Ist es erlaubt fremde Hunde zu fotografieren?

Fremde Hunde fotografieren: Was ist erlaubt?

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Wer kennt das nicht? Man spaziert durch die Stadt oder über den Park und plötzlich begegnet einem ein besonders charmanter Vierbeiner. Der erste Impuls vieler Tierfreunde ist oft, das Smartphone zu zücken und diesen Moment festzuhalten. Doch kaum ist die Kamera gezückt, stellt sich die Frage: Darf ich das überhaupt? Ist es erlaubt, fremde Hunde zu fotografieren oder sogar zu filmen? Und was passiert, wenn ich diese Aufnahmen später im Internet teilen möchte? Diese Fragen bewegen viele und werfen wichtige rechtliche Aspekte auf. Um Licht ins Dunkel zu bringen, haben wir uns an die Expertin Caroline Mulle, rechtswissenschaftliche Mitarbeiterin bei der renommierten Stiftung für das Tier im Recht, gewandt. Sie gibt uns Antworten darauf, was rechtlich zulässig ist und wo die Grenzen liegen, wenn es um das Ablichten von Haustieren geht.

Ist es erlaubt fremde Hunde zu fotografieren?
Darf ich ein fremdes Hunde- oder Katzenfoto ins Internet stellen? Da es kein Recht am Bild der eigenen Sache gibt, ist die Veröffentlichung eines Bildes straflos, solange keine Rückschlüsse auf die Tierhalterin oder den Tierhalter gezogen werden können.

Die Welt ist voller fotogener Tiere, und es ist verständlich, dass man solche schönen Augenblicke festhalten möchte. Doch gerade wenn das Tier nicht das eigene ist, betritt man schnell einen Bereich, der rechtliche Fallstricke bereithalten kann. Es geht dabei nicht nur um das Tier selbst, sondern auch um die Personen, die für das Tier verantwortlich sind, und nicht zuletzt um den Schutz des Tieres selbst.

Dürfen Sie fremde Hunde und andere Tiere fotografieren?

Die gute Nachricht zuerst: Grundsätzlich ist es rechtlich erlaubt, Fotos von jedem Tier zu machen. Egal ob Hund, Katze oder ein anderes Tier, das Ihnen begegnet – das Tier selbst zu fotografieren ist meist unproblematisch. Sie müssen den Besitzer oder die Besitzerin nicht um Erlaubnis fragen, um das Tier an sich abzulichten. Allerdings gibt es hier eine ganz entscheidende Einschränkung, die Sie unbedingt beachten müssen: Sie dürfen dabei den Besitzer oder die Besitzerin des Tieres nicht erkennbar abbilden.

Der Grund dafür ist das Recht am eigenen Bild. Jede Person hat das Recht zu bestimmen, ob und wie Bilder von ihr veröffentlicht werden. Wenn Sie also ein Foto von einem Hund machen und der Halter ist darauf klar zu erkennen – sei es im Vordergrund, im Hintergrund oder auch nur am Bildrand –, könnten Sie dessen Persönlichkeitsrecht verletzen. Um auf der sicheren Seite zu sein, konzentrieren Sie sich also ausschliesslich auf das Tier und stellen Sie sicher, dass keine Personen identifizierbar sind.

Haben Tiere ein Recht am eigenen Bild?

Eine interessante Frage, die sich in diesem Zusammenhang stellt, ist, ob das Tier selbst ein Recht an seinem Bild hat. Die klare Antwort der Rechtsexpertin lautet: Nein. In der schweizerischen Gesetzgebung verfügen Tiere über keine eigenen Persönlichkeitsrechte im Sinne des Rechts am eigenen Bild.

