szenario stellt sicher, dass Sie die volle Ihnen zustehende EO-Entschädigung erhalten, auch wenn Ihr Lohn, der vom Arbeitgeber fortgezahlt wird, tiefer ist als die EO-Entschädigung.
Beispiel für Szenario 2:
Angenommen, Sie verdienen 2'000 Franken brutto im Monat, und Ihr Arbeitsvertrag regelt nichts Spezifisches zur Lohnfortzahlung. Sie leisten im Monat Juli 31 Diensttage in der RS.
- Ihre EO-Entschädigung für diese 31 Tage beträgt ebenfalls 31 Tage * 69 CHF/Tag = 2'139 CHF. Dazu kommt der Sold bar.
- Ihr Arbeitgeber ist gemäss OR verpflichtet, Ihnen «für eine beschränkte Zeit» 80% Ihres Lohnes auszuzahlen. 80% von 2'000 CHF sind 1'600 CHF (brutto).
- Da Ihr Lohn (1'600 CHF) tiefer ist als die gesamte EO-Entschädigung (2'139 CHF), überweist die Ausgleichskasse die EO nur anteilsmässig an den Arbeitgeber – nämlich im Umfang des Lohnes, den er Ihnen auszahlt, also 1'600 CHF.
- Die verbleibende Differenz der EO-Entschädigung (2'139 CHF - 1'600 CHF = 539 CHF) wird Ihnen nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge direkt von der Ausgleichskasse ausbezahlt.
In diesem Fall erhalten Sie einen Teil Ihres Einkommens vom Arbeitgeber (1'600 CHF) und einen Teil direkt von der Ausgleichskasse (539 CHF), zusätzlich zum Sold. Zusammen ergibt dies einen Betrag nahe der vollen EO-Entschädigung plus den vom Arbeitgeber gezahlten Lohnanteil, wobei die EO die Grundlage bildet.
Geltungsbereich: Auch Nebenverdienste und Studentenjobs
Es ist wichtig zu wissen, dass diese Regelungen zur EO-Entschädigung und zur Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers nicht nur für Vollzeitstellen gelten. Sie kommen grundsätzlich auch bei Nebenverdiensten und Studentenjobs zur Anwendung, sofern die Voraussetzungen (insbesondere die Dauer des Arbeitsverhältnisses von mehr als 3 Monaten oder die Absicht dazu) erfüllt sind.
Zusammenfassung der Auszahlungsszenarien
Um die Unterschiede zwischen den beiden Szenarien zu verdeutlichen, kann man die wichtigsten Punkte vergleichen:
| Merkmal | Bruttolohn vor RS > 2'580 CHF/Monat | Bruttolohn vor RS ≤ 2'580 CHF/Monat |
|---|---|---|
| Tägliche EO-Grundentschädigung | 69 CHF | 69 CHF |
| Zusätzlicher Sold | Ja (bar ausbezahlt) | Ja (bar ausbezahlt) |
| Arbeitgeber zahlt aus | Vereinbarter Lohn oder 80% gemäss OR (für beschränkte Zeit) | Vereinbarter Lohn oder 80% gemäss OR (für beschränkte Zeit) |
| Ausgleichskasse überweist EO an | Vollumfänglich an den Arbeitgeber | Anteilsmässig an den Arbeitgeber (bis zur Höhe des vom AG gezahlten Lohns) |
| Direkte Auszahlung von EO an Dienstleistenden | Nein | Ja (Differenz zwischen voller EO und dem an den AG überwiesenen Betrag) |
Diese Tabelle zeigt, dass das Gesamteinkommen (EO + allfällige Lohnfortzahlung) zwar ähnlich sein kann, der Weg des Geldes aber je nach Einkommenshöhe variiert.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was bedeutet RS im militärischen Kontext?
RS steht für Rekrutenschule (RS) und bezeichnet die militärische Grundausbildung in der Schweiz. Die Schweiz hat eine Milizarmee, was bedeutet, dass der Grossteil der Armeeangehörigen ihre militärischen Pflichten neben ihrem zivilen Beruf oder Studium erfüllt. Das Milizprinzip ist ein charakteristisches Merkmal der Schweiz und findet sich auch in anderen Bereichen wie Vereinen oder der Politik.
Alle männlichen Schweizer Bürger sind ab dem 18. Lebensjahr grundsätzlich dienstpflichtig und absolvieren in der Regel die Rekrutenschule. Frauen können den Militärdienst freiwillig leisten.
Wie setzt sich mein Gesamteinkommen während der Rekrutenschule zusammen?
Ihr Gesamteinkommen während der Rekrutenschule besteht aus mehreren Komponenten:
- Der täglichen EO-Entschädigung von 69 Franken, die als Ersatz für den Erwerbsausfall dient.
- Dem Sold, der Ihnen bar als Taschengeld ausbezahlt wird.
- Eventuell einer Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber. Diese Fortzahlung deckt die Differenz zwischen der täglichen EO-Entschädigung und dem Ihnen zustehenden Lohn (entweder vertraglich vereinbart oder 80% gemäss OR). Die Dauer dieser Lohnfortzahlung ist «beschränkt» und hängt von der Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses ab.
Die Auszahlung der EO erfolgt entweder vollumfänglich an den Arbeitgeber (bei höherem Lohn) oder anteilsmässig an den Arbeitgeber und direkt an Sie (bei tieferem Lohn). Der Sold wird immer separat bar ausbezahlt.
Das Verständnis dieser Mechanismen hilft Ihnen, Ihre Finanzen während der Rekrutenschule besser zu planen. Informieren Sie sich bei Bedarf auch direkt bei Ihrem Arbeitgeber oder der zuständigen Ausgleichskasse über Ihre spezifische Situation.
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