Welche Drohnen sind in der Schweiz erlaubt?

Sicher Drohne fliegen in der Schweiz

Rating: 4.5 (1701 votes)

Das Fliegen einer Drohne bietet faszinierende Perspektiven und neue Möglichkeiten in der Fotografie und Videografie. Doch bevor Sie Ihre Drohne in die Lüfte steigen lassen, ist es unerlässlich, die geltenden Regeln und Bestimmungen in der Schweiz zu kennen und zu verstehen. Ein sicherer und legaler Drohnenbetrieb schützt nicht nur Sie und Ihre Ausrüstung, sondern auch andere Personen und die Umwelt. Die Schweiz folgt den europäischen EASA-Vorschriften, die seit 2025 in Kraft sind und klare Richtlinien für den Umgang mit Drohnen festlegen.

Welche Drohnen sind in der Schweiz erlaubt?
A1: Drohnen bis 900 g dürfen unbeteiligte Personen (aber keine Menschenmengen) überfliegen. A2: Drohnen bis 4 kg, Annäherung an Personen unter Einhaltung eines Sicherheitsabstands erlaubt (erfordert Lizenz). A3: Drohnen bis 25 kg, Mindestabstand von 150 m zu Wohn-, Industrie- und Erholungsgebieten erforderlich.

Die technische Fähigkeit, eine Drohne präzise zu steuern, ist nur ein Teil des sicheren Betriebs. Eine ebenso wichtige Komponente ist die sorgfältige Vorbereitung jedes einzelnen Fluges sowie ein fundiertes Wissen über die eidgenössischen und kantonalen Gesetze, die den Einsatz von Drohnen regeln. Dazu gehören Kenntnisse über notwendige Bewilligungen, bestehende Flugverbote und allgemeine Verhaltensregeln im Luftraum. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, daher ist es entscheidend, sich vor dem ersten Flug gründlich zu informieren.

Vorbereitung ist Alles: Ihr Erster Drohnenflug

Ein erfolgreicher und sicherer Drohnenflug beginnt lange vor dem eigentlichen Abheben. Die Vorbereitung umfasst mehrere wichtige Schritte, die sicherstellen, dass Sie und Ihre Drohne bereit sind und Sie sich im legalen Rahmen bewegen. Unterschätzen Sie diesen Teil nicht; er ist so wichtig wie das eigentliche Fliegen selbst.

Den richtigen Abflugort wählen

Der erste Schritt ist die Auswahl eines geeigneten Ortes für Ihren Flug. Nicht überall darf man Drohnen fliegen lassen. Es gibt spezifische Flugverbotszonen und Einschränkungen, die unbedingt beachtet werden müssen. Informieren Sie sich im Voraus über den geplanten Flugbereich. Gibt es in der Nähe Flughäfen, Militäranlagen, Naturschutzgebiete oder andere sensible Bereiche? Diese Orte sind oft mit Flugverboten belegt. Die Nutzung von Karten oder speziellen Apps, die solche Zonen anzeigen, ist hierbei unerlässlich. Wählen Sie einen Ort, der genügend freien Raum bietet, fernab von Menschenansammlungen und Hindernissen wie Hochspannungsleitungen oder Gebäuden, es sei denn, die Regeln Ihrer Drohnenkategorie erlauben die Nähe unter bestimmten Auflagen.

Die Drohne kontrollieren

Bevor die Drohne abhebt, führen Sie eine gründliche technische Überprüfung durch. Ist der Akku vollständig geladen? Sind die Propeller unbeschädigt und korrekt montiert? Funktioniert die Fernsteuerung einwandfrei? Ist die Firmware der Drohne und der Fernsteuerung auf dem neuesten Stand? Überprüfen Sie auch die Kalibrierung von Kompass und IMU (Inertial Measurement Unit), falls Ihre Drohne dies erfordert. Eine technisch einwandfreie Drohne minimiert das Risiko von Fehlfunktionen während des Fluges.