Dies führt uns zur Frage nach dem rechtlichen Status von Tieren. Früher galten Tiere rechtlich als Sachen. Mittlerweile ist dies nicht mehr der Fall. Tiere werden nicht mehr als reine Gegenstände betrachtet und haben einen verbesserten Status im Recht. Dennoch ist die Gesetzgebung in der Praxis so aufgebaut, dass dort, wo es keine spezifischen Vorschriften für Tiere gibt, dieselben Bestimmungen wie bei einer Sache angewandt werden. Das bedeutet, dass, auch wenn ein Tier keine Sache mehr ist, die Regeln, die für Sachen gelten (wie z.B. das Fehlen eines Rechts am Bild der Sache), in bestimmten Kontexten auf Tiere angewendet werden können. Für das reine Fotografieren des Tieres heisst das, dass vom Tier selbst keine Einwände im Sinne eines Bildrechts zu erwarten sind – dieser Schutz bezieht sich ausschliesslich auf den Menschen.

Veröffentlichung von Tierfotos und -videos im Internet

Viele möchten ihre gelungenen Tieraufnahmen gerne mit anderen teilen, sei es in sozialen Medien, auf Blogs oder anderen Plattformen. Wenn Sie Fotos oder Videos von einem fremden Hund oder einer fremden Katze gemacht haben, stellt sich die Frage: Dürfen Sie diese Aufnahmen im Internet veröffentlichen?

Da, wie erwähnt, Tiere rechtlich keine eigenen Persönlichkeitsrechte haben und das "Recht am Bild der eigenen Sache" nicht existiert, ist die Veröffentlichung eines Bildes eines Tieres grundsätzlich nicht strafbar. ABER – und das ist der springende Punkt, der oft übersehen wird – diese Straflosigkeit gilt nur, solange aus der Aufnahme keine Rückschlüsse auf die Tierhalterin oder den Tierhalter gezogen werden können.

Das bedeutet im Klartext: Wenn das Gesicht des Besitzers nicht erkennbar ist, keine spezifischen Details im Hintergrund zu sehen sind, die den Wohnort, den Namen, das Auto oder andere persönliche Informationen preisgeben, und der Zugang zum Tier legal erfolgte, dann ist die Veröffentlichung des reinen Tierbildes in der Regel unproblematisch. Sie dürfen das Bild also zeigen, solange die Privatsphäre des Halters gewahrt bleibt. Diese Regelung gilt übrigens nicht nur für Fotos, sondern in gleicher Weise auch für Videoaufnahmen. Auch bei Videos müssen Sie darauf achten, dass Personen und deren private Umgebung nicht identifizierbar sind.

Vorsicht bei Hintergrunddetails und Zugang zum Tier

Um sicherzustellen, dass Sie mit dem Fotografieren und der Veröffentlichung von Tieraufnahmen keine rechtlichen Probleme bekommen, müssen Sie über das nicht erkennbar machen des Halters hinaus weitere Aspekte berücksichtigen, die ebenfalls dessen Privatsphäre betreffen können.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn im Hintergrund des Fotos oder Videos Details zu sehen sind, die Rückschlüsse auf Personen erlauben. Das können beispielsweise spezifische Merkmale einer Wohnung, ein deutlich erkennbares Haus, ein einzigartiges Auto, ein Strassenschild, ein Firmenlogo oder andere persönliche Gegenstände sein, die eindeutig einer Person zugeordnet werden können. Wenn Sie ein Foto von einem Hund machen, der vor der Haustür seines Besitzers sitzt, und die Hausnummer oder ein Namensschild ist erkennbar, könnte dies bereits ausreichen, um Rückschlüsse zu ziehen. Sobald solche Details auf den Tierhalter oder andere Personen schliessen lassen, kann dies eine Verletzung der Privatsphäre darstellen und eine Strafbarkeit nach sich ziehen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Art und Weise, wie Sie überhaupt Zugang zu dem Tier erhalten haben, um es zu fotografieren. Haben Sie sich diesen Zugang illegal verschafft, beispielsweise indem Sie unerlaubt ein privates Grundstück betreten haben, um das Tier zu fotografieren? Das Betreten von Privatbesitz ohne Erlaubnis ist eine Verletzung der Privatsphäre und kann rechtliche Konsequenzen haben. Selbst wenn das Tierbild an sich unproblematisch wäre, macht der illegale Zugang die Aufnahme problematisch. Fotografieren Sie also nur Tiere, die sich an öffentlich zugänglichen Orten befinden oder für deren Aufnahme Sie die explizite oder implizite Erlaubnis haben (z.B. wenn der Halter zustimmt).

