Das Fliegen einer Drohne kann eine unglaublich bereichernde Erfahrung sein, sei es für beeindruckende Luftaufnahmen, spannende Videos oder einfach nur zum Spaß. Doch wer in Österreich eine Drohne fliegen möchte, muss sich zwingend mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften vertraut machen. Das Nichtbeachten dieser Regeln kann nicht nur gefährlich sein, sondern auch empfindliche Strafen nach sich ziehen. Glücklicherweise gelten seit einigen Jahren EU-weit harmonisierte Drohnengesetze, die auch in Österreich umgesetzt wurden und für mehr Klarheit sorgen.

Die wichtigste Frage, die sich viele stellen, lautet: Benötige ich eine Lizenz, um meine Drohne in Österreich fliegen zu dürfen? Die kurze Antwort lautet: Für die meisten Drohnen ja. Die EU-Drohnenverordnung hat ein System geschaffen, das auf dem Gewicht der Drohne, dem Einsatzzweweck und dem damit verbundenen Risiko basiert. Dieses System erfordert in der Regel eine Drohnenlizenz und eine Registrierung des Betreibers.
Die EU-Drohnenverordnung und ihre Anwendung in Österreich
Seit dem 31. Dezember 2020 sind die europäischen Drohnenvorschriften in allen EU-Mitgliedstaaten, einschließlich Österreich, direkt anwendbar. Das bedeutet, dass die Regeln im Wesentlichen gleich sind, auch wenn es nationale Besonderheiten bei der Umsetzung oder bei spezifischen Flugverbotszonen geben kann. Ziel der Verordnung ist es, den Drohnenflug sicherer zu machen und gleichzeitig Innovationen zu ermöglichen.
Die Verordnung unterscheidet grundsätzlich drei Betriebskategorien für Drohnen (technisch korrekt: unbemannte Luftfahrzeugsysteme oder UAS):
- Die Offene Kategorie (Open): Dies ist die häufigste Kategorie für Freizeitpiloten und die meisten gewerblichen Flüge mit geringem Risiko. Es sind keine spezifischen Genehmigungen vor jedem Flug erforderlich, solange bestimmte Regeln eingehalten werden.
- Die Spezifische Kategorie (Specific): Für Flüge mit mittlerem Risiko, die über die Grenzen der offenen Kategorie hinausgehen. Hierfür ist eine Betriebsgenehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde (in Österreich die Austro Control) oder eine Erklärung auf Basis eines Standardszenarios erforderlich.
- Die Zertifizierte Kategorie (Certified): Für Flüge mit hohem Risiko, ähnlich der bemannten Luftfahrt (z.B. Transport von Personen). Diese Kategorie erfordert die Zertifizierung der Drohne und des Betreibers sowie eine Lizenz für den Fernpiloten.
Die meisten Drohnenpiloten in Österreich werden sich in der Offenen Kategorie bewegen. Innerhalb dieser Kategorie gibt es weitere Unterteilungen (A1, A2, A3), die von Gewicht und Betriebsweise der Drohne abhängen und direkt mit der erforderlichen Drohnenlizenz verknüpft sind.
Braucht man eine Drohnenlizenz (Fernpilotenzeugnis)?
Ja, wie bereits erwähnt, benötigen Sie für die meisten Drohnen, die nicht als „Spielzeug“ gelten (sehr leichte Drohnen unter 250g ohne Kameras oder mit Spielzeugrichtlinien-Konformität), eine Form der Befähigung, die oft als Drohnenlizenz bezeichnet wird.
Die EU-Drohnenlizenz besteht aus zwei Teilen, die aufeinander aufbauen:
- Der „kleine Drohnenführerschein“ (EU-Kompetenznachweis A1/A3)
- Der „große Drohnenführerschein“ (EU-Fernpilotenzeugnis A2)
Welchen Teil Sie benötigen, hängt davon ab, welche Drohne Sie fliegen und in welcher Unterkategorie (A1, A2, A3) Sie operieren möchten.
Der EU-Kompetenznachweis A1/A3
Dies ist der grundlegende Nachweis über die erforderlichen Kenntnisse. Er wird benötigt, um Drohnen in den Unterkategorien A1 und A3 der offenen Kategorie zu fliegen, sofern die Drohne nicht unter die Ausnahmen für sehr leichte Drohnen fällt.
- Unterkategorie A1: Flüge nahe bei Menschen, auch über unbeteiligten Personen (kurzzeitig und nicht absichtlich). Gilt für Drohnen der Klassen C0 (unter 250g) und C1 (unter 900g).
