Die Welt der Fotografie ist vielfältig und reicht von künstlerischen Ausdrucksformen bis hin zur Dokumentation des Alltags. Doch nicht jede Aufnahme ist erlaubt. Seit dem 1. Januar 2021 wurden in Deutschland wichtige Änderungen im Strafgesetzbuch wirksam, die bestimmte Formen des Fotografierens unter Strafe stellen. Diese Änderungen schließen Lücken, die lange Zeit als inakzeptabel galten und das Persönlichkeitsrecht sowie die Würde von Menschen verletzten.
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Zwei zentrale Bereiche sind von diesen neuen Regelungen betroffen: das sogenannte „Upskirting“ – das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt – und das Anfertigen oder Verbreiten von Bildern und Videos von Todesopfern nach Unfällen oder Unglücksfällen. Diese Gesetzesänderungen, maßgeblich mitinitiiert von Baden-Württemberg, stellen sicher, dass solche Handlungen nicht länger straflos bleiben.

Die lange geforderte Strafbarkeit von Upskirting ist nun Realität. Das Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt ohne Zustimmung der betroffenen Person ist seit dem 1. Januar 2021 eine Straftat. Diese Praxis, die als demütigender Eingriff in die Intimsphäre empfunden wird, kann nun mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Die Einführung eines neuen Paragraphen (§ 184k StGB) im 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches, der die „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ behandelt, ist ein klares Signal. Diese Einordnung als Sexualdelikt war ein wichtiger Punkt in der politischen Debatte und entspricht dem Empfinden vieler Opfer.
Die Initiative zur Strafbarkeit des Upskirtings ging maßgeblich von Baden-Württemberg aus. Bereits im Mai 2019 eröffnete der damalige Justizminister Guido Wolf die rechtspolitische Diskussion auf Länderebene. Unterstützt wurde die Forderung durch eine Petition der beiden Initiatorinnen Hanna Seidel und Ida Marie Sassenberg. Baden-Württemberg erarbeitete daraufhin gemeinsam mit Bayern, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland einen Gesetzentwurf, der erfolgreich in den Bundesrat eingebracht wurde. Die ursprüngliche Idee, Upskirting lediglich als Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (§ 201a StGB) einzuordnen, wurde nach Protesten der Initiatorinnen und von Justizminister Wolf verworfen. Die Einstufung als Sexualdelikt im § 184k StGB trägt der Schwere des Eingriffs in die sexuelle Selbstbestimmung Rechnung.
Justizminister Guido Wolf betonte die historische Bedeutung dieses Erfolgs: „Was als Petition zweier mutiger junger Frauen begann, wird am 1. Januar 2021 Gesetz. Die Strafbarkeitslücke ist geschlossen. Solche Aufnahmen sind demütigende Eingriffe in die Intimsphäre und können nun strafrechtlich verfolgt und mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Die betroffenen Frauen werden in nicht hinnehmbarer Weise als bloßes Objekt der Begierde herabgewürdigt. Noch schlimmer ist es, wenn in der Folge solche Aufnahmen regelmäßig über das Internet einem unbegrenzten Kreis von Personen zugänglich gemacht werden.“ Die Verbreitung solcher Aufnahmen verschärft das Leid der Betroffenen erheblich und ist nun ebenfalls strafbar.
Neben dem Schutz der Intimsphäre lebender Personen adressieren die Gesetzesänderungen auch den Umgang mit Bildern von Verstorbenen. Ebenfalls seit dem 1. Januar 2021 wird das Fotografieren oder Filmen von Unfalltoten bestraft. Diese Praxis, oft als „Gaffer-Fotos“ bezeichnet, war lange Zeit eine schockierende Strafbarkeitslücke. Wer nach einem Unfall oder Unglücksfall Tote fotografiert oder filmt, muss nun mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Die Strafbarkeit erstreckt sich auch auf die Verbreitung solcher Aufnahmen.
Die Forderung nach einer Strafbarkeit des Fotografierens von Toten war ebenfalls Gegenstand politischer Bemühungen. Der Bundesrat hatte sich im Mai 2019 auf Antrag Baden-Württembergs, ausgearbeitet von Justizminister Guido Wolf, dafür ausgesprochen, diese Handlungen unter Strafe zu stellen. Das Argument ist klar: Solche Aufnahmen sind zutiefst respektlos und verletzen das Persönlichkeitsrecht des Toten sowie die Gefühle der trauernden Angehörigen. Sie sind ein Schlag ins Gesicht für diejenigen, die um ihre Liebsten trauern. Die nun geschlossene Strafbarkeitslücke war überfällig.

