Die Frage, wie sich die großen Kirchen in Deutschland finanzieren, beschäftigt viele Menschen. Während die Kirchensteuer als Haupteinnahmequelle weithin bekannt ist, gibt es eine weitere, oft kritisierte Finanzierungsform: die sogenannten Staatsleistungen. Diese Zahlungen des Staates an die Kirchen haben eine lange, komplexe Geschichte und sind Gegenstand aktueller politischer Diskussionen.

Die Säulen der Kirchenfinanzierung heute
Die finanzielle Grundlage der Kirchen in Deutschland ruht im Wesentlichen auf zwei großen Säulen. Die bedeutendste Einnahmequelle ist zweifellos die Kirchensteuer. Diese wird von den Mitgliedern der evangelischen und katholischen Kirche über die staatlichen Finanzämter eingezogen und direkt an die jeweiligen Kirchen weitergeleitet. Allein im Jahr 2021 belief sich die Kirchensteuer auf beeindruckende sechs Milliarden Euro für die evangelische Kirche und 6,7 Milliarden Euro für die katholische Kirche. Diese Zahlen zeigen eindrucksvoll, welch enorme finanzielle Kraft die Mitgliederbindung für die Kirchen bedeutet.
Neben der Kirchensteuer erhalten die Kirchen aber auch direkte Zahlungen vom deutschen Staat. Diese werden als Staatsleistungen bezeichnet. Sie fließen sowohl an die evangelische als auch an die katholische Kirche und machen jährlich eine beträchtliche Summe aus. Im Jahr 2021 waren es über 500 Millionen Euro, und im Jahr 2022 stiegen diese Zahlungen sogar auf fast 600 Millionen Euro an. Diese Mittel stammen direkt aus dem Staatshaushalt, finanziert also von allen Steuerzahlern, unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit.
Diese Staatsleistungen sind es, die immer wieder für Diskussionen sorgen. Ihre Existenz wird von vielen Seiten kritisiert, insbesondere von Menschen, die keiner Kirche angehören und sich fragen, warum sie zur Finanzierung religiöser Institutionen beitragen sollen. Die Kritik fußt auch auf dem Prinzip der Trennung von Staat und Kirche, das im modernen Deutschland verankert ist.
Ein Blick zurück: Der historische Ursprung der Staatsleistungen
Um zu verstehen, warum der Staat überhaupt Zahlungen an die Kirchen leistet, muss man weit in die Geschichte zurückblicken – genauer gesagt, über 200 Jahre. Der entscheidende Moment war der 25. Februar 1803. An diesem Tag kamen in Regensburg die Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation zusammen, um ein Gesetz von weitreichender Bedeutung zu verabschieden: den Reichsdeputationshauptschluss.
Dieses Gesetz war eine Reaktion auf die territorialen Verschiebungen, die durch die Napoleonischen Kriege ausgelöst worden waren. Die linksrheinischen Gebiete des Reiches waren an Frankreich gefallen. Fürsten und Territorien, die dadurch Land verloren hatten, insbesondere Preußen, Bayern und Baden-Württemberg, verlangten Entschädigung. Der Blick der Reichsstände fiel dabei auf das immense Vermögen der Kirchen. Über Jahrhunderte hatten die Kirchen große Ländereien und Besitztümer angehäuft und waren dadurch zu enormem Reichtum gelangt.
Im Zuge des Reichsdeputationshauptschlusses wurden die Ländereien der Kirchen enteignet und an die weltlichen Fürsten verteilt, die durch die Kriege Verluste erlitten hatten. Dieser Prozess der Enteignung kirchlichen Vermögens wird als Säkularisation bezeichnet. Die Säkularisation entzog den Kirchen auf einen Schlag hohe Vermögenswerte und damit verbundene Einnahmen. Dies führte zu einer erheblichen finanziellen Notlage für die Kirchen, da sie viele ihrer Ausgaben, wie etwa den Unterhalt von Gebäuden oder die Bezahlung von Geistlichen, bisher aus den Erträgen ihrer Ländereien bestritten hatten.
Als Ausgleich für diesen massiven Vermögensverlust verlangten die Kirchen ihrerseits Entschädigungen vom Staat. Wie der Jurist Hans Hofmann erklärt, übernahm der Staat daraufhin die Finanzierung der Pfarrer und eine Reihe weiterer Leistungen, die zuvor von den Kirchen selbst getragen wurden. Claus Dieter Classen, Professor für Öffentliches Recht, betont, dass dies die entscheidende Ursache dafür ist, dass es heute noch diese Staatsleistungen gibt. Sie waren ursprünglich als Ausgleich für die Verluste durch die Säkularisation gedacht.
Die staatlichen Zahlungen umfassen heute beispielsweise die Gehälter von Bischöfen und Pfarrern sowie den Unterhalt bestimmter kirchlicher Gebäude. Diese Zahlungen sind im Laufe der Jahre stetig angestiegen. Laut Angaben der Humanistischen Union betrugen sie im Jahr 2022 594 Millionen Euro. Zahlungspflichtig sind dabei die Bundesländer, mit Ausnahme von Bremen und Hamburg.

Die Kritik: Warum die Zahlungen in der Kritik stehen
Die Tatsache, dass die Staatsleistungen von allen Steuerpflichtigen gezahlt werden, unabhängig davon, ob sie Mitglied einer Kirche sind oder nicht, ist der Hauptkritikpunkt. Viele Menschen empfinden dies als ungerecht. Axel Denecke, ein Theologe, der sich für alternative Modelle der Kirchenfinanzierung einsetzt, bezeichnet die Staatskirchenleistungen für Kirchendistanzierte als ein „Unding“. Sie fragen sich zu Recht, warum sie für eine Institution zahlen sollen, der sie seit Jahrzehnten nicht mehr angehören. Dies erscheint vielen als Widerspruch zur in Deutschland geltenden Trennung von Staat und Kirche.
Auch Staatsrechtler wie Bodo Pieroth aus Münster fordern eine zügige Einstellung dieser Zahlungen. Pieroth, emeritierter Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Politik, argumentiert, dass Parlament und Regierung die Interessen aller Bürger vertreten sollten, einschließlich der konfessionslosen Mehrheit und der zahlreichen Kirchenmitglieder, die ebenfalls kein Verständnis mehr für die anachronistischen Staatsleistungen haben. Er hält die Zahlungen für nicht mehr zeitgemäß.
Auf der anderen Seite argumentiert der Jurist Hans Hofmann, dass die ursprünglichen finanziellen Vereinbarungen, die zu den Staatsleistungen führten, gerade aufgrund der Trennung von Staat und Kirche entstanden seien. Er verweist zudem auf die karitativen Leistungen, die die Kirche erbringt. Diese sozialen Dienste, wie etwa der Betrieb von Krankenhäusern, Kindergärten oder Pflegeheimen, würden ansonsten in den Aufgabenbereich des Staates fallen und von diesem finanziert werden müssen. Deutschland habe eine „kooperative, freundliche Trennung“ von Staat und Kirche, im Gegensatz zu anderen Ländern wie Frankreich mit einer eher „feindlichen Trennung“. Dieses kooperative Modell habe das Verhältnis zwischen Staat und Kirchen weitgehend befriedet.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Vermutung, dass die Kirchen durch die bisherigen Staatsleistungen längst überkompensiert wurden. Staatsrechtler Bodo Pieroth zitiert ein Sachverständigengutachten, das davon ausging, dass die Kirchen bei einer angenommenen dreiprozentigen jährlichen Verzinsung über die letzten 100 Jahre das 194-Fache der ursprünglichen Verluste erhalten haben könnten. Dies würde bedeuten, dass die Entschädigung ihren ursprünglichen Zweck weit überschritten hat und die Zahlungen heute nicht mehr durch historische Verluste gerechtfertigt sind.
Ein Verfassungsauftrag: Die Ablösung der Staatsleistungen
Das Ziel, die Staatsleistungen abzuschaffen, ist keineswegs neu. Es ist sogar ein erklärtes Verfassungsziel in Deutschland. Bei der Verabschiedung der Weimarer Reichsverfassung im Jahr 1919 wurde das Vorhaben im Artikel 138 festgeschrieben. Dort heißt es eindeutig: „Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.“
Trotz dieses klaren Auftrags aus dem Jahr 1919 ist bis heute nichts geschehen. Statt die Zahlungen einzustellen, wurde der Verfassungsartikel bei der Verabschiedung des Grundgesetzes im Jahr 1949 einfach übernommen und die Zahlungen wurden fortgesetzt. Seitdem gab es immer wieder Versuche, diesen Verfassungsauftrag umzusetzen und die Staatsleistungen abzulösen, doch alle scheiterten bisher.
Die Gründe für das Scheitern sind vielfältig und komplex. Thomas Rachel, religionspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, merkte an, dass entsprechende Gesetzesinitiativen im Bundestag aus verschiedenen Gründen abgelehnt wurden. Zudem habe man den Eindruck gewinnen können, dass weder die Kirchen noch die Länder besonderes Interesse daran hatten, die Ablösung der Staatsleistungen zu beschleunigen. Das Thema ist politisch heikel und erfordert ein hohes Maß an Konsensbereitschaft zwischen verschiedenen Akteuren.
Der Weg zur Ablösung: Die Knackpunkte und die Ablösesumme
Obwohl die Ablösung der Staatsleistungen ein Verfassungsauftrag ist und von vielen politischen Parteien unterstützt wird, gestaltet sich die Umsetzung äußerst schwierig. Die aktuelle Ampelkoalition hat das Vorhaben in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten und Gespräche mit den Kirchen und den Ländern aufgenommen, um eine Lösung zu finden. Doch ihr bisheriger Vorschlag stieß bei den Ländern auf Widerstand.
Der zentrale Knackpunkt bei der Ablösung ist die sogenannte Ablösesumme. Da die ursprünglichen Staatsleistungen als Entschädigung für die Säkularisation gedacht waren, erfordert die Beendigung dieser Zahlungen wiederum eine Entschädigung für die Kirchen – quasi eine Entschädigung für die Entschädigung. Der Jurist Hans Hofmann betont, dass verfassungsrechtlich an einer Entschädigung der Kirchen für die Ablösung kein Weg vorbeiführt. Es muss ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden, damit die Kirchen auf die jährlichen Staatsleistungen verzichten.
Über die Höhe und die Modalitäten dieser Ablösesumme gibt es unterschiedliche Vorstellungen. Hans Hofmann spricht von verschiedenen Modellen zur Berechnung. Ein Ansatz ist das Äquivalenzprinzip, das im Bewertungsgesetz bestimmte Berechnungen zugrunde legt. Dieses Prinzip der Angemessenheit besagt, dass die Kirchen durch die Ablösung finanziell nicht schlechter gestellt werden sollen als zuvor. Ein Gesetzesvorschlag der Linken, Grünen und FDP aus dem Jahr 2020 orientierte sich beispielsweise an diesem Prinzip.

Entscheidend sind laut Hofmann auch die Ablösungsmodalitäten. Es kommen verschiedene Instrumente infrage: Einmalzahlungen, Ratenzahlungen über einen bestimmten Zeitraum oder auch die Ausgabe von Wertpapieren oder Staatsanleihen an die Kirchen. Aktuell finden hierzu Gespräche zwischen der Bundesregierung, den Ländern und den betroffenen Kirchen statt, um eine Einigung zu erzielen.
Konkretes ist bisher wenig bekannt, aber eine Zahl, die als mögliche Ablösesumme im Raum steht und diskutiert wird, sind zehn Milliarden Euro oder sogar mehr. Diese Summe würde dem 18,6-fachen der bisherigen jährlichen Zahlungen entsprechen. Dieser Faktor war auch in dem gescheiterten Gesetzentwurf von FDP, Grünen und Linken aus der letzten Legislaturperiode vorgesehen.
Diese Größenordnung stößt jedoch auf erheblichen Widerstand bei den 14 betroffenen Bundesländern, die für die Zahlungen zuständig sind. Sie halten die Summe für viel zu hoch und nicht finanzierbar, selbst bei einer Zahlung in Raten. Der Leiter der niedersächsischen Staatskanzlei, Jörg Mielke, fasste die Haltung der Länder zusammen, dass „auf den aktuellen Vorhaben zur Ablösung der Staatsleistungen kein Segen liegt“. Zudem befürchten die Länder, dass Finanzdiskussionen das „bewährt gute Verhältnis zu den Kirchen“ belasten könnten, was sie vermeiden möchten.
Trotz des Widerstands der Länder stehen die Kirchen einer möglichen Ablösung grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber, wie Nachrichtenagenturen berichten. Dies deutet darauf hin, dass eine Einigung zwar schwierig, aber nicht ausgeschlossen ist, sofern eine für alle Seiten akzeptable Lösung, insbesondere hinsichtlich der Ablösesumme, gefunden wird.
Die Rolle der Kirchen: Kooperative Trennung und karitative Leistungen
Die rechtliche Stellung der Kirchen in Deutschland ist besonders und ermöglicht ihr religiöses, soziales und kulturelles Wirken. Neben dem Grundrecht der Religionsfreiheit (Artikel 4 Grundgesetz) gelten bis heute die sogenannten Weimarer Kirchenartikel von 1919 (Artikel 140 Grundgesetz), die in das Grundgesetz übernommen wurden. Diese Artikel garantieren den christlichen Kirchen unter anderem die freie und ungestörte kirchliche Vermögensverwaltung, ein eigenes Mitgliedschaftsrecht und ein eigenes Arbeitsrecht. Die katholischen (Erz-)Diözesen haben zudem den Status von Körperschaften des öffentlichen Rechts, was historisch begründet ist und ihnen unter anderem die Erhebung der Kirchensteuer ermöglicht.
Die kirchlichen Finanzmittel und Vermögenswerte sind jedoch kein Selbstzweck. Sie unterliegen strengen innerkirchlichen Vorschriften zur Verwaltung. In allen (Erz-)Diözesen sorgen spezielle Gremien, oft besetzt mit erfahrenen Gläubigen mit rechtlichem und wirtschaftlichem Sachverstand, für die ordnungsgemäße Verwaltung.
Die Kirchen spielen in Deutschland auch eine wichtige Rolle im sozialen Bereich. Sie betreiben eine Vielzahl von Einrichtungen wie Krankenhäuser, Altenheime, Kindergärten, Schulen und Beratungsstellen. Diese karitativen und sozialen Leistungen sind ein wichtiger Teil des öffentlichen Lebens und entlasten den Staat in vielen Bereichen. Befürworter der aktuellen Regelungen, wie Hans Hofmann, sehen in diesen Leistungen einen Teil des kooperativen Verhältnisses zwischen Staat und Kirche, das durch die Staatsleistungen mit ermöglicht wird.
Vergleich der Finanzquellen
Um ein Gefühl für die Größenordnungen zu bekommen, kann man die Haupteinnahmequellen vergleichen:
| Einnahmequelle | Betrag (ca. 2021/2022) | Zahler |
|---|---|---|
| Kirchensteuer (evangelisch) | 6,0 Milliarden Euro (2021) | Kirchenmitglieder |
| Kirchensteuer (katholisch) | 6,7 Milliarden Euro (2021) | Kirchenmitglieder |
| Staatsleistungen | über 500 Millionen Euro (2021), fast 600 Millionen Euro (2022) | Alle Steuerzahler (über die Länderhaushalte) |
Dieser Vergleich macht deutlich, dass die Kirchensteuer die weitaus bedeutendere Einnahmequelle ist. Die Staatsleistungen machen nur einen Bruchteil der Gesamteinnahmen aus, sind aber aufgrund ihrer Herkunft aus allgemeinen Steuermitteln und ihrer historischen Begründung politisch und gesellschaftlich hoch umstritten.
Häufig gestellte Fragen zur Kirchenfinanzierung
Hier beantworten wir einige häufig gestellte Fragen zum Thema Kirchenfinanzierung in Deutschland:
Was sind Staatsleistungen an die Kirchen?
Staatsleistungen sind direkte finanzielle Zahlungen des deutschen Staates (genauer gesagt der Bundesländer) an die evangelische und katholische Kirche. Sie erfolgen zusätzlich zur Kirchensteuer.

Warum zahlt der Staat Geld an die Kirchen?
Die Staatsleistungen haben ihren Ursprung im Reichsdeputationshauptschluss von 1803. Damals wurden kirchliche Besitztümer (Ländereien) enteignet, um weltliche Fürsten zu entschädigen. Als Ausgleich für diesen Vermögensverlust übernahm der Staat die Finanzierung bestimmter kirchlicher Aufgaben, wie die Bezahlung von Pfarrern oder den Gebäudeunterhalt. Die heutigen Zahlungen gelten als Fortführung dieser historischen Verpflichtung.
Wer bezahlt die Staatsleistungen?
Die Staatsleistungen werden aus den Haushalten der Bundesländer finanziert (mit Ausnahme von Bremen und Hamburg). Das Geld stammt somit aus den allgemeinen Steuereinnahmen, die von allen Steuerzahlern aufgebracht werden, unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit.
Warum werden die Staatsleistungen kritisiert?
Die Kritik entzündet sich hauptsächlich daran, dass alle Steuerzahler zur Finanzierung von Religionsgemeinschaften beitragen, auch wenn sie nicht Mitglied sind. Dies wird von vielen als Widerspruch zur Trennung von Staat und Kirche empfunden. Zudem gibt es die Auffassung, dass die Kirchen durch die bisherigen Zahlungen längst über die ursprünglichen Verluste hinaus entschädigt wurden.
Ist die Abschaffung der Staatsleistungen geplant?
Ja, die Abschaffung der Staatsleistungen ist ein erklärtes Verfassungsziel seit 1919 und wurde im Grundgesetz von 1949 übernommen. Die aktuelle Bundesregierung hat die Ablösung in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten und führt Gespräche dazu. Allerdings ist die Umsetzung politisch und finanziell sehr komplex.
Warum ist die Abschaffung so schwierig?
Die Schwierigkeit liegt vor allem in der Frage der Entschädigung der Kirchen für den Wegfall der jährlichen Zahlungen – der sogenannten Ablösesumme. Es muss eine Einigung über die Höhe dieser Summe und die Art der Zahlung (z.B. Einmalzahlung, Raten) gefunden werden, die für Bund, Länder und Kirchen akzeptabel ist. Die Vorstellungen über die Höhe der Ablösesumme gehen dabei weit auseinander.
Wie hoch könnte die Ablösesumme sein?
Diskutiert wird eine Ablösesumme in Höhe von zehn Milliarden Euro oder mehr, was etwa dem 18,6-fachen der jährlichen Zahlungen entsprechen würde. Die Bundesländer halten diese Summe für nicht finanzierbar und lehnen sie bisher ab.
Wie ist das Verhältnis von Staat und Kirche in Deutschland?
Das Verhältnis wird oft als „kooperative Trennung“ bezeichnet. Staat und Kirche sind getrennt, aber der Staat erkennt die Bedeutung der Kirchen an und arbeitet in bestimmten Bereichen (z.B. Soziales, Bildung) mit ihnen zusammen. Die Staatsleistungen sind ein historisch gewachsener Teil dieser Beziehung, der aber nun auf dem Prüfstand steht.
Fazit: Ein komplexes Erbe der Geschichte
Die Finanzierung der Kirchen in Deutschland ist ein vielschichtiges Thema, das von der freiwilligen Kirchensteuer ihrer Mitglieder bis zu den historisch begründeten Staatsleistungen reicht. Letztere sind ein Erbe aus der Zeit des Reichsdeputationshauptschlusses und der Säkularisation vor über 200 Jahren. Obwohl die Ablösung dieser Zahlungen ein Verfassungsauftrag ist und von vielen befürwortet wird, gestaltet sich der Weg dorthin als äußerst kompliziert. Die Verhandlungen über die Höhe und die Modalitäten der notwendigen Ablösesumme sind schwierig und zeigen, wie tief die historischen Verflechtungen zwischen Staat und Kirche in Deutschland bis heute wirken. Eine schnelle Lösung ist angesichts der unterschiedlichen Interessen und finanziellen Vorstellungen von Bund, Ländern und Kirchen nicht in Sicht. Das Thema bleibt somit ein spannendes Kapitel in der Beziehung zwischen Staat und Religion in Deutschland.
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