- Unterkategorie A3: Flüge weit weg von Menschen und Siedlungsgebieten. Gilt für Drohnen der Klassen C2 (unter 4kg), C3 und C4 (unter 25kg) sowie selbstgebaute Drohnen bis 25kg. Der Abstand zu unbeteiligten Personen muss mindestens 150 Meter betragen.
Um den EU-Kompetenznachweis A1/A3 zu erhalten, müssen Sie:
- Ein Online-Training absolvieren, das die grundlegenden Regeln und Vorschriften abdeckt.
- Eine Online-Theorieprüfung bestehen, die multiple-choice Fragen zu Themen wie Luftsicherheit, Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsabläufe, allgemeine Kenntnisse über UAS, Technik, Risikominderung bei Flügen und Schutz der Privatsphäre abdeckt.
Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung erhalten Sie den Kompetenznachweis im Scheckkartenformat oder als elektronisches Dokument. Dieser ist in allen EU-Mitgliedstaaten gültig.
Das EU-Fernpilotenzeugnis A2
Dieses Zeugnis baut auf dem Kompetenznachweis A1/A3 auf und ermöglicht es Ihnen, Drohnen der Klasse C2 (unter 4kg) näher an unbeteiligte Personen heranzufliegen (Unterkategorie A2). Der Mindestabstand beträgt hier 30 Meter, oder sogar nur 5 Meter im Langsamflugmodus der Drohne.
Um das EU-Fernpilotenzeugnis A2 zu erhalten, müssen Sie:
- Zuerst den EU-Kompetenznachweis A1/A3 besitzen.
- Ein zusätzliches praktisches Selbsttraining absolvieren, bei dem Sie Ihre Flugfertigkeiten üben.
- Eine zusätzliche Theorieprüfung bei einer anerkannten Prüfstelle (in Österreich z.B. Austro Control oder autorisierte Stellen) bestehen. Diese Prüfung ist anspruchsvoller als die A1/A3-Prüfung und behandelt detailliertere Themen wie Meteorologie, Flugleistung der Drohne und zusätzliche technische Minderungsmaßnahmen am Boden.
Das A2-Zeugnis ist für Piloten gedacht, die flexibler agieren möchten und Drohnen im Gewichtsbereich von 900g bis 4kg auch in urbaneren Gebieten (mit den genannten Abständen) einsetzen wollen.
Wer benötigt keine Drohnenlizenz?
Es gibt einige Ausnahmen, bei denen Sie keinen Kompetenznachweis (A1/A3) oder Fernpilotenzeugnis (A2) benötigen:
- Sehr leichte Drohnen unter 250 Gramm ohne Kamera: Wenn Ihre Drohne weniger als 250 Gramm wiegt und keine Kamera oder andere Sensoren zur Erfassung persönlicher Daten hat, gilt sie oft als Spielzeug und fällt nicht unter die strengen Anforderungen der EU-Verordnung bezüglich der Pilotenbefähigung.
- Drohnen unter 250 Gramm, die den EU-Spielzeugrichtlinien entsprechen: Auch wenn diese eine Kamera haben, können sie unter Umständen von der Lizenzpflicht ausgenommen sein, wenn sie als Spielzeug zertifiziert sind.
Dennoch ist es auch bei diesen Drohnen ratsam, sich mit den grundlegenden Regeln für sicheres Fliegen vertraut zu machen (z.B. nicht in Flugverbotszonen fliegen, Privatsphäre anderer respektieren). Beachten Sie, dass die Betreiberregistrierung (siehe nächster Abschnitt) auch für Drohnen unter 250g mit Kamera erforderlich sein kann!
Die Drohnen-Betreiberregistrierung in Österreich
Neben der Befähigung des Piloten (der Lizenz) ist in vielen Fällen auch die Registrierung des Drohnenbetreibers erforderlich. Der Betreiber ist die Person oder Organisation, die die Drohne besitzt oder mietet und für ihren Betrieb verantwortlich ist. Die Registrierungspflicht gilt, wenn Sie eine Drohne betreiben, die:
- Mehr als 250 Gramm wiegt, oder
- Weniger als 250 Gramm wiegt, aber mit einem Sensor zur Erfassung persönlicher Daten (z.B. einer Kamera) ausgestattet ist, es sei denn, sie ist ein Spielzeug gemäß der EU-Spielzeugrichtlinie.
Die Registrierung erfolgt in Österreich über die zuständige Behörde, die Austro Control. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine eindeutige elektronische Registrierungsnummer (eID). Diese eID müssen Sie an allen Ihren Drohnen, die der Registrierungspflicht unterliegen, deutlich sichtbar anbringen.