Wie viel würde ein Haustierporträt kosten?
Durchschnittliche Kosten für Haustierporträts Amateurkünstler: 50–150 $ . Mittelklassige Künstler: 150–500 $. Professionelle Künstler: 500–2.000 $ und mehr. Künstler der Spitzenklasse: 2.000–10.000 $ und mehr.

Der Schutz der Tierwürde

Neben den Rechten der Menschen, die indirekt beim Fotografieren von Tieren betroffen sein können (z.B. das Recht am eigenen Bild des Halters), gibt es in der Schweiz auch einen sehr wichtigen Schutz für die Tiere selbst: die Tierwürde. Dieses Konzept ist fest in der Schweizer Rechtsordnung verankert, sowohl in der Bundesverfassung als auch im Tierschutzgesetz. Es ist also mehr als nur ein ethisches Gebot; es hat rechtliche Bindungswirkung und schützt Tiere vor bestimmten Formen der Behandlung und Darstellung.

Was bedeutet der Schutz der Tierwürde konkret im Zusammenhang mit Fotografie und Film? Er besagt, dass ein Tier nicht erniedrigt, übermässig instrumentalisiert oder in seinem Erscheinungsbild oder seinen Fähigkeiten tiefgreifend beeinträchtigt werden darf. Das zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Tiere nicht zu reinen Objekten menschlichen Vergnügens gemacht oder in einer Weise dargestellt werden, die ihrem Wesen und ihrer Integrität zuwiderläuft. Es geht darum, das Tier als fühlendes Lebewesen mit eigenen Bedürfnissen zu respektieren.

Tierwürde verletzt: Beispiele aus der Praxis

Wo genau liegt die Grenze bei der Verletzung der Tierwürde, insbesondere im Kontext von Fotos und Videos? Die Expertin nennt konkrete Beispiele, die im Alltag, gerade im Internet, häufig zu sehen sind.

Eine Verletzung der Würde ist möglich, wenn ein Tier auf einem Bild lächerlich gemacht wird. Dies kann beispielsweise durch unpassende Posen, erzwungene Grimassen oder Darstellungen geschehen, die das Tier herabwürdigen und seinen natürlichen Charakter verzerren. Besonders relevant wird dies bei der Verwendung von Kostümen oder Verkleidungen für Haustiere.

Oftmals sind Tiervideos, die im Internet viral gehen und einen hohen "Jö"-Effekt haben, problematischer, als es auf den ersten Blick scheint. Auch wenn man nicht sofort offensichtliche Tierquälerei erkennt, bedeuten viele dieser Darstellungen enormen Stress für die Tiere und stellen eine Missachtung ihrer Würde dar. Eine Verkleidung kann dann eine Verletzung der Tierwürde sein, wenn das Tier dadurch lächerlich gemacht wird, in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist oder das Kostüm dem Tier Schmerzen oder Leiden zufügt. Ein Hund in einem unbequemen oder aufreizenden Kostüm, das ihn in seiner natürlichen Bewegung einschränkt oder ihm sogar Angst macht, kann eine Verletzung der Würde darstellen.

Ähnlich verhält es sich bei Kunststücken, die Tiere vorführen müssen, insbesondere wenn diese unnatürlich sind oder mit Zwang antrainiert wurden. Auch hier werden teilweise Methoden angewendet, die als tierquälerisch einzustufen sind und die Würde des Tieres verletzen.