Die Gesetzesänderungen vom 1. Januar 2021 senden ein wichtiges Signal: Die Würde und die Intimsphäre von Menschen – sowohl lebend als auch verstorben – müssen geschützt werden. Das Anfertigen und Verbreiten von Bildern, die diese Rechte verletzen, ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine strafbare Handlung, die konsequent verfolgt wird.
Die neuen Regelungen sind das Ergebnis eines längeren politischen Prozesses, der die Notwendigkeit sah, das Strafrecht an die Realitäten der digitalen Welt anzupassen. Die leichte Verfügbarkeit von Kameras in Smartphones und die schnelle Verbreitung von Inhalten im Internet hatten die Notwendigkeit, solche Taten zu ahnden, noch dringlicher gemacht.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Gesetz nun klare Grenzen für bestimmte unerwünschte Formen der Fotografie zieht. Diese Grenzen dienen dem Schutz der persönlichen Integrität und der Achtung vor dem Individuum.
Hier ein Vergleich der beiden strafbaren Handlungen:
| Tat | Betroffene | Status seit 1.1.2021 | Strafe |
|---|---|---|---|
| Fotografieren/Filmen unter Rock/in Ausschnitt (Upskirting) | Lebende Personen | Strafbar (§ 184k StGB) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 2 Jahre |
| Fotografieren/Filmen von Unfalltoten | Tote Personen (und Angehörige) | Strafbar | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 2 Jahre |
Diese Tabelle verdeutlicht die Parallelen in der Schwere der Ahndung, auch wenn die betroffenen Rechtsgüter (Intimsphäre lebender vs. Persönlichkeitsrecht/Würde Toter und Gefühle der Angehörigen) unterschiedlich sind.
Die neuen Gesetze sollen nicht nur Täter bestrafen, sondern auch eine abschreckende Wirkung entfalten. Sie sollen das Bewusstsein dafür schärfen, dass bestimmte Aufnahmen nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch illegal sind. Für die Betroffenen bedeutet die Strafbarkeit eine Anerkennung des ihnen zugefügten Leids und die Möglichkeit, rechtlich gegen die Täter vorzugehen.

Das Thema Upskirting hatte in den vergangenen Jahren insbesondere durch soziale Medien und das Internet eine breite Öffentlichkeit erreicht. Die Petition der Initiatorinnen trug maßgeblich dazu bei, den politischen Druck zu erhöhen und die Dringlichkeit einer Gesetzesänderung zu verdeutlichen. Dass Upskirting nun als Sexualdelikt eingestuft ist, unterstreicht die sexuelle Konnotation und den Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung, den Opfer erfahren.
Auch das Fotografieren von Unfalltoten ist ein Phänomen, das durch die weite Verbreitung von Smartphones mit Kameras und soziale Netzwerke zugenommen hat. Gaffer, die statt zu helfen, Fotos oder Videos machen und diese womöglich noch teilen, verletzen die Totenruhe und fügen den Angehörigen unsägliches Leid zu. Die nun erfolgte Strafbarkeit war eine notwendige Konsequenz, um dieser Praxis Einhalt zu gebieten.
Die Änderungen des Strafgesetzbuches zum 1. Januar 2021 sind ein wichtiger Schritt im Schutz der digitalen Privatsphäre und der Würde des Einzelnen. Sie zeigen, dass das Recht in der Lage ist, auf gesellschaftliche Entwicklungen und neue Formen der Rechtsverletzung zu reagieren.
Häufig gestellte Fragen zu den neuen Gesetzen:
- Wann sind "Upskirting" und das Fotografieren von Unfalltoten strafbar geworden?
Diese Handlungen sind seit dem 1. Januar 2021 strafbar. - Was genau versteht man unter "Upskirting"?
Darunter versteht man das heimliche und unbefugte Fotografieren oder Filmen unter den Rock oder in den Ausschnitt einer Person. - Welche Strafe droht bei diesen Taten?
Bei beiden Taten, Upskirting und dem Fotografieren/Filmen von Unfalltoten, droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. - Warum wird "Upskirting" als Sexualdelikt eingestuft?
Diese Einstufung im § 184k StGB berücksichtigt den Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung und die demütigende sexuelle Konnotation, die Opfer dieser Tat erfahren. - Warum ist das Fotografieren von Unfalltoten strafbar?
Es verletzt das Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen, ist zutiefst respektlos und fügt den trauernden Angehörigen erhebliches Leid zu. Zuvor gab es hier eine Strafbarkeitslücke. - Wer hat sich für diese Gesetzesänderungen eingesetzt?
Die Initiative ging maßgeblich von Baden-Württemberg aus, unterstützt durch eine Petition von Hanna Seidel und Ida Marie Sassenberg sowie die Zusammenarbeit mehrerer Bundesländer.
Diese neuen Gesetze stärken den Schutz der Intimsphäre und des Persönlichkeitsrechts und sind ein klares Zeichen gegen digitale Übergriffe und Respektlosigkeit.
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