Die EASA-Regeln und Drohnenkategorien (Stand 2025)

Der Drohnenbetrieb in der Schweiz richtet sich nach den harmonisierten europäischen Vorschriften der EASA (European Union Aviation Safety Agency). Diese Regeln teilen Drohnenflüge basierend auf dem potenziellen Risiko in drei Hauptkategorien ein:

  • Open (Offen): Diese Kategorie umfasst Flüge mit niedrigem Risiko. Es sind in der Regel keine besonderen Bewilligungen erforderlich, solange bestimmte Betriebsgrenzen eingehalten werden, wie eine maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund. Die meisten Flüge zu Freizeitzwecken fallen in diese Kategorie.
  • Specific (Speziell): Diese Kategorie deckt Flüge mit mittlerem Risiko ab, die nicht unter die „Open“-Kategorie fallen. Hierfür ist eine Risikobewertung erforderlich und in der Regel eine Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL). Dies könnte zum Beispiel Flüge ausserhalb der Sichtweite des Piloten oder über Menschenansammlungen umfassen, die nicht in der Open-Kategorie erlaubt sind.
  • Certified (Zulassungspflichtig): Dies ist die Kategorie mit dem höchsten Risiko, vergleichbar mit der bemannten Luftfahrt. Sie betrifft Drohnen, die gross oder komplex sind und über dicht besiedelten Gebieten oder im regulierten Luftraum fliegen. Hierfür sind eine Zulassung der Drohne und des Betreibers sowie ein Pilotenschein erforderlich.

Für die grosse Mehrheit der privaten Drohnenpiloten in der Schweiz sind die Regeln der Kategorie „Open“ relevant. Diese Kategorie ist wiederum in drei Unterkategorien (A1, A2, A3) unterteilt, die sich hauptsächlich nach dem Gewicht der Drohne und dem erforderlichen Abstand zu unbeteiligten Personen und Gebieten richten.

Die Unterkategorien der „Open“-Kategorie

Die Einteilung innerhalb der Open-Kategorie hilft dabei, die Regeln dem Risiko anzupassen, das von Drohnen unterschiedlicher Grösse ausgeht:

A1: Leichte Drohnen bis 900 g

In dieser Unterkategorie dürfen Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 900 Gramm betrieben werden. Die wichtigste Regel hierbei ist, dass das Überfliegen von unbeteiligten Personen grundsätzlich erlaubt ist, solange es sich nicht um Menschenansammlungen handelt. Eine Menschenansammlung ist eine Dichte von Personen, bei der diese so eng beieinanderstehen, dass sie einem ausweichenden Drohnenmanöver im Weg wären. Das bewusste Überfliegen einzelner Personen sollte jedoch vermieden werden, wenn es nicht unbedingt notwendig ist.

A2: Mittelschwere Drohnen bis 4 kg

Diese Kategorie gilt für Drohnen mit einem Gewicht zwischen 900 Gramm und 4 Kilogramm. Die Regeln sind hier etwas strikter, insbesondere in Bezug auf die Nähe zu Personen. Das Überfliegen unbeteiligter Personen ist nicht erlaubt. Die Annäherung an unbeteiligte Personen ist zwar unter Einhaltung eines Sicherheitsabstands erlaubt, erfordert aber zusätzliche Qualifikationen vom Piloten.

A3: Die Grösseren bis 25 kg

Die Unterkategorie A3 betrifft Drohnen mit einem Gewicht zwischen 4 Kilogramm und 25 Kilogramm. Dies sind in der Regel grössere Modelle. Hier gelten die strengsten Abstandsregeln innerhalb der Open-Kategorie. Es ist ein Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Industrie- und Erholungsgebieten einzuhalten. Das bedeutet, dass Flüge in diesen Gebieten oder in deren unmittelbarer Nähe nicht gestattet sind, um die Sicherheit und Privatsphäre der dort befindlichen Personen zu gewährleisten.

Hier eine Zusammenfassung der Regeln der Open-Kategorie:

KategorieMaximales GewichtRegeln zum Überfliegen / AbstandZusätzliche Anforderungen
A1Bis 900 gÜberfliegen unbeteiligter Personen erlaubt (keine Menschenansammlungen)Online-Grundausbildung (für >250g)
A2Bis 4 kgÜberfliegen unbeteiligter Personen nicht erlaubt; Annäherung mit Sicherheitsabstand erlaubtOnline-Grundausbildung (für >250g), EU-Fernpilotenzeugnis
A3Bis 25 kgMindestabstand 150 m zu Wohn-, Industrie- und ErholungsgebietenOnline-Grundausbildung (für >250g)

Brauche ich eine Ausbildung oder Lizenz?

Ja, für viele Drohnen ist eine Form der Ausbildung oder ein Nachweis der Flugkenntnisse vorgeschrieben. Dies dient der Sicherheit und stellt sicher, dass Piloten die Regeln und den sicheren Betrieb ihrer Drohne verstehen.