Wird eine solche Verletzung der Tierwürde nicht durch überwiegende Interessen gerechtfertigt (was im privaten Bereich und bei reinen Spassaufnahmen selten der Fall sein dürfte), liegt eine strafbare Würdemissachtung vor. Diese gilt rechtlich als eine Form der Tierquälerei und kann mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Beim Fotografieren von Tieren sollten Sie sich also immer fragen: Tut das dem Tier gut? Wird es respektiert oder lächerlich gemacht?

Umgang mit tierquälerischen Inhalten online

Was tun, wenn Ihnen im Internet Videos oder Bilder begegnen, die eine Verletzung der Tierwürde darstellen oder gar auf Tierquälerei hindeuten?

Die klare Empfehlung der Expertin lautet: Auf keinen Fall solche Inhalte liken, teilen oder kommentieren! Durch Likes, Shares und Kommentare generieren Sie Klicks und Reichweite für diese Inhalte. Dies wiederum ermutigt die Ersteller, noch mehr solcher Videos oder Bilder zu produzieren. Indem Sie interagieren, tragen Sie unwissentlich zur Verbreitung und Förderung von Tierleid bei. Ihre Reaktion sollte nicht zur Popularisierung solcher Inhalte beitragen.

Es gibt sogar eine rechtliche Dimension des Teilens und Likens. Das Bundesgericht hat in einem neueren Entscheid festgehalten, dass das Liken und Sharen eines fremden Beitrags auf Facebook eine eigenständige Tatbestandsvariante der üblen Nachrede darstellen kann. Obwohl sich dieses Urteil auf Ehrverletzungsdelikte bezieht, ist eine Anwendung auf die Verbreitung von Darstellungen von Gewalt, einschliesslich Gewalt gegen Tiere oder Würdemissachtung, denkbar. Eine Strafbarkeit für das Liken oder Teilen solcher Inhalte ist also nicht ausgeschlossen. Dies unterstreicht die wachsende rechtliche Verantwortung, die jeder Einzelne im digitalen Raum trägt.

Wenn Sie tierquälerische Inhalte entdecken, sollten Sie stattdessen aktiv werden und die richtigen Schritte einleiten. Melden Sie den Inhalt der jeweiligen Plattform, auf der Sie ihn gefunden haben. Die meisten grossen Plattformen haben Mechanismen, um missbräuchliche Inhalte zu melden. Sie können sich auch an das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) wenden. Diese Stelle kann direkt gegen die Inhalte vorgehen oder Hilfestellung anbieten. Wurde der tierquälerische Inhalt in der Schweiz erstellt, können Sie Anzeige bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft einreichen. Scheuen Sie sich nicht, diese Schritte zu unternehmen, um zum Schutz der Tiere beizutragen.

Vergleich: Mensch vs. Tier vor der Linse

AspektFotografieren von MenschenFotografieren von Tieren
Recht am eigenen BildJa, jede Person hat ein Recht am eigenen Bild. Fotografieren und Veröffentlichen ohne Zustimmung kann Persönlichkeitsrechte verletzen.Nein, Tiere haben kein eigenes Recht am Bild in der Schweiz.
Status in der GesetzgebungPersonen mit umfassenden Rechten.Nicht mehr "Sache", aber Bestimmungen für Sachen können angewandt werden, wo keine spezifischen Tierregeln existieren. Haben aber eigenen Schutz (Würde).
Wichtige Einschränkung beim FotografierenZustimmung der Person (oft nötig, besonders bei Veröffentlichung).Halter/Besitzer darf nicht erkennbar sein. Zugang muss legal sein.
Wichtige Einschränkung bei der VeröffentlichungZustimmung der abgebildeten Person(en) ist meist erforderlich.Keine Rückschlüsse auf Halter/Besitzer möglich (keine erkennbaren Gesichter, keine privaten Details im Hintergrund); Zugang muss legal gewesen sein.
Schutz der WürdeMenschenwürde (umfassender Schutz).Tierwürde (Schutz vor Erniedrigung, übermässiger Instrumentalisierung, Eingriffen).
Strafbarkeit bei Missachtung (Beispiele)Verletzung des Persönlichkeitsrechts, üble Nachrede, etc.Würdemissachtung als Form der Tierquälerei kann strafrechtlich verfolgt werden.