Die Betreiberregistrierung ist unabhängig von der Pilotenlizenz. Eine Person kann Betreiber mehrerer Drohnen sein und muss sich nur einmal registrieren. Die Registrierung ist in der Regel kostenpflichtig und für einen bestimmten Zeitraum gültig (z.B. 5 Jahre), danach muss sie erneuert werden.
Die Betreiberregistrierung ist ein wichtiger Schritt, um die Rückverfolgbarkeit von Drohnen im Falle eines Vorfalls zu gewährleisten und die Sicherheit im Luftraum zu erhöhen.
Die obligatorische Haftpflichtversicherung
Ein weiterer fundamentaler Aspekt des Drohnenfliegens in Österreich ist die Haftpflichtversicherung. Gemäß der EU-Verordnung ist eine entsprechende Versicherung für die meisten Drohnenflüge obligatorisch. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die durch den Betrieb der Drohne verursacht werden könnten, z.B. an Personen oder Sachen am Boden.
Die genauen Anforderungen an die Versicherungssumme können je nach Land variieren, aber in Österreich ist eine ausreichende Deckung gesetzlich vorgeschrieben. Bevor Sie Ihre Drohne in Betrieb nehmen, stellen Sie sicher, dass Sie über eine gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung verfügen. Viele Standard-Privathaftpflichtversicherungen decken Drohnen nicht oder nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen ab, daher ist oft eine separate Versicherung erforderlich.
Drohnen-Klassen und ihre Relevanz für die Regeln
Die EU-Verordnung teilt Drohnen in verschiedene Klassen ein (C0, C1, C2, C3, C4), basierend auf Gewicht, Bauweise und Funktionen. Diese Klassifizierung ist auf der Drohne selbst oder ihrer Verpackung angegeben und bestimmt, in welcher Unterkategorie (A1, A2, A3) sie betrieben werden darf und welche Anforderungen an den Piloten und den Betrieb gestellt werden.
Drohnen-Klasse | Gewicht | Betrieb in Offener Kategorie | Erforderliche Befähigung (Pilot) | Wichtige Einschränkungen |
---|---|---|---|---|
C0 | < 250 g | A1 | Kein Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich, wenn Spielzeug oder vor 2021 gekauft (Bestandsklasse) | Kein Flug über unbeteiligte Menschenmengen; Einzelpersonen kurzzeitig erlaubt (in A1) |
C1 | < 900 g | A1 | Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich | Kein Flug über unbeteiligte Menschenmengen; Einzelpersonen kurzzeitig erlaubt (in A1) |
C2 | < 4 kg | A2 oder A3 | Kompetenznachweis A1/A3 für A3; Fernpilotenzeugnis A2 für A2 | A2: Mind. 30m Abstand zu unbeteiligten Personen (5m in Langsamflug); A3: Mind. 150m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie-, Erholungsgebieten |
C3 & C4 | < 25 kg | A3 | Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich | A3: Mind. 150m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie-, Erholungsgebieten |
Bestandsdrohnen (ohne Klassen-Kennzeichnung, > 250g, vor 2021 gekauft) | 250 g - 25 kg | A3 | Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich | A3: Mind. 150m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie-, Erholungsgebieten |
Bestandsdrohnen (ohne Klassen-Kennzeichnung, < 250g, vor 2021 gekauft) | < 250 g | A1 | Kein Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich | Kein Flug über unbeteiligte Menschenmengen; Einzelpersonen kurzzeitig erlaubt (in A1) |
Die Tabelle zeigt, dass die Art der Drohne direkten Einfluss darauf hat, welche Lizenz Sie benötigen und wo Sie fliegen dürfen. Es ist essenziell, die Klasse Ihrer Drohne zu kennen und die damit verbundenen Regeln zu beachten.
Flugverbotszonen und Einschränkungen in Österreich
Neben den allgemeinen EU-Regeln gibt es in Österreich spezifische geografische Zonen, in denen das Fliegen von Drohnen eingeschränkt oder verboten ist. Dazu gehören typischerweise:
- Bereiche um Flughäfen und Flugplätze
- Militärische Anlagen
- Krankenhäuser
- Kraftwerke und Industrieanlagen
- Naturschutzgebiete und Nationalparks (oft sind hier Sondergenehmigungen erforderlich)
- Über Menschenansammlungen (in der offenen Kategorie generell verboten, je nach Unterkategorie gibt es Ausnahmen/Abstände)
- Über bestimmten öffentlichen Gebäuden oder Infrastruktur
- In der Nähe von Unfallorten oder Einsatzgebieten von Polizei/Feuerwehr
Es ist die Pflicht des Drohnenpiloten, sich vor jedem Flug über lokale Gegebenheiten und Flugverbotszonen zu informieren. Hierfür gibt es oft spezielle Apps oder Websites, die von den zuständigen Behörden oder der Luftfahrtindustrie bereitgestellt werden (in Österreich z.B. die Dronespace App der Austro Control).