Für alle Drohnen mit einem Gewicht von über 250 Gramm ist eine Online-Grundausbildung Pflicht. Diese Ausbildung vermittelt die grundlegenden Regeln und Kenntnisse, die für den Betrieb einer Drohne im Open-Kategorie-Bereich erforderlich sind. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Online-Schulung erhalten Sie einen Nachweis über die absolvierte Grundausbildung.

Wenn Sie Drohnen der Kategorie A2 fliegen möchten (Drohnen bis 4 kg mit der Möglichkeit, sich unbeteiligten Personen mit Sicherheitsabstand zu nähern), ist zusätzlich zur Online-Grundausbildung ein EU-Fernpilotenzeugnis erforderlich. Dieses Zeugnis erfordert eine zusätzliche theoretische Prüfung, die detaillierteres Wissen, insbesondere im Bereich Meteorologie und technischer Betrieb, abfragt. Dieses Zeugnis weist nach, dass Sie über die notwendigen Kenntnisse verfügen, um Flüge mit geringem Risiko, aber in potenzieller Nähe zu Personen, sicher durchzuführen.

Ist eine Versicherungspflicht für Drohnen vorgeschrieben?

Eine Haftpflichtversicherung ist für den Betrieb von Drohnen in der Schweiz obligatorisch, sobald die Drohne ein Gewicht von über 250 Gramm hat. Diese Versicherung ist enorm wichtig, da sie Schäden abdeckt, die Ihre Drohne Dritten zufügen könnte, sei es an Personen oder Sachen. Ein Unfall kann schnell passieren, und die Kosten für Reparaturen oder Personenschäden können sehr hoch sein.

Glücklicherweise ist die gute Nachricht für viele private Drohnenbesitzer, dass die Haftpflicht für Drohnen bis zu einem bestimmten Gewicht oder einer bestimmten Schadenssumme üblicherweise bereits in der privaten Haftpflichtversicherung enthalten ist. Es ist jedoch dringend ratsam, Ihre bestehende Privathaftpflichtversicherung zu überprüfen oder direkt beim Versicherer nachzufragen, ob Drohnenflüge und Schäden durch Drohnen abgedeckt sind und bis zu welcher Summe. Stellen Sie sicher, dass die Deckungssumme den Anforderungen entspricht und Schäden im In- und Ausland (insbesondere im EASA-Raum) abgedeckt sind.

Wo darf ich sonst noch nicht fliegen? Wichtige Flugverbotszonen

Neben den Abstandsregeln der Open-Kategorie und den Bewilligungspflichten für Specific-Flüge gibt es spezifische geografische Gebiete, in denen das Fliegen von Drohnen generell verboten oder stark eingeschränkt ist. Die Einhaltung dieser Flugverbotszonen ist zwingend erforderlich und dient der Sicherheit und dem Schutz.

Typische Flugverbotszonen umfassen:

  • Flughäfen und deren Kontrollzonen: Das Fliegen in der Nähe von Flugplätzen stellt eine ernsthafte Gefahr für den bemannten Flugverkehr dar. Hier gelten strenge Verbote, oft in einem grossen Umkreis um den Flughafen.
  • Militärische Anlagen und Sperrgebiete: Aus Sicherheitsgründen ist das Überfliegen oder die Annäherung an militärische Infrastruktur und Sperrgebiete untersagt.
  • Naturschutzgebiete und Wildruhezonen: Zum Schutz von Flora und Fauna sowie zur Vermeidung von Störungen, insbesondere während Brutzeiten, sind Drohnenflüge in vielen Naturschutzgebieten nicht erlaubt oder nur unter strengen Auflagen möglich.
  • Gefängnisse und andere sicherheitsempfindliche Bereiche: Aus Sicherheitsgründen sind Flüge über oder nahe diesen Einrichtungen verboten.

Informieren Sie sich immer vor dem Flug über lokale Besonderheiten und temporäre Flugbeschränkungen, die beispielsweise bei Grossveranstaltungen oder Polizeieinsätzen verhängt werden können. Karten und Apps sind hierbei wertvolle Hilfsmittel.

Weitere Wichtige Punkte: Datenschutz und Privatsphäre

Beim Betrieb einer Drohne, die mit einer Kamera ausgestattet ist, müssen Sie unbedingt die Regeln des Datenschutzes und der Privatsphäre respektieren. Das bedeutet, dass Sie keine Personen filmen oder fotografieren dürfen, ohne deren Zustimmung einzuholen, insbesondere wenn diese Personen identifizierbar sind. Auch das Filmen von Privatgrundstücken oder Häusern ohne Erlaubnis der Eigentümer ist nicht gestattet. Seien Sie sich bewusst, dass Drohnenkameras oft einen weiten Bereich erfassen können, und gehen Sie verantwortungsvoll mit diesen Aufnahmen um.