Wie die Tabelle zeigt, gibt es klare Unterschiede im rechtlichen Umgang mit Aufnahmen von Menschen und Tieren. Während bei Menschen der Schutz des Einzelnen im Vordergrund steht (Recht am eigenen Bild), konzentriert sich der rechtliche Schutz bei Tieren auf die Vermeidung von Leid und die Wahrung ihrer Tierwürde, während das Bildrecht primär über den Umweg des Halterschutzes relevant wird. Der Fokus liegt also darauf, sowohl die menschliche Privatsphäre als auch das Wohl des Tieres zu schützen.

Was kostet ein Tierportrait?
Tierportrait zeichnen lassen - PreislisteGrösse1 Tier - Skizzejede weitere Tier/PersonA4 (20x30 cm)50€+40€A3 (30x42 cm)90€+50€A2 (42x60 cm)135€+50€A1 (60x84 cm)180€+50€

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

F: Darf ich einen fremden Hund einfach so fotografieren, wenn er auf der Strasse ist?

A: Ja, das Tier selbst dürfen Sie an einem öffentlich zugänglichen Ort fotografieren. Entscheidend ist aber, dass der Besitzer oder die Besitzerin auf dem Bild nicht erkennbar ist, um deren Recht am eigenen Bild nicht zu verletzen.

F: Gelten für Videos von fremden Tieren dieselben Regeln wie für Fotos?

A: Ja, die rechtlichen Bestimmungen bezüglich des Fotografierens, Filmens und Veröffentlichens von Tieren sind für Videoaufnahmen im Wesentlichen die gleichen wie für Fotos. Achten Sie auch hier darauf, dass Personen und private Details nicht erkennbar sind und die Tierwürde gewahrt bleibt.

F: Ist es erlaubt, das Foto eines fremden Hundes im Internet zu posten?

A: Ja, das ist grundsätzlich erlaubt, solange aus dem Bild keine Rückschlüsse auf den Tierhalter gezogen werden können (z.B. durch erkennbare Gesichter oder private Details im Hintergrund). Tiere haben kein eigenes Recht am Bild. Stellen Sie sicher, dass die Veröffentlichung die Privatsphäre des Halters nicht verletzt.

F: Was bedeutet der Schutz der Tierwürde in der Schweiz?

A: Der Schutz der Tierwürde, verankert in Verfassung und Tierschutzgesetz, besagt, dass Tiere nicht erniedrigt, übermässig instrumentalisiert oder in ihrem Erscheinungsbild/Fähigkeiten tiefgreifend beeinträchtigt werden dürfen. Eine Missachtung kann als Tierquälerei gelten und ist strafbar.

F: Kann ein Kostüm für ein Tier die Würde verletzen?

A: Ja, das ist möglich. Wenn das Kostüm das Tier lächerlich macht, seine Bewegungsfreiheit einschränkt oder Schmerzen/Leiden verursacht, kann dies eine strafbare Verletzung der Tierwürde darstellen und als Tierquälerei geahndet werden.

F: Mache ich mich strafbar, wenn ich ein tierquälerisches Video like oder teile auf Social Media?

A: Ja, eine Strafbarkeit für das Liken oder Teilen solcher Inhalte ist nicht ausgeschlossen. Das Bundesgericht hat die Verantwortung im digitalen Raum erweitert. Es wird dringend davon abgeraten, solche Inhalte zu verbreiten. Melden Sie sie stattdessen den Plattformen oder Behörden.

F: Was sollte ich tun, wenn ich tierquälerische Inhalte online finde?

A: Liken, teilen oder kommentieren Sie den Inhalt auf keinen Fall. Melden Sie ihn der Plattform, dem Nationalen Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) oder erstatten Sie Anzeige bei der Polizei/Staatsanwaltschaft, wenn der Inhalt in der Schweiz erstellt wurde.

Fazit: Respekt vor Mensch und Tier

Das Fotografieren von fremden Hunden ist auf den ersten Blick eine einfache Sache, birgt aber, wie wir gesehen haben, einige wichtige rechtliche und ethische Aspekte. Während das Tier selbst kein Recht am eigenen Bild hat, müssen die Rechte des Halters – insbesondere das Recht am eigenen Bild und die Privatsphäre – jederzeit respektiert werden. Dies erfordert Sorgfalt bei der Aufnahme und erst recht bei der geplanten Veröffentlichung der Bilder oder Videos. Achten Sie auf Personen und private Details im Hintergrund sowie auf einen legalen Zugang zum Tier.

Noch wichtiger ist der rechtlich verankerte Schutz der Tierwürde. Tiere sind keine reinen Fotomotive, die beliebig für menschliche Zwecke herhalten müssen. Sie haben ein Recht darauf, nicht erniedrigt oder gequält zu werden. Das bedeutet, dass Darstellungen, die Tiere lächerlich machen oder ihnen Unbehagen bereiten, problematisch sind und als Tierquälerei geahndet werden können. Seien Sie sich dieser Verantwortung bewusst, wenn Sie Tiere fotografieren oder filmen.

Für Tierfreunde und Fotografen bedeutet dies: Geniessen Sie die Begegnung mit Tieren und halten Sie schöne Momente fest. Achten Sie dabei stets darauf, keine Personen erkennbar zu machen und den Hintergrund so zu wählen, dass keine Rückschlüsse auf private Verhältnisse möglich sind. Und vor allem: Behandeln Sie das Tier mit Respekt und wahren Sie seine Würde. Seien Sie auch online wachsam und tragen Sie nicht zur Verbreitung von Inhalten bei, die Tieren schaden. Melden Sie stattdessen solche Inhalte. Im Zweifelsfall ist es immer ratsam, den Besitzer um Erlaubnis zu fragen – das ist nicht nur rechtlich oft der sicherste Weg, sondern auch einfach eine freundliche Geste, die Vertrauen schafft und Missverständnisse vermeidet. So können Sie Ihre Leidenschaft für Tierfotografie unbeschwert ausüben.

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Andenmatten Soltermann

Hallo! Ich bin Andenmatten Soltermann, ein Schweizer Fotograf, der leidenschaftlich die Essenz der Welt durch seine Linse einfängt. Geboren und aufgewachsen in den majestätischen Schweizer Alpen, haben die deutsche Sprache und atemberaubende Landschaften meine kreative Vision geprägt. Meine Liebe zur Fotografie begann mit einer alten analogen Kamera, und seitdem widme ich mein Leben der Kunst, visuelle Geschichten zu erzählen, die berühren und verbinden.In meinem Blog teile ich praktische Tipps, Techniken und Erfahrungen, um dir zu helfen, deine fotografischen Fähigkeiten zu verbessern – egal, ob du ein neugieriger Anfänger oder ein erfahrener Profi bist. Von der Beherrschung des natürlichen Lichts bis hin zu Ratschlägen für wirkungsvolle Bildkompositionen ist es mein Ziel, dich zu inspirieren, die Welt mit neuen Augen zu sehen. Mein Ansatz verbindet Technik mit Leidenschaft, immer auf der Suche nach dem Funken, der ein Foto unvergesslich macht.Wenn ich nicht hinter der Kamera stehe, findest du mich auf Bergpfaden, auf Reisen nach neuen Perspektiven oder beim Genießen der Schweizer Traditionen, die mir so am Herzen liegen. Begleite mich auf dieser visuellen Reise und entdecke, wie Fotografie die Art und Weise, wie du die Welt siehst, verändern kann.

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