Zusätzlich zu den permanenten Flugverbotszonen kann es auch temporäre Beschränkungen geben, z.B. bei Großveranstaltungen oder aus Sicherheitsgründen.
Was passiert bei Verstößen gegen die Drohnenregeln in Österreich?
Verstöße gegen die Drohnenverordnung sind kein Kavaliersdelikt. Die österreichischen Behörden können bei Nichtbeachtung der Regeln empfindliche Strafen verhängen. Diese können von Geldbußen bis hin zu sehr hohen Beträgen reichen, abhängig von der Schwere des Verstoßes. Beispiele für Verstöße sind:
- Fliegen ohne die erforderliche Drohnenlizenz
- Fliegen ohne gültige Betreiberregistrierung
- Fliegen ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung
- Verstoß gegen Flugverbotszonen oder Höhenbeschränkungen
- Gefährdung von Personen oder Sachen
- Verletzung der Privatsphäre anderer Personen
Es liegt in der Verantwortung jedes Drohnenpiloten, sich umfassend zu informieren und die Regeln strikt einzuhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen zum Drohnenflug in Österreich
Hier beantworten wir einige häufig gestellte Fragen rund um das Thema Drohnen und Gesetze in Österreich:
Muss jede Drohne in Österreich registriert werden?
Nicht jede. Drohnen unter 250 Gramm ohne Kamera müssen nicht registriert werden. Drohnen unter 250 Gramm mit Kamera müssen registriert werden, es sei denn, sie sind als Spielzeug zertifiziert.
Wo kann ich die Drohnenlizenz (Kompetenznachweis A1/A3 und Fernpilotenzeugnis A2) in Österreich erwerben?
Das Online-Training und die Online-Prüfung für den Kompetenznachweis A1/A3 können Sie über die Website der Austro Control absolvieren. Für das Fernpilotenzeugnis A2 müssen Sie die Prüfung ebenfalls bei der Austro Control oder einer von ihr anerkannten Stelle ablegen.
Wie lange ist die Drohnenlizenz gültig?
Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 und das EU-Fernpilotenzeugnis A2 sind jeweils für 5 Jahre gültig. Vor Ablauf der Gültigkeit müssen Sie die Prüfung erneut ablegen, um die Gültigkeit zu verlängern.
Gibt es ein Mindestalter, um in Österreich Drohnen fliegen zu dürfen?
Ja, das Mindestalter für das Betreiben von Drohnen in der offenen Kategorie beträgt in Österreich 16 Jahre. Es gibt Ausnahmen, wenn die Drohne unter direkter Aufsicht einer Person betrieben wird, die über die erforderliche Befähigung verfügt.
Was ist der Unterschied zwischen dem Drohnenbetreiber und dem Fernpiloten?
Der Betreiber ist die Person oder Organisation, die die Drohne besitzt oder mietet und für die Einhaltung der Regeln verantwortlich ist (muss registriert sein, wenn erforderlich). Der Fernpilot ist die Person, die die Drohne tatsächlich steuert (muss die erforderliche Lizenz besitzen).
Muss ich meine Drohne kennzeichnen?
Ja, die elektronische Registrierungsnummer (eID) des Betreibers muss sichtbar an allen registrierungspflichtigen Drohnen angebracht werden.
Darf ich mit meiner Drohne über fremde Grundstücke fliegen?
Auch wenn es aus der Luft keine physische Grenze gibt, sollten Sie die Privatsphäre von Personen am Boden respektieren. Gezieltes Überfliegen fremder, nicht öffentlicher Grundstücke oder das Aufnehmen von Personen ohne deren Zustimmung kann eine Verletzung der Privatsphäre darstellen und rechtliche Konsequenzen haben.
Fazit
Um in Österreich legal und sicher Drohne zu fliegen, ist es unerlässlich, die geltenden Regeln zu kennen und einzuhalten. Für die meisten Drohnen ist eine Drohnenlizenz (Kompetenznachweis A1/A3 oder Fernpilotenzeugnis A2), eine Betreiberregistrierung und eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Informieren Sie sich stets über die spezifischen Anforderungen für Ihre Drohne, die geplante Betriebskategorie und die lokalen Gegebenheiten, insbesondere bezüglich Flugverbotszonen. Mit dem richtigen Wissen und der notwendigen Vorbereitung steht dem sicheren Flugvergnügen nichts im Wege.
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