Häufig Gestellte Fragen (FAQs)

Hier beantworten wir einige der am häufigsten gestellten Fragen zum Drohnenflug in der Schweiz basierend auf den EASA-Regeln 2025:

Welche Drohnenkategorie gilt für mich als privater Nutzer?

Für die meisten privaten Nutzer, die Drohnen zu Freizeitzwecken betreiben, gilt die Kategorie „Open“. Innerhalb dieser Kategorie hängt die genaue Unterkategorie (A1, A2, A3) vom Gewicht Ihrer Drohne ab (unter 900g, unter 4kg, unter 25kg) und davon, wo Sie fliegen möchten (z.B. Nähe zu Personen oder Gebieten).

Benötige ich eine spezielle Ausbildung oder einen Drohnenführerschein?

Ja, wenn Ihre Drohne mehr als 250 Gramm wiegt, ist eine Online-Grundausbildung obligatorisch. Wenn Sie mit einer Drohne der Kategorie A2 fliegen möchten (zwischen 900g und 4kg und sich Personen nähern wollen), benötigen Sie zusätzlich ein EU-Fernpilotenzeugnis, das eine weitere Prüfung erfordert.

Ist eine Versicherung für meine Drohne obligatorisch?

Ja, eine Haftpflichtversicherung ist für alle Drohnen mit einem Gewicht von über 250 Gramm vorgeschrieben. Prüfen Sie, ob Ihre private Haftpflichtversicherung dies bereits abdeckt.

Gibt es Orte, an denen ich absolut nicht fliegen darf?

Ja, es gibt klare Flugverbotszonen, die immer eingehalten werden müssen. Dazu gehören insbesondere Bereiche in der Nähe von Flughäfen, militärischen Anlagen und Naturschutzgebieten. Informieren Sie sich vor jedem Flug über die spezifischen Einschränkungen am gewünschten Ort.

Fazit

Der Drohnenflug in der Schweiz ist ein spannendes Hobby und ein nützliches Werkzeug, das jedoch mit Verantwortung ausgeübt werden muss. Die EASA-Regeln von 2025 bieten einen klaren Rahmen für den sicheren Betrieb. Indem Sie sich gründlich vorbereiten, die Regeln Ihrer Drohnenkategorie kennen, die notwendige Ausbildung absolvieren, eine gültige Haftpflichtversicherung besitzen und Flugverbotszonen sowie die Privatsphäre anderer respektieren, können Sie Ihre Drohne sicher und legal fliegen lassen. Nehmen Sie sich die Zeit, sich zu informieren – es lohnt sich für ungetrübten Flugspass.

Hat dich der Artikel Sicher Drohne fliegen in der Schweiz interessiert? Schau auch in die Kategorie Drohnen rein – dort findest du mehr ähnliche Inhalte!

Avatar photo

Andenmatten Soltermann

Hallo! Ich bin Andenmatten Soltermann, ein Schweizer Fotograf, der leidenschaftlich die Essenz der Welt durch seine Linse einfängt. Geboren und aufgewachsen in den majestätischen Schweizer Alpen, haben die deutsche Sprache und atemberaubende Landschaften meine kreative Vision geprägt. Meine Liebe zur Fotografie begann mit einer alten analogen Kamera, und seitdem widme ich mein Leben der Kunst, visuelle Geschichten zu erzählen, die berühren und verbinden.In meinem Blog teile ich praktische Tipps, Techniken und Erfahrungen, um dir zu helfen, deine fotografischen Fähigkeiten zu verbessern – egal, ob du ein neugieriger Anfänger oder ein erfahrener Profi bist. Von der Beherrschung des natürlichen Lichts bis hin zu Ratschlägen für wirkungsvolle Bildkompositionen ist es mein Ziel, dich zu inspirieren, die Welt mit neuen Augen zu sehen. Mein Ansatz verbindet Technik mit Leidenschaft, immer auf der Suche nach dem Funken, der ein Foto unvergesslich macht.Wenn ich nicht hinter der Kamera stehe, findest du mich auf Bergpfaden, auf Reisen nach neuen Perspektiven oder beim Genießen der Schweizer Traditionen, die mir so am Herzen liegen. Begleite mich auf dieser visuellen Reise und entdecke, wie Fotografie die Art und Weise, wie du die Welt siehst, verändern kann.